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Systematik und Wirkungsanalyse von nichttarifären
Seminararbeit
Systematik und Wirkungsanalyse
von
nichttarifären
Handelshemmnissen
vorgelegt von:
Till Hoffmann, Am Luhbach 7, 37141 Rosdorf
bei:
Prof. Dr. Wolfgang König
22.1.1995Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Einleitung 1
2. Begriffliche Abgrenzung 2
3. Systematisierung und Erscheinungsformen nichttarifärer
Handelshemmnisse 4
3.1. Gesetzesprotektionismus 6
3.1.1. Maßnahmen auf der Importseite 6
3.1.2. Maßnahmen auf der Exportseite 7
3.1.3. FDI betreffende Maßnahmen 8
3.2. Administrativer Protektionismus 8
3.3. Nicht staatlicher Protektionismus 10
4. Wirkungsanalyse 11
4.1. Zollanaloge Wirkungen nichttarifärer
Handelshemmnisse 11
4.2. Spezielle Wirkungen nichttarifärer
Handelshemmnisse 13
4.3. Fallbeispiel: Die Automobilindustrie 16
4.4. Nichttarifäre Handelshemmnisse und
Entwicklungsländer 18
5. Schlußbetrachtung 19
1. Einleitung
Mit Abschluß der GATT Uruguay Runde und der Gründung der World
Trade Organisation (WTO) werden die Zölle der wichtigsten
Industrieländer weiter gesenkt und erreichen einen historischen
Tiefstand. [1] Positive Wohlfahrtseffekte dieser
Handelsliberalisierungsbemühungen sind aber in Gefahr durch
nichttarifäre Handelshemmnisse (NTH`s) gemindert oder sogar teilweise
negiert zu werden. Denn dem Abbau tarifärer Handelshemmnisse (=
Zölle) steht ein gegenläufiger Trend, nämlich der Zunahme von
nicht-zollbedingten Handelshemmnissen (= NTH`s)
entgegen. [2]
In diesem Zusammenhang wird auch von einem "neuen Protektionismus"
gesprochen, der sich vorrangig auf NTH`s und nicht auf Zölle stützt.
JEOM identifiziert einen "shifting comparative advantage from "North" to "South"
as a crucial element in explaining the emergence of the new
protectionism". [3] Der Druck hin zur Protektion
steigt besonders in Industriezweigen mit niedrigem Technologieniveau, in denen
Entwicklungsländer (LDC`s) internationale Wettbewerbsfähigkeit
erlangen. Aber nicht nur den Handel zwischen Industrieländern und LDC`s
sondern auch der intra-industrielle Handel ist vom "neuen Protektionismus"
betroffen. Wenn die Situation in einigen Sektoren der Industrieländern von
geringem Wachstum, hoher Arbeitslosigkeit, strukturellen Rigiditäten,
Handelsdefiziten und steigender Importpenetration gekennzeichnet ist, dann wird
der Ruf nach Schutzmaßnahmen lauter.
Politisch sind NTH`s aufgrund ihrer Intransparenz eher durchzusetzen als
Zölle, zumal der Wiedererrichtung neuer Zölle durch das GATT Riegel
vorgeschoben sind. Politische Risiken werden somit für die
Regierungspartei minimiert, da Wohlfahrtsumverteilungen für die
Öffentlichkeit verschleiert bleiben und trotzdem dem Drängen der
heimischen Unternehmerlobby nach Schutz nachgegeben werden kann.
In dieser Arbeit werden die NTH`s als die wichtigsten Instrumente dieses
"neuen Protektionismus" analysiert. Nachdem im folgenden Teil NTH`s begrifflich
genau abgegrenzt werden, wird im dritten Abschnitt versucht, eine Systematik in
die unübersichtliche Vielzahl von NTH`s zu bringen. Die theoretische
Wirkungsweise von NTH`s wird durch die Partialanalyse, die aus der Zolltheorie
bekannt ist, im vierten Teil verdeutlicht. Anschließend wird an einem
kurzen Fallbeispiel aus dem Automobilsektor die Wirkungsvielschichtigkeit von
NTH`s demonstriert und abschließend auf die besondere Bedeutung von NTH`s
für LDC`s eingegangen.
2. Begriffliche Abgrenzung
Der Begriff "nichttarifäres Handelshemmnis" ist eine Übersetzung
des englischen Ausdruckes "non tariff trade barrier" und beinhaltet als
einfachste Definition alle Handelshemmnisse außer Zöllen. Um NTH`s
sinnvoll systematisieren zu können, muß der Begriff weiter abgegrenzt
werden. In der Literatur findet sich jedoch keine einheitliche Definition. So
definiert BALDWIN:
"A nontariff trade-distorting policy is any measure (public or private)
that causes internationally traded goods and services, ..., to be allocated in
such a way as to reduce potential real world
income". [4]
BALDWIN spricht in seiner weiten, allumfassenden Definition von
nontariff distortions und nicht von nontariff barriers. Er
schließt damit nicht nur handelshemmende Maßnahmen, sondern auch
solche Maßnahmen in die Definition ein, die das Außenhandelsvolumen
künstlich vergrößern, wie z.B. Exportsubventionen. Obwohl der
Begriff trade-distortions (= Handelsverzerrungen) den hier diskutierten
Sachverhalt besser beschreibt, hat sich der Ausdruck trade-barriers (=
Hemmnisse) international eingebürgert, wenn auch mit einer
Bedeutungserweiterung in die von BALDWIN propagierte
Richtung. [5] An BALDWINS Definition wurde von
TIGGERS zurecht eine fehlende Operationalisierbarkeit bemängelt, da
"...neben statistischen Mängeln der Quantifizierung eines internationalen
Allokationsoptimums die Schwierigkeit in der Bestimmung eines geeigneten
Referenzzustandes liegt." [6]
Andere Definitionen, wie die von HASENPFLUG, klammern handelsstörende
Aktivitäten von privatwirtschaftlicher Seite gänzlich aus und sind
somit enger in ihrer Definitionsbreite.
"NTB sind alle nationalen Gesetze, Verwaltungsvorschriften und -praktiken,
die neben Zöllen dazu beitragen, den Handel mit Gütern oder Diensten
in Volumen, Güterzusammensetzung oder regionaler Ausrichtung zu
verzerren." [7]
Privatwirtschaftliche Eingriffe sind ein definitorischer Grenzbereich. Die
z. B. im Zusammenhang mit dem amerikanisch- japanischen Handelskonflikt unter
dem Stichwort " market access and informal barriers to trade arising from
the behaviour of competing suppliers" [8] viel
diskutierten "restrictive business practices" werden von HASENPFLUG in
Übereinstimmung mit QUAMBUSCH [9]
ausgeklammert. Die vollständige Ausgrenzung der Privatwirtschaft als
Einflußträger würde allerdings ebenfalls den sogenannten
Gefühlsprotektionismus (buy-national Appelle) ausklammern, welcher wiederum
von QUAMBUSCH [10],
OHLINGER [11] und
TIGGERS [12] als NTH gesehen wird.
Für die folgende Systematisierung von NTH`s wird deshalb im weiteren
eine Definition in Anlehnung an TIGGERS zugrunde gelegt, für den "...der
Diskriminierungstatbestand, also die ungleiche Behandlung der Marktpartner sowie
Verzerrung oder Forcierung des internationalen Handels in Volumen,
Güterzusammensetzung und regionaler Ausrichtung im Vordergrund
steht." [13]
NTH`s umfassen somit handelsverzerrende Eingriffe in den liberalen
Außenhandel von sowohl staatlicher als auch privatwirtschaftlicher Seite,
die ausländische Wirtschaftssubjekte gegenüber inländischen
Wirtschaftssubjekten diskriminieren.
Abbildung 1, die mit einem Systematisierungsschema dem folgenden Abschnitt
vorgreift, verdeutlicht den gewählten Definitionsumfang.
Abb. 1: Definitionsumfang
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Entscheidungs-träger
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Legislative
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Exikutive
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Privatwirt-schaft
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Ausprägung
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Tarifärer Bereich
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Gesetzespro-tektionismus
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Administra-tiver Protekt.
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Gefühlspro-tektionismus
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restrictive business practices
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Baldwin
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Hasenpflug
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Quambusch
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Arbeitsdefinition
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Quelle: In Anlehnung an QUAMBUSCH (1976), S. 32
3. Systematisierung und Erscheinungsformen
nichttarifärer
Handelshemmnisse
Bei der Entwicklung einer Systematik stellt sich zwangsläufig die
Frage nach dem einheitlichen Abgrenzungskriterium. Auch hier bietet die
Literatur eine Vielzahl von Ansätzen, die allerdings bei der in dieser
Arbeit zugrunde gelegten Definition nicht alle geeignet sind.
CLARK unterteilt NTH`s, in Anlehnung an eine UNCTAD Systematik, nach ihrem
Diskriminierungsgrad in drei Klassen. Von der Kategorie broad über
die Kategorie narrow bis hin zu quantitative oder auch
hard-core measures nimmt die handelsverzerrende Wirkung
zu. [14] Der Nachteil dieser praxisorientierten
Systematik liegt in der eher willkürlichen Festlegung in welche Klasse ein
bestimmtes NTH einzugruppieren ist. Dieses Manko wird durch die Tatsache
verstärkt, daß dasselbe NTH aufgrund unterschiedlicher
Ausprägungen einen unterschiedlichen Diskriminierungsgrad aufweisen kann
und somit mal in die eine, mal in die andere Kategorie einzuordnen
wäre.
WALTER hingegen unterteilt NTH`s nach der mit ihnen verfolgten Absicht in
drei Typen. Maßnahmen, die primär dazu dienen inländische
Industrie zu schützen oder inländische Industrie für den
internationalen Wettbewerb zu stärken, gehören zu Typ 1.
Maßnahmen, die primär zu anderen als den unter Typ 1
aufgeführten Zielen ergriffen werden, aber gelegentlich zur
Handelsverzerrung mißbraucht werden, zählen zu Typ 2. Die letzte
Kategorie umfaßt alle die Handelshemmnisse, bei denen der unbeabsichtigte
protektionistische Effekt lediglich Nebenprodukt autonomer Politik
ist. [15] Diese letzte Gruppe gewinnt mit
zunehmender Außenhandelsquote eines Landes an Bedeutung.
Diese sinnvolle Systematisierung ist für diese Arbeit allerdings nicht
geeignet, da die hier verwendete Definition, Eingriffe, also absichtsvolle
Maßnahmen, voraussetzt. Die dritte Kategorie WALTERs, nämlich die
unbeabsichtigt handelshemmenden Maßnahmen, würden somit außen
vor bleiben.
Die von OHLINGER vorgelegte und hier adoptierte Systematik setzt zur
Unterscheidung von NTH`s bei den folgenden Entscheidungsträgern an:
Gesetzgeber, öffentliche Verwaltung und
Privatwirtschaft. [16] Die im folgenden zur
Systematisierung von NTH`s verwendeten Gruppen: Gesetzesprotektionismus,
administrativer Protektionismus und nicht staatlicher Protektionismus, sind die
den Einflußträgern zuzuordnenden entsprechenden Ausprägungen
protektionistischer Maßnahmen. (Siehe Abb. 1) Zu dieser Klassifizierung
ist kritisch anzumerken, daß natürlich Interdependenzbeziehungen
zwischen den Entscheidungsträgern existieren. So vertreten Lobbies ihre
Interessen gegenüber dem Gesetzgeber und die Regierung muß sich mit
der Bürokratie auseinandersetzen. Trotzdem lassen sich die meisten NTH`s
nach Einflußträgern und Ausprägung relativ klar einer Gruppe
zuordnen.
Abbildung 2 verdeutlicht übersichtsartig wie die wichtigsten NTH`s den
drei Gruppen zugeordnet werden können. Diese Systematisierung stellt
natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, da dies bei über
800 vom GATT identifizierten NTH`s [17] den
Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Da bei der Systematisierung der
einzelnen NTH`s zu ihrer weiteren Gruppierung teilweise auf deren Wirkungsweise
eingegangen werden muß, ist es nicht immer möglich, Systematisierung
und Wirkungsanalyse vollständig zu trennen.
Abb. 2.: Systematisierung von NTH`s
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Gesetzesprotektionismus
|
Administrativer Protektionismus
|
Nicht staatlicher Protektionismus
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*Maßnahmen auf der Importseite
|
*Schikanöse, diskriminierende
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*restrictive business practices
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-Quantitative
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-Grenzabfertigung
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-prudent marketing agreements
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--Kontingente
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-Lizenzvergabe
|
-Diskriminierende Produkttests
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-Preisliche
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*Technische Vorschriften
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*Gefühlsprotektionismus
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--Einfuhrabgaben
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*Anti-Dumping Maßnahmen
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- buy-national Apelle
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--Abschöpfungen
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--Einfuhrdepots
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*Maßnahmen auf der Exportseite
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-VER`s
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-Subventionen
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*FDI betreffende Maßnahmen
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-Trade Related Investment
Measures (TRIM`s)
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3.1. Gesetzesprotektionismus
Bei dieser Gruppe ist die protektionistische Absicht eindeutig im
Gesetzestext verankert. Änderungen dieser Vorschriften sind nur durch
Gesetzesänderungen oder in einem eng umgrenzten Rahmen möglich. Da
Gesetzesänderungen mit erheblichem Zeitaufwand verbunden sind, bedeutet
Gesetzesprotektionismus für den Handel im Moment Stabilität.
Maßnahmen können auf der Import- oder auf der Exportseite wirken.
Als dritte Untergruppierung existieren Eingriffe, die FDI betreffen und somit
nur indirekt eine handelshemmende oder verzerrende Wirkung haben.
3.1.1. Maßnahmen auf der Importseite
Auf der Importseite ist zwischen preisbeeinflussenden und
mengenbeeinflussenden Handelshemmnissen zu differenzieren.
Zu den quantitativen Importbeschränkungen zählen die
Importkontingente. Importkontingente, die entweder die Importmenge oder den
Importwert eines bestimmten Produkts begrenzen, existieren in Form von Global-
und Einzelkontingenten. Bei den Globalkontingenten wird eine Obergrenze
für den gesamten Import eines Gutes festgelegt, während bei den
Einzelkontingenten Importquoten durch bilaterale Handelsvereinbarungen für
einzelne Lieferstaaten festgeschrieben werden.
Maßnahmen, die den Import bei der Einfuhr preislich
belasten und somit zollähnliche Wirkung haben, treten in Form von
Einfuhr -Abschöpfungen, -Depots und oder -Gebühren auf. Während
Importgebühren oder Abgaben, solange sie nicht stark überhöht
sind, nicht notgedrungen handelshemmend wirken, sind Einfuhrabschöpfungen,
wie sie im Rahmen der Gemeinsamen Agrar Politik (GAP) der EU zur Anwendung
kommen, stark protektionistisch. Um das im Vertrag von Maastricht verankerte
System von Mindestpreisen [18] durchzusetzen,
werden Einfuhrabschöpfungen in Höhe der Differenz zwischen dem
niedrigeren Weltmarktpreis und dem festgelegten Mindestpreis im Binnenmarkt
erhoben.
Bei Importdepots muß der Importeur bei Einfuhr einen Bruchteil des
Importwertes bei der inländischen Notenbank zinslos hinterlegen. Das
Ausmaß dieser einfuhrbeschränkenden Maßnahmen hängt von
"der Höhe der zu hinterlegenden Summe, der Hinterlegungsdauer, der
Refinanzierungsmöglichkeit der Importeure, der Überwälzbarkeit
des preiserhöhenden Effektes auf den
Verbraucher" [19] ab.
3.1.2. Maßnahmen auf der Exportseite
Auf der Exportseite des gesetzlichen Protektionismus sind die zwei
Haupttypen Export- Subvention und Export- Beschränkungsabkommen zu
nennen.
Im weitesten Sinne sind alle staatlichen Maßnahmen, die
exportorientierte Unternehmen des Inlandes unterstützen, um deren
Wettbewerbsfähigkeit auf dem Auslandsmarkt zu stärken, Export-
Subventionen. Allgemeine Export- Subventionen umfassen Ausfuhrprämien,
Transportkostenübernahmen und international sehr unterschiedliche
Exportkreditsysteme und Exportkreditversicherungssysteme mit stark
unterschiedlichen Zins- und Prämienkonditionen. Diese Subventionen kommen
allen Exportindustrien eines Landes
zugute. [20]
Spezielle Exportsubventionen hingegen begünstigen bestimmte Sektoren
durch Produktionszuschüsse. Diese Sektoren, die oft international nicht
mehr wettbewerbsfähig sind, erscheinen aber aufgrund hoher
Beschäftigungszahlen und struktureller Rigiditäten aus
beschäftigungspolitischen Gründen förderungswürdig. Eine
Sonderform der speziellen Exportsubvention stellt das industrial
targeting dar, welches bestimmte Sektoren, die für die weitere
Entwicklung eines Landes von strategischer Wichtigkeit sind, durch eine weite
Bandbreite von Maßnahmen zu fördern versucht. Besonders in den
Bereichen der Mikroelektronik und der Luft- und Raumfahrt greifen Regierungen
durch "...sponsored research and development, general financial support,
restricted market access to foreign competitors, supervised or "indicative"
rationalization..." [21] mit einem
zielgerichteten Paket von politischen Maßnahmen in den liberalen Handel
ein.
Bei den auf bilateraler Ebene ausgehandelten
Exportbeschränkungsabkommen begrenzt das Ausfuhrland seine Exporte
auf bestreben des Importlandes. Diese Abkommen stellen meistens eine Flucht
nach vorn von Seiten der Exportländer dar, die einer Einführung von
Zöllen zuvorkommen wollen. Deshalb haben diese Abkommen den ironischen
Zusatz "freiwillige" Exportbeschränkungsabkommen (VER`s). Es sind je nach
dem Grad des Involvements der Regierungen der beteiligten Länder zwischen
Orderly Marketing Agreements (OMA) und sogenannten grey measures wie
prudent marketing agreements zu unterscheiden. Bei den OMA`s
finden die Verhandlungen auf Regierungsebene statt, wobei bei den grey
measures Beschränkungsabkommen auf Firmenebene, also auf informeller
Basis, abgeschlossen werden. [22]
Letztere Ausprägungsart gehört somit zur Gruppe des nicht
staatlichen Protektionismus und wurde hier nur der Abgrenzung halber
aufgeführt.
3.1.3. FDI betreffende Maßnahmen
Eine Möglichkeit VER`s zu umgehen ist FDI. Dies setzt allerdings
einen ungehinderten Fluß von Investmentkapital voraus. Regierungen setzen
Trade Related Investment Measures (TRIM`s) ein, um die Firmenpolitik
ausländischer Unternehmen in ihren Ländern zu beeinflussen. FUNKE
identifiziert mit Local Content Requirements (LCRs) und Local Labor Requirements
(LLRs), die zur Zeit wichtigsten TRIM`s. [23]
LCR zwingen ausländische Unternehmen einen bestimmten Anteil ihrer Inputs
im Inland zu kaufen und im Falle der LLR`s einen bestimmten Anteil von
Inländern zu beschäftigen.
3.2. Administrativer Protektionismus
Während der Gesetzesprotektionismus für alle Beteiligten relativ
transparent in seinen Ausprägungen und Auswirkungen ist, kommt beim
administrativen Protektionismus ein Verschleierungseffekt hinzu, da sich
administrative Willkür zum größten Teil der öffentlichen
Diskussion und Kontrolle entzieht. Wenn Gesetze, die aus nicht
protektionistischen Absichten heraus erlassen wurden, unter Ausnutzung von
administrativen Ermessensspielräumen schikanös oder willkürlich
ausgelegt werden, entsteht unter den ausländischen Exporteuren, bzw. den
inländischen Importeuren Unsicherheit. [24]
Die Kalkulierbarkeit der Wirkung dieser Art von NTH`s ist aufgrund ihrer relativ
schnellen Variierbarkeit und Vielfältigkeit besonders schwierig.
Beim administrativen Protektionismus tritt neben Preis und Menge
importierter Güter, auf die der Gesetzesprotektionismus gerichtet war, als
dritte Variable die Zeit. Durch Verzögerungstaktiken, wie der
schikanösen Grenzabfertigung, wird erreicht, daß ausländische
Produzenten ihr Interesse am Export
verlieren. [25]
Ein weiteres Beispiel ist die Verwaltung quantitativer
Importbeschränkungen (Kontingente), die mittels Lizenzen erfolgt, die an
die Importeure vergeben werden. Das langwierige Lizenzverfahren wirkt, aufgrund
administrativer Schwierigkeiten bei der Vergabe der Lizenzen, als
eigenständiges Hemmnis über die Kontingentierung
hinaus. [26]
Aufgrund dieser hier beschriebenen Intransparenz sind administrativ
protektionistische Eingriffe ein beliebtes Instrument von Regierungen, die trotz
bestehender Freihandelsverträge inländische Unternehmen schützen
wollen.
Zwei weitere kontroverse NTH`s dieser Gruppe, nämlich technische
Hemmnissen und Antidumping- Maßnahmen, werden exemplarisch für die
Gruppe der administrativen Handelshemmnisse behandelt.
Technische Vorschriften werden im Interesse der Sicherheit, Gesundheit und
Umwelt erlassen. Somit ist die Protektionsabsicht bei technischen Normen
nur schwer zu beweisen. Gleichwohl ist das Diskriminierungspotential aufgrund
der immensen Zahl der Normen [27], ihrem
Entstehungsprozeß [28] und der
Zusammensetzung der Normungsgremien besonders groß.
Der direkte Einfluß der Industrie auf die Normierung ist z.B. bei dem
DIN besonders groß, da es sich um eine privatwirtschaftliche Institution
handelt. Dieser dominierende direkte Einfluß, wonach die Normung in die
letzte Gruppe dieser Systematik (Protektion durch die Privatwirtschaft)
einzuordnen wäre, ist aber eher untypisch. So ist die Association
Francaise de Normalisation (AFNOR) zentralistisch unter dem Einfluß von
Regierungsstellen organisiert. [29]
Das GATT erlaubt Importländern, inländische Produzenten durch
Antidumping Maßnahmen (z.B. zusätzliche Zölle) vor
ausländischen Produkten zu schützen, die, z.B. durch Subventionen
verbilligt, auf den Markt unter Herstellkosten "gedumped"
werden. [30] Der handelshemmende Effekt von
Antidumping (AD) entsteht durch die diskretionäre Handhabung von Seiten der
Administration. FINGER bemerkt zu AD: "1. National regulation allow antidumping
action in a broad range of circumstances. ... 2. The investigation process
itself tends to curb imports. This is because the exporters bear significant
legal and administrative costs... 3. ... almost half of antidumping actions are
superseded by negotiated export restrictions before they come to a formal,
legal, ending." [31]
3.3. Nicht staatlicher Protektionismus
Alle handelsverzerrenden Maßnahmen, die von privatwirtschaftlicher
Seite ausgehen, zählen zu dieser Gruppe. Im einzelnen sind dies unter
anderem die bereits erwähnten prudent marketing agreements,
ungleiche Behandlung bei Produkttests sowie der sogenannte
Gefühlsprotektionismus.
Wenn Verbraucherverbände oder Fachzeitschriften Produkttests
durchführen, kann es zu einer Diskriminierung ausländischer Produkte
dadurch kommen, daß Prüfungsergebnisse für ausländische
Produkte bewußt schlechter ausfallen oder Produkte gar nicht erst zum
Warentest zugelassen werden. [32] Genauso wie
die prudent marketing agreements, die auf Unternehmensebene ausgehandelt
werden, zählen solche Praktiken zu den "restrictive business
practices".
Der Gefühlsprotektionismus zielt durch Anspielungen auf das
Nationalgefühl (buy american, achetez francais) auf eine
Verhaltensbeeinflussung der Wirtschaftssubjekte ab. Nicht nur der Privatsektor,
sondern auch die Legislative, kann Initiator dieser Art des Protektionismus
sein. Besonders im öffentlichen Vergabewesen ist eine Bevorzugung
inländischer Anbieter zu beobachten, die nicht durch wirtschaftliche
Gesichtspunkte zu erklären
ist. [33]
Der Gefühlsprotektionismus ist aber in erster Linie ein Instrument der
nicht staatlichen Seite, der besonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit, durch
geschicktes oft unterschwelliges Appellieren an chauvinistische Instinkte, ein
Gefühl der Zusammengehörigkeit, des Aufeinander-angewiesen-Seins
kreiert. Der so beeinflußte Verbraucher wird bei dem Produkt aus
heimischer Produktion die besseren Eigenschaften vermuten und somit auf einen
Preis- und Qualitätsvergleich mit einem Importerzeugnis
verzichten. [34]
Somit ist der Gefühlsprotektionismus, je nachdem ob die Legislative
oder die Privatwirtschaft mehr involviert ist, dem administrativen oder dem
nicht staatlichen Protektionismus zuzuordnen.
4. Wirkungsanalyse
Da NTH`s auf die zentralen ökonomischen Variablen wie Zölle
wirken, wird in einem ersten Schritt die zollanalogen Effekte NTH`s analysiert
und dann in einem zweiten Schritt auf spezielle Wirkungen eingegangen.
4.1. Zollanaloge Wirkung NTH`s
NTH`s, die in der einen oder anderen Weise zu einer
mengenmäßigen Reduktion der Inlandnachfrage führen, haben, wie
im Folgenden gezeigt wird, analoge Wirkungen wie Importzölle. Deshalb wird
anhand der Partialanalyse, in Anlehnung an die Zolltheorie, die wichtigsten
Wirkungen von Zöllen und damit auch von NTH`s erläutert. Es wird im
folgenden vom "kleinen Land Fall" ausgegangen, d.h. Maßnahmen, die den
Binnenmarkt des Gutes betreffen (Errichtung eines NTH mit zollähnlicher
Wirkung) verändern nicht den Weltmarktpreis. Auch wird von
Interdependenzen zwischen Importgut und anderen Gütermärkten
abstrahiert. [35]
Abb.3 Partialanalyse
Quelle: ROSE (1992), S.565
Abbildung 3 zeigt das Angebot (A) und die Nachfrage (N) auf einem
Gütermarkt für das Gut (X), welches das Inland importiert. Durch den
niedrigen Weltmarktpreis (Pa) in der Höhe von OA, kommt es im Inland zu
einer Nachfrage AC, die durch das inländische Angebot AB nicht zu
befriedigen ist. Dieser Nachfrageüberhang BC wird durch Importe
bedient.
Wird nun ein Zoll in Höhe von AD eingeführt, verteuern sich auf
dem Inlandsmarkt die Importe ausländischer Anbieter, und es stellt sich ein
neuer Preis in Höhe von OD ein. Zölle oder NTH`s, die die Kosten
für ausländische Anbieter und somit die Einfuhrpreise in die Höhe
treiben, bewirken, daß die Inlandsproduktion um BB` ausgeweitet wird
( Schutzeffekt). Gleichzeitig wird der Inlandsverbrauch um CC` schrumpfen
( Konsumeffekt), der Import um BB` und CC` sinken
( Außenhandelseffekt), der Importwert um (BB` + CC`) * OA fallen
( Zahlungsbilanzeffekt). Beim Zoll fallen im Gegensatz zu den meisten
NTH`s Renten, hier Zolleinnahmen, im Ausmaß von EF * AD an
( Zolleinahmeeffekt). Es findet weiterhin eine Einkommensumverteilung von
den Konsumenten zum Staat und den Unternehmen statt. Dieser
Umverteilungseffekt läßt sich durch die steigende
Produzentenrente von ABG auf DEG und die fallende Konsumentenrente von ACI auf
DFI verdeutlichen. Die private Wohlfahrt sinkt somit um die Fläche BCFE.
Die gesamtwirtschaftliche Wohlfahrt, also die staatlichen Zolleinnahmen
vermindert um den Verlust an privater Wohlfahrt, fällt um BB`E + CC`F
( Wohlfahrtseffekt). [36]
Wie aus der Systematisierung hervorgeht wirken die meisten NTH`s über
die Importmenge oder über den Importpreis.
Die Wirkungen von Zöllen und mengenmäßigen
Importbeschränkungen entsprechen sich in fast allen Bereichen, denn ob
der Staat ein Mengenkontingent in Höhe von EF einführt oder einen Zoll
erläßt, der ausländische Waren so verteuert, daß nur noch
EF ausländisches Angebot auf den Markt gelangt, ist egal. Für jedes
Kontingent läßt sich somit theoretisch ein Zolläquivalent
berechnen. Dies gilt natürlich auch für VER`s, bei denen die Quoten
bilateral, und nicht nur von Seiten des importierenden Landes festgelegt
werden.
Bei NTH`s, die, direkt oder indirekt, über den Importpreis
wirken, gelten identische Überlegungen. Auch hier spielt es für die
beschriebenen Zolleffekte keine Rolle, ob die Verteuerung der Importe
(Verschiebung der Weltmarktpreisgraden nach oben) durch einen Zoll oder durch
technische Vorschriften, schikanöse Grenzabfertigung oder durch
erhöhte Vermarktungskosten, die zur Überwindung von buy-national
Aufrufen verwendet werden müssen, zustande
kommen. [37]
Diese Analyse verdeutlicht, warum Protektion von Seiten der
inländischen Unternehmen angestrebt wird. Es kommt im geschützten
Sektor zu einer Ausdehnung der Inlandsproduktion und einer Umschichtung
zugunsten der Produzentenrente.
Ausgehend von diesen Überlegungen könnte man vermuten, daß
die durch den Schutzeffekt ausgelöste sektorale Produktionsausweitung, die
mit einer sektoralen Beschäftigungszunahme verbunden ist, auch die
gesamtwirtschaftliche Beschäftigung erhöht. Wie ROSE demonstriert,
ist dies aber aus zwei Gründen nicht der Fall. Erstens sind
Retorsionsmaßnahmen sowohl bei Zöllen als auch bei den wirkungsvollen
quantitativen Einfuhrbeschränkungen zu erwarten. Damit sind
Beschäftigungs-rückgänge im inländischen Exportsektor
unumgänglich.
Aber auch wenn keine Retorsionsmaßnahmen erfolgen (im kleinen Land
Fall), kann unter den Annahmen von flexiblen Wechselkursen und starren
Nominallöhnen, keine verbindliche Aussage über die
gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungswirkungen von Zöllen gemacht
werden. Es kommt aufgrund des sinkenden Importwertes zu einer
Leistungsbilanzverbesserung und folglich zu einer Aufwertung der
inländischen Währung. Im "kleinen Land Fall" fallen die Inlandpreise
im Verhältnis zum Abwertungssatz der Auslandswährung. Die
Weltmarktpreisgeraden für Import- und Exportgütermarkt verschieben
sich nach unten mit dem Effekt, daß die Produktion und damit die
Beschäftigung im Exportsektor sinkt und die zollbedingte Ausdehnung der
Importsektorbeschäftigung zum Teil wieder reduziert
wird. [38]
ROSE faßt zusammen, daß "...aus der
Beschäftigungserhöhung im geschützten Sektor nicht auf
entsprechende positive Beschäftigungseffekte in der Gesamtwirtschaft
geschlossen werden kann." [39]
4.2. Spezielle Wirkungen NTH`s
Ein wichtiger Wirkungsunterschied zwischen Zöllen und NTH`s besteht im
Verbleib der Renten und in der diskretionären Diskriminierung
ausländischer Produzenten bei NTH`s.
Während beim Zoll alle ausländischen Anbieter Marktzutritt haben,
die den Zoll tragen können, schalten Kontingente den freien
Marktmechanismus für ausländische Produzenten aus. Denn deren
Marktanteil ist durch die Lizenzvergabe auf ein bestimmtes Niveau eingefroren.
Ausländische Produzenten können daher, auch wenn sie ihre Kosten
relativ zu den inländischen Produzenten senken, ihren Marktanteil nicht
ausbauen. [40] Lizenzverfahren, die die
Höhe der Einfuhrgenehmigung von der Höhe der Marktanteile vor der
Importkontingenteinführung abhängig machen, beschränken
zusätzlich den Markteintritt für neue Produzenten.
Ein weiterer Unterschied zwischen Zöllen und Kontingenten ist der
Verbleib der Zolleinnahmen. Wenn die Lizenzen nicht meistbietend versteigert
werden, verbleiben die Zolleinnahmen nicht beim Staat, sondern fließen den
Importeuren in Form einer Kontingentrente zu, vorausgesetzt die
ausländischen Anbieter sind nicht monopolistisch organisiert. Diese
negativen Wirkungen werden in Kauf genommen, weil bei stark unelastischem
Auslandsangebot eine zollbedingte Erhöhung der Preise ausländischer
Güter nicht ausreichend erfolgt, da nur eine "terms of trade" Verschiebung
stattfindet. Somit ist unter dieser Voraussetzung ein wirksamer Schutzeffekt
durch Zölle nicht zu
gewährleisten. [41]
Bei Zöllen fließen dem Staat Zolleinnahmen zu. Die
Kontingentenrente verbleibt dagegen meistens bei den Importeuren, da die
ausländischen Anbieter aufgrund internationalem Wettbewerb keine
Preiserhöhungsspielräume haben.
Bei VER`s hingegen sprechen Studien dafür, daß Renten den
ausländischen Exporteuren zufließen. Da freiwillige Quoten mit den
wichtigsten Exporteuren eines Landes ausgehandelt werden müssen, zwingt
dies diese zusammenzukommen um die individuellen Kontingente festzulegen. Diese
Gelegenheit wird häufig dazu mißbraucht, Preise in
kartellmäßiger Art
abzusprechen. [42]
Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Zöllen und NTH`s, die die
Inlandsnachfrage mengenmäßig reduzieren, wurde bis hierher
analysiert. Im folgenden werden Subventionen, bei denen es nicht zu einer
Reduktion der Inlandnachfrage kommt und TRIM`s, bei denen es zu indirekt
handelsverzerrenden Wirkungen kommt, untersucht.
Zolläqivalente lassen sich auch für Subventionen ableiten,
die primär auf eine Übervorteilung inländischer Produzenten und
nicht auf eine direkte Benachteiligung der ausländischen Unternehmen
abzielt. Die Wirkungsweise von Subventionen ist allerdings anders als die von
NTH`s mit zollanalogen Wirkungen, was anhand der Abb. 3 zu demonstrieren ist.
Eine direkte Subvention an die Produzenten des Gutes X in Höhe von GH
verschiebt die Angebotskurve von A auf A`. A` schneidet jetzt die
unveränderte Weltmarktpreisgerade Pa in B`, was zu einer inländischen
Produktionsausweitung von AB zu AB` zur Folge hat (Schutzeffekt). Anders als
beim Zoll sinkt bei der Subvention der Inlandsverbrauch nicht (kein
Konsumeffekt). Wenn aber unterstellt wird, daß die Verbraucher indirekt
über Steuern die Subvention zu finanzieren haben, sinkt die
Konsumentenrente um GHB`E bei gleichzeitiger Erhöhung der Produzentenrente
um GHB`B. Somit entsteht ein Wohlfahrtsverlust in Höhe von BB`E, da die
Produktionskosten für die durch die Subvention zusätzlich produzierte
Menge um BB`E höher liegt als die Produktionskosten im Ausland. Wieder
kann die Subvention GH durch das Zolläquivalent AD beschrieben werden, mit
dem Unterschied, daß beim Zoll, durch den Konsumeffekt ausgelöst, ein
um CC`F größerer Wohlfahrtsverlust
entsteht. [43]
Viele TRIM`s verzerren Handelsströme nicht direkt, wie dies
z.B. bei VER`s der Fall ist, sondern sie lösen eine Reihe von
Substitutionsprozessen aus, die nur indirekt handelsverzerrend wirken. Trotzdem
sind TRIM`s hier relevant, weil durch sie die Protektionsspirale, die durch das
Bedürfnis nach Wettbewerbsschutz ausgelöst wird, verdeutlicht werden
kann.
Viele MNU`s haben aufgrund der Errichtung quantitativer
Importbeschränkungen FDI benutzt, um Handelsschranken zu umgehen. Die
Länder, die ihre Handelshemmnisse umgangen sahen, griffen zu TRIM`s, um
wieder die ausländische Produktion zu regulieren. Die MNU`s antworten z.B.
mit der Substitution von arbeitsintensiver zu kapitalintensiver Produktion, um
Local Labour Requirements oder National Participation in
Management zu umgehen. [44]
4.3. Fallbeispiel: Der Automobilsektor
Auch wenn aus politischen Gründen (z.B. infant- industry Argument)
eine Branche vor der internationalen Konkurrenz geschützt wird, werden die
Konsumenten, die für die betreffenden Güter höhere Preise zu
zahlen haben, geschädigt. [45] Auch ist
nicht gesichert, ob die Unternehmen die ihnen vom Staat verschaffte Gelegenheit
nutzen, um ihre Produktionsstruktur wettbewerbsfähiger zu machen, wenn
aufgrund geringerem Wettbewerbsdruck die unternehmerische Initiative leidet.
Auf dieses Spektrum von Wirkungen wird anhand eines Fallbeispiels
eingegangen.
Seit Mitte der 70er Jahre sind Automobilexporte in OECD Länder Quoten
und VER`s unterworfen. Im folgenden werden die Ziele und Wirkungen von VER`s
mit Japan analysiert, da Japan das am häufigsten mit VER belegte Land
ist.
Bilaterale VER`s mit Japan wurden Anfang der 80iger Jahre durch Frankreich,
Schweden, Deutschland, Italien, England, die Niederlande und die USA
abgeschlossen. Ziel dieser Maßnahmen war die Zurückdrängung der
japanischen Präsenz auf den inländischen Automobilmärkten.
Dieses Ziel konnte nur zum Teil verwirklicht werden. So wird der italienische
Markt, in den nur 2300 Autos aus Japan eingeführt werden dürfen,
indirekt über andere europäische Länder beliefert. Wie Tabelle
1. anhand von Marktanteilszahlen zeigt, konnten durch die VER`s die Ausweitung
der Marktanteile in Deutschland, Schweden und den USA nicht verhindert
werden.
Tabelle 1.: Marktanteilsentwicklungen auf dem Automobilsektor
(1980-1986)
Jahr D USA Schweden F GB N
1980 10,4 21,3 12,1 2,9 11,9 25,7
1981 10,0 21,8 13,7 2,6 11,0 24,4
1982 9,8 22,6 15,2 2,9 11,0 22,4
1983 10,6 20,9 15,2 2,7 10,7 23,5
1984 12,0 18,3 15,0 3,0 11,1 22,0
1985 13,3 20,1 16,1 3,1 10,9 22,3
1986 15,0 24,0 20,9 3,0 11,1 24,3
Quelle: Auszug aus OECD (1093), S. 60
Eine Vielzahl von Kosten- Nutzen- Studien belegten übereinstimmend,
daß der Schutz der Automobilindustrie extrem teuer war. Weiterhin
herrscht Konsens, daß das Argument "the short term relief provided by
VER`s would enable the domestic industry to make the transition towards higher
levels of efficiency and product development... is now broadly
discredited." [47]
Im folgenden wird kurz auf die Wirkungen von VER`s auf das
Preissetzungsverhalten, Produktqualität, Wohlfahrt und Wettbewerb für
den Automobilmarkt in den USA eingegangen.
Es wurde für den Zeitraum 1981-85 gezeigt, daß sich trotz einer
Yen- Abwertung, die Automobilpreise für japanische Importe
verteuerten. In allen anderen Sektoren kam es, konform zur Yen- Abwertung, zu
einer Preissenkung japanischer Importe. Amerikanische Automobilproduzenten
haben die durch die VER`s ausgelöste Preissteigerung genutzt, um ebenfalls
ihre Preise zu erhöhen. Dieses erhöhte Preisniveau auf dem US Markt
veranlaßte auch europäische Produzenten ihre Preise (nur) auf dem US
Markt zu erhöhen.
Weiterhin kam es durch das NTH zu einem quality upgrading
(Qualitätserhöhung). Die Analyse zeigt, daß quality upgrading
besonders im ersten Jahr des VER evident wurde, daß die Konsumenten ihre
Präferenzen zu besser ausgestatteten Modellen verlagerten und daß
quality upgrading sich nicht bei Zöllen im Fall von LKWs
einstellte.
Übereinstimmend wurden negative gesamtwirtschaftliche
Wohlfahrtseffekte ermittelt. Der Nutzen für den US Automobilsektor
war sichtbar, aber nur von kurzfristiger Dauer, es kann daher nicht von einer
Revitalisierung gesprochen werden. Die Kosten der Protektion trug der Konsument
in den USA, wobei die Rentenumlenkung zugunsten der europäischen Firmen
hoch, zugunsten japanischer Unternehmen mittel und zugunsten US Produzenten
relativ niedrig war. Jeder Arbeitsplatz, der in der Automobilbranche erhalten
wurde, kostete den Verbraucher fünf Mal soviel wie das jährliche
Gehalt der dort beschäftigten Arbeiter.
Der Wegfall von VER`s wurde simuliert mit dem Ergebnis, daß die
Wettbewerbsintensität sich erhöhen würde, und es
verstärkt zu einem Verdrängungswettbewerb bzw. zu
Unternehmenszusammenschlüssen und Übernahmen kommen
würde.
4.4. NTH`s und Entwicklungsländer
Wie durch die folgende Tabelle demonstriert wird, werden
Entwicklungsländer stärker als Industrieländer durch NTH`s der
drei großen Handelsblöcke EU, USA und Japan behindert. Trade
coverage ratios stellen den wertmäßigen Anteil der Importe dar,
der durch NTH`s gehemmt wird. Der Nachteil an trade coverage ratios ist,
daß sie nicht messen wie restriktiv die NTH`s in Bezug auf ihre
preiserhöhende bzw. mengenreduzierende Wirkung sind. Durch die Gruppierung
der NTH`s in drei Kategorien, die nach ihrer zunehmenden Wirksamkeit in weit,
eng und quantitativ unterteilt sind, lassen sich aber relativ gut Vergleiche
zwischen den drei Blöcken der Triade und deren Protektionsniveau
anstellen.
Tabelle 2.: Trade Couverage Ratios von NTH`s, 1989, in %
(ausgenommen Petroliumprodukte)
|
|
EU
|
|
|
JAPAN
|
|
|
USA
|
|
|
|
|
|
|
|
Export Länder
|
Broad (a)
|
Narrow (b)
|
QR (c)
|
Broad
|
Narrow
|
QR
|
Broad
|
Narrow
|
QR
|
|
|
|
|
|
|
DMEC (d)
|
17,9
|
9,0
|
7,4
|
22,5
|
21,2
|
19,8
|
30,9
|
14,3
|
14,3
|
|
|
|
|
|
|
All (e) developing
|
30,6
|
23,5
|
20,1
|
26,3
|
24,4
|
22,5
|
24,5
|
19,3
|
19,3
|
|
|
|
|
|
(a) die Kategorie broad umfaßt: Import Depots und Abgaben ,
zollähnliche Maßnahmen, variable Abschöpfungen, anti dumping
Maßnahmen, quantitative Restriktionen (Siehe c), automatische
Lizenzvergabe und einige sonstige Preiskontrollmechanismen.
(b) die Kategorie narrow umfaßt: variable Abschöpfungen,
quantitative Restriktionen (c), und einige sonstige Preiskontrollmechanismen
(c) Quantitative Restrictions (QR) sind: Einfuhrverbote, Quoten, nicht
automatische Lizenzverfahren, Staatsmonopole und VER`s
(d) DMEC= 27 developed market economies
(e) All developing= 178 developing countries and territories
Quelle: Auszug aus: UNCTAD Data Base on Trade Control Measures
(zitiert nach CLARK (1993), S. 167)
Auffällig ist, daß das Protektionsniveau gemessen an den
restriktiveren QR, gegenüber den Entwicklungsländern ungefähr
gleich hoch ist, wogegen erhebliche Unterschiede im Protektionsniveau zwischen
Japan und der EU in bezug auf DMEC bestehen.
Auch Schätzungen, die bestehende NTH`s in Zollsätze umrechnen,
zeigen, daß Industrieländer besonders in Bereichen wie dem Agrar- und
Textilsektor, in denen LDC`s komparative Vorteile entwickeln, besonders hohe
Schranken durch NTH`s errichten. [48]
Stellvertretend für die Vielzahl von NTH`s werden Subventionen und
Anti-dumping (AD) und deren besondere Problematik für LDC`s kurz
angedeutet.
Aufgrund Probleme bei der strukturellen Anpassung, die durch einen
weltwirtschaftlichen Strukturwandel ausgelöst wurden, greifen
Industrieländer vermehrt zu Subventionen, um importbedrohte Branchen
zu halten. Weitreichende Probleme für Entwicklungsländer resultieren,
wenn Subventionen dazu benutzt werden Güter, die keine echten komparativen
Vorteile haben, durch Exportsubventionen so zu verbilligen, daß sie in
Drittländern eine Konkurrenz für inländische Produkte
darstellen. [49] Diese Politik wird z.B. von
der EU mit der GAP betrieben, um die durch die Mindestpreispolitik entstehenden
Agrarüberschüsse abzubauen.
AD- Maßnahmen werden nicht nur eingesetzt, um den Handel
zwischen Industrieländern zu regulieren, "..but are becoming increasingly
important in affecting trade flows between industrial countries and developing
countries." [50] AD ist insofern besonders
relevant für LDC, weil sie mit ihren niedrig- Preis- Produkten oft mit
schrumpfenden Industrien in den Industrieländern konkurrieren und somit
bevorzugtes Ziel von AD Untersuchungen sind. Erschwerend kommt hinzu, daß
LDC aufgrund ihrer internationalen Unerfahrenheit oft nicht über
angemessene Mittel verfügen, um sich in AD Verfahren wirkungsvoll zu
verteidigen. [51]
5. Schlußbetrachtung
In dieser Arbeit wurde versucht, die unübersichtliche Vielfalt von
NTH`s durch eine Systematik überschaubarer zu machen. Die daraufhin
durchgeführte Wirkungsanalyse verdeutlichte, daß NTH`s Instrumente
einer Protektionsspirale sind, die gegen die erzielten Erfolge der GATT- Runden
wirken. Um die Handelsliberalisierungserfolge auszubauen und diese auch den
Entwicklungsländern zugute kommen zu lassen, die von NTH`s in besonderem
Maße betroffen sind, bedarf es nicht nur eines Abbaus von Zöllen
sondern, auch eines Abbaus von NTH`s.
Anhang
A
Entwicklung der Trade Couverage Ratios von NTH`s ausgewählter OECD
Länder
(1981- 1990, Index Nummern: 1981 =100, NTH`s der narrow
Klassifizierung, Siehe S. 18, Alle Sektoren ausgenommen
Petroliumprodukte)
1981 1985 1990
|
EG (12)
|
100
|
110,0
|
109,0
|
|
Japan
|
100
|
100,1
|
96,7
|
|
USA
|
100
|
100,0
|
106,0
|
|
TOTAL
|
100
|
103,8
|
103,0
|
Quelle: Auszug aus: UNCTAD Data Base on Trade Control Measures
(zitiert nach FUNKE (1994), S. 7)
B
Geschätzte ad valorem Zolläquivalente von NTH`s
ausgewählter Industrieländer
(in %), nach Sektoren, 1987
|
Sektor
|
|
BRD
|
Japan
|
USA
|
|
Agrar & Fischerei-
|
|
3,6
|
48,5
|
0,3
|
|
Lebens- & Genußmittel-
|
|
4,5
|
27,1
|
14,5
|
|
Schuhwerk-
|
|
2,5
|
6,1
|
4,3
|
|
Textilien-
|
|
7,9
|
5,2
|
12,4
|
|
Eisen & Stahl-
|
|
16,1
|
0,0
|
11,3
|
|
Duck & Verlags-
|
|
0,0
|
0,0
|
22,3
|
|
ALLE SEKTOREN
|
|
2,5
|
8,2
|
2,4
|
Quelle: Auszug aus: Saxonhouse/ Stern (1989), S. 307f.
Literaturverzeichnis
Baldwin, Robert Nontariff Distortions of International Trade,
Washington D.C., 1970.
Clark, Don Nontariff Measures and Developing country exports,
in: The Journal of Developing Areas 27 (Jan 1993),
S. 163-172.
Finger, Michael/ Fung, Kwok-Chiu Will GATT enforcement control
Antidumping?, in Journal of Economic Integration (2),
Jun 1994, S. 198-213.
Funke, Norbert The World Trading System: Recent Trends, Kiel
Working Papers No. 646, Kiel, August 1994.
Hasenpflug, Hajo Nicht-tarifäre Handelshemmnisse, Formen, Wirkungen
und wirtschaftspolitische Beurteilung, Hamburg, 1977.
Jeon, Bang Nam Economic consequences of the new protectionism:
measurement of trade restrictions and welfare effects
for developing countries, Diss., Indiana University,
1987.
Kühn, Hanno Handelshemmnisse: Einkommensverteilung und
Beschäftigung, Europäische Hochschulschriften, Bd./
Vol. 1065, Frankfurt am Main, 1990.
Harris, Richard "market access" in international trade, in, trade and
investment relations among the United States, Canada
and Japan, Hrsg. R.M. Stern, Chicago, 1989, S. 263- 284.
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Lloyd, P.J. Measuring and Modelling Non-Tariff Distortions with
special Reference to Trade in Agricultural
Commodities, OECD Development Center Technical
Papers No. 40, Paris, 1991.
Presse und Informationsdienst der Bundesregierung Der Vertrag,
Europäische
Gemeinschaft Europäische Union, Bonn, 1993.
Presse und Informationsdienst der Bundesregierung Aktuelle Beiträge
zur
Wirtschafts- und Finanzpolitik, Nr. 11/12, Bonn, 1994
Ohlinger, Hans Die Relevanz nicht-tarifärer Handelshemmnisse
im
internationalen Handel und ihre Wirkungen auf die
Integration der Entwicklungsländer in die Wirtschaft,
Europäische Hochschulschriften, Bd./ Vol. 741,
Frankfurt am Main, 1986.
Rugman, Alan et al. International Business, Firm and
Environment,
International Edition, New York, 1985
Senti, Richard Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse,
Eidgenössische Technische Hochschule Zürich,
Arbeitspapiere 91/105, Zürich, Februar 1991.
Quambusch, Liesel Nicht-tarifäre Handelshemmnisse. Ein Beitrag zu
ihrer
Systematisierung, Anwendung und Beseitigung, Diss.,
Köln 1976.
Rose, Klaus Theorie der Außenwirtschaft, München,
1992
Saxonhouse, Gary/ Stern, Robert An Analytical Survey of Formal and Informal
Barriers to International Trade and Investment in the
United States, Canada, and Japan, in, trade and
investment relations among the United States,
Canada and Japan, Hrsg. R.M. Stern, Chicago, 1989,
S. 293- 353.
Tigges, Ulrich Zur Aktualität nichttarifärer Handelshemmnisse
im
europäischen Binnenmarkt, Nomos Universitäts-
schriften: Wirtschaft; Band 10, Baden- Baden, 1991.
Tyson, Laura Managing Trade by Rules and Outcomes, in:
California
Management Review, Fall 1991, S. 115-141.
Walter, I. Nontariff Barriers and the Free-Trade Area Option,
in:
Banca Nazionale del Lavoro Quarterly Review, No. 88,
March 1969, S. 16-45.
Abbildungsverzeichnis
Seite
Abb. 1 Definitionsumfang 3
Abb. 2 Systematisierung von NTH`s 5
Abb. 3 Partialanalyse 11
Tabellenverzeichnis
Tab. 1 Marktanteilsentwicklung japanischer Firmen
auf dem Automobilsektor (1980-1986) 16
Tab. 2 Trade Coverage Ratios von NTH`s, 1989, in % 18
Abkürzungsverzeichnis
AFNOR Association Francaise de Normalisation
DIN Deutsche Industrie Norm
EU Europäische Union
FDI Foreign Direct Investment
GAP Gemeinsame Agrar Politik
GATT General Agreement on Tariffs and Trade
LCR`s Local Content Requirements
LDC`s Lately Developing Counties
LLR`s Local Labour Requirements
MNU Multinationales Unternehmen
NTH`s Nichttarifäre Handelshemmnisse
NTB`s Nontariff Barrier
OMA`s Orderly Marketing Agreements
TRIM`s Trade Related Investment Measures
UNCTAD United Nations Conference on Trade and Development
VER`s Voluntary Export Restraints
WTO World Trade Organisation
[1] Die z.Z.
existierenden Zölle werden in fünf Schritten um ca. 40% gesenkt und
erreichen somit eine ungewichtete durchschnittliche Rate von 3,6% in den USA und
der EU sowie 1,7% in Japan. Presse und Informationsamt (1994), S.
52
[5] Zur sprachlichen
Entwicklung des Begriffs siehe Quambusch (1976), S. 4ff.
[6] Tiggers (1991), S.
26. Dieses Problem hat auch Baldwin erkannt, der um eine theoretisch exakte
Definition bemüht war. Vgl. Baldwin (1970), S. 5
[7] Hasenpflug (1977),
S. 15
[8] Siehe dazu Harris
(1989) und TYSON (1992) "Managing trade by Rules and Outcomes" , die auf die
Rolle der japanischen Wirtschaftsstruktur, besonders der
Unternehmenskonglomerate (Keiretsu), als Eintrittsbarriere in den japanischen
Markt eingeht.
[9] Quambusch (1976),
S. 32
[10] Quambusch
(1976), S. 32
[11] Ohlinger (1986),
S. 113
[12] Tiggers (1991),
S. 43
[13] Tiggers (1991),
S. 27
[14] Vgl. Clark
(1993), S. 164
[15] Vgl. Walter
(1969) S. 19 (zitiert nach Quambusch (1976), S. 12f.)
[16] Vgl. Ohlinger
(1986), S.113. Ähnliche Klassifizierungen finden sich auch bei Quambusch
(1976), S. 32 und Tiggers (1991), S. 43
[17] Bei der GATT
Tokyo Runde wurden 800 NTH`s aufgelistet, die von den Mitgliedsstaaten eigesetzt
wurden. Rugman et al (1985), S. 66
[18] Siehe zum System
der Mindestpreise Art. 44 EG-Vertrag, Presse- und Informationsdienst der
Bundesregierung (1993), S. 44f.
[19] Hasenpflug
(1977), S. 43
[20] Vgl. Ohlinger
(1886), S. 209 ff.
[22] Vgl. Funke
(1994), S. 13
[23] Vgl. Funke
(1994), S. 16
[24] Vgl. Baldwin
(1970), S.133
[25] Vgl. Quambusch
(1976), S.288
[26] Vgl. Hasenpflug
(1977), S. 25
[27] Ohlinger
bemerkt, daß es 1981 23300 DIN Normen in der BRD gab, von denen pro Jahr
10% überarbeitet werden müssen und daß von einer Norm jeweils
vier andere Dokumente mitbetroffen und somit anzupassen sind. Vgl. Ohlinger
(1986), S.175
[28] Baldwin
schreibt, daß "...despite the claim that such regulations were needed for
"consumer protection", they were almost always introduced at the request of
producers rather than consumers." Baldwin (1970), S.143
[29] Vgl. Tiggers
(1991), S. 50
[30] Vgl. Rugman
(1985), S. 69
[31] Finger (1994),
S. 201
[32] Vgl. Tiggers
(1991), S. 54
[33] Vgl.Baldwin
(1970), S.63 ff.
[34] Vgl. Quambusch
(1976), S. 307
[35] Für eine
ausführlichere Diskussion von Zollwirkungen, auch unter Aufhebung des
"kleinen Land Falls" und Berücksichtigung von Interdependenzen zwischen dem
Importgut und anderen verbundenen Gütermärkten der Volkswirtschaft
siehe Rose (1992) S.567 ff. und Senti (1991), S 16ff.
[36] Vgl. Rose
(1992), S.565 für die Darstellung der Zolleffekte
[37] Vgl. Tiggers
(1991), S. 62
[38] Vgl. Rose
(1992), S. 629
[40] Vgl. Baldwin
(1970), S. 32
[41] Vgl. Senti
(1991), S. 15f.
[42] Vgl. OECD (1993)
S.19
[43] Vgl. Rugman
(1985), S. 59f.
[44] Vgl. Funke
(1994), S. 18
Ein anderes Beispiel für Umgehungstaktiken von
Kontingenten ist der Export in Länder, die ihre Kontingente betreffend des
eigentlichen Ziellandes noch nicht ausgeschöpft haben. Aus diesen
Ländern, die nur ein Zwischenglied im eigentlichen Handelsfluß
darstellen, wird dann in das Zielland exportiert.
[45] So ergab eine
OECD Studie, daß die Entfernung der Quoten im US Textil und
Bekleidungssektor potentiell tausende von Arbeitsplätze kosten würde,
daß aber die Kosten der Protektion für die Konsumenten weit
größer als die Gehälter der Arbeiter sind, deren
Arbeitsplätze erhalten werden. OECD (1993), S. 10f.
[46] Das gesamte
Fallbeispiel ist in Anlehnung an eine OECD Studie, die eine Zusammenfassung von
neun empirischen Studien zu VER`s mit Japan ist. OECD (1993), S.
59-69
[49] Vgl. Ohlinger
(1986), S. 212f.
|