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Erbrecht
Erbrecht:
Grundbegriffe:
Das Erben (im objektiven Sinne) regelt, wer als
„Rechtsnachfolger“ den Nachlaß (dir Erbschaft,
Verlassenschaft), d. h. die Rechhte und Verbindlichkeiten eines Verstorbenen (=
Erblassers), übernimmt.
Das Erben (im subjektiven Sinne) ist das...
Wörter: 2600
Seiten:
Sprache: Deutsch
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