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| Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik und Krie
Nationalsozialistische Wirtschaftspolitik und Krie
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Autor: Christian Seitz
Jahrgangsstufe: 12 / Schule: BBS Darmstadt / Kurs: g
bei Herr Sahm
Fach: Geschichte / Thema:
NS-Wirtschaft
Note: ?
P.S: Über eine kleine Rückantwort
(Kommentar, Verwendungszweck, “ich habe Dein Referat
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Nationalsozialistische
Wirtschaftspolitik und Kriegswirtschaft
(1933 -
1945)
I N H A L T S V E R Z E I
C H N I S
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S.2
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Die Grundlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik
der Zeit bis 1938
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S.3
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Die Entwicklung der tatsächlichen
Verhältnisse bis 1938
- Die
Arbeitsbeschaffungspolitik (S.3)
- Die Entwicklung im
sekundären Sektor (S.6)
- Der tertiäre Sektor
(S.7)
- Die Landwirtschaft
(S.9)
- Die Sozialpolitik
(S.10)
- Das öffentliche
Finanzwesen (S.11)
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S.11
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Die Beurteilung der nationalsozialistischen
Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik
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S.12
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Die nationalsozialistische Kriegswirtschaft
1939-1945
- Kriegskosten und
Kriegsfinanzierung (S. 14)
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S.15
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Das Ergebnis der nationalsozialistischen
Herrschaft
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S.16
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Quellen
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S.17
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Wichtige Daten zur Wirtschaft im
Nationalsozialismus
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I. Die Grundlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik
in der Zeit bis 1938
Als Grundlinien der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Zeit bis 1938
kann man folgende Erscheinungen ansehen, die rechtliche Grundlagen der
Gestaltung wurden:
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13. September 1933
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Reichsnährstandsgesetz: Regelung für die Bereiche Landwirtschaft,
Garten- und Weinbau, Fischerei
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29. November 1933
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Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Handwerks: Einführung
von Pflichtinnungen und Führerprinzip
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20. Januar 1934
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Das Gesetz “zur Vorbereitung der nationalen Arbeit” erhebt die
DAF zur alleinigen Repräsentantin des “schaffenden Volkes” und
überträgt das Führerprinzip auf Betriebe. Der Kern der neuen
Ordnung ist die “Betriebsgemeinschaft”
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27. Februar 1934
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Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen Wirtschaft
(kurz: Aufbaugesetz): Wirtschaftsverbände als alleinige Repräsentanten
des jeweiligen Wirtschaftszweigs, die damit in der nationalsozialistischen
Wirtschaftsplanung eine Schlüsselrolle erhielten, und eine Verfeinerung der
Organisation der Wirtschaft darstellten.
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7. Juli 1936
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Der Erlaß des Reichs- und Preußischen Wirtschaftsministers
über die Reform der Organisation der gewerblichen Wirtschaft: Stärkere
Vereinheitlichung und Übersichtlichkeit der Organisation der
Wirtschaft.
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Der materielle Inhalt der rechtlichen Grundlage und des Willens der
Partei war:
- Die Gliederung der Wirtschaft in
Verbände, welche alleinige Vertreter der Unternehmen im Staat waren
und im Rahmen des Führerprinzips die Bindeglieder zwischen Unternehmen und
Staat bilden sollten
- Der Reichswirtschaftsminister berief die
Führer der Verbände ab, d.h. das Verbändesystem war nicht
demokratisch
- Sämtliche Unternehmer wurden in die
Befehlshierachie eingegliedert
- Die Kammern, als bisherige Organe einer
teilweisen Selbstverwaltung blieben bestehen, da sie als Behörden nur
schwer in die Befehlsstruktur eingebaut werden konnten
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Zum Aufbau der Wirtschaft läßt sich folgendes sagen: Die
Gliederung enthielt mit den Reichs- und Wirtschaftsgruppen (Verbände) die
fachliche Ordnung und mit den Kammern die regionale Ordnung. Außerdem gab
es im Laufe der Jahre einige Änderungen, so wurden z.B. die Industrie- und
Handelskammern, sowie die Bezirksgruppen in die Bezirkswirstschaftskammern
aufgenommen. In Beiräten waren die Querverbindungen zu den Gemeinden und
dem Reichsnährstand hergestellt. Die gleichzeitige Organisation der
Arbeitnehmer in der Deutschen Arbeitsfront (DAF) führte auch im Bereich der
Arbeitsverfassung zur Beseitigung der Tarifvertragsfreiheit, der Streiks und der
Aussperrung.
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Diese “gebundene Wirtschaft” sollte sich auf Eingriffe
des Staates nach den Zielen der NSDAP, insbesondere hinsichtlich der
Rüstungspolitik, auf Preise, Löhne und Produktionsvolumen
beschränken und die Entscheidungen nicht vollends nach oben verlegen. So
wurde wegen der Notwendigkeit der Kriegswirtschaft erst 1942 die Planwirtschaft
eingeführt. Doch galt der Grundsatz der persönlichen Verantwortung,
den das Eigentum an Produktionsmitteln lag in privater Hand:
“Gemeinnutz geht vor Eigennutz”.
Für die Einordnung und Beurteilung der nationalsozialistischen
Wirtschafts- und Sozialpolitik wurden folgende Faktoren entscheidend:
- Die Hervorhebung des Berufsstandes:
“Der Stand wird also Sachwalter der Rechtmäßigkeit der seiner
Führung unterstellten wirtschaftlichen Selbstverwaltung” (Hans
Merkel, 1935)
- Die Bereitwilligkeit der Mehrzahl an
Personen, sich in die neue Ordnung einzufügen, also die Machtausübung
der NSDAP zu unterstützen, wobei die finanziellen Hilfen für die NSDAP
vor allem aus kleinen Einzelspenden und Spenden der mittleren Unternehmen
kamen
Versucht man, die Wirtschaftsordnung der
Nationalsozialisten mit einem Begriff zu bezeichnen, dann könnte man auf
die Organisation der Stände als Grundeinheiten beruflicher und
sozialer Großgruppen abzielen, aber auch darauf, daß durch das
Führerprinzip die demokratische Verfassung ausgeschlossen wurde.
Entscheidend aber war die Tatsache einer Ordnung eigener Art. Im
übrigen muß bedacht werden, daß für Adolf Hitler nicht die
Verwirklichung einer irgendwann einmal für richtig gehaltenen Wirtschafts-
und Sozialordnung das angestrebte Ziel war, sondern die Ausdehnung der
Macht:
- Die Wirtschaft hatte die Machtmittel
(Rüstung) bereitzustellen
- Die Nation war eine Idee, die Hitler helfen
sollte, einen Machtanspruch zu formulieren und Macht
auszuüben.
Im Prinzip lebte der Nationalsozialismus fast bis
zum Ende des Krieges
- von der Bereitwilligkeit breiter
Bevölkerungsschichten die allgemeine Entwicklung mindestens zu tolerieren
(Mitläuferproblem, insbesondere in der Beamtenschaft) und
- von der Improvisation, die zahlreiche
Planungslücken und Fehlplanungen unschädlich machte.
Die
Diktatur ließ dem einzelnen zum beiderseitigen Vorteil häufig einen
großen Freiraum.
II. Die Entwicklung der tatsächlichen
Verhältnisse bis 1938
Die Arbeitsbeschaffungspolitik
Zum Zeitpunkt der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten
bestanden schon einige Vorarbeiten für die Arbeitsbeschaffung, darüber
hinaus waren unter den Vorgängern Hitlers (Papen und Schleicher) bereits
einige Maßnahmen begonnen worden. Dadurch wurde es der NSDAP innerhalb
kürzester Zeig möglich, der Konjunktur einen entscheidenden Impuls zu
geben. Zudem hatte auch die NSDAP im Juli 1932 das sogenannte Strassersche
Sofortprogramm angekündigt, das nach dem Austritt Strassers aus der
Partei im Dezember 1932 als “Das nationalsozialistische
Arbeitsbeschaffungsprogramm und seine Finanzierung” bezeichnet wurde,
welches die wichtigsten Elemente einer Arbeitsbeschaffungspolitik
aufzeichnete.
Propagandagrundsätze sollten diese Maßnahmen als
erforderlich und die Geldwertstabilität schmackhaft machen:
“Arbeitslosigkeit bringt Not. Arbeit schafft Brot”, “Nicht
Kapital schafft Arbeit, Arbeit schafft Kapital”. Die Beseitigung der
Arbeitslosigkeit wurde als der Schlüssel für die Überwindung der
Krise angesehen
Die Finanzierung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erfolgte:
- zu einem Viertel aus eingesparten
Unterstützungen
- zur Hälfte durch den gegenwärtigen
Einsatz künftiger, durch die zunehmende wirtschaftliche
Aktivität steigende, Steuereinnahmen
- zu einem Viertel durch “produktive
Kreditschöpfung”
Das erste einschlägige Gesetz
war in Deutschland das Gesetz zur Aufhebung der Kraftfahrzeugsteuer. Die
Wirkungsmöglichkeit war eine doppelte:
- Die Erhöhung der Nachfrage nach Automobilen
sollte die Produktion ausdehnen
- Die Gründung der
“Reichsautobahnen” (27. Juni 1933) und deren Weiterführung
konnte mit der Ausdehnung der Automobilproduktion in enge Verbindung gebracht
werden.
Erst am 1. Juni 1933, d.h. vier Monate nach der
Machtübernahme, kam das “Erste Gesetz zur Verminderung der
Arbeitslosigkeit”, das sogenannte Reinhardt-Programm, benannt nach
dem Staatssekretär im Reichsministerium Fritz Reinhardt. Dem
Reichsfinanzminister hatte damit die Möglichkeit, kurzfristige Kredite zur
Arbeitsbeschaffung - meistens durch Einschaltung der bereits 1930
gegründeten Gesellschaft für öffentliche Arbeiten - in Höhe
von 1 Milliarde RM aufzunehmen.
Zur Vielzahl der nationalsozialistischen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
gehörten:
- Abschaffung der Kraftfahrzeugsteuer (10. April
1933)
- Erstes Gesetz zur Verminderung der
Arbeitslosigkeit vom 1. Juni 1933 (Ergänzung am 1. September 1933)
- Gesetz über die Errichtung des Unternehmens
Reichsautobahnen (27. Juni 1933)
- Gebäudeinstandsetzungsgesetz (21. September
1933)
- Steuersenkungen für Wohnungsbau und
Landwirtschaft (21. September 1933)
- Einführung der allgemeinen Wehrpflicht (16.
März 1935)
Die Höhe der für diese Maßnahmen
aufgebrachten Mittel in Form von
- Krediten
- Steuersenkungen oder -erlassen
- direkten Unterstützungen (verlorene
Zuschüsse)
wird in den ersten beiden Kalenderjahren meistens
mit 5 Millionen RM und mehr angegeben.
Unsicherheiten beruhen auf folgenden Faktoren:
- Es kann nicht immer zwischen Arbeitsbeschaffungs-
und Aufrüstungsfinanzierung unterschieden werden
- Die Finanzierung über staatseigene
Einrichtungen verwischte die Übersicht
- Die Steuerausfälle durch Steuererlaß
und Steuerstundungen sind nicht immer exakt registriert
worden.
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Die Maßnahmen zur Verminderung der Arbeitslosigkeit lassen sich
folgendermaßen untergliedern: 30.05.1997
- Ausbau des Eisenbahnnetzes: 1 Mrd. RM
- Wohnungsbau: 2,5 Mrd. RM
- Autobahnbau: 2,5 bis 3 Mrd. RM
- Landeskulturelle Maßnahmen: 1,5 Mrd.
RM
- Militärausgaben: ca. 60 Mrd.
RM
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Im ersten Jahr nach der Machtübernahme standen zwar die zivilen
Ausgaben noch im Vordergrund, die Militärausgaben überstiegen aber
bereits 1934 die Zivilausgaben beträchtlich. Die Zahl der
Beschäftigten und Arbeitslosen entwickelte sich folgendermaßen:
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Jahr
1932
1933
1934
1935
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Arbeitslose
5,2 Mio.
4,1 Mio.
3,4 Mio.
1,7 Mio.
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Arbeitnehmer
12,8 Mio.
14,1 Mio.
15,9 Mio.
17,1 Mio.
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Die Beurteilung der nationalsozialistischen Arbeitsbeschaffungspolitik
erfolgte durch die Zeitgenossen unter folgenden Gesichtspunkten:
- 1935 hatte die Arbeitslosenzahl im August mit 1,7
Millionen eine Stufe erreicht, die vergleichbar mit den sogenannten Goldenen
Zwanzigern war
- in einigen Berufzweigen trat bereits 1935 ein
spürbarer Mangel an Fachkräften auf (vor allem in der
Metallverarbeitung), was darauf hindeute, daß bald die Grenzen des
Arbeitsmarkts erreicht sein würden.
Im ganzen läßt sich sagen:
- Die Grundsätzliche Art der
Wirtschaftsbelebung durch Neuverschuldung war richtig
- Die Ausdehnung dieser Methode über die
Erreichung der Vollbeschäftigung im Jahre 1937 hinaus war für den
Bestand der Währung gefährlich und konnte nur durch eine Festlegung
der Preise und Löhne neutralisiert werden
- Die Finanzierung der Rüstungsausgaben machte
die Arbeitsbeschaffung unsolide, da die Reduzierung der Staatsschulden dadurch
nicht mehr möglich war und die Anhäufung der Rüstungsgüter
zwangsweise in die Katastrophe des zweiten Weltkriegs
führte
Die Entwicklung im sekundären Sektor
Da der sekundäre Sektor in der Weltwirtschaftskrise am stärksten
geschrumpft war, hatte er im folgenden konjunkturellen Aufschwung die
günstigste Ausgangsbasis. Gemessen an der Zahl der Beschäftigten
wuchsen die einzelnen Branchen des sekundären Sektors:
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Metallgewerbe
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+ 207
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Baugewerbe
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+ 226
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Steine, Erden, Chemie
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+ 132
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Elektro, Optik, Feinmechanik
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+ 140
|
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Textil, Bekleidung, Leder
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+ 54
|
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Holz, Druck, Papier
|
+ 63
|
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Nahrungsmittelgewerbe
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+ 27
|
|
Bergbau
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+ 84
|
|
Gewerbe insgesamt
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+ 106
|
Von der privaten Nachfrage gingen dabei keine wesentlichen Impulse für
die konjunkturelle Entwicklung aus. Die Konjunktur wurde im gewerblichen
Bereich überwiegend durch die Wiederaufrüstung getragen.
Im Rahmen der Autarkiepolitik wurde:
- der Ausbau derjenigen Branchen bevorzugt
gefördert, mit deren Hilfe Einfuhren aus dem Ausland ersetzt werden
konnten
- Darüber hinaus wurden neue industrielle
Standorte eingerichtet, um die Anfälligkeit der Wirtschaft gegen gewaltsame
Eingriffe von außen zu vermindern
Im einzelnen sind darunter
zu verstehen:
- Der Ausbau der Industrie in Mitteldeutschland,
vor allem in den Zweigen Chemische Industrie, Fahrzeugindustrie und
Flugzeugbau; wegen der strategisch günstigen Lage der vorhandenen
Bodenschätze: Eisenerz, Kali und Braunkohle
- Ausbau der Industriegebiete in
Österreich, wegen der großen Entfernung zu englischen
Flugplätzen
Nicht gedeckt werden konnte aber trotz
aller Anstrengungen der Bedarf an:
- Speziellen Rohstoffen (Mangan, Chrom, Nickel,
Wolfram)
- Spezialmetallen (Eisenerz, Aluminium, Kupfer,
teilweise Zink)
- Treibstoffen
- biologischen Rohstoffen (Wolle, Flachs,
Leder)
Insgesamt war der sekundäre Sektor:
- fast völlig in die nationalsozialistische
Politik eingefügt, was vor allem die Rüstungsaufträge und die
Autarkiepolitik betrifft
- es bestand aber auch eine umfangreiche
Aktivität seitens Industrieller, die mindestens zeitweise die NSDAP und
deren Politik finanziell und auf andere Weise unterstützten.
- zudem wurden die bestehenden
Zusammenschlüsse innerhalb des sekundären Sektors (Kartelle, Konzerne,
Verbände und Kammern) als wichtige Ansatzpunkte für die Organisation
der Industrie genutzt.
Die enge Verbindung von Industrie und Nationalsozialismus war aber nicht
Ausdruck einer einheitlichen und übereinstimmenden Konzeption des
einzuschlagenden, politischen Weges. Die Nationalsozialisten waren auf die
zustimmende Haltung der Industrie angewiesen und nutzten diese durch
entsprechende Zusagen aus, die Industrie glaubte hingegen, die
Nationalsozialisten für die eigenen Interessen einspannen zu können,
die auch in der Industrie vorhandenen Gegenkräfte waren zu schwach oder zu
wenig intensiv in ihren Bemühungen.
Der tertiäre Sektor
Auch der Dienstleistungssektor war in starkem Maße in die
nationalsozialistische Wirtschaftspolitik eingeordnet.
Der Binnenhandel wurde zur Unterstützung der
Autarkiebestrebungen herangezogen:
- Beeinflussung der Verbrauchsstruktur, z.B.
Propagierung des Verbrauches von inländischen Produkten, die relativ
reichlich vorhanden waren (Zucker: “Eßt mehr Zucker, Zucker
nährt, Zucker sparen grundverkehrt”)
- Regelung des Einzelhandels und der Preise durch
Marktordnungen usw.
Der Außenhandel, der für das
industrialisierte Deutschland bereits vor dem ersten Weltkrieg eine große
Bedeutung erlangt hatte, konnte dieses Ausmaß auch nach der
Überwindung der Weltwirtschaftskrise nicht wieder erhalten.
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Während die Eisenbahnen keine besonderen Aspekte aufzuweisen
hatten, wurde der Straßenverkehr durch die Nationalsozialisten
vorrangig gefördert. Bis zum Beginn des Zweiten Weltkrieges wurden in
Deutschland insgesamt 2.100 km Autobahnen fertiggestellt.
- Die Anzahl der Personenwagen nahm von 0,5
Millionen auf 1,4 Millionen und die Anzahl der Lastkraftwagen von 0,15 Millionen
auf 0,4 Millionen zu, fast eine Verdreifachung des Anfangsbestands
- Die Eisenbahnen erhielten zwar im Zusammenhang
mit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ebenfalls neue Impulse, ein Ausbau
des Streckennetzes erfolgte jedoch nicht mehr
- Die Schiffahrt nahm, da auch der
Außenhandel nicht zunahm, nur geringfügig zu
Aus verschiedenen Gründen versuchten die Nationalsozialisten auch das
Geld- und Bankwesen in ihre Herrschaftsstrukturen einzugliedern. Im
wesentlichen kam es zu folgenden Änderungen:
- Durch Gesetz vom 27. Oktober 1933 wurde das
Reichsbankgesetz vom 30. August 1924 geändert: Neben Gold, Devisen,
Wechseln und Schecks konnte die Reichsbank nunmehr auch Schuldverschreibungen
des Reiches, der Städte und der Bodenkreditbanken sowie
Lombardforderungen entgegennehmen. Dies bedeutete eine erhebliche
Ausdehnung der Geldbeschaffungsmöglichkeiten der Wirtschaft und der
öffentlichen Hand, meistens über Banken
- Durch Gesetz vom 12. Februar 1937 wurde die
Selbständigkeit der Reichsbank beseitigt. Sie wurde unmittelbar dem
(Führer und) Reichskanzler unterstellt.
Durch beide
Maßnahmen wurde auch rechtlich die Bereitschaft der Reichsbankführung
(seit 2. Februar 1933 Hjalmar Schacht; ursprünglich DDP, ein Vertrauensmann
Hitlers, der Großindustrie und der internationalen Bankenwelt) zur
Finanzierung der Arbeitsbeschaffung und der Rüstung abgesichert. Neben der
Reichsbank wurde auch der übrige Teil des Bankensystems von den
neuen Regelungen betroffen:
- Im September 1933 wurde ein
“Untersuchungsausschuß für das Bankwesen” eingesetzt. Er
sollte die wichtigsten Voraussetzungen für den “ständischen
Aufbau” des Bankensystems und die Ausschaltung des jüdischen
Einflusses sorgen
- Das Kreditwesengesetz vom 5. Dezember 1934
erweiterte die 1931 eingeführte Bankenaufsicht
Mit diesen
Maßnahmen waren die wichtigsten Maßnahmen geschaffen worden
für:
- eine Vermehrung des Geldes (zur Finanzierung der
NS-Vorhaben)
- eine vorübergehend mögliche Vertuschung
der Finanzierung unrentabler (Rüstungs-) Projekte
- eine zunehmende staatliche
Verschuldung
Die Verwaltung erfuhr eine zunehmende
Ausdehnung, weil die allgemeine und die spezielle Verwaltung des Staates durch
die Wirtschaft und die Gesellschaft neue Arbeitsplätze schuf
Insgesamt kann man davon ausgehen, daß die Zahl der unproduktiv
eingesetzten Personen, wie in jeder zur Planung angelegten Verwaltung, erheblich
zunahm. Das Widersprüchliche hieran war aber:
- die durchgehend vorhandene Doppelgleisigkeit von
umfangreichen Mitarbeiterstäben in Verwaltung und Partei, nicht selten auch
noch in den Verbänden
- die weitgehend unrealistische Planung und die
Improvisation, die Belassung von Einzelinitiativen für eben diese
Improvisationen.
Die Wehrmacht nahm rein
zahlenmäßig sogar eine noch größere Zahl von
Arbeitskräften auf. Der Personalbestand entwickelte sich
folgendermaßen:
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1932 = 145.000
1935 = 1.000.000
1938 = 1.400.000
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Die Landwirtschaft
Die Agrarpolitik der Nationalsozialisten war:
- ein Teil der Wirtschaftspolitik, die auf
Autarkie ausgerichtet war, aber auch
- ein Teil der ideologiebestimmten
gesellschaftlichen Gesellschaftspolitik (Förderung des Mittelstandes,
der kleinen selbständigen Wirtschaftseinheiten)
Die
“Blut- und Boden-” Politik enthielt demnach die beiden
Komponenten:
- die Förderung des Bauerntums als der
wichtigsten biologischen Grundlage für einen gesunden Volkskörper (auf
arischer Basis)
- die Steigerung der Produktion zur Ernährung
des Volkes
Für die “Schaffung eines “gesunden
Bauerntums” wurden zwei Wege beschritten:
- die bestehenden bäuerlichen Betriebe sollten
mit Hilfe des am 29. September 1933 erlassenen Reichserhofgesetzes vor
dem Übergang in familienfremde Hände gesichert werden, alle Höfe
von 7,5 bis 125 ha Nutzfläche wurden registriert
- die Vermehrung der bäuerlichen Wirtschaften
sollte in Fortsetzung der aufgrund des Reichssiedlungsgesetzes vorgenommenen
ländlichen Siedlung erfolgen.
Der Produktion- und
Absatzbereich für Nahrungsmittel wurde durch die Gründung des
“Reichsnährstandes” mit Gesetz vom 13. September 1933 in
die nationalsozialistische Politik einbezogen:
- Der Reichsnährstand umfaßte mit den
Erzeugern, den Be-, und Verarbeitern von
landwirtschaftlichen Produkten, ferner dem Handel den gesamten Bereich
als wichtige Voraussetzung für die spätere Kriegswirtschaft
- Die vertikale Gliederung in Landes-, Kreis-
und Ortsbauernschaften wurde durch eine horizontale Gliederung in drei
Hauptabteilungen (Der Mensch, Der Hof, Der Markt) ergänzt. Die
Abteilung “Der Hof” versuchte über die sogenannte
Hofkarte d.h. eine Produktionsübersicht, die Produktionswünsche
der Regierung in der “Erzeugungsschlacht” durchzusetzen. Die
Abteilung “Der Markt” bediente sich der ab 1934 gegründeten
“Hauptvereinigungen” (für Getreide, Viehwirtschaft,
usw.), um die Erfassung und Verteilung zu steuern, wobei hier neben den
Mengen auch Einfluß auf die Preise genommen wurde
(Preisfestsetzung).
Die Bemühungen zur Steigerung der
Produktion waren vielfältig, durch die intensivere Nutzung von vorhandenen
Flächen, Übergang zu ertragreichen Früchten (Zuckerrübe),
Senkung der Düngemittelpreise und Ausdehnung der landwirtschaftlichen
Beratung. Trotzdem war das Ergebnis dieser Bemühungen recht mager, da die
Landwirtschaft von 1933 bis 1939 lediglich um 10% anwuchs.
Die Produktionsausdehnung wurde ab 1933 begleitet durch die Propagierung
einiger bisher völlig unrentabler Produkte, die insbesondere unter dem
Gesichtspunkt der weitgehenden Autarkie gefördert wurden:
- die Flachsproduktion stieg von 2.000 (1933) auf
28.000t (1939)
- die Zahl der Schafe stieg von 3,5 Millionen auf
5,5 Millionen
die Produktion an pflanzlichem Öl stieg
innerhalb von fünf Jahren von 4.000 auf 45.000t
Die Sozialpolitik
Der Kern der nationalsozialistischen Sozialpolitik sollte die
Schaffung einer Einheitsversicherung sein:
- jeder Arbeitnehmer sollte hinsichtlich aller
Risiken in einer Versicherung sein
- der Arbeitgeberanteil sollte bei einer
gleichzeitigen Lohnerhöhung von 8% abgeschafft werden
- die Versicherung sollte möglichst breiten
Schichten geöffnet werden
- nicht ein bestimmtes Alter, sondern die
Arbeitsunfähigkeit sollte für den Beginn von Rentenzahlungen
entscheidend sein. Das Volk sollte nicht “zu einem Rentnervolk”
erzogen werden
Diese Pläne wurden 1935 konkret formuliert,
jedoch nicht verwirklicht. Die sozialpolitischen Maßnahmen der
Nationalsozialisten lassen sich in drei Gruppen gliedern:
- die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
sollten die Lage der ohne oder nur mit geringem Einkommen ausgestatteten
Familien verbessern
- die gesetzliche Sozialversicherung wurde
in einigen Punkten verbessert, aber nicht grundlegend geändert
- Durch Gesetz vom 29. Dezember 1938 wurde die
Altersversorgung für das Handwerk eingeführt.
Wahlmöglichkeit für den einzelnen Handwerker zwischen Versicherung bei
einer öffentlichen oder privaten Lebensversicherung oder bei der
Reichsversicherungsanstalt für Angestellte
Infolge der
Arbeitsbeschaffung, ging die Zahl der von den Bezirksfürsorgeverbänden
betreuten Personen von fast 5 Millionen 1932/1933 auf 1,7 Millionen im Herbst
1937 zurück.
Das Winterhilfswerk und die NSV (Nationalsozialistische Volkswohlfahrt)
standen völlig unter dem Einfluß der NSDAP und sollten die soziale
Komponente der Partei hervorheben. Zur NS-Sozialpolitik ist aber auch zu
zählen:
- die Aufhebung der Gewerkschaften und der
Arbeitgeberverbände
- die Schaffung der Deutschen Arbeitsfront
(DAF) am 10. Mai 1933 als faktische Zwangsvereinigung aller
Beschäftigten (1936: etwa 20 Millionen Mitglieder), der “Bildung
einer wirklichen Volks- und Leistungsgemeinschaft (Verordnung vom 24. Oktober
1934), vor allem durch die Beseitigung des Streikrechts, sowie die Einordnung
jedes Deutschen an einem “Platz im wirtschaftlichen Leben”, wo er
“zur höchsten Leistung befähigt (ist) und damit den
größten Nutzen für die Volksgemeinschaft
gewährleistet”
Da die DAF zugleich eine Gliederung der
Partei und mit staatlichen Aufgaben betraut war, entsprach sie dem in der
Einheit von Partei und Staat begründeten Totalitätsanspruch.
Die sozialen Verhältnisse, insbesondere die Sozialstrukturen
änderten sich über die Arbeitsbeschaffung hinaus nicht
entscheidend.
Das öffentliche Finanzwesen
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Das öffentliche Finanzwesen in den Jahren 1933 bis 1939 war durch eine
zunehmende Staatsverschuldung gekennzeichnet. Bis zum Jahre 1938 wurde
der überwiegende Teil der Neuverschuldungen über die
Mefo-Wechsel finanziert. Gerade diese Schulden waren durch
Militärausgaben bestimmt. Der enge Zusammenhang zwischen den Mefo-Wechseln
und der Finanzierung der Rüstung wird auch daraus deutlich , daß
Rüstungsproduzenten die Gesellschafter der Metallurgischen
Forschungsanstalt GmbH waren: Krupp, Rheinmetall, Siemens und Deutsche
Werke.
Insgesamt wurden vom Reich 105 Milliarden RM ausgegeben, davon etwa 60
Milliarden RM für militärische Zwecke, welche sich wie folgt
unterteilen lassen:
- 20 Milliarden RM aus Steuermehreinnahmen
- 12 Milliarden RM aus Einnahmen von Bahn, Post,
Reichsbank und anderen erwerbswirtschaftlichen Quellen
- 28 Milliarden RM durch Erhöhung der
Nettoneuverschuldung
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Gerade die Tatsache, daß mit der zunehmenden Ankurbelung der
Wirtschaft ab 1933 die Steuereinnahmen des Reichs von 6 Milliarden RM auf 18
Milliarden RM im Jahre 1938 angestiegen sind, zeigt, daß die Form der
Mittelbeschaffung insbesondere durch die Arbeitsbeschaffung bis zu diesem
Zeitpunkt gerechtfertigt war. Doch die Verwendung dieser Mittel zu
Rüstungszwecken, macht die NS-Wirtschafts- und Finanzierungspolitik
verwerflich.
III. Die Beurteilung der nationalsozialistischen Wirtschafts- und
Gesellschaftspolitik
Vergleicht man die Politik der Nationalsozialisten bis zum Kriegsbeginn
mit dem vor der Machtergreifung bestehenden Parteiprogramm, dann kommt man zu
folgendem Ergebnis:
- die im 25-Punkte-Programm stehenden Ziele
wurden im wesentlichen nicht erreicht
- die aber im 25-Punkte-Programm ebenfalls
enthaltenen antisemitischen und hegemonialen Vorstellungen wurden in einer Weise
verwirklicht, die zuvor allenfalls als Befürchtung vermutet werden
konnte
- die Finanzierung der Rüstung durch eine
Erhöhung der Staatsverschuldung brachte die Wirtschaft in ein nur noch mit
drastischen Maßnahmen einhaltbares Gleichgewicht
(Nachfrageüberhang)
- die antisemitischen Auswüchse (bis nach
Auschwitz) nahmen seit der sogenannten Kristallnacht 1938 zum erstenmal Formen
an, die auch die letzten Zweifel an der eingeschlagenen Linie beseitigten oder
wenigstens hätten beseitigen sollen
Man handelte im Bereich der Wirtschaft recht sporadisch und improvisierend.
So wurden Wirtschaftspläne aufgestellt, die sich aber mehr an den
Rüstungs- und Autarkiewünschen Hitlers als grundlegenden und
abgesicherten Berechnungen ausrichteten. Dies zeigt sich auch daran, daß
der erste Vierjahresplan (1933-1937) bereits vor seinem Ende durch den zweiten
Vierjahresplan (1936-1940) abgelöst wurde. Auch der zweite Vierjahresplan
wurde dann nicht mehr voll durchgeführt. Die Arbeitsbeschaffung war anfangs
ein wichtiges mittel zur psychologischen Unterstützung der
“Bewegung”, sie wurde aber gleichzeitig und überwiegend,
bereits von Anfang an für die Aufrüstung, die sogenannte
Wehrhaftmachung des Volkes, und damit für das wichtigste Ziel der
Nationalsozialisten eingesetzt.
IV. Die nationalsozialistische Kriegswirtschaft 1939 -
1945
Die Entwicklung der Produktion
Die Rüstungsproduktion unterschied sich in den ersten
Kriegsjahren kaum von der der vorhergehenden Jahre der Wiederaufrüstung.
Eine Kriegswirtschaft im eigentlichen Sinn war nicht vorbereitet, sondern
“nur” die Organisation der Wirtschaft unter zwei
Gesichtspunkten:
- die Autarkiebestrebungen und -maßnahmen
waren eine wichtige Voraussetzung für einen Krieg, der mit einer
Handelsblockade Deutschlands verbunden war
- die Aufrüstung führte dazu, daß
die deutsche Wirtschaft am Anfang am weitesten zur Kriegswirtschaft hin
entwickelt war
Unter diesen Gesichtspunkten läßt sich
folgende Tendenz im Kriege erkennen:
- zunächst lebte man durch die schnellen
Siege, von der vollen Hand
- Im Herbst 1940 wurde die Luftwaffe durch den
sogenannten Kampf um England entscheidend getroffen
- die Marine hatte ihre großen Verluste 1940
und 1941 bei den Überseeschiffen (Norwegenfeldzug,
”Bismarck”-Versenkung) und bei den Unterseebooten 1944
(Radarortung)
- das Heer hatte die entscheidenden Verluste bei
den großen Kesselschlachten vom Juli bis Oktober 1941 in
Rußland
- die Anstrengungen ab 1942 (von Sauckel für
den Arbeitseinsatz, von Speer für die Rüstung organisiert) brachten
dann eigentlich den Übergang zur Kriegswirtschaft. Trotz der gewaltigen
Steigerung der Produktion an Kriegsgütern hinkte man nunmehr immer etwas
oder bald sogar stärker hinter den schon 1941 auf volle Touren gekommenen
Kriegsanstrengungen der Gegner her
Wie sehr Hitler bereits im
Herbst 1941 auf das Ende des Rußlandfeldzugs eingestellt war, ergibt sich
daraus, daß:
- aus dem Ersatzheer Soldaten entlassen wurden
- die Produktion von Kriegsgütern nicht mehr
ausgedehnt wurde
Die Neuorganisation der Wirtschaft als Kriegswirtschaft ab Frühjahr
1942 erfolgte unter folgenden Gesichtspunkten
- es wurden Ausschüsse gebildet, die
für einzelne Kriegsgüter zuständig waren
- es wurden Ringe gebildet, die für
bestimmte Warengattungen (z.B. Zahnräder) zuständig
waren
Die Rüstungsproduktion im engeren Sinne umfaßte
in Prozent der gesamten industriellen Produktion:
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1938 = 7
1939 = 12
1940 =14
1941 = 19
1942 = 26
1943 = 37
1944 = 48
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Die industrielle Produktion für den zivilen Bedarf wurde von
der Rüstungsproduktion zunächst nicht wesentlich beeinträchtigt,
ging aber von 1942 bis 1944 um 30% zurück.
Die Nahrungsmittelproduktion wurde durch folgende Maßnahmen
beeinflußt, so daß Ernährungsschwierigkeiten in dem
Ausmaße, wie sie im Ersten Weltkrieg aufgetreten waren, vermieden
wurden:
- die Vorratsbildung 1939 mit z.B. 6 Millionen t
Brotgetreide und 0,6 Millionen t Nahrungsfett bereits soweit entwickelt,
daß verbunden mit schnellen Bewirtschaftungsmaßnahmen Fehler (wie
z.B. Verschwendung) unterblieben
- die zahlreichen Eroberungen bis zum Herbst 1941
ermöglichte es die Grundversorgung durch Lieferungen aus dem Ausland
sicherzustellen
Bis in den Sommer 1944 konnte so eine Ernährung mit täglich fast
2.000 Kalorien aufrechterhalten werden. Erst danach und vor allem in den Jahren
1946 und 1947 sank die Kalorienversorgung aus den Zuteilungen auf einen
erheblich und dem erforderlichen Maß von 2.300 Kalorien liegenden
Pegel.
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Kriegskosten und Kriegsfinanzierung
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Die Kosten des Zweiten Weltkrieges lagen mit insgesamt 4 Billionen RM
(davon 510 Milliarden RM auf deutscher Seite) und 5 bis 6 Billionen RM indirekte
Kriegskosten (z.B. Sachverluste) wesentlich über denen des Ersten
Weltkrieges. Die erforderlichen Mittel für die Kriegsausgaben
wurden folgendermaßen aufgebracht:
- 200 Milliarden RM Steuereinnahmen, davon rein
rechnerisch 5% für Kriegskosten
- 40 Milliarden RM sonstige Einnahmen aus Post,
Bahn, Reichsbank, usw.
- 95 Milliarden RM Kontributionen,
Naturalienlieferungen der besetzten Gebiete und
“Matrikularbeiträge” der verbündeten Länder
- 350 Milliarden RM
Neuverschuldung
Die Neuverschuldung erfolgte
“geräuschlos”, d.h. die Kapitalsammelstellen erwarben
Schuldtitel des Reiches.
Im Ergebnis war ein umfangreicher Nachholbedarf bei der
Zivilbevölkerung entstanden. Diesem Nachholbedarf stand die vor allem in
den beiden letzten Kriegsjahren wachsende zusätzliche Kaufkraft in Form der
bei der Reichsbank befindlichen Schuldtitel gegenüber. Die
größte Gefahr mußte aber davon ausgehen, daß bei einem
verlorenen Krieg auch der potentielle Kaufkraftüberhang vom Publikum
realisiert wurde und die Kapitalsammelstellen gezwungen waren, sich durch
Vorlage der Schuldtitel bei der Reichsbank zu refinanzieren.
Während des Krieges versuchte man die hiervon ausgehenden
inflazionären Entwicklungen einzudämmen:
- “Sparfeldzüge” und
“eisernes Sparen” sollten die überschüssigen Geldmittel
bei den Kapitalsammelstellen zusammenführen
- Preis- und Lohnfestsetzungen setzten die
entsprechende Politik der Währungsstabilisierung der Vorkriegsjahre
fort
Insgesamt war damit die Situation im Jahre 1945 keine
günstigere als Ende 1918. Auch jetzt war die Steuerschraube nur
geringfügig angezogen worden, auch jetzt vertraute man auf die Finanzierung
des Krieges durch Leistungen der Besiegten nach einem erfolgreich beendeten
Krieg.
V. Das Ergebnis der nationalsozialistischen
Herrschaft
Im Mai 1945 war die Wirtschaft Deutschlands auf einem Tiefpunkt angelangt,
der nur mit wenigen Katastrophen früherer Jahrhunderte vergleichbar
ist:
- umfangreiche Gebiete (etwa 25%) wurden von
Deutschland abgetrennt
- die dort lebende Bevölkerung wurde
vertrieben
- das restliche Gebiet wurde in vier
Besatzungszonen aufgeteilt, aus denen die Bundesrepublik Deutschland und die DDR
hervorgingen
- mit 8 Millionen Toten hatte das deutsche Volk
erhebliche Verluste aufzuweisen
- die wirtschaftlichen Kapazitäten
Deutschlands waren im Durchschnitt auf 70-80% gesunken (im industriellen
Bereich auf 30-35%)
- Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche
von 28%
Ein langwieriger Leidensweg schien den Menschen in
Deutschland bevorzustehen.
VI. Quellen:
- Hermann Schäfer: Wirtschaftsgeschichte der
deutschsprachigen Länder (Ploetz, ISBN: 3-87640-345-6)
- F.-W. Henning: Das industrialisierte Deutschland
1914 bis 1986 6. Auflage (UTB 337 Schöningh, ISBN: 3-506-99393-3)
Wichtige Daten zur Wirtschaft im
Nationalsozialismus
(© 6/1997: Christian Seitz)
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2. Februar 1933
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Hjalmar Schacht wird Reichsbankspräsident
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Anfang April 1933
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Gleichschaltung der landschaftlichen Organisationen:
“Reichsnährstand”
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10. April 1933
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Aufhebung der Kraftfahrzeugsteuer zur Ankurbelung der Nachfrage nach
Automobilen
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Mai 1933
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Mit dem “Gesetz zum Schutz des Einzelhandels” wird die
Gewerbefreiheit abgeschafft.
Gründung der Metallurgischen Forschungsgesellschaft mbH (Mefo) zur
Tarnung der Rüstungsfinanzierung
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1. Mai 1933
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Erstmals offiziell als Arbeiterfeiertag anerkannt.
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10. Mai 1933
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Bildung der “Deutschen Arbeiterfront” (DAF) als faktische
Zwangsvereinigung von Arbeitern, Angestellten und Unternehmen , der NSDAP
angeschlossen und Robert Ley unterstellt.
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1. Juni 1933
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Erster Reinhardt-Plan sieht Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen vor. Als
Ehestandsdarlehen werden Bedarfsdeckungsscheine für Möbel und Hausrat
ausgegeben.
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23. September 1933
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Baubeginn der Reichsautobahn (Frankfurt - Heidelberg)
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29. September 1933
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Das Reichserbhofgesetz setzt für alle Bauernhöfe von etwa 7,5 bis
12,5 ha die Eigenschaft als “Erbhof” fest, der ungeteilt auf den
ältesten Sohn im Erbfall übergeht.
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20. Januar 1934
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Das “Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit” erhebt die DAF
zur alleinigen Repräsentantin des “schaffenden Volks”. Der Kern
der neuen Ordnung ist die “Betriebsgemeinschaft”
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27. Februar 1934
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Gesetz “zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der deutschen
Wirtschaft” erkennt die bestehenden Wirtschaftsverbände als alleinige
Vertreter ihrer Wirtschaftszweige an. Einführung des
Führerprinzips.
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Herbst 1935
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Rüstungsausgaben übersteigen erstmals die zivilen
Investitionen.
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Winter 1936
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Das “Winterhilfswerk” der NSDAP veranstaltet erstmals
sonntägliche Eintopfessen in Verbindung mit großangelegten
Spendenaktionen.
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1. April 1938
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Ersatz der Mefowechsel durch Lieferschaftsanweisungen des Reiches.
“Geräuschlose” Rüstungsfinanzierung durch Zwangsanleihen
bei Banken, Sparkassen und anderen Kapitalstellen.
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9./10. November 1938
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“Reichskristallnacht”. Unter dem Vorwand des Ausgleichs
wirtschaftlicher Schäden wird den Juden außerdem eine Sondersteuer
von 1,12 Mrd. RM aufgebürdet.
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Juli 1939
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Das kreditpolitische Ermächtigungsgesetz beseitigt endgültig alle
institutionellen Kontrollen staatlicher Kredit- und Finanzpolitik.
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