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Was ist eine Marke?
Was ist eine Marke?
Autor:
E-Mail: rudo6101@uni-trier.de
©1995
1. Einleitung
Markierungen und Namen spielen in unserem privaten und geschäftlichen
Leben eine ganz selbstverständliche Rolle. Produkte werden, bevor sie auf
dem Markt angeboten werden, mit einem Namen versehen.
In der vorliegenden Arbeit sollen die Hintergründe und die Wesensart
von Marken näher erklärt werden, der Begriff Marke aus den allgemeinen
Assoziationen herausgehoben und gezeigt werden, daß der Begriff Marke eine
sehr wohl definierte Größe ist, die im täglichen und
wirtschaftlichen Leben eine herausragende Bedeutung hat.
2. Die historischen Wurzeln des Markenartikels und die rechtlichen
Hintergründe
Obwohl Marken eine herausragende Bedeutung erst seit Anfang des 20.
Jahrhunderts besitzen, gab es Marken im weiteren Sinne auch schon in der
früheren Geschichte. Man denke nur an das handwerkliche Gewerbe im
Altertum. Damals versah der Handwerker sein Produkt mit einem ganz bestimmten
Zeichen um es zum einen als sein Produkt zu markieren und zum anderen sein
handwerkliches Geschick mit seinem Zeichen auszuweisen. Seine Kunden lernten
schnell, daß ein Produkt, welches sein Zeichen trug, sich durch ganz
spezifische Merkmale auszeichnete. Somit hat er seine Produkte gegenüber
anderen individualisiert.
Ein weiteres Beispiel aus der Geschichte läßt erste
Wortverwandtschaften zu der englischen Bezeichnung für Marke, "Brand",
erkennen. Im frühen 18. Jahrhundert wurden Markierungen in
Whiskeyfässern eingebrannt, -the brand-, die dem Käufer auf gewisse
Art und Weise den Inhalt der Fässer garantierte. Umgekehrt bedeutete diese
Markierung einen gewissen rechtlichen Schutz für den Hersteller.
(vgl. Stern Buch)
Im Wilden Westen, zu Zeiten der Selbstjustiz, hatte das Markieren von
Eigentum eine herausragende Rolle gespielt. Hier wurde beispielsweise durch das
Brandzeichnen von Herdentieren der Besitzer eindeutig bestimmt. Das Brandzeichen
diente somit der Unterscheidung der Tiere eines Besitzers von Tieren eines
anderen. Das Aneignen fremder "Markentiere" wurde wie allgemein bekannt, mit dem
Tod bestraft.
In Deutschland findet das Markenwesen seine Wurzeln im Mittelalter. Damals
herrschte eine strenge Marktordnung, die für eine Steuerung des
Güteraustausches sorgte. In diesem Zusammenhang sorgten vor allem die
Zünfte für eine möglichst hohe und einheitliche Qualität der
Produkte. So wurden die Produkte, die die Werkstätten der Gewerbetreibenden
verließen einer sogenannten Schau unterzogen. Sie war eine Form der
Selbstkontrolle, die auf Belohnung und Bestrafung basierte. Bäcker
beispielsweise, die zu leichte Brötchen backten, wurden in einem
Gewässer geschnellt. Tuch und Leinen wurden entsprechend ihrer
Qualität mit Gebühren versehen. Die höchste Qualität wurde
nur mit einer geringen Gebühr belegt. Qualitativ minderwertige Ware wurde
mit höheren Gebühren geahndet, zum Teil sogar zerschnitten. Die
jeweiligen Qualitätsstufen wurden mit entsprechenden Gütesiegeln
markiert, den sogenannten Gütemarken der Zünfte. Außerdem
mußte der jeweilige Meister sein eigenes Zeichen setzten, welches in die
Zunftrolle eingetragen wurde. Beanstandungen der Ware konnten so bis zum
Hersteller geltend gemacht werden. Andersherum wurden Produkte mit bestimmten
Zeichen für ihre besondere Qualität geschätzt und berühmt.
Dieses System der frühen Güte- und Herstellermarken erwies sich als so
wirksam, daß selbst Unternehmen, die nicht den Zünften
angehörten, dazu über gingen, ihre Produkte mit willkürlichen
Marken zu versehen. Nach und nach festigte sich bei Anbietern wie Nachfragern
ein ausgeprägtes Markenbewußtsein. Dieses Phänomen beschrieb der
Bologneser Rechtsgelehrte, Bartolus de Saxoferrato, bereits im 14. Jahrhundert
in seinem Werk - De insigniis et armis -, das als Grundlage unseres modernen
gewerblichen Rechtsschutzes gilt (vgl. Dichtl, 1992, S.2-4).
Mit Einbruch des Industriezeitalters vollzog sich ein Wandel. Die
Gewerbefreiheit wurde eingeführt (in Deutschland durch die Gewerbeordnung
im Jahre 1869) und der starke Einfluß des Handwerks und der Zünfte
nahm ab. Die Massenproduktion und das Produzieren für eine anonyme Masse
schwächten den direkten Kontakt des Produzenten zum Abnehmer. Dadurch kam
dem Handel ganz neue Aufgaben zu. Mehr und mehr gingen die Erzeuger dazu
über, ihre Produkte durch entsprechende Markierung und nicht zuletzt mit
Hilfe der einsetzenden Werbung, der Uniformität und Anonymität der
Massenware zu entziehen. Somit konnte der abgerissene direkte Kontakt zwischen
Hersteller und Endverbraucher wieder geknüpft werden (Berekoven, 1992,
S.35).
"Damit war, etwa zu Beginn unseres Jahrhunderts, der Markenartikel, wie er
sich heute präsentiert, geboren." (Dichtl, 1992, S.4)
Ein gewisser rechtlicher Schutz findet sich bereits im Preußischen
Allgemeinen Landesrecht von 1794. Es sah zwar noch keine
Eintragungsmöglichkeit für Kennzeichen vor, enthielt aber eine
Strafvorschrift für die fälschliche Bezeichnung von Waren mit dem
Namen oder Merkmal eines Dritten. Eine erste allgemeine Regelung für die
Eintragung gewillkürter Fabrik- und Gewerbezeichen wurde 1837, in Bayern
durch Landtagsabschied, erlassen. Die erste allgemeine deutsche Regelung des
Markenschutzes brachte das Reichsgesetz von 1874. Nach dem Zweiten Weltkrieg
trat das Warenzeichengesetz (WZG) für den Schutz von Marken in Kraft.
Aufgrund der Kriegszerstörung fand keine Amtsprüfung bzw.
Kollisionsprüfung der zur Eintragung beabsichtigten Marke statt. Statt
dessen wurde das Aufgebotssystem mit dreimonatiger Widerspruchsfrist
eingeführt, das bis heute seine Gültigkeit behalten hat (vgl.
Westerhoff, 1976, S.5).
Das heutige WZG wurde erst vor kurzem, am 01.01.1995, in das Markengesetz
umgewandelt. Da beide große Parallelen aufweisen, sei an dieser Stelle das
überholt WZG ausführlich beschrieben und durch die Änderungen des
neuen Markengesetzes ergänzt.
Der Gesetzgeber spricht nicht von Marken sondern von Warenzeichen oder auch
Zeichen. Unter einem Zeichen versteht man ein Kennzeichen, das es dessen
legitimen Verwender (Inhaber oder Lizenznehmer) erlaubt, seine Ware im Sinne
eines Exklusivrechtes von denen der Wettbewerber abzuheben. In diesem Punkt
erfüllt die Kennzeichnung von Waren die Funktion der Unterscheidbarkeit und
damit die der Abgrenzung zu anderen Waren. Das verwendete Zeichen muß
bestimmte Eigenschaften erfüllen. Wird ein grafisches Zeichen verwendet, so
muß er zweidimensional und flächig sein. Bei der Verwendung von
Schriftzeichen kann der Eigenname des Herstellers (z.B. Nestlé), eine
Herkunftsbezeichnung (z.B. Solinger Schneidewaren), ein Phantasiewort (z.B. Fa),
ein Aktynom (z.B. Persil), ein Bild (z.B. das Krokodil von Lacoste) oder eine
Zahl (z.B. 4711) benutzt werden. Außerdem besteht auch die
Möglichkeit, die Eigenschaften der Zeichen zu kombinieren. Nicht als
Zeichen zugelassen sind Einzelbuchstaben und Schlagwörter wie Super, da sie
zum Allgemeingut der Kommunikation zählen und durch eine entsprechende
Schutzwirkung dieser nicht mehr uneingeschränkt zur Verfügung
stünden. Ebenfalls unzulässig sind akustische Zeichen (Dichtl, 1992,
S.6).
Mit der Eintragung des Zeichens in die Zeichenrolle des Deutschen
Patentamtes in München wird das Zeichen zu einer Marke und die mit ihr
gekennzeichnete Ware zu einem Markenartikel (im weiteren Sinne, siehe hierzu
Kapitel 5.5). Somit wird auch ersichtlich, daß unter Marke und
Markenartikel in der materiellen Ausprägung ein und das selbe zu verstehen
ist. Zu beachten ist jedoch, daß nur das Zeichen an sich schutzfähig
ist, die Ware selbst nicht, es sei denn, daß sie mit einem entsprechendem
Patent belegt ist (Durch die Eintragung in die Zeichenrolle entsteht nur ein
Exklusivrecht für das Zeichen und nicht für die in Umlauf gebrachte
Ware, d.h. gleiche Ware darf von Wettbewerbern in Umlauf gebraucht, aber nicht
mit einem "Eingetragenen Warenzeichen" markiert werden, für welches kein
Rechtsanspruch besteht.).
Ob ein Zeichen schutzfähig ist, wird vom Deutschen Patentamt
geprüft. In §1(1) WZG heißt es:" Wer sich in seinem
Geschäftsbetrieb zur Unterscheidung seiner Ware von den Waren anderer eines
Warenzeichens bedienen will, kann dieses Zeichen zur Eintragung in die
Zeichenrolle anmelden." Dies hat beim Deutschen Patentamt in München zu
erfolgen. Das Amt prüft die Schutzwürdigkeit des Zeichens nach
folgenden Kriterien:
- Diskriminationskraft
- Freihaltungsbedürftigkeit
- Täuschungsgefahr
- Ärgernis
- Anstößigkeit (Hammann, 1992, S.210)
Ist die Eintragung in die Zeichenrolle erfolgt, so hat der Inhaber und von
ihm berechtigte Personen das Recht, Waren, ihre Verpackung oder Umhüllung
mit dem Zeichen zu versehen, diese in den Verkehr zu bringen und das Zeichen in
Anzeigen, auf Preislisten, Briefpapier, Rechnungen usw. einzusetzen. Dieses
Recht besteht zunächst für 10 Jahre und kann immer wieder
verlängert werden (Dichtl, 1992, S.7).
Das neue Markengesetz hat am 01.01.1995 das WZG abgelöst. Der im WZG
unglücklich gewählte Begriff `Warenzeichen` wird nun durch den
präziseren Begriff `Marke` ersetzt. Auch inhaltlich wurde der Markenbegriff
erweitert. Neben der bisherigen Form sind nach neuem Recht auch dreidimensionale
Marken und Hörmarken möglich. Ein weiteres wichtiges Merkmal des neuen
MarkenG ist es, daß nunmehr nahezu alle einschlägigen Vorschriften
zusammengefaßt wurden und nicht mehr in einer Vielzahl von Gesetzen
verstreut sind.
3. Formen der Markierung
Die Möglichkeiten, Produkte zu markieren, sind vielfältig. Dabei
muß es sich aber nicht immer um Marken bzw. Markenzeichen handeln, selbst
wenn zum Teil die gleichen Absichten verfolgt werden. Zur besseren
Unterscheidung seien sie hier kurz angeführt.
Weit verbreitet sind die qualitätsbezeichnenden Zeichen wie
Gütezeichen, Qualitätssiegel oder verschiedene Zertifikate. Hauptzweck
ist es hierbei, das Produkt als qualitativ hochwertig auszuweisen. Ebenso
verhält es sich, wenn bestimmter Richtlinien einzuhalten sind. Beispielhaft
seien VDE-, GS- oder CE-Zeichen genannt. Weitere Beispiele sind, gebraut nach
dem Deutschen Reinheitsgebot, Wollsiegel, Fleischer- und Augenoptikerzeichen,
Blauer Engel oder grüner Punkt. Interessant zu beobachten ist, daß
gerade Markenartikelhersteller versuchen, solche Zeichen z.T. zu umgehen. Der
Markenartikel , als etwas Besonderes und Gutes auf dem Markt, würde an
Ausstrahlungskraft verlieren, wenn er mit den selben Qualitätszeichen
ausgestattet wäre wie die billige Konkurrenzware. Außerdem werden dem
Verbraucher Wege zu möglichen Ersatzgütern aufgezeigt (Dichtl, 1978,
S.20)
Im Gegensatz zu optionalen Qualitätsmarkierungen gibt es auch
gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsmerkmale, die kennzeichnungspflichtig
sind. Sie werden vor allem durch das Lebensmittelgesetz, Handelsklassengesetz
und Textilkennzeichungsgesetz vorgeschrieben. Die Ware wird damit einer
gesetzlichen Gütenorm unterworfen. Dadurch weist das Produkt einen
größeren Informationsgehalt aus und soll dem Verbraucher ein Mittel
der Vergleichbarkeit an die Hand geben. (vgl. Röper, 1978, S.128).
Ein weiteres Mittel der Profilierung und Heraushebung von Produkten ist die
Markierung mit Auszeichnungen, die aufgrund vergleichender
Qualitätsprüfungen durch neutrale Einrichtungen vergeben werden. Zu
nenne ist hier vor allem die Stiftung Warentest e.V. Solche
Verbraucherorganisationen informieren hauptsächlich über das
Preis-Leistungsverhältnis oder besser Preis-Qualitätsverhältnis
von Produkten.
Rückschlüsse auf den Herkunftsort von Waren lassen nicht nur
Markenartikel zu, sondern auch Waren die keine Markenartikel sind und sich mit
der Aufschrift, Made in ..., schmücken. Die dahinterstehende Absicht ist,
das Image eines Landes auf das Produkt zu projizieren. Auf dem europäischen
Markt wird dies versucht durch Slogans wie, “Käse aus Holland" -oder-
“Aus deutschen Landen frisch auf den Tisch". Noch präziser erlaubt es
allerdings die Marke, Rückschlüsse auf den Hersteller und oft auch auf
die Güte eines Gutes, zu ziehen (vgl. Dichtl, 1992, S.6).
Auf dem Sektor der Lebensmittelwaren wird zu meist auf Berühmtheiten
oder im öffentlichen Interesse stehenden Ereignissen verwiesen, wie
beispielsweise -Lieferant der Fußballnationalmannschaft-. Hierdurch soll
ein größerer, meist internationaler Bekanntheitsgrad, aber auch eine
erhöhte Qualität markiert werden. Auch Spitzensportler werben gerne
mit ihren guten Namen (beispielsweise Boris Becker für Raktiv). Vor allem
neu auf den Markt kommende Produkte werden durch das Verknüpfen mit
bekannten Persönlichkeiten schnell zu einer bekannten Marke
"emporgemarketingt".
4. Begriffsbestimmung des Begriffs Marke
Die Erscheinungsformen von Marken sind vielfältig. Entsprechend
umfangreich sind auch die damit verbundenen Funktionen und Ausprägungen. In
diesem Kapitel sollen deshalb zunächst einige Definitionen zum Begriff
Marke angeführt werden, die für sich selbstsprechend stehen. Im
zweiten Teil folgt dann eine kurze begriffliche Erläuterung der meist
gebräuchlichen Markenbegriffe, die dem Leser eine, wenn auch aufgrund des
begrenzten Rahmens dieses Referates, nur ansatzweise Orientierung und
Vorstellung der verschiedenen Erscheinungsformen gegen soll.
4.1 Definitionen zum Begriff Marke
"Markenartikel sind Fertigerzeugnisse, die unter einem Namen oder
Firmenkennzeichen (`Marke`) durch gleichbleibende Qualität und Aufmachung
infolge nachhaltiger Werbung in einem größeren Absatzraum bei Handel
und Verbraucher Anerkennung gefunden haben. Die Verbraucherpreise sind im
allgemeinen einheitlich und relativ fest. Die Werbung spricht vor allem den
Verbraucher direkt an und gibt dadurch dem Handel eine wirksame
Verkaufsunterstützung." (Röper, 1955, S.47)
"Markenwaren sind Erzeugnisse, deren Lieferung in gleichbleibender oder
verbesserter Güte von den preisempfehlenden Unternehmen gewährleistet
wird und
1. die selbst oder
2. deren für die Abgabe an den Verbraucher bestimmte Umhüllung
oder Ausstattung oder
3. deren Behältnisse, aus denen sie verkauft werden, mit einem ihrer
Herkunft kennzeichnenden Merkmal (Firma, Wort- oder Bildmarke) versehen sind."
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB), §38a, 2, I)
"Die Marke ist ganz allgemein ein Kennzeichen, das Waren oder
Dienstleistungen eines Geschäftsbetriebes von den gleicher oder
gleichartiger Waren oder Dienstleistungen eines anderen Geschäftsbetriebes
unterscheiden soll." (Gotta, 1988, S.57)
"..., damit wird verständlich, daß der Markenartikel nicht mehr,
wie ehedem als ein Bündel konkreter, objektiver Gütereigenschaften
betrachtet werden kann, sondern ein geschlossenes Absatzkonzept verkörpert,
das ganz auf Schaffung eines prägnanten Image und Erlangen eines hohen
Bekanntheitsgrades ausgelegt ist. Dies erklärt auch, weshalb sich der so
verstandene Markenartikel nur schwer gesetzlich definieren oder einer amtlichen
Zählung unterwerfen läßt." (Dichtl, 1992, S.19); vgl. auch
Kapitel 5.4
"Persönlichkeit oder Identität eines Produktes, einer
Produktpalette oder einer Organisation, abgeleitet von der
Konsumentenwahrnehmung sowohl faßlicher, als auch nicht faßlicher
Merkmale." (Arnold, 1992, S.344)
"Als Marke bezeichnet man ein Produkt oder eine Dienstleistung, das bzw.
die eine gleichbleibende Qualität oder Leistung offerieren und den dadurch
resultierenden Kundennutzen standardisieren". (Müller, 1994, S.1)
4.2 Verschiedene Erscheinungsformen von Marken
(Die nachfolgende Ausführung bezieht sich auf Dichtl, 1992, S.9ff)
Vorwiegend im Gastronomiebereich verwandt, dient die Hausmarke zur
Kennzeichnung von Waren mittlerer Qualität, die dem Kunden als Spezifikum
des Hauses angeboten werden. Die Herstellermarke ist besonders in der
Konsumgüterindustrie verbreitet. Sie trägt meist den Namen des
Unternehmens. Das entsprechende Gegenstück bildet die Handelsmarke.
Sie ist bei nahezu allen Großbetriebsformen des Handels anzutreffen,
wie etwa `Die Sparsamen` bei Spar. Eigens für den Handel produzierte Waren,
die exklusiv von diesem als preisgünstigere Alternative vertrieben werden
heißen Eigenmarken. Dienstleistungsunternehmen wie Banken,
Versicherungs- und Touristikunternehmen vertreiben ihre Angebote meist unter
sogenannten Dienstleistungsmarken, die nicht selten den Unternehmensnamen
beinhalten (bspw. Junior-Paß der Deutschen Bundesbahn).
Soll einem ganz bestimmtem Produkt der Status eines Markenartikels
zugewiesen werden, so spricht man von Einzel- Mono- oder Produktmarken
(bspw. Nutella, Duplo oder Mon Chérie). Durch Einführung einer
Zweitmarke, die meist eine billigere Variante der Einzelmarke ist, kann
das entsprechende Unternehmen die ursprüngliche Marke zur
Premiummarke aufwerten, was von Brauereien oft praktiziert wird. Im
Gegensatz zur Monomarke, die ihre eigene Identität auf dem Markt hat,
fassen Gruppenmarken mehrere Produkte unter einem Namen zusammen (bspw.
Geräte von Quelle mit dem Namen Privileg). Hat sich ein Produkt mit einem
bestimmten Namen auf dem Markt etabliert und soll dieses mit seinem Namen auch
für andere Produkte charakterisierend sein, so wird die Dachmarke
eingeführt, wie beispielsweise bei Nivea geschehen ist. Sogenannte
`Weiße Ware` oder `No-Name-Produkte` werden unter dem Begriff
Gattungsmarke zusammengefaßt (bspw. Produkte mit weißer
Packung und knapper Kennzeichnung des Inhaltes).
Das Kriterium der geographischen Reichweite drückt sich
schließlich in den sogenannten Regional-, Euro- oder
Weltmarken aus. Werden diese Marken dann auch noch unter dem gleichen
Namen vertrieben, spricht man von einer Gemeinschaftsmarke. Der Erfolg
von Gemeinschaftsmarken hängt nicht zuletzt von den unterschiedlichen
Bedeutungen der Symbolik, Zeichen und Namen in den verschiedenen Ländern
ab.
5. Konstitutive Merkmale von Marken
Wie bereits in Kapitel 4 hingewiesen, ist eine begriffliche Definition von
Marken schwierig. Aus diesem Grund soll nun der Versuch unternommen werden, sich
der Begrifflichkeit von Marken auf dem umgekehrten Weg zu nähern. Welche
stetigen Merkmale sind es, die einer Marke zugrunde liegen?
a) Kennzeichnung des Eigentums
Die Marke, bzw. das Markieren von Produkten ist zu allererst das geistige
Eigentum eines Gewerbetreibenden. Somit liegt allen Marken das Bedürfnis
zugrunde, ein Produkt oder eine Dienstleistung als Eigentum zu markieren.
Dadurch kann sich das Unternehmen auf rechtlicher Basis vor seinen Konkurrenten
absichern. Hierzu ist, wie in Kapitel 2 bereits erwähnt, die Eintragung in
die Zeichenrolle Voraussetzung. Der Vollständigkeit halber sei hier
erwähnt, daß auch nicht eingetragene Zeichen dem Schutz nach dem
Markengesetz unterliegen können (siehe Kapitel 5.5).
b) Herkunftsnachweis
Eng verknüpft mit Punkt 5.1 ist die Kennzeichnung eines Produktes
über seine Herkunft. Durch die Anmeldung einer Marke gibt der Antragsteller
automatisch seine Identität preis und tritt aus der Anonymität heraus.
Die Folge ist, daß der betreffende Hersteller bzw. Anbieter voll und ganz
und in einer, für jedermann erkennbaren Weise, für sein Erzeugnis
einsteht (Dichtl, 1992, S.18).
c) Qualitätsnachweis
Aus Punkt 5.2 folgt zwangsläufig auch die Notwendigkeit, die Ware in
einer überdurchschnittlichen Qualität anzubieten, um erfolgreich zu
sein. So kann sich Markenware von anonymer Ware unterscheiden. Das höhere
Niveau kann sich unter anderem in der Gebrauchs- oder Funktionstüchtigkeit,
Lebensdauer oder Wertbeständigkeit ausdrücken. Zunehmend an Bedeutung
ist heutzutage auch die Umweltverträglichkeit. Ein weiterer wichtiger
Aspekt ist die ästhetische Gestaltung von Produkten und Verpackung.
Rechtlich ist dieses höhere Qualitätsniveau von Markenartikeln
nicht immer zugesichert, denn der Schutz des Warenzeichens (Marke) setzt dieses
nicht voraus. Ein Anbieter wird jedoch bemüht sein, den guten Namen einer
Marke nicht durch geringe Qualität zu zerstören. Diesen Umstand
trägt der Abnehmer Rechnung, indem er das Markenzeichen als Gütesiegel
wertet.
d) Image
Ein herausragendes Merkmal von Markenartikel ist das sie umgebende Image.
Die große Anzahl von angebotener Markenware läßt eine
zunehmende Intranzparenz der Märkte erkennen, was den Zielen der
Markenpolitik widerspricht. Das selbe gilt auch für die begrenzten
Möglichkeiten der Qualitätssteigerung. Aus diesem Grund bemühen
sich Anbieter, ihre Produkte durch entsprechende Imagepolitik zusätzlich
auf dem Markt zu profilieren und zu individualisieren. Wichtigstes Hilfsmittel
ist hierbei die Werbung durch Massenmedien. Im besonderen Maße trifft das
für Produkte oder Dienstleistungen zu, die keinen objektiven
Qualitäts- oder Gütemerkmalen unterworfen werden können. Mit
Hilfe des Images können so Vorstellungen beim Konsumenten hinsichtlich des
besonderen Charakters einer Marke hervorgerufen werden, die z.T weit vom
eigentlichen Produktkern entfernt liegen. Dem Konsumenten wird somit ein
Mehrnutzen angeboten, für das er in der Regel bereit ist, einen
höheren Preis zu zahlen, als für imagelose No-Name- Ware. Das gehobene
Preisniveau von Markenware ergibt sich somit nicht nur aus den Mehrkosten
für Werbung und Imagepflege sondern z.T. auch aus der Absicht, das
entsprechende Produkt bzw. die entsprechende Dienstleistung für
zahlungskräftige Konsumentenkreise zu induvidualisieren und somit ein
entsprechendes Image hervorzurufen (Bsp. Luxusgüter).
e) Verkehrsgeltung
Ein weiters wesentliches Merkmal der Marke ist die allgemeine Anerkennung
und der Bekanntheitsgrad eines Produktes. Im betriebswirtschaftlichem Sinne
spricht man von der Verkehrsgeltung. Ein Produkt welches in der Zeichenrolle
eingetragen und entsprechend markiert ist, gilt rechtlich zwar als
Markenartikel, kann als solches aber nicht unbedingt im wirtschaftlichem Sinne
angesehen werden. Der umgekehrte Fall ist ebenso gültig. Ein markiertes
Produkt, welches eine hinreichende Verkehrsgeltung erlangt hat ist, auch wenn es
nicht eingetragen ist, schutzfähig. (vgl. WZG §25)
Daraus läßt sich folgern, daß die Markenbildung vollzogen
ist, wenn das Produkt eine gewisse Verkehrsgeltung erreicht hat. Die Stärke
dieser Verkehrsgeltung entscheidet schließlich darüber, ob es sich um
Regional-, Euro- oder Weltmarken handelt.
f) Ubiquität
Als letztes Merkmal von Marken ist die Ubiquität, die
Verfügbarkeit allerorts. Entsprechend der Unternehmensgröße und
der Produkt- bzw. Dienstleistungsart ist, das Kriterium der Ubiquität nicht
immer zu realisieren, wird aber von den Unternehmen aus zweierlei Gründen
angestrebt. Zum einen wird somit der Bekanntheitsgrad einer Marke
gefördert, zum anderen wird dem Kunden nicht die Notwendigkeit gegeben, auf
ein anderes Produkt auszuweichen, was zum Kundenverlust führen könnte.
6. Die Marke im Marketingmix
Nach dem im obigen Text die Frage, "Was ist eine Marke?", aus einer eher
nüchternen, objektiven Sichtweise betrachtet wurde, soll nun der gleichen
Fragestellung aus zwei weniger neutralen Positionen nachgegangen werden.
"Das Produkt ist das, was das Unternehmen herstellt, die Marke das, was der
Kunde kauft." (Kapfere, 1992, S.10)
6.1 Die Marke aus der Sicht des Anbieters
Ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen anbietet, tut dieses nicht
aus Wohltätigkeitsgründen sondern einzig und allein aus
Profitgründen. Marken sind ein gutes Instrument, den Profit zu maximieren.
Es stellt sich somit die Frage, was ist eine Marke für ein Unternehmen.
Das auffälligste Merkmal von Markenartikeln ist das höhere
Preisniveau. Die traditionelle Mikroökonomik lehrt uns, daß niedrige
Preise der Schlüssel zu höheren Verkaufsziffern sind. Ein Widerspruch?
Nur dann, wenn das Produkt und die Marke als ein und dasselbe angesehen wird.
Eine Marke ist aber nicht nur ein Produkt. Dafür sprechen mehrere
Gesichtspunkte.
a) Eine Marke ist kein anonymes Produkt, welches ohne weiteres austauschbar
ist, denn gerade durch entsprechende Werbung und Verpackung erfolgt eine
Produktdifferenzierung. Dadurch wird das Konkurrenzverhältnis, der Anbieter
von nicht markierter Ware aufgehoben. Es entsteht eine quasi monopolistische
Situation, indem sich der Anbieter dem Preiskampf entziehen kann.
b) Mit dem der Ware wird Zusatznutzen, wie beispielsweise Prestige,
Genuß oder Sicherheit verkauft, was einen höheren Preis
gegenüber anonymer Massenware rechtfertigt.
c) Durch Verbraucherwerbung der Hersteller, die sich unmittelbar an den
Endverbraucher wendet, wird der Handel übergangen. Das führt,
unabhängig vom Handel, zu einer Schaffung, Sicherung und Ausweitung des
Absatzes. Außerdem wird so ein Nachfragesog erzeugt, den der Handel
berücksichtigen muß. (vgl. Dichtl, 1992, S.22)
d) Die Wesensart einer Marke bringt es mit sich, daß sich das
Unternehmen einen relativ festen Kundenstamm schaffen kann, den es durch
Ausweitung der Marke (z.B. Dachmarkenstrategie) erweitern kann.
e) Marken besitzen eine gewisse Werbefunktion, mit dessen Hilfe neue
Produkte leichter auf dem Markt etabliert werden können.
f) Die enge Verknüpfung zwischen Anbieter und Abnehmer läßt
ein, in gewissen Grenzen, gesteuertes Abnahmeverhalten zu, wodurch Marken eine
höhere Zukunftssicherheit dem Unternehmen garantieren.
g) Marken können eigene `Persönlichkeiten` auf dem Markt
darstellen die, unabhängig von Mißerfolgen anderer Produkte des
gleichen Unternehmens, weiterhin umsatzstark existieren können
(Einmarkenstrategie).
Eine Marke ist also ein Instrument, mit dessen Hilfe Unternehmen
absatzstärker sind und dem Kunden einen Mehrnutzen anbieten, welcher eine
Profitsteigerung zuläßt. Letztlich stellen Marken ein nicht zu
unterschätzendes Kapital dar.
6.2 Die Marke aus der Sicht des Abnehmers
Auf der Seite des Abnehmers stellen Markenartikel nicht nur Produkte mit
höherem Preisniveau dar, denn sonst würde kein Grund bestehen, sie,
billigeren unmarkierten Waren, vorzuziehen. Vielmehr besitzen Marken
Eigenschaften die, in den Köpfen der Verbraucher, das höhere
Preisniveau rechtfertigen.
Arnold beschreibt eine Marke mit drei Kategorien (siehe Abb.1). Das `Wesen`
der Marke stellt für den Verbraucher die `Persönlichkeit` dar, ein
simpler Wert wie beispielsweise Zuverlässigkeit oder Stärke. Als
nächstes wird die Marke von einer Anzahl Vorurteilen umgeben, die durch
Werbung und zum Teil früheren Erfahrungen hervorgerufen werden.
Schließlich treten die Merkmale einer Marke hervor, wie Verpackung und
Erscheinungsform. (Arnold, 1992, S.37)
Abb.1: Schematische Beschreibung der Marke (Quelle: Arnold, 1992, S.37)
Diese schematische Beschreibung der Marke soll durch weitere Eigenschaften
erweitert werden.
a) Besonders wichtig für den Verbraucher ist die Qualität des
Markenproduktes bzw. der Dienstleistung. Die Qualität ist eine relativ gut
meßbare Größe, die sich zunächst, für den Verbraucher
nachvollziehbar, im Preis niederschlägt. Somit kann ein
überhöhter Preis Aushängeschild für besonders gute
Qualität sein und eine Kaufentscheidung herbei führen. Da viele
Markenartikel einem standardisierten Produktionsverfahren, bzw. strengen
Qualitätskontrollen unterliegen, ist die Konstanz der Qualität von
Markenartikeln ein ebenfalls geschätztes Merkmal (bspw. McDonald, dessen
Produkte weltweit standardisiert sind und sich vielleicht deshalb einer derart
großen Beliebtheit erfreuen).
b) Ein weiterer wichtiger Punkt, der sich aus a) ergibt, ist das
Beschaffungsrisiko. Eine Fehlentscheidung beim Kauf wird so weitgehend
ausgeschlossen und wiegt den Verbraucher in Sicherheit, die richtige
Entscheidung getroffen zu haben.
c) Eng hiermit verknüpft ist die Kundenzufriedenheit, die zum einen
ebenfalls aus a) resultiert, zum anderen nachhaltig, durch i.d.R. guten Service
und Kundendienst, aufrecht gehalten wird.
d) Gleichermaßen von großer Bedeutung ist die
Informationsreduzierung. Mit Hilfe der Marke können ganz bestimmte
Eigenschaften eines Produktes bzw. einer Dienstleistung mit meist nur einem Wort
oder Zeichen gekennzeichnet werden, wodurch eine Orientierungshilfe geschaffen
wird, was nicht zuletzt zu einem gewohnheitsmäßigen Einkaufsverhalten
führt und Zeit sparen hilft.
e) Besonders im Bereich der Luxusgüter, aber auch der
Gebrauchsgüter und Dienstleistungen ist das Image und das Prestige, welches
eine Marke umgibt, kaufentscheident. Dieser besonders ausgeprägte
Mehrnutzen verschafft dem Abnehmer Akzeptanz und Ansehen in der Gesellschaft,
für welches er bereit ist, einen Preis zu zahlen, der oft weit vom
materiellen Wert des Produktes bzw. der Dienstleistung entfernt ist.
7. Kritik an der Marke
Nach dem die Frage, "Was ist eine Marke?", in verschiedener Hinsicht
beleuchtet wurde, soll eine kurze kritische Schlußbetrachtung nicht
fehlen.
Der geschichtliche Rückblick im Markenwesen läßt erkennen,
daß die ursprünglichen Funktionen von Marken im Laufe der Zeit von
den Mechanismen der modernen Marktwirtschaft verdrängt wurden. Anstelle der
eigentlichen Funktion, Produkte zu markieren um einen Austausch von qualitativ
hochwertiger Ware zu bewirken, treten heute Aspekte der Profitmaximierung und
Marktbehauptung. Produktferne Werbung ersetzt heute die eigenständige
Selbstprofilierung von früheren Markenprodukten. Damit einhergehend ist ein
erheblicher Kostenfaktor für Unternehmen, der den Verkaufspreisen
innewohnt. Somit müssen sich Markenanbieter die Frage gefallen lassen, ob
Marken wirklich wert sind, was sie versprechen. Gerade in der Pharmazeutischen
Industrie herrschen erhebliche Preisdifferenzen zwischen Markenartikeln und
sogenannten Generikas, was gegenwärtig sogar Niederschlag in der Diskussion
zur Gesundheitsreform findet. In dem heutigen Informationszeitalter, in dem der
Markt von Markenware überschwemmt wird, droht durch manipulierende Werbung
eine Verzerrung der Wettbewerbschancen. Finanzstarke Unternehmen könne, im
Gegensatz zu mittelständischen Unternehmen, die Käufergunst mit Hilfe
von Markenartikeln zu ihren Gunsten entscheiden. Somit entstehen
Meinungsmonopole, die die Markttransparenz herabsetzen.
Die Marke hat in ihrer Bedeutung einen Wandel durchlebt. Was ist eine
Marke? Ein Jurist, dessen Entscheidungsbasis auf geschichtlichem Fundament
aufbaut, wird diese Frage immer anders beantworten müssen als ein moderner
Betriebswirt, dessen Erfolg vom geschickten Agieren im heutigen Wirtschaftsleben
bestimmt wird.
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