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Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof, Abk.
EuGH
1957 errichtetes einheitl. Gericht der EU,
bestehend aus 13 von den Regierungen der Mgl.staaten einvernehmlich ernannten
Richtern, die von 6 Generalanwälten unterstützt werden; Sitz
Luxemburg; u.a. zuständig für die Auslegung der
Gründungsverträge und des sekundären Gemeinschaftsrechts
(Europarecht); entscheidet auch über die Rechtmäßigkeit des
Handelns von Rat und Kommission sowie von Mgl.staaten der EU.
Europarecht, das Recht der
zwischenstaatl. Integration Europas; im wesentl. seit dem Ende des 2.Weltkrieges
sich entwickelndes Rechtsgebiet. Das E. umfaßt zwei große
miteinander verbundene Bereiche: 1. das Recht der Errichtung und des
Funktionierens der europ. Organisationen (Primärrecht); 2. das im Rahmen
dieser Organisationen gesetzte Recht sowie das zu seiner Durchführung im
innerstaatl. Bereich erlassene Recht (Sekundärrecht). E. wird häufig
auch als Synonym für das Recht der Europ. Gemeinschaften
(Gemeinschaftsrecht) verwendet.
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