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Zwischen Anspruch und Wirklichkeit: Die KSZE und d
Schyren - Gymnasium
Pfaffenhofen a.d Ilm
Kollegstufe Abiturjahrgang
1994
Facharbeit
aus der Sozialkunde
Zwischen Anspruch und Wirklichkeit:
Die KSZE und die internationale
Krisenbewältigung
Verfasser: Michael Schmid
Leistungskurs: Geschichte /
Sozialkunde
Kursleiter: Herr Stadler
Bearbeitungszeitraum: 15. 2. 1993 - 1. 2.
1994
Abgabetermin: 1. 2. 1994 10 Uhr
Erzielte Note:
______
(mit Tendenz)
Erzielte Punkte:
______
(einfache Wertung)
_______________________________
(Unterschrift des
Kursleiters)
Inhaltsverzeichnis
A Vorwort 3
B Geschichte der KSZE 3
C Ergebnisse der Konferenzen
I Konferenz von Helsinki 1975 5
II Konferenz von Belgrad 7
III Konferenz von Madrid 7
IV Konferenz von Wien 8
V Charta von Paris 9
VI Konferenz von Helsinki 1992 9
D Krisenmechanismen der KSZE
I Der militärische
Krisenmechanismus 10
II Der politische Krisenmechanismus 10
III Der Mechanismus der menschlichen 11
Dimension
IV Der Valetta - Mechanismus 11
V Der Vergleichs- und
Schiedsgerichtshof 12
VI Der Hohe Kommissar für
nationale 13
Minderheiten
E Wirksamkeit und Zukunftperspektiven der
KSZE
I Wirksamkeit 14
II Zukunftsperspektiven 16
F Anhang
I Schaubilder 17
II Literaturverzeichnis 25
III Selbständigkeitserklärung
25
A Vorwort
Die Geschichte der KSZE ist vor allem in zwei Phasen
aufgeteilt: die Prozeßphase, die mit der Charta von Paris 1990 eigentlich
beendet und von einer neuen Phase überschattet wurde, der
Institutionsphase. Die Hauptaufgabe dieser Facharbeit besteht darin, die
Probleme der Institutionsphase zu erläutern. Dies sollte vor allem in Bezug
auf die Krisen gesehen werden, die seit 1991 in Europa entstanden sind. Konnte
und kann die KSZE überhaupt irgendetwas in solchen nur ethnologisch
geprägten Konflikten bewirken? In dieser Arbeit wird zuerst versucht, die
Geschichte der KSZE kurz zu umreißen. In einem zweiten Schritt werden die
Ergebnisse der wichtigsten KSZE-Konferenzen dargestellt. Die Krisenmechanismen,
die seit 1990 die Institutionalisierung der KSZE bestimmt haben, machen den
dritten Teil aus. Die Probleme, die die KSZE mit den aufgetretenen Krisen hat,
eine Bewertung der Möglichkeiten der KSZE in Krisensituationen und die
Zukunftsperspektiven schließen den Textteil ab. Im Anhang sind einige
Schaubilder angefügt, welche die Krisenmechanismen näher
erläutern und die Entwicklung der KSZE allgemein zeigen.
Ein großes Problem dieses Facharbeitsthemas ist die
Aktualität des Themas. Es gibt nur sehr wenig Bücher zur
Krisenbewältigung der KSZE, aber es ist das letzte Jahr auch nicht viel
neues in der KSZE-Entwicklung passiert, so daß in Zeitungen auch nichts zu
finden war. Die verwendeten Informationen sind mindestens ein Jahr alt, so
daß möglich neuere Entwicklungen nicht mehr erfaßt wurden.
Wegen diesem Informationsdefizit fiel der eigentlich wichtigste Teil der Arbeit,
die Schlußbetrachtung, auch verhältnismäßig kurz
aus.
B
Geschichte
Die Anfänge des KSZE - Prozesses kann man im Sommer
1966 in der "Bukarester Erklärung" des Politischen Beratenden Ausschusses
des Warschauer Paktes sehen. Dieser machte zum ersten Mal den Vorschlag der
Einberufung einer "Konferenz über Fragen der Europäischen Sicherheit".
Ende 1967 definierten die NATO-Minister die künftigen Aufgaben des
Bündnisses neu. Sie stellten "Verteidigung und Entspannung" in den
Vordergrund. Im März 1969 rief der Politische Beratende Ausschuß des
Warschauer Paktes im "Budapester Appell" zu einer gesamteuropäischen
Konferenz auf, die durch ein Vorbereitungstreffen eingeleitet werden sollte.
Einen Monat später erklärten sich die NATO - Minister bereit, mit
osteuropäischen Staaten Themen für Verhandlungen zu erörtern.
Doch diese Verhandlungen müßten gut vorbereitet sein und alle
Regierungen mit politischer Verantwortung in Europa müßten daran
teilnehmen. Die finnische Regierung machte das Angebot, diese Konferenz in
Helsinki abzuhalten. Doch bis zur 1. KSZE - Konferenz, die 1975 stattfand, war
noch ein weiter Weg, denn vor allem der Westen stellte Forderungen, damit solch
eine Konferenz überhaupt zustande kommen konnte. Es müßten
Fortschritte im Viermächteabkommen über Berlin, in den SALT -
Verhandlungen und in den Gesprächen zwischen der Sowjetunion und Polen
erzielt werden. Ein erster Schritt in diese Richtung wurde am 7. Dezember 1970
mit der Unterzeichnug des Vertrages mit Polen geleistet und im September 1971
die 1. Stufe des Viermächte - Berlin - Abkommens unterzeichnet. Worauf sich
die NATO - Minister zu multilateralen KSZE - Verhandlungen bei Abschluß
des Berlinabkommens bereiterklärten. Am 26. Mai 1972 wurde das 1. SALT -
Abkommen zwischen der Sowjetunion und der USA unterzeichnet. Im Juni wurde das
Schlußprotokoll des Viermächte - Berlin - Abkommens unterzeichnet,
der KSZE - Konferenz stand nichts mehr im Wege. "Die damalige Sowjetunion
erhoffte sich von ihrer Initiative zur Einberufung der KSZE die Absicherung
ihres Machtbereiches und die Anerkennung bestehender Grenzen. Der Westen kam
dieser Initiative entgegen, weil er in dieser Konferenz die Möglichkeit
sah, ein Forum zwischen Ost und West zu schaffen, das die Zusammenarbeit aller
europäischen Staaten auf den Gebieten Politik, Sicherheit, Wirtschaft,
Wissenschaft, Kultur und Umweltschutz fördern
sollte."[1] Am 3. bis 7.
Juli wurde die KSZE - Konferenz durch die Außenminister der 35
europäischen und nordamerikanischen Länder eingeleitet. Dabei wurden
die "Helsinki-Schlußempfehlungen" verabschiedet. Am 18.
SeptemberSeite: 4 begann dann die Kommissionsphase
der KSZE. Diese wurde nach fast 2 Jahren am 21. Juli 1975 beendet und die
erarbeitete Schlußakte am 30. Juli bis 1. August von den Regierungs- und
Staatschefs unterzeichnet. [Verweis auf späteres Kapitel] 1977 wurde vom
15. Juni bis zum 5. August das 1. KSZE - Folgetreffen vorbereitet. Das
eigentliche Treffen fand dann vom 4. Oktober 1977 bis zum 9. März 1978
statt. Ein weiterer Meilenstein in der KSZE - Geschichte ist das Expertentreffen
über friedliche Streitschlichtung in Montreux. 1980 fand dann das
nächste KSZE - Folgetreffen in Madrid statt. Es begann am 11. November. Am
9. Februar 1982 wurde von den westlichen Außenministern die
Verhängung des Kriegsrechts in Polen stark verurteilt. Der Konflikt war so
groß, daß man sich außerstande sah, die Konferenz unter
solchen Umständen fortzusetzen. Am 12. März vertagte man die Konferenz
auf den 9. November, wo sie wieder aufgenommen wurde. Am 6. September 1983 wurde
durch die Delegationen der 35 Teilnehmerstaaten das "Abschließende
Dokument" angenommen. Am Tag darauf fand dann die Schlußveranstaltung der
Außenminister statt. 1984 wurde vom 21. März bis 30. April ein
weiteres Expertentreffen über friedliche Streitschlichtung in Athen
abgehalten. Das 3. Folgetreffen begann in Wien am 4. November 1986 und endete
mit der Annahme des "Abschließenden Dokuments" am 15. Januar 1989. Vom 30.
Mai bis 23. Juni fand in Paris das erste Treffen der Konferenz über die
menschliche Dimension der KSZE statt. 1990 wurde die "Charta von Paris für
ein neues Europa" am 21. November von den Staats- und Regierungschefs
unterzeichnet. Außerdem wurde der Vertrag über Konventionelle
Streitkräfte in Europa unterzeichnet. Es wurde auch im Rahmen des KSZE -
Treffens eine gemeinsame Erklärung über Gewaltverzicht der 22
Mitgliedsstaaten der NATO und des Warschauer Paktes unterzeichnet. 1991 fand vom
1. bis zum 19. Juni ein Expertentreffen über nationale Minderheiten in Genf
statt.1992 fand wiederum in Helsinki das vierte Folgetreffen der KSZE statt.
(Siehe Anhang, Schaubild 7)
C Ergebnisse der
Konferenzen
I Konferenz in Helsinki (1975)
Die erste KSZE - Konferenz wurde am 3. Juli 1973 in Helsinki
eröffnet und vom 18. September 1973 bis zum 21. Juli 1975 in Genf
fortgesetzt. Ihren Abschluß fand sie am 1. August 1975 in Helsinki mit der
Unterzeichnung der Schlußakte durch die Hohen Vertreter aller
europäischen Staaten (außer Albanien), der USA und Kanada. "Die KSZE
war der erste und bisher einzige multilaterale Versuch, einen thematisch
weitgespannten Verhaltenskodex für Ost und West in Europa zu
schaffen."[2] Die
Schlußakte der Konferenz ist in 4 Körbe unterteilt. "Korb 1,
gleichzeitig das Kernstück der Akte, enthält 10 Prinzipien zur
Regelung des Zusammenlebens in Europa. Korb 2 gibt Empfehlungen zur Kooperation
in Wirtschaft, Wissenschaft und Umweltschutz. Korb 3 betrifft den
humanitären Bereich: Die Verbesserung menschlicher Kontakte und des
Informationsaustausches zwischen Ost und West. Korb 4 bringt die Festlegung auf
das Folgetreffen."[3]
Das erste der 10 Prinzipien stellt die souveräne
Gleichheit der Unterzeichnerstaaten heraus. Das bedeutet "im Rahmen des
Völkerrechts haben alle Teilnehmerstaaten gleiche Rechte und
Pflichten"[4]. In diesem
ersten Prinzip ist auch die freie Wählbarkeit seines politischen, sozialen,
wirtschaftlichen und kulturellen Systems enthalten. Ebenfalls enthalten ist das
Recht, "internationalen Organisationen anzugehören oder nicht
anzugehören, Vertragspartei eines Bündnisses zu sein oder nicht zu
sein; desgleichen [...] das Recht auf
Neutralität."[5] Das
zweite Prinzip untersagt die Androhung oder Anwendung von Gewalt in den
gegenseitigen Beziehungen der Teilnehmerstaaten, "die gegen die territoriale
Integrität oder politische Unabhängigkeit irgendeines Staates
gerichtet oder auf irgendeine andere Weise mit den Zielen der Vereinten Nationen
und mit der vorliegenden Erklärung unvereinbar
ist."[6] Gewalt darf auch
nicht als Mittel zur Regelung von Streitfällen verwendet werden. Das dritte
Prinzip enthält die Unverletzlichkeit der Grenzen. Daraus folgt, daß
sich die Teilnehmer "jeglicher Forderung oder Handlung enthalten, sich eines
Teiles oder des gesamten Territoriums irgend eines Teilnehmerstaates zu
bemächtigen."[7] Das
vierte Prinzip behandelt die territoriale Integrität der Staaten. "Die
Teilnehmerstaaten werden [...] davon Abstand nehmen, das Territorium eines jeden
anderen Teilnehmerstaates zum Gegenstand einer militärischen Besetzung oder
anderer direkter oder indirekter Gewaltmaßnahmen [...] zu machen. Keine
solche Besetzung oder Aneignung wird als rechtmäßig anerkannt
werden."[8] Das fünfte
Prinzip erörtert die friedliche Regelung von Streitfällen. Es soll
unter allen Umständen eine friedliche Regelung von Streitfällen
gesucht werden. Dazu sind "Mittel wie Verhandlung, Untersuchung, Vermittlung,
Vergleich, Schiedsspruch, gerichtliche Regelung oder andere friedliche Mittel
eigener Wahl"[9] zu
verwenden. Das sechste Prinzip befaßt sich mit der Nichteinmischung in
innere Angelegenheiten. Die Staaten enthalten sich jeder "Einmischung in die
inneren und äußeren Angelegenheiten, die in die innerstaatliche
Zuständigkeit eines anderen Teilnehmerstaates fallen. [...] Sie werden sich
gleichermaßen unter allen Umständen jeder militärischen wie auch
politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Zwangsmaßnahme enthalten, die
darauf gerichtet ist, ihrem eigenen Interesse die Ausübung der Rechte eines
anderen Teilnehmerstaates, die dessen Souveränität innewohnen,
unterzuordnen und sich damit Vorteile irgendwelcher Art zu
verschaffen."[10] Das
siebte Prinzip enthält die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Dazu zählen auch Minderheitenschutz und Glaubensfreiheit. Im achten
Prinzip wird die Gleichberechtigung und das Selbstbestimmungsrecht der
Völker behandelt. Es besagt unter anderem, daß die Staaten ihre
Innen- und Außenpolitik selbst, ohne äußere Einmischung,
bestimmen können und auch ihre sonstige Entwicklung nach eigenen
Wünschen verfolgen können. Das neunte Prinzip enthält die
Zusammenarbeit zwischen den Staaten. Vor allem die Charta der Vereinten Nationen
und die KSZE - Akte werden als wichtigste Grundlagen für die weitere
Entwicklung genannt. Weiter wird gesagt, "daß Regierungen, Institutionen,
Organisationen und Personen eine relevante und positive Rolle zukommt, zur
Erreichung dieser Ziele ihrer Zusammenarbeit
beizutragen."[11] Das
zehnte Prinzip hebt die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen
nach Treu und Glauben hervor. "Die Teilnehmerstaaten erklären ihre
Entschlossenheit, diese Prinzipien, so wie sie in der vorliegenden
Erklärung festgelegt sind, voll in allen Aspekten in ihren gegenseitigen
Beziehungen und ihrer Zusammenarbeit zu achten und anzuwenden, um jedem
Teilnehmerstaat die Vorteile zu sichern, die sich aus der Achtung und der
Anwendung dieser Prinzipien durch alle
ergeben."[12] Die
vorherigen Prinzipien müssen jeweils unter Beachtung der anderen ausgelegt
werden. Die Beziehungen der Staaten untereinander sollen im Geiste der
Prinzipien geführt werden.
Über diese Prinzipien hinausgehend werden im ersten
Korb auch vertrauensbildende Maßnahmen sowie Sicherheits- und
Abrüstungsfragen behandelt. Es wurde festgelegt, daß alle
"Manöver von Landstreitkräften in einer Gesamtstärke von mehr als
25000"[13] mindestens 21
Tage vorher angekündigt werden. Weiterhin wurde beschlossen, daß auf
freiwilliger Basis Beobachter ausgetauscht werden können. Der Gastgeber
bestimmt die Anzahl der Beobachter und die Bedingungen ihrer Teilnahme. Als
weiteres Mittel zur Vertrauensvertiefung wurde die Ankündigung
größerer Truppenbewegungen festgelegt.
II Konferenz in Belgrad
"Das erste Folgetreffen der KSZE vom 4. Oktober 1977 bis zum
9. März 1978 in Belgrad war praktisch
ergebnislos."[14] Es
wurden nur die Ergebnisse von Helsinki bekräftigt, aber keine neuen
Fortschritte gemacht. "Positiv zu werten an diesem Treffen ist eine
ausführliche Debatte über die Mängel bei der Implementierung der
Schlußakte."[15]
"Es wurde bald deutlich, daß die Sowjetunion zwar weiterhin zur
Entspannung in den Ost-West-Beziehungen aufrief, dies aber in keiner Weise als
eine Einschränkung ihrer interventionistischen Politik auf anderen Gebieten
ansah. Daß Entspannung zunächst einmal eine Illusion bleiben sollte,
wurde durch die sowjetische Invasion in Afghanistan im Dezember 1979 nur allzu
deutlich."[16]
III Konferenz in Madrid
Am 11. November begann das 2. KSZE - Folgetreffen in Madrid.
Die Teilnehmerstaaten "betonten die Bedeutung der Durchführung aller
Bestimmungen und der Achtung aller Prinzipien der Schlußakte durch jeden
von ihnen als wesentlich für die
Entwicklung"[17] des
Entspannungsprozesses in Europa. Die "Verschlechterung der internationalen Lage
seit dem Belgrader Treffen
1977"[18] wurde bedauert.
Es herrschte Übereinstimmung zwischen den Teilnehmern, daß erneute
Anstrengungen unternommen werden sollten, die Beschlüsse der
Schlußakte durchzuführen und das "Vertrauen zwischen den Teilnehmern
wiederherzustellen."[19]
Im Februar 1982 verurteilten die westlichen Staaten die Verhängung des
Kriegsrechts in Polen. Wegen dieses Konflikts wurde die Konferenz auch vom 12.
März bis zum 9. November ausgesetzt. In dieser Konferenz wurden
Inspektionen vor Ort ohne Ablehnungsrecht vereinbart. "Besonders dieser
letztgenannte Punkt war ein wegweisender Durchbruch für die gesamte weitere
Rüstungskontrolle."[20]
IV Konferenz in Wien
"Die Wiener Verhandlungen, die von 1986 bis 1989 dauerten,
fanden in einer Phase dynamischer Entwicklung der Ost - West - Beziehungen
statt. Dies waren vor allem die Politik des neuen Denkens der Perestroika und
Glasnost der Sowjetunion, ein verbesserter amerikanisch-sowjetischer Dialog, der
INF - Vertrag und der sowjetische Abzug aus
Afghanistan."[21] Der INF
- Vertrag ist ein Abkommen "zwischen der USA und der Sowjetunion über die
vollkommene und weltweite Beseitigung aller amerikanischen und sowjetischen
landgestützten Mittelstreckenflugkörper mit Reichweiten von 500 bis
5500 km."[22] Man ging in
der Sowjetunion nun davon ab, "eigene machtpolitische Interessen in den
Vordergrund zu
stellen."[23] Im
Abschließenden Dokument wurden zum ersten Mal genauere Auslegungen der
Schlußakte von Helsinki gemacht und zwar bis in Einzelheiten der
Terrorismusbekämpfung oder Veröffentlichung von KSZE-Dokumenten.
"Ferner wurde ein Überprüfungsverfahren bei Verdacht auf Verletzung
der Menschenrechte
eingeführt."[24] Ein
weiterer wichtiger Schritt in Richtung eines dauerhaften gesamteuropäischen
Friedens war die Einrichtung der VKSE [Vertrag über konventionelle
Streitkräfte in Europa] - Versammlung. Der Vertrag wurde am 19. November
1990 auf dem Gipfel von Paris unterzeichnet. Er enthält unter anderem die
Reduzierung der Bundeswehr auf 370000 Mann bis zum 31. Dezember 1994. "Dieses
Abkommen wird den Übergang vom "Gleichgewicht des Schreckens" zum
Gleichgewicht der Interessen
markieren."[25] Aus
diesem Vertrag entstand auch das Konfliktverhütungszentrum in
Wien.
V Charta von Paris für ein neues
Europa
Mit der Unterzeichnung der Charta von Paris für ein
neues Europa begann ein neuer Abschnitt der KSZE - Entwicklung. Zum ersten Mal
erklärten die beiden Militärbündnisse, "daß sie in dem
anbrechenden neuen Zeitalter europäischer Beziehungen nicht mehr Gegner
sind, sondern neue Partnerschaften aufbauen und einander die Hand zur
Freundschaft reichen
wollen."[26] In Paris
waren zum erstenmal Ansätze zur Gründung von KSZE - Institutionen zu
finden. Es wurde der Rat der Außenminister eingerichtet, der mindestens
einmal jährlich tagen und "das zentrale Forum für politische
Konsultationen im KSZE-Prozeß bilden sollte. Zur Unterstützung des
Rates wurden ferner ein kleines Sekretariat sowie ein "Ausschuß Hoher
Beamter in Prag
eingerichtet."[27] Die
KSZE hat seither nicht mehr nur Konferenzcharakter. Ein weiterer wichtiger
Schritt war die Unterzeichnung des Wiener Dokuments 1990 über Vertrauens-
und Sicherheitsbildende Maßnahmen (VVSBM). "Dieses Dokument bildete nicht
nur die notwendige flankierende Ergänzung zum VKSE-Vertrag der Allianzen.
Es stellte auch selbst einen eigenständigen Wert als gemeinsame
sicherheitspolitische Willensäußerung aller KSZE-Staaten
dar."[28] Es wurde
beschlossen, Mechanismen und Institutionen zu entwickeln, die als Grundlage
für die zukünftige europäische Friedenspolitik verwendet werden
könnten.
VI Konferenz in Helsinki
In der KSZE - Folgekonferenz in Helsinki wurde am 10. Juli
1992 das abschließende Dokument unterzeichnet. Darin wurde vor allem der
Institutionscharakter bekräftigt und Mechanismen zur Konfliktverhinderung
und -verhütung beschlossen. Ebenfalls wurde die Stelle des Hohen Kommissars
für Nationale Minderheiten geschaffen.
D
Krisenmechanismen
I Der militärische Krisenmechanismus
Im Wiener Dokument über Vertrauens- und
Sicherheitsbildende Aktivitäten vom 17. November 1990 wurde der
militärische Krisenmechanismus installiert. Jeder Teilnehmerstaat, der
wegen militärischer Aktivitäten eines anderen Landes beunruhigt ist,
kann eine Erklärung zu diesem Vorfall verlangen, die innerhalb 48 Stunden
beantwortet werden muß. "Das Ersuchen und die Antwort werden
unverzüglich allen anderen Teilnehmerstaaten
übermittelt."[29]
Sind die Auskünfte dem fragenden Staat zu ungenau kann er ein Treffen
beantragen, das innerhalb der nächsten 48 Stunden stattfinden muß.
Auch dieses Treffen wird allen anderen Mitgliedsstaaten mitgeteilt. "Der
antwortende Staat ist berechtigt, andere interessierte Teilnehmerstaaten,
insbesondere jene, die an der Aktivität beteiligt sein könnten, zu dem
Treffen
hinzuzuziehen."[30] Falls
keine Einigung über den Austragungsort erzielt werden kann, dient das
Konfliktverhütungszentrum als Austragungsort. In diesem Gespräch soll
nun versucht werden, den Konflikt aus der Welt zu schaffen.(siehe Anhang,
Schaubild 1)
II Der politische Krisenmechanismus (Berliner -
Mechanismus)
Beim ersten Treffen des KSZE-Rates im Juni 1991 in Berlin
wurde ein Mechanismus für Konsultationen und Zusammenarbeit in dringlichen
Situationen eingerichtet, der auch KSZE-Krisenmechanismus des Ausschusses Hoher
Beamter genannt wird. Jeder Teilnehmerstaat kann bei Verdacht einer Verletzung
der KSZE-Schlußakte oder anderer sicherheitsgefährdender
Zwischenfälle von dem betroffenen Staat Auskünfte verlangen, die
dieser innerhalb von zwei Tagen beantworten muß. "Bleibt die Situation
weiterhin ungeklärt, so kann "jeder der betroffenen Staaten" den
amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses Hoher Beamter ersuchen, eine
Dringlichkeitssitzung des Ausschusses einzuberufen. Diese muß stattfinden,
sobald mindestens 12 Teilnehmerstaaten das Ersuchen innerhalb von 48 Stunden
unterstützen. Sie ist frühestens 48 Stunden und spätestens drei
Tage nach dieser Mitteilung abzuhalten, findet am Sitz des KSZE-Sekretariats
(also in Prag) statt und sollte höchstens zwei Tage
dauern."[31] Dieser
Ausschuß kann Empfehlungen geben, die zur Herbeiführung einer
Lösung sorgen könnten. (siehe Anhang, Schaubild 2)
III KSZE - Mechanismus der "Menschlichen
Dimension"
Dieser Mechanismus wurde auf dem Moskauer Treffen über
die Menschliche Dimension im Oktober 1991 geschaffen. "Er erlaubt jedem KSZE-
Staat, bei einem anderen Informationen über Menschenrechtsverletzungen
einzuholen."[32] Der
befragte Staat muß innerhalb von zehn Tagen eine Antwort geben. Sind die
Informationen unzureichend kann der fragende Staat "das Warschauer Büro
ersuchen, den betroffenen Staat zur Einladung einer Expertenmission
aufzufordern.[33] Diese
Expertenmissionen bestehen aus drei Experten, die nicht Staatsangehörige
des betroffenen Landes sind oder ihren Wohnsitz in diesem Land haben. Eine
wirkliche Neuerung war das Konsen minus eins - Prinzip, das bedeutet, das der
Einspruch des betroffenen Landes sich nicht als Veto zu einer Angelegenheit
auswirken kann. Dies war ein erster Schritt zu einer besseren
Funktionalität der KSZE, da bis zu diesem Zeitpunkt alle Entscheidungen
einstimmig getroffen wurden, was entscheidend für die Entwicklung der KSZE
war, denn nur durch die dadurch entstandenen Kompromisse war die Annäherung
zwischen Ost und West überhaupt möglich, doch bei Problemen mit
Minderheiten konnte das betroffene Land von vornherein jeden Versuch der
Aufklärung unterbinden, was nun beseitigt wurde. Es können nun auch
ohne Einwilligung des betroffenen Landes weitergehende Missionen gestartet
werden, die eine Aufklärung bewirken sollen. (siehe Anhang, Schaubild
3
IV Der Valetta - Mechanismus
Vom 15. Januar bis zum 8. Februar 1992 fand in La Valetta
das KSZE-Expertentreffen über die friedliche Regelung von Streitfällen
statt. Dort wurde der sogenannte Valetta- Mechanismus entwickelt, der dazu
dienen soll, Streitigkeiten zwischen Teilnehmerstaaten schon im Anfangsstadium
zu entschärfen und beseitigen. Der Hauptbestandteil dieses Mechanismus ist
die Hinzuziehung einer dritten, neutralen Instanz, die zwischen den
Konfliktparteien vermitteln soll. Eine Neuerung gegenüber anderen
Streitschlichtungsversuchen sticht hervor. "Der Mechanismus kann auch einseitig
angerufen werden."[34]
Dies ist ein erster Schritt, sich etwas vom Konsensprinzip zu lösen. Bei
einem Streitfall ist der erste Schritt der Konfliktparteien selbst zu versuchen,
den Streitfall zu lösen, sei es "durch einen Prozeß direkter
Konsultationen und Verhandlungen oder eine Einigung über ein geeignetes
anderes Verfahren zur
Streitbeilegung."[35]
Wird so in einem angemessenen Zeitraum keine Einigung erreicht, kann jede der
Konfliktparteien "die Einsetzung des KSZE-Mechanismus für die
Streitbeilegung"[36]
fordern. Jeder KSZE-Staat kann bis zu vier Personen benennen. Aus diesem
Verzeichnis suchen sich die Konfliktparteien die Mitglieder des Mechanismus aus.
Kommt innerhalb von zwei Monaten keine Einigung zustande werden sechs Personen
benannt, von denen die Streitparteien jeweils bis zu drei Personen ablehnen
können. Dies geschieht in einem Zeitraum von einem Monat. Sind alle sechs
Personen abgelehnt worden, werden fünf andere Personen ausgewählt, von
denen nur noch jeweils eine Person abgelehnt werden kann. Dies ist dann die
endgültige Besetzung des Mechanismus, der dann sofort seine Arbeit aufnimmt
und versucht, zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln. "Der Mechanismus wird
seine Arbeitsweise festlegen und so informell und flexibel vorgehen, wie es ihm
zweckmäßig
erscheint."[37] Er
versucht die Streitparteien dafür zu gewinnen, die festgefahrenen
Gespräche wieder aufzunehmen und schlägt Verfahren zur Streitbeilegung
vor, die aus der Krise führen könnten. Schafft man es nicht, zu einer
Einigung zu kommen, wird der Ausschuß Hoher Beamter informiert, der dann
die weitere Vorgehensweise bestimmt. (siehe Anhang, Schaubild
4)
V Der Vergleichs- und
Schiedsgerichtshof
Beim 3. Treffen des KSZE-Rates im Dezember 1992 in Stockholm
wurde der Vergleichs- und Schiedsgerichtshof eingerichtet. Jeder Teilnehmerstaat
benennt zwei Schlichter und zwei Schiedsrichter, die für sechs Jahre
benannt und nicht abgewählt werden können. Diese Schlichter und
Schiedsrichter bilden den Vergleichs- und Schiedsgerichtshof. Der Vergleichs-
und Schiedsgerichtshof funktioniert eigentlich wie der Valetta-Mechanismus. Ein
wichtiger Unterschied ist, daß diesem Gerichtshof ständig bestimmte
Personen angehören, und damit der Mechanismus schneller einsatzbereit ist.
Ein weiterer Vorteil ist, daß dieses Gericht auch ohne der Zustimmung der
beiden betroffenen Staaten vom Ausschuß Hoher Beamter angerufen werden
kann. (Konsens minus zwei - Prinzip) (siehe Anhang, Schaubild
5)
VI Hoher Kommissar für Nationale
Minderheiten
Das Amt des Hohen Kommissars für Nationale Minderheiten
wurde im Zuge der Konferenz von Helsinki 1992 eingerichtet. Der Hohe Kommissar
ist "ein Instrument zur Konfliktverhütung zum frühestmöglichen
Zeitpunkt."[38] Er ist
für Spannungen zuständig, "die sich noch nicht über ein
Frühwarnstadium hinaus entwickelt haben, die jedoch nach Einschätzung
des Hohen Kommissars das Potential in sich bergen, sich im KSZE-Gebiet zu einem
den Frieden, die Stabilität und die Beziehungen zwischen Teilnehmerstaaten
beeinträchtigenden Konflikt zu
entwickeln".[39] Es
gehört nicht zu seinen Aufgabenbereichen, sich mit Minderheiten zu
beschäftigen, die terroristische Handlungen praktizieren. Der Sitz des
Hohen Kommissars ist das Büro für demokratische Institutionen und
Menschenrechte (BMDIR) in Warschau. Er wird vom Ministerrat ernannt. Seine
Amtszeit beträgt drei Jahre. Die Informationen des Kommissars können
aus jeder Quelle kommen, wie zum Beispiel Medien, nichtstaatliche Gruppen und
Verbände oder religiöse Organisationen nationaler Minderheiten. Von
Gruppen oder Personen, die Terrorismus oder Gewalt ausüben oder ihr
zustimmen, nimmt der Hohe Kommissar keine Informationen entgegen. "Der Hohe
Kommissar wahrt den vertraulichen Charakter der
Informationen."[40]
Erkennt der Kommissar eine friedensbedrohliche Spannung kann er eine
Frühwarnungs-Erklärung abgeben, die an den Ausschuß Hoher
Beamter weitergeleitet wird. Dieser entscheidet dann die weiteren Schritte, die
unternommen werden sollen. (siehe Anhang, Schaubild 6)
E Wirksamkeit und
Zukunftsprognosen
I Wirksamkeit
Mit der Charta von Paris wurde 1990 ein neues Zeitalter der
KSZE eingeläutet. Der Ost-West - Konflikt wurde begraben, doch die
Hoffnungen, dadurch zu einem gesicherten Frieden in Europa zu gelangen, wurden
spätestens mit dem Ausbruch des Krieges in Jugoslawien zunichte gemacht.
Nachdem im Juni Kroatien und Slowenien ihre Unabhängigheit erklärt
hatten, marschierte die jugoslawische Bundesarmee auf. Es kam in Slowenien "zu
bewaffneten Auseinandersetzungen mit der dortigen
Bürgermiliz."[41]
Österreich setzte den Militärischen Krisenmechanismus mit der
Unterstützung der zwölf EG-Staaten in Gang, da die Kämpfe bis
unmittelbar an seine Grenze reichten. "Bei einer ersten Sitzung der KVZ
[Konfliktverhütungszentrum] - Delegationen in Wien am 1. Juli einigte man
sich unter Zustimmung des Vertreters Belgrads [...] darauf die "sofortige
Einstellung aller Kämpfe" und die "Rückkehr aller bewaffneten
Kräfte, sowohl der Bundesarmee als auch der slowenischen
Territorial-verteidigungsmilizen in ihre Unterkünfte" zu
fordern."[42] Der
Vorschlag von österreichischer Seite, Beobachter zu entsenden, wurde nicht
angenommen. "Damit hatte dieser militärische Mechanismus ausgedient. Er ist
ja auch konzipiert worden für Fälle zwischenstaatlicher Konflikte
[...] - er kann nicht für innerstaatliche Konflikte, bei Sezessionskriegen
und bei Staatsauflösung
greifen."[43] In der
ersten Hälfte des Jahres 1992 wurde Jugoslawien von allen KSZE -
Aktivitäten ausgeschlossen. Dieser Beschluß wurde im
Konsens-minus-eins - Verfahren getroffen. Es wurden des weiteren einige
Missionen entsandt, die zum einen die Rückführung der Armee in ihre
Kasernen überwachen, zum anderen auch in Gesprächen zwischen den
Konfliktparteien vermitteln sollten. "Bei all diesen Entschließungen und
Erkundungsmissionen hinkte die KSZE hinter der EG her, es waren im Grunde
"Nachtrab"-Aktionen im Schlepptau der EG. Ein eigenständiges Profil der
KSZE gab und gibt es in dem kriegerischen Zerfallsprozeß Jugoslawiens
nicht."[44] Auch die
Mechanismen selbst enthalten noch einige Probleme, das größte ist,
das jeder dieser Mechanismen nur Empfehlungen geben kann, aber die KSZE keine
Macht hat, diese Empfehlungen durchzusetzen. Auch das
Konfliktverhütungszentrum hat nicht die Macht oder Fähigkeit, wirklich
etwas auszurichten. Denn "auch wenn es sinnvoll war, die vielfältigen und
zum Teil äußerst schwierigen Aufgaben am selben Ort [...] zu
bündeln, so spricht schon die bescheidene Ausstattung des Sekretariats (ein
Direktor, zwei Beamte sowie administratives und technisches Personal)
dafür, daß offenbar niemand ernsthaft daran denkt, dieser Einrichtung
wirkliche Kompetenzen zu
übertragen."[45]
Wirkliche Untersuchungen von möglichen Konflikten verlangen eine um einiges
vielschichtigere Erfassung und Auswertung von Daten, was mit solch geringem
Personal nicht möglich ist. Der Valetta-Mechanismus, der politische
Krisenmechanismus sind in Bezug auf innerstaatliche Konflikte sowieso
unbrauchbar, da sie nur bei zwischenstaatlichen Krisen greifen. Ein weiteres
Problem der KSZE - Konfliktbewältigung ist, daß die Mechanismen und
die Verträge immer nur so gut sein können, wie die Teilnehmerstaaten
es zulassen. Von Anfang an wurde die innerstaatliche Souveränität
für eine der wichtigsten Prinzipien gehalten. Dagegen läßt sich
auch nichts einwenden, solange der Staat damit keinen Mißbrauch betreibt.
Denn bei Verfolgung einer Minderheit durch diesen Staat sind dem Rest der
Staatengemeinschaft wegen dieses Souveränitätsrechts die Hände
gebunden. Dieses Recht wurde beim Mechanismus der menschlichen Dimension
deswegen auch schon stark aufgelockert.
Doch darf man die KSZE nicht in einem solch schlechten Licht
sehen. Denn daß diese Krisenmechanismen im Jugoslawienkonflikt "so kurz
nach ihrer Schaffung ein erstes Mal in einer echten Krise unter Einhaltung der
komplizierten Regeln überhaupt in Gang gesetzt werden konnten, ist
bemerkenswert und zeigt den politischen Willen, Konflikte gemeinsam zu
lösen."[46] Auch ist
es nicht sicher, ob es überhaupt Wege gibt, solche ethnisch geprägten
Konflikte gewaltfrei zu lösen. Denn auch die EU war bis jetzt noch nicht in
der Lage, irgend etwas in diesem Konflikt auszurichten, obwohl sie "über
sehr viel stärkere Druckmittel (ökonomische Anreize oder auch
Versagungen) verfügt [...] Auch der UNO ist es bisher nicht gelungen, dem
Blutvergießen ein Ende zu
machen."[47] Auch der
vorgeschlagene militärische Eingriff kann nicht von vornherein für
Erfolg garantieren. Denn "die humanitäre Intervention sollte unmittelbar
gefährdeten Zivilpersonen zugute kommen. Sie darf nicht dazu dienen, ein
Gebiet erst einmal
"freizubomben"."[48] Es
läßt sich nicht mit Bestimmtheit sagen, inwieweit die KSZE in diesem
Konflikt "versagt" hat. Sie ist auf alle Fälle hinter den Erwartungen, die
mit der Charta von Paris 1990 verbunden waren, zurückgeblieben. Doch damals
war der Ost-West Konflikt gerade beseitigt und das friedliche Europa in
greifbare Nähe gerückt. Daß schon ein Jahr später ein
anderer Konflikt ausbrechen würde, konnte keiner ahnen. Und im Vergleich zu
der anfänglichen Geschwindigkeit, mit der Verträge geschlossen wurden,
ging die Institutionalisierung der KSZE wirklich zügig von
statten.
II Zukunftsperspektiven
Die Einbindung der KSZE unter die UNO war ein Schritt in
eine weitere Richtung der Weiterentwicklung: die KSZE als regionale
Unterorganisation der UNO. Auf der Folgekonferenz von Helsinki wurde
außerdem die Einsatzmöglichkeit von KSZE-Blauhelmen beschlossen.
Diese Truppen müßten aber von anderen Organisationen wie zum Beispiel
der NATO gestellt werden, da die KSZE selber nicht über einen solchen
Militärapparat verfügt. Die engere Zusammenarbeit zwischen den
Organisationen wird eine der wichtigsten Entwicklungen in nächster Zeit
sein. Auch eine Möglichkeit der Weiterentwicklung wäre die Schaffung
eines KSZE-Generalsekretärs. "Die Einführung des Amtes eines
KSZE-Generalsekretärs ist vor allem erforderlich, um in dem rapide
wachsenden Gefüge von KSZE-Mechanismen und -Institutionen eine
Fragmentierung zu verhindern und um die steigenden Anforderungen an Koordination
und Administration zu
bewältigen."[49]
F Anhang
Schaubild 1: Der militärische
Krisenmechanismus
Schaubild 2: Der politische
Krisenmechanismus
Schaubild 3
Schaubild 4
Schaubild 5
Schaubild 6
Schaubild 7
Schaubild 1 aus
Norbert Ropers / Peter Schlotter, a.a.O., Seite
18
Schaubild 2 aus
Norbert Ropers / Peter Schlotter, a.a.O., Seite
17
Schaubild 3 aus
Norbert Ropers / Peter Schlotter, a.a.O., Seite
22
Schaubild 4 aus
Auswärtiges Amt, 20 Jahre KSZE, a.a.O., Seite
466
Schaubild 5 aus
Auswärtiges Amt, 20 Jahre KSZE, a.a.O., Seite
464
Schaubild 6 aus
Auswärtiges Amt, 20 Jahre KSZE, a.a.O., Seite
469
Schaubild 7 aus
Norbert Ropers / Peter Schlotter, a.a.O., Seite
4/5
Literaturverzeichnis
Auswärtiges Amt Referat Öffentlichkeitsarbeit,
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Bonn 1991
Auswärtiges Amt Referat Öffentlichkeitsarbeit, 20
Jahre KSZE 1973 - 1993, Bonn 21993
Meyer, Berthold, Erst die Spitze eines Eisbergs
KSZE-Konfliktmanagement und nationale Minderheiten HSFK-Report 8/1992, Frankfurt
am Main 1992
Ropers, Norbert / Schlotter, Peter, Die KSZE Multilaterales
Konfliktmanagement im weltpolitischen Umbruch HSFK-Report 11-12/1992, Frankfurt
am Main 1992
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Zu den
sicherheitspolitischen Aspekten der KSZE Teil I, Referat Außen- und
Sicherheitspolitik 1993
Selbständigkeitserklärung
Ich erkläre, daß ich die Facharbeit ohne fremde
Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen
und Hilfsmittel benützt habe.
Scheyern, den 20. Januar 1994
_______________________
(Unterschrift des Kollegiaten)
[1] Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, Zu den sicherheitspolitischen Aspekten der KSZE Teil
1,
Seite 2
[2] Sigrid Pöllinger, Die KSZE auf dem
Weg zu einem regionalen System kollektiver Sicherheit? in Texte zum
Studium der Internationalen Beziehungen, München 1992, Seite
37
[3] Dr. Mario von Baratta, Der Fischer
Weltalmanach, Frankfurt am Main 1992, Seite 770 f.
[4] Schlußakte von Helsinki vom 1. 8.
1975 in Auswärtiges Amt, 20 Jahre KSZE 1973 - 1993, Bonn
21993,
Seite 20
[5] Ders., a.a.O., Seite 21
[6] Ders., a.a.O., Seite 21
[7] Ders., a.a.O., Seite 21
[8] Ders., a.a.O., Seite 22
[9] Ders., a.a.O., Seite 22
[10] Ders., a.a.O., Seite 22
[11] Ders., a.a.O., Seite 24
[12] Ders., a.a.O., Seite 25
[13] Ders., a.a.O., Seite 28
[14] Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, Zu den sicherheitspolitischen Aspekten der KSZE
Teil 1, Seite 4
[15] Sigrid Pöllinger, a.a.O., Seite
43
[16] Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, Zu den sicherheitspolitischen Aspekten der KSZE
Teil 1, Seite 4
[17] Abschließendes Dokument des
Madrider Folgetreffens vom 6. 9.1983 in Auswärtiges Amt, 20 Jahre
KSZE
1973 - 1993, Bonn 21993, Seite 85
[18] Ders., a.a.O., Seite 85
[19] Ders., a.a.O., Seite 85
[20] Sigrid Pöllinger, a.a.O., Seite
44
[21] Sigrid Pöllinger, a.a.O., Seite
45
[22] Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung, Zu den sicherheitspolitischen Aspekten der KSZE
Teil 1, Seite 5
[23] Ders., a.a.O., Seite 5
[24] Norbert Ropers / Peter Schlotter, Die
KSZE Multilaterales Konfliktmanagement im weltpolitischen
Umbruch, HSFK-Report 11-12/1992, Seite 8
[25] Sigrid Pöllinger, a.a.O., Seite
49
[26] Gemeinsame Erklärung der
zweiundzwanzig Staaten der NATO und der Warschauer
Vertragsorganisation
in Paris vom 19. 11. 1990 in Auswärtiges Amt, Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa, Bonn 1991,
Seite 115
[27] Norbert Ropers / Peter Schlotter,
a.a.O., Seite 10
[28] Sigrid Pöllinger, a.a.O., Seite
50
[29] Wiener Dokument 1990 der
Verhandlungen über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen
vom
17. 11. 1990 in Auswärtiges Amt, Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa, Bonn 1991, Seite 86
[30] Ders., a.a.O., Seite 86
[31] Norbert Ropers / Peter Schlotter,
a.a.O., Seite 17
[32] Ders., a.a.O., Seite 20
[33] Ders., a.a.O., Seite 21
[34] Ders., a.a.O., Seite 19
[35] Bericht über das
KSZE-Expertentreffen über die friedliche Regelung von Streitfällen in
La Valetta vom
8. 2. 1991 in Auswärtiges Amt, Sicherheit und Zusammenarbeit in
Europa, Bonn 1991, Seite 186
[36] Ders., a.a.O., Seite 187
[37] Ders., a.a.O., Seite 188
[38] Helsinki Dokument 1992 in
Auswärtiges Amt, 20 Jahre KSZE 1973 - 1993, Bonn 21993, Seite
184
[39] Ders., a.a.O., Seite 184
[40] Ders., a.a.O., Seite 189
[41] Norbert Ropers / Peter Schlotter,
a.a.O., Seite 23
[42] Ders., a.a.O., Seite 23
[43] Ders., a.a.O., Seite 23
[44] Ders., a.a.O., Seite 24
[45] Berthold Meyer, Erst die Spitze eines
Eisbergs, HSFK-Report 8/1992, Seite 9
[46] Sigrid Pöllinger, a.a.O., Seite
58
[47] Norbert Ropers / Peter Schlotter,
a.a.O., Seite 25
[48] Ders., a.a.O., Seite 52
[49] Ders., a.a.O., Seite 33
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