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Budget
Budget
Unter einem Budget versteht man allgemein einen
Finanzplan, bei dem die zu erwartenden Einnahmen den geplanten Ausgaben
gegenübergestellt werden. Es wird meist für ein Jahr erstellt.
Die Aufstellung des Haushaltsplanes des Bundes
(Budgetvoranschlag) beginnt mit der Besprechung auf Beamtenebene
(Bedarfsmeldungen der Dienststellen und Ministerien, Schätzungen der
Einnahmen...) und setzt sich später auf Ministerebene fort. Der
Finanzminister hat dabei die Aufgabe die Vorstellungen der einzelnen Ministerien
zu koordinieren. Dabei muß er aber auch die politischen Zielsetzungen der
Regierung berücksichtigen und die Möglichkeiten der Finanzierung auf
die konjunkturelle Entwicklung abstimmen.
Wenn die Regierung (der Ministerrat) den
Budgetvorentwurf billigt, muß dieser bis spätestens zehn Wochen vor
Jahresende dem Nationalrat vorgelegt werden. Dann wird über das Budget und
die Arbeit der Regierung zu dessen Erarbeitung diskutiert. Von den Massenmedien
wird diese Diskussion in die Öffentlichkeit.
Im Parlament genügt die einfache Mehrheit.
Aus dem Voranschlag wird das Bundesfinanzgesetz für das folgende
Jahr.
Das Budget zu erstellen und zu vollziehen
gehört zu den schwierigsten Aufgaben einer Regierung und stellt oftmals
eine Zerreißprobe für Koalitionsregierungen dar.
Das Budget hat folgende
Funktionsbereiche:
- Allokationsfunktion:
Deckung des Bedarfs an öffentlichen Gütern und
Diensten
- Distributionsfunktion:
Umverteilung von Einkommen und Vermögen
- Wirtschaftspolitische
Funktion: Beeinflussung von Wirtschaftsablauf und
Wirtschaftsstruktur
Die
Bewertung, ob ein Budget “gut” oder “schlecht” ist,
hängt nicht nur von der Höhe des Defizits ab. Vom Budgetdefizit werden
nämlich auch wesentliche Impulse für die Wirtschaft erwartet.
Da Österreich ein föderativer
Bundesstatt mit neun Bundesländern ist, stellt sich die Frage, wie die
Staatsaufgaben und damit alle öffentlichen Einnahmen und Ausgaben auf die
einzelnen Gebietskörperschaften aufgeteilt werden.
Durch das Bundesverfassungsgestz ist die
Zuständigkeit von Bund, Land und Gemeinden genau geregelt.
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