|
Du bist hier: Referate Datenbank | Erdkunde
| Probleme im Zusammenleben europäischer Staaten
Probleme im Zusammenleben europäischer Staaten
Probleme im Zusammenleben europäischer
Saaten
Wir leben jetzt in der Europäischen Union. Kurz gesagt: in der EU. Wir
können durch Frankreich und Spanien nach Portugal fahren und werden an
keiner Grenze kontrolliert. Wenn wir wollen, können wir in Schweden oder
England studieren, in Italien oder Irland einkaufen, in Spanien oder
Österreich ein Geschäft eröffnen, in Finnland oder Griechenland
unseren Ruhesitz nehmen. Alles kein Problem mehr, denn: Wir sind
Unionsbürger. Wir können uns in der ganzen Europäischen Union,
also seit 1995 in fünfzehn Staaten Europas wie zu Hause
fühlen.
Die WWU
Was ist das überhaupt, eine Wirtschaftsunion und eine
Währungsunion? Beide sind eng miteinander verbunden und werden deshalb wie
eine Einheit benannt: Wirtschafts- und Währungsunion. Aber sie gehören
nicht zwangsläufig zusammen. Die eine wäre auch ohne die andere
denkbar. Aber viele Fachleute sagen: In einem Binnenmarkt ergeben sie nur
gemeinsam einen Sinn.
Jeder Staat
setzt sich wirtschaftspolitische Ziele, z. B.: niedrige Inflationsrate,
Förderung des Mittelstandes, Abbau von Subventionen, Verringerung der
Arbeitslosenzahlen. In einer Wirtschaftsunion müssen sich alle beteiligten
Staaten auf gleiche Ziele einigen. Jeder Mitgliedstaat verpflichtet sich, seine
Wirtschaftspolitik so zu gestalten, daß sich die Ergebnisse der
Wirtschaftsleistung den Ergebnissen anderer Mitgliedstaaten immer mehr
annähern (zu "Konvergenz" führen). Das ist ein schwieriger
Prozeß, der Zeit braucht.
Eine Wirtschaftsunion kann deshalb nicht an einem Tag gegründet werden
und am nächsten funktionieren. Die EU-Staaten sind seit 1990 dabei, eine
Wirtschaftsunion aufzubauen. Sie haben 1994 erstmals gemeinsame Grundzüge
der Wirtschaftspolitik formuliert. Wenn ein Staat diese Grundzüge verletzt,
können die anderen Staaten dies öffentlich verurteilen und so Druck
auf den Abweichler ausüben, damit er seine Wirtschaftspolitik wieder in
Einklang mit den vereinbarten Grundzügen bringt.
In der Aufbauzeit der Wirtschaftsunion (der Konvergenzphase) müssen
die Mitgliedstaaten eine Wirtschaftspolitik betreiben, die dazu führt,
daß bestimmte, vertraglich festgelegte Stabilitätsziele erreicht
werden: Preisstabilität, Haushaltsdisziplin (also Vermeidung hoher
öffentlicher Neuverschuldung), niedrige Zinsen, stabile Währung. Ohne
Konvergenz der wirtschaftlichen Ergebnisse kann eine dem Ziel der
Preisstabilität verpflichtete Währungsunion nicht
funktionieren.
Grundlage
der Währungsunion ist eine gemeinsame Währung. Sie muß an einem
bestimmten Tag eingeführt werden und sofort überall gültig sein.
Eine Währungsunion wird also, im Gegensatz zur Wirtschaftsunion, an einem
Tag gegründet und muß von der ersten Minute an funktionieren. Deshalb
ist eine sorgfältige Vorbereitung in Verbindung mit der allmählich
wachsenden Wirtschaftsunion unabdingbare Voraussetzung. So verbinden sich also
Wirtschafts- und Währungsunion zur Einheit.
Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
Er entscheidet beispielsweise aufgrund einer Klage (eines Mitgliedstaates,
eines Organs der Union, eines Unternehmens, einer Bürgerin oder eines
Bürgers der Union), ob in einem Einzelfall gegen geltendes
Gemeinschaftsrecht verstoßen wurde. Er entscheidet aber auch
endgültig, wie strittige Texte in den Verträgen zu verstehen sind. Der
Gerichtshof gestaltet also europäisches Recht fort und bewahrt es
zugleich. Seine Urteile sind unanfechtbar (letzte Instanz).
Das Europäische Parlament
Ohne ein machtvolles Parlament ist ein Staat nicht demokratisch. In
parlamentarischen Demokratien können Gesetze nur von einem Parlament, also
einer vom Volk direkt gewählten Volksvertretung, verabschiedet werden. Die
EU ist zwar kein Staat, aber sie erläßt Gesetze, die in allen
Mitgliedstaaten geltendes Recht werden.
Die Europäische Kommission
Sie entwirft die Gesetze.Wie in der Verfassung jedes demokratischen Staates
steht, wer das Init iativrecht hat, wer also Gesetzentwürfe einbringen
kann, so ist dies auch in den Gründungsverträgen der Europäischen
Union festgelegt. In Deutschland etwa haben die Bundesregierung, der Bundesrat
und die Fraktionen des Bundestags das Initiativrecht auf Bundesebene.
Informationsblatt zum Vortrag von Norman Gödecke am
5.6.1997
|