|
Du bist hier: Referate Datenbank | Latein
| Tacitus: Germania (Die Darstellung der vita public
Tacitus: Germania (Die Darstellung der vita public
Universität-Gesamthochschule
Paderborn
Grundseminar Alte
Geschichte
Tacitus - Kleine
Schriften
Sommersemester 1995
Prof. Dr. D. Flach
TACITUS :
GERMANIA
Die Darstellung der vita
publica der
germanischen
Volksstämme
(Kapitel
6-15)
Oliver Sieren
7. Sem LSII
Geschichte, Anglistik
Lauensteinweg 1
33100 Paderborn
Inhaltsverzeichnis
1.0 Einführung
.................................................................................
3
2.0 Der Forschungsstand zur Germania
............................................... 4
3.0 Der Aufbau der Germania
............................................................. 7
3.1 Waffen und Waffenkampf (Kapitel 6)
............................................. 7
3.2 Führerschaft, Könige und Kampfweise
(Kapitel 7) ........................... 9
3.3 Die germanischen Frauen (Kapitel 8)
........................................... 10
3.4 Die Religion (Kapitel 9/10)
.......................................................... 12
3.5 Die Volksversammlung und das Gerichtswesen (Kapitel
11/12) ....... 14
3.6 Die Wehrhaftmachung und die Gefolgschaft (Kapitel
13-15) ........... 17
4.0 Zusammenfassung
....................................................................
22
5.0 Bibliographie
.............................................................................
24
1.0 Einführung
Schon seit Jahrzehnten ist das Werk De Origine et
situ Germanorum immer wieder ein Thema, mit dem sich die Forschung
befaßt hat. Geschrieben wurde es in der ersten Hälfte des Jahres 98
n. Chr. von Publius Cornelius Tacitus, der mit dieser Abhandlung über das
Volk der Germanen verschiedene Dinge zu erreichen versuchte. Die Germania
ist ein ethnographisches Werk, welches mit dem Anspruch geschrieben wurde,
sowohl die Gemeinsamkeiten, als auch die Unterschiede zwischen Römern und
Germanen aufzuzeigen. Es ist überraschend, daß Tacitus versucht,
durch die Beschreibung der Wertvorstellung eines angeblich barbarischen Volkes
der fortschreitenden Dekadenz des römischen Volkes
entgegenzuwirken.
Aber auch wenn eben diese moralischen Kommentare im Text
einen erheblichen Stellenwert einnehmen, so sind sie dennoch nicht die
Hauptaufgabe.[1]
Neben dem erwähnten moralischen Kommentar ist aber
eine zweite, wenn auch nicht so deutliche, Komponente im Text zu erkennen; es
handelt sich hierbei um eine Art politischen Kommentar. Auch hier ist es
abermals wichtig, sich die politische Situation Roms vor Augen zu halten. Der
Hauptgrund für Tacitus, die Germania zu schreiben, war, den
Bürgern Roms die andauernde Bedrohung des römischen Friedens durch die
Germanen aufzuzeigen. Die Tatsache, daß, als Nervas Tod bekanntgegeben
wurde, sich Trajan mit der römischen Armee am Rhein befand und eben dieser
keine Anstalten machte, nach Rom zurückzukehren, könnte
möglicherweise zwei Gründe gehabt haben. Entweder stand Trajan kurz
vor der Durchführung eines Feldzuges gegen die Germanen, oder aber die
Situation war zu gefährlich, als daß er hätte nach Rom reisen
können.[2]
Diese zwei Blickrichtungen sind nicht weiter
verwunderlich, gehörten sie doch zur damaligen Zeit zur natürlichen
Sichtweise eines jeden Römers. Somit war es also auch für Tacitus
nicht weiter verwunderlich, Kommentare hinsichtlich moralischer und politischer
Belange in seinem Werk zu verankern.
Neben den oben genannten Punkten ist die Erwähnung
eines weiteren Punktes von großer Bedeutung. Literarisch betrachtet ist
die Germania eine ethnographische Einzelschrift. Diese ist zudem die
erste zusammenhängende Beschreibung eines fremden
Volkes.[3]
Ethnographische Darstellungen gab es zwar auch zu Lebzeiten des Tacitus, aber
sie waren keine selbständige literarische Gattung. Dessenungeachtet folgte
sie einer eigenen Tradition und Struktur, die sich durch römische und
griechische Schriften herausgebildet hatte. Es gab, neben den zwei Hauptthemen
Ort und Menschen, immer auch einige Themen, die üblicherweise behandelt
wurden. Dazu zählten Geographie, Klima, Bodenschätze, Landwirtschaft,
Erscheinungsbild und Herkunft der Einwohner und ihre soziale Organisation
(sowohl zu Kriegs- als auch in
Friedenszeiten).[4]
Diese “Vorgaben” bestimmen in den ersten Kapiteln (1-27) zu einem
großen Teil die Vorgehensweise des Autors. Im zweiten Teil (27-46), der
sich mit den einzelnen germanischen Stämmen befaßt, folgt Tacitus
dann einer eigenen Linie.
2.0 Der Forschungsstand zur
Germania
In der Forschung hat es immer wieder verschiedene
Ansätze gegeben, wie die Germania des Tacitus zu gliedern sei. Die
Analyse wird durch die Technik, die Tacitus verwendete, zusätzlich
erschwert. Diese Technik dient nicht nur dazu, eine Anzahl erzählenswerter
Tatsachen miteinander zu verknüpfen, sondern ein kunstvolles Gesamtbild zu
erzeugen. Bei der ersten Betrachtung allerdings verschleiert diese Methode die
komplexe Anordnung der zusammengehörigen Teile.
Auf den ersten Blick läßt sich der Text in
zwei große Hälften aufteilen. Die erste Hälfte umfaßt die
Kapitel 1 bis 27, die neben der Landesbeschreibung (1-5) auch die vita
publica (6-15) und die vita privata (16-27) enthält. Die zweite
Hälfte umfaßt demnach die Kapitel 28 bis 46, die einen Aufriß
der verschiedenen germanischen Volksstämme beinhaltet.
Trüdinger[5]
folgt dieser Unterteilung und stellt den überleitenden Charakter von
Kapitel 8 klar heraus, indem er betont, daß das Kapitel 8.2
abschließende deas in Kapitel 9.1 durch das einleitende
deorum wieder aufgenommen wird.
Gleitende Kapitelübergänge wurden auch von
Norden[6] erkannt und
herausgestellt. Für ihn waren solche Übergänge bei den Kapitel
4/5, 8/9, 17/18, 20/21, 21/22 und 24/25 deutlich erkennbar.
Ein sehr außergewöhnlicher Ansatzpunkt
läßt sich bei
Wolff[7] erkennen.
Seiner Auffassung nach war der Kern der vita publica das Kapitel 9, das
sich mit der Religion der Germanen befaßt. Um dieses Zentrum herum
befinden sich zwei etwa gleich große Abschnitte mit jeweils 3 Kapiteln:
die res militaris (6-8) und die res civilis (10-12) mit der
Beschreibung der Auspizien, der Politik und des Rechts. Daran schließt die
Kapiteltriade 13 bis15 an, welche inhaltlich das Gefolgswesen der Germanen
erläutert.
Für
Büchner[8] ist die
Germania eines der schönsten Zeugnisse des architektonischen Sinnes der
Römer und ihres Strebens nach harmonischer Ausgewogenheit der
Massen.[9] Er trennt
die einleitenden Kapitel 1 bis 4 vom Haupttext ab und teilt diesen dann nach dem
oben erwähnten Muster in zwei Teile. Allerdings bewertet Büchner die
Kernaussage in den beiden ersten Teilen der ersten Werkhälfte anders.
Für ihn gipfeln die Schilderungen in dem der virtus geweihten
Lebens: der Teil, der das öffentliche Leben behandelt, in der Schilderung
des germanischen Mannes im Gefolgswesen (13-14), der Teil, der vom Privatleben
spricht, in der Schilderung des Lebens der Frau in der Ehe
(18-19).[10]
Giancotti[11]
zufolge steht die Germania, ebenso wie der Agricola in der Tradition von
Sallusts
Monographien.[12]
Unter diesem Gesichtspunkt ist dann demzufolge auch der Titel De origine et
situ Germanorum erklärbar, denn auch in anderen ethnographischen
Schriften von Sallust bis Cassiodor tauchen eben diese umfangreichen Titel auf,
wie zum Beispiel im Codex Leidensis Perizonianus: De origine situ moribus ac
populis Germanorum
liber.[13] Als
Quellen dürften Tacitus neben Sallust, Livius und Cäsar ebenfalls auch
die zwei Schriften Bella Germania und Naturalis Historia von
Plinius, dem Älteren gedient haben.
Giancotti unterteilt die erste Hälfte in zwei
Teile, nämlich in Kapitel 1 bis 5 und 6 bis 27, wobei die ersten Kapitel
keine Einleitung, sondern vollwertige Kapitel sind, die Auskunft über
Ursprung, Sitz und Grenzen des Landes geben. Die zweite Hälfte steht beinah
im gesamten Ausmaß in chiastischer Anordnung. Innerhalb des zweiten
Abschnitts werden die Kapitelpaare 9/10 und 11/12 von zwei Kapiteltriaden 6 bis
8 und 13 bis 15 eingerahmt. Dabei sind die Einzelkapitel jeweils durch
Wortparallelen miteinander verbunden: 6,1 telorum ... 13,1 armati;
7,1 ex virtute ... 14,1 virtute und virtutem; 8,1
feminis ... 15,1
feminis.[14]
Auch durch die Thematik des Inhalts läßt sich diese Struktur
nachweisen. Sowohl die Kapitel 6 bis 8, als auch die Kapitel 13 bis 15 befassen
sich mit dem Kriegswesen der Germanen. Diese sechs Kapitel bilden den Rahmen, in
welchem dann Religion und Volksversammlung erläutert werden. Die Religion
nimmt allerdings eine besondere Stellung ein. Sie bietet zu der Thematik des
Kriegswesens und der Politik ein
Antiklimax.[15]
3.0 Der Aufbau der
Germania
3.1 Waffen und Waffenkampf (Kapitel
6)
Als erste Gruppe des innerhalb des Kapitel 6 bis 15
umfassenden Abschnitts kann man die Kapitel 6 bis 8 zusammenfassen, da sie sich
inhaltlich alle mit dem Militärwesen beschäftigen.
Die Überleitung von der Beschreibung der
Bodenschätze zur Beschreibung der Bewaffnung und des Militärwesens ist
besonders interessant, da Tacitus an dieser Stelle von der einleitenden
Darstellung des Landes dazu übergeht, tiefer in die Materie einzudringen.
Scheinbar systematisch führt der Weg von dem Begriff der Spärlichkeit
argentum et aurum propitiine an irati di negaverint dubito (5.2), wie
Büchner meint, assoziativ zum Initialstichwort dieses Kapitels ne ferrum
quidem superest.
[16]
Mit der Schilderung der Bewaffnung und dem Aufbau der
Verbände und Waffengattungen beginnt Tacitus den Bericht der vita
publica.
Wollf[17] sagt dazu,
daß die Verbindung zwischen Boden und Waffen doch keineswegs so
äußerlich ist, wie es zunächst scheint. Eine verwandte
Betrachtungsweise herrscht in beiden Teilen. Wie dort eine gewisse Wohlhabenheit
und Fruchtbarkeit zugegeben wurde, aber der Mangel an höherer Kultur, die
simplicitas gleich davon abgesetzt wurde, so wird hier, formal umgekehrt,
aber im gleichen Sinne von der Primitivität der Kriegswerkzeuge die doch
dem Zweck genügende, praktisch erfolgreiche Handhabung abgehoben. Die
Hauptwaffe eines germanischen Kriegers war die framea - eine
wahrscheinlich römische Bezeichnung.
Im Gegensatz zu den langen, breiten, mit hohem
Mittelgrat versehenen Lanzenklingen der Latenezeit, in der das Lanzenblatt
bisweilen noch reich verziert oder an den Rändern mit Ausschnitten versehen
ist, sind die meist unprofilierten frühkaiserzeitlichen Lanzenspitzen im
Durchschnitt nur 20 cm lang, so daß sie - im Gegensatz zum römischen
Pilum - sowohl als Stoß- wie auch als Wurfwaffe gebraucht werden
konnte.
Schwerter waren bei den Germanen selten; die wenigen
gefundenen Stücke gehörten mit großer Wahrscheinlichkeit meist
Führern, und nicht den einfachen Kriegern. In den frührömischen
Grabstätten von Ladenburg, Trebur und anderen Orten, ebenso wie in den
linksrheinischen Germanengräbern von Andernach oder Weisenau, nehmen die
gefundenen Schwerter im Vergleich zur framea nur einen geringen
Stellenwert ein.[18]
Ein möglicher Grund hierfür könnte die oftmals schwere Panzerung
der Römer gewesen sein. Hier war die Effizienz der framea sehr viel
höher als die eines
Schwertes.[19]
Weiterhin trug jeder Soldat einen Schild mit sich, der für ihn von
besonderer Bedeutung war. Den Schild zu verlieren gilt bei den Germanen als
größte Schmach. Oftmals wurde dieser Verlust mit dem freiwilligen Tod
gesühnt. Im Originaltext heißt es: Et eques quidem scuto frameaque
contentus est. Allerdings zeigten Grabungen, daß in
Reitergräbern, die durch Beigabe von Sporen eindeutig als solche zu
erkennen sind, eine Anhäufung von
Schwertern.[20]
Das Ende des Absatzes der Waffenverbände über
die Reiter und Pferde bereitet den Weg für die Darlegung der Kampftaktik.
Am Ende des Kapitels schlägt aber diese Darlegung der Kriegstechnik um, und
der Leser wird an die Kriegsmoral herangeführt. Unter anderem besagt diese,
daß die Gefallenen selbst nach einer verlorenen Schlacht geborgen werden
müssen. 3.2 Führerschaft, Könige und Kampfweise (Kapitel
7)
Tacitus geht nach der Beschreibung der Bewaffnung und
der Kampftechnik der Germanen über zu der Schilderung der Heereszucht, und
in diesem Zusammenhang äußert er sich auch über das
Königtum.
Besonders auffällig ist die starke
Überlagerung der Themenkomplexe und ihre strukturelle Verknüpfung
miteinander innerhalb der ersten Kapiteltriade. Die Kampfgesinnung, deren
Beschreibung mit 6.4 beginnt, zieht sich durch das gesamte Kapitel 7 hindurch,
bis in das folgende Kapitel über die Frauen hinein. Die Darstellung der
Rolle der Frau erstreckt sich von 7.2 bis zum Ende des 8 Kapitels. Wobei die
sakrale Bedeutung der Frau für die germanische Gemeinschaft schon die
Thematik der Kapitel 9 und 10 vorbereitet; auch die Erwähnung der Priester
in 7.1 hat die gleiche Funktion.
Die Initialstichworte reges und duces mit
der sie auszeichnenden nobilitas und virtutes stehen in starken
Kontrast zum Ende des vorherigen Kapitels. Dort wurde beschrieben, was
demjenigen, der seinen Schild verliert von Seiten der Gemeinschaft droht. Auch
sind die Ausführungen über das Führertum und die Adelsschicht
eine logische Konsequenz aus dem vorher Gesagten. Nach dem Soldaten folgt nun
die Beschreibung der höheren Schicht.
Mit nur wenigen Worten berichtet Tacitus über die
Wahl der Könige und der Heerführer. Bei der Königswahl kommt es
allerdings auf den Grad der Nobilität an, was auf eine möglichst
direkte Abstammung von früheren Königen oder Volkshelden
abzielt.[21] Dennoch
hebt Tacitus klar den Unterschied zum römischen Imperium hervor. Die
Könige besitzen bei den Germanen keine libera potestas, und die
duces verfügen über kein Imperium, wie in Rom. Sie zeichnen
sich gegenüber den anderen Stammesangehörigen nur durch ihr Vorbild
und ihre Tapferkeit aus. Ein Beispiel für einen respektierten
Germanenführer ist Arminius, der sich durch seine außerordentlich
Tapferkeit in der Schlacht
auszeichnete.[22]
Im Text heißt es zwar, daß die
Königswürde nicht erblich war, doch sollte man davon ausgehen,
daß in der Regel der älteste Sohn des Königs erbberechtigt war.
Trotzdem gab es immer eine Wahl, was durch reges sumunt dokumentiert
wird.
Ein weiterer Unterschied zu Rom liegt in der
Disziplinargewalt des dux. Kann er in Rom über Strafen, wie Tod,
Schläge oder Fesselungen entscheiden, so ist bei den Germanen diese
Entscheidungsgewalt allein in die Hände der Priester
gelegt.[23]
Der Kampf ist für einen Germanen Inhalt seines
gesamten Lebens. Aus diesem Glauben heraus kann man sich erklären, warum
der Kampf auch eine religiösen Sache ist. Die Waffenverbände der
Germanen bestehen nicht aus zufällig zusammengekommenen Soldaten, sondern
aus Sippen und Familien, wodurch sie zu besonderer Tapferkeit angespornt werden.
Neben diesem familiären Zusammenhalt, der bestimmt auch eine
Kontrollfunktion des Einzelnen darstellte, waren aber auch die Frauen
sanctissimi testes des Kampfes. Ihr Lob ist für den Germanen nicht
nur aus familiären Bindungen außerordentlich wichtig, sondern auch
aufgrund der religiösen Verehrung der Frau. Das Wirken der Religion ist
somit schon in diesem Kapitel überaus spürbar, auch wenn erst im
Kapitelpaar 9/10 davon explizit die Rede ist.
Die Rolle der Frau und die Auswirkungen dieser Stellung
auf das gemeinschaftliche Leben ist die Hauptthematik des nächsten
Textabschnittes.
3.3 Die germanischen Frauen (Kapitel
8)
Dieser Textabschnitt ist unter einem besonderen Licht zu
betrachten, da es sich hier um eine Passage handelt, welche unter normalen
Gesichtspunkten keinen eigenen Sinnabschnitt rechtfertigt. Es handelt sich bei
diesem Kapitel vielmehr um eine Art Interludium, welches inhaltlich eine
Brücke zwischen dem vorausgegangenen Kapitel und dem nachfolgendem Text
bilden soll.
Der erste Teil des Textes führt folglich in erster
Linie den Gedanken des vorangegangenen Kapitels weiter fort. Zieht man
feminarum ululatus ... hortamina (7.2) mit acies inclinatas ... a feminis
restitutas constantia precum (8.1) zusammen, so kann man an dieser Stelle
eindeutig die Verbindung erkennen.
Es ist weiterhin die Rede von der anspornenden Wirkung
der Frauen auf die Männer. Wenn Tacitus hier davon berichtet, daß
Frauen die Krieger durch das Entblößen der Brust wieder in den Kampf
zurücktreiben, so bezieht er sich vermutlich auf die Schlacht von Aquae
Sextiae (102 v. Chr.). Der
Überlieferung[24]
zufolge griffen die Frauen dort aktiv in die Schlacht ein, als die
kämpfenden Männer zu fliehen begannen. Da es aber keinerlei weitere
Quellen für ein solch aktives Eingreifen gibt, ist es verwunderlich,
daß von Tacitus der Plural quasdam acies gebraucht
wird.
Der zweite Abschnitt dieses Kapitels bereitet dann schon
den Weg für die nächsten zwei Kapitel vor. Tacitus geht nun im
Folgenden dazu über, die besondere Stellung der Frau innerhalb des
Volksstammes darzulegen. Anhand der Beispiele Veleda und Albruna weist er auf
den Glauben der Germanen hin, der besagt, daß den Frauen nicht nur die
Sehergabe gegeben ist, sondern auch etwas Heiliges in ihnen ist. Der
äußerliche Zusammenhang dieses Abschnittes mit dem vorherigen Kapitel
kann hier durch sanctum (8.2) und sanctissimi testes (7.2)
hergestellt werden. Ebenso ist aber auch zu beachten, daß die
religiöse Thematik der Kapitel 9 und 10 vorbereitet wird.3.4 Die
Religion (Kapitel 9/10)
Die Ehrerbietung der Götter war für die
Germanen der wahrscheinlich bedeutendste Punkt ihres Lebens, das auf eine
göttliche virtus ausgerichtet war.
Timpe[25] sagt,
daß die Götterverehrung allerdings ein Teil der menschlichen Natur
und des Alltags sei. Aus diesem Grund würde die Religion kompositionell
oder inhaltlich auch keinen herausragenden Platz innerhalb des Textes einnehmen.
Bedenkt man allerdings die gesamte Komposition des Werkes und ihre inhaltliche
Verflechtung, so muß man zu dem Schluß gelangen, daß diese
Ansicht nicht haltbar ist. Wie schon oben erwähnt, kann man die Kapitel
über die Religion und die Götter als Zentrum der vita publica
ansehen.
Der inhaltliche Zusammenhang dieser zwei Kapitel
läßt sich nicht von der Hand weisen; ist aber ebenfalls durch sich
entsprechende Verknüpfungen im Text nachzuweisen. Die erste Verflechtung
läßt sich an den Hainen und Lichtungen erkennen, welche sowohl in 9.2
als lucos ac nemora, als auch dann in 10.2 als nemoribus ac lucis
abermals auftauchen. Die zweite Zusammengehörigkeit läßt sich an
der semantischen Wortverwandschaft von vident (9.2) und observant
(10.2) festmachen.
Nach dem Initialstichwort deorum, das direkt auf
das letzte Wort des vorherigen Kapitels deas folgt, das abermals ein
Zeichen für die deutliche Überlagerung der Thematik der Kapitel ist,
folgt zunächst eine Auflistung der Kultgötter. Die Götter Wodan
(Merkur), Donar (Herkules) und Zio (Mars) werden von Tacitus direkt auf die
römischen Götter übertragen. Die Gleichstellung der germanischen
mit den römischen Göttern beweist hier eine interpretatio
Romana. Es ist in der Forschung seit langem die gängige Meinung,
daß Übereinstimmungen wie zum Beispiel das äußere
Erscheinungsbild Wodans mit dem römischen Bild des Merkur nicht von der
Hand zu weisen
sind.[26] Die Skala
zur Übersetzung der Götternamen und ihrer Funktion reicht bei Tacitus
von der fast nahtlosen Identität funktionsgleicher Götter, bis zu
unübersetzbaren babarischen
Potenzen.[27] Ein
Beispiel hierfür ist die Erwähnung des Isisglaubens eines Teils der
Sueben. Streng genommen dürfte er erst zu einem späteren Zeitpunkt
Erwähnung finden, da spezifische Riten einzelner Volksstämme erst in
den Kapiteln 30 bis 45 von Tacitus behandelt werden. Eine mögliche
Erklärung für die Hervorhebung an dieser Stelle könnte sein,
daß selbst für die damalige Zeit dieser Kult eine Ausnahmeerscheinung
gewesen ist. Allerdings erweckt die Isis-Verehrung dadurch, daß sie im
Zusammenhang mit den drei Hauptgöttern der Germanen genannt wird den
Eindruck, daß sie von besonderer Wichtigkeit ist. Nach der
Überleitung durch ceterum (9.2) ist dann die Sprache von den
Kultstätten. Die Aussage, daß die Germanen keine Tempel bauen, in
welchen eine Götterverehrung stattfindet, ist kein Zeichen für eine
speziell germanische Eigenart. Ein solches Verhalten läßt sich
häufig auch bei anderen Naturvölkern beobachten, wie etwa bei den
Kelten oder den Vikingern.
Kapitel 10 schließt an den Inhalt des
vorausgegangenen Kapitels an. Diese Behauptung kann man durch die fortlaufende
Nennung der sacerdos, der precatus deos und der sacerdotes
nachweisen. Es folgt nun eine Darstellung der verschiedenen Vorhersageverfahren,
welcher sich die Germanen bedienen. Tacitus betont hierbei auspicia sotesque
ut qui maxime observant (10.1). Im Verlauf der Darstellung ist eindeutig
eine Steigerung oder auch einer Hierarchie der Orakel zu verzeichnen. Auf der
untersten Stufe der Methoden steht das Runen- oder Zweigorakel. Es folgen in
aufsteigender Reihenfolge Vorzeichendeutung auf der Basis von Vogelflug und
Pferdebeobachtung (10.2). Zur Vorhersage eines Krieges dient die Methode des
Zweikampfes mit einem Angehörigen des gegnerischen Stammes oder Volkes
(10.3). Die Erwähnung der Orakel in diesem Kapitel leitet abermals indirekt
auf die Thematik des folgenden Kapitels hin. Gilt es doch durch die Orakel die
ungewisse Zukunft zu ergründen, so ist die Volksversammlung oftmals die aus
dem Ergebnis des Orakels resultierende Handlung.
3.5 Die Volksversammlung und das Gerichtswesen
(Kapitel 11/12)
Der zentrale Hauptgedanke, den Tacitus in dem nun
folgenden Kapitelpaar anspricht, ist das Hauptinstrument der politischen
Verfassung der Germanen, die Volksversammlung. Besonders auffällig ist,
daß an dieser Stelle ein erwartetes Initalstichwort wie etwa
concilium völlig fehlt. An dessen Stelle treten eine Reihe von
Umschreibungen wie consultant, coeunt, constituunt,
condicunt, conveniunt, coeuntium und
considunt.[28]
Hervorstechend ist ebenfalls die Tatsache, daß das Kapitel stark durch
Antithesen des Befehlens und Gehorchens geprägt ist. Diese besagen,
daß die bei den Volksversammlungen Anwesenden nicht nec ut iussi,
sondern ut turbae placuit erscheinen.
Auch hier ist die Überleitung vom letzten Kapitel
leicht nachzuvollziehen, da die oben angesprochenen Orakelbefragungen in der
Regel während einer Volksversammlung stattfinden. Kapitel 11 informiert den
Leser neben Dauer und Terminen (11.1) der Volksversammlung auch über ihren
Ablauf (11.2). Wenn keine dringenden Entscheidungen getroffen werden
mußten, so versammelten sich die principes mit ihren Begleitern zwei bis
dreimal pro Jahr. Entschlüsse, die keinerlei Aufschub zuließen,
wurden in einem unverzüglich einberufenem Ding beraten. Bei der
Terminfestlegung für eine Volksversammlung waren aufgrund der weit
verbreiteten Art der Zeitrechnung Neu- und Vollmond von besonderer Bedeutung.
Die Hauptaufgabe der Versammlung ist es über die
künftigen politischen Handlungen des Volkes zu beraten. Neben dieser
Aufgabe dient sie andererseits noch als oberste Gerichtsinstanz. Bei einer
Versammlung wurde sowohl über die minoribus rebus als auch die
maiores rebus beraten. Inwieweit minoribus und maiores
voneinander abgegrenzt waren, kann nicht genau definiert werden. Zum Beispiel
sagt Much[29],
daß zum einen auch wichtige Entscheidungen allein von den principes
beschlossen wurden und, daß andererseits im Vorfeld nicht immer alle
Beratungspunkte festgelegt waren. Ein weiterer Streitpunkt liegt in dem Wort
princeps. Der Römer verband mit diesem Wort die führenden
Männer des Staates und des öffentlichen Lebens. Der Wortlaut hier im
Text läßt einen ähnlichen Schluß für die Germanen zu,
folglich gehörten zu diesem Personenkreis dann neben dem König auch
Edelmänner und Kriegshelden. Diese Definition steht dann aber im Gegensatz
zu dem Begriff des princeps in Kapitel 7 der Germania.
Bei der Versammlung hatte jeder Mann das Recht, zu den
Übrigen zu sprechen. Auch wenn den Priestern eine gewisse Autorität
gegeben ist (silentium ... sacerdotes ... imperatur), so ist doch die
Durchsetzungskraft des Einzelnen weit aus wichtiger (suadendi magis quam
iubendi potestate).
Es war nicht so sehr die hierarchische Stellung als
vielmehr die Überzeugungskraft des Einzelnen, die über die Resonanz
auf seinen Vorschlag entschied. Diese rangierte zwischen ablehnendem Murren und
Beifallsgebärden mit dem Schwert oder der framea, die laut
aneinander geschlagen wurden.
Zusammenfassend kann man sagen, daß der Aufbau des
Kapitels darauf angelegt ist, den Leser den Gang eines germanischen concilium
miterleben zu lassen: von Vorbereitung, Einberufung, allmählichem Kommen
der Teilnehmer, Platznehmen, Schweigegebot, Reden bis zum Schlußbeifall.
In diesen zeitlichen Hergang sind die einzelnen Institutionen und Sitten, ihre
innere Begründung und Wertung eingebaut, und zugleich spüren wir einen
dauernden, schwebenden Bezug auf die römischen
Institutionen.[30]
Nachdem im vorangegangenen Kapitel die
Volksversammlungen erläutert wurden, kommt Tacitus nun auf ein weiteres
Recht eines jeden Germanen zu sprechen. Neben der schon erwähnten
Redefreiheit, die ein jeder besitzt und von der am Ende des letzten Kapitels die
Rede war, kann auf den Versammlungen auch Gebrauch vom Klagerecht gemacht
werden. In diesem Punkt unterschied sich die germanische Volksversammlung am
auffälligsten von der der Römer. Bezüglich der Strafen besagt der
Grundtenor, daß sie sich nach der Art des Verbrechens richteten. Das die
proditores et transfugae getötet wurden, ist bei einem Kriegervolk,
wie es die Germanen waren, sicherlich selbstverständlich. Diese
Überläufer und Verräter wurden an laublosen, knorrigen
Bäumen (ahd. wizipouma: der Strafbaum) aufgehängt. Auch bei den
Römern war es Brauch, für diese Strafen die den Göttern der
Unterwelt geweihten Bäume, die arbores infelices, zu benutzen.
Sowohl das Erhängen, als auch das Ertränken galt nicht nur bei den
Germanen, sondern auch bei den Römern zu den entwürdigsten
Bestrafungen/Todesarten. Menschen, die auf eine dieser Weisen starben, hatten
auch keine Aussicht auf Frieden nach dem Tod. Ein Zeichen dafür sind die
gefundenen Moorleichen, welche zumeist gefesselt waren. Dieses sollte
verhindern, daß die Toten als Wiedergänger zurückkehren, um sich
an den Lebenden zu rächen.
Neben dieser obersten Gerichtsinstanz, die sich in
erster Linie mit schweren Verstößen gegen die Volksgemeinde
beschäftigte, gab es allerdings auch noch niedrigere Instanzen, wie etwa
die Gaugerichte.
Durch die nachträgliche Spezifizierung sed et
levioribus delictis pro modo poena wird ein Decrescendo von Vergehen und
Strafe gebildet.[31]
Die Erwähnung der principes am Ende des
Kapitels schließt die Klammer, welche am Anfang des Kapitels 11 -
ebenfalls durch das Wort principes - geöffnet wurde. Dieses ist
erneut ein Beweis für die im Vorfeld genannte Zusammengehörigkeit
dieser zwei Kapitel.
3.6 Die Wehrhaftmachung und die Gefolgschaft (Kapitel
13-15)
Die Kapiteltriade 13 bis 15 hat strukturell eine
ähnliche Funktion, wie das Wort principes am Ende des
vorangegangenen Kapitels. Ebenso wie dort eine inhaltliche Klammer geschlossen
wurde, so wird auch hier eine Klammer geschlossen, die mit der Kapiteltriade 6
bis 8 geöffnet wurde. Abermals kann man hier ein Zeichen für die
inhaltliche Verknüpfung der Themen untereinander finden, wobei an dieser
Stelle die Verknüpfung nicht nur formal, sondern auch inhaltlich
geschlossen wird. Die erste Triade zu Beginn der vita publica behandelte
das Kriegswesen. Dieser Themenkomplex wird in den nun folgenden drei Abschnitten
wieder aufgegriffen. Diese Verzahnung der Kapitel drückt auch die
Abgeschlossenheit des ersten Werkteils wieder. Es folgt in den Kapiteln 16 bis
27 die Darstellung der vita privata der germanischen
Volksgemeinde.
Betrachtet man nunmehr die Kapitel, so lassen sich diese
in einem Verhältnis von 1:2 teilen. Kapitel 13 behandelt die
Wehrhaftmachung und die Gefolgschaft. Kapitel 14 und 15 sind thematisch
miteinander verwandt, da sie die Gefolgschaft weiter spezifizieren.
Auffällig dabei ist allerdings, daß man das 13. Kapitel selbst
ebenfalls in einem Verhältnis von 1:2 unterteilen kann. Dabei beschreibt
13.1 die Wehrfähigkeit und Wehrhaftmachung; 13.2 und 13.3 beinhalten
Informationen über die Gefolgschaft. Gleichfalls weist dieses Kapitel eine
weitere Verzahnung mit den zuvor behandelten Themen auf. Bis 13.2 ist im engeren
Sinne immer noch die Rede von der Volksversammlung. Die Wehrhaftmachung fand in
der Regel während einer Volksversammlung
statt. Die
Überreichung der zwei Hauptwaffen, der framea und des Schildes, ist
vergleichbar mit dem mittelalterlichen Brauch der Schwertleihe. Ebenso ist aber
auch eine Parallele zum römischen Brauchtum zu erkennen. Im Alter von 17
Jahren bekam der römische Junge die toga virilis verliehen und legte
die purpurfarbene Knabentoga ab. Bei den Germanen war dies nicht anders.
Der für wehrhaft erklärte Junge trat aus dem
Schatten und der Obhut seines Vaters und wurde ein gleichberechtigtes Mitglied
des Volkes.
Allerdings unterscheiden sich römischer und
germanischer Brauch in zwei wesentlichen Punkten. Ist die toga virilis
bei den Römern ein Zeichen oder Symbol für den Frieden, so sind die
framea und der Schild Symbole für den Kampf und den Krieg. Der
zweite Punkt ist, daß die Römer im Alter von 17 Jahren in die
Gemeinschaft aufgenommen wurden, wohingegen bei den Germanen die Reife des
Einzelnen über seine Wehrhaftigkeit und somit über die Aufnahme in die
Volksgemeinde entscheidet. Tacitus macht zwar zu diesem Punkt keine
genaueren Angaben, aber aufgrund von späteren nichtpoetischen
Denkmälern kann man das Mindestalter auf 15 Jahre
festlegen.[32]
Die Worte ante hoc domus pars videntur, mox rei
publicae betonen, daß erst durch den Akt der Wehrbarmachung der junge
Mann zum Mitglied des Staates wird. Von nun an erhält der junge Krieger die
gleichen Rechte und Pflichten eines Erwachsenen. Die Worte suscipere tam
inimicitias seu patris seu propinqui quam amicitias necesse est (21.1)
verdeutlichen und unterstreichen in diesem Zusammenhang die neue Position des
jungen Mannes nochmals. Allerdings wird von Tacitus ein weiterer Punkt nicht
angesprochen, der sich dennoch nachweisen läßt. Oftmals galt ein
neuer Waffenträger nach seiner offiziellen Aufnahme in den Stamm noch so
lange nicht als vollwertig, bis er sich durch eine “Heldentat”, zum
Beispiel das Erlegen eines Bären oder eines Ebers bewiesen
hatte.[33]
Tacitus kommt am Ende des Kapitels auf das Gefolgswesen
zu sprechen, welches an eine Art von Treueverhältnis erinnert. Der Grund
für diesen Bund ist aus der Kultur und Lebensweise der Germanen abzuleiten.
Zum einen waren die Germanen zum größten Teil Viehzüchter, und
somit mußte die Herde von allen bewacht und beschützt werden, war sie
doch die Lebensgrundlage. Auf der anderen Seite war aber auch das ganze Leben an
sich auf die Stammeszugehörigkeit und das daraus resultierende loyale
Miteinander ausgerichtet. Das römische Leben allerdings war gekennzeichnet
durch Gesetze und einen aufgeblasenen Beamtenapparat.
Betrachtet man das weite Feld der germanischen
Gefolgschaft, so ist die erste Frage, die man sich zu stellen hat, wie sie
strukturiert war und wie weit sie Auswirkungen auf das tägliche Leben
hatte. Mader macht dazu zwei grundlegende Aussagen. Zum einen hat die Familie,
die den Führer stellte und seine Ahnen auf die Götter
zurückführen konnte den Kreis bestimmt weiter gezogen, als der
Gefolgsmann. Zum anderen war die Gefolgschaft kein starres Gebilde, sondern eine
von ursprünglichem Leben durchwachsene Einheit, in welcher - der Situation
nach abhängig - Zugeständnisse oder Abstriche gemacht
wurden.[34] Ebenso
wie die Sippe ist auch die Gefolgschaft streng hierarchisch gegliedert. Der
Führer nimmt bei einer Volksversammlung die Stellung des Vertreters der
ganzen Gefolgschaft ein. Auch in anderen Lebensbereichen fungiert er als
Vertreter des Verbandes. Der Eintritt in das Gefolge geschah aus Freiwilligkeit,
sobald man aber dem princeps den Eid geleistet hatte - illum
defendere, tueri [...] praecipuum sacramentum est (14.1) - war man
diesem zu absoluter Treue verpflichtet. Es wurde allerdings kein einseitiges
Verhältnis eingegangen. Zum Dank für den geleisteten Eid und die Treue
machte der Gefolgsherr seinem neuen comes ein Geschenk: exigunt enim
principis sui liberalitate illum bellatorem equum, illam cruentam victricemque
frameam (14.2). Durch eben dieses Geschenk wurde jeder Gefolgsmann formal
auf die gleiche Stufe mit allen anderen Gefolgsleuten gestellt. Dennoch sagt
Tacitus aber auch gradus quin etiam ipse comitatus habet iudicio eius quem
secantur (13.2). In Anbetracht des starken
Familienzugehörigkeitsgefühls ist es allerdings nicht verwunderlich,
daß es bei der Verteilung der Ämter und Aufgaben immer zu einer
Bevorzugung der eigenen Familienangehörigen seitens des Führers kam.
Mader[35] bemerkt
dazu, daß eine solche Favorisierung neben Rechten oft auch eine
große Zahl von Pflichten mit sich brachte. Es sei daher anzunehmen,
daß mancher comite nicht betrübt war über die Wahl eines
anderen Mannes.
Im letzen Satz des Kapitels bringt Tacitus den Krieg zur
Sprache. Diese Themenstellung wird in Kapitel 14 durch cum ventum in
aciem (14.1) aufgenommen und fortgeführt. Somit bleibt die Gefolgschaft
weiterhin die Hauptthematik, wenn auch in diesem Textabschnitt eher die
kriegerische Seite beschrieben wird. Aus dem nun folgendem kann man zwei
Hauptaussagen heraus filtern. Erstens wird der Begriff der virtus erneut
angesprochen und weiter differenziert: turpe principi virtute vinci, turpe
comitatui virtutem principis non adaequare (14.1). Laut
Müllenhoff[36]
ist das Wort adaequare ein Zeichen für den vorherrschenden
Wettstreit zwischen dem Führer einer Gefolgschaft und seinem Gefolge.
Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang das germanische Selbstverständnis
des Wortes Ruhm. Tacitus beschreitet hier abermals den Weg des Vergleichs
zwischen Römern und Germanen. In Rom fiel der Ruhm einer Schlacht oder
eines Kriegserfolges einzig und allein dem Feldherrn zu und in späterer
Zeit dem Kaiser. Die Soldaten hatten daher keinerlei Anteil daran. Von dieser
Tatsache war allerdings die Moral innerhalb der Legionen oftmals betroffen,
welche nur mühsam aufrechterhalten werden konnte. Wenn man nun diese Stelle
der Beschreibung im
Agricola[37]
vergleicht, so kann man den Eindruck bekommen, daß sich der germanische
Soldat seinem Herrn gegenüber so verhalte, wie es bei den römischen
Legionären wünschenswert wäre. Allerdings ist es auf der anderen
Seite fraglich, wie wahrheitsgetreu diese Schilderung des Ehrbegriffes ist und
inwieweit nicht illusorischer Idealzustand. Auch
Müllenhoff[38]
spricht in diesem Zusammenhang davon, daß diese Passage geprägt ist
von poetischen und rhetorischen Stilmitteln. Aus diesem Grunde fällt es dem
Leser an dieser Stelle schwer den Worten des Autors Glauben zu
schenken.
Zweitens, daß, wenn es zu einer langen Kriegspause
kam, plerique nobilium adulescentium petunt, ultro eas nationes, quae tum
bellum aliquod gerunt (14.2). Diese hier geschilderte Rastlosigkeit scheint
sich auf den ersten Blick von der Tapferkeit der Germanen abzuleiten, dennoch
ist dieses in Frage zu stellen.
Much[39] ist der
Ansicht, daß es aus wirtschaftlichen Gründen oftmals gar nicht
möglich war, eine große Gefolgschaft mit allem Notwendigen zu
versorgen. Bedenkt man die Landesbeschreibung am Beginn des Textes, so ist diese
These durchaus nachvollziehbar. Der sehr pathetisch klingende Abschluß
dieses Kapitels pigrum quin immo et iners videtur sudore acquirere quod
possis sanguine parare (14.2) erscheint unter diesem Gesichtspunkt in einem
sehr viel realistischeren Licht.
Doch es gab auch andere Gefolgschaften, die sich
während einer Friedensphase nicht auf dem Weg machten, um bei anderen
Völkern Krieg zu führen. Das letzte Kapitel dieses ersten großen
Abschnitts und zugleich Ende der vita publica befaßt sich mit eben
diesen Gefolgschaften.
Kraggerud[40] sagt,
daß dieses Kapitel als Übergangskapitel zwischen öffentlichem
und privatem Hauptteil der ersten Germaniahälfte fungiert.
Tacitus beschreibt in diesem letzten Kapitel der Triade
einen Zustand, der für das germanische Volk eher untypisch ist: die Zeit
des Friedens. In diesem Zeitraum, so die Aussage des Autors, begnügen sich
die Germanen mit Müßiggang, Schlafen und Essen. Dabei gilt, daß
fortissimus quisque ac bellicosissimus nihil agens.
Den Führern der Gefolgschaften werden in dieser
Zeit der Erwerbslosigkeit Geschenke seitens der comites gemacht. Diese
auf den ersten Blick hin etwas unvorstellbare Tatsache hat allerdings einen
leicht verständlichen Hintergrund. Es dürfte für den Vorsteher
der Gefolgschaft beinah unmöglich gewesen sein, neben seinen Pflichten als
Repräsentant auch ein normales leben geführt zu haben, in dem er sich
um den Hof und sonstige Einkünfte gekümmert hat. Das Gefolge
übernimmt somit in der Friedenszeit die Aufgabe der Versorgung des
Führers.
Es kommt aber auch vor, daß benachbarte
Stämme Ehrengaben überreichen. Auffällig hierbei ist, daß
es sich bei diesen Geschenken, wie etwa electi equi, magna arma
oder phalerae torquesque abermals immer um Symbole des Kampfes und
Krieges handelt. Der Schlußsatz iam et pecuniam accipere docuimus
ist laut
Müllenhoff[41]
eine zeitgemäße politische Anspielung.
4.0 Zusammenfassung
Betrachtet man abschließend die gesamte
Darstellung der vita publica der germanischen Volksstämme, so
fällt dem Leser sofort auf, daß es sich bei dem vor ihm liegenden
Werk um keine objektive und nüchterne Beschreibung von Tacitus handelt. Er
war vielmehr darum bemüht, dem römischen Volk eine Kultur näher
zu bringen, die der ihren so fremd war. Das es sich um keine objektive
Schilderung handelt, kann man sehr klar daran erkenne, daß Tacitus - ein
vollendeter Rhetoriker - sein Beschreibung wie ein literarisches Werk aufgebaut
hat. Neben stilistischen und rhetorischen Mitteln ist die inhaltliche Verzahnung
des Textes ein besonders ins Auge fallende Kennzeichen. Tacitus versuchte durch
die Interpretatio Romana dem Leser eine Hilfe zum Verständnis eines
angeblich barbarischen Volkes an die Hand zu geben. Immer wieder zeigt er
Berührungspunkte der zwei Kulturen auf, die auf den zweiten Blick hin gar
nicht so unterschiedlich waren. Die Ausführungen über die Religion der
Germanen ist in diesem Zusammenhang besonders herausragend. Tacitus weist hier
den Hauptgöttern der Germanen jeweils ein römisches Äquivalent
zu. Wodan, den Hauptgott der Germanen stellt er Merkur gegenüber; Donar
ordnet er Herkules, den Wohltäter der Menschheit zu. Durch diese
Zuweisungen wollte der Autor vielleicht den barbarischen Charakter der Germanen
relativieren und dem Römer den germanischen Mensch vor Augen führen.
Auf der anderen Seite stellt er aber auch deutlich die vorhandenen Unterschiede
der beiden Völker klar heraus, wie etwa die Disziplinargewalt des dux
oder das Klagerecht eines jeden Germanen während einer
Volksversammlung.
Allerdings kommt es aufgrund dieser
Gegenüberstellung auch an manchen Stellen zu Fehlern oder falschen
Interpretationen. Diese sind zum Beispiel in der Beschreibung des Gefolgswesen
zu finden. Tacitus neigt an dieser Stelle zur Übertreibung, wenn er die
Germanen als faul und untüchtig beschreibt. Hierfür gibt es aber auch
Erklärungsansätze. In der Gesamtdarstellung erscheint dem Leser die
Lebensweise der Germanen oftmals als eine Art Idealzustand, der von den
Römern nicht erreicht wird. In der Forschung führt dieses zu der heute
allerdings überholten Theorie des Sittenspiegels. Man kann zwar davon
ausgehen, daß Tacitus bestimmt auch Moral- und Sittenverfall der
Römer aufzeigen wollte, aber dieses als Intention seines Werkes zu sehen
wäre nicht richtig.
5.0 Bibliographie
Büchner, K., Publius Cornelius Tacitus. Die
historischen Versuche,
Stuttgart, 1955, 49-76
Giancotti, F., Strutture delle monografie di
Sallustio e di Tacito,
in: Biblioteca di cultura contemporanea CVIII,
1971
Hachmann, R., Die Germanen, München
1971
Krogmann, W., Handbuch der Kulturgeschichte I1: Die
Kultur der alten
Germanen, Wiesbaden 1978
Kraggerud, E., Verknüpfung in Tacitus
Germania,
in: Symbolae Osloenses 47,1972
Lund, A. A., P. Cornelius Tacitus: Germania,
Heidelberg 1988
Lurker, M., Lexikon der Götter und
Dämonen, Stuttgart 1989
Martin, R., Tacitus, London 1981
Much, R., Die Germania des Tacitus, Heidelberg
1937
Müllenhoff, K., Die Germania des Tacitus:
Deutsche Altertumskunde (Bd 4),
Berlin 1900
Norden, E., Die germanische Urgeschichte in Tacitus
Germania, Berlin 1923
Picard, E., Germanisches Sakralkönigtum?
Quellenkritische Studien zur
Germania des Tacitus und zur altnordischen
Überlieferung,
Heidelberg 1991
Städele, A., Cornelius Tacitus: Agricola,
Germania, München 1991
Timpe, D., Romano - Germanica, Gesammelte Studien zur
Germania des
Tacitus, Leipzig 1995
Trüdinger K., Studien zur Geschichte der
griechisch-römischen Ethnographie,
Dissertation Basel 1918
Wilke, G., Archäologische Erläuterungen zur
Germania des Tacitus,
Leipzig 1921
Wille, G., Der Aufbau der Werke des Tacitus,
Amsterdam 1983
Wolff, E., Das geschichtliche Verstehen in Tacitus
Germania,
in: Hermes 69, 1934, 121-166
Elektronische Datenbanken:
The WWW Virtual Library:
http://www.w3.org/pub/DataSources/bySubject/Overview.html
Universität Erlangen:
http://www.phil.uni-erlangen.de/2latein/ressourc/ressourc.html
Ancient World Web:
http://atlantic.evsc.virginia.edu/julia/AncientWorld.html
Perseus-Projekt:
http://www.perseus.tufs.edu
Historische Textarchive:
http://www.msstate.edu/Archives/History/index.html
http://www.public.iastate.edu/lng_info/Classics/ressources.html
http://the-tech.mit.edu/Classics
[1] Vgl. Martin, R. (1981) Tacitus,
49
[2] Vgl. Martin, R. (1981) Tacitus,
50
[3] Vgl. Lund, A. (1988) P. Cornelius
Tacitus, Germania, 17
[4] Vgl. Martin, R. (1981) Tacitus,
50
[5] Trüdinger Karl (1918) Studien zur
Geschichte der griechisch-römischen Ethnographie, Dissertation
Basel
[6] Norden, Eduard (1920) Die germanische
Urgeschichte in Tacitus Germania, Leipzig und Berlin
[7] Wolff, Erwin (1934) Das geschichtliche
Verstehen in Tacitus Germania, Hermes 69, 121-166
[8] Büchner, Karl (1955) Publius
Cornelius Tacitus. Die historischen Versuche, Stuttgart, 49-76
[9] Wille, G. (1983) Der Aufbau der Werke
des Tacitus, 54
[10] Vgl. Wille, G. (1983) Der Aufbau der
Werke des Tacitus, 54
[11] Giancotti, Francesco (1971) Strutture
delle monografie di Sallustio e di Tacito, 231-341
[12] Vgl. Wille (1983), 57
[13] Vgl. Wille (1983), 58
[14] Vgl. Wille (1983), 63
[15] Vgl. Wille (1983), 64f
[16] Vgl. Wille (1983), 66
[18] Vgl. Wilke, G. (1921)
Archäologische Erläuterungen zur Germania des Tacitus, S. 31
[19] Vgl. Much, R. (1937) Die Germania des
Tacitus, S.85
[20] Vgl. Wilke, G. (1921), S.
31
[21] Vgl. Lund, A. (1988), 134
[22] Tac., Ann. 1,65: (Arminius) cum
delectis scindit agmen
[25] Vgl. Timpe, Dieter (1995) Romano -
Germanica, Gesammelte Studien zur Germania des Tacitus, 97
[26] Vgl Lurker, M. (1989), Lexikon der
Götter und Dämonen
[27] Vgl. Timpe (1995), 110
[28] Vgl. Wille (1983), 82
[29] Vgl. Much, R. (1937), 140
[32] Vgl. Mader, U.J. (1940), Sippe und
Gefolgschaft bei Tacitus, 53
[33] Vgl. Mader, U.J. (1940), 57
[34] Vgl. Mader, U.J. (1940), 19
[35] Vgl. Mader, U.J. (1940), 99
[36] Vgl. Müllenhoff, K. (1900), Die
Germania des Tacitus, 265
[37] ... nec Agricola umquam in suam
famam gestis excultavit: ad auctorem ac ducem ut minister fortunam
referebat: ita virtute in obsenquendo, verecundia in praedicando
extra invidiam nec extra gloriam erat.
nach: Städele, A., Agricola - Germania (Artemis &
Winkler), 1991
[38] Vgl. Müllenhoff, K. (1900),
265
[39] Vgl. Much R. (1937),Die Germania des
Tacitus, 163
[40] Vgl. Kraggerud, Egil (1972),
Verknüpfung in Tacitus Germania, Symbolae Osloenses 47, 7-35, 19
[41] “Es ist Tacitus zunächst
wieder nur um einen pointierten Schlußsatz zu tun, der aber zugleich einen
Stachel gegen seine eigenen Landsleute enthält. Vermutlich
schwebte ihm auch hier die Unwürdigkeit
des Verhältnisses vor, das in einer für den Patrioten so
beschämenden Weise in den verschlossenen
Perioden zwischen Römern und Germanen bestand, wo Kaiser wie
Caligula und Domitian, statt die
Feinde mit den Waffen zu bekämpfen, den Frieden erkauften”.
280
|