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Armut
Sozialhilfe, Gesamtheit der im
Bundessozialhilfegesetz (1. Fassung 30.6. 1961) geregelten und früher als
öffentliche Fürsorge bezeichneten Hilfen, die einem Menschen in einer
Notlage von öffentlicher Seite gewährt werden; die SOZIALHILFE hat
heute die Funktion einer allgemeinen Grundsicherung. Sie setzt nur ein, wenn der
Bedürftige sich nicht selbst helfen kann und auch keine Hilfe durch andere
erhält; sie wird sowohl in Form von Geld und Sachleistungen als auch in
Form individueller Betreuung gewährt (persönliche Hilfe) .
Grundsatz der Leistungsgewährung ist die Orientierung am individuellen
Bedarf. Das BSHG unterscheidet 1. die
Hilfe zum
Lebensunterhalt , die ein Existenzminimum
ohne Rücksicht auf die Ursache der Bedürftigkeit garantieren soll, und
2. die Hilfe in besonderen
Lebenslagen, umfassend die Hilfen zum Ausbau oder
zur Sicherung der Lebensgrundlage, Ausbildungshilfe, vorbeugende
Gesundheitshilfe, Krankenhilfe, Hilfe zur Familienplanung, Hilfe für
werdende Mütter und Wöchnerinnen, Eingliederungshilfe für
Behinderte, Tuberkulosehilfe, Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur
Weiterführung des Haushalts, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten sowie die Altenhilfe.- Träger der SOZIALHILFE sind
städtische und Kreissozialämter (örtliche Träger)
und von den Bundesländern bestimmte überörtliche
Träger (Landeswohlfahrtsverbände, Regierungsbezirke,
Landschaftsverbände oder die Bundesländer selbst).
Sozialversicherung,
öffentlich-rechtliche, genossenschaftliche Vorsorge gegenüber Lebens-
und Beschäftigungsrisiken. In der BR Deutschland gilt das
Solidaritätsprinzip:
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem jeweiligen wirtschaftlichen
Leistungsvermögen des Versicherten, die Leistungen werden jedoch z.T.
unabhängig von der Beitragshöhe gewährt. Versicherungszweige:
Krankenversicherung, Rentenversicherung (unterteilt in Angestelltenversicherung
und Arbeiterrentenversicherung), Altershilfe für Landwirte,
Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung; Knappschaftsversicherung (Kranken-
und Rentenversicherung) für alle Arbeitnehmer in knappschaftlichen
Bergbaubetrieben.
Österreich: 1887
Arbeiterunfall-, 1888 Arbeiterkrankenversicherungsgesetz, 1906
Pensionsversicherung für Angestellte, Ende der 1930er Jahre
Altersversicherung für Arbeiter; seit 1956 zusammengefaßt im
Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz.
Schweiz: Bundesgesetze 1911
über die Kranken- und Unfall-, 1946 Alters- und Hinterlassenen-, 1951
Arbeitslosen- und 1959 Invalidenversicherung.
Armut, wirtschaftliche Situation einer
Person oder Gruppe (z.B. Familie), in der diese nicht aus eigner Kraft einen
angemessenen, sich am jeweiligen Existenzminimum orientierenden Lebensunterhalt
bestreiten kann (objektive Armut) oder ihre materielle Lage als Mangel
empfindet (subjektive Armut). Armut ist nicht nur ein Problem der
industriell unzureichend entwickelten südlichen Welthemisphäre (etwa
20% der gegenwärtigen Weltbevölkerung gelten als unterernährt
bzw. hungern, etwa 50% leiden generell an Mangelernährung). In der BR
Deutschland gilt als arm, wer über weniger als die Hälfte des
durchschnittlichen Pro-Kopf-Nettoeinkommens (1991: 1628 DM monatl.)
verfügt; dies traf 1992 auf etwa 4 Mio. Menschen zu.
Arbeitslosenversicherung, Zweig der
Sozialversicherung auf der Grundlage des Arbeitsförderungsgesetzes vom
25. 6. 1969. Pflichtversichert gegen die wirtschaftlichen Folgen der
Arbeitslosigkeit sind alle gegen Entgelt oder zu ihrer Berufsausbildung
beschäftigten Arbeitnehmer, soweit die wöchentliche Arbeitszeit
regelmäßig mehr als 15 Stunden beträgt. Finanziert wird die
Arbeitslosenversicherung aus Beiträgen, die von Arbeitnehmern und
Arbeitgebern in gleicher Höhe erhoben werden; die Beitragsbemessungsgrenze
beträgt 1995 7800 (in den neuen Bundesländern 6400 DM im Monat. Bei
Bedarf hat der Bund der Bundesanstalt für Arbeit Darlehen oder
Zuschüsse zu gewähren.
Allgemeines Hauptleistung
der Arbeitslosenversicherung ist das Arbeitslosengeld. Anspruch darauf
hat, wer vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis
steht oder nur eine geringfügige Beschäftigung ausübt, der
Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaftszeit erfüllt
(in den letzten 3 Jahren 360 Kalendertage beschäftigt war), sich beim
Arbeitsamt beschäftigungslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt hat.
Die Dauer der Gewährung (78-832Tage) richtet sich nach der Dauer der
Beschäftigung und dem Lebensalter. Weigert sich der Arbeitslose, eine
zumutbare Arbeit anzunehmen oder an einer notwendigen Maßnahme zur
beruflichen Fortbildung oder Umschulung teilzunehmen, so ist das
Arbeitslosengeld für 8 Wochen zu versagen, ebenso, wenn er eine
Arbeitsstelle ohne wichtigen Grund aufgibt. Das Arbeitslosengeld beträgt 68
% (bei Arbeitslosen ohne Kinder 63 %) des um die gesetzlichen Abzüge
verminderten durchschnittlichen Arbeitsentgelts der letzten 60 Tage vor dem
Ausscheiden des Arbeitnehmers. Sozialhilfe während des Bezuges des
Arbeitslosengeldes übernimmt die Bundesanstalt für Arbeit die Zahlung
der Kranken- und 68 % der Rentenversicherungsbeiträge. Weiter leistet die
Arbeitslosenversicherung Konkursausfallgeld bei Zahlungsunfähigkeit
des Arbeitgebers und erbringt Leistungen zur Erhaltung oder Schaffung von
Arbeitsplätzen (Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall wegen
wirtschaftlicher Ursachen oder eines unabwendbaren Ereignisses,
Schlechtwettergeld bei Arbeitsausfall im Baugewerbe aus
witterungsbedingten Gründen in der Zeit vom 1. 11. bis 31. 3..
Ergänzt wird die Arbeitslosenversicherung durch die
Arbeitslosenhilfe.
Geschichte 1879
führte der Dt. Buchdruckerverband eine Arbeitslosenunterstützung ein;
1914 hatten 43 von 49 deutschen gewerkschaftlichen Zentralverbänden
Arbeitslosenkassen; ebenso gab es Leistungen einzelner Gemeinden. 1918
verpflichtete eine Reichsverordnung die Gemeinden zur Erwerbslosenfürsorge.
1923 wurde ein Pflichtbeitrag der Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeführt.
Am 16. 7. 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung als reichseinheitliche
Zwangsversicherung eingeführt, ihre Durchführung der Reichsanstalt
für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung übertragen. 1952
wurde für die BR Deutschland die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung
und Arbeitslosenversicherung errichtet (seit 1969 Bundesanstalt für
Arbeit).
Marktwirtschaft (Verkehrswirtschaft),
Wirtschaftsordnung, in der Art und Umfang der Produktion und die Verteilung der
Produktionsergebnisse primär über den Markt und die dort erfolgende
Preisbildung gesteuert werden. Voraussetzungen bzw. Bestandteile einer
Marktwirtschaft sind Gewerbe- und Vertragsfreiheit, freie Konsum- und
Arbeitsplatzwahl, autonome Spar- und Investitionsentscheidung, freier Wettbewerb
sowie Beschränkung des Staates auf Befriedigung von
Kollektivbedürfnissen; dies setzt auch das Privateigentum an
Produktionsmitteln voraus. Im klassischen Idealmodell einer freien
Marktwirtschaft führt das auf persönlichen Vorteil gerichtete
ökonomische Verhalten der einzelnen über freie Konkurrenz zugleich zum
höchsten Wohlstand für die Gesellschaft. Schon im 19. Jh. jedoch
zeigten sich die entscheidenden Schwächen dieser unkorrigierten
Konkurrenzwirtschaft: wirtschaftliche und politische Machtkonzentration durch
ungleichgewichtige Einkommens- und Vermögensverteilung und zyklisch
wiederkehrende Massenarbeitslosigkeit. In der sozialen Marktwirtschaft
kommt dem Staat die Aufgabe zu, sozial unerwünschte Ergebnisse der
Marktwirtschaft zu korrigieren, vor allem den freien Wettbewerb gegen seine
Gefährdung z.B. durch Kartelle zu sichern. Die Wirtschaftspolitik wird
durch eine soziale Gesellschaftspolitik ergänzt.
Planwirtschaft (Zentralverwaltungswirtschaft),
Wirtschaftsordnung, in der eine zentrale Planungsbehörde entsprechend den
allgemeinen Zielvorgaben der Staatsführung Volkswirtschaftspläne (vor
allem für Produktion und Investitionen) erstellt und in Einzelpläne
aufschlüsselt, die dann von nachgeordneten Stellen (Fachministerien,
Betrieben) weiter ausgearbeitet werden. In einer reinen zentralen Planwirtschaft
(z.B. der national-sozialistischen Planwirtschaft während des 2.
Weltkriegs) kommen u.a. Zuteilung von Gütern und Verbot des Austauschs
zugeteilter Güter hinzu. Der Preis hat nicht die Aufgabe, Güterangebot
und -nachfrage zum Ausgleich zu bringen, sondern wird vom Staat als
Bewertungsmaßstab festgelegt. Nach dem Zusammenbruch der kommunistischen
Regierungs-Systeme in Mittel-, Ost- und Südosteuropa (seit 1989) findet
dort überwiegend ein in Form und Zeitperspektive unterschiedlicher
Ablösungsprozeß von der Planwirtschaft (zugunsten einer
Marktwirtschaft) statt.
Armut
Liberale (freie) Marktwirtschaft (Adam Smith,
Jean-Baptiste Say)
Markt -> Angebot + Nachfrage
Staat -> “Nachtwächterstaat”
“Der kleinste Haushalt ist der Beste”
“Jedes Angebot schafft sich eine eigene
Nachfrage”
“Jeder hat freien Zugang zum Markt”
Realität
- Tendenz zur Monopolisierung
- Wirtschaftskrisen (Abhilfe:
Konjunkturpolitik/Stabilitätsgesetz)
- Ausbeutung und Verelendung der
Arbeiter
Say, Jean-Baptiste [frz. se], * Lyon 5. 1. 1767,
Paris 15. 11. 1832, frz. Nationalökonom. Unterschied als erster zwischen
den Funktionen von Unternehmer und Kapitalist. Bekannt wurde er vor allem durch
seine
Nachfragetheorie,
das Saysche Theorem, wonach jede Produktion (wegen der Nachfrage der
Produzenten) sich selbst ihre Nachfrage schaffe.
Konjunktur [lat.], die jeweilige
Geschäftslage in einem Markt bzw. Teilmarkt. In der Marktwirtschaft kommt
es erfahrungsgemäß zu mehr oder weniger zyklische Schwankungen der
Geschäftstätigkeit, dem Konjunkturzyklus, der häufig
seinerseits als Konjunktur bezeichnet wird. Man unterscheidet vier Phasen dieses
Zyklus: Tief (Depression, Stagnation), Aufschwung (Wiederbelebung,
Expansion), Hoch (Boom, Hausse) und Abschwung (Krise, Kontraktion,
Rezession).- Aufgabe der Konjunkturforschung ist die statistische
Beobachtung der Wirtschaft mit dem Ziel, Prognosen über den weiteren
Konjunkturablauf zu stellen; unter Konjunkturpolitik versteht man die
Maßnahmen der öffentlichen Hand und der Zentralbank, die eine
Beeinflussung der Konjunktur bezwecken; in der BR Deutschland ist die
konjunkturpolitische Zielsetzung (gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht)
verfassungsrechtliche Norm.
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