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Atomtransporte - mehr als nur ein Restrisiko
Greenpeace aktuell
Hamburg,den 29.04.1995
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Greenpeace e.V. Pressestelle,20450 Hamburg,
Telefon(040)31186-429, Telefax(040)31186 141, Telex 2164831 gp
d
Greenpeace-Hintergründe
Atomtransporte - mehr als nur ein
Restrisiko
1. Sicherheitstest - beeidruckend aber nicht
realistisch
Der anstehende Abtransport der abgebrannten
Brennelemente aus dem AKW Philipps-
burg erfolgt in einem sogenannten Castor
2a-Behälter. Dieser Behälter, auch TYP
B-Behälter genannt, wurde für den
Transport von hochradioaktiven abgebrannten
Brennelementen konstruiert. Die gesamte
Sicherheitsphilosophie beim Transport
konzentriert sich hauptsächlich auf den
Behälter. Der Behälter unterliegt zwar Si-
cherheitsauflagen und Sicherheitstests, stellt
aber trotzdem ein immenses Gefahrenrisiko
beim Transport von hochradioaktiven Material
dar. Denn die Sicherheitstests decken
einen plausiblen Unfall nicht
ab.
Beim sogenannten Falltest wird ein Prototyp
eines B-Behälters aus einer Höhe von 9
Metern auf einen harten Untergrund eine in
Beton eingelassene Stahlplatte fallen
gelassen. Obwohl dieser Test beeindruckend
wirkt und dabei wahrhaftig die Fetzen
fliegen, darf dies nicht darüber
hinwegtäuschen, daß der Behälter bei diesem
Aufprall
lediglich eine Geschwindigkeit von 48 km/h
erreicht. Transportiert wird er aber in der
Praxis mit 100 km/h dem Doppelten der
Testgeschwindigkeit!
Auch der sogenannte Feuertest entzieht sich
jeglicher Realität. Dieser Test sieht vor,
daß der Behälter 30 Minuten lang
einer Temperatur von 800 Grad Celsius ausgesetzt
wird, den der Prototyp in den Tests auch ohne
Schaden überstand. Daß es sich bei
diesem Test zum Teil um Makulatur handelt,
wird deutlich wenn man sich einen
realistischen Ablauf eines möglichen
Unfalls mit Brandfolge anschaut: 13% der auf der
Bahn transportierten Güter sind
Gefahrgüter. Davon sind 90 Prozent entzündbare
Stoffe, meistens Heizstoffe wie Benzin oder
ähnliches. Diese Stoffe können im
Brandfall weit höhere Temperaturen als
800 Grad Celsius erzeugen. Propangas, ein
häufig transportiertes Gut, entwickelt
Hitze bis zu 2000 Grad Celsius.
Relativ unrealistisch erscheint auch die
Annahme, ein Feuer infolge eines Zugunglückes
sei innerhalb von 30 Minuten zu löschen.
Dies ist um so unwahrscheinlicher , je
abgelegener der Unfall auf freier Strecke
passiert. Da erfahrungsgemäß weder die
Feuerwehren noch der Katastrophenschutz
entlang der Strecke über diese gefährliche
Fracht informiert werden, ist anzunehmen,
daß die Rettungsmannschaften über die Bri-
sanz der Fracht im Unklaren
sind.
Entsprechend beschrieb Oberbürgermeister
Andreas von Schöler in einem Antwortbrief
an Greenpeace vom März 1995 die Haltung
der Stadt Frankfurt am Main: "Wir lehnen
die Atom-Transporte ab, da das Risiko
für die Bevölkerung entlang der
Transportstrecke aus unserer Sicht nicht
vertretbar ist. . .Der Branddirektion liegen keine
Informationen vor, wann und wo
Castor-Transporte durchgeführt werden sollen. Es
muß deutlich gesagt werden, daß
Unfälle mit Castor-Behältern , die zum
Freiwerden
von ionisierender Strahlung führen, nicht
beherrschbar sind." (Unterstreichung im
Original)
Die Stadträte in Göttingen, Jena und
Halle lehnten den Castor-Transport als unnötige
Sicherheitsgefährdung ab und
beschlossen, sich bei Land und Bund gegen die
Verschickung des Atommülls aus dem
Atomkraftwerk Philippsburg nach Gorleben
einzusetzen .
2. Katastrophenschutz ohne
Schutzwirkung
Am 22.August 1988 entging das
niedersächsische Dorf Bodenfelde nur knapp einer
Katastrophe Durch menschliches Fehlverhalten
kam es um 14:14 Uhr zu einem
Beinahe-Zusammenstoß zwischen einem
Bahntransport mit hochradioaktivem Atom-
rnüll aus dem AKW Würgassen und
einem mit Propangasflaschen beladenen Triebwa-
gen.
Dieser Vorfall gelangte zwei Wochen
später durch Zufall an die Presse. Was da um ein
Haar zur größten atomaren
Katastrophe in der BRD hätte führen können, kann sich
zu
jeder Zeit wiederholen.
Grundsätzlich gilt, daß es für
derartige Transportunfälle keinen Katastrophenschutz
gibt. Maßnahmen, die nach einem schweren
Unfall durchgeführt werden, können nur
die Auswirkungen auf die Bevölkerung
verringern, sie nicht aber verhindern.
Selbst die Behörden sehen dies in der
Zwischenzeit Auf eine Anfrage zum Katastro-
phenschutz bei Atomunfällen hat der
Bremer Senat im Oktober 1993 folgende Stellung-
nahme abgegeben: "Dem Senat ist bekannt,
daß bei einem Unfallszenario entsprechend
der Fragestellung (sie bezog sich auf
Atomtransporte mit Unfallfolge) , die Ein-
griffsmöglichkeiten des
Katastrophenschutzes begrenzt sind. Gleichwohl wird die
betroffene Bevölkerung durch Polizei und
Rundfunkdurchsagen gewarnt werden".
Die möglichen Auswirkungen eines Unfalls
beim Transport hochradioaktiver abge-
brannter Brennelemente sind besorgniserregend
bis katastrophal. So kamen die Wissen-
schaftler der Gruppe Ökologie Hannover in
einem Gutachten für den Hamburger Senat
zur Sicherheit von Kernbrennstoff-Transporten
auf dem Gebiet der Stadt Hamburg im
März 1990 zu dem Ergebnis: "Bei
Transportunfällen mit bestrahlten (abgebrannten)
Brennelementen wird , unter günstigen
Wetterbedingungen beim plausiblen ,
abdeckenden Unfall" der Störfallgrenzwert
der Strahlenschutzverordnung in einem
Gebiet von 1 km bis mehr als g km vom
Unfallort überschritten. Unter ungünstigen
Wetterverhältnissen findet eine deutliche
Überschreitung noch in mehr als 10 km statt;
die Umsiedlung von Bewohnern und
anschließende Dekontamination des
überstrichenen
Stadtgebietes kann bis in einer Entfernung von
mehr als 6 km erforderlich sein." Die
Fakten sprechen für
sich.
Grundsätzlich kann man sagen, daß
es bei derlei Unfällen keinen Katastrophenschutz
gibt. Selbst die Behörden sehen dies
inzwischen Auf eine Anfrage zum
Katatrophenschutz bei Atomunfällen hat
der Bremer Senat 1993 folgende
Stellungnahme abgegeben: Dem Senat ist
bekannt, daß bei einem Unfallszenario
entsprechend der Fragestellung (sie bezog sich
auf Atomtransporte mit Unfallfolgen,
Anm. v. Verf.) die Eingriffsmöglichkeiten
des Katastrophenschutzes begrenzt sind.
Gleichwohl wird die betroffene
Bevölkerung durch Polizei und Rundfunkdurchsagen
gewarnt werden."
3. Schon im Normalbetrieb hohe
Strahlung
Doch man muß nicht die regionale
Katastrophe heraufbeschworen, um auf die Gefahren
eines Atomtransportes hinzuweisen. Immerhin
rollen nach Aussagen des Bundes-
umweltministeriums jährlich circa 100
Transporte mit gefährlicher, hochradioaktiver
Fracht durch die Bundesrepublik. Und auch
ohne Katastrophe geben diese schon
erhebliche Strahlung ab, wenn sie durch
Bahnhöfe, vorbei an Wartenden fahren oder
zeitweise auf Seitengleisen abgestellt werden,
wo Bahnarbeiter vorbeigehen.
Ein Gutachten von Professor Seifert aus
Hannover kommt zu dem Ergebnis, daß auf
Grund der von der GGVS (Gefahrgutverordnung
Straße) vorgeschriebenen Grenzwerte
ein Mensch nach eineinhalb Stunden Aufenthalt
neben einem Castor-Behälter die vom
Gesetz maximal erlaubte Jahresdosis abbekommen
kann. Die Strahlenschutzverordnung
erlaubt eine Jahreshöchstdosis von 1,5
Millisievert für den Menschen. Ist aber der
Castor-Behälter mit neun Brennelementen
beladen, bekommt ein daneben stehender
Mensch pro Stunde schon zwei Millisievert ab.
In zwei Metern Abstand sind es
immerhin noch 0,1 Millisievert pro
Stunde.
Eine nicht zu unterschätzende
Gefährdung also. Das dachte sich auch die
niedersächsi-
sche Polizei. Denn auf Grundlage des
Gutachtens von Professor Seifert verbietet die
niedersächsische Polizei ihren
Dienststellen, bei der Sicherung derartiger Transporte
Polizistinnen und minderjährige
Polizisten zum Einsatz zu bringen. In der Dienst-
anweisung heißt es weiter: "Das Versagen
des Behälters (gemeint ist ein TYP-B-Behäl-
ter) infolge eines Unfalles wird als
höchst unwahrscheinlich eingestuft. Trotzdem
muß
sich die Polizei gegen die Gefahren
schützen, die auch von einem intakten Behalter
ausgehen (Gamma- und Neutronenstrahlung) .
... - von dem Einsatz von Polizeibeam-
tinnen und minderjährigen Polizeibeamten
sollte aus medizinischen Gründen dort
abgesehen werden, wo sie einsatzbedingt einer
Strahlenbelastung ausgesetzt sind."
Der Zynismus : Für Frauen und
Minderjährige, die sich auf den Bahnsteigen an der
Transportstrecke ob in Mannheim, im
Ruhrgebiet, in Frankfurt oder in Hannover -
aufhalten, gilt dieser Erlaß
nicht.
4. Kein Castor-Transport nach
Gorleben
Greenpeace fordert die Verantwortlichen ,
Bundesumweltministerin Merkel und ihren
verlängerten Arm, die
Genehmigungsbehörde Bundesamt für Strahlenschutz , sowie
die
Betreiber der Atomkraftwerke auf, die
Brennelemente im Abklingbecken des
Atomkraftwerks Philippsburg zu belassen. Der
Transport ist völlig überflüssig da die
werkseigenen Abklingbecken noch lange nicht
voll sind.
Die Verschiebung des Atommülls von
Philippsburg nach Gorleben ist eine reine
Machtdemonstration der Atomlobby, um externe
Zwischenlager als Entsorgungsweg
durchzusetzen. Es `muß Schluß
damit sein, mit brutaler Staatsgewalt, gegen den Willen
der Bevölkerung den Atommüll durch
die Bundesrepublik zu verschieben. Zwischen-
lagerung ist eine reine Problemverschiebung
auf spätere Generationen, aber keine
Lösung des Entsorgungsdesasters
.
Vereins- und Westbank, Kto. 1/471 300, BLZ
200 300 00; Postgiroamt Hamburg, Kto. 20 61-206, BLZ 200 100
20
Greenpeace ist vom Finanzamt als
gemeinnützig anerkannt Spenden sind
steuerabzugsfähig.
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P.S.: nach meinem Wissen haben die
abgebrannten Brennelemente im Behälter immer noch eineTemperatur von 400
Grad Celsius.
MfG
juedo
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