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Wirtschafts- und Finanzpolitik Österreichs
Wirtschafts- und Finanzpolitik
Österreichs
1. Die Akteure:
Wirtschafts- und Finanzpolitik gehören zu
den zentralen Aufgaben jeder Regierung. Dementsprechend finden sich unter ihren
Akteuren die wichtigsten Regierungsmitglieder, nämlich Bundeskanzler und
Finanzminister, außerdem der Minister für wirtschaftliche
Angelegenheiten, der Sozialminister und der Minister für Land- und
Forstwirtschaft. Dem Finanzminister kommt dabei eine zentrale Stellung zu. Zu
den Hauptakteuren zählen ferner die Großverbände der
Sozialpartnerschaft, vor allem ÖGB und Wirtschaftskammer Österreich;
bei der Lohn/Einkommenspolitik spielen diese sogar die dominante Rolle, ihr
Einfluss reicht aber auch in andere Bereiche hinein. Die zwei großen
politischen Parteien zählen ebenfalls zu diesem Kreis, der sich seit dem
EU-Beitritt erweitert und verändert hat. Vor allem sind die EU-Kommision
und der Rat der Wirtschafts- und Finanzminister hinzugetreten; ein Teil dieser
Politik wird jetzt in Brüssel gemacht und von dort aus vorgegeben, so etwa
die Maastricht-Kriterien für Budgetdefizit und Staatsverschuldung. Die
innenpolitischen Akteure verlieren dagegen an Bedeutung, vor allem die
Arbeitnehmervertreter, für die es in Brüssel kein direktes
Gegenstück zur Sozialpartnerschaft gibt; die Industrie dagegen hat auch
dort einen guten Zugang zu den wichtigen Institutionen.
Die jeweilige Bedeutung dieser Akteure und ihre
Beziehungen zueinander waren im historischen Verlauf durchaus unterschiedlich.
Bemerkenswert ist jedenfalls, dass die Akteure meist sehr eng zusammengearbeitet
haben und dass es kaum Fälle gibt, in denen sich einzelne Gruppen den
Beschlüssen dieser Eliten entziehen konnten. Angesichts der Probleme, die
Einkommenspolitik in zahlreichen anderen Ländern regelmäßig
hervorruft, verdient dieser Punkt besondere Beachtung.
Im ersten Nachkriegsjahrzehnt war die
Wirtschafts- und Finanzpolitik weit gehend eine Angelegenheit der ÖVP bzw.
des von ihr gestellten Finanzministers. Der SPÖ fehlte es an Experten und
an Tätigkeitsbereichen, in denen sich solche entwickeln hätten
können.
Mitte der Fünfzigerjahre nahmen die
zentrifugalen Kräfte in der Großen Koalition zu und die
Fähigkeiten zur Problembewältigung ab. Von der Hochkonjunktur her
drohte Inflation, von der gegenseitigen Blockierung der Regierung her
Handlungsunfähigkeit. In der Folge gab es eine Auslagerung der
Wirtschaftskompetenz von den großen Parteien hin zu den Sozialpartnern;
bei der SPÖ hin zum ÖGB, bei ÖVP zur BWK.
Mitte der Sechzigerjahre geriet die
österreichische Wirtschaft in eine Strukturkrise, die sich in schwachen
industriellem Wachstum und Zahlungsbilanzdefiziten manifestierte. Die
Hauptgründe dafür waren die mangelnde Anpassung des
Produktionsapparats an die neuen Bedürfnisse, und auch die Umorientierung
der Handelsströme im Gefolge des EFTA-Beitritts. In dieser Zeit
bemühten sich die Sozialpartner, durch Dämpfung der Produktionskosten
und eine entsprechende Einkommenspolitik die Wettbewerbsfähigkeit zu
stärken. Durch einige Änderungen ergaben sich folgende
Aufgabenverteilung: Die Sozialpartner sorgten für die Erhaltung der
Wettbewerbsfähigkeit durch eine entsprechende Lohn- und Preispolitik und
entlasteten damit die Regierung. Diese wiederum schaffte die steuerlichen
Rahmenbedingungen für hohe Wachstumsraten (vor allem Begünstigung von
Investitionen). Als in der Rezession von 1967 wegen eines Konjunktureinbruchs
und außenwirtschaftlichen bedingter Preissteigerungen eine Stagflation
1 drohte, kam es zum “big bargain”: die Regierung
zog die Senkung der Lohn-/Einkommenssteuer zeitlich vor und beschloss
sozialpolitische Reformen; im Austausch dämpften die Sozialpartner den
Lohnanstieg und verzichtete der ÖGB auf
Kampfmaßnahmen.
Die Sechzigerjahre stellten den Höhepunkt
sozialpartnerschaftlicher Mitwirkung bei der Wirtschafts- und Finanzpolitik dar.
Ab 1970 folgten Tendenzen in die umgekehrte Richtung. Nach der
Regierungsübernahme 1970 war die SPÖ bestrebt, ihre Abhängigkeit
von der ÖVP durch Schaffung eigener Expertenstäbe der Minister zu
verringern. Die wirtschaftspolitische Wende von 1986/87 bedeutete eine klare
Schwächung der Arbeitnehmervertreter, was sich besonders beim Beschluss zur
VOEST-Sanierung deutlich zeigte. Die seit 1987 erfolgten Privatisierungen, die
die Gewerkschaften in diesen Betrieben und insbesondere ihre
Zugangsmöglichkeiten zur Bundesregierung schwächten, wirkten in die
gleiche Richtung. Dennoch wurde der neue, 1986 eingeschlagene Kurs von den
Sozialpartnern mitgetragen.
In den Neunzigerjahren gab es zum ersten Mal
eine massive Infragestellung der Kammern durch die inzwischen stärker
gewordene FPÖ. Als 1994 die Diskussion um ein “Sparpaket”
einsetzte, wurden die Sozialpartner kaum miteinbezogen, wogegen der ÖGB
stark kämpfte. Beim großen Sparbudget für 1996 und 1997 waren
die Sozialpartner allerdings wieder prominent beteiligt.
Das Parlament hat in der Wirtschaftspolitik
bisher relativ wenig Bedeutung gespielt. Das könnte sich ändern, wenn
SPÖ oder ÖVP in der Zukunft eine Koalition mit einer oder zwei der
jetzigen drei Oppositionsparteien bilden sollten, da alle Oppositionsparteien
der Sozialpartnerschaft kritisch gegenüberstehen.
2. Phasen der
Wirtschaftspolitik:
2.1 Nachkriegszeit und Wiederaufbau:
Staatliche Kontrollen (1945-1952)
Diese erste Phase war durch besonders starke
staatliche Eingriffe in die Wirtschaft gekennzeichnet. Zwei
Verstaatlichungswellen verschafften Österreich den größten
öffentlichen Sektor eines westlichen Industrielandes. Darüber hinaus
gab es Eingriffe, die durch die extreme Knappheit der Ressourcen gerechtfertigt
schienen: Rationierung; staatliche Preisregelung und Marktlenkungsgesetze, mit
denen man die hohe Inflation in den Griff bekommen wollte; außerdem
staatliche Kontrolle des Außenhandels und zumindest Ansätze
staatlicher Wirtschaftsplanung bei der Vergabe der Mittel des ERP-Programms
2. Aber trotz eines starken Aufschwungs und weit reichender
staatlicher Kontrollen gelang es nicht, die Inflation oder die Defizite im
Budget und der Handelsbilanz unter Kontrolle zu bringen.
2.2 Stabilisierung und Austro-Keynesianismus
(1952-1973)
1952 stand die Streichung der ERP-Mittel
unmittelbar bevor; sie konnte die österreichische Zahlungsbilanz in
ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Bei den meisten Handelspartnern hatte
inzwischen eine Liberalisierung der Wirtschaft und des Außenhandels
eingesetzt. Noch bevor das Jahrzehnt zu Ende ging, waren die wesentlichen
Elemente des Austro-Keynesianismus aufgebaut: Stabilisierung der Währung;
steuerliche Förderung der Kapitalbildung; sozialpartnerschaftliche
Einkommenspolitik; und deficit spending für den
Notfall.
Die wirtschaftliche Stabilisierung war der
Erste, schon 1952 unternommene Schritt. Das diesbezügliche
Austeritätsprogramm 3 sah Steuererhöhungen und
Ausgabenkürzungen vor; durch Kreditrestriktionen und Zinserhöhungen
wurde die Ausweitung der Geldmenge eingebremst; der Schilling wurde de facto
abgewertet. Das Programm zeigte sehr schnell eine durchschlagende Wirkung: In
kürzester Zeit wurde die Inflation gestoppt; das Wachstum der
Industrieproduktion fiel beinahe auf Null , die Arbeitslosigkeit stieg 1953 auf
fast 9% im Jahresdurchschnitt.
Nach der Stabilisierung erfolgte eine
langfristige Förderung des Wirtschaftswachstums auf marktwirtschaftlicher
Basis, begleitet von einem Abbau staatlicher Kontrollen und einem Rückgang
der Staatsquote am BIP. Besonders wichtig waren in diesem Zusammenhang die
steuerlichen Maßnahmen zugunsten der Kapitalbildung (vorzeitige
Abschreibung von 50% bei Investitionen; gleichzeitig steuerliche
Sparförderung, wodurch die durch das Vertrauen in eine stabil gewordene
Währung gestärkte Sparneigung weiter angehoben wurde). Dazu kam eine
Senkung der Einkommens- und Gewerbesteuer um ca. ein Drittel in drei Etappen,
was die effektiven Bundeseinnahmen von 20% des BIP (1953) auf 17,5% im Jahr 1955
verringerte. Beide Arten von Maßnahmen sind Beispiele einer
“angebotsorientierten Ökonomie”; schon damals wurde
argumentiert, dass eine geringe Steuerlast mehr Wachstum, Vollbeschäftigung
und höhere Staatseinnahmen herbeiführen würde. Diese Rechnung
ging auch auf. In der Folge wurde Österreich zu einem der wirtschaftlich
erfolgreichsten Länder der OECD.
Als das rasche Wirtschaftswachstum und der
Rückgang der Arbeitslosigkeit den inflationären Druck wieder wachsen
ließen, konnte die Regierung dieser Herausforderung zunächst nur
unzureichend begegnen. Das Ende der Besatzung hatte den Zusammenhalt der
Großen Koalition geschwächt, der Wettbewerb zwischen den Parteien
trat in den Vordergrund.
Die internationale Rezession von 1957/58
bewirkte eine weitere Innovation in der österreichischen
Wirtschaftspolitik. Der Keynesianismus war in Österreich an den
Universitäten noch kaum vertreten, als der ÖVP-Finanzminister Kamitz
für den Zweck der Globalsteuerung einen raschen Anstieg des Budgetdefizits
akzeptierte. Mit dem Defizit wurde bewusst der Rezession entgegengetreten.
Dieses deficit spending bei internationalen Konjunktureinbrüchen
stellt das vierte Element des Austro-Keynesianismus dar. Dabei wurde
zunächst von der Annahme ausgegangen, dass Budgetdefizite aus
Rezessionszeiten schnell reduziert und in Zeiten der Hochkonjunktur durch
Überschüsse ausgeglichen werden sollten. Dadurch würde die
Staatsschuld absolut konstant bleiben, bei einer wachsenden Wirtschaft in
Relation zum Bruttoinlandsprodukt sogar abnehmen.
Dieses Verständnis änderte sich in
den Sechzigerjahren, als der Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen zur
Auffassung überging, dass das Wachstum der Staatsschuld im Großen und
ganzen mit dem Wachstum des BIP Schritt halten sollte, die Staatsschuld also
anteilsmäßig konstant bleiben sollte. Deficit spending in
größerem Ausmaß (Defizit fast 3% des BIP) wurde nochmals in der
Rezession 1967/68 betrieben, obwohl das Volumen von 1958 (damals Budgetdefizit
4% des BIP) nicht wieder erreicht wurde. Nach den beiden großen Defiziten
von 1958 und 1968 gab es jeweils scharfe Korrekturen in Form eines schnellen
Abbaus der Negativsalden, wobei in der zweitgenannten Krise auch der big
bargain als besondere wirtschaftspolitischen Leistung der Koordinierung
zwischen Regierung und Sozialpartnern eingesetzt wurde und die starke Expansion
der nächsten Jahre vorbereitete. Von der 1968 vorgenommenen Lockerung der
Hartwährungspolitik wurde schnell wieder abgegangen.
2.3 Verschuldungskeynesianismus
(1974-1985)
Schon in den frühen 70er Jahren zeichnete
sich eine Änderung In der Budgetpolitik ab, als trotz der eindrucksvollen
Hochkonjunktur keine Budgetüberschüsse mehr erzielt
wurden.
Die erste Ölkrise (1973/74) verursachte
auch in Österreich Rezessionstendenzen. Wie schon bei ähnlichen
Situationen in der Vergangenheit wurde die Budgetpolitik als Korrektiv
eingesetzt, um den Nachfrageausfall auszugleichen; 1975 erreichte der Abgang
über 4,5%, 1976 fast 5% des BIP. Dabei wurde davon ausgegangen, dass die
Rezession nur kurz dauern und ein internationaler Aufschwung bald einsetzen
würde. Es kam aber anders. Um die Vollbeschäftigung nicht zu
gefährden, erfolgte diesmal keine rasche Rückkehr zum
Budgetgleichgewicht, nur ein langsames Halbieren des Defizits bis 1981. Nach der
zweiten Ölkrise erfolgte ein neuer Anstieg auf 5,5% im Jahr 1983. Knapp
unter diesem Niveau blieb es bis zur entscheidenden Wende im Jahr
1986.
Das erklärte Hauptziel von Bundeskanzler
Kreisky, dem wichtigsten Vertreter dieses Kurses, war die Sicherung der
Vollbeschäftigung, illustriert durch seinen berühmt gewordenen Satz,
dass ihm ein paar Milliarden zusätzliche Schulden weniger schlaflose
Nächte bereiten würden als ein paar hunderttausend zusätzliche
Arbeitslose. Und Schulden wurden in einem Ausmaß gemacht wie nie zuvor:
Zwischen 1974 und 1985 stieg die Finanzschuld des Bundes von 10% auf 38,5% des
BIP. das widersprach allen bisherigen Vorstellungen über das
“angemessenen” Wachstum der Staatsverschuldung. Zur
Exportförderung war Kreisky offenbar bereit, auch eines der Elemente des
Austrokeynesianismus zu opfern - die seit 1953 verfolgte
Hartwährungspolitik. Allerdings stieß er dabei in seiner eigenen
Partei und beim ÖGB auf großen Widerstand. Letzten Endes wurde die
Währungsdisziplin nur kurzfristig gelockert, im Endeffekt der Schilling
enger denn je an die Deutsche Mark gebunden.
Die Beschäftigungspolitik war sehr
erfolgreich, deutlich besser als der OECD- oder EG-Durchschnitt. Hier spielte
die sozialpartnerschaftliche Einkommenspolitik (d.h. Senkung des Lohnanstiegs
unter die Inflationsrate im Interesse der Beschäftigungssicherung) die
wichtigste Rolle. Zur Beschäftigungssicherung gab es Infrastrukturprogramme
und höhere Subventionen für Großbetriebe, insbesondere bei der
Verstaatlichten Industrie.
Je länger die Krise dauerte, desto
problematischer wurde das deficit spending. Kurz vor dem Ende seiner
Amtszeit machte Kreisky selbst noch einen Versuch in Richtung Budgetsanierung.
Das noch vor dem Wahlkampf 1983 angekündigte “Mallorca-Paket”
4 sollte neue Steuerquellen erschließen. Während ÖGB
und Bundeswirtschaftskammer bereit waren, diesen Kurs zu unterstützten, gab
es vom ÖAAB und von der ÖVP heftige Kritik. Auch beim Versuch der
Verbände durch Leistungskürzungen die steigenden Defizite der
Sozialversicherung zu bereinigen, stellte sich die ÖVP dagegen. Um sich
nicht der Kritik der Opposition auszusetzen, verschob die Regierung geplante
Maßnahmen.
Schon 1985 schlug der damalige Finanzminister
Vranitzky einen Kurs ein, der einerseits der ÖVP entgegenkam, andererseits
aber auch geeignet war, ihr den Wind aus den Segeln zu nehmen. Und noch vor den
Nationalratswahlen 1986 stellte Vranitzky - seit Jahresmitte Bundeskanzler - das
Ziel seiner Budgetpolitik klar: Bis 1991 sollte das Defizit auf 2,8% des BIP
verringert werden, vor allem durch Einsparungen. Mit diesen Schritten
integrierte Vranitzky Elemente von neo-konservativem Gedankengut so schnell,
dass die ÖVP die Wende in der Wirtschafts- und Finanzpolitik nicht einmal
für sich beanspruchen konnte. Er nahm damit nicht nur der ÖVP einen
wichtigen Trumpf, sondern legte gleichzeitig SPÖ und Gewerkschaften auf
einen Kurs fest, zu dem es keine politisch und wirtschaftlich gangbare
Alternative zu geben schien.
2.4 Sanierungsversuche und Stärkung der
Marktkräfte (seit 1986)
Nach der Aufkündigung der Koalition der
SPÖ mit der inzwischen von Haider angeführten FPÖ sprach sich
Vranitzky klar für eine große Koalition aus. Hauptzweck einer solchen
Koalition sollte die Sanierung von Wirtschaft und Staatshaushalt sein; die
unvermeidlichen politischen Kosten einer solchen Vorgangsweise sollten gemeinsam
getragen werden; eine Kleine Koalition würde einen Austeritätskurs
gegen eine populistische Opposition möglicherweise gar nicht durchhalten.
Die Koalitionsverhandlungen brachten zwei Schwerpunkte: Budgetkonsolidierung und
eine angebotsorientierte Strukturpolitik.
Budgetkonsolidierung
Die Ausgabenkürzungen erfolgten sehr rasch
und auf breiter Basis. 1988 erfolgte eine große Steuerreform, bei der
zahlreiche Schlupflöcher bei Einkommens- und Körperschaftssteuer
5 beseitigt wurden. Die gesteckten Sanierungsziele wurden bis 1990
annähernd eingehalten, wobei allerdings der unerwartete Aufschwung von 1988
zu Hilfe kam. Die Hochkonjunktur wurde aber nicht genutzt, um die Sanierung zu
beschleunigen. In den Jahren 1991 und 1992 wurden auch die Ausgaben wieder
erhöht. Durch die Konjunktur fiel das Budgetdefizit des Bundes auf 2,8%,
was seit 1981 nicht mehr erreicht wurde.
Um so dramatischer war der Einbruch 1993. Das
Budgetdefizit betrug nun 4,7%, sank nur geringfügig im Jahr darauf und
erreichte etwa 5,5% im Jahr 1995. Die Steuerreform 1994 verringerte die
Einnahmen zumindest vorübergehend, der EU-Beitritt sorgte für
erhöhte Ausgaben. In diesen drei Jahren verschlechterte sich auch die
finanzielle Situation der Länder und Gemeinden. Österreich hatte damit
die Maastricht-Kriterien für öffentliche Haushalte deutlich
überschritten, sowohl beim Defizit (Grenze 3% / Österreich 6% des BIP)
als auch bei der Staatsschuld. Statt der zulässigen 60% erreichte diese
für das Jahr 1995 68%. Dieser Einbruch führte auch zu einer
bedeutenden politischen Krise. Nach den Parlamentswahlen von 1994 verfasste die
Regierung ein neues mittelfristiges Sparprogramm, das strenger war als jenes
für 1987-1992; diesmal bezog man die Sozialpartner nicht mit ein. Heftige
Kämpfe der Gewerkschaften führte zu einer Halbierung der geplanten
Einsparungen. Darum wurden bei der Vorbereitung des Sparpakets von 1995 die
Sozialpartner wieder miteinbezogen. Dennoch kam es erneut zu Differenzen
zwischen den Regierungsparteien. Die ÖVP unter Schüssel (und unter
Druck Haiders FPÖ) entzog dem neuen Finanzminister Staribacher und seinen
Berechnungen das Vertrauen und weigerte sich die Budgetvorschläge der
SPÖ weiter zu diskutieren. Damit wurden die Wahlen im Dezember 1995
unvermeidbar.
Im Wahlkampf hatte sich die SPÖ noch
schützend vor jene Gruppen gestellt, die ganz offenkundig von
Kürzungen bedroht waren. Obwohl sie bei den Wahlen besser abschnitt als die
ÖVP, kam es 1996 zum budgetären Paukenschlag: einem Sparbudget gleich
für zwei Jahre (1996,1997), das dramatische Kürzungen für so gut
wie alle Bereiche vorsah. Die Neuverschuldung sollte in diesen zwei Jahren auf
3% gesenkt, im Vergleich zu 1995 also halbiert werden. Die relativ bescheidenen
Proteste kamen von gewerkschaftlich schwach organisierten Bereichen:
Universitäten, Frauen, Familien und als Fürsprecher der Familien die
Kirche. Allerdings haben diese Maßnahmen eher pauschalen
Feuerwehrscharakter und sind für eine intelligente Umgestaltung der
Staatstätigkeit wenig geeignet.
Strukturpolitik: Stärkung der
Marktkräfte
Eine angebotsorientierte Strukturpolitik war
der zweite Schwerpunkt der Großen Koalitionsregierung ab 1987. Die
Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Wirtschaft war durch die
Wachstumsschwäche Anfang der 80er Jahre zum Thema geworden. Die
Wachstumsraten waren damals unter den Durchschnitt von OECD-Europa gefallen. Das
Problem stellte sich angesichts des beabsichtigten Beitritt zu EG, welches durch
die Öffnung Osteuropas nach 1989 zusätzlich verschärft wurde. Als
Hauptursachen für die unzureichende Wettbewerbsfähigkeit wurden
mangelhafte Anreize für unternehmerisches Risiko und Gewinne angesehen,
außerdem der große öffentliche Sektor und der ebenfalls
große geschützte Sektor der Privatwirtschaft. Diese Problematik
führte zu Steuerreformen, die unternehmerische Tätigkeit stärker
belohnen sollten und zu Privatisierungen. Die wichtigsten Schritte waren aber
zweifellos EU-Beitritt und Ostöffnung.
Eine der wichtigsten Steuerreformen der
zweiten Republik war die von 1989, in der die Steuern auf
Unternehmergewinne gesenkt wurden und die steuerlichen Anreize zu
Niedrigrisiko-Investitionen abgebaut wurden. So wurde die
Körperschaftssteuer auf 30% (BRD 50%) gesenkt, um neue Betriebe ins Land zu
bringen.
Die Restrukturierung des öffentlichen
Sektors begann schon unter der Kleinen Koalition im Jahr 1986, die
Große Koalition fügte die Privatisierung hinzu. Es folgte eine
Teilprivatisierung von OMV, Creditanstalt-Bankverein, Länderbank und
AUA.
Wettbewerb und der geschützte
Sektor. Die OECD schätzte Ende der 80er Jahre den Anteil des
geschützten Sektors auf etwa die Hälfte der österreichischen
Wirtschaftsleistung, erbracht vor allem von kleinen und mittleren Betrieben des
Dienstleistungssektors.
Die Ostöffnung erhöhte den Wettbewerb
vor allem für arbeits- und ressourcenintensive Industriezweige wie Stahl
oder Zement. Dies führte zur teilweisen Produktionsverlagerung aus
Österreich in diese Länder. Allerdings wuchsen österreichischen
Exporte in diese Region nach der Öffnung etwa 20% pro Jahr. Auch der
EU-Beitritt verschärfte die Wettbewerbssituation weiter. Unter den
Bedingungen der gegenwärtigen Wirtschaftskrise hat dies zu einem
Rekordniveau bei Unternehmenszusammenbrüchen und Arbeitslosigkeit
geführt, während Firmengründungen stark zurückgingen. Aber
obwohl Österreich seit einigen Jahren die Maastricht-Kriterien für
Staatsverschuldung und Neuverschuldung nicht mehr erreicht, zählt es immer
noch zu den währungsstabilsten Ländern der EU.
4. Kontinuitäten und
Brüche
Kontinuität, Stabilität und Konsens
waren lange Zeit die Kennzeichen österreichischen Wirtschaftspolitik. Die
österreichische Version des Keynesianismus betonte die Notwendigkeit des
Vertrauens aller wirtschaftlichen Akteure in stetes Wachstum und beruhte
vorallem auf die Zusammenarbeit zwischen Unternehmer- und Arbeitnehmerseite
(Sozialpartnerschaft). Die Steuerung erfolgte über eine klare
Hartwährungspolitik, einen großen verstaatlichten Sektor, eine
entsprechende Gestaltung der Steuern und deficit
spending.
In den 90er Jahren sind viele dieser Elemente
weggefallen. Durch Privatisierung, Steuerreform und der Akzeptanz der
Maastricht-Kriterien haben die drei letztgenannten Instrumente stark an
Bedeutung verloren. Weil die Verstaatlichte Industrie oft besonders gut
gewerkschaftlich organisiert war, bewirkten Privatisierung und Personalabbau
eine Schwächung der Arbeitnehmerseite. Das Streben nach Konsens und
Ausgewogenheit wird daher aller Wahrscheinlichkeit nach an Bedeutung verlieren.
Das bedeutet eine deutliche Verringerung österreichischer
Eigenständigkeit, vermutlich mehr Effizienz durch den Abbau großer
und kleiner geschützter Positionen, wahrscheinlich aber auch ein
härteres Klima für jene, die in unserer Gesellschaft schon jetzt
wirtschaftlich an den Rand gedrängt sind.
1
Stagflation: Sind internationale
Tendenzen (insbesondere Preissteigerungen) bei gleichzeitiger Stagnationder
Wirtschaftstätigkeit und Arbeitslosigkeit (Stagnation: Stillstand,
Stockung)
2
ERP-Programm: Englische Abkürzung
für European Recovery Program: Europäisches
Wiederaufbauprogramm. Die amtliche Bezeichnung dafür ist der Marshall-Plan
(= Bezeichnung für die am 5.6.1947 unterbreiteten Vorschläge, die
für europäischen Länder, die sich damit einverstanden
erklärten, Warenlieferungen, Aufträge und (zum Teil nicht
zurückzuzahlende) Kredite zum Wiederaufbau, zur wirtschaftlichen
Entwicklung und damit zum Schutz gegen eine Aggression aus dem Osten vorsahen;
seit 1948 verwiklicht.
3
Austeritätsprogramm: von Austarity; strenge Selbstbeschränkung,
Schlagwort für Sparsamkeit und Einfachheit im öffentlichen und
privaten Leben.
4
Mallorca-Paket: Kreisky beschloss mit seinen Beratern in seiner Villa auf
Mallorca eine Art Sparpaket.
5
Körperschaftssteuer: eine aus der Einlommenssteuer für juristischen
Personen entstandene Steuer auf den Jahresgewinn der Körperschaften,
Personenvereinigungen und Vermögensmassen.
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