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Kirche und Staat
Maturareferat erstellt,
am 8.5.1996
Thema
Kirche und
Staat
Nachbearbeitet von Mag. Christian
Suchy
Kirche und
Staat
1. Reich Gottes
2. Christenverfolgung
2.1. Örtliche Einzelverfolgungen
2.2. Systematische Verfolgung
3. Konstantinische
Wende
4. Die Kirche im Bund mit dem
Frankenreich
5. Kirche und Staat im hohen und späten
Mittelalter
5.1. “Libertas ecclesiae” (echte
Kirchenfreiheit)
5.2. Der Investiturstreit
5.3. Die Führung des Abendlandes ging vom
König auf den Papst über
6. Aufklärung
7. Neuzeit - Beziehungsmodelle zwischen
Kirche und Staat
7.1. Staatskirchentum
7.2. Trennung von Kirche und Staat
7.3. Kooperationsmodelle
7.4. Kirche in pluraler Gesellschaft
8. Kirche und Staat in
Österreich
8.1. Habsburger und Josephinismus
8.2. Konkordate
8.2.1. Pius XI
8.2.2. Wandel der Staats- und Traditionskirche zur
Zeugnis- und Bekenntniskirche
8.2.3. Kirche im 3. Reich
8.2.4. Kirche in der 2. Republik
9. Theologie der
Befreiung
9.1. Motivation der Option für die
Armen
9.2. Armut
9.2.1. Der Arme im sozio- ökonomischen
Sinn
9.2.2. Der Arme im Sinn des Evangeliums
9.3. Geschichte der Theologie der
Befreiung
KIRCHE UND
STAAT
1. Reich Gottes
Das Christentum ist politisch (Reich
Gottes).
Die Visionen des Reiches Gottes hier und jetzt
sind:
a) Christus heilt, er ist ein Terapeut.
b) Mit den Jüngern veränderte sich das Reich
Gottes; wir leben in einer
Kontrastgesellschaft.
Laut Mt 5; Jes 2 sollen wir so leben, daß
wir andere mit unserem Glauben “anstecken” und sie mitmachen. Sie
(die anderen) sollen sehen, wie wir (Christen) einander lieben.
Wenn die von Christus gewollte
Kontrastgesellschaft
* Weltflucht begeht, so bleibt jenen Menschen, denen es
hier und heute schlecht geht, die Vertröstung aufs
Jenseits.
* in der Welt aufgeht, resultieren daraus Fanatismus
und Gewalt.
2. Christenverfolgung
In Rom war die Religion aufs engste mit dem Staatswesen
verbunden. Der Kult war eine öffentliche Angelegenheit und gehörte zum
Aufgabenbereich der Beamten. Die römische Religionspolitik ließ Raum
für alle Religionen, sofern sie neben der eigenen Gottheit auch die
Staatsgötter verehrten. Den Christen und ihrem Glaubensverständnis war
es unmöglich, diese Bedingungen zu erfüllen. Dieser
Ausschließlichkeitsanspruch der Christen war die eigentliche Ursache
für die wachsende Feindseligkeit ihnen gegenüber. Die Ablehnung der
Staatsreligion hatte die Verweigerung des Kaiserkultes zur Folge. Die Christen
hielten sich von den öffentlichen Opfern und vom “Kulturleben”,
das eng mit dem heidnischen Kult verbunden war, fern und fanden sich zu geheimen
Gottesdiensten zusammen. Dies schürte den Unwillen der heidnischen
Mitbürger. Die Absonderung weckte Mißtrauen und war Nährboden
für Verdächtigungen.
2.1. Örtliche Einzelverfolgungen (ca. 60 -
250 n. Chr.)
Der Kaiser (Nero: 54 - 68), auf dem der Verdacht der
Brandstiftung lag, schob die Schuld den Christen zu, und ließ sie unter
ausgesuchtesten Martern hinrichten.
Über die Einstellung des römischen Staates zur
Kirche zu Beginn des 2. Jh. gibt ein Briefwechsel zwischen Plinius dem
Jüngeren und Kaiser Trajan (98 - 117) Aufschluß. Plinius bittet um
Verhaltensvorschriften gegenüber den Christen. Des Kaisers Meinung:
“Im allgemeinen läßt sich keine feste Regel aufstellen.
Aufzuspüren sind sie nicht; sollten sie angezeigt und überführt
werden, so sind sie zu bestrafen.”
Während des 2. Jh. war es strafwürdig, Christ
zu sein, was aber rechtlich nicht fundiert und allein durch die feindliche
Haltung der heidnischen Bevölkerung begründet war. Am offensten zeigte
sich das durch Pogrome Marc Aurels (161 - 181).
2.2. Systematische
Verfolgung
Der in Carnuntum bei Vindobona zum Kaiser ausgerufene
Septimus Severus hatte 201/2 den Übertritt zum Christentum mit Strafen
belegt. Es gab zwar aufgrund des Edikts größere Verfolgungen im
gesamten Römerreich, es wurde aber nicht konsequent genug
durchgeführt.
Die eigentliche systematische Verfolgung begann erst
unter Kaiser Decius (249 - 51). Er wollte das von allen Seiten bedrohte
Römerreich durch die Wiederbelebung des heidnischen Kultes zusammenhalten.
Jeder Erwachsene mußte aufgrund eines Dekretes in Anwesenheit einer
kaiserlichen Kommission Weihrauchkörner vor Götterstatuen opfern.
Viele Christen haben geopfert, um ihre Posten beibehalten zu können.
Die letzte schwere Verfolgung brach um 300 herein, als
der, von seinem Schwiegersohn und Mitkaiser Galerius, aufgehetzte Diokletian
(284 - 305) verfügte:
Alle Christen, besonders Bischöfe und Priester
mußten zum Opfer gezwungen; alle Kirchen mußten zerstört, alle
hl. Bücher ausgeliefert und vernichtet werden.
Einer der vielen Christen, die das Martyrium erlitten,
war der hl. Florian, der um 304 in der Enns ertränkt wurde. Erst als der
sterbenskranke Galerius 311 ein Edikt erließ, in dem er den Christen
zugestand, wieder Christen sein zu dürfen und Gottesdienste zu halten, gab
er den Christen Hoffnung. Sie sollten bei ihrem Gott für den Kaiser
beten.
Die äußerst blutige Verfolgung war zu Ende,
die geistige Auseinandersetzung ging aber weiter. Aus der Verfolgung lernte die
Kirche vom Staat unabhängig zu sein und trotz Unterdrückung zu
überleben, ja sogar sich zu verbreiten und zu vermehren.
3. Die konstantinische
Wende
Diokletian hatte das Römische Reich in einen West-
und einen Ostteil geteilt, was einen Zwist zwischen den Regenten zur Folge
hatte. Nach vielen Schlachten siegte Konstantin der Große. Gemeinsam mit
Lincinius einigte er sich auf das Toleranzedikt von Mailand (313), dem Beginn
positiver staatlicher Kirchenpolitik:
- Die Kirche wurde nicht nur toleriert, sondern auch
vom Staat gefördert.
- Die Kirche erhielt enteignete Güter zurück
und wurde mit Schenkungen bedacht.
- Der Sonntag wurde gesetzlicher
Feiertag.
Der eigentliche Grund von Konstantins Bekehrung war,
daß er erkannt hatte, daß das Christentum Macht und aufbauende
Kräfte hatte. Konstantin fühlte sich auch als Regent der Kirche und
griff in innere Angelegenheiten ein. Er meinte:
“Was ich will, muß als kirchlicher Rechtssatz
gelten!” (=Cäsaropapismus).
Die daraus resultierenden Gefahren der
Veräußerlichung in dem aufkommenden Massenchristentum und der
Abhängigkeit von der Staatsgewalt konnte niemand vorausahnen.
380 erließ Kaiser Theodosius der Große ein
“Edikt über den Katholischen Glauben”, mit dem die kath.
Reichskirche begründet wurde. Christentum wurde
Staatsreligion.
Vorteile:
- Die Christen wurden nicht mehr
verfolgt.
- Seit Konstantin können Christen in
einflußreiche Stellungen gelangen.
- Die Bischofssitze können Vermögen erben.
Sie werden Reichsbeamten gleichgestellt und können daher Recht
sprechen und andere hohe Ehrenstellungen erreichen.
- ungehinderte Verbreitung des Christentums im gesamten
Reich
- Einflußnahme in das öffentliche Leben
(Abschaffung der Kreuzigungsstrafe, Sonntag wird gesetzlicher
Feiertag).
Nachteile:
- Gefahr des Mitläufertums: es lohnt sich, ein
Christ zu sein
- Gefahr, daß die politisch-weltlichen Interessen
für die Kirche in den Vordergrund treten.
- Wegen der Privilegien wird es attraktiv, Kleriker
oder Bischof zu werden; Gefahr der sozialen Entfremdung zwischen Bischöfen
und Volk beginnt.
- Christentum erhebt nach 391 Monopolanspruch und wird
intolerant gegenüber anderen Kulturen und
Religionsgemeinschaften.
- Die Kaiser erheben Anspruch an der Lehrentwicklung
der Kirche, insbesodere erwarten sie Einigkeit und üben Druck auf
Lehrentscheidungen aus (ein Cäsaropapismus entsteht - Bischöfe
richten sich mehr nach der Weisung des Kaisers als nach der des
Papstes).
- Indem das Christentum staatstragende Kraft wird,
muß es Kompromisse mit den staatsbürgerlichen Pflichten
schließen.
Außerdem teilte Theodosius der Große das
Römische Reich in zwei Teile:
Im Westreich war die Kirche Trägerin
öffentlicher Aufgaben, und dem Bischof fielen öffentliche Aufgaben
zu.Im Ostreich bildete sich das Staatskirchentum weiter
=> Cäsaropapismus: Der Kaiser ist Herr über
Staat und Kirche.
4. Die Kirche im Bund mit dem
Frankenreich
Entstehung der fränkischen
Adelskirche
Auf den Trümmern des Imperiums gründeten die
Germanen im 5./6. Jh. ihre Reiche. Sie nahmen auch den christlichen Glauben an,
aber nur in arianischer Form Irrlehrer Arius - Christus ist nur Mensch).
Nur die Franken bildeten unter Chlodwig eine abgeschlossene Landeskirche (Glaube
der römischen Kirche).
Der Grund: Die eingene Vorstellung eines sakralen
Königtums,d.h. Glauben an die göttliche Abstammung des Königs und
an seine Mittlerfunktion zwischen Gott und Volk als Fruchtbarkeits- und
Friedensspender. Der König berief Nationalkonzilien und besetzte die hohen
Kirchenämter, u. zwar ausschließlich mit Adeligen.Damals entstand die
abendländische Adelskirche:
Der Adel besetzte in der Kirche - ähnlich wie im
Staat - die hohen Ämter. Dieser Zustand währte bis zur
Französischen Revolution.
Das Bündnis des Papsttums mit dem
Fränkischen Reich
Pippin der Jüngere ließ sich 751 von den
Franken zum König wählen und von Bonifatius zum König salben.
Aufgrund der Bedrohung Roms durch die Langobarden folgte 754 der förmliche
Bund mit der Kirche.
Papst Stephan II. bat den Frankenkönig um Schutz
und ernannte ihn mit dem Titel “Patricius Romanorum” zum Schirmherrn
der römischen Kirche. Der König versprach Schutz und Anrecht auf den
Kirchenstaat.
Pippin, der das Land um Rom erobern konnte,
übertrug es in der “Pippinischen Schenkung” (756) an den Papst.
Die Folge: Einerseits wurde das Papsttum
unabhängig, andererseits verstrickte es sich zunehmend in weltliche
Machtkämpfe.
Karl der Große, Imperator Romanorum und
Vicarius Christi (stellvertretender Schirmherr)
Karl (768 - 814) erneuerte das Schutzversprechen an den
Papst. Er war aber nicht nur Schützer, sondern auch Schirmherr der Kirche
(Vicarius Christi), der zusammen mit dem Papst die Sorge für die Kirche
trägt.
Der Papst krönte am Weihnachtsfest 800 Karl zum
römischen Kaiser Deutscher Nation. Dieser
leitete aus der Kaiserwürde die Oberherrschaft über den Papst ab.
Karl begann mit der Missionierung der Sachsen, Friesen
und Dänen. Für Karl war die Missionierung nicht allein ein
Glaubenswerk, sondern auch ein Dienst am Reich.
Karl schuf Bistümer in den neubekehrten Gebieten
und eine Metropolitverfassung. Er trug auch Sorge für die Bildung von
Klerus und Volk und für den Gottesdienst. Seine Kirchenpolitik war geleitet
von der Verantwortung für die Kirche und das christliche Volk.
Mit dem Tod Karls begann der Niedergang des
Reiches.
In diesen Niedergang wurde auch die Kirche mit hinein
gezogen. Das päpstliche Amt wurde zum Spielball des römischen Adels.
die Kirchenhoheit ging an Herzöge und Grafen über.
5. Kirche und Staat im hohen und
späten Mittelalter
Es gelang nicht, die Kirchenstämme zu vereinigen.
Otto der I. bemühte sich, den Herzögen die Kirchenhoheit zu
entreißen und Bischöfe und Äbte zu Stützen des Reiches zu
machen. In den Bischöfen hatte der König eine ständige treue
Gefolgschaft, denn ihre Ehelosigkeit verhinderte, daß die Ämter
erblich wurden.
Otto der Große befreite Johannes XII aus einer
mißlichen Lage und erhielt zum Dank dafür die Kaiserkrone (962). 963
ließ er sich von den Römern schwören, niemanden ohne seine
Zustimmung zum Papst zu wählen.
Bis über die Mitte des 11. Jh. waren Reich und
Kirche in diesem gegenseitigen Dienstverhältnis verbunden, wobei die
kaiserliche Autorität den Vorrang vor der päpstlichen hatte.
(Ottonische Reichskirche).
5.1. “Libertas ecclesiae” (echte
Kirchenfreiheit)
Die Bewegung “Libertas ecclesiae” aus dem
Hochmittelalter ging von den Klöstern Cluny und Gorze aus und hatte
folgendes zum Inhalt:
- Die Befreiung der Kirche vor den Eingriffen der
weltlichen Größen
- Wiederherstellung des freien kirchlichen Wahlrechts,
um
- die Eigenständigkeit der religiösen
kirchlichen Bereiche zu sichern
- ungehinderte Glaubensausübung
Das Leben in den Klöstern wurde in Askese, Liturgie
und Arbeit nach der Strenge der Benediktinerregel geführt.
Als in Rom die Forderung nach Freiheit von jedem
weltlichen Einfluß laut wurde, erwuchs daraus der
Streit um die Investitur, d. h. um das Recht der
Besetzung der Bistümer und Reichsabteien.
5.2. Der Investiturstreit
Streitende Parteien waren Kaiser Heinrich IV. und Papst
Gregor VII.
Mit seinem Reformprogramm “Dictatus
Papae” forderte Gregor, daß sich Kaiser und Könige als
christliche Laien nicht in die Kirche einmischen dürften. Der Papst sei der
Oberste der Christenheit. Er leitete sein Recht vom Wesen und Auftrag der Kirche
ab.
Im besonderen wandte sich Gregor gegen
- Priesterehe
- Laieninvestitur (Vergeben von Bistümern und
Abteien durch Könige und Fürsten)
- Simonie (Übergabe eines geistlichen Amtes gegen
Geldeswert, finanzielles Ausnützen aus schamlose Weise)
Heinrich erkannte die Tragweite des gregorianischen
Roformprogrammes und erklärte den Papst für abgesetzt. Gregor
antwortete mit dem Bann Heinrichs. Dieser Bann bedeutete seine Absetzung als
Kaiser. Der Adel war Heinrich gegenüber nicht mehr verpflichtet =>
Lehenswesen!
Um die Lossprechung von der Exkommunikation zu
erreichen, ging Heinrich nach Canossa. Der Papst löste den
Bann.
Das Problem war aber damit nicht aus der Welt, der Kampf
dauerte noch Jahrzehnte. Der Papst bannte den König ein zweites Mal, die
Fürsten wählten einen zweiten König, der Kaiser besetzte Rom und
stellte einen Gegenpapst auf.
5. 3.. Die Führung des Abendlandes ging vom
König auf den Papst über
1198 bestieg der 37jährige Innozenz III. (1198 -
1216), ein Mann von großer staatsmännischer Begabung, den
päpstlichen Thron. Er baute die päpstliche Herrschaft zur
Weltherrschaft aus. Überzeugt, daß Christus dem Petrus und seinen
Nachfolgern nicht nur die Herrschaft über die Kirche, sondern über die
ganze Erde übertragen habe, nahm er das Richter- und Schiedsrichteramt
über Könige und Reiche in Anspruch. Er griff in den deutschen
Thronstreit ein und erreichte, daß ihn zahlreiche Länder als
Lehensherren anerkannten.
Ein Nachfolger des Innozenz war Bonifaz VIII. (1294 -
1303). Er vertrat noch einmal mit aller Schärfe den universalen
Machtanspruch des Papsttums.
=> Zwei-Schwerter-Theorie:
“Beide Schwerter hat die Kirche in der
Gewalt, das geistliche und das weltliche. Dieses ist für die Kirche zu
führen, jenes von ihr. Jenes gehört dem Priester; dieses ist zu
führen von der Hand der Könige und Ritter, aber nur, wann und solange
der Priester es will.”
Diese Ansprüche entsprachen keineswegs mehr den
tatsächlichen Machtverhältnissen. Unbekümmert um das
päpstliche Verbot besteuerte der französische König Philipp IV.
der Schöne die Kirchengüter. Als Bonifaz den Bann androhte, ließ
Philipp kurzerhand den Papst gefangennehmen.
6.
Aufklärung
Die Aufklärung umfaßt
- die Weltanschauung des
Gebildeten Bürgertums im 18. Jh.
- den Glauben an die
Vernunft
- den Kampf gegen Kirche und
Absolutismus (gegen geistige und politische
Bevormundung)
Deren Forderungen waren:
- Unterwerfung der Kirche unter
den Staat
- Religiöse
Toleranz
- Redefreiheit
- Bildung und Wohlfahrt der
breiten Masse
- freier wirtschaftlicher
Wettbewerb
- Lehre von der
Volkssouveränität
Ideen der Aufklärung und Ihre
Auswirkungen
Auswirkungen auf
den Staat:
John Locke:
- seine Staatstheorie belief
sich auf das Naturrecht des Menschen (die Grundrechte)
- Gewaltentrennung
Montesquieu:
- der Mensch hat Grundrechte wie
Freiheit
- setzt sich für die
Trennung der Gewalten (gesetzgebende = legislative, ausführende =
exekutive, richterliche = judikative) ein.
das Rechtswesen:
Hauptgedanke: alle Menschen sind gleich, haben
gleiche Rechte. Dieser Gedanke setzte sich durch. Die daraus resultierende
Reform brachte:
- eine Vereinheitlichung der
Rechtsordnung
- die Folter wurde in Frage
gestellt
die Religion:
Toleranz
wirkte dem Hexenwahn entgegen.
Bildung und Erziehung:
Anliegen der Aufklärer: Bildung und
Erziehung aller
Rosseau: Émile (Erziehungsroman) ->
wendet sich gegen mechanische Lernmethoden
Auswirkungen: Einführung der allgemeinen
Schulpflicht
Eine fast unüberbrückbare Kluft zwischen der
kirchlich - traditionellen Lehre und den Aufklärern rissen deren
Begründung von Recht und Sittlichkeit und die Gesellschaftsordnung
auf.
7. Neuzeit - Beziehungsmodelle zwischen
Kirche und Staat
In der Neuzeit - teilweise als Folge der Reformation -
wird der Glaube stärker als persönliches Bekenntnis aufgefaßt;
der öffentlich verbindliche Charakter der Religionsausübung geht im
Zuge der Säkularisierung mehr und mehr zurück. In dem Maß, in
dem die Einheit der Kirche, Gesellschaft und Staat verlorengeht, wird es
notwendig, die Beziehung zwischen Staat und Kirche verfassungsrechtlich zu
regeln. Dabei bilden sich folgende Formen heraus:
7.1.
Staatskirche
Eine Religionsgemeinschaft wird anderen
Religionen zur maßgebenden, und rechtlich privilegierten Kirche.
Mögliche Privilegien: Nur diese Kirche hat das Recht,
Religionsunterricht zu
erteilen,
Rundfunk- und Fernsehsendungen zu
gestalten,
Theologenausbildung an staatlichen
Universitäten zu betreiben;
eigene Steuerhoheit,
Rechte der standesamtlichen
Beurkundung,...
(Beispiel: Die Orthodoxe Kirche in
Griechenland; die Rolle der Kirche in den nordischen Ländern und
Großbritanntien)
7.2. Trennung von Kirche und
Staat
Die Zugehörigkeit zu einer
Religionsgemeinschaft wird zur Privatsache des Staatsbürgers. Der Staat
registriert die Kirchenzugehörigkeit seiner Staatsbürger nicht, und
die Kirche erhält den Charakter einer privatrechtlichen Vereinigung. Damit
entfallen:
der Religionsunterricht an
öffentlichen Schulen,
Mitsprache und Repräsentanz im
öffentlichen Leben.
Diese Trennung läßt starke
unterschiedliche Einstellungen von Staat und Kirche zueinander zu. Während
etwa in den Vereinigten Staaten von Nordamerika das Verhältnis zwischen
Staat und den christlichen Gemeinschaften ein grundsätzlich wohlwollendes
und wechselseitig bestärkendes ist, herrscht in dezitiert atheistischen
Ländern eine kirchenfeindliche Haltung mit Formen der Behinderung oder
indirekten Verfolgung (China) vor. Weitere Beispiele für die Trennnung
zwischen Staat und Kirche: Frankreich, Mexiko.
7.3. Das
Kooperationsmodell
Die rechtliche Gestaltung der Beziehung
zwischen Staat und Kirche in der Bundesrepublick Deutschland und Österreich
ist im Grundgesetz und in den Verfassungen der Länder, in Konkordaten
und zusätzlichen Kirchenverträgen
grundgelegt.
Wichtige Bestimmungen
sind:
- die Glaubens-, Gewissens- und
Bekenntnisfreiheit
- die Absage an eine
Staatskirche
- der Rechtsstatus der Kirchen als
Körperschaften des öffentlichen Rechts
- die Kooperation von Kirche und Staat
in den Bereichen von gemeinsamen Interessen (Kultur, Bildungswesen, Sozialwesen,
Steuerrecht)
Was tut der Staat für die
Kirche:
- Erlaubnis einer
Kirchensteuer
- Zuschüsse zu caritativen,
kulturellen und sonstigen Einrichtungen
- Zuschüsse zur
Jugendarbeit und zur Erwachsenenbildung
- Sicherung des RU und
Ausbildung von Theologen und Religionslehrern
- Anhörung kirchlicher
Vertreter bei Gesetzesvorgaben
- Finanzierung der Militär-
und Anstaltsseelsorge
- Mitsprache bei Rundfunk und
Fernsehen sowie Sendezeiten
- Steuerfreiheit für
Bistümer, Orden und Klöster
Was tut die Kirche für die
Gesellschaft:
- Beratungsdienst,
Telefonseelsorge
- Trägerschaft von
Krankenhäusern, Altersheimen, Kindergären,
Ferienheimen,...
- Beiträge zur
Verständigung und ethischen Problemklärung in der
Gesellschaft
- Denkmalpflege und
Förderung der Kunst
- Ausstrahlung in den sozialen
und kulturellen Bereich (Klöster)
- Förderung der sozialen
Zusammengehörigkt. und Verständigung (Pfarreien, Feste)
- Kirchliche Schulen und
Bildungseinrichtungen
7.4.
Kirche in der pluralen Gesellschaft
Die moderne Gesellschaft ist plural, es
bestehen also mehrere weltanschauliche Überzeugungen gleichberechtigt
nebeneinander.
Das bedeutet aber, daß christliche
Wertvorstellungen nicht mehr allgemein verbindlich anerkannt
werden.
Staat, Wirtschaft und Bildungswesen haben
an Bedeutung gewonnen und entwickeln sich weitgehend außerhalb des
kirchlichen Einflusses.
Zugehörigkeit zur Kirche ist
verfassungsrechtlich der freien Entscheidung des Einzelnen
überlassen.
Die Säkularisierungstendenzen stehen
in einer gewissen Spannung zu volkskirchlichen Traditionen, die weiterhin
wirksam bleiben:
- die Mehrzahl der Kinder wird
getauft
- der Staat erhebt oder läßt
Kirchensteuer erheben
- trotz nachlassender innerer Bindung
gehört die Mehrzahl der Erwachsenen einer Kirche an
- auch viele kirchendistanzierte
Christen akzeptieren die Kirchen, weil sie Element der abendländischen
Kultur sind, caritative Leistungen erbringen und man ihre Mitwirkung bei
Hochzeiten und Beerdigungen wünscht
- Dementsprechend haben Kirchen
verfassungsmäßig und gesetzlich gesicherte Ansprüche und
Mitwirkungsrechte
Angesichts dieser Spannung und Situation
der Volkskirche hängt die Einstellung zur Kirche stärker als
früher von der persönlichen Entscheidung ab.
Vermutlich wird sich an der Situation der
Volkskirche wenig ändern und nur ein geringer Teil der Mitglieder wird am
kirchlichen Leben aktiv teilnehmen. Diese Gruppe wird dies aber enschiedener und
bewußter tun.
8. Kirche und Staat in
Österreich
8.1. Habsburger -
Josephinismus
Maria Theresia (1740 - 1780) bewahrte selbst in den
schweren Schicksalsschlägen ihrer Regierung (Erbfolgekriege!) ihr naives
und unerschütterliches Gottvertrauen. Dies zeigte sich in Stiftungen und
Wohltätigkeitsarbeit. Sie erwartete dafür “gebührenden
Lohn”. Dies erschien ihr nicht der Fall, als ein Kardinal nicht einmal die
Exkommunikation eines Herzogs verhindern konnte.
Staatskanzler Graf Wenzel Kaunitz-Rittberg (1768)
nützte diese eingetretene Verstimmung, um die folgenden Staatskirchlichen
Ideen durchzusetzen:
1. Vorstufe zum Josephinismus
- Er richtete eine von den
Freimaurern beherrschte Behörde ein, die das früher beanspruchte
Recht, in die äußeren Dinge der Kirche schützend und verbietend
einzugreifen (ius circa sacra), auf die inneren Vorgänge ausdehnte - die
Giunta economale.
- Der Verkehr mit Rom auch in
Fragen der Glaubens- und Sittenlehre wurde verboten, die Besetzung höherer
Stellen nach der Nützlichkeit für den Staat durchgeführt,
Klostereintritte an strenge Bedingungen geknüpft.
- Die Tätigkeit der
Mailänder Behörde war gleichsam die Vorübung für die von
Joseph II. und seiner Mutter geschaffenen zentralen Behörden des
Gesamtstaates.
2.
Vorstufe
Rechtsordnung:
früher: das Recht wurde von den Geboten Gottes her
begründet
jetzt: es setzte sich die Lehrmeinung durch, daß
nur der Nutzen der Menschheit und die vernünftige Einsicht in die
Menschheitsziele gesetzliche Regeln aufstellen dürften.
Jansenismus:
Er kam aus den Niederlanden.
Die Jansenisten
stellten dogmatische Fragen hintan zugungsten eines
Auserwählungsbewußtseins, das etwa folgendes besagte:
Weil Maria Theresia ehrlich fromm sei, seien alle ihre
Maßnahmen gottgefällig
und lobenswert. So habe sie die Verantwortung ernst
genommen, die Kirche zur
Armut zurückzuführen (in der Lombardei), sie
für das Wohl des Staates
einzuspannen, etwa durch die Reform der
Universitätsausbildung des Klerus.
In der Studienhofkommission wurde gegen den Widerstand
des Wiener
Erzbischofs Kardinal Migazzi beschlossen, die
künftigen Geistlichen müßten
durch eine gründliche Ausbildung in
Rechtswissenschaft,
Landwirtschaftswesen, Volksschulpädagogik usw. zu
Staatsdienern auf dem
Lande erzogen werden; Glaubenslehre und Bibelkunde
seien nicht so wichtig.
Andererseits übertrug die Kaiserin die für den
Staat unumgängliche Sorge
(“allzeit ein politikum”) für die
Volksbildung fast zur Gänze der Kirche.
Was sich unter Maria Theresia angebahnt hatte, steigerte
sich unter ihrem Sohn zum Jophinismus.
Wesen des Josephinismus
Joseph II.: seit 1765 Kaiser, 1780 bis 1790
selbständiger Regent der österreichischen Erblande, vertrat
- grundsätzliches
Staatskirchentum.
- als “aufgeklärter
Herrscher” bewertete er das Menschliche und Diesseitige höher als das
Übernatürliche - Göttliche. Religion habe lediglich die Aufgabe,
auf sittlicher Ebene die Glückseligkeit der Menschen zu fördern, eine
Verkündigung geoffenbarte Wahrheiten habe nur dann zu erfolgen, wenn sie
mit der Vernunft durchschaut werden könnten und praktische Werte
vermittelten.
- Aus der Stellung des
Herrschers als Diener des Staates und erstes Glied der Kirche erwachse ihm die
Pflicht, diese Belange der Kirche zu regeln und sie der Wohlfahrt der
Staatsbürger anzupassen.
- Der Josephinismus wollte nicht
unkirchlich sein, ging aber von einem falschen Kirchenbegriff aus. Er sah die
Kiche nicht als das mit Jesus Christus geeinte und in seiner Lehre, dem
Gnadenleben und den berufenen Amtsträgern verbundene Volk Gottes an,
sondern als eine auf den Menschen bezogene Organisation, die wichtigeren
Gemeinschaft zum Wohle der Menschen, dem Staat, Halt und Sittlichkeit bieten
konnte.
Maßnahmen im Sinne des
Rationalismus
Die “vernunftgemäße” Aufgabe der
Kirche mußte eine vernunftgemäße Ausbildung voraussetzen. Diese
schien Joseph II. in den tridentinischen Seminarien und den Klosterschulen nicht
gewahrt. So verlangte er das Studium nur an den öffentlichen Anstalten, an
Lyzeen und Universitäten.
Die Hörer wurden an Generalseminarien
zusammengefaßt, sie waren für mehrere Diözesen gemeinsam und
standen unter der Leitung eines staatlichen Beamten.
Das Hauptgewicht im Studium wurde auf das Kirchenrecht,
die Kirchengeschichte, die praktische Einführung in die Seelsorgsmethoden
und die Erteilung des Religionsunterrichts (Pastoraltheologie und Katechetik)
gelegt.
Dogmatik trat nur im Sinne eines geschichtlichen
Überblicks auf, eine philosophische Durchleuchtung (spekulative Theologie)
der Glaubenslehre trat völlig zurück.
Jegliches Verständnis fehlte dem Josephinismus
für:
- den Nutzen des
Gebetes
- die Wallfahrten
- die betrachtenden
Frömmigkeitsformen
- die Heiligenverehrung als
Vorbilder, etc.
Durch eine Reihe einschneidender Maßnahmen wurden
die ganze Flut barocker Andachten eingedämmt und sinnvolle Gebräuche
ausgerottet, wie
- die Segnung von Flur und
Stall
- die
Fronleichnamsprozession
- Bittgänge und
Vierzigstündiges Gebet
- Herz-Jesu-Kult
- Volksmission
Maßnahmen im Sinne des
Pragmatismus
Nützlichkeit für den Staat beherrschte das
Denken des Josephinismus.
Klöster wie Orden der Kartäuser,
Kamaldulenser und weibliche Zweige der Karmeliter und Franziskaner wurden
aufgelöst, weil sie keinen Nutzen brachten.
Solchen Nutzen brächten nur die
- eigentliche
Pfarrseelsorge
- der
Jugendunterricht
- die
Krankenpflege.
Pfarregulierung:
Ein Großteil vor allem der nieder- und
oberösterreichischen Stifte betreute die Pfarreien der Umgebung.
Josephs Neuerung:
- Administrator für die
Belange der Seelsorge in den Pfarren, der zugleich das Vermögen des
Klosters verwaltete
- Prior für die inneren
geistlichen Dinge
Die Einkünfte der
Klöster sollten nur für die drei “Nutzbarkeiten”
Verwendung finden. Überflüssiges solle anderen Pfarreien oder der
Schule zufallen.
So kam es zu einer dritten Art der
“Klosterreform”:
Wenn eine neue Pfarre gegründet oder eine entlegene
Seelsorgstelle verselbständigt wurde, meldete man den finanziellen Bedarf
dafür an, und die lokalen Behörden erhielten den Auftrag, ein
geeignetes Koster ausfindig zu machen, dessen Grundbesitz oder Einkünfte
dafür ausreichten. Dann wurde es aufgehoben.
Alle veräußerten Kirchengüter bildeten
zusammen den unter Verwaltung der Länder stehenden
“Religionsfonds”.
Er bestand als eigene
“Rechtspersönlichkeit” bis 1938 und diente der Besoldung des
Klerus, der baulichen Pflege der Kirchen und karitativen Anstalten und zum
Unterhalt der katholischen Privatschulen. Nach dem 2. WK ging der Religionsfonds
in das Eigentum der Republik Österreich über, die dafür
jährlich den einzelnen Diözesen nach ihrer Kopfzahl einen
Zuschuß leistet. (z. B. Augustinerstift St. Pölten)
Säkularisation => Spinnen von Intrigen =>
wertvolle Kulturgüter verschleudert, kostbare Bibliotheken fanden keinen
Käufer, ...
Die Wiener Zentralbehörden sahen den eigentlichen
Nutzen der Pfarrseelsorge in:
- der Erziehung des Volkes zum
Gehorsam unter die wohlmeinende Obrigkeit
- der Anleitung zur richtigen
Arbeit und rechten Sittlichkeit, die den Frieden im Lande
gewährleistet
Seit 1782 bemühte sich die “Geistliche
Hofkommission” mit Hilfe der Bischöfe, übergroße und
dadurch unüberschaubare Pfarrsprengel zu teilen. So wurden rund 640
Seelsorgsbereiche allein in NÖ, OÖ, der Steiermark und Kärnten
neu abgegrenzt, entweder als Pfarreien oder Lokalkaplaneien.
Zur Deckung des großen Personalbedarfs wies man
die Ordenspreister der aufgehobenen Köster an, solche Stellen zu
übernehmen.Sie galten fortan als Weltpriester.
Der größte Teil der heutigen
österreichische Pfarren geht in seiner Gliederung auf die josephinische
Zeit zurück.
“Pfarregulierung”:
Es wurde darauf geachtet, möglichst die staatlichen
Verwaltungssprengel (Gemeinden, Katastralgemeinden, Kreise) mit den kirchlichen
in Einklang zu bringen. Es sollte keine Grenzüberschneidung geben. Nach
anfänglichen Problemen führte Joseph eine
“Diözesanregulierung” nach dem Grundsatz durch,
daß Bischofssitz und Landeshauptstadt, Landesgrenze und Bistumsgrenze
zusammenfallen, jedoch überschaubare Sprengel entstehen
sollen.
Der Verlauf des Josephinismus
Am Anfang der Regierung des Kaisers
überstürzten sich die Maßnahmen.
Der Wiener Nuntius Garampi, unterstützt vom
Erzbischof Kardinal Migazzi, protetstierte heftig. Es drohte nämlich die
Gefahr einer Abspaltung von Rom, die Bildung der österreichischen
Nationalkirche.
Gerade das josephinische Ehepatent, das eben vorher
erflossen war und die Geistlichen zu zivilen Standesbeamten machte, griff das
sakramentale Wesen der Ehe an.
Das Toleranzpatent (1784), das den meisten
Religionen in der Habsburgermonarchie die Freiheit des Kultes und
Bekenntnisses brachte, schien die Lehre von der wahren Kirche in Frage zu
stellen.
Aufgrund von Widerständen alpenländischer
frommer Dorfgemeinschaften widerrief der Nachfolger Josephs, Leopold II., z. B.
das Verbot der Christmette und ließ das Hl. Grab in der Karwoche wieder
zu.
Was jedoch blieb, war bedauerlich genug. Das System der
Unterordnung der Kirche unter den Staat, das Staatskirchentum, die Verbeamtung
der Geistlichkeit, die Verurteilung des Volkes zu passiver Haltung - das alles
konnte nicht aufgewogen werden durch die bessere Organisation der Seelsorge und
die (übrigens freudig aufgenomenen) neuen Singmessen, die ursprünglich
als Kampfmaßnahmen gegen den römischen Gottesdienst gedacht
waren.
Noch 50 Jahre blieb das Kirchenverwaltungssystem als
Nachjosephinismus in Kraft; man nahm es hin und gewöhnte sich daran und nur
mit Mühe könnte sich die Kirche aus der Umklammerung des Staates
lösen.
8.2. Konkordate
8.2.1.Pius XI.
Wurde 1879 zum Priester geweiht. Als Leiter der
Vatikanischen Bibliothek war er sehr gelehrt. Mit seiner Erstbesteigungen im
Monte-Rosa-Gebiet und seine alpinistischen Extremleistungen wurde er bekannt. Er
besaß ein festes Gottvertrauen und einen wagemutigen Optimismus. So
erschien er als Mann, der einer in Unordnung geratenen Welt Frieden und Auftrieb
zu geben vermochte.
Konkordate
(Konkordat = völkerrechtlicher Vertrag zwischen
einem Staat und dem Vatikan)
In seiner ersten Enzyklika “Ubi arcano”
prägte der Papst seinen Wahlspruch: “Friede Christi im Reich
Christi.” Er führte das Fest Christkönig ein. Er rechnete aber
nicht mit einer Oberherrschaft Christi über die Welt, sondern mit einer von
den aktiven Laien gelebten Durchdringung der Gesellschaft mit christlichen
gesellschaftlichen Grundsätzen. Das sprach er in einer Großzahl von
Rundschreiben zu Ehe und Familie, zur Gesellschaftsordnung (“Quadragesimo
anno”), zur Katholischen Aktion aus. Ein jahrhundertealter Vorgang wurde
aufgehalten: Seit dem Mittelalter sah man die Kirche fast nur mehr als
Priesterkirche an, der die Laien gehorchen mußten, jetzt wurde die
mündige Mitverantwortung des Laien, wie in der Urkirche, wieder neu
gesehen.
Es ist kennzeichnend, daß Pius XI. die Regelung
der kirchlichen Beziehungen zu den neuen oder gewandelten Staaten weithin den
Verhandlungen von Laien überließ und nur die endgültigen
Rechtsformen durch kuriale Organe ausarbeiten ließ. Dabei ging der Papst
jedesmal auf die besonderen gesellschaftl. Verhältnisse der einzelnen
Staaten ein, besonders deutlich im österreichischen Konkordat von 1933/34,
das die berufsständische Verfassung zur Voraussetzung wählte (und
deshalb bis heute durch ergänzende Übereinkünfte modifiziert
werden mußte).
Das umstrittenste Konkordat wurde mit Hitler 1933
für das Deutsche Reich abgeschlossen. Pius XII., der am Zustandekommen
maßgebend beteiligt war, hat es (1947) als “Versuch einer Rettung
der Länderkonkordate mit räumlichen und inhaltlichen Erweiterungen in
eine ganz ungewisse Zukunft hinein” beurteilt.
8.2.2.Wandel der Staats- und Traditionskirche zur
Zeugnis- und Bekenntniskirche
1918: Ausrufung der Republik => Bischöfe
erklären dem neuen Staat gegenüber Loyalität.
1919: Februarwahlen: Sozialdemokraten (SD) stärkste
Partei
- Kampfansage der SD an das
konfessionelle Schulwesen
- Forderung nach der Abschaffung
des Religionsunterrichts.
- Ehe: Propaganda der SD:
“Heraus aus der Kirche, werdet konfessionslos” => Abbruch der
vorerst freundlichen Haltung der Kirche.
Im Jahr des Justizpalastbrandes: mehr als 28.000
Kirchenaustritte in Wien.
Bundeskanzler Seipel gilt seit der blutigen
Niederwerfung der Demonstranten als “Prälat ohne Milde”.
1929 bis 1933: Vorbereitung eines Konkordats
Österreichs mit dem Vatikan
Inhalte:
- Ehegesetze
- Schulrecht
- Erhebung der Administraturen
Innsbruck-Feldkirch und Burgenland zu
Diözesen
1. Mai 1934:
Abschluß des Konkordats (parlamentarisches Leben ist lahmgelegt).
1934 - 38: österreichische Kirche erlebt eine kurze
Protektion des Staates.
Bundeskanzler Dollfuß wollte eine Gesellschaft
nach der Sozialenzyklika Pius XI. (1931) errichten, das Parlament sollte nach
Berufsständen geordnet sein. Realisiert wird die neue Verfassung
nicht.
Situation Österreichs:
- drückende
Arbeitslosigkeit
- Fremdenverkehr
zusammengebrochen
- Verbot der
Sozialdemokraten
- starke (illegale)
nationalsozialistische Bewegung
- politischer Druck durch
Deutschland und Italien
8.2.3. Kirche im 3. Reich
12. März 1938: Regierung Seyß-Inquart,
Einmarsch dt. Truppen
14. März 1938: Kardinal Innitzer bei Hitler, der
einer loyalen Kirche freie Ausübung und Frieden zusichert.
Die katholische Kirche ist auf den
“Anschluß” unvorbereitet, eingeschüchtert durch den
bereits stattfindenden Kirchenkampf im “Reich”, und steht
noch dazu ohne Konkordat in einem rechtsfreien Raum. In dieser Perspektive
erklären die Bischöfe ihr - Ja - bei der Volksabstimmung. 10. April
1938: 99,7 % für den Anschluß.
NSDAP: 1929: Massenpartei
1932: stärkste Partei, Hitler:
Reichskanzler
vor 1933: keine offizielle Behinderung der Kirche vor
1933
Hervorhebung des Christentums im Regierungsprogramm und
Abschluß des Reichskonkordats im Juli 1933.
- Kapitulation des Katholizismus
im NS, weil:
- der NS eine
pseudoreligiöse Bewegung war
- und mit religiösem
Instrumentar (Führer, Reich, Erlösung, Gehorsam, Massenfeiern,
Ausschalutng der “Bösen” = Juden) arbeitete.
Kardinal Innitzer: gründet Hilfsstelle für
verfolgte Juden in Wien
Vor 1938 hatte die politisch stark engagierte Kirche
Österreichs aufgrund der alarmierenden Berichte aus Deutschland und in
Übereinstimmung mit der Enzyklika “Mit brennender Sorge” den NS
als widerchristlich verurteilt.
Nach dem Anschluß 1938 hielten es die österr.
Bischöfe in ihrer “Feierlichen Erklärung” für ihre
“selbst-verständliche nationale Pflicht”, sich als
“Deutsche zum Deutschen Reich zu bekennen”. Diesem Hirtenbreif
waren Drohungen und Einschüchterungsversuche, Versprechungen sowie eine
Audienz Kardinal Innitzers bei Hitler vorangegangen. Auf diese Phase der totalen
Unterordnung folgt auch prompt der Zusammenstoß: Schon im Herbst 1938 kam
es zu jenem Sturm auf das Erzbischöfliche Palais, der als Wendepunkt in den
Beziehungen zwischen Kirche und NS-Regime gelten muß.
Die Kirche wurde von nun an immer mehr in die Katakomben
getrieben bzw. ins Ghetto gedrängt. Viele Priester kamen in
Konzentrationslager, Gefängnisse oder wurden hingerichtet.
Die Erfahrung mit dem NS und all seinen Schrecken hat
nicht nur in den früheren Parteien, sondern auch in der Kirche zu einem
Umdenken geführt, das sich in Entwicklungen nach dem 2. WK ausgedrückt
hat.
8.2.4. Kirche in der 2. Republik
Unter Kardinal Franz König (Erzbischof von Wien
1956 - 1985) hat die Kirche in Österreich eine Position eingenommen, die
charakterisiert wird durch das Schlagwort: “Freie Kirche im freien
Staat” (Mariazeller Manifest 1952). Demnach bestimmen die
Parteien seber durch ihre Programme, ihre Praxis und ihre handelnden Personen
Nähe oder Ferne zur Kirche.
Der Klerus hat sich aus der Parteipolitik
zurückgezogen, Laien-Christen aber können und sollen sich in allen
demokratischen Parteien, Gewerkschaften und Verbänden betätigen, um
christliche Wertvorstellungen auch politisch umzusetzen.
“Freie Kirche” bedeutet somit nicht eine
“Kirche der Partei oder eines katholischen Ghettos”, sonder
heißt “eine Kirche der weltoffenen Türen und ausgebreiteten
Arme, bereit zur Zusammenarbeit mit allen”.
Diese neue Standortbestimmung hat der Kirche auch wieder
mehr Möglichkeiten eröffnet, glaubwürdig christliche
Wertvorstellungen in der öffentlichen Diskussion zu vertreten und somit
erneut die prophetische und ideologiekritische Aufgabe
wahrzunehmen.
9. Theologie der Befreiung
(TdB)
TdB = jene Glaubensreflexion der Kirche, die Ernst
gemacht hat mit der vorrangigen und solidarischen Option für die
Armen. Von ihnen ausgehend und mit ihnen zusammen will die Kirche befreiend
wirken.
9.1.Motivation der Option für die
Armen
Theo-logische Motivaton (von Gott her): Der
biblische Gott ist ganz grundlegend ein lebendiger Gott, der Urheber und
Schützer allen Lebens. Immer, wenn jemand sein Leben bedroht sieht und von
der Zeit sterben soll, kann er auf die Gegenwart und Macht Gottes zählen,
der ihm in irgendeiner Weise zu Hilfe kommt. Kraft seines eigenen Wesens
weiß sich Gott angetrieben, dem notleidenden Armen zu Hilfe zu eilen.
Der Kult, der Gott wohlgefällt, muß begleitet
sein von Gerechtigkeit und Hinkehr zum Bedürftigen und Unterdrückten.
Wenn sich die Kirche für die Armen entscheidet, handelt sie wie der Vater,
der im Himmel ist.
Christologische Motivation (von Christus
her): Christus selbst hat unleugbar eine persönliche Option für die
Armen getroffen und sie als die ersten Adressaten seiner Botschaft betrachtet.
Er erfüllt das Gesetz jener Liebe, die sich gleich dem barmherzigen
Samariter den Gefallenen auf der Straße zuwendet und die den Fernstehenden
zum Nächsten und den Nächsten zum Bruder macht. Für die
Jünger Jesu, die die Kirche bilden, wird diese Option in der Stiuation
einer allgemein verbreiteten Armut zur vorrangigen Weise, den Glauben an
Christus zu bekennen.
Eschatologische Motivation (vom Endgericht her):
Jesus ist in seiner Frohbotschaft ganz eindeutig: Im höchsten Augenblick
der Geschichte, wenn es um unser ewiges Heil oder unsere ewige Verdammnis geht,
ist das, was wirklich zählt, unsere Haltung der Annahme oder Ablehnung
gegenüber den Armen. Der höchste Richter selbst verbirgt sich hinter
jedem Unterdrückten, und dieser gilt uns als einer der geringsten
Brüder Jesu. Endgültige Gemeinschaft mit Christus hat allein der, der
in der Geschichte wirklich Gemeinschaft mit den Sakramenten Christi - und das
sind die Armen und Notleidenden - hatte.
Apostolische Motivation (von den Aposteln her):
Von ihren ersten Anfängen an hat sich die Kirche um die Armen
gekümmert. Die Apostel und ihre Nachfolger taten allen Besitz zusammen, so
daß es unter ihnen keine Armen gab. Bei der Verkündigung des
Evangeliums empfahlen sie, die Armen sollten nicht vergessen werden. Wie der
größte Kirchenvater des Ostens, Johannes Chrysostomus, sagt:
“Hinsichtlich der Mission wurde die Welt in Heiden und Juden geteilt, doch
hinsichtlich der Armen gibt es keinerlei Teilung, denn sie gehören zur
einen Sendung der Kirche, der des Petrus (Juden) ebenso wie der des Paulus
(Heiden)”.
Ekklesiologische Motivation (von der Kirche her):
Angesichts der Marginalisierung und Verarmung der großen
Bevölkerungsmehrheiten in Lateinamerika hat die Kirche des Kontinents,
getreiben durch die bereits genannten Beweggründe und bewegt durch tief
menschlich empfundenes Mitleiden, eine feierliche vorrangige Position für
die Armen getroffen; sie ist 1968 in Medillin aufgekeimt und 1979 in Puebla
bestätigt worden.
Die Bischöfe erkannten “die Notwendigkeit der
Umkehr der gesamten Kirche im Sinne einer vorrangigen Option für die Armen
mit Blickrichtung auf deren umfassende Befreiung”.
Ausgehend von den Sehnsüchten und Kämpfen der
Armen, bemüht sich die Kirche darum, in ihrer Evangelisierung die Akzente
so zu setzen, daß alle sich gedrängt fühlen, ihren Glauben auch
(nicht ausschließlich) als Faktor der Umgestaltung der Gesellschaft in
Richtung auf mehr Gerechtigkeit und Brüderlichkeit zu leben. Alle
müssen eine Option für die Armen treffen: Die Reichen sollten sich
großzügig und rückhaltlos für die realen Armen und die
Armen sollten sich für andere Arme oder für die Ärmsten der Armen
entscheiden.
9.2.Begriff Armut
9.2.1. Der Arme im sozio-ökonomischen
Sinne
Alle jene, die bedürftig oder der zum Unterhalt
notwendigen Mittel beraubt sind (Nahrung, Kleidung, Wohnung, Gesundheit,
Elementarunterricht und Arbeit).
Unverschuldete Armut: unabhängig vom konkreten
Willen der Betroffenen (unfruchtbare Böden, chronische
Trockenheiten,...)
=> das kapitalistische System hält diese Art von
Armut dadurch aufrecht, indem sie billige Arbeitskraft aus ihr bezieht.
Ungerechte sozio-ökonomische Armut: hervorgerufen
aus dem Prozeß der Ausbeutung der Arbeit. Der Arbeiter wird nicht nach
Recht und Gerechtigkeit bezahlt, der Preis für die Rohstoffe wird
gedrückt, die Zinsen für die Darlehen, die die Genossenschaften
brauchen, sind verheerend. In diesem Fall bedeutet Armut Verarmung und stellt
eine soziale Ungerechtigkeit von internationaler Reichweite dar.
Diskriminierte jeder Art:
- aus rassischen
Gründen
- aus kulturellen
Gründen
- aus Gründen des
Geschlechts
- aus gesundheitlichen
Gründen,...
=> Diesen Armen müssen wir verkünden,
daß Gott sie bevorzugt liebt, ganz gleich, wie ihre moralische oder
persönliche Situation aussehen mag.
9.2.2. Der Arme im Sinn des
Evangeliums
Im Sinne des Evangeliums arm ist jener, der sich Gott
für die Verwirklichung seines Plans mit dieser Welt zur Verfügung
stellt und dadurch zum Werkzeug und Zeichen des Gottesreiches wird. Darum zeigt
sich der im Sinne des Evangeliums Arme solidarisch mit den Armen, ja, er
identifiziert sich mit ihnen, wie es der historische Jesus getan hat.
Der Theologie der Befreiung geht es darum, daß
alle Christen, auch die sozio-historisch Armen, zu Armen im Sinne des
Evangeliums werden.
9.3. Geschichte der TdB
Die historischen Wurzeln der TDB liegen in der
prophetischen Tradition von Glaubensboten und Missionaren, die von Beginn der
Kolonisierung an die Art, wie die Kirche auf dem Kontinent präsent war, und
die Weise, wie man die Ureinwohner, die Schwarzen, die Mestizen und die armen
Bevölkerungsschichten in der Stadt und auf dem Land behandelte, in Frage
gestellt haben.
Politisch-soziales Gären
Die populistischen Regierungen der 50er und 60er Jahre
riefen ein nationalistisches Bewußtsein wach und förderten eine
bezeichnende Entwicklung der Importsubstitution auf industriellem Gebiet
(Importe wurden zunehmend durch Eigenproduktion ersetzt).
- Kapitalismus
- Forderungen nach
einschneidenden sozio-ökonomischen Veränderungen
- Militärdiktaturen in den
Hauptnationen Lateinamerikas
- Stabilität durch
politische Repression und durch die polizeiliche Kontrolle sämtlicher
Regungen des öffentlichen Lebens
Kirchliches Gären
Vor allem seit den sechziger Jahren weht in den Kirchen
ein starker Wind der Erneuerung. Die Kirchen bejahen ihren gesellschaftlichen
Auftrag:
Laien engagieren sich in der Volksarbeit, charismatische
Bischöfe und Priester bestärken den Ruf nach Fortschritt und
nationaler Modernisierung.
Es gibt Initiativen, die das Bewußtsein und die
Lebensbedingungen der notleidenden Bevölkerungsschichten wirklich
voranbringen: die verschiedenen kirchlichen Bewegungen wie
- die JUC (Kath.
Universitätsjugend)
- die JOV (Kath.
Arbeiterjugend)
- die JAC (Kath.
Landjugend)
- der MEB (Bewegung zur
Förderung der Grundausbildung)
Die Armut der Länder in
der Dritten Welt ist der Preis, der gezahlt werden muß, damit die Erste
Welt Überfluß genießen kann.
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