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| Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Spiege
Die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) im Spiege
Adam-Kraft-Gymnasium
Kollegstufe
Abiturjahrgang 1995/97
Facharbeit
aus dem Leistungskurs
Wirtschaft/Recht
Thema:
Die Wirtschafts- und Währungsunion ( WWU)
im Spiegel der Presse
Verfasser: Erich Bleiziffer
Leistungskurs: Wirtschaft/Recht
Kursleiter: Herr Dr. Fiegl
Bearbeitungszeitraum: 2 Semester
Abgabetermin: 3. Februar 1997
Erzielte Note:
Erzielte Punkte:
( einfache Wertung)
Eintrag des Ergebnisses:
------------------------------------
( Unterschrift des Kursleiters)
I. Theoretischer Teil
Im ersten Teil soll kurz erläutert werden, daß
währungspolitische Zusammenarbeit in Europa bereits seit geraumer Zeit
existiert und wie es zum Projekt einer Wirtschafts- und Währungsunion
kommen konnte. Weiterhin wird geschildert, auf welche Weise sich die
EU-Länder dafür qualifizieren müssen und welche Instanzen dabei
entscheidend sind. Zum Schluß wird auf die Aufgaben der zukünftigen
Europäischen Zentralbank eingegangen und die Einführung der neuen
Währung beschrieben.
1
Einleitung
Der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag über die
Europäische Union stellt einen wichtigen Meilenstein der europäischen
Integration dar.
Hauptbestandteile dieser Beschlüsse sind eine gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik aller EU-Teilnehmer sowie eine engere Zusammenarbeit auf
dem Sektor der Justiz und Innenpolitik. Von besonderer Bedeutung sind die
Regelungen über die Wirtschafts- und Währungsunion ( WWU), die auf die
Arbeit des sogenannten “ Delors-Ausschusses”
zurückzuführen sind. Intensive Diskussionen über die
Weiterentwicklung des Europäischen Währungssystems, insbesondere in
der Perspektive der Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis Ende
1992, hatten zur Einsetzung des Ausschusses im Juni 1988 geführt. Ein Jahr
später legte diese Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Präsidenten der
EG-Kommission Jacques Delores und der Mitarbeit aller
EG-Notenbankpräsidenten sowie zahlreicher Wirtschaftswissenschaftler einen
Bericht über die Schaffung einer WWU und derer Etappen vor. Daraufhin
beschloß der Europäische Rat Ende Juni 1989, die erste Stufe der WWU
am 1.Juli 1990 beginnen zu lassen und eine Regierungskonferenz zur Ausarbeitung
des weiteren Ablaufs und der notwendigen Vertragsbestimmungen einzuberufen.
Parallel dazu beriet eine Konferenz über die Politische Union. Endpunkt
dieser zähen Verhandlungen waren die Maastrichter Beschlüsse, die am
9./10. Dezember 1991 von den EG-Staats- und Regierungschefs gebilligt wurden.
Sowohl die Zunahme der Gemeinschaftskompetenzen als auch die neuen
Koordinierungsverfahren auf politischem und wirtschaftlichen Gebiet lassen einen
Zusammenhang zwischen Politischer Union und WWU herstellen.
2 Grundlagen
Der Maastricht-Vertrag stellt ein verfassungs- und statsrechtliches Novum
dar, da die Träger der Wirtschafts- und Währungspolitik verschiedenen
Verfassungs- und Verantwortungsbereichen
angehören.
2.1 Definition des Begriffs “ Währungsunion”
Davon spricht man, wenn in verschiedenen Staaten die “
Währungsparitäten endgültig und unwiderruflich festgelegt, die
Bandbreiten beseitigt, die Währungen vollständig
konvertibel” [1] und der Kapitalverkehr ohne
Beschränkungen liberalisiert wurden. Eine Koordination der Geld- , Kredit-
, Kapitalmarkt- und Währungspolitik muß auch erfolgen.
Der Art. 3a des Maastrichter Vertrags regelt die “ unwiderrufliche
Festlegung der Wechselkurse” [2]. Dem
Europäischen System der Zentralbanken ( s. Kap. 4.6) wird die Aufgabe
erteilt, die Geldpolitik festzulegen und auszuführen.
2.2 Definition des Begriffs “ Wirtschaftsunion”
Dieser Begriff beinhaltet den “ Austausch von Arbeitskräften,
Kapital und Gütern” [3] sowie eine
gleichorientierte Wirtschafts- und gemeinsame Wirtschaftsordnungspolitik zweier
oder mehrerer Staaten. Eine vereinheitlichte Währung ist dabei
eingeschlossen.
Im konkreten Fall der EWWU bedeutet dies, daß sich die
Mitgliedstaaten nach Art. 103 des EWG-Vertrags verpflichtet haben, die
Wirtschaftspolitik von gemeinsamen Interesse zu betrachten und sie zu
koordinieren. Die Haushaltspolitik wird nicht vereinheitlicht, sondern
stufenweise einem strengeren Abstimmungsprozeß unterzogen, was bei
Mißachtung der Konvergenzkriterien ( s. Kap. 4.4) auch zu Sanktionen
führen kann.
3 Geschichte der WWU seit 1969
Währungspolitische Zusammenarbeit, auch in der Form eines
Wechselkursverbundes, stellt in der Europäischen Gemeinschaft nichts
grundlegend Neues
dar.
3.1 Die “ Währungsschlange”
Der erste konkrete Schritt zur Vereinheitlichung der Volkswirtschaften
aller EG-Länder wurde im Dezember 1969 in Den Haag getätigt. Die
Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten sprachen sich einheitlich
für die Errichtung einer WWU aus. Anhand eines Stufenplans des
luxemburgischen Regierungschefs Pierre Werner ( Oktober 1970) sollte bis 1980
eine Union mit einer gemeinsamen Währung entstehen. Seine Realisierung
wurde durch die weltweite Währungskrise aber vorerst verschoben, und erst
im April 1972 schlossen sich die EG-Länder zu einer “
Währungsschlange” zusammen. Durch eine entsprechende
Interventionspolitik der Notenbanken sollten die Schwankungsbreiten der
europäischen Währungen auf +/- 2,25 Prozent begrenzt
werden.
Dieses Modell des “ floatings” scheiterte nach dem Eintritt in
die zweite Stufe wegen der Währungsprobleme einiger Mitgliedsstaaten und es
schieden immer mehr Teilnehmer aus dem Verbund aus. Übrig blieb nur mehr
ein kleiner Währungsverbund zwischen der D-Mark und kleineren
EG-Währungen ( Norwegen, Schweden, Österreich, Schweiz). Die
Gründe für das Scheitern sind vielfältig. Die externen
Widrigkeiten wie die Energiepreiseexplosion und die folgende
Weltwirtschaftskrise sorgten in den einzelnen Staaten für sehr verschiedene
Reaktionen. Andererseits fehlte es vielen Teilnehmern an ausreichender
Kooperationsbereitschaft, ihre unterschiedlichen wirtschaftspolitischen
Zielvorstellungen einem gemeinsamen Stabilitätsziel
unterzuordnen.
3.2 “ Das Europäische Währungssystem” (
EWS)
3.2.1 Ziele
Nach dem Scheitern der “ Währungsschlange” beschloß
der Europäische Rat am
5. Dezember 1978 die Einführung des Europäischen
Währungssystems (EWS), das durch ein Abkommen der Zentralbanken der
EG-Staaten vom 13. März 1979 in Kraft gesetzt wurde.
Vorrangiges Ziel für dieses Festkurssystem war, ein höheres
Maß an Währungsstabilität in der Gemeinschaft
herbeizuführen. Diese Zielsetzung beinhaltete auch die Rückkehr zur
Vollbeschäftigung, Angleichung des Lebensstandards und eine erfolgreiche
Inflationsbekämpfung.
3.2.2 Funktion
Das EWS beruht auf festen, in ECU ( European Currency Unit) definierten
Leitkursen für die Teilnehmer. Dabei dürfen die täglichen
Devisenkurse von den Leitkursen um höchstens 2,25, in Sonderfällen um
6% abweichen. Die betroffenen Zentralbanken sind verpflichtet durch An- und
Verkäufe an den Devisenmärkten ( Interventionen) diese
Schwankungsbreite aufrechtzuerhalten. Leitkurse können im EWS nur mit
gegenseitiger Zustimmung geändert werden ( sog.
Realignments).
3.2.3 Ergebnisse
Die Erfahrungen mit dem EWS waren durchweg positiv. Das Ziel einer
möglichst hohen Wechselkursstabilität wurde überzeugend erreicht.
Von 1979-1988 divergierten die Wechselkurse der EWS-Teilnehmer weit weniger als
die der Nicht-EWS-Währungen. Dies ist zum einen auf die gestiegene
Konvergenz der Wirtschaftspolitik der Mitglieder zurückzuführen,
andererseits auf das wachsende Vertrauen der Devisenmärkte in die
Funktionsfähigkeit und Stabilität des EWS. Beachtlich ist ebenfalls
der Rückgang der Inflationsraten in diesem Zeitraum ( von ca. 12% auf
ungefähr 3%). Diese Entwicklung sprach auch für das System der
anpaßbaren Wechselkurse ( im EWS), das dem des
“ floatings” ( frei schwankende Wechselkurse) und dem eines
absoluten Fixkurssystems klar überlegen war.
4 Zeitplan für die Errichtung der WWU
Das Vertragswerk von Maastricht sieht insgesamt drei Stufen für die
Schaffung der WWU vor.
4.1 Die erste Etappe
Der erste Teil des Projekts dauerte vom 1. Juli 1990 bis zum Ende des
Jahres 1993 und stand ganz im Zeichen der Verwirklichung des europäischen
Binnenmarktes bis zum
1. Januar 1993.
4.2 Die zweite Stufe
Die zweite Stufe begann am 1. Januar 1994 und ist als Vorbereitung zur
Endstufe gedacht.
Jene Teilnehmerstaaten, die den Stabilitätsanforderungen noch nicht
genügen, haben Konvergenzprogramme aufzustellen, die vor allem einen Weg
zur Verbesserung der Preisstabilität und zu stabilen öffentlichen
Finanzen aufzeigen sollen. Seit Beginn dieser Stufe ist es den Notenbanken auch
verboten, öffentliche Defizite zu finanzieren, und falls sie noch der
Regierung unterstehen, muß durch Rechtsnormen ihre politische
Unabhängigkeit hergestellt werden. Zugleich ist die bisher übliche
Bevorzugung öffentlicher Einrichtungen an den Finanzmärkten nicht mehr
gestattet.
Genauso darf die Gemeinschaft oder ein einzelner Teilnehmer nicht mehr
für ein anderes Mitglied haften.
Ein wichtiger Grundsatz für diese Phase ist, daß die Geldpolitik
noch uneingeschränkt im nationalen Zuständigkeitsbereich bleibt. Das
neu gegründete Europäische Währungsinstitut übernimmt eine
wichtige Koordinationsfunktion.
4.3 Das Europäische Währungsinstitut (
EWI)
4.3.1 Aufbau und Struktur
Mitglieder dieses Rates sind die nationalen Notenbanken. Der EWI-Rat
fungiert als Leitungs- und Verwaltungsorgan und besteht aus dem
Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Gouverneuren der nationalen
Notenbanken. Die Mitglieder des Rates sind unabhängig bei der
Erfüllung ihrer Aufgaben und dürfen keine Anweisungen von Organen oder
Institutionen der Europäischen Gemeinschaft sowie ihrer Mitglieder
entgegennehmen.
Der EWI-Rat tagt mindestens zehnmal im Jahr und einmal jährlich wird
ein Bericht an den Ministerrat vorgelegt, der die Konvergenzfortschritte aller
Teilnehmer beurteilen soll.
4.3.2 Hauptaufgaben des EWI
Das wichtigste Ziel dieser Institution ist es, in “ regulatorischer,
organisatorischer und logistischer
Hinsicht” [4] die 3. Stufe instrumentell und
vom Prozedere her vorzubereiten.
Aus diesem Grund ist der Aufgabenbereich sehr vielfältig:
- Überwachung des noch geltenden EWS
I
- Entwicklung von Strategien und
Instrumenten, die zur Durchführung einer einheitlichen Geld- und
Währungspolitik erforderlich sind
- Haltung bzw. Verwaltung von
Währungsreserven auf Wunsch nationaler Notenbanken ( als Agent)
- Überwachung der technischen
Vorbereitungen für die EURO-Banknoten
- Ausarbeitung der Geschäftsregeln
für die nationalen Zentralbanken im Rahmen des ESZB
- Stärkung des
Koordinierungsprozesses zwischen den Notenbanken
Bei den Arbeiten
des EWI wurde nicht Wert gelegt, eine völlig neue geldpolitische Strategie
und ein neuartiges Instrumentarium zu entwickeln. Vielmehr war es wichtig, die
bisher bewährten Regeln und Instrumente weiterzuentwickeln und in einem
Gesamtkonzept auch die nationalen Finanzpläne zu berücksichtigen.
4.4 Konvergenzkriterien
Um zu gewährleisten, daß nur solche Staaten an der
Währungsunion teilnehmen, die bereits im Vorfeld bewiesen haben,
stabilitätsorientiert wirtschaften zu können, gibt es ein
Auswahlverfahren. Mehrere Konvergenzkriterien sollen nur solchen Staaten den
( irreversiblen) Eintritt in die WWU ermöglichen, die in ihrer
wirtschaftlichen Entwicklung auf etwa dem gleichen Stand sind. Dazu legen die
Kommission und das EWI rechtzeitig vor Ende 1996 Berichte über die
Konvergenzfortschritte aller Mitgliedsländer vor. Die Kriterien lauten
folgendermaßen:
- die Preissteigerungsrate soll niedrig sein und darf um höchstens 1,5
Prozentpunkte über der Inflationsrate jener - höchstens drei -
stabilsten Länder liegen;[5]
- die langfristigen Zinsen dürfen um nicht mehr als 2 Prozentpunkte
über dem Satz in jenen - höchstens 3 - Mitgliedsländern liegen,
die den niedrigsten Preisanstieg vorzuweisen haben;5
- die Finanzlage der öffentlichen Hand soll auf Dauer tragbar sein. Das
ist dann erfüllt, wenn der Schuldenstand nicht mehr als 60% und die
Neuverschuldung nicht mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts
betragen;6
- die Mitgliedschaft im engen EWS-Band soll zwei Jahre ohne größere
Spannungen und ohne Abwertung gewesen sein;
[6]
4.5 Die 3. Stufe (
Endstufe)
4.5.1 Auswahlinstanzen
Auf der Grundlage der Konvergenzberichte des vorangegangenen Jahres
bewertet der ECOFIN-Rat ( Rat der Wirtschafts- und Finanzminister) mit
qualifizierter Mehrheit,
- inwiefern die Kriterien von jedem
einzelnen Mitgliedsstaat erfüllt werden und
- ob eine Mehrheit sie
erfüllt.
Auf der Basis dieser Empfehlungen entscheidet der Europäische
Rat der Staats- und Regierungschefs spätestens bis zum 31.12.1996 ebenfalls
mit qualifizierter Mehrheit,
- ob der Großteil der
Mitgliedsländer die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt
( Grundlagen sind die Empfehlungen des ECOFIN-Rates)
und
- ob es für die Gemeinschaft sinnvoll
ist, in die Endstufe
einzutreten.
4.5.2 Zeitlicher Beginn der 3. Stufe
Beantwortet der Europäische Rat beide Fragen positiv, so hat er den
Zeitpunkt für den Beginn der Endstufe festzulegen.
Geschieht dies nicht bis Ende 1997, so fängt sie am 1. Januar 1999 an.
Bei dieser Möglichkeit wiederholt sich der oben genannte
Prüfprozeß. Es ist aber nun nicht mehr erforderlich, daß
eine Mehrheit die Konvergenzbedingungen erfüllt und der Rat die
Einführung der Endstufe für zweckmäßig
hält.
4.5.3 Das Zusatzprotokoll
Für diejenigen Mitgliedsstaaten, welche die Konvergenzkriterien nicht
erfüllen, gilt eine Ausnahmeregelung und bestimmte Vertragsvorschriften
dürfen auf sie nicht angewandt werden.
In diesem Zusatzprotokoll wird Großbritannien eingeräumt, seinen
Eintritt in die letzte Stufe von einem positiven Votum des britischen Parlaments
und der britischen Regierung abhängig zu machen.
Dänemark läßt durch eine Volksabstimmung diese Entscheidung
treffen.
4.6 Das Europäische System der Zentralbanken (
ESZB)
4.6.1 Aufbau und Struktur
Das ESZB ist dem Modell der Deutschen Bundesbank nachgebildet. Es setzt
sich aus der Europäischen Zentralbank ( EZB) und den Zentralbanken der
Mitgliedsstaaten zusammen. Das führende Entscheidungsorgan ist der Rat der
EZB, der auch die Entscheidungen über die Geldpolitik trifft. Bestandteile
davon sind die Präsidenten der nationalen Zentralbanken sowie das
EZB-Direktorium ( Präsident, Vizepräsident und vier weitere
Mitglieder, die von den Regierungschefs der Teilnehmerstaaten ernannt
werden).
Notenbankpräsidenten von Ländern, für die eine
Ausnahmeregelung gilt, sind nicht Mitglieder des EZB-Rates. Solange nicht alle
EU-Staaten die Konvergenzkriterien erfüllt haben, gibt es deswegen einen
erweiterten Rat, in dem die Präsidenten aller nationalen
Notenbanken ein Sitz- und Stimmrecht haben. Er ist das Bindeglied zwischen
Teilnehmern und Ländern mit Sonderstatus.
4.6.2 Hauptaufgaben des ESZB
Mit Beginn der 3. Stufe geht die Verantwortung für die gemeinsame
Geldpolitik der teilnehmenden Staaten auf das ESZB über. Aus diesem Grund
ist sein vorrangiges Ziel die Sicherung der Preisstabilität ( Art.
105). [7] Im geldpolitischen Bereich lassen sich
vier wichtige Aufgabenbereiche einteilen:
- Bestimmung und Ausführung der
Geldpolitik
- Durchführung von Transaktionen am
Devisenmarkt
- Verwaltung von
Währungsreserven
- Unterstützung eines fehlerfreien
Ablaufs des Zahlungsverkehrs
Für diese Tätigkeiten stehen dem ESZB alle in einer
Marktwirtschaft gebräuchlichen Notenbankinstrumente zur Verfügung.
Einschließlich der Mindestreserve und des Notenemissionsrechts. Die
quantitative Kreditkontrolle ist aber ebenso ausgeschlossen wie die
Kreditlenkung und Zinsreglementierung.
Außerdem entstehen einige Zusatzarbeiten für den
EZB-Rat:
- Erstellung von monetären
Statistiken
- Beratung des Ministerrats, der
Kommission und der zuständigen Behörden sowie der Gemeinschaft oder
einzelner Teilnehmerstaaten, falls der Kompetenzbereich der EZB tangiert
wird
- Design, Produktion und Ausgabe der
Banknoten bzw.
Münzen
4.6.3 Unabhängigkeit des ESZB
Um zu verhindern, daß die Geldpolitik als Instrument der Konjunktur-
und Beschäftigungspolitik eingesetzt wird, ist das Europäische
Zentralbanksystem politisch unabhängig. Daher ist es verboten, die
Notenbank zur Finanzierung der Staatsverschuldung einzusetzen ( Art.
104). [8] Der Vertrag über die
Europäische Union
( Art. 107) verbietet dem EZB und den nationalen Notenbanken zum Schutz
ihrer Unabhängigkeit, Weisungen von externen Personen oder Institutionen
entgegenzunehmen.8
5 Das Übergangsszenarium
Bei der Umstellung auf die Einheitswährung gibt es einen festen
Ablauf, der sich in drei Abschnitte gliedern läßt. Bezogen auf den 1.
Januar 1999 als Starttermin, ist er wie folgt:
1.1.1999- 31.12.2001: Die Wechselkurse der an der EWWU
teilnehmenden Länder werden festgeschrieben, und die Euro-Banknoten und
Münzen hergestellt ⇒
Umstellungsphase
1.1.2002- 31.06.2002: Der gesamte Zahlungs-, d.h. Münz-
und Geldscheinverkehr wird auf den Euro umgestellt. Gleichzeitig gilt noch die
nationale Währung ⇒ Übergangsphase
1.7.2002: Alleinige Geltung des Euro
⇒ Verwirklichungsphase
II. Praktischer Teil
Der zweite Teil basiert auf Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln aus dem
dritten und vierten Quartal 1996. Genauso wie in der Darstellung der Medien
liegt der Schwerpunkt auf den Problemen der EU-Mitgliedsstaaten bei der
Erfüllung der Konvergenzkriterien. Ein weiteres Schwerpunktthema ist der
neu geschaffene Stablitätspakt als Mittel zur dauerhaften Konvergenz der
Volkswirtschaften. Abschließend erscheint es mir wichtig, die finanziellen
Kraftakte bei der Einführung des Euro, gleichermaßen für die
Kommunen und den Handel, darzustellen. Eine Zukunftsprognose zeigt daraufhin die
Chancen und Risiken einer WWU.
6 Die Auslegung der Konvergenzkriterien
In der allgemeinen Diskussion lassen sich leicht zwei verschiedene
Positionen zur Interpretation der Fiskalkriterien
feststellen.
6.1 Die strenge Auslegung
Befürworter dieser Variante sind vor allem die deutsche
Bundesregierung sowie das
Führungsgremium der Deutschen Bundesbank.
Diese Gruppe verlangt eine dauerhafte Konvergenz und will die numerischen
Vorgaben des Vertrages strikt eingehalten wissen. Die stabilitätspolitische
Konvergenz soll nicht mit kurzfristigen finanziellen Kraftakten und
Bilanzkosmetik erreicht werden. Darum ist die Betrachtung eines
Jahresergebnisses nicht ausreichend, sondern ein größerer Zeitraum
nötig. Vor allem die Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung oder auf
den Märkten würde unter einer “ Aufweichung” der Kriterien
leiden und manche Konsolidierungsanstrengung würde deswegen als unwichtig
betrachtet werden.
6.2 Die politische Auslegung
Wie viele Politiker anscheinend nicht wissen, gibt der Maastrichter Vertrag
eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Interpretation. Neben festen Vorgaben
für Zinshöhen, Wechselkursschwankungen und Preisstabilität sind
die Obergrenzen für die Neuverschuldung ( 3% des BIP) und der Schuldenlast
( 60% der Wirtschaftsleistung) keine festen Größen.
Demnach wird der Wert für die Neuverschuldung auch dann
übersprungen, “ wenn das öffentliche Defizit gemessen am BIP
erheblich und laufend zurückgegangen
ist” [9] und keine große Differenz zum
Referenzwert festzustellen ist oder dieser “ nur ausnahmsweise und
vorübergehend übersprungen wird” 9. Das Kriterium
für den Schuldenstand wird auch dann erreicht, “ wenn der Wert
rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert
nähert” 9.
Der Vertragstext selbst ist also das beste Argument dafür, daß
die EWWU ein politisches Unternehmen ist und Flexibilität bei der
Beurteilung der Kriterien gefragt ist. Andererseits tragen politische
Entscheidungen, die wirtschaftlich schwache Staaten in den Teilnehmerkreis
bringen, zum Effekt einer “ weichen Währung” bei.
7 Konvergenzfortschritte der Mitgliedsstaaten
Die meisten EU-Staaten erfüllen die Kriterien noch nicht
vollständig und müssen daher noch große Anstrengungen
unternehmen, um zu den Gründungsmitgliedern zu
zählen.
7.1 Tabellarische Auflistung
Es wurden diejenigen Länder ausgewählt, die entweder durch ihre
Konvergenzzahlen herausstechen oder anhand anderer Merkmale im folgenden Text
näher behandelt werden sollen.
|
Länder
|
( höchstens 2,8%)
|
Haushaltsd.10
( höchstens 3%)
|
Staatsversch.10
( höchstens 60%)
|
|
|
Deutschland
|
1,6%
|
4,0%
|
60,3%
|
5,994%
|
|
Frankreich
|
1,9%
|
4,4%
|
53,5%
|
5,938%
|
|
Luxemburg
|
1,3%
|
-1,5%*
|
7,8%
|
5,930%
|
|
Italien
|
3,9%
|
6,6%
|
123,4%
|
8,395%
|
|
England
|
2,3%
|
4,2%
|
54,3%
|
7,523%
|
erfüllt
nicht erfüllt
*
Überschuß
Bei den Kriterien eins und vier sieht die Situation noch recht gut aus,
denn sie werden von vier der fünf Länder erfüllt ( bis auf
Italien). Die seit Jahren verfolgte
Stabilitätspolitik hat zu einer Annäherung der Inflationsraten
auf einem niedrigen Niveau geführt. Das Budgetdefizit von 3% gilt im
allgemeinen als die wichtigste Bedingung. Auf diese Größe haben die
Regierungen einen unmittelbaren Einfluß und versuchen deshalb mit neuen
Einnahmen, Einsparungen oder Haushaltstricks, das Defizit zu verringern.
Die Gesamtverschuldung wird bei den meisten EU-Staaten durch Altlasten
bestimmt, die kurzfristig nicht mehr zu beseitigen sind. So ist es selbst
für Länder mit einem Schuldenberg von knapp über 60% ( wie z.B.
Deutschland) nicht einfach, den geforderten Wert zu erreichen.
7.2 Luxemburg als sicherer Kandidat
Das Großherzogtum glänzt als einziges Land mit einem
Haushaltsüberschuß, der 1997 voraussichtlich 1,0% des BIP betragen
wird. Die seit Jahren niedrige Staatsverschuldung wird sich im Bewertungsjahr
auf nur 7,5% belaufen. Langfristige Zinsen und die Inflation runden das
glänzende Gesamtbild ab und liefern den Beweis, daß Luxemburg als das
sicherste Gründungsmitglied gilt.
7.3 Deutschlands Sparpläne
Die Bundesrepublik gehört zu den beiden Kernländern ( neben
Frankreich), ohne die man sich eine Währungsunion kaum vorstellen kann.
Gemäß einer Anweisung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 1992
als auch vom Deutschen Bundestag hat die Regierung den Auftrag bekommen, die
Konvergenzkriterien strikt auszulegen. Dieses Beharren auf die
Geldwertstabilität des Euro widerspricht aber der eigenen durchwachsenen
ökonomischen Situation. Rezession und hohe Arbeitlosigkeit lassen die
Bundesregierung ständig über mögliche Sparmaßnahmen
nachdenken. So sieht, zum Beispiel, das Anfang September beschlossene Sparpaket
Kürzungen der diversen
Arbeitsmarktbudgets von acht Milliarden Mark vor. Wie realistisch diese
Planung ist, muß sich erst noch zeigen, da sie unter anderem von einer
Annäherung der Beschäftigungslage in Gesamtdeutschland ausgeht.
Sehr nahe an der Grenze des Legalen liegt der Haushaltsplan 1997, in dem
Investitionen von 60,6 Milliarden einer Nettokreditaufaufnaheme von 56,5
Milliarden Mark gegenüberstehen.
Trotz dieser erheblichen Sparbemühungen wird das Staatsdefizit 1997
mit geschätzten 3,3 Prozent wohl über der Maastricht-Grenze von drei
Prozent bleiben. Um das Kriterium zu erfüllen, müßten Bund,
Länder, Gemeinden und Sozialkassen noch zwölf Milliarden Mark sparen.
7.4 Frankreichs Finanztricks
Frankreichs Wirtschaftslage ähnelt der schlechten Situation in
Deutschland. Ein hohes Wirtschaftswachstum ist nicht in Sicht, und die
Konvergenzwerte beider Nachbarländer divergieren nicht stark voneinander.
Wegen dieses kritischen Zustandes hält die französische Regierung an
der Politik der Einschränkung der Staatsausgaben und der
Währungsstabilität fest. Sorgen macht der Budgetentwurf für 1997,
der offenbar mustergültig die Richtmarke für die öffentliche
Neuverschuldung erfüllt, jedoch der Kreativität der französischen
Finanzminister zuzuschreiben ist. Entscheidend für den nur bilanztechnisch
so überzeugenden Etatplan ist eine Einmalzahlung der France Telecom an den
Staat von 37,5 Milliarden Franc, welche die Nettoneuverschuldung um 0,5% senken
soll. Im Gegenzug übernimmt der Staat die Pensionsrückstellungen
für die Mitarbeiter des vor der Privatisierung stehenden Fernmeldekonzerns.
Kurzfristig wird das Budget dadurch entlastet, bis zum Auslaufen der
Rentenregelung entstehen aber zusätzliche Lasten von schätzungsweise
250 Milliarden Franc für den Staat. Weiterhin
stehen Kürungen im Sozialbereich von 18 Milliarden Mark an. Bis zu
7000 Arbeitsplätze sollen im öffentlichen Dienst, trotz der ohnehin
schon hohen Arbeitslosenquote ( 12%), gestrichen werden und statt für
720000 wird es nur mehr für 500000 Franzosen
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geben.
7.5 Italien mit wirtschaftlichen Problemen
In Italien versucht man mit aller Macht in die EWWU aufgenommen zu werden,
“ koste es, was es
wolle” [11].
Ein sehr umstrittener Schritt zu diesem Vorhaben war das Haushalts- und
Finanzgesetz für 1997. Es sieht vor, die Staatsausgaben um 62,5 Mrd. DM zu
entlasten. Diese Summe setzt sich folgendermaßen zusammen:
- 12,5 Mrd. DM aus buchungstechnischen
Maßnahmen
- ebenfalls 12,5 Mrd. DM aus einer einmalig
ehobenen Europa-Steuer
( Zusatz zur
Einkommenssteuer)
- 25 Mrd. DM aus Ausgabenstreichungen um 5 bis 7%
bei den Ministerien und geringeren Zinsausgaben
- zusätzliche Einnahmen, die nicht weiter
spezifiziert werden
Mißtöne bei diesen
Bemühungen könnten sich ergeben, wenn das Wirtschaftswachstum nicht,
wie geplant, bei 2%, sondern nach realistischen Schätzungen bei 1 bis 1,5%
liegen wird. Finanzfachleute kritisieren auch den einmaligen Charakter dieser
Maßnahmen,
“ der nicht zur dauerhaften Besserung der
Staatskonten” [12] beitrüge. Durch
die Steuererhöhungen würde außerdem der schwache Inlandskonsum
noch mehr gebremst und die Konjunkturflaute Italiens verstärkt
werden. [13]
Mit dem Eintritt in den Wechselkursverband des EWS am 24. November 1996 hat
die Lira wahrscheinlich erst ein Kriterium erfüllt, und auch die
Inflationsrate liegt mit 3,9% nicht auf Maastricht-Kurs. Das
gesamtwirtschaftliche Defizit soll durch das Sparpaket von 6,6% ( 1996) auf 3,3%
( 1997) gesenkt werden. Es stellt sich aber die Frage, ob die Bedingungen
für eine auf Dauer tragbare Finanzlage damit erfüllt werden. Probleme
macht deshalb auch die hohe Bruttoverschuldung, die mit 123,4% des BIP doppelt
so hoch wie der Referenzwert ist. Man erhofft sich deshalb niedrige Zinsen und
verweist darauf, “ daß es bei diesem Kriterium vor allem auf den
sinkenden Trend und weniger auf die punktgenaue Erfüllung (...)
ankomme” [14].
7.6 Englands politische Uneinigkeit
Die Probleme in diesem Mitgliedstaat der EU gehen nicht auf wirtschaftliche
Defizite, sondern auf politische Meinungsverschiedenheiten zurück.
Die im Moment noch konservative Regierung ( Tory-Partei) ist in zwei
verschiedene Lager gespalten, den Europa-Gegnern und -Befürwortern. Der
linke Parteikern unter Premierminister John Major spricht sich für ein
föderal organisiertes Europa aus und betont seine Haltung zur
Einheitswährung. Das letzte Wort über den britischen Eintritt in die
Währungsunion soll seiner Meinung nach dem Volk in einem Referendum
eingeräumt werden.
Im rechten Flügel der Partei gruppiert sich aber ein großer
Anteil von Skeptikern, die mit Austritt drohen, falls Major nicht rechtzeitig
vor der Wahl im nächsten Jahr den EWWU-Beitritt Großbritanniens
zumindest in der Anfangsphase ausschließt. Major selbst will im “
nationalen Interesse an den Verhandlungen beteiligt
sein” [15], um nicht
“ einer mit wirtschaftlichen Fehlern behafteten Währungsunion
beizutreten”16.
Auch die Bank of England sieht Nachteile, falls Großbritannien erst
nach 1998 in die EWWU eintreten sollte. “ Reale
Wettbewerbsnachteile” [16] für die
britischen Finanzinstitutionen wären genauso die Folge wie eine
Nichtberücksichtigung der “ Bank of England im
Entscheidungsprozeß um die Rahmenbedingungen einer gemeinsamen
Geldpolitik” 17.
Inzwischen hat die rivalisierende Labour Partei Kapital aus den
Uneinigkeiten der konservativen Regierung geschlagen und sicherte sich durch
eine Nachwahl die Regierungsmehrheit. Die wohl zukünftige
Führungspartei unter Tony Blair sieht die Währungsunion mit Skepsis,
setzt aber auf ihre innerparteiliche Geschlossenheit.
8 Der Stabilitäts- und Wachstumspakt
Am 13. Dezember 1996 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU
in Dublin auf den schon lange geforderten Pakt. Die vereinbarten Bedingungen
sollen bis zum Amsterdamer Gipfel ( Juni 1997) in zwei Rechtsverordnungen
vorliegen.
8.1 Verpflichtung der EU-Länder zu Stabilitätsprogrammen
Zum einen versucht man, die öffentlichen Haushalte durch die
EU-Kommission und den Rat in Zukunft strenger zu überwachen und, wenn
nötig, in einem Frühwarnsystem ( in Form von konkreten Empfehlungen)
zu Preventivmaßnahmen anzuregen.
Die Gründungsmitglieder des EURO verpflichten sich, ausgeglichene oder
überschüssige Haushalte als Ziel zu haben. Sie müssen deshalb
Stabilitätsprogramme entwerfen, in denen die mittelfristigen Haushaltsziele
und erwartete Gesamtverschuldung bestimmt werden. Bei einem öffentlichen
Defizit- oder Überschuß ist ein sogenannter
“ Anpassungspfad” [17]
nötig.
Weiterhin müssen die Länder den erwarteten Verlauf der
Wirtschaftsentwicklung und eine “ Analyse des Defizit- und Schuldenstandes
angeben”17. Auch die Nicht-Teilnehmer aus der EU verpflichten
sich zu ähnlichen Konvergenzprogrammen.
8.2 Sanktionsmechanismus bei übermäßigen Defiziten
Bisher galt, daß ein EU-Mitgliedsland das Limit für die
Neuverschuldung von 3% nur dann überschreiten darf, wenn es eine schwere
Rezession erleidet. Dieser Begriff sollte nun quantifiziert werden.
Ergänzend zu Art. 104c des Maastrichter Vertrages wird folgendes
Beschlußverfahren bei der Feststellung eines übermäßigen
Defizits angewandt werden. Die EU-Kommission und der Wirtschafts- und
Währungsausschuß legen dem Ministerrat jeweils einen Bericht und eine
Stellungnahme vor, wenn ein Mitgliedsstaat die drei Prozent Grenze
überschreitet oder zu überschreiten droht. Anhand der zwei Berichte
entscheidet der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit nach Art. 104c, ob
Sanktionen gegen den Haushaltssünder zu verhängen sind ( bei
Fristsetzung und Verteilung von Sanktionen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln
aller am EURO teilnehmenden Länder, ohne das betroffene Land, nötig).
Das Land hat keine Sanktionen zu befürchten, wenn die gesamtwirtschaftliche
Leistung um wenigstens 2% ( schwere Rezession) zurückgegangen ist. Schwankt
der Wert zwischen 0,75 und 2%, “soll der Ministerrat die Verhängung
der Sanktionen auf Antrag aussetzen
können” [18].
Die Höhe der Bußgelder gliedert sich in einen festen Betrag von
2% des BIP und eine flexible Komponente, “ die einem Zehntel des Betrags
entspricht um den das Defizit den Refernzwert von 3% des BIP
überschreitet” [19] und
bis zur Obergrenze der Defizitüberschreitung von 0,5% des BIP pro Jahr
reicht.
Die Strafen haben zunächst die Form einer unverzinslichen Einlage und
sollen bei Fortdauer des Verstosses nach zwei Jahren in endgültige
Bußgelder umgewandelt werden.
8.3 Weitere Regelungen
Zwischen den Währungen der ersten Teilnehmer und denen der
Nachzügler soll es ab 1999 ein neues Wechselkurssystem ( EWS II)
geben.
Ziel ist es, ein stabiles Verhältnis zwischen dem Euro und den anderen
Währungen herzustellen und vor allem unkontrollierte,
wettbewerbsverzerrende Abwertungen der verbliebenen Währungen zu
verhindern.
Regelungen zum Rechtsstatus des Euro vom Beginn der Währungsunion bis
zum Verschwinden der nationalen Banknoten sind ebenfalls noch nicht
endgültig ausgearbeitet.
9 Die Umstellung auf die neue Währung
Noch rechtzeitig vor der Umstellungsphase müssen sich die Kommunen und
der Handel alle rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der
Euro-Einführung beschaffen, um den Änderungsbedarf umreißen zu
können.
9.1 Probleme im Handel
Der Einzelhandel spricht sich mehrheitlich für die Umstellung auf die
neue Währung aus, ist aber gegen die Übergangszeit von einem halben
Jahr. Die Kosten für die Umstellung auf den Euro beziffern sich auf 10 Mrd.
DM, für die parallele Geltung zweier Währungen auf ca. 30 Mrd. DM. In
diesem kurzen Zeitraum müßte die Branche “ zusätzliche
Anlagen erwerben” [20] und das sei “
nicht praktikabel” 21. Folgende Schwierigkeiten würden sich
ergeben:
- Anschaffung neuer Preisauszeichnungssysteme
- Umrüstung der Waagen und Kassen
- Steigende Fehlerquelle beim Abkassieren
- Erhöhte Kosten bei der Geldver- und
-entsorgung
- Angabe des Preises je
Maßeinheit
Nach einer Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels ( BAG) sind sich 44% aller
Unternehmer schon fast sicher, daß die Umstellungskosten zu
Preissteigerungen führen
müßten. [21]
9.2 Probleme für die Kommunen
Das Hauptaugenmerk in den Gemeinden muß ab 1999 auf der Entwicklung
einer Software für zwei Währungen liegen, um rechtzeitig der
Buchhaltung und den Privatleuten den Umgang damit zu ermöglichen. Auch die
technischen Einrichtungen, wie z.B. Parkuhren, Frankiermaschinen und
Geldzählgeräte müssen entweder neu programmiert oder umgetauscht
werden. In der Übergangsphase müssen die Kommunen sogar für beide
Währungen Parkscheinautomaten aufstellen. Zuletzt sind noch Belege,
Rechnungen, Listen etc. und die gesamte Haushaltswirtschaft sowie das kommunale
Recht umzuändern.
Sowohl in den Kommunen als auch im Handel gibt es Befürworter des
“ Big Bang”, also einer Umstellung auf den Euro ohne die
Übergangszeit von einem halben Jahr. Diese Methode erscheint etwas
preiwerter, jedoch technisch schwerer zu verwirklichen.
10 Die neuen Geldscheine und Münzen
Die nationalen Regierungen entscheiden über das zukünftige Design
der neuen Münzen. Hier steht nur deren Einteilung in 1 und 2 Euro sowie 1,
2, 5, 10 und 50 Cent fest.
Bei den Banknoten hat sich das EWI für einen Vorschlag aus
Österreich entschieden. Auffälligste Merkmale dieser Euro-Geldscheine
sind auf der Vorderseite Fenster und Tore, auf der Rückseite verschiedene
Brücken und die EU-Flagge. Jeder Schein steht für eine eigene
europäische Kulturepoche - von der Klassik bis zur Architektur des
20. Jahrhunderts. Die Stile und vor allem die Brücken stehen
symbolhaft für das
“ gemeinsame europäische Kulturerbe und die Verbindung zwischen
den Völkern” [22].
Möglicherweise werden die Banknoten noch mit nationalen Symbolen
und
Sicherheitsmerkmalen ergänzt werden.
Die Stückelung umfaßt sieben Scheine ( 5, 10, 20, 50, 100, 200,
500 Euro). Die Farbpalette reicht von grau ( 5 Euro) über rot ( 10er), blau
( 20er), orange ( 50er), grün
( 100er), braun und gelb ( 200er) bis zu lila für die Note über
500 Euro.
11 Schluß
Auch wenn im Moment die technischen Vorbereitungen für den Euro mit
Hochdruck laufen und viele Politiker nur noch formelle Dinge zu klären
haben, fragen sich noch viele Bürger, ob dieses Vorhaben nicht doch zu
riskant sein wird. Breite Zustimmung sind in Frankreich und Italien, viel
Skepsis ist in Deutschland und Großbritannien vorhanden. Welche
praktischen Folgen das Unternehmen Währungsunion haben könnte,
möchte ich zum Schluß erläutern.
Eine positive Folge ist die Senkung von Transaktionskosten. Im Privatsektor
entfallen Umtauschkosten bei Auslandsreisen, und Unternehmen ersparen sich
selbige beim grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr.
Ebenfalls vorteilhaft ist vor allem für den Verbraucher die durch den Euro
steigende Preistransparenz. Durch die Einheitswährung ist es für
Privatpersonen und kleinere Importeure leichter, die im Ausland angebotenen
Güter und Dienstleistungen mit heimischen Konkurrenzprodukten zu
vergleichen. Damit verschärft sich die Konkurrenz zwischen in- und
ausländischen Anbietern, was zu einer Intensivierung des Wettbewerbs
führt. Strickt man dieses Modell weiter, so wären ein höheres
Wrtschaftswachstum und die damit verbundene Schaffung zusätzlicher
Arbeitsplätze die unmittelbare Folge.
Bei den Risiken einer EWWU muß man zwei Szenarien unterscheiden.
Startet man mit einer größeren Teilnehmerzahl, so müßten
zwangsläufig die Stabilitätskriterien mißachtet werden. Staaten
mit einem sehr unterschiedlichen Entwicklungsstand würden teilnehmen, was
ökonomische Gefahren mit sich brächte. Die geforderte
Stabilitätspolitik würde schon nach kurzer Zeit auf die Probe gestellt
werden. Der Verzicht auf eine eigenständige Geldpolitik und auf das
Instrument der Wechselkursanpassung könnte in einem Teil der Gemeinschaft
zu Arbeitslosigkeit und sozialen Spannungen führen, andere
Mitgliedsländer wären zu Transferzahlungen gezwungen. Die
ökonomischen Interessengegensätze könnten durchaus zu einer
politischen Zerreißprobe eskalieren.
Eine kleine WWU wäre aus wirtschaftlicher Sicht kaum bedenklich.
Spannungen könnten eher durch die Zweiteilung der EU-Staaten in Teilnehmer
und Verbliebene entstehen. Auf diesem Weg wären die politischen
Integrationsfortschritte schlecht zu erreichen, solange die zunächst
ausgeschlossenen EU-Mitglieder der EWWU nicht nachträglich beigetreten sein
werden.
Die behandelten Folgen sind nur ein kleiner Auszug aller möglichen
Auswirkungen einer einheitlichen Währung. Eindeutig ist bisher nur,
daß ein großer Teilnehmerkreis die Chancen genauso wie die Risiken
erhöht.
Literaturverzeichnis
Bücher
- Recktenwald, H.C., Wörterbuch der
Wirtschaft, Stuttgart, Alfred Kröner Verlag, 1987
- Bayerische Landeszentrale für
politische Bildungsarbeit ( BLB), Die Europäische Gemeinschaft,
München, Isar-Post Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, 1993
- Kiehling, H., Finanzplatz Europa,
München, C.H. Beck Verlag, 1992
- Bandulet, B., Das Maastricht Dossier:
Deutschland auf dem Weg in die dritte Währungsreform, München,
Wirtschaftsverlag Langen Müller/Herbig, 1993
Sonstige Quellen:
Zeitschriften
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken
und Raiffeisenbanken ( BVR),
Europäische Wirtschafts- und
Währungsunion, in: Volkswirtschaft special, 1995, Nr. 10
- o.V., Leiden für Maaastricht, in:
Der Spiegel, 1996, Nr. 38
Zeitungen
- Schwabacher Tagblatt ( STB) vom
11.7.96
- Handelsblatt ( HB) vom 30. 9.96
- Handelsblatt vom 29.11.96
- Handelsblatt vom 24.10.96
- Süddeutsche Zeitung ( SZ) vom
14./15.12.96
- Handelsblatt vom 19.11.96
- Schwabacher Tagblatt vom 9.12.96
- Handelsblatt vom 17.12.1996
- Frankfurter Allgemeine Zeitung ( FAZ)
vom 16.12.96
- Handelsblatt vom
25.9.96
“ Ich erkläre hiermit, daß ich die Facharbeit ohne fremde
Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen
und Hilfsmittel benützt habe.
........................................ .................................................................”
Ort/Datum Unterschrift des Schülers
[1]Recktenwald: Wörterbuch der
Wirtschaft, S. 633
[2]Bandulet: Maastricht Dossier, S.
128
[3]Recktenwald: Wörterbuch der
Wirtschaft, S. 662
[4]BVR: Volkswirtschaft special, S.
6
[5]nach Bandulet: Maastricht Dossier, S. 135
und BLB: Europäische Gemeinschaft, S.100
[6]nach Bandulet: Maastricht Dossier, S.
135 und BLB: Europäische Gemeinschaft, S. 100
[7]nach BLB: Europäische Gemeinschaft,
S. 97
[8]nach BLB: Europäische Gemeinschaft,
S. 98
[1]0 beruht auf Daten aus dem
Spiegel vom 16.9.96
[10]gemäß HB vom
24.10.96
[21] nach HB vom 19.11.96
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