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Euthanasie
Euthanasie
Euthanasie bedeutet “Guter Tod”
und war in Deutschland lange ein Tabu, weil Hitler den Begriff Euthanasie
mißbrauchte. Heutzutage ist das alles, was Sterbenden die Todesquallen
erleichtert.
Formen der Sterbehilfe:
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1.
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PASSIVE
STERBEHILFE
Sie beschreibt das Unterlassen bzw. das
Abstellen lebensunterstützender Maßnahmen bei Menschen, die sich in
einem unaufhaltsamen Sterbeprozeß befinden. Es ist streitig, ob dies
rechtlich als Totschlag durch unterlassene Hilfeleistung gewertet
wird.
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2.
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AKTIVE
STERBEHILFE
Dabei ist die direkt herbeigeführte
Verkürzung des Lebens gemeint. Rechtlich gesehen ist so ein Fall eindeutig.
Es ist eine Tötung. In der Theorie ist diese Art leicht zu differenzieren,
jedoch nicht in der Praxis.
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3.
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DER FREITOD
Auch den Selbstmord kann man als Form der
Euthanasie betrachten. Diese Menschen wollen ihren Tod nicht durch Maschinen
herausgeschoben haben, wenn sie ihr medizinisches Todesurteil kennen und sie
wissen, daß die Methode der Ärzte den Tod nicht abwenden
kann.
Die Kirche meint, daß man sich beim
Freitod ein gottgewolltes Leben nimmt. Sie ist auch der Auffassung, daß
der Verzicht auf lebensunterstützende Maßnahmen genau so Gottes Wille
entgegenwirken, wie eine Lebensverlängerung um jeden
Preis.
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4.
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DER
STERBEBEISTAND
Das ist wahrscheinlich die beste Form der
Sterbehilfe für Menschen, die unter keinen Umständen in der kalten
Umgebung eines Krankenhauses sterben wollen. Es ist ein Beistand für den
Sterbenden in der Phase des Abschiednehmens. Dieser letzte Dienst dem
Todeskandidaten gegenüber ist wichtiger als ein pompöses
Begräbnis.
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Die Deutsche Gesellschaft für Humanes
Sterben (DGHS)
Diese Gesellschaft bildete sich aus einer
Nürnberger Bürgerinitiative für humanes Sterben am 7.11.1980. Sie
kämpft für das Recht des humanen Sterbens und für das Recht des
Freitodes als eine Form der Sterbehilfe, wenn die Medizin die Beendung der
Leiden nicht mehr erreichen kann und der Tod dieser schneller erreichen kann.
Damals bestand die DGHS nur aus ein paar 100 ehrenamtlichen Mitgliedern, die
sich um die Verstöße gegen die Humanität beim Sterben
kümmerte. 1990 kam die DGHS, die ihren Sitz in Augsburg hat, auf ca. 32.000
Mitglieder. Ab der Lebensmitgliedschaft von 550 DM setzt sich die DGHS für
ihre Mitglieder aktiv ein.
Seit ihrer Gründung hat sich die DGHS
durch drei Fälle ins Licht der Öffentlichkeit
gerückt.
- Die Respektierung
eines Selbstmordes durch den Krefelder Arzt Dr. Wittig.
- Die
Erlösungshilfe einer Krankenschwester in Hannover für einen
93-jährigen dahinsiechenden Patienten.
- Beihilfe zum
Selbstmord in der Klinik des Professor Julius Hakethal, welche als Pioniertat im
Bereich der Selbsthilfe von der DGHS gesehen
wird.
Die DGHS ist der
Meinung, daß der größte Teil der Juristen keine oder nur sehr
unzureichenden Kenntnisse hinsichtlich der Sterbehilfe haben, um einen Menschen
in einem solchen Fall zu unterstützen. Die DGHS tritt für die
Legalisierung der gesamten Sterbehilfe ein. Dabei unterscheidet sie zwischen der
passiven Euthanasie, welche ein juristisch fixiertes Recht eines Menschen sein
sollte. Bei der aktiven Sterbehilfe sollte aber bestimmte Voraussetzungen
gegeben sein, bevor die Sterbehilfe in Kraft tritt:
- Der Patient muß zurechnungsfähig
sein bzw. der Wille zu sterben muß länger anhalten.
- Es muß ein unheilbares Leiden
vorliegen.
- Der Leidende sollte körperlich nicht mehr
in der Lage sein, sich selbst zu töten, d.h. er muß nachweislich den
“Erlösungsbecher” nicht mehr heben
können.
Sterbehilfe - gestern und heute:
- Euthanasie tauchte
zum ersten Mal mit der Bedeutung “Guter Tod” im 5. Jh. vor Christi
auf.
- Entstehung einer
Hospizbewegung: Sie beinhaltete die Sterbebegleitung ohne Lebensverkürzung
und die angemessene psychologische Behandlung der Sterbenden.
- Ab 1913 wurde
Euthanasie im Sinne der Sterbehilfe durchgeführt.
- Im 3. Reich wurde
die Umschreibung der Sterbehilfe etwas ausgeweitet. Diese euphemistische
Umschreibung des Naziregimes bildete fort an die Legitimationsbasis für
die Massenmorde. Man nannte es die Vernichtung lebensunwerten Lebens. Unter
diese Vernichtung fielen z. B. Kranke, Alte und
Behinderte
Hospize
Hospize haben eine lange Tradition, da schon
im Mittelalter hilflose, arme, kranke und sterbende Menschen dort aufgenommen
wurden.
Im Hospizhaus Georgstraße in Oldenburg
wohnen acht Menschen. Es sind vorrangig Sterbende, die trotz allen Bemühens
nicht wissen. Dieses von der evangelisch lutherischen und katholischen Kirche
unterstützte Hospiz hat das Motto: “Leben bis zuletzt”. Aus
diesem Grund stehen die Sterbenden auch im Mittelpunkt aller
Geschehnisse.
Zu den Zielen des Hospiz’ gehört
u.a. auch, den Angehörigen und Pflegenden eine Entlastung zu schaffen und
den Todgeweihten Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen.
Außerdem bietet eine Vermittlung von ambulanten Mitarbeiter (Mitarbeiter,
die die Sterbenden zu Hause betreuen).
Bundesweit gibt es 500 ambulante und 30
stationäre Initiativen, in Niedersachsen 56 Initiativen und in Oldenburg 65
Hospizmitarbeiter.
Umfrage
Laut einer Umfrage der DGHS von 1987 stellte
man fest, daß 21% Bevölkerung für die Sterbehilfe ist. 27% der
Frauen, die gegen Sterbehilfe sind, sind Hausfrauen und 18% der Männer, die
der gleichen Meinung sind, arbeiten in traditionellen Berufen (z. B. Landwirt).
Daher konnte man erkennen, daß um so höher der formale Bildungsgrad
und Einkommen ist, auch die Einstellung immer positiverer ist. Die meisten
Gegner der Sterbehilfe sind nach dieser Befragung ältere Menschen ab 65
Jahren.
Zustände in anderen
Ländern
Beihilfe zum Selbstmord ist in Belgien,
Frankreich, Luxemburg, Schweden und Deutschland straffrei. In den übrigen
europäischen Ländern steht manchmal sogar der Suizid selbst unter
Strafe, was aber durch die großzügige Spruchpraxis der dortigen
Gerichte angeglichen wird. Sterbehilfevereinigungen in Australien, den
Niederlanden, der Schweiz, Schweden und in den meisten Staaten der USA fungieren
hauptsächlich als Patientenführungsverwalter und
Sterbebegleitungsinstitutionen. In den Niederlanden werden Mitglieder auf
deutsche und schweizerische Apotheken verwiesen, da es dort bestimmte
Medikamente rezeptfrei gibt, die in hoher Dosierung zum Tod führen. Die
Schweizer Sterbehilfevereinigung Exit war ursprünglich für die aktive
Sterbehilfe, tritt davon zurück und ist jetzt noch für die passive
Sterbehilfe. Nach 3-monatigen Mitgliedschaft gibt sie Anleitungen zum Selbstmord
aus, die DGHS dagegen erst nach einem Jahr.
In keinem Land der Erde ist die aktive
Sterbehilfe oder die Tötung auf Verlangen straffrei. Nur im norwegischen
Strafgesetzbuch gibt es einen Passus, der eine Strafmilderung bei Tötung
auf Verlangen vorsieht, wenn jemand aus Mitleid einen hoffnungslosen Kranken das
Leben nimmt. Patientenverfügung (wie die DGHS vorschlägt) gibt es in
35 Bundesstaaten der USA, Finnland, Australien und der Schweiz.
Script and Copyright by Stefanie
Schmatloch and Alexander Dressler, 1996
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