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Droste-Hülshoff, Annette von: Die Judenbuche
Wo ist die Hand so zart,
daß ohne Irren
Sie sondern mag
beschränkten Hirnes Wirren
So fest, daß ohne Zittern
sie den Stein
Mag schleudern auf ein arm
verkümmert Sein?
Wer wagt es eitlen Blutes Drang
zu messen,
Zu wägen jedes Wort, das
unvergessen
In junge Brust die zählen
Wurzeln trieb,
Des Vorurteils geheimen
Seelendieb?
Du Glücklicher, geboren
und gehegt
Im lichten Raum, von frommer
Hand gepflegt,
Leg hin die Waagschal’,
nimmer dir erlaubt!
Laß ruhn den Stein - er
trifft dein eignes Haupt!
Annette von
Droste-Hülshoff
"Die Judenbuche"
©
by Stephan Mittendorfer
Die Autorin:
Am 10. Jänner 1797 wurde Annette auf dem Familienerbgut Hülshoff,
südwestlich von Münster in Westfalen, als Sproß eines uralten
Adelsgeschlechtes geboren. Auf diesem Schloß, dann auf einem kleinen Gut
bei Münster und in der alten fränkischen Burg Meersburg am Bodensee,
die ihrem Schwager gehört, verlief ihr Leben in stiller Abgeschiedenheit,
fern der verwirrenden Erscheinungen der Großstadt. Ihre dichterischen
Werke umfassen Epen, Verserzählungen, die Prosanovelle "Die Judenbuche",
die zu den größten Schöpfungen deutscher Erzählkunst
gehört. Am 24. Mai 1848 starb sie unvermählt in Meersburg.
Annette von Droste-Hülshoffs Leben:
1797 12. Januar: Geburt von Anna Elisabeth (Annette) Freiin Droste zu
Hülshoff auf der
Wasserburg Hülshoff, Gemeinde Roxel, bei Münster als zweites von
vier Kindern von
Clemens August Freiherr Droste zu Hülshoff und seiner Frau, Therese,
geborene Freiin zu
Haxthausen.
1802 Unterricht durch die Mutter.
1804 Erste Gedichte entstehen.
Zahlreiche Besuche bei der Verwandtschaft und Freunden der
Familie.
Häufige Erkrankungen.
1806 September: Zeichenunterricht.
1808 Oktober: Lied eines Soldaten in der Ferne.
1809 Januar: Klavierunterricht.
September: Der Abend.
November: Abendgefühl.
Beschäftigung mit der Dichtung Goethes und Schillers.
1810 25. März: Das Schicksal.
Winter: Im Hohenholter Damenstift Auftritt in einer
Theateraufführung. Die Droste fällt
durch ihre schauspielerische Leistung so auf, daß in Münster
über sie gesprochen wird.
Darauf Warnung Friedrich Leopold Graf von Stolbergs vor der Leidenschaft
fürs Theater.
1811 Frühjahr: Besuch der Oper Don Giovanni.
1812 November: Bekanntschaft mit Anton Mathias Sprickmann in Münster,
der zu ihrem
literarischen Mentor wird.
Dezember: Heimliche Lektüre von Schillers Werken.
1813 Winter: Literarische Abende auf Hülshoff: Don Quixote,
Shakespeare.
Begegnung mit Catharina Busch, der späteren Mutter von Levin
Schücking.
Sommer in Bökendorf bei den Haxthausen (erste Informationen für
Die Judenbuche).
Bekanntschaft mit Wilhelm Grimm.
November: Das befreyte Deutschland.
Dezember: Arbeit am Dramenfragment Bertha.
1814 Mai: Einführung in die Gesellschaft in Münster.
1816 Januar/Februar: Unruhe.
1817 August: Bekanntschaft mit Wilhelmine von Thielmann, in deren Kreis
sich die vornehme
Welt Münsters versammelt.
1818 Jahresanfang: Beginn der Arbeit an Walther (ein romantisches
Rittergedicht).
August: Bekanntschaft mit Heinrich Straube in Bökendorf, Wiedersehen
mit Wilhelm Grimm, Bekanntschaft mit Amalie Hassenpflug in Kassel.
1819 Jahresanfang: Das Morgenroth schwimmt still entlang (u. a. geistliche
Lieder für die
Stiefgroßmutter).
Ostern: Besuch von Heinrich Straube auf Hülshoff.
10. April: Reise nach Bökendorf.
Juni/Juli: Kur in Bad Driburg.
August: Bettellied.
September: Straube besucht sie in Bökendorf.
1819/20 Geistliches Jahr, erster Teil (von Neujahr bis Ostern).
1820 April: Intensivierung der Liebesbeziehung zu Heinrich
Straube.
Mai: Bekanntschaft mit Johannes Wolff, einem Kasseler
Architekten.
Juni: Wie sind meine Finger so grün.
Juli: August von Arnswaldt kommt nach Bökendorf. Es kommt zu der
»Affäre« um Heinrich
Straube und August von Arnswaldt, die mit Trennung endet.
Juli/August: Rückkehr nach Hülshoff.
1820/21 Erste Notizen zur Judenbuche.
1821 Beginn der Arbeit am Ledwina-Roman (bleibt unvollendet).
1824 September: Reise nach Rödinghausen zur Familie von Dücker
(entfernte Verwandte).
Zwischenstation bei der Familie von Wendt-Papenhausen.
Winter: Lektüre der Romane von Walter Scott.
1825 Oktober: Erste Rheinreise und Einführung in die rheinische
Gesellschaft: Besuch in Bonn
bei Clemens von Droste-Hülshoff und Moritz von Haxthausen.
Weiterreise nach Köln zu
Werner von Haxthausen und dort Bekanntschaft mit Sibylle
Mertens-Schaaffhausen (einer
reichen Bankiersgattin und Literaturliebhaberin).
Ende Oktober: Besuch bei Wilhelmine von Thielmann in Koblenz.
1826 April: Rückkehr nach Hülshoff.
25. Juli: Tod des Vaters.
September: Umzug ins Rüschhaus bei Münster, dem Witwensitz der
Mutter.
1827 Beginn der Arbeit am Hospiz auf dem großen St. Bernhard (1833
vollendet).
1828 Mai: Zweite Rheinreise nach Bonn, Besuch bei Sibylle
Mertens-Schaaffhausen.
Bekanntschaft mit Johanna und Adele Schopenhauer.
Juni: Weiterfahrt nach Bad Godesberg zu Wilhelmine von
Thielmann.
1829 Arbeit am ersten Teil der Judenbuche.
15. Juni: Schwere Erkrankung im Zusammenhang mit dem Tod ihres Bruders
Ferdinand.
1830 Die frühere Amme, Catharina Plettendorf, kommt ins
Rüschhaus.
September/Oktober: 3. Rheinreise.
1831 Januar/Februar: Pflege der erkrankten Sibylle
Mertens-Schaaffhausen.
November: Tod Catharina Schückings.
1833 Juli: Krankenpflege von Catharina Plettendorf.
Der Arztes Vermächtniß (ein Versepos).
1834 Februar: Bekanntschaft mit dem Kreis um Christoph Bernhard
Schlüter in Münster, u.a.
Louise Bornstedt und Wilhelm Junkmann.
Sommer: Nicht wie vergangner Tage heitres Singen.
August: Reise in die Niederlande zum Besuch der Familie de
Galliéris in Zutphen.
Winter: Beginn der Arbeit an Entzauberung.
1835 August: zuvor mehrmals verschobene Reise nach Eppishausen/Thurgau,
Schweiz zu ihrer
Schwester Jenny, verheiratete von Laßberg.
Bearbeitung des Lochamer Liederbuches (eine Sammlung altdeutscher
Lieder).
Lieder.
1836 Der Graf von Thal.
Oktober: Am grünen Hang ein Pilger steht.
November: Aufenthalt in Bonn bis ins Jahr 1837.
1837 September: Beginn der Arbeit an Die Schlacht im Loener Bruch (ein
Versepos, das 1838 in
der Gedichtsammlung erscheint).
1838 Klänge aus dem Orient.
April: Reise nach Abbenburg.
11. August: Gedichte der Annette Elisabeth von D . . . H . . . bei
Aschendorff in Münster auf
Vermittlung von Christoph Bernhard Schlüter erschienen.
Herbst: Der weiße Aar.
Jahresende: Literarischer Zirkel bei Elise Rüdiger in Münster.
Erste intensivere Kontakte zu
Levin Schücking, der diesem Zirkel ebenfalls angehört (zuvor nur
seltene Besuche als Kind
im Rüschhaus). Notizen zum zweiten Teil der Judenbuche
(Bauernhochzeit, Judenmord,
Flucht und Heimkehr des Mörders).
1839 Sommer: Fortsetzung des Geistlichen Jahrs.
Des alten Pfarrers Woche (in der theologischen Quartalsschrift Coelestina,
Tübingen).
Der Graf von Thal (Poetischer Hausschatz des deutschen Volkes,
Leipzig).
1840 Fortgesetzte Besuche Schückings.
Januar: Der Geyerpfiff.
Februar: Abschluß des Geistlichen Jahres.
Sommer: Perdu! (eine Literartursatire).
Winter: Mitarbeit am "Malerischen und romantischen Westphalen" von
Ferdinand
Freiligrath und Levin Schücking.
1841 Januar: Beginn der Arbeit an Bei uns zu Lande (das Fragment eines
Westfalen-Romans). Im
folgenden Veröffentlichung verschiedener weiterer Texte.
ab September: Aufenthalt auf der Meersburg.
Oktober: Schücking kommt als Bibliothekar auf die
Meersburg.
1842 Februar: Der Knabe im Moor. Im Moose. Warnung an die Weltverbesserer.
Gruß an ***
(Wilhelm Junkmann), Die Taxuswand. Am Thurm. Junge Liebe zur
Veröffentlichung im
»Morgenblatt« durch Schücking eingereicht.
2. April: Schücking als Prinzenerzieher zum Fürsten Wrede nach
Mondsee.
22. April - 10. Mai: Die Judenbuche in Fortsetzungen im Stuttgarter
»Morgenblatt« von
Cotta erschienen.
Juni: Westphälische Schilderungen.
August: Rückkehr ins Rüschhaus. Gesundheitliche
Probleme.
November: De spiritus familiaris des Roßtäuschers.
1843 25. Februar: Veröffentlichung von Die Schenke am See im
»Morgenblatt«.
März: schlechte gesundheitliche Verfassung.
Sommer: Aufenthalt in Abbenburg.
Ende September: Rückkehr mit der Mutter und Elise Rüdiger nach
Meersburg.
7. Oktober: Hochzeit Schückings mit Louise von Gall.
17. November: Ersteigerung des Fürstenhäusle.
Winter: Das öde Haus.
1844 18. Februar: Bekanntschaft mit Philippa Pearsall.
März: Mondesaufgang. An einen Freund.
Mai: Besuch Levin und Louise Schückings in Meersburg.
August/September: Veröffentlichung von Das ich der Mittelpunkt der
Welt. Spätes
Erwachen. Die todte Lerche. Lebt wohl. Mein Beruf. Das Haus in der Haide
im
»Morgenblatt«.
September: Rückkehr ins Rüschhaus.
14. September: Gedichte (Gesamtausgabe) bei Cotta erschienen.
Mitarbeit an der »Kölnischen Zeitung«.
November: Beginn der Arbeit an Im Grase. Joseph.
Dezember: Veröffentlichung von Grüsse. Im Grase. Die Golems. Die
beschränkte Frau.
1845 23. Februar: Tod Catharina Plettendorfs.
März: Das Bild. Durchwachte Nacht.
22. April: Volksglauben in den Pyrenäen in der »Kölnischen
Zeitung« erschienen.
April: Das Wort begonnen.
Sommer: Aufenthalt in Abbenburg.
August: Zwey Legenden (Das verlorene Paradies, Gethsemane - letztes
Gedicht für
Schücking). Unter den Linden. Auch ein Beruf.
29. August: Mondesaufgang im »Rheinischen Taschenbuch auf das Jahr
1846« erschienen.
Oktober: Westphälische Schilderungen in Fortsetzungen in den
Historisch-politischen
Blättern für das katholische Deutschland.
Oktober: Rückkehr ins Rüschhaus.
November: Gastrecht. Auch ein Beruf.
1846 August: An einem Tag wo feucht der Wind.
September: Der sterbende General. Sylvesterabend. Das Bild. Das erste
Gedicht.
Durchwachte Nacht. Mondesaufgang erschienen.
September: Endgültiger Bruch mit Schücking.
Mitte September: Rückkehr nach Meersburg.
1847 März: Fortschreitender Verfall.
April: Gemüth.
Juni: Der Schweizer Morgen (Schloss Berg).
21. Juli: Testament.
August: Auf hohem Felsen lieg ich hier.
1848 Januar: Als diese Lieder ich vereint.
24. Mai: Tod.
26. Mai: Begräbnis in Meersburg.
Das Werk:
Der Erstdruck der »Judenbuche« erschien in 16 Teilen vom 22.
April bis 10. Mai 1842 in Cottas »Morgenblatt für gebildete
Leser« (Nr. 96-111). Die Druckvorlage ist nicht erhalten. Der Erstdruck
wurde jedoch von der Dichterin als ihrem Willen entsprechend bestätigt. Am
26. Mai 1842 schrieb sie an Levin Schücking (1814-83):
Im Museum war ich seit einigen Tagen nicht, bis dahin war meine
›Judenbuche‹ beendigt, von der ich nur das im vorigen Briefe
Ge-
sagte wiederholen kann, nämlich: daß ich den Effekt fand, wo
ich ihn
nicht suchte, und umgekehrt, das Ganze aber sich gut macht. Es ist
mir eine Lehre für die Zukunft und mir viel wert, die Wirkung des
Drucks kennengelernt zu haben. Gestrichen hat man mir nur einmal
ein paar Zeilen, nämlich das zweite Verhör ein wenig
abgekürzt;
wenn Du es nicht schon getan hattest, worüber ich ungewiß
bin.
Zuerst war ich zürnig, grimmig wie eine wilde Katze, und brauste im
Sturmschritt nach Deisendorf; auf dem Rückwege war ich aber schon
abgekühlt und gab dem Operateur - Hauff, Dir oder gar mir selbst -
recht; sonst ist Wort für Wort abgedruckt.«
Für den Abdruck im »Morgenblatt« erfand der Redakteur
Hermann Hauff den Titel »Die Judenbuche«. Nach Erhalt der Druckvorlage
schrieb er am 4. April 1842 an Schücking:
Verehrtester Herr, Die mir gütigst mitgetheilte Erzählung
behalte ich
mit Vergnügen, obgleich dieselbe etwa zwei Bogen unseres Formats
füllen wird. Ich danke Ihnen herzlich für Ihren Besuch und
erinnere
Sie an das Versprechen, dem Journal, an dessen Leitung ich Theil
nehme, auch ferner Ihre schätzbare Theilnahme schenken zu wollen.
Ich bin hochachtungsvoll Ihr ergebenster H. Hauff.
Der Erzählung wird ein Titel zu schöpfen seyn. Vielleicht
fällt Ihnen
einer ein und Sie hinterlassen mir denselben schriftlich. Wo nicht, so
übernehme ich das Geschäft. Daß die jetzige
Überschrift daneben
stehen bleibt, versteht sich.«
Mit der von Hauff genannten »jetzigen Überschrift« ist
offensichtlich der heutige Untertitel »Ein Sittengemälde aus dem
gebirgichten Westfalen« gemeint. Es dürfte sich dabei also um den von
der Droste formulierten Titel handeln. Möglicherweise hat sie selbst die
Vorläufigkeit und zu große Allgemeinheit dieses Titels, der
übrigens den Titelgebräuchen des »Morgenblattes« entspricht,
empfunden. Zu der von Hauff vorgeschlagenen Wahl eines neuen Titels durch
Schücking kam es nicht. Dieser schrieb am 12. April 1842 an die
Droste:
»Ihre Erzählung, gnädiges Fräulein, habe ich Hauff
gelassen [. . .]. Ich
hatte nicht die Zeit, einen Titel zu erfinden und habe es ihm
überlas-
sen müssen.«
Hauff erfand nach dem dreimal in der Erzählung vorkommenden Begriff
den Titel »Die Judenbuche«. Am 4. Mai 1842 noch während des
Erscheinens der »Judenbuche« schrieb die Droste an
Schücking:
». . . und dann füttert es [das ›Morgenblatt‹]
seit 10-12 Tagen sein
Publikum so unbarmherzig mit meiner Erzählung, von Hauff ›Die
Judenbuche‹ getauft, daß alle Dichter, die sich gedruckt
sehen möch-
ten, mich verwünschen müssen; denn ich und noch ein anderer
Prosa-
ist haben vorläufig das Blatt unter uns geteilt und werden wohl in
die-
sem ganzen Monat auch nicht ein fremdes Hälmchen aufkommen
las-
sen.«
Dem Abdruck der »Judenbuche« folgt im »Morgenblatt« ein
Aufsatz von Kohl mit dem Titel »Die Judenstadt in Prag«. Die Droste
erkannte, wie sie am 26. Mai 1842 an Schücking schrieb, darin einen ihrer
Novelle angereihten Bericht:
Unmittelbar hinterdrein erschien ›Die Judenstadt in Prag‹
von Kohl.
Ich erschrak und dachte, es sei eine gute Erzählung, mit der man
die
Leser für meine schlechte entschädigen wolle; statt dessen war
es
aber ein meiner Geschichte gleichsam angereihter Aufsatz über die
Stellung der Juden überall und namentlich in Prag. Jetzt schien mir
eher etwas Günstiges darin zu liegen, als ob man das Interesse der
Leser durch meine Judenbuche für diesen Gegenstand angeregt
glaube [. . .]«
Die Formulierung »meine Judenbuche« erlaubt die Annahme,
daß die Titelwahl Hauffs die volle Billigung der Droste gefunden
hatte.
Die Geschichte spielt um die Mitte des 18. Jahrhunderts in einem
westfälischen Dorf, das "inmitten tiefer und stolzer Waldeinsamkeit" liegt
und in dem Holz- und Jagdfrevel an der Tagesordnung sind. Den begangenen
Rechtsverletzungen begegnet man jedoch "weniger auf gesetzlichem Wege, als in
stets erneuten Versuchen, Gewalt und List mit gleichen Waffen zu
überbieten". So ist Friedrich Mergel bereits durch seine Herkunft für
seinen späteren Lebensweg geprägt. In seinem Elternhaus herrscht "viel
Unordnung und böse Wirtschaft"; sein Vater ist ein chronischer Säufer
und wird zu den "gänzlich verkommenen Subjekten" gezählt. Nachdem ihm
seine erste Frau weggelaufen ist, heiratet er die stolze und fromme Margret
Semmler. Es dauert nicht lange, bis auch das gesunde Kind in das Unheil, das der
Vater verbreitet, hineingezogen wird. Als Friedrich neun Jahre alt ist, kommt
der Vater in einer "rauhen, stürmischen Winternacht" nicht nach Hause; man
findet ihn tot im Brederholz. Nach diesem schauerlichen Ereignis haftet dem
scheuen und verträumten Jungen in den Augen seiner Altersgenossen etwas
Unheimliches an. Er gerät auch wirklich mehr und mehr in den Bannkreis
verhängnisvoller Mächte, die in dem "unheimlichen Gesellen" Simon
Semmler, der Bruder Margerts, Gewalt über ihn gewinnen. Unter dem
Einfluß seines Onkels verschafft sich der häufig verspottete und
gering geachtete Junge einen "bedeutenden Ruf" im Dorf: Wegen seiner Tapferkeit
und seines "Hangs zum Großtun" wird er bewundert und zugleich
gefürchtet. Sein ständiger Begleiter, Johannes Niemand verkörpert
gleichsam sein abgelegtes Ich, er ist "sein verkümmertes Spiegelbild".
Friedrich wird, ohne daß man ihm vor Gericht etwas nachweisen kann,
mitschuldig an dem Tod des Oberförsters Brandes, der von den Blaukitteln,
einer besonders listigen Holzfrevlerbande, im Brederholz erschlagen wird, und
begeht schließlich aus verletztem Ehrgefühl einen Mord an dem Juden
Aaron, nachdem dieser ihn wegen einer Restschuld von zehn Talern öffentlich
bloßgestellt hat.
Da Friedrich jedoch mit seinem Schützling Johannes Niemand flieht,
kann er des Mordes nicht überführt werden. Nach 28 Jahren - der Mord
ist längst verjährt - kehrt Mergel als alter, "armseliger
Krüppel" aus türkischer Gefangenschaft zurück. Er gibt sich als
Johannes Niemand aus und verdient sich sein Gnadenbrot mit leichten
Botengängen. Das Brederholz meidend und doch unwiderstehlich von ihm
angezogen, erhängt er sich schließlich an der sogenannten Judenbuche.
In seinem Selbstmord erfüllt sich der an den Judenmord mahnenden Spruch,
den die Glaubensgenossen Aarons zu seiner Rache in den Stamm eingehauen hatten:
"Wenn du dich diesem Orte nahest, so wird es dir ergehen, wie du mir getan
hast!"
Interpretation:
Der Novelle liegt eine wahre Begebenheit zugrunde, die der Dichterin seit
ihrer Kindheit aus Erzählungen über ihre westfälische Heimat
vertraut war und die ihr Onkel August von Haxthausen unter dem Titel "Geschichte
eines Algierer Sklaven" nach Gerichtsakten aufzeichnete und 1818
veröffentlichte. Die Schriftstellerin erfindet eine Vorgeschichte zu dem
historisch beglaubigten Ereignis, womit es ihr gelingt dieses Ereignis als Folge
einer Störung der menschlichen Gemeinschaft darzustellen. Das
Verhängnisvolle dieser allgemeinen gesellschaftlichen Situation
enthüllt sich in einem individuellen Schicksal, das sich in einer Reihe von
ungewöhnlichen Ereignissen zunehmend verdichtet und dramatisch
zuspitzt.
Entsprechend der Buche, der die Juden die Rache an dem Mörder
anvertrauen, erscheint die Natur in der Novelle stets als Richter und Zeuge. Die
Dichterin veranschaulicht durch diese enge Verbindung zwischen dem Handeln des
Menschen und der ihn umgebenden Natur, daß, verliert er sein "inneres
Rechtsgefühl", er zugleich die Einheit von Menschen und Natur stört,
die in der göttlichen Seinsordnung festgelegt ist. Bezeichnenderweise
geschehen in der "Judenbuche" alle furchtbaren Ereignisse in der Nähe der
Buche im Brederwald, während einer stürmischen oder monderhellten
Nacht. Der Brederwald wird zu einem magischen Raum, die Buche zum "Dingsymbol
für ein Geschehen des Unheils".
Die historischen Grundlagen:
Das tatsächliche Geschehen ist heute nur noch aus spärlichen
Quellen zu rekonstruieren. Wie August von Haxthausen in seiner auf dem
historischen Geschehen fußenden »Geschichte eines
AlgiererSklaven« berichtet, geschah der Judenmord am 10. Februar 1783.
Caspar Moritz von Haxthausen zu Abbenburg, der Urgroßvater der Droste, war
zur Zeit des Mordes Inhaber der Patrimonial- und halben Go-[Gau]gerichtsbarkeit
in Bökendorf, Altenbergen, Bellersen und
Großenbreden. Nach seinem Tode am 19. April 1783 folgte ihm als Erbe
sein Sohn Werner Adolf von Haxthausen (1744-1823). Daß der Mord an dem
Juden im Jahre 1783 und nicht, wie häufig angenommen wurde, 1782 geschah,
bestätigt ein erhaltener Brief der Wilhelmine Antonette von Haxthausen,
Stiftsdame zu Freckenhorst, an ihren Bruder Caspar Moritz von Haxthausen, der
ihr offensichtlich in einem Brief vom 24. Februar 1783 den gerade vierzehn Tage
zurückliegenden Vorfall des Judenmordes berichtet hatte:
Freckenhorst, den
3ten mertz 1783
Hertzlieber bruder
aus deinen wehrtesten schreiben vom 24ten Febr. welges ich heut
entfangen, ersehe mit vergnugen eürer allerseitz bestendiges
wohl-
sein, wovor ich auch den allerHöchsten zu dancken habe, die 70 rht
habe zu gleich richtig erhalten, ich dancke dich lieben bruder vor die
bezhalung die quitung kommet hir beÿ - mein gott was ist es eine
erschrecklige mordthat welge der bauer an den armen juden verübet
ich entsetze mir wan nuhr dar auf gedencke den dähter wirdt noch
endtlich aufgefangen werden man höret hir im landt auch fiehles von
sthelen und übels, aber von einer so grausahmen mordthadt gott lob
nicht, in munster haben sie noch kurtzlich die überwassers kirge
bestholen, und auch noch mehrere kirgen raub, sie meinen noch die
dähter zu bekommen, die Erbschaft vom seeligen fürsten an den
oberstalmeister von westphalen solle gewis sehr ansehnlig sein,
adieu lieber bruder ich befehle mir in deiner brüderlichen
affection
und bin lebens lang mit aufrichtigen hertzen nebst meine befehlung
an deiner frauw
meines lieben bruders
getreüe ergebene schwester
WA von Haxthausen
August von Haxthausen nennt den Mörder mit Namen »Hermann
Winkelhannes«, später fügt er noch den Vornamen
»Johannes« und die Ortsangabe »aus Bellersen« hinzu. Als
Tatort nennt Haxthausen das »Heilgen Geist Holz« nördlich von
Ovenhausen. In der späteren Abschrift verändert er die Ortsangabe in
»Joelskampe gleich unter dem Ovenhauser Fußwege«. Gemeint ist
eine Stelle im Abbenburger Forst zwischen Bökendorf und Ovenhausen. Das
entspricht auch der heutigen dörflichen Überlieferung, die allerdings
von dem Haxthausenschen Bericht beeinflußt sein kann. Abweichend davon ist
die Angabe bei Joseph Redegeld, der, auf das angebliche Zeugnis eines
Großneffen des erschlagenen Juden gestützt, den Tatort in den
Bollkasten-Wald nordöstlich von Bellersen verlegt. Seine Auskunft ist aber
wohl mit Vorsicht zu gebrauchen, da seine Ortskenntnis
wenig gründlich zu sein scheint. So bestreitet er überhaupt die
Existenz des Heiligengeisterholzes nördlich von Ovenhausen. Nach der Flucht
aus seiner Heimat geriet der Mörder in algerische Sklaverei. Der
Winkelhannes aus dem Bericht Haxthausens erzählt nach seiner Rückkehr,
daß 1806 Hieronymus Bonaparte den Dei, das gewählte Oberhaupt der
Janitscharen, gezwungen habe, die
Christensklaven freizugeben, und er dadurch auch wieder in die Freiheit
gelangt sei.
Tatsächlich erhielt Jérôme [Bonaparte], der damals in
Genua lag, als Fregattenkapitän schon 1805 von Napoleon den Befehl, mit
seinem Geschwader nach Algier zu fahren und dort die Auslieferung
der französischen, italienischen und genuesischen Sklaven zu
verlangen. (Der Winkelhannes hatte sich ehedem auf einem genuesischen Kauffahrer
verdingt und war bei einer Fahrt nach der Levante von Seeräubern gefangen
und nach Algier verschleppt worden!) Am 18. August 1805 traf Jérôme
vor Algier ein: der Dei von Algier übergab dem französischen
Generalkonsul gegen Zahlung von
450 000 Franken (was man später verschwieg, um Jérômes
Verdienste nicht herabzusetzen!) 231 Sklaven, unter denen sich also auch der
Winkelhannes befunden haben muß. Bereits am
- August 1805 war Jérôme wieder in
Genua.
Im Jahre 1806 muß Winkelhannes bereits wieder in seiner Heimat
gewesen sein, also nicht erst 1807, wie August von Haxthausen berichtet. Die
Gemeinde Bellersen bewahrt ein Sterbebuch auf, in dem sich unter dem Datum vom
18. September 1806 der Eintrag befindet, daß »Johan.
Winckelhahne«, 43 Jahre, ein »lediger Tunpf« und
»Bettler«, der »erdrosselt« aufgefunden wurde, ein
Begräbnis auf dem Kirchhof erhielt. Dabei handelt es sich offenbar um den
im Bericht Haxthausens genannten »Hermann Johannes Winkelhannes«. Der
Name »Winckelhahne«, wie er sich im Sterbebuch findet, entstand aus
der zu Anfang des 18. Jahrhunderts gebrauchten
Namensform »Winkelhagen«. In den Haxthausenschen Gogerichtsakten
ist die Kontraktion des Namenbestandteiles »-hagen« in
»-han« nachvollziehbar. Hier findet sich: »winckelhag«,
»Winckelhagen« (1745), »Winckelhage« (1748),
»Winkelhagen« (1762), »Winkelhane« oder
»Winkelhan« (1789/90). Die Häufigkeit des Vornamens Johannes in
der Familie Winckelhahn oder Winckelhagen begünstigte schließlich die
Entstehung der von August von Haxthausen gebrauchten Form
»Winkelhannes«. Der im Sterbebuch unter dem 18.September 1806
eingetragene »Johan. Winckelhahne« hatte in der Taufe am 22. August
1764 die Vornamen Hermann Georg erhalten, sich aber wohl auch selbst Johannes
genannt, worauf die Unterschrift des im Haxthausenschen Bericht zitierten
Briefes aus Algier hinweist. Der erste Teil der »Judenbuche« mit der
psychologisierend angelegten Kindheitsdarstellung Mergels in einer
dörflichen Umgebung, in der »die Begriffe [. . .] von Recht und
Unrecht« aus der Sicht der Droste »einigermaßen in
Verwirrung« geraten sind, hat seinen Grund in den historischen
Auseinandersetzungen der Dorfbewohner mit der grundherrlichen Autorität der
von Haxthausen. Anton Keck konnte in seinem Aufsatz über
»›Holzfrevel‹ in den um Bredenborn liegenden Waldungen im 18.
Jahrhundert« die historisch gewachsene Rechtsunsicherheit bezüglich
der Holzgerechtsame im Amt Bredenborn erhellen. Im Jahre 1401 hatte die Familie
Haxthausen Stadt und Amt Bredenborn mit den dazugehörigen Wäldern
erworben. In diesen Wäldern besaßen die Bredenborner das Recht des
Les- und Fallholzsammelns. In der nachfolgenden Zeit dehnten sie diese
Gerechtsame eigenmächtig auch auf die Privatwälder der von Haxthausen
aus. 1533 kam es zum Vergleich. Für zwei Tage jährlichen Hand- und
Spanndienstes erhielten die Bredenborner das Recht, in allen Wäldern Holz
zu sammeln. Daran hielten sie auch fest, als die Haxthausens ihren Besitz
vergrößern konnten. Die
Einsprüche der Familie Haxthausen wurden durch Gerichtsurteile von
1588, 1605, 1659/61, 1717 und 1764 abgelehnt. Gegen den Widerstand des
Grundherrn machten die Bredenborner außerdem
ihr verbrieftes Recht auf Holzfällen (Eichen ausgenommen) im
Masterholz und im Bollkasten geltend. Zugestanden wurde ihnen zunächst nur
das Recht des Les- und Fallholzsammelns in den
genannten Wäldern. 1827 bestätigte das Oberlandesgericht
Paderborn das Recht auf Holzschlagen (Eichen ausgenommen) im Masterholz und im
Bollkasten. Die 1839 erfolgte Ablösung der Holz- und Hudegerechtsame im
Rahmen des preußischen Ablösungsdekretes für Westfalen vom 13.
7. 1829 bzw. 18. 8. 1809 ließ wegen der Benachteiligung der
unterbäuerlichen Schichten neue Streitigkeiten entstehen, erst 1848/50 kam
es zu einer endgültigen Lösung. Einige historische Zeugnisse, die
Schärfe und Ernst der Auseinandersetzungen deutlich werden lassen, sind
unter den Gerichtsakten im Archiv der Familie von Haxthausen in Vörden zu
finden. Am 17. Juli 1787 schrieb Werner Adolf von Haxthausen an die Verwaltung
des Fürstbistums Paderborn:
Hochwürdig- Hochwohl- und Wohlgebohren
Sonders hochzuEhrende Herren! Es nimbt die Holzdieberey bey
nächtlicher Zeith in hiesiger Gegend, besonders an Eichen Holze in
meiner Waldung, so überhand, daß wo denselben nicht zeithig
vorgebäuget wird, zu befürchten daß die Waldungen
nothwendig
ruiniert werden müssen, und wann welches doch Gott verhüte,
eine
Feuers Brunst entstehen solte, gar kein Bau Holtz mehr vorzufinden,
sondern die Arme Liuthe, bey solchem unglücklichen Fall, das
Bauholtz in weith entlegener Waldungen anzukauffen und anzufahren
genöthigt werden, wodurch mancher abgeschreckt werden dörffte
lieber seine Hausstelle öde und wüste liegen zu lassen, als
wieder zu
bebauen, Einen solchen Bösewicht habe in meiner Ortschaft zu
Böckendorff, seines Nahmens, Hans Heinrich Tengen, welcher vor
einigen Jahren ein Neues Hauß gebauet und sehr vieles Holtz darzu
gestohlen, weßwegen er dann, der angesetzten Brüchten halber
nicht
nur, sondern auch wegen seiner faulheit, dergestalten zurück
gekom-
men daß er die Schätzung sowenig mehr zu entrichten als noch
weniger vor vier Jahren die andictirte Gogerichtsbrüchten, wovon
Celsissimus die Halbheid participiert, zu bezahlen im Stande, welches
ihm so verwegen gemacht, daß er sich an Bestraffungen, weil ihm
nichts genommen werden kann, gar nicht mehr kehrt, sondern alles
darauf ankommen läßt. Dieser hatt noch, vor wenig Tagen, wie
das
angelegte Protocoll, des mehren nachweiset, zwey der schönsten
jungen Eichen aus meiner Waldung entwendet und solche ins
Corvey-
ische nach Huxar gebracht und daselbst verkaufft, und ob er wohl die
That verneint, hat doch mein Förster, auf Eyd und Pflichten
attestirt
und weitheres nach den Waldenden und Stämmen befunden, daß es
nehmliche Eichen wären, so aus meiner Waldung gestohlen, ist auch
nicht vermögend und weigert sich dringendlichen Orth, wo er dann
solche erhalten, zu benennen, da nun bey solchen Fällen mein
beeyde-
ter Förster vollkommenen Glauben hatt: so finde kein ander Mittel
als daß dieser Bösewicht und berüchtigter Holzdieb, zu
seiner wohl-
verdienten Strafe und anderen zum Abscheu, zum Zuchthaus
einge-
liefert werde, Ew. Hoch: würd: Hochwohl und Wohlgeb: muß also
gehorsambst ersuchen meine und übriger Herrn von Haxthausen
Gerichtsverwaltern den ernsthaften Auftrag zu thun, daß dieser den
Hanß Heinrich Tengen ohnverzüglich zum Zuchthause einliefern
müsse, wogegen mich gehorsambst empfehle und in außnehmender
Hochachtung beharre Ew. Hochwürd: Hochwohl: und Wohlgeb:
Böckendorff den 17ten Jan. 1787«
Auch die Kämpfe zwischen den Förstern und den
»Holzfrevlern«, wie sie in der »Judenbuche« geschildert
werden, gehören zu den historischen Grundlagen der Erzählung. Der
folgende Drohbrief ist an einen Förster mit Namen Spiekermann
gerichtet:
Ein Poßlein
Schuster bewahre deinen leist oder du deinen Esel Einen Förster als
verRether über seine Nachbahren du spieker Man du - du willst den
Herrn von Haxthausen sein Holz verwahren 1821
Du verRether Judaß Mich bewunder Noch daß unser GeMeine dich
Nicht zum Teufel jägt
Nun schlacht Mann deine alten Fenster ein ich hoffe und ferlange du
wirst kein Jahr Mehr gehen daß du kanst auf keinen beine stehen
deine Knogen solen dir Noch Gliet vor Gliet kurtz und klein
geschlagen Wen dein Neihe Fenster wieder hast So dann wirts auf
dir loß gehen daß man dier wirt Krönen Mit einem [vom
Verfasser
Gerichtsverwaltern den ernsthaften Auftrag zu thun, daß dieser den
Hanß Heinrich Tengen ohnverzüglich zum Zuchthause einliefern
müsse, wogegen mich gehorsambst empfehle und in außnehmender
Hochachtung beharre Ew. Hochwürd: Hochwohl: und Wohlgeb:
freigelassener Raum für ein Wort] fer Kopfe Er liegt schohn
zurrecht
bei Eilfersen den Solst du tragen die gantze Nacht den wirst du
wieder in Einen bock gebunden den solst du liegen wie ein
geschlachtet Kalb
du Spiekermann zur Großenbreden dich werden deine fenster
Eingeschlagen Weil du die Nacht allezeit Sogehst Verwahr dein Holz
beitage und bleib die Nacht im Hause
Friedrich Meyer
Die Quelle:
Unter dem Titel »Geschichte eines Algierer-Sklaven«
veröffentlichte August von Haxthausen, ein Onkel der Droste, 1818 die
seltsame Geschichte eines Judenmörders und Selbstmörders in der
Göttinger Zeitschrift »Wünschelruthe«. Eine später vom
Autor angefertigte Abschrift bietet vereinzelt Abweichungen von diesem Druck.
August von Haxthausen stützte sich möglicherweise auf heute nicht mehr
erhaltene Gerichtsakten. Er berichtet, daß die Juden den Baum, unter
dem das Verbrechen geschah, mit hebräischen Schriftzeichen
kennzeichneten: der Mörder solle keines rechten Todes sterben. Die
schicksalhafte Erfüllung dieses Satzes mag der Anlaß gewesen sein,
die »Geschichte eines Algierer-Sklaven« aufzuzeichnen. Der Tradition
eines aktenmäßigen Kriminalfall-Berichtes entspricht die
Wahrheitsbezeugung zu Beginn der Geschichte. Gemäß dem Charakter der
»Wünschelruthe« ist aber mit einer poetischen Gestaltung des
Berichtes zu rechnen. Hinweis könnte auch die möglicherweise
zahlensymbolische Verbindung von Mord und Sühne sein. Der Jude wird mit 17
Schlägen getötet und 17 Jahre verbringt sein Mörder im
eigentlichen Elend.
Die im »Morgenblatt« verdruckte hebräische Schrift wurde
korrigiert nach Richard Hauschild. Weiterhin wurde die Jahreszahl am Ende der
Erzählung in 1789 korrigiert. Im Erstdruck findet sich an dieser Stelle die
Jahreszahl 1788. Da Mergel jedoch am Vorabend des Weihnachtsfestes 1788
zurückkehrt, kann er sich nicht im Herbst 1788 erhängen. Neuere
Ausgaben korrigieren deshalb meist in 1789. Daneben ist der Vorschlag
gemacht worden, das Jahr der Heimkehr Mergels in 1787 zu ändern. Es kann
jedoch nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, daß auch in der dem
Erstdruck zugrundeliegenden Reinschrift der
Droste an beiden Stellen 1788 stand. Im Entwurf war das Verbrechen nicht
nur durch den Ort und den gezeichneten Baum mit seiner Sühne verbunden,
sondern überdies auch durch die Zeit. Während im Erstdruck die
Jahreszeit beider Ereignisse nicht mehr völlig übereinstimmt, sind in
dem älteren Entwurf Judenmord und Selbstmord auf den 28. Oktober datiert.
Die Einführung einer solchen Schicksalszeit (dies fatalis) in die
Schicksalstragödie hat man früher Tieck zugeschrieben. In seinem Drama
»Karl von Berneck« fällt Walther von Berneck an dem Tage im
Zweikampf, an dem die Burg gegründet wurde und an dem das Gespenst des
Gründers umgeht. Es ist der 24. Juni, der Johannistag, an dem sich nach dem
Volksglauben von jeher allerhand Unerklärliches ereignet. Auch der 28.
Oktober besitzt im Volksglauben eine ähnliche Bedeutung. Er ist der Tag der
hll. Simon und Judas (Thaddäus) und gilt im allgemeinen als
Unglückstag, vgl. auch Schillers »Wilhelm Tell« I,1: . »s`
ist heut Simons und Judä, / Da rast der See und will sein Opfer
haben.« Möglicherweise kommt der Zahl 28 in der »Judenbuche«
nicht nur als Datum in einer Vorfassung eine besondere Bedeutung zu, denn im
Erstdruck wird der Zeitraum von 28 Jahren an drei Stellen ausdrücklich
genannt. Unmittelbar vor der Rückkehr Mergels am 24.12.1788 heißt es:
Eine schöne, lange Zeit war verflossen, achtundzwanzig Jahre, fast die
Hälfte eines Menschenlebens (49,1 f.), den gealterten Gutsherrn
charakterisiert die Dichterin mit den Worten: noch immer mit den hellen Augen
und dem roten Käppchen auf dem Kopfe wie vor achtundzwanzig Jahren.
(52,27-29), und schließlich kommentiert sie die Suche nach dem erneut
verschwundenen Friedrich Mergel mit den Worten: ihn lebend wiederzusehen, dazu
war wenig Hoffnung, und jedenfalls nach achtundzwanzig Jahren gewiß nicht
(58,5-7). Nicht nur die Heraushebung eines Jahrestages als Schicksalszeit, zu
der alle wichtigen Ereignisse geschehen, sondern auch die Betonung eines
schicksalhaften Zeitraumes, in dem sich die Handlung abspielt, ist aus den
romantischen und nachromantischen Schicksalsdichtungen bekannt. In der
Tragödie »Der vierundzwanzigste Februar« (1815) von Zacharias
Werner, einem Werk, das die Droste nachweislich gut gekannt hat, sind die
verhängnisvollen Taten in einem zeitlichen Rahmen von 28 Jahren
eingegrenzt. Kuntz, die Hauptperson der Tragödie, verübte vor 28
Jahren am 24. Februar um Mitternacht einen Mordanschlag auf seinen Vater. Nach
sieben Jahren (am 24. Februar) ermordete der siebenjährige Sohn Kurt seine
zweijährige Schwester. Kurt stirbt durch die Hand seines Vaters nach 28
Jahren, selbstverständlich am 24. Februar um Mitternacht: »Einst -
heut sind es akkurat / Achtundzwanzig volle Jahr, / Seit die fluchbeladne Tat /
Sich begab - Glock zwölf es war«. Es ist möglich, daß auch
die Droste für Mord und Selbstmord unter der Judenbuche einen bestimmten
zeitlichen Rahmen schaffen wollte und daß sie darum gegen Ende ihrer
Erzählung den Zeitraum von 28 Jahren besonders hervorhebt. So ließe
sich auch die aus der Chronologie der Ereignisse herausfallende Jahreszahl 1788
am Schluß des Erstdruckes erklären. Friedrich Mergel war am 24.
Dezember des Jahres 1788, 28 Jahre nach dem Judenmord im Oktober 1760,
heimgekehrt. Im Widerspruch zu diesem vorausgehenden Datum gibt der Erstdruck
für den Selbstmord die Zeit des Septembers 1788 an. Folgt man aber der
letzten Zeitangabe, so sind Verbrechen und Sühne durch 28 Jahre
voneinander getrennt, was nach der ausdrücklichen mehrfachen
Erwähnung dieses Zeitraumes geradezu als beabsichtigt erscheinen
muß.
Der Erstdruck des einzigen vollendeten Prosawerks der Droste erschien in
sechzehn Fortsetzungen vom 22. April bis zum 10. Mai 1842 in Cottas angesehenem
und weitverbreitetem Morgenblatt für gebildete Leser. Obwohl sich keine
Manuskriptreinschrift erhalten hat, muß dieser Druck als autorisiert
gelten, zumal er nach einem brieflichen Zeugnis der Dichterin - bis auf
geringfügige Änderungen durch Levin Schücking (der die
Drucklegung ohne Wissen der Droste veranlaßt hatte) und den Redakteur
Hermann Hauff (auf dessen Vorschlag der Titel zurückgeht) - »Wort
für Wort« korrekt ist. Noch in demselben Jahr erfolgte ein Nachdruck
in der Zeitschrift Westfälischer Anzeiger (1. Juni bis 13. Juli 1842), ehe
Schücking 1859, also elf Jahre nach dem Tod der Dichterin, den Text
erstmals zusammenhängend veröffentlichte. Paul Heyse und Hermann Kurz
nahmen das Werk 1876 in ihre kanonbildende Sammlung Deutscher Novellenschatz
auf; erst damit setzt die bemerkenswerte Rezeptionsgeschichte ein, die durch ein
ständig zunehmendes Interesse des Lesepublikums und eine sich bis in die
Gegenwart fortsetzende, in Art und Umfang einigermaßen singuläre
wissenschaftliche Diskussion gekennzeichnet ist. Bisher erschien die bislang in
acht Sprachen übersetzte Judenbuche in etwa 160 verschiedenen Ausgaben,
worunter die seit 1884 im Programm der Reclamschen UniversalBibliothek
vertretene Edition hinsichtlich der Verbreitung (vor allem in den Schulen) einen
besonderen Rang einnimmt. Die Forschung hat es inzwischen auf mehr als 130
Beiträge gebracht. Angesichts dieser Zahlen kommt den die Vielfalt und
Divergenz der Meinungen referierenden und kritisch diskutierenden Kommentaren
besondere Bedeutung zu: Daß solcherart Besinnung auf Facta und Realia und
zudem für sich sprechende Warnung vor alexandrinischer Überbordung
eines Themas die Lust an immer neuen Deutungsversuchen und Einzeluntersuchungen
indes nicht im geringsten mindern konnten, erweist exemplarisch das Sonderheft
der Zeitschrift für deutsche Philologie (Bd. 99, November 1979), das
ausschließlich der Judenbuche gewidmet ist und auf 168 Seiten zwölf
neue Beiträge bietet.
Gewiß provoziert die Judenbuche nicht nur ein ungewöhnliches
stoffliches Interesse durch den historisch verbürgten Kriminalfall, das
westfälische Dorfmilieu und das mannigfach gebrochene Zeitkolorit, sondern
vor allem auch disparate Deutungen, und zwar durch die scheinbare oder wirklich
gegebene Dunkelheit oder Mehrdeutigkeit, in der die entscheidenden Vorgänge
›hinter der Szene‹ ablaufen, sowie die ebenso ungewöhnliche wie
die Erzähltraditionen ihrer Entstehungszeit anscheinend weit
überflügelnde Modernität dieser Erzählhaltung
überhaupt. Dennoch liegt es nicht nur an der Dichterin, daß sich nach
einem Wort Turgenjews der um Erkenntnis bemühte Leser »so hin und her
gezerrt« fühlt. Vielmehr sind es die inzwischen fast unübersehbar
gewordenen, nur noch schwerlich korrelierbaren, meist sehr selbstsicher
anmutenden Interpretationsansätze, die zu einer Verwirrung über das
Werk beitragen, zumal sich die Interpreten in der Regel nur selten auf mehr als
eine vorgängige Deutung beziehen. Einige Grundlinien der wissenschaftlichen
Rezeption sollen im folgenden kurz skizziert werden. Aus dem 19. Jahrhundert
verdienen vornehmlich die Urteile der Schriftsteller Beachtung. Die Droste
selbst erhielt außer einer recht begeisterten Zustimmung aus dem
Bekanntenkreis nur Kenntnis eines allgemeinen Lobes durch Karl Simrock und Adele
Schopenhauer, die indes bemängelte, daß »die Hauptmomente [. .
.] nicht scharf genug« vorträten. 1869 rühmte Iwan Turgenjew
»Kraft« und »grelle Anschaulichkeit«: »Nur wird die
Handlung bald so hin und her gezerrt, daß man am Ende nicht recht klug aus
der ganzen Geschichte wird.« Ein Jahr später betrieb Paul Heyse zwar
vehement gegen verschiedene Widerstände die Aufnahme der Judenbuche in
seinen Novellenschatz, schränkte aber im Blick auf die »Dunkelheit
ihres Stils« ein, sie sei »nicht so ohne Fragezeichen
genießbar«, während Theodor Storm gleichzeitig nicht weniger als
dreimal auf den Abdruck drängte. Theodor Fontane urteilte 1890
brieflich:
Natürlich ist alles stimmungsreich und wirkungsvoll, solch
Inhalt
muß wirken, aber das Maaß der Kunst oder gar der Technik
ist
nicht hervorragend. Eigentlich enthält die Judenbuche zwei
Geschichten [. . .]; die Geschichte mit dem Onkel hätte, nach
meinem Gefühl, verdient zur Hauptsache gemacht zu werden und die
Judengeschichte wäre dann ganz fortgefallen, wollte Annette aber
lieber diese bringen, was auch vieles für sich hat, so
mußte das
Voraufgehende mit dem Onkel nur ganz kurze Etappe sein, nicht
aber Concurrenzstück.
In fast all diesen Resümees mischen sich also Aufmerksamkeit oder
Begeisterung mit Tadel, der sich an der mangelnden Klarheit der Darstellung, des
Aufbaus oder der Proportionen entzündet und so ex negativo ein Bild des
zeitgenössischen Erwartungshorizonts en miniature zeichnet, den die Droste
zweifellos verwirrt - oder besser: aufgesprengt - hat. Das erkannte als erster
Paul Ernst, der 1904 ein ausführliches und hervorragend interpretierendes
»Schlußwort« zur
Judenbuche verfaßte:
Wir haben also in Annettes Werk das Ergebnis einer
unbeab-
sichtigten Tätigkeit der künstlerischen Vorstellungskraft
vor uns,
welche das wirkliche Geschehnis in der Erinnerung verblassen
läßt und ein neues erfindet, teils aus dem sittlichen
Bewußtsein der
Dichterin heraus, teils mit Abrundung, Begründung, Ausgestaltung
und Vertiefung zu künstlerischen Endzielen [. . .] wie ohne
ihren
bewußten Willen, durch die ungewollte Tätigkeit der
Vorstellungs-
kraft, im Lauf der Jahre in ihr sich ein noch ganz roher Stoff in
einen
Novellenstoff verwandelte [. . .]. Dazu bedenke man noch, daß
[. . .]
ihr bewußtes künstlerisches Wollen ganz gering war, und
daß man
sie deshalb [. . .] als Dilettantin bezeichnen muß. So haben
wir also
hier ein ganz merkwürdiges Beispiel für das Eigenleben der
künstlerischen Form.
Die eigentlich germanistische Forschung sollte noch Jahrzehnte brauchen,
bis sie die Qualität dieser Darstellung erreichen oder gar übertreffen
konnte. Die frühen, zunächst fast ausschließlich quellenkritisch
und kommentierend ausgerichteten Arbeiten sind heute sämtlich
überholt: Die Eruierung der schriftlichen Quelle und relevanter Realia
sowie die textkritische Edition aller Vorstufen und Lesarten sind erst - dann
jedoch auch so gut wie abschließend - durch die Bücher Heinz
Röllekes (1970) und Walter Huges (1977) geleistet, und seither werden diese
Grundlagen fast durchweg in den Interpretationen hinreichend
berücksichtigt. Das hatten die in Einzelheiten vorarbeitenden Werke von
Felix Heitmann (1914) und Karl Schulte Kemminghausen (1925) leider nicht
bewirkt, so daß bis zum Beginn der siebziger Jahre die darauf (oft aber
eben nicht einmal darauf!) basierenden Untersuchungen in vielen grundlegenden
Einzelheiten in die Irre gingen. Als insgesamt relevant können aus diesem
Zeitraum wohl nur noch genannt werden Friedrich Gundolfs innovierende Hinweise
u. a. auf die Verwandtschaft der Judenbuche mit den Schicksalsdramen (1931),
Emil Staigers einfühlsame Sinndeutung mythisch-alttestamentarischer
Strukturen vor dem Hintergrund des Drosteschen Gesamtwerks und einer weithin
überzeugenden Anthropologie der Spätromantik (1933), die ersten
einläßlichen Einzelinterpretationen von Benno von Wiese und Walter
Silz wegen ihrer gattungsspezifischen, letztlich aber immer noch nicht
befriedigend beantworteten Fragestellungen (1954), Heinz Röllekes erstmals
konsequent auf die theologische Dimension der Judenbuche abhebender Beitrag
(1968), zu dessen Ansatz fast alle folgenden Aufsätze kritisch-skeptisch
oder affirmativ Stellung nehmen, sowie ganz besonders die ein Jahr zuvor
erschienene Studie Heinrich Henels, der den »Sinn der Novelle eben in ihrer
Dunkelheit« sieht und die so ungewöhnlichen Divergenzen der
Interpretationen im Detail wie im Grundsätzlichen als unvermeidlich, weil
letztlich von der Droste intendiert auffaßt. In der Folge haben viele
Autoren diese These weiter abzusichern und zu konkretisieren versucht - am
weitesten geht dabei augenscheinlich Maruta Lietina-Ray, die, auf den Henelschen
Ansatz gestützt, in einer Art Kreisbewegung sogar zu ganz frühen
Positionen der Forschung zurückkehrt und eher in Johannes als in Friedrich
den Judenmörder zu sehen geneigt ist. Dies ist nur ein Beispiel für
die gerade durch Henel eröffnete Spannweite und die dadurch gewonnenen
neuen Möglichkeiten der augenblicklichen Diskussion, die sich nicht nur
weiterhin vertieft um die Bedeutung der Geschehnisse bemüht, sondern sich
auch verhement wieder an der Frage nach deren Ein- oder Mehrdeutigkeit selbst
entzündet. Dabei ist besonders bemerkenswert, daß der erst in
jüngerer Zeit ins Spiel gebrachte Versuch, mit Hilfe der handschriftlichen
Vorfassungen und Varianten den Gang der Handlung und entsprechende Intentionen
sicherer erkennbar zu machen, faktisch in Einzelheiten und methodisch insgesamt
schon wieder in Frage gestellt wird. Solch ständig neues Öffnen der
Diskussion ist ein Zeichen für die Lebendigkeit und die wissenschaftliche
Aktualität der Judenbuche wie eben auch ein besonderes Verdienst der
Einsichten und Thesen Henels. Im übrigen vertreten fast alle jüngeren
Interpretationen sehr verschiedenartige Ansichten, weil ihr Erkenntnisinteresse
nur selten einen übereinstimmenden Ansatz zeigt. Die folgende
Kurzcharakterisierung muß daher mit einigen Vereinfachungen arbeiten; sie
stellt eine Auswahl aus dem neuesten Schrifttum seit der
forschungsgeschichtlichen Zäsur von 1970 vor und kann nur einer ersten
Orientierung dienen.
Benno von Wiese konzentriert seine gegenüber 1954 genauer verfahrende
Interpretation auf die Entwicklung Friedrichs zum Mörder, kann dabei aber
einen Widerspruch nicht ganz vermeiden, wenn er die Position Gundolfs oder
Röllekes (»Erzähltes Mysterium«) zwar grundsätzlich
anzweifelt, am Ende aber doch ausdrücklich das »Geheimnis« und
»das Mysterium des Bösen« als konstitutiv herausstellt.
Radikal, wenn auch stillschweigend, ist Clemens Heselhaus von seinem
früheren, Hermann Pongs verpflichteten Ansatz einer seins-tragischen
Deutung (1943) zugunsten der Betonung des Halluzinativen (1971) abgerückt,
während er neuerlich Sprache und Rolle der Frau thematisiert. Unter den
zahlreichen soziologisch oder sozialpsychologisch verfahrenden Beiträgen
sind vor allem hervorzuheben: Winfried Freunds Überlegungen zum
»Außenseiter« Mergel und Ronald Schneiders methodisch
überzeugend zwischen »bewußte[r] Gestaltungsabsicht und
unbewußte[r] Problemartikulation« unterscheidende Darstellung einer
Suche nach individueller und sozialer Identität. Zuvor war Schneider (1976)
erstmalig und mit gut abgesicherten Ergebnissen der längst
überfälligen, aber bis dahin nur gestellten Frage nachgegangen, die
sich aus der ursprünglich geplanten Einbindung der Judenbuche in die
Westfalen-Schrift der Droste ergibt. Er entwickelte
dabei stringent eine Art Raum- und Zeitkoordinatensystem, dessen Daten und
Bedeutungen er aus den Charakterisierungen u. a. des Münsterländers
(»Religiösität«, »Rechtlichkeit«, glücklicher
»Entwicklungsrückstand«) und eben des in der Judenbuche
gezeichneten Paderborners (vorchristlich, böse, revolutionär, ja sogar
raubtierhaft, teuflisch) gewinnt; die zeitliche Komponente ist dabei kompliziert
zu handhaben, da von ganz verschiedenen Datierungen auszugehen ist: Der
tatsächliche Kulminationspunkt (Judenmord) wurde durch die Droste von 1783
auf 1760 zurückdatiert, wobei zudem natürlich die bewußt und vor
allem auch unbewußt eingebrachten Sehweisen der Entstehungszeit der
Judenbuche (um 1840) berücksichtigt werden müssen. Ähnliches gilt
für die Beurteilung der Klasseninteressen, die sich aus historischen und
seinerzeit aktuellen Aspekten, aus der Zugehörigkeit der Dichterin zum
herrschenden Adel und ihrem erkennbaren Bemühen um Objektivität
mischen. Die ›sozialkritische‹ Studie von Rudolf Kreis verfährt
in dieser Hinsicht gewiß zu einseitig, während Helmut Koopmann
inmitten dieser sich vielfältig und verwirrend mischenden Akzentuierungen
einen festen Standpunkt gewinnt, indem er sich vorbildlich textnah und
erstaunlich ergebnisreich an die Eingangspassage über das
»äußere Recht« und das »innere Rechtsgefühl«
hält (4). Als Friedrich zur Beichte will, ist sein inneres
Rechtsgefühl noch unangetastet; als er die Beichte unterläßt,
beginnt er unaufhaltsam die »innere Schande der äußern
vorzuziehen« (36). Dabei entgehe er zwar dem mangelhaften
»äußeren Recht«, doch im Selbstmord erweise er letztlich
selbst die Mächtigkeit des »inneren Rechtsgefühl[s]«.
Zweifel darf man aber wohl anmelden, wenn Koopmann - seinem Ansatz konsequent
getreu - ausgerechnet den Selbstmord mit all seinen in den Augen der Droste doch
gewiß fürchterlichen Fragwürdigkeiten und höchst
gewichtigen Folgen als jedermann befriedigenden Triumph des Gewissens und der
innersten, moralischsten Rechtsinstanz auffaßt. Ein ähnlich hohes
Maß an Stringenz erreichen neben Schneider und Koopmann unter den neueren
Interpreten vor allem Bernd Kortländer und Walter Huge, die das gewichtige
Boileau-Zitat der Droste »Levrai n’est pas toujours
vraisemblable« (48) besonders beachten. Jener präzisiert anhand dreier
überzeugend gewählter Einzelbeispiele den Ansatz Henels, indem er ihn
zugleich einschränkt, und resümiert, »daß bestimmte
zwischen Vorstufen und Druck [der Judenbuche] liegende Schreibvorgänge Teil
einer Strategie sind, die das Ziel verfolgt, eine Vielzahl häufig
gleichwertiger Deutungsmöglichkeiten zu eröffnen«; dieser geht
vom Rätsel des Verbrechens aus, das jede Kriminalgeschichte bietet und das
die Droste durch die Konstruktion der »unwahrscheinliche[n] Wahrheit«
aufbaut. Die gattungsspezifisch ausgerichteten Untersuchungen konzentrieren sich
überhaupt neuerlich nicht mehr auf die Judenbuche als Novelle, sondern als
»Kriminalgeschichte«, wozu nach dem Vorgang Winfried Freunds (1969)
neben Huge besonders Winfried Woeslers besonnene und die gegenwärtigen
Rezeptionsmöglichkeiten unter diesem Aspekt überzeugend
herausarbeitende Deutung beiträgt.
Verwendete Literatur:
A. von Droste-Hülshoff: Die Judenbuche. -Stuttgart: Reclam 1977 (RUB
1858)
A: von Droste-Hülshoff: Die Judenbuche. -Stuttgart: Reclam 1996
(Reclam, Klassiker auf
CD-ROM 6)
So viel darf man indessen
behaupten, daß die Form schwächer,
der Kern fester, Vergehen
häufiger, Gewissenlosigkeit seltener waren.
Denn wer nach seiner
Überzeugung handelt, und sei sie noch so mangelhaft,
kann nie ganz zugrunde gehen,
wogegen nichts seelentötender wirkt,
als gegen das innere
Rechtsgefühl das äußere Recht in Anspruch zu
nehmen.
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