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Großbritannien
Großbritannien
Großbritannien hat keine geschriebene
Verfassung. Es gibt wohl Gesetze von verfassungsmäßiger Bedeutung wie
die Magna Charta von 1215 die Habeas Corpus Akte von 1679 die Bill of Rights von
1689 und The Parliament Act von 1911 aber in diesen Gesetzen erschöpft sich
nicht die englische Verfassung. Sie wird ergänzt durch ungeschriebene
Verfassungsbräuche (constitutional conventions) und Auslegung der
Verfassungsnormen.
Das Vereinigte Königreich
Großbritannien und Nordirland ist eine konstitutionelle Erbmonarchie mit
parlamentarisch-demokratischer Regierungsform. Das Unterhaus (House of Commons)
bildet mit dem Oberhaus (House of Lords) und der Königin das britische
Parlament, die Legislative des Vereinigten Königreiches. Der Ernennung des
Premierministers durch die Königin und die Übernahme von
Regierungsämtern durch die Lords sind staatsrechtliche Handlungen, die die
Krone und die Peers mit dem Unterhaus verbinden.
Die oberste und souveräne Gewalt liegt
beim Unterhaus dem rechtmäßigen Mittelpunkt des britischen
Verfassungssystems. Nach dem britischen Mehrheitswahlrecht werden die 650
Abgeordnete, 523 für England, 38 für Wales, 72 für Schottland und
17 für Nordirland von den Wahlberechtigten mit vollendetem 18. Lebensjahr
direkt auf 5 Jahre gewählt.
Während der Legislaturperiode kann der
Premierminister das Unterhaus jederzeit auflösen und Neuwahlen
ausschreiben. Mitglieder des Oberhauses sind die geistlichen und weltlichen
Lords, die ihre Peerswürde erblich erwarben oder denen sie vom Monarchen
auf Vorschlag des Premierministers in Anerkennung hervorragender Dienste
verliehen wurden. Von den rund 1200 Mitgliedern nehmen im Durchschnitt
höchstens 200 an den Beratungen im Oberhaus teil.
Die vollziehende Gewalt wird im Namen der
Königin vom Premierminister und seinen Minister ausgeübt, die
sämtlich dem Unterhaus oder Oberhaus angehören müssen. Nur etwa
20 der rund 80 Regierungsmitglieder sind im Kabinett vereinigt. Die Regierung
ist dem Unterhaus verantwortlich.
Gesetzesvorlagen werden in der Regel von der
Regierung im Unterhaus eingebracht. Haushaltsgesetze müssen sogar
zunächst im Unterhaus behandelt werden. Durch sein Veto kann das Oberhaus
die Verabschiedung der Gesetze verzögern, doch ist auf Grund eines
Parlamentsgesetzes von 1949 nach einem Jahr die Verabschiedung auch ohne
Zustimmung der Lords möglich.
Die britische Justizverwaltung ist besonders
konservativ. Es gibt kein Justizministerium. Oberstes Appellationsgericht ist
das Oberhaus, dem ein Oberster Gerichtshof nachgeordnet
ist.
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