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Wie finanziert sich die Kirche?
Wie finanziert sich die Kirche?
I. Zur Stellung von Kirche und Staat
Es gibt viele Bereiche, in denen sich die Aufgaben von Kirche und Staat
überschneiden, z.B. in den sozialen Bereichen, in der Erziehung, in Teilen
der Öffentlichkeitsarbeit. Um Konflikte zu vermeiden, muss das
Verhältnis zwischen diesen beiden Institutionen eindeutig geklärt
sein.
Verschiedene Staaten haben hierzu verschiedene Möglichkeiten
gewählt.
1. Die Kirche ist Staatskirche
2. Die Stellung der Kirche gleicht der Rechtsstellung, die der einzelne
Staatsbürger sowie die
Vereinigungen der Staatsbürger haben. Die Kirche hat keine
Sonderstellung. Dies bezeich-
net man als volle oder laizistische Trennung.
3. Die Kirche hat eine besondere Stellung und besondere zusätzliche
Rechte. Man bezeichnet
dies als hinkende Trennung. Nach dieser Möglichkeit ist das
Verhältnis zwischen Kirche
und Staat in unserem Land, der Bundesrepublik Deutschland,
geregelt.
Gleichzeitig bestehen zwischen dem Heiligen Stuhl und den einzelnen Staaten
oder Ländern,
bei uns auch Bundesländern, spezielle Kirchenverträge
(Konkordate), um die Zusammenarbeit
von Kirche und Staat genauer zu regeln.
II. Kirchliche Finanzierungsmöglichkeiten
Die Kirche benötigt laufend finanzielle Mittel, um ihren
vielfältigen Aufgaben nachkommen zu
können. Die Art und Weise, wie sich Kirche in den verschiedenen
Ländern finanziert, ist ab-
hängig von der jeweiligen Regelung des Verhältnisses zwischen
Kirche und Staat.
In Ländern, in denen die Kirche als Staatskirche besteht, wie dies
z.B. in England, den skan-
dinavischen Staaten und Chile der Fall ist, stellt der Staat die
Finanzierung der Kirche sicher.
Das hat den Vorteil, dass der Kirche stets Gelder zur Verfügung
gestellt werden.
Andererseits wirkt der Staat auf die Regelung kirchlicher Angelegenheiten
ein. So müssen z.B. in England Kirchengesetze vom Parlament genehmigt
werden, Bischöfe werden auf Vorschlag des Premierministers von der
Königin ernannt, auch bei der Einstellung der Geistlichen spricht der Staat
mit. Die Kirche als Staatskirche ist in großem Maße vom Staate
abhängig.
Ferner gibt es die Länder,in denen eine laizistische Trennung von
Kirche und Staat besteht. In diesen Ländern, zu denen z.B. auch die USA und
Frankreich gehören, finanziert sich die Kirche durch die Spenden ihrer
Mitglieder. Die Zuwendungen beruhen also auf Freiwilligkeit.
Nun muss die Kirche, um genügend Spenden zu bekommen, die
Gläubigen motivieren. Deshalb ist es notwendig, interessante Gottesdienste
mit mitreißenden Predigten abzuhalten, um mög-
lichst viele Gläubige zu erreichen und Geld von ihnen zu erhalten. So
geht in den USA auch kein Klingelbeutel, sondern ein Knisterbeutel während
des Gottesdienstes durch die Reihen. Nicht Münzen sollen klingeln, sondern
Geldscheine, d.h. möglichst hohe Beträge sind
erwünscht.
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Diese Situation führt jedoch leicht zu der Gefahr, dass im
Gottesdienst mehr Wert auf die äus-
sere Darstellung, ja Unterhaltung des "Publikums" gelegt werden
könnte. Äußerlichkeiten tre-
ten in den Vordergrund, die Auseinandersetzung mit Glaubensinhalten, also
das Wesentliche,
nimmt eine untergeordnete Stellung ein. Eine weitere Gefahr besteht darin,
dass die Kirche un-
ter den Einfluss kapitalkräftiger Geldgeber geraten kann.
In unserem Land besteht die hinkende Trennung, d.h. der Staat hat der
Kirche eine besondere Stellung als Körperschaft des öffentlichen
Rechtes verliehen. Der Staat hilft der Kirche bei der
Finanzierung ihrer Aufgaben, indem er die Mittel für sie bei den
Kirchenmitgliedern einzieht.
Die Finanzämter ziehen nicht nur die Steuern zur Finanzierung der
Staatsausgaben ein, sondern
auch die Kirchensteuer. Diese ist als Betrag in Höhe von 10 % der
Lohn-oder Einkommensteuer festgesetzt und wird gemeinsam mit der Steuer
berechnet und eingezogen.Damit ist ein gewisser Ausgleich zwischen der
finanziellen Situation und dem Bei-
trag der Kirchenmitglieder gegeben. Die Pflicht zur Zahlung der
Kirchensteuer ist bei allen
Mitgliedern der Kirche, die erwerbstätig sind und ein
steuerpflichtiges Einkommen beziehen,
zwangsweise gegeben.
Gleichzeitig ist die Kirche verpflichtet, die erhaltenen Mittel zur
Bezahlung von Personal- und
Sachaufgaben zu verwenden und nicht dazu, das Vermögen der Kirche zu
mehren.
Damit unterstützt der Staat die Arbeit der Kirche in vielen Bereichen,
ob es das Betreiben von
kirchlichen Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Alten- und
Pflegeheimen ist, die oft einen
sehr guten Ruf besitzen und auch Menschen offen stehen, die nicht
katholischen Glaubens sind.Das Gehalt der Gemeindeschwester, die
Hilfsbedürftige betreut, das Gehalt des Priesters,
der eine Gemeinde versorgt oder in Institutionen wie Krankenhäusern,
Gefängnissen, bei der
Bundeswehr ein Ansprechpartner für seelische Nöte ist, all dies
ist durch dieses Modell weit-
gehend sichergestellt. Gleichzeitig gehört es zu den Aufgaben der
Pfarrer, wöchentlich vier
Stunden Religionsunterricht an öffentlichen Schulen zu erteilen.
Dem Vorteil dieser Finanzierungsmöglichkeit, einen festen finanziellen
Rahmen für kirchliche
Vorhaben zu sichern, könnte der Nachteil gegenüber stehen, dass
ein Pfarrer sich nicht unbedingt bemühen muss, Gläubige zu motivieren,
da er auf jeden Fall sein Gehalt bekommt.
Auch bei der Abhängigkeit der Kirche von dem für ihre
Finanzierung sorgenden Staat wären
mögliche Konflikte denkbar.
Die Kirche hat weitere Einkünfte durch die Einnahmen aus dem
Kirchenvermögen, die Kollekten in der Kirche und aus Sammlungen.
So wird z.B. das Engagement kirchlicher Organisationen in der Dritten Welt,
das nicht nur dem Gedanken des Missionierens dient, sondern wichtige
Entwicklungshilfen leistet, vorwiegend aus Spendensammlungen finanziert.
Für mich war es eindrucksvoll, früher mit anderen Sternsingern
von Haus zu Haus zu ziehen und für die Unterstützung von Kindern in
der Dritten Welt Gelder zu sammeln.
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