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1945
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Der 2. Weltkrieg geht zu Ende
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1946
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Ehemaliger Premierminister Englands, Winston
Churchil, fordert die Schaffung der Vereinigten Staaten von
Europa
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Mai 1948
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Europakongress (7. - 10.) beschließt den
freien Zusammenschluß Europas auf wirtschaftlicher und politischer Ebene -
Geburtsstunde der “Europäischen Bewegung”
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1949
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“Europäisch Bewegung”
gründet den Europarat
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9. Mai 1950
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Der französische Außenminister Robert
Schumann schlägt vor, die französische und die deutsche Kohle- und
Stahlproduktion durch eine gemeinsame Organisation kontrollieren zu
lassen.
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1951
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Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien,
Italien und Luxemburg schließen den Vertrag zur Gründung der
Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(EGKS).
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1952
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“Gemeinsame Versammlung der EGKS tritt
erstmals zusammen.
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1953
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Gerichtshof der EGKS wird
gegründet
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1954
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Die Gründung einer Europäischen
Verteitigungsgemeinschaft (EVG) scheitert.
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1955
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Gespräche über die Gründung einer
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und einer
Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM oder EAG).
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25. März 1957
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Die Regierungschefs der sechs Mitgliedststaaten
der EGKS kommen in Rom zusammen, um die Verträge zur Gründung von EWG
und EURATOM zu unterschreiben.
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1. Januar 1958
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Die “Römischen Verträge”
treten in Kraft - Gerichtshof der EGKS ist von nun an als
Europäischer Gerichtshof für alle drei Gemeinschaften (EGKS,
EWG und EURATOM) zuständig.
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1961
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Dänemark, Großbritannien, Irland und
Norwegen stellen Beitrittsantrag zur EG.
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1962
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Die “Gemeinsame Versammlung”
der EGKS wird in “Europäisches Parlament”
umbenannt.
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1965
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Fusionsvertrag, der von allen Mitgliedsstaaten
unterzeichnet wird, sieht die Errichtung gemeinsamer Organe für EGKS,
EURATOM und EWG vor
ß
Geburt der Kommission und des Ministerrates der Europäischen
Gemeinschaft (EG).
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1967
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Dänemark, Großbritannien, Irland und
Norwegen stellen zum zweiten Mal Beitrittsantrag.
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1969
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Rücktritt des französischen
Staatspräsidenten Charles de Gaulle - Verhandlungen zur
Vergrößerung der EG werden wieder aufgenommen
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1. Januar 1973
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Beitritt von Großbritannien, Irland und
Dänemark
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1981
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Beitritt Griechenlands
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1986
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Beitritt von Portugal und Spanien -
Unterzeichnung der “Einheitlichen Europäischen
Akte”
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1990
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EG-Staaten beschließen,
Regierungskonferenzen zur Gründung einer politischen Union sowie
einer Wirtschafts- und Währungsunion einzuberufen.
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7. Februar 1992
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Von den Außen- und Finanzministern wird der
“Maastrichter Vertrag” unterzeichnet, der die Gründung
und den Aufbau der Europäischen Union beschließt.
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Dezember 1992
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Bundestag und Bundesrat stimmen dem EU-Vertrag
und dem neuen Europaartikel 23 im Grundgesetz zu.
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1. Januar 1993
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“Maastrichter Vertrag” soll in Kraft
treten, doch der Termin kann nicht eingehalten werden, weil die
Ratifizierungsverfahren in einigen Ländern länger dauern als
geplant.
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Oktober 1993
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Nach einigen Verfassungsbeschwerden erklärt
das Bundesverfassungsgericht, daß der EU-Vertrag mit dem Grundgesetz
vereinbar sei.
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1. November 1993
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Vertragswerk kann in Kraft treten
ß
offizielle Bezeichnung ab sofort “Europäische
Union”
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1. Januar 1994
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Der “Europäische
Wirtschaftsraum” (EWR), bestehend aus den EU-Staaten sowie Norwegen,
Schweden, Finnland, Österreich und Island, entsteht.
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1. Januar 1995
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Beitritt zur EU von Österreich, Finnland,
Schweden und Norwegen
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