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Der Euro
DER EURO
INHALT
1. VORWORT
2. POLITISCHES ZUM EURO
2.1 DIE WäHRUNGSUNION
2.2 KONVERGENZKRITERIEN
2.3 TEILNEHMERSTAATEN
2.4 ZEITPLAN
2.5 VOLKSABSTIMMUNG üBER DEN EURO?
3. WIRTSCHAFTLICHES ZUM EURO
3.1 WIRTSCHAFTLICHE VORTEILE DURCH DEN EURO
3.2 ZINSSCHUB NACH EURO - EINFüHRUNG?
3.3 DER EURO, EINE HARTE WäHRUNG?
3.4 WäHRUNGSRESERVEN DER OESTERREICHISCHEN
NATIONALBANK
4. EURO - UMSTELLUNG IN DER PRAXIS
4.1 REGELUNGEN DER UMSTELLUNG
4.2 KOSTEN FüR DIE UMSTELLUNG
4.3 EURO – UMRECHNUNG
4.4 WAS WIRD AUS DEN SCHILLING –
MüNZEN?
5. LITERATUR
Der Euro
1. VORWORT
Die Einführung des EURO wird nicht umsonst als
“Jahrhundertprojekt” bezeichnet. Diese gemeinsame Währung
für rund 370 Millionen Bürger der Europäischen Union wird Europas
Wettbewerbsfähigkeit weiter stärken. Die Währungsunion bringt
wesentliche Vorteile und Chancen.
Durch den EURO fällt ein weiterer Nachteil
gegenüber den USA und Japan weg: Es wird in der EU, wo schon jetzt eine
höhere Wirtschaftsleistung als in den beiden zuvor genannten Staaten
erwirtschaftet wird, mit einer einzigen Währung gezahlt werden können.
Jahrelang leisteten sich die jetzt 15 Mitgliedsstaaten der EU den Luxus von 15
verschieden Währungen. Allein durch den Wegfall der Wechselkurse werden
europaweit Einsparungen von rund 300 Milliarden Schilling erwartet, was ca. 0,5
Prozent der Wirtschaftsleistung Europas entspricht.
Für mich persönlich ist der EURO eine
Notwendigkeit, da Europas Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den
Wirtschaftsblöcken Asien und Amerika stärker wird, was langfristig zu
Sicherung der Arbeitsplätze beiträgt. Ich habe probiert, diese Arbeit
weitestgehend objektiv zu gestalten, was mir, man wird es beim Lesen bemerken,
oft nicht leicht gefallen ist.
2. POLITISCHES ZUM EURO
2.1 DIE WäHRUNGSUNION
Die Idee einer gemeinsamen Währung für Europa ist
nicht neu. Die stabile Nachkriegsordnung im Währungsbereich, das
internationale Festkurssystem von Bretton Woods, ist Anfang der 70er Jahre
zusammengebrochen. Die Suche Europas nach Lösungen, das Wechselkurschaos zu
beenden und eine stabile Währungszone einzurichten, führte 1979 zur
Schaffung des Europäischen Währungssystems (EWS).
Mit der Verwirklichung des Binnenmarktes zu Anfang der 90er
Jahre, in dem der Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital
durch (fast) keine Beschränkungen behindert ist, wurde ein weiterer Schritt
zur europäischen Integration gesetzt. Die wirtschaftlichen
Entfaltungsmöglichkeiten dieses Binnenmarktes konnten jedoch durch die
Vielzahl der Währungen nicht voll ausgenutzt werden. Im Vertrag von
Maastricht wurde daher 1993 der Weg zur gemeinsamen Währung fixiert und mit
dem Stabilitäts- und Wachstumspaket im Juni 1997 deren Zukunft abgesichert.
Die Errichtung der Währungsunion ist einer der wichtigsten Bausteine
für ein starkes, vereintes Europa.
Der Vertrag von Maastricht sieht vor, daß mit Beginn
der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) am 1.
Jänner die geldpolitische Entscheidungsgewalt auf die unabhängige
Europäische Zentralbank (EZB) übergeht. Nach dem Prinzip “Ein
Land – eine Stimme” wird ab 1999 der währungspolitische Kurs
Europas gemeinsam bestimmt. Das heißt, daß die Oesterreichische
Nationalbank im EZB-Rat gleichberechtigt mitstimmen wird.
2.2 DIE KONVERGENZKRITERIEN
An der Währungsunion dürfen nur Länder
teilnehmen, die eine stabile Geld- und Budgetpolitik aufweisen. Der Erfolg der
Vorbereitungen ist bereits spürbar: Die Verankerung einer europäischen
Stabilitätskultur hat nicht nur zu äußerst niedrigen
Inflationsraten geführt, sondern auch zu wirksamen
Konsolidierungsmaßnahmen im Bereich der öffentlichen Haushalte der
EU-Mitgliedsstaaten.
Im Vertrag von Maastricht sind strenge Regeln, die
sogenannten Konvergenzkriterien, festgeschrieben, die gewährleisten,
daß der EURO zu einer stabilen Währung wird. “Konvergenz”
bedeutet soviel wie “Angleichung”. Ziel ist es, daß alle
Teilnehmerstaaten ein annähernd gleiches Zinsniveau haben, die Inflation
gering halten und die gemeinsame Währung nicht durch hohe Staatsschulden
gefährden. Diese Konvergenzkriterien gelten nicht nur für den
Zeitpunkt des Eintrittes, sie müssen von den Teilnehmerstaaten auch danach
dauerhaft erfüllt werden.
Als im Dezember 1991 von den Staats- und Regierungschefs der
Europäischen Gemeinschaft die Konvergenzkriterien vereinbart wurden, schien
es, als seien diese für die meisten europäischen Staaten ohne
Schwierigkeiten zu erreichen. Doch der Konjunktureinbruch der letzten Jahre hat
diesen Plänen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Vor allem bei der
Entwicklung der Staatshaushalte kam es anders als geplant, weshalb die meisten
EU-Staaten gezwungen waren, eine wirksame Konsolidierungspolitik zu betreiben um
die Defizite auf ein tragbares Niveau zu reduzieren.
Folgende Kriterien sind festgelegt:
Ä Eine
Inflationsrate, die maximal 1,5 Prozentpunkte über jener der drei
preisstabilsten Länder liegt
Ä Ein
langfristiger Zinssatz, der maximal 2 Prozentpunkte über jenem der drei
preisstabilsten Länder liegt
Ä Ein
öffentliches Defizit, das nicht mehr ausmacht als 3 Prozent des
Brutto-Inlandsproduktes, es sei denn, daß es entweder erheblich und
laufend zurückgegangen ist und einen Wert in der Nähe des
Referenzwertes von 3 Prozent erreicht hat, oder der Referenzwert nur
ausnahmsweise und vorübergehend überschritten wird und in der
Nähe des Referenzwertes bleibt
Ä Eine
öffentliche Verschuldung von nicht mehr als 60 Prozent des
Brutto-Inlandsproduktes, es sei denn, daß es hinreichen
rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert
nähert
Ä Stabile
Wechselkurse im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen
Währungssystems seit mindestens zwei Jahren
Bei den Konvergenzkriterien ist zwischen monetären und
fiskalischen Kriterien zu unterscheiden. Monetäre Kriterien sind Inflation,
Zinsen und Wechselkurse. Sie geben darüber Auskunft, ob ein Land stabile
Preise und eine stabile Geldpolitik vorweisen kann. Die fiskalischen Kriterien
beziehen sich auf die Finanzlage der öffentlichen Hand. Sie sollen
sicherstellen, daß die stabilitätsorientierte Geldpolitik der EZB
nicht durch die übermäßige Staatsverschuldung seitens eines
Teilnehmerlandes zunichte gemacht wird. Damit soll vermieden werden, daß
zu hohe öffentliche Schulden eines EURO-Teilnehmerlandes durch politischen
Druck zu Inflation für alle Teilnehmer der Währungsunion
führen.
2.3 DIE TEILNEHMERSTAATEN
Im Mai 1998 fällt die Entscheidung, welche Staaten am
EURO teilnehmen (mit qualifizierter Mehrheit im Europäischen Rat).
Österreich ist so gut wie sicher dabei. Gleichzeitig wird der Wechselkurs
zwischen den einzelnen Teilnehmerwährungen vorangekündigt, um
Spekulationen auf den Finanzmärkten frühzeitig
einzudämmen.
Vier Staaten werden aller Voraussicht nach nicht von Beginn
an am EURO teilnehmen. Die Gründe dafür sind
unterschiedlich:
Ä Griechenland
wird nicht am EURO teilnehmen, weil es derzeit die Konvergenzkriterien nicht
erfüllt. Nicht nur Staatsverschuldung und Defizit sind zu hoch, auch die
griechische Inflation (und damit das Zinsniveau) wäre für die
Teilnehmerstaaten ein zu hohes Risiko
Ä Schweden
wird zwar die Bedingungen erfüllen, will aber abwarten. Die Regierung in
Stockholm hat entschieden, vorerst nicht am Wechselkursmechanismus des
Europäischen Währungssystems teilzunehmen. Eine zweijährige
Teilnahme ist aber Voraussetzung für die Einführung des EURO. Obwohl
die Schwedische Krone alle Bedingungen zur Teilnahme erfüllt, bleibt
Schweden mit der Nichtteilnahme am Wechselkursmechanismus ein rechtlicher Grund,
um den Zeitpunkt des Eintritts in die Währungsunion selbst zu
bestimmen.
Ä Großbritannien
hat bereits bei den Verhandlungen des Maastrichtvertrages darauf bestanden, erst
später über die Teilnahme an einer gemeinsamen Währung zu
entscheiden. Die britische Labour-Regierung ist einer EURO-Teilnahme aber nicht
abgeneigt. Sollte sich Großbritannien für eine Teilnahme entscheiden,
ist zu erwarten, daß auch Schweden und Dänemark folgen.
Ä Dänemark
hat wie Großbritannien dem Maastricht-Vertrag nur mit Vorbehalt
zugestimmt. Die dänische Bevölkerung hatte 1992 den neuen EU-Vertrag
abgelehnt. Erst das Versprechen, Dänemark müsse nicht an einer
gemeinsamen Sicherheitspolitik und an einer gemeinsamen Währung teilnehmen,
führte zu einem Ja bei einer zweiten Volksabstimmung. Will das Land nun zum
EURO, ist eine weitere Volksabstimmung nötig.
Für Österreich, das zur Kerngruppe der
Hartwährungsländer in Europa zählt, kam eine derartige
Ausnahmeregelung nie in Frage, da durch die Koppelung des Schillings an die
D-Mark ein Alleingang unmöglich wäre.
2.4 DER ZEITPLAN
Mai 1998
Anfang Mai 1998 entscheidet der Europäische Rat( d. h.
die Versammlung der Regierungschefs), welche Staaten bereits ab 1.1. 1999 am
EURO teilnehmen werden (siehe auch “Die Teilnehmerstaaten”).
Gleichzeitig werden auch die Wechselkurse zwischen den teilnehmenden
Währungen festgelegt. Österreich wird die Voraussetzungen
erfüllen und sofort dabei sein.
1. Jänner 1999
Zu Jahreswechsel 1998/99 werden von den Finanzministern die
Umrechnungskurse der Landeswährungen in EURO festgelegt.
Ab diesem Tag gilt der EURO offiziell als Währung.
Allerdings existiert er in den nächsten drei Jahren nur als sogenanntes
Buchgeld, d. h. Überweisungen, Pensionen- oder Gehaltszahlungen sowie die
Bezahlung von Steuern und Abgaben können wahlweise in bereits in EURO oder
noch in Schilling erfolgen. Als Banknoten und Münzen kommt der EURO erst in
drei Jahren.
1. Jänner 2002
Ab 1. Jänner 2002 wird der Schilling gegen die neuen
Banknoten und Münzen getauscht. Auch sämtliche Sparbücher und
andere Veranlagungen werden in dieser Zeit endgültig auf EURO
umgestellt.
2.5 VOLKSABSTIMMUNG üBER DEN EURO?
Wenn der Rat der EU-Staats- und Regierungschefs im Mai 1998
Österreich als Mitglied der dritten Stufe der Wirtschafts- und
Währungsunion bestätigt, dann ist die Einführung des EURO in
Österreich fixiert. Österreich ist aufgrund einer Zustimmung von 66
Prozent bei der Volksabstimmung 1994 der Europäischen Union und damit dem
Vertrag von Maastricht beigetreten. In diesem Vertrag ist die gemeinsame
Währung vorgeschrieben. Der Beschluß des Europäischen Rates
wirkt unmittelbar und geht nationalem Recht vor.
Doch es stellt sich die Frage, ob nicht vielleicht im
Vorfeld der Volksabstimmung von 1994 auf das Thema “einheitliche
Währung in Europa” ein wenig vergessen wurde. Aber die
Bundesregierung hat nie Zweifel daran gelassen, daß ein Beitritt zur EU
mittelfristig auch einen Beitritt zu einer einheitlichen europäischen
Währung bedeuten würde. Auch die heutigen Gegner der Einführung
des EURO wiesen vor der Volksabstimmung 1994 darauf hin, daß ein Ja zur EU
auch ein Ja zur gemeinsamen Währung bedeutet. Deshalb verwundert mich auch,
daß eine Aussage wie “Kein EURO ohne Volksabstimmung” von
einer Partei kommt, die ernstgenommen werden will und sich darüber hinaus
nach solchen Aussagen auch noch für regierungsfähig
hält.
3. WIRTSCHAFTLICHES ZUM EURO
3.1 WIRTSCHAFTLICHEN VORTEILE DURCH DEN
EURO
Um die wirtschaftlichen Vorteile des Binnenmarktes nicht nur
voll ausschöpfen zu können, sondern auch für die Zukunft
sicherzustellen, braucht die EU die gemeinsame Währung. Die Wirtschaft
profitiert am meisten von der Wechselkursstabilität. Der Wegfall von
Wechselkursschwankungen bringt mehr Sicherheit für Investitionen und
Geschäfte innerhalb der Währungsunion. Dies sollte der EU Schwung
geben und damit mittelfristig positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt in den
Ländern der Währungsunion geben. Zum jetzigen Zeitpunkt hängt
rund jeder dritte Arbeitsplatz in der EU und Österreich am Export und ist
damit Wechselkursschwankungen ausgesetzt. Nach Beginn der Wirtschafts- und
Währungsunion hängt nur noch einer von zehn Arbeitsplätzen vom
Export in den Nicht-Euro-Raum ab. Dies sollte mehr Stabilität am
Arbeitsmarkt bedeuten.
3.2 VERURSACHT DER EURO EINEN ZINSSCHUB?
Grundsätzlich gilt, daß die Zinsen, etwa für
Privatkredite, sinken oder steigen, je nachdem, ob die Zinsen in Österreich
generell sinken oder steigen. Derzeit sind die Zinsen niedrig, und das nicht nur
in Österreich, sondern in allen voraussichtlichen Teilnehmerstaaten der
Währungsunion. Dies hängt mit dem moderaten Wirtschaftswachstum
zusammen, aber auch mit dem hohen Vertrauen, das die künftige Geldpolitik
der Europäischen Zentralbank schon heute auf den internationalen
Finanzmärkten genießt. Sollten die Zinsen steigen, wird dies auf das
Anziehen der Konjunktur zurückzuführen sein, und nicht auf den
EURO.
Es wird die wichtigste Aufgabe der EZB sein, für einen
stabilen EURO zu sorgen. Im Klartext: Die Inflation, also die Entwertung des
EURO durch Preissteigerung, niedrig zu halten. Und wenn die Inflation niedrig
ist, werden auch die Zinsen langfristig niedrig sein.
3.3 DER EURO, EINE HARTE WäHRUNG?
Grundsätzlich ist zwischen innerer und
äußerer Härte einer Währung zu unterscheiden. Die innere
Härte einer Währung entspricht der Inflationsrate. Da die
Europäische Zentralbank als oberstes Ziel die Preisstabilität hat, ist
davon auszugehen, daß der EURO eine harte Währung wird.
Zum anderen geht es um die Härte einer Währung
nach außen, also den Wert des EURO etwa gegenüber dem US-Dollar oder
dem japanischen Yen.
Die äußere Härte kann über Warenverkehr
die innere Härte beeinflussen. Wenn der EURO gegenüber dem US-Dollar
zu hart ist, bedeutet dies eine Behinderung der europäischen Exporte. Die
nun zu teuren Produkte sind am amerikanischen Markt schwer abzusetzen, womit
Arbeitsplätze in Europa gefährdet sind. Andererseits profitieren wir
von niedrigeren Rohölpreisen und damit niedrigeren Benzinpreisen. Ist der
EURO weich gegenüber dem US-Dollar, erleichtert dies die Exporte, etwa in
die USA. Es steigen aber die Rohölpreise und damit die
Benzinpreise.
3.4 WäHRUNGSRESERVEN DER OESTERREICHISCHEN
NATIONALBANK
Die OeNB wird eine Aktionärin der unabhängigen
Europäischen Zentralbank sein. Die EZB wird ein Grundkapital von 5
Milliarden EURO, das entspricht ca. 70 Milliarden Schilling, haben. Der Anteil
der OeNB wird rund 2,3 Prozent oder 115 Millionen EURO betragen. Die OeNB wird
den Wert aus eigenen Reserven in das Grundkapital der EZB
einbringen.
Weiters überträgt die OeNB einen Teil ihrer
Währungsreserven der EZB. Sie erhält dafür eine entsprechende
Forderung gutgeschrieben.
4. EURO – UMSTELLUNG IN DER
PRAXIS
4.1 REGELUNGEN DER UMSTELLUNG
Die Gesetzesumstellung erfolgt nach einem genau
ausgearbeiteten Plan der Bundesregierung. Für den Konsumenten wesentlich
ist das Umstellungsgesetz zur Preisauszeichnung und
Preisüberwachung.
Die Sozialpartner und die Bundesregierung haben sich auf
folgende Regelungen geeinigt:
Ä Die
Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung wird bereits drei Monate
vor der Ausgabe der EURO-Banknoten und -Münzen,
also voraussichtlich ab Oktober 2001, beginnen und mindestens so lange dauern,
wie sich Schilling und EURO gleichzeitig im Umlauf befinden. Der doppelte
Währungsumlauf endet spätestens am 30. Juni 2002. Die
“EURO-Preiskommission” wird aufgrund der vorliegenden Informationen
entscheiden., ob es notwendig ist, über diesen Zeitraum hinaus die doppelte
Preisauszeichnung zu verlängern.
Ä Bei
allen Anboten, Kostenvoranschlägen, Rechnungen und Quittungen sind die
Preise in der Phase der doppelten Preisauszeichnung in
Schilling und EURO anzugeben. Dieser Grundsatz gilt für alle Einzelposten
und die Endsumme. Davon ausgenommen sind allerdings Quittungen auf üblichen
Kassabons, bei denen nur die Endsumme in beiden Währungen anzugeben ist.
Grundsätzlich besteht die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung
für alle wirtschaftlichen Tätigen gegenüber den Verbrauchern.
Ausnahmen gibt es z. B. für Kleinbetriebe.
Ä Die
Art der doppelten Preisauszeichnung hängt zwar von der Art und der
Größe des Unternehmens ab, sie darf jedoch
nicht schlechter sein, als die vor der Umstellung auf den EURO übliche
Preisauszeichnung.
Ä Festgelegt
ist weiters, daß bei der Umstellung von Urkunden und Verträgen von
Schilling auf EURO, also etwa bei der Umstellung von
Sparbüchern, sowie beim Umtausch von Schilling in EURO den Konsumenten im
Umstellungszeitraum keine direkten Kosten entstehen
dürfen.
Überwacht wird die Einhaltung dieser Vorschriften von
der sogenannten “EURO-Kommission” im Wirtschaftsministerium. In den
Bundesländern wird es zusätzlich Beschwerdestellen bei den jeweiligen
Preisbehörden der Landesregierung geben. Auch
Konsumentenschutzorganisationen werden über die Einhaltung dieser
Vorschriften sehr genau wachen.
Werden “Umrechnungsmogler” erwischt, kann es zu
Strafen kommen, die von Abmahnung bis Geldstrafe reichen.
4.2 KOSTEN FüR DIE UMSTELLUNG
Die Umstellung auf den EURO wird einmalig große Kosten
verursachen. Diese können derzeit nur geschätzt werden.
Zum Beispiel: Die Veränderungen in Firmenbüchern
werden mit rund 1 Milliarde Schilling, die Umstellungskosten in Banken mit etwa
8 Milliarden Schilling beziffert, wovon aber ein Gutteil dem ohnehin
erforderlichen Austausch von Computern zuzurechnen ist. Weiters müssen
tausende Automaten, seien es Bankomaten, Getränke- oder
Zigarettenautomaten, auf die neue Banknoten- und Münzgröße
umgestellt werden.
Diese Umstellungskosten fallen nur einmal an, die
Einsparungseffekte in den Unternehmen sind dauerhaft. So wird die Umstellung die
VOEST-Alpine Stahl einmalig rund 50 Millionen Schilling kosten, die
jährliche Einsparung durch den Wegfall für Kurssicherungen oder
Währungsumtausch sollte aber bei 70 Millionen Schilling liegen. Für
Österreich werden diese durch den Wegfall von Transaktions- oder
Kurssicherungskosten bewirkten Einsparungen auf etwa 13 Milliarden Schilling
geschätzt.
4.3 EURO – UMRECHNUNG
Von der Europäischen Union wurden für die an der
Währungsunion teilnehmenden Länder klare Umrechnungsregeln
festgelegt.
Die Umrechnungsregel:
Die Kurse werden nur in eine Richtung, nämlich vom EURO
in die nationale Währung festgelegt. Diese Festlegung erfolgt in sechs
signifikanten Stellen.
Zum Beispiel: 1 EUR = ATS 13,8750 (Stand von Donnerstag, 9.
April 1998, dies ist nur ein Beispiel, da der endgültige Kurs erst mit
Wirkung vom 1. 1. 1999 festgelegt wird).
Im Zuge des Umstieges vom Schilling auf den EURO werden in
Österreich alle Schillingangaben durch diesen endgültig fixierten
Preis dividiert. Dies betrifft unter anderem alle Löhne, Gehälter und
Pensionen die Preise, die Sparguthaben oder die Kredite. Erst nach dieser
Rechnung darf auf Cent (1 EUR = 100 Cent) gerundet werden. Exakt auf einen
halben Cent lautende Rechnungsergebnisse sind entsprechend der
kaufmännischen Rechnungsregeln stets aufzurunden.
Beispiel (1 EUR = ATS 13,8300):
Umrechnung: ATS 100 = 7,230657989 EUR = 7,23 EUR
Gegenprobe: 7,23 EUR = ATS 99,9909 ~ ATS
100
Wie man sieht, können in der Praxis mathematischen
Rundungsdifferenzen auftreten. Die Umrechnungsregeln stellen aber sicher,
daß diese Differenzen minimal sein werden.
4.4 WAS WIRD AUS DEN SCHILLING –
MüNZEN?
Umtausch von Schilling in EURO nach dem 30. Juni
2002:
Wer nach der Übergangsphase im Jahr 2002, in der beide
Währungen gültig sind, noch Bargeld in Schilling besitzt, erbt oder
geschenkt bekommt, kann dieses noch mindestens 20 Jahre lang bei der OeNB zu
jenem fixen Umrechnungskurs, der Anfang 1999 festgelegt wurde, in EURO
umtauschen. Es besteht durch diese Regelung also keine Gefahr, daß der
alte Schilling plötzlich weniger wert ist.
Gleiches gilt auch für Silbermünzen, die einen
Nominalwert in Schilling haben. Auch sie können in diesem Zeitraum von
mindestens 20 Jahren bei der Nationalbank in EURO umgetauscht
werden.
5. LITERATUR
Das EURO Buch. Eine Initiative der Bundesregierung.
Herausgegeben vom Bundesministerium für Finanzen. Wien,
1998.
Der EURO: Das kritische Gespräch. Herausgegeben vom
Bundesministerium für Finanzen. Wien, o. J.
EURO-Ratgeber - Europa Konkret. Herausgegeben vom
Bundeskanzleramt Abt. IV/5. Wien, 1997.
Auf dem Weg zum EURO. Herausgegeben von Mag. Karl Obermoser,
CA-EUROpa-Büro. Wien, 1998.
Wann kommt der EURO? Herausgegeben vom Amt für amtliche
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaft.
Luxemburg,1996.
EURO in Stichworten. Herausgegeben von den
Oberösterreichische Nachrichten,
http://www.oon.at/euro.
Linz, 1998.
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