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Europäische Union
Europäische
Union
Seit dem Inkrafttreten des Maastrichter
Vertrags am 1.11. 1993 Bez. für die Europäischen Gemeinschaften (in
Verbindung mit einer ›Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik‹ [GASP] und einer ›Zusammenarbeit in den
Bereichen Justiz und Inneres‹.
Mitglieder und
Organe
Mgl.länder sind Belgien, Dänemark,
Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland,
Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und
Portugal.
Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden
durch gemeinsame Organe wahrgenommen. Oberstes Organ der EU ist der Ministerrat
(Rat der Europ. Union), der sich aus je einem Vertreter (Fachminister) der
Regierungen der Mgl.staaten zusammensetzt.
Als Exekutive fungiert unter Leitung eines
Präsidenten die Kommission der EU, die (seit 1995) aus 20 Mgl. besteht,
welche von den Regierungen der Mgl.staaten im gegenseitigen Einvernehmen
für vier Jahre ernannt werden; Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Spanien und Italien entsenden jeweils zwei Mgl., die
restl. Staaten jeweils ein Mitglied.
Diese EU-Kommissare sind für einen
bestimmten Zuständigkeitsbereich verantwortlich z.B. Verkehr, Umwelt,
Finanzen, Landwirtschaft). Das Europäische Parlament wird direkt
gewählt und hat Befugnisse bei der Gesetzgebung, der Kontrolle und der
Verabschiedung des Haushalts. Dem Europäischen Gerichtshof als Judikative
der EU obliegt zur Sicherung und Wahrung des Rechts die Auslegung und Anwendung
des Gemeinschaftsrechts. Daneben bestehen der Europäische Rechnungshof, der
Europäische Rat und zahlr. beratende Ausschüsse.
Entstehung und
Zielsetzungen
Die von den Außen-Min. der Mgl.staaten
in der 1986 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegte
Zielsetzung basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zollunion,
gemeinsamen Binnenmarkt, Schaffung eines weiterentwickelten Europäischen
Währungssytems und die Europäische Politische Zusammenarbeit die
Verwirklichung der polit. Union anstrebt.
Ende 1991 einigten sich die Staats- und
Regierungschefs der Mgl.staaten auf einen Stufenplan zur Realisierung der Europ.
Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU);
Am 7.2. 1992 wurde daraufhin der
Maastrichter Vertrag (Vertrag über die Europ. Union) unterzeichnet.
In 3 Stufen sollen u.a. das Europ.
Währungssytem ausgebaut und die Außen-, Sicherheits-, Rechts-,
Sozial- und Wirtschafts-politik aufeinander abgestimmt werden. Nach
Erfüllung bestimmter finanz- und wirtschaftspolit. Konvergenzkriterien
durch die Mgl.staaten soll frühestens zum 1.1. 1997 die Europ. Zentralbank
gegründet werden, am Ende des Stufenplans steht die Einführung einer
gemeinsamen Europ. Währung frühestens zum 1.1. 1999.
Eine zusätzl. Dimension gewinnt die EU
durch die Zusammenarbeit mit der EFTA (Einführung des Europäischen
Wirtschaftsraums zum 1.1. 1993) und das noch offene Verhältnis zu den
osteurop. Staaten. Zu den außen- und außenwirtschaftspolit.
Aktivitäten der EU (ab 1973) gehören v. a. die vertragl. Bindung mit
den Staaten des Mittelmeerraumes, die Konventionen von Lomé (ab 1975) mit
jetzt über 60 afrikan., karib. und pazif. Staaten (AKP-Staaten), die
Handelsverträge mit Indien und der VR China sowie die Vereinbarungen und
Dialoge mit den Staaten der EFTA, der Arab. Liga, der ASEAN und dem
Andenpakt.
Geschichte der europäischen
Integration
Im Zuge der europ. Einigungsbewegung seit Ende
des 2. Weltkrieges wurde 1952 die Europ. Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(Montanunion) von Belgien, der BR Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg
und den Niederlanden gegründet. 1957 wurden mit den Römischen
Verträgen die Europ. Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europ.
Atomgemeinschaft (EURATOM) eingerichtet; der EWG oblag v.a. die Schaffung eines
gemeinsamen Agrarmarktes, während die EURATOM die friedl. Nutzung der
Kernenergie vorantreiben sollte. 1967 wurden die Institutionen der drei
Gemeinschaften miteinander verschmolzen, so daß für alle drei (de
jure weiterbestehenden) Gemeinschaften gemeinsame Organe geschaffen wurden. Mit
dem erfolgten Abbau der Binnenzölle und dem Aufbau eines gemeinsamen
Außenzolltarifs konnte die Grundlage für eine Zollunion zum 1.1. 1970
gelegt werden.
1973 konnte die ursprüngl.
Sechsergemeinschaft um Dänemark, Großbritannien und Irland erweitert
werden, 1981 trat Griechenland bei, Spanien und Portugal kamen 1986 hinzu,
Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 Mgl.staaten.
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