|
Du bist hier: Referate Datenbank | Erdkunde
| Beispiel für Verletzungen der Menschenrechte in In
Beispiel für Verletzungen der Menschenrechte in In
Beispiel
für Verletzungen der Menschenrechte in Indien:
Vergewaltigung:
Moti Birua, eine 25jährige Frau,
starb im Dezember 1988 in einer Polizeistation in Bihar. Die Polizei setzte
dreist eine Geschichte in die Welt, nach der sie angeblich geflohen war und sich
dann erhängt hatte. Ihre Familie jedoch sagt, daß Moti Biraua sich
erhängt hatte, vermerkte aber sehr wohl schlimme Wunden auf ihrem
Körper. Zwei Polizeioffiziere wurden schließlich suspendiert, und der
Fall als Mord registriert. Eine richterliche Untersuchung wurde angeordnet, aber
die Zeugen wurden Berichten zufolge von der Polizei bedroht. So wagte niemand
auszusagen.
Folter:
Die indischen Sicherheitskräfte
folterten mit dem Ziel, die Menschen von politischen Aktivitäten abzuhalten
oder auch, um Angriffe bewaffneter Oppositionsgruppen zu rächen. Folter ist
außerdem Routine bei strafrechtlichen Ermittlungen - sogar dann, wenn nur
Bagatelldelikte aufzuklären sind.
Sogar vor Kindern machen die Folterer
nicht Halt. Im Juni 19899 wurde eine Gruppe Kinder im Alter zwischen 6 und 13
Jahren aus den Slums im Nordwesten Delhis wegen Diebstahl festgenommen und
gefoltert. Ein 13jähriges Mädchen mußte sich ausziehen und wurde
dann geschlagen, einem 12jährigen Jungen verabreichte man Elektroschocks,
bevor er mit einem Ledergurt geschlagen wurde. Ein weiterer wurde nackt an die
Decke gehängt und bewußtlos geschlagen.
Auch weitere Mißhandlungen, wie
Verbrennungen mit dem Bügeleisen, zerquetschen der Beine und tödliche
Verletzungen mit einem elektrischen Bohrer, konnten nur Dank einer Gruppe
örtlicher Bürgerrechtler publik gemacht werden.
Folter gehört in jedem der 25
indischen Bundesstaaten zum Alltag. Hunderte, wenn nicht Tausende Menschen
wurden in dem südasiatischen Land während der vergangenen 10 Jahre
zu Tode gefoltert. Seit 19985 hat Amnesty International den Tod von 415 Menschen
in Haft exakt aufzeichnen können.
Hauptopfer der
Menschenrechtsverletzungen sind die Angehörigen der niederen Kasten und der
Stammesvölker im Nordosten Indiens sowie Wanderarbeiter, landlose
Tagelöhner und andere mittellose und unterprivilegierte Bürger. Viele
derjenigen, die ihr Leben unter der Folter verloren haben, sind niemals einer
Straftat angeklagt worden. Andere starben den Foltertod hinter Gittern, nachdem
man sie wegen ihrer politischen Überzeugung oder im Zusammenhang mit
bewaffneten Konflikten festgenommen hatte, die seit Jahren den Alltag im
Nordosten des Landes überschatten. Insbesondere in den dortigen
Bundesstaaten und in Dschammu und Kaschmir kommt es im Zuge der
Aufstandsbekämpfung regelmäßig zu Vergewaltigungen durch
Armeeangehörige oder Mitglieder paramilitärischer Verbände.
Mißhandlungen und Vergewaltigungen durch Angehörige der Polizei sind
im gesamten Land an der Tagesordnung.
Viele Richter, Rechtsanwälte,
Bürgerrechtler, Journalisten,
Politiker und selbst führende
Polizeibeamte haben mehrfach die weitverbreiteten Folterungen, Vergewaltigungen
und Todesfälle in der Haft öffentlich angeprangert. Aber keine der in
den zurückliegenden Jahren an der Macht befindlichen Regierungen hat die
Initiative ergriffen, um die Menschenrechtssituation im Land zu
verbessern.
“Bei uns wird nicht gefoltert. Das kann ich mit Bestimmtheit
sagen. Wo auch immer Foltervorwürfe laut geworden sind, haben wir die Sache
überprüft und herausgefunden, daß nichts Wahres daran
ist”
Rajiv Gandhi, damals Premierminister, während eines Fernsehinterviews
1988
Im Gegenteil: Noch immer leugnen
offizielle Stellen, daß es in Indien überhaupt zur Folter kommt.
Selbst als die Vereinten Nationen zwischen 1988 und Ende 1990 gegenüber der
indischen Regierung 33 konkrete Fälle von Folterung und von Tod in der Haft
zur Sprache brachten, verbreitete man die Polizeiversion des Vorfalls,
erklärte, der Fall werde untersucht oder verweigerte sogar noch eine
Stellungnahme, als Gerichte dir Foltervorwürfe bereits bestätigt
hatten.
Für die Opfer oder ihren Familien
ist es fast unmöglich, eine Wiedergutmachung zu erhalten. Nur selten wissen
Betroffene überhaupt von solch einer Möglichkeit und selbst dann
verfügen sie fast nie über die finanziellen Mittel, um entsprechende
Forderungen erfolgreich einklagen zu können. Von den 415 von Amnesty
International dokumentierten Fällen vom Tod in der Haft ist lediglich in
sechs Fällen eine Entschädigung an die Familien der Opfer gezahlt
worden. Welche Hartnäckigkeit dafür erforderlich ist, zeigt der Fall
eines Studenten, der 1976 zu Tode gefoltert worden war. Erst 14 Jahre
später wurde das betreffende Verfahren positiv beschieden. Solche
Verzögerungen sind nicht ungewöhnlich, sondern offensichtlich ein
gezielt eingesetztes Mittel, den Opfern von Menschenrechtsverletzungen
Wiedergutmachungen vorzuenthalten.
Archana Guha, eine Lehrerin, die nach
in der Haft erlittenen Folterungen gelähmt blieb, versucht seit 1977 auf
allen erdenklichen juristischen Wegen, ihre Peiniger vor Gericht zur
Rechenschaft zu ziehen - bislang vergeblich.
Solange es die indischen Regierungen
versäumen, die Folter zu verurteilen und die Verantwortlichen vor Gericht
zu stellen, müssen sie sich die voller Verantwortung für Folter,
Vergewaltigungen und Todesfälle in Haft zuschreiben
lassen.
Nur wenige Polizeibeamte wurden bisher
vor Gericht gestellt, gegen fast keinen erging ein Schuldspruch wegen
Verstoßes gegen die Menschenrechte. Soweit Amnesty International in
Erfahrung bringen konnte, wurden Polizeioffiziere nur in 25 der bekannten 415
Fälle von Foltermord hinter Gittern in Gewahrsam genommen. Zur
Anklageerhebung war es in 52 Fällen gekommen. Nur in ganzen drei
Fällen wurde bekannt, daß Gerichte Polizisten wegen Mordes an
Häftlingen verurteilten. Oftmals besteht die einzige Maßnahme in der
Versetzung der an Folterungen beteiligten Polizisten. Einige Beamte wurden sogar
trotz bestehender Foltervorwürfe befördert.
Spezielle Gesetze in Assam, Dschammu,
Kschmir und Pinjab - Gebiete, in denen bewaffnete Oppositionsgruppen aktiv sind
- gewähren den Sicherheitskräften Schutz vor Strafverfolgung für
sämtliche Handlungen, die sie in Ausübung des Dienstes begangen haben.
Auch gegen Polizeibeamte kann aufgrund der Bestimmungen der
Strafprozeßordung wegen dienstlicher Verfehlungen strafrechtlich nicht
vorgegangen werden.
Die meist ausbleibende Bestrafung der
Verantwortlichen kann bei den Folterern nur als Botschaft verstanden werden,
daß ihr Tun gebilligt wird. Notwendig wären konsequente Ermittlungen,
um eine Bestrafung der Täter und eine Entschädigung der Opfer
sicherzustellen. Wenn jedoch in den vergangenen Jahren überhaupt einmal
Untersuchungen stattfanden, dann meist erst nach massiven öffentlichen
Druck und mit erheblicher Zeitverzögerung - und keinesfalls aus echtem
Interesse an der Wahrheitsfindung. Man ermittelte, daß in weniger als
einem Viertel der Fälle von Tod in der Haft eine eigentlich obligatorische
Untersuchung durchgeführt wurde.
Polizeibeamte aller Ränge und in
einigen Fällen auch Ermittlungsbeamte, Ärzte und Staatsbedienstete
haben offenbar vereinbart, Folter, Vergewaltigung und Tod in der Haft zu
verheimlichen und die Täter zu schützen. Nur zu oft wird jede
Polizeiversion über den Tod eines Opfers akzeptiert, egal wie
unglaubwürdig sie auch sein mag. Mehr noch: Die Polizei blockiert vielfach
Nachforschungen und schüchtert Augenzeugen ein, um sie an Aussagen zu
hindern.
Aufgrund der mangelhaften Untersuchungen
der Behörden haben einige Angehörige von in der Haft Verstorbenen auf
eigene Faust versucht, Verantwortliche anzuzeigen. In den wenigsten Fällen
jedoch mit Erfolg. Wilson, ein Ballonverkäufer, starb in Delhi 1984 in
Haft. Trotz eines umgehend von privater Seite gestellten Strafantrags sind acht
Jahre später noch keine Anklagen gegen die betreffenden Polizisten erhoben
worden.[1]
- Amnesty International: Indien - Folter, Vergewaltigung, Todesfälle
in Haft, März 1993
|