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Parkraumpolitik
Parkraumpolitik
Autor:
E-Mail: rudo6101@uni-trier.de
©1995
Einleitung
Parallel zu vielen anderen Maßnahmen, den innerstädtischen
Autoverkehr einzudämmen, besteht die Möglichkeit über die
Parkraumbewirtschaftung und Parkraumnutzung Einfluß auf das
Verkehrsaufkommen zu nehmen. Wie am Beispiel Trier, im zweiten Teil der Arbeit
zu sehen sein wird, muß eine vernünftige Parkpolitik mit einer
Palette anderer Maßnahmen einhergehen, um erfolgreich zu sein.
Das Auto muß aufgrund seines Platzbedarfes vor und nach einer Fahrt
geparkt werden. Die Fahrt mit dem PKW kann vereinfacht als eine Bewegung
zwischen zwei Punkten, A und B, angesehen werden, wobei die Punkte
Parkplätze im Ziel- oder Quellgebiet repräsentieren sollen. Durch eine
Veränderung der Benutzerbedingungen von Parkplatz B oder deren Verlagerung
kann auf die Strecke AB Einfluß genommen werden. Das führt dazu,
daß die Fahrten mit dem PKW umgeleitet werden oder in ihrer
Häufigkeit abnehmen bzw. zunehmen, entsprechend den vorgenommenen
Änderungen der Parkplatzbedingungen. Im folgenden soll der
Maßnahmenkatalog vorgestellt werden, mit dem auf den innerstädtischen
Verkehr im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftung und Parkraumnutzung
Einfluß genommen werden kann.
Zum Begriff der qualifizierten Parkraumnachfrage
In den vergangenen 40 Jahren erfolgte eine autoorientierte Stadtplanung.
Die Folgen zeichnen sich heute in Form einer Überlastung im Stadtkerngebiet
ab, die eine Qualitätsminderung der Innenstadt in vieler Hinsicht zur Folge
hat. Das Hauptproblem besteht in einem zu großen Verkehrsaufkommen durch
die Verwirklichung der Grundfunktionen des städtischen Lebens, wie Wohnen,
Arbeiten, Lernen, Versorgen und Erholen. Der motorisierte Individualverkehr
(mIV) übernimmt hierbei die Mittlerfunktion. Die meisten Städte, mit
ihren gedrängten Bauweisen können dieses erhöhte
Verkehrsaufkommen nicht mehr kompensieren. Aus diesem Grund müssen
Restriktionsmaßnahmen ergriffen werden, um den Verkehrsinfarkt in den
Städten Einhalt zu bieten. Hierbei ist darauf zu achten, daß die
Funktion der Städte aufrecht erhalten wird. Aus diesem Grund muß eine
Differenzierung des mIV erfolgen. Hier wurde der Begriff der qualifizierten
Nachfrage eingeführt. Er ergibt sich aus der Forderung, nur soviel
Stellplätze für den mIV zur Verfügung zu stellen, wie es zur
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Kerngebietes erforderlich ist.
Danach müssen verschiedene Verkehrsarten unterschieden werden, die zur
Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit wichtig sind:
Der Wirtschaftsverkehr ist unabdingbar für den Kernbereich. Ihm
muß genügend Parkraum zur Verfügung gestellt werden.
Der Käufer- und Besucherverkehr muß
ebenfalls aufrecht erhalten werden. Er ist jedoch nicht immer an die Benutzung
des Pkws gebunden und sollte deshalb auf den öffentlichen Nahverkehr
verlagert werden.
Der Berufsverkehr ist nur in Ausnahmefällen an die
Notwendigkeit der Nutzung des Pkws gebunden und sollte vorwiegend durch den
Personennahverkehr erfolgen.
Der Verkehr infolge des Wohnens ergibt sich aus den
PKW-Beständen der Anwohner einer Stadt. Hier kann nur durch andere
Maßnahmen versucht werden, das Verkehrsaufkommen zu senken.
Somit sind auch die Ziele einer vernünftigen Parkpolitik abgesteckt.
Sie bestehen darin, durch entsprechende Maßnahmen die qualifizierte
Nachfrage zu steuern, d.h. die selektive Bereitstellung von Parkraum der zur
Funktionsfähigkeit des Stadtgebietes unbedingt notwendig ist.
Der Maßnahmenkatalog in der Parkpolitik
Damit überhaupt Einfluß auf den mIV genommen werden kann,
muß zu allererst ein Abbau von kostenlosen und zeitlich unbegrenzten
Parkplätzen erfolgen. Daraus ergibt sich für den mIV ein
Interersenskonflikt, der darin besteht, daß nicht jeder Stellplatz
geeignet ist um die Bedürfnisse verschiedener Verkehrsarten zu befriedigen.
Welche Maßnahmen ergriffen werden können um einer qualifizierten
Nachfrage zu entsprechen, ist im folgenden dargestellt.
Kurzzeitparkzonen
Die Einrichtung von Kurzzeitparkzonen unterbindet die Benutzung der
Stellplätze durch Dauerparker. Kurzzeitparkzonen können
gebührenpflichtig oder kostenlos sein. Bei kostenlosen Varianten handelt es
sich um Stellplätze, die in Verbindung mit Parkscheiben zu benutzen sind.
Die Folge von Kurzzeitparkzonen ist, daß pro Tag mehrere Parkvorgänge
erfolgen und somit ein und der selbe Stellplatz mehreren Pkws zur Verfügung
steht. Dadurch steigt das Parkplatzangebot. Dauerparker sind meist
Berufspendler, die ihr Fahrzeug vor Arbeitsbeginn abstellen und bis zum
Feierabend den Stellplatz für andere blockieren. Die Einrichtung von
Kurzzeitparkzonen richtet sich somit vor allem gegen den Berufsverkehr und ist
für Käufer- und Besucherverkehr sowie dem Wirtschaftsverkehr von
Nutzen. Kurzzeitparkzonen senken im Stadtbereich das Verkehrsaufkommen in den
Morgen- und Nachmittagsstunden, das Verkehrsaufkommen während den
Ladenöffnungszeiten steigt dagegen an.
Parkkosten
Zur Erhebung von Parkgebühren werden mehrere Instrumente verwandt. Die
älteste und dem Stadtbild oft nicht förderliche Möglichkeit ist
die der Parkuhr. Der Wartungsaufwand und die Wartungskosten sind bei Parkuhren
hoch. Billiger sind Parkautomaten, an denen der Parkende einen Parkausweis kauft
und diesen dann auf das Armaturenbrett des Wagens legt. Im Gegensatz zu
Parkuhren können die Gebühren entsprechend der Parkzeit progressiv
gestaltet werden. Ein weiterer Vorteil von Parkautomaten ist, daß der
abgetrennte Quittungsteil des Parkscheines zur Erstattung der Parkkosten in
Geschäften verwendet werden kann. Eine weitere Möglichkeit der
gebührenpflichtigen Parkzeitkontrolle hat die Firma Park-o-Services GmbH
entwickelt. Es handelt sich hierbei um eine Parkkarte, die wie eine
herkömmliche Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe plaziert wird.
Während des Parkvorganges wird vom "Guthabenkonto" der Karte abgebucht.
Somit funktioniert die Karte ähnlich einer Telefonkarte, die für einen
entsprechenden Betrag gekauft werden muß. Der Vorteil besteht in geringen
Kosten für Herstellung und Vertrieb. Der Nachteil ist, daß
Einmalbesucher einer Stadt sich ein Parkzeitkontigent erwerben müssen,
welches sie nicht auskosten können. Andererseits verleitet der Vorrat von
"Parkzeit im Handschuhfach" zu häufigen Stadtbesuchen mit dem Auto.
Bei Langzeitparkzonen erfolgt die Gebührenerhebung entweder durch
Parkautomaten oder durch das Abbuchen einer monatlichen Miete, insbesondere bei
Anmieten eines Parkhausstellplatzes.
Einnahmen aus Parkgebühren sind zweckgebunden, d.h. für die
Errichtung, Unterhaltung und Überwachung, zu verwenden. Mit der Höhe
der Parkgebühr kann das Parkverhalten gesteuert werden. In den
Gebühren sollte sich die Attraktivität eines Stellplatzes und der
Parkdruck widerspiegeln, d.h., daß citynahe Parkplätze teurer sein
sollten als cityferne und oft weniger angefahrene Parkplätze in cityferner
Lage billiger sein sollten. Es wird davon ausgegangen, daß der Autofahrer
weniger gewillt ist hohe Gebühren zu zahlen und deshalb billigere
Parkplätze im Randgebiet der City aufsucht. Bei hohen Gebühren
reduziert sich in der Regel auch die Parkdauer, womit sich die Umschlagziffer
pro Parkplatz erhöht und eine Reduzierung der mittleren Parkraumbelegung
einher geht. Die höheren Unkosten, die dem Autofahrer entstehen, tragen zu
einer größeren Bereitschaft zum Umstieg auf öffentliche
Verkehrsmittel bei, vorausgesetzt, das Preisniveau des ÖPNV ist
entsprechend niedrig. Ein Nachteil, der sich infolge höherer
Parkgebühren einstellt ist die zunehmende Risikobereitschaft des
Autofahrers sein Fahrzeug illegal zu parken. Um diesem Problem zu begegnen ist
eine stärkere Überwachung von Nöten, die dann aber auch zu
höheren Kosten führt.
Parkplatzart
Eine weitere Maßnahme um den Stadtverkehr zu lenken besteht in der
Gestaltung von Parkplätzen. Aufgrund der unterschiedlichen Konstruktion von
LKW und PKW besitzt ein LKW eine größere Bodenfreiheit. Werden
Längsschwellen auf der Parkplatzfläche eingebaut, so kann ein
durchschnittlicher PKW ohne Schaden nicht mehr geparkt werden. Somit ist ein
Mittel gefunden, Parkfläche für den Lieferverkehr bereitzustellen, das
ein schnelles Be- und Entladen ermöglicht. Diese Maßnahme ist
allerdings nicht immer erfolgversprechend, da manche Pkws über die
nötige Bodenfreiheit verfügen und Autofahrer ihr Fahrzeug trotzdem auf
den Parkflächen abstellen. Das kann zu erheblichen Verkehrsproblemen
führen, wenn der Lieferverkehr in der zweiter Reihe halten muß und so
den Verkehr in der Straße zum erliegen bringt.
Anwohnerparkplätze
Das PKW-Aufkommen macht es fast unmöglich, genügend
Stellplätze bereit zu stellen. Um so schwieriger gestaltet sich das Problem
in Mischgebieten, die keine reinen Wohngebiete sind. Zum einen müssen den
Anwohnern genügend Stellplätze bereitgestellt werden, zum anderen
müssen auch genügend Parkmöglichkeiten für Kurzparker
vorhanden sein. Die Zeiten der Parkvorgänge beider Verkehrsarten sind
unterschiedlich und erfordern eine besondere Regelung, um das knappe
Stellplatzangebot ganztägig zu nutzen. Ein erhöhter Bedarf von
Anwohnerparkplätzen entsteht in den Abend- und Nachtstunden, während
die Nachfrage der anderen Verkehrsarten sich auf die Morgen- und Mittagsstunden
erstreckt. Die Aufgabe besteht somit darin, ein und den selben Stellplatz zu
verschiedenen Zeiten für unterschiedliche Verkehrsarten bereitzustellen.
Dieses Problem wird durch die Erteilung von Anwohnerparkausweisen gelöst.
Als Anwohner gilt meist diejenige Person, die in dem Gebiet tatsächlich
wohnt und dort amtlich gemeldet ist. Mit dem Besitz eines solchen Parkausweises
darf der Anwohner sein Fahrzeug auf gesondert markierten Parkflächen
abstellen, ohne unmittelbar eine Gebühr entrichten zu müssen.
Diejenigen, die keinen Anwohnerparkausweis besitzen, müssen eine
Parkgebühr entrichten und dürfen nur für eine bestimmte Zeitdauer
dort parken. Die Sonderparkberechtigung ist gebührenpflichtig. Die
Gebühren werden in Form einer Verwaltungsgebühr erhoben. Für die
Höhe der Verwaltungsgebühr ist der Verwaltungsaufwand sowie der
wirtschaftliche Wert bzw. der sonstige Nutzen für den
Gebührenschuldner maßgebend. Die Absicht, den städtischen
Verkehr einzudämmen, kommt hierbei durch die Höhe der erhobenen
Gebühren zum Ausdruck. Sie stellen weitere Fixkosten für den
Fahrzeughalter dar und können ihn dazu bewegen, sein Fahrzeug abzuschaffen,
wenn er dadurch wirtschaftliche Vorteile hat, ohne seine Mobilität, falls
entsprechender ÖPNV vorhanden ist, einzubüßen. Das
Verkehrsaufkommen der anderen Verkehrsarten wird weiterhin über die
unmittelbar zu entrichtende Gebühr beeinflußt, wie bereits in Kap.3.2
beschrieben.
Die Parkraumbegrenzung
Wird dem Fahrzeugführer die Parkplatzsuche in besonderem Maße
erschwert, ist damit zu rechnen, daß er zukünftig Fahrten mit dem
eigenen Kraftfahrzeug unterläßt. Das entsprechende Instrument ist die
Parkraumbegrenzung, die ohne weitere Maßnahmen problematisch sein kann.
Bei der Parkraumbegrenzung findet eine Umwandlung von Stellplatzfläche in
andere Flächennutzungen statt. Ohne entsprechende Maßnahmen wird der
Parkplatzsuchende auf andere Möglichkeiten ausweichen, die aufgrund des
geringen Parkraumes oft illegal sind. Die Folgen sind ein hoher Anteil von
Falschparkern sowie verkehrsbehindernde Parkvorgänge. Aus diesem Grund
sollte mit der Parkraumbegrenzung auch eine Eingrenzung von illegalen
Parkflächen einhergehen, wie beispielsweise die Pollerung von
Straßenrändern. Damit die Funktionen der City aufrecht gehalten
werden, müssen parallel zur Parkraumbegrenzung Alternativen für
Autofahrer offen stehen oder geschaffen werden. Fehlen die Alternativen, hat die
Maßnahme keine Auswirkung auf den innerstädtischen Autoverkehr,
außer daß sich die ohnehin chaotischen Zustände verschlimmern
und daß bei entsprechenden Kontrollmaßnahmen die Stadtkasse
gefüllt wird. Der eigentliche Zweck, den mIV zu vermindern wird dabei
verfehlt. Die Parkraumbegrenzung eignet sich nur, wenn dem Autofahrer mit einem
funktionierendem ÖPNV eine Alternative angeboten wird. Er ist dann eher
bereit auf die Nutzung seines Fahrzeuges zu verzichten.
Eine weitere Möglichkeit der Parkraumbegrenzung besteht darin, keinen
neuen Parkraum zu schaffen. Die Landesbauverordnung Rheinland-Pfalz sieht
dafür folgendes vor:
§45, Abs.1: Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein
Zugangs- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen nur errichtet werden,
wenn Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe sowie in
geeigneter Beschaffenheit hergestellt werden. [...]
§45, Abs.2: Werden bauliche Anlagen oder andere Anlagen, bei denen ein
Zugangs- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, geändert oder ändert
sich ihre Benutzung, so sind Stellplätze in solcher Zahl und
Größe herzustellen, daß sie die infolge der Änderung
zusätzlich zu erwartenden Kraftfahrzeuge aufnehmen können. [...]
§45, Abs.4: Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder
Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich oder ist
sie auf Grund einer Satzung nach §86 Abs.3 untersagt oder
eingeschränkt, so kann der Bauherr, wenn die Gemeinde zustimmt, seine
Verpflichtung nach den Absätzen 1, 2 und 3 auch dadurch erfüllen,
daß er an die Gemeinde einen Geldbetrag zahlt. Die Gemeinde hat den
Geldbetrag für die Bereitstellung öffentlicher Parkeinrichtungen an
geeigneter Stelle zu verwenden. [...]
§86, Abs.3,3: Die Gemeinden können ferner für abgegrenzte
Teile des Gemeindegebietes durch Satzung die Herstellung von Stellplätzen
untersagen oder einschränken, soweit Bedürfnisse des Verkehrs oder
städtebauliche Gründe das erfordern.
Die Gemeinden haben somit die Möglichkeit, die Schaffung von neuem
Parkraum zu untersagen. In der Praxis dürfte sich dies schwierig gestalten,
da der Bauherr und hier insbesondere Arbeitgeber und Dienstleistungsbetriebe,
ein Interesse daran haben, Stellplätze in unmittelbarer Nähe zu
schaffen. Hierbei können sie sich auf die grundsätzliche Aussage des
Gesetzes stützen, die eine Schaffung von Stellplätzen in ausreichendem
Maße vorsieht. Es wäre wünschenswert, wenn die Bauordnung
dahingehend geändert werden würde, daß die Schaffung von
Stellplätzen nicht als grundsätzliche Baubedingung besteht, wie dies
in der Novellierung der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen vorgeschlagen
wurde:
- [...] den Bau von Stellplätzen und Garagen ausschließlich oder
wesentlich zu vermindern, wenn die Verkehrkonzeption eine Verkehrsreduktion
vorsieht, ein ausreichendes Stellplatzangebot besteht oder durch
Parkraumbewirtschaftung hergestellt werden kann, wenn die Benutzer und Besucher
auf Autobesitz und -nutzung verzichten oder der Stellplatzbedarf durch besondere
Tarifmaßnahmen des ÖPNV vermindert wird.
Wird die Schaffung von Stellplätzen eingeschränkt, müssen
gleichzeitig kompensierende Maßnahmen ergriffen werden, wie beispielsweise
Park-and-Ride Plätze an den Stadtgrenzen. Ebenso sinnvoll wäre eine
verstärkte Beeinflussung der Verkehrsmittelwahl von Beschäftigten
durch das Anbieten von Job-Tickets und gleichzeitiger Erhebung von
Parkgebühren für die firmeneigenen Stellplätze.
Parkraumüberwachung
Wie bereits beschrieben, sind mit einer gezielten Parkraumbewirtschaftung
größere Unannehmlichkeiten für den Parkplatzsuchenden verbunden,
wie in Form höherer Kosten oder beschränkter Parkzeit oder exklusive
Nutzungsrechte für bestimmte Verkehrsteilnehmer. Da der Parkplatzsuchende
diese Unannehmlichkeiten nicht freiwillig auf sich nimmt, muß er durch ein
weiters Instrument, der Parkraumüberwachung, dazu bewegt werden.
Verkehrspolitische Ziele lassen sich nur durchsetzen, wenn eine effektive
Parkraumüberwachung vorhanden ist. Eine flächendeckende und effektive
Überwachung kann von der Landespolizei aus strukturellen Gründen nicht
bewerkstelligt werden. Aus diesem Grund wurde die Parkraumüberwachung auf
kommunale Ebene übertragen. Meist vom Ordnungsamt abgestellte
Hilfspolizisten patrouillieren ganztägig im Stadtgebiet. Sie sind
angewiesen, die ordnungsgemäße Nutzung des öffentlichen
Straßenraums sowie das Entrichten der Parkgebühren zu
überwachen.
Mit einer effektiven Parkraumüberwachung steigt die Parkmoral und die
planerische Zielsetzung gelangt schneller zum Erfolg.
Park-and-Ride
Das Bereitstellen von Parkfläche außerhalb der Stadt,
verknüpft mit Zubringern des öffentlichen Nahverkehrs, wird als
Park-and-Ride bezeichnet. Das Park-and-Ride System ist am
erfolgsversprechensten, wenn der innerstädtische Individualverkehr
kollabiert. Der Umstieg auf den öffentlichen Nahverkehr erfolgt dann, wenn
es deutliche Vorteile in sich birgt, entweder weil es deutlich schneller ist
oder deutlich günstiger. Wie schon des öfteren darauf hingewiesen,
können die oben genannten Maßnahmen erst zu einer Verringerung des
innerstädtischen Individualverkehrs führen, wenn dem Autofahrer
Umstiegsmöglichkeiten auf andere Verkehrsmittel ermöglicht werden.
Park-and-Ride Systeme können hier als Alternativen herangezogen werden.
Wichtig ist, daß die Betreiber von solchen Systemen den Autofahrer dazu
bewegen können, sein Fahrzeug auf ihren Parkplätzen abzustellen und
nicht in der City. Aus diesem Grund sollten sämtliche parkpolitischen
Maßnahmen, die innerstädtisch getroffen werden können, auf
Park-and-Ride Parkplätzen nicht verwirklicht werden. Besonders wichtig sind
die zeitlichen und finanziellen Komponenten. Hohe Parkgebühren und lange
Wartezeiten können hierbei wohl kaum einen Autofahrer dazu bewegen, sein
Fahrzeug am Stadtrand stehen zu lassen. Nicht zu vergessen ist, daß die
Konkurrenz zwischen Auto und öffentlichem Nahverkehr beim Park-and-Ride
besonders stark zum Tragen kommt. Durch die entsprechende Parkpolitik enden die
Vorteile des Autos an der Stadtgrenze und die Vorteile des ÖPNV beginnen
dort. Je größer dieser Gegensatz wird, je erfolgsversprechender ist
es, daß die City nicht wie bisher als Autohalde dient, sondern zu ihren
ursprünglichen Eigenschaften wieder zurückkehrt.
Das Trierer Verkehrskonzept in Hinsicht auf die Parkpolitik
Die im ersten Teil des Referates beschriebenen Möglichkeiten,
Einfluß auf den innerstädtischen Verkehr zu nehmen, müssen
untereinander koordiniert und mit weiteren Maßnahmen verknüpft
werden, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Deshalb ist ein Konzept von
Nöten.
Am Beispiel des Trierer Verkehrskonzepts sollen die Vorstellungen der
Trierer Verkehrsplaner erläutert werden und mit Hilfe einer Umfrage aus dem
Jahre 93/94 bewertet werden.
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Insgesamt 580.000 Ortsveränderungen pro Tag (Zahlen
gerundet)
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Fuß
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Fahrrad
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ÖPNV
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Personen- fahrten
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PKW Auf- kommen
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Binnenverkehr
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411.000
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121.000
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47.000
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53.000
|
190.000
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160.000
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Ziel-Quellgebiete
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165.000
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16.000
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150.000
|
100.000
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davon:
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Mittel- bereich
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90.000
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10.000
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80.000
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Regional
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43.000
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|
4.000
|
39.000
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|
über- regional
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33.000
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|
2.000
|
31.000
|
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|
Saarland
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|
7.000
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|
Luxemb.
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14.000
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insgesamt:
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121.000
|
47.000
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69.000
|
340.000
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260.000
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Die Parkplatzsituation der Stadt Trier
und die parkpolitischen Maßnahmen
Im stadtbezogenen Verkehr finden täglich 580.000
Ortsveränderungen statt. Fast dreiviertel, 415.000 sind
Ortsveränderungen im stadtinternen Binnenverkehr. 50% davon werden mit dem
PKW bewerkstelligt. Das sind 160.000 PKW-Fahrten pro Tag. Die Anzahl der
Ortsveränderungen zwischen der Stadt Trier und dem Umland bzw. der Region
beträgt 165.000. Der mIV umfaßt hierbei ca. 100.000 PKW-Fahrten. Von
den insgesamt 260.000 PKW-Fahrten pro Tag entfallen 82.000 Fahrten auf den
regelmäßigen, werktäglichen Berufs- und Ausbildungsverkehr.
Betrachtet man nur das Gebiet der Altstadt, ergibt sich hieraus der
folgende Platzbedarf:
- Langzeitparkplätze 5945
- Kurzzeitparkplätze 2410
=====
insgesamt: 8355
Es existieren insgesamt aber nur 5055 öffentliche Stellplätze,
davon sind 2730 Kurzzeitparkplätze und 1845 Langzeitparkplätze. Somit
ergibt sich ein Defizit, abzüglich der 1300 privaten
Langzeitparkplätze, von 2800 Stellplätzen für
Langzeitparkflächen. Dieser tägliche Bedarf von 2800
Langzeitparkflächen verteilt sich auf 500 angemieteten
Parkhausplätzen, 250 illegalen Parkvorgängen und auf Parkvorgänge
auf Kurzzeitstellplätzen.
Auf der anderen Seite besteht eine Nachfrage an Kurzzeitparkplätzen
von 2410, die zwar theoretisch befriedigt werden könnten, aber von
Langzeitparkern blockiert werden. Nach Abb.1 ergibt sich die folgende Situation.
Originaldokument enthält an dieser Stelle eine Grafik! Original
document contains a graphic at this position! Die öffentlichen
Langzeitplätze werden bis in die Morgenstunden durch Pkws von Anwohnern der
Innenstadt belegt. Gleichzeitig erfolgt die Belegung sämtlicher
Parkmöglichkeiten durch Berufs- und Ausbildungsverkehr, der sich am
späteren Morgen dann auch auf die freiwerdenen Langzeitplätze
erstreckt. Der Parkplatzbedarf, des gegen Mittag einsetzenden Kunden- und
Besuchsverkehrs, kann dann nicht mehr befriedigt werden.
Das Ziel der Trierer Verkehrsplaner besteht darin, die Langzeitparker
(Berufspendler) aus der City zu verdrängen und den Anwohnern den
benötigten Parkraum zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu
erreichen sind die folgenden Maßnahmen geplant:
eine Umwandlung von unbewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen
in bewirtschaftete
Schaffung von Kurzzeitparkzonen
Umwandlung in Anwohnerstellplätze
Verringerung des Parkraumes durch Umwandlung in verkehrsfreie Flächen
Ausbau des Parkleitsystemes
Schaffung von Parkraum durch Bau eines Parkhauses (500 Stellplätze)
Einrichtung durch P+R Anlagen am äußeren Rand der Innenstadt
sowie am Stadtrand und in umliegenden Regionen
Ausnutzung der LBauO; durch Prüfen des Stellplatznachweises und
eventueller Erhebung einer Ablösung selbst dort, wo Stellplätze
herstellbar wären.
Intensivierung der Parkraumüberwachung
Beurteilung der Maßnahmen
Im Rahmen eines Forschungspraktikums der Universität Trier im Jahre
93/94 wurde eine Passantenbefragung in der Innenstadt Trier durchgeführt.
Einige Ergebnisse sollen hier als Beurteilungsgrundlage herangezogen werden. Es
sei darauf hingewiesen, daß die Parkgebühren zur Zeit der Befragung
im Durchschnitt um 50% höher lagen als zum jetzigen Zeitpunkt.
Die Parkgebühren wurden allgemein von den Befragten unterschätzt,
was darauf schließen läßt, daß sich viele der
Gebührenhöhe nicht bewußt sind.
Als Motiv der Stellplatzwahl nannte die Mehrheit die Nähe zum Ziel
(27.2%), ca. einfünftel das Wissen um freie Stellplätze und 15.5%
wählten ihren Stellplatz nach Kostengründen.
Zum Motiv der Verkehrsmittelwahl äußerten sich Autofahrer zu
40%, daß keine oder nur eine schlechte Verbindung mit öffentlichen
Verkehrsmitteln existiert. Zu jeweils 8% wurde die Autobenutzung mit
Schnelligkeit oder geringeren Kosten begründet.
Busbenutzer antworteten zu 24%, daß sie keinen PKW besitzen. 18%
benutzten den Bus, um die Parkplatzsuche zu umgehen. 13% waren der Meinung, die
Busverbindung ist gut und 2.5% benutzen den Bus aus Gründer der
Parkplatzgebühren.
Fahrradfahrer waren zu jeweils 27% der Meinung, daß sie das Fahrrad
aus Gründen der Schnelligkeit und der Nähe zur Innenstadt benutzen. 5%
entschieden sich für das Fahrradfahren wegen der wenigen Parkplätzen.
Die damalige Parkgebührenerhöhung hat nach Aussagen der Probanden
bei ihnen zu 47% keine Reaktionen hervorgerufen, 22% gaben an, daß sie auf
billigere Parkplätze ausweichen, 7% reagierten mit einem selteneren Besuch,
5% stiegen auf den ÖPNV um und 1% gab an, andere Einkaufsmöglichkeiten
wahrzunehmen.
Benutzer der P+R Anlagen begründeten ihre Wahl mit der Vermeidung der
Parkplatzsuche und 11% weil P+R billiger sei als das Auto.
Die Ergebnisse lassen erkennen, daß Parkgebühren bei Auto-,
ÖPNV-, und Radbenutzern eine untergeordnete Rolle spielen. Aus diesem Grund
sollte die Gebührenerhebung als verkehrspolitische Maßnahme nicht
überbewertet werden. Eine zentralere Regelgröße scheint die
Parkraumknappheit zu sein. Sie ergibt sich aber durch die Parkplatzbelegung der
Berufspendler. Nach den Zielen der Verkehrsplanung sollen diese verdrängt
werden, womit ein größeres Parkplatzangebot einhergehen würde.
Mit einem größeren Parkplatzangebot würde der Käufer- und
Besuchervekehr zunehmen. Dem könnte durch eine drastische
Parkgebührenerhöhung entgegnet werden. Bewertet man das Handeln der
Stadt als richtungsweisend, die 94 die Gebühren wieder senkten, ist mit
einer Parkgebührenerhöhung nicht zu rechnen. Ziel sollte es sein, den
ÖPNV durch hohe Parkkosten zu bevorteilen. Der geplante Neubau von
Parkflächen würde dem Verkehrskonzept widersprechen, denn es
existieren theoretisch genügend Kurzzeitstellplätze. Die Umwandlung
von Parkraum sowie die Schaffung von Anwohnerparkplätzen scheint Sinn zu
machen.
Als weiteres Ergebnis kann abgeleitet werden, daß dem ÖPNV kein
größerer Stellenwert beigemessen wird. Nur 13% der Busbenutzer
beurteilen die Busverbindungen als gut und immerhin 40% der Autofahrer sehen
sich außerstande den ÖPNV ohne große Nachteile zu nutzen.
Eine weitere Beurteilungsmöglichkeit der Maßnahmen des
Verkehrskonzeptes stellt ein Blick auf die geplanten Finanzierungsvorhaben dar.
So soll in den nächsten Jahren ein Budget von 240 Mill.DM aufgebracht
werden, laufende Investitionen mit inbegriffen. Von den 240 Mill.DM sollen 10%
für den ÖPNV, 2.5% für den Bau von Fuß- und Radwegen, 47%
für den Straßenbau, 26% für den Stellplatzbau und 14% für
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen aufgewendet werden. Die Verteilung der Gelder
zeigt, daß die Planung weiterhin autoorientiert erfolgt.
Fazit
Es scheint als ob das vorgelegte Verkehrskonzept nicht konsequent
verwirklicht wird. Das mag zum einen an Unstimmigkeiten im Stadtrat liegen, zum
anderen an der fehlenden Courage der zuständigen Politiker,
größere Veränderungen an der jetzigen Verkehrssituation zu
bewirken, ohne den Unmut ihrer Wähler zu erlangen. Einige Beispiele
mögen dies verdeutlichen.
Das Hauptproblem besteht darin, daß Berufspendler mit ihren
Fahrzeugen den Kunden- und Besucherverkehr blockieren. Als geeignete
Maßnahme wird die Errichtung von P+R Plätzen angeführt. Ein
ganzwöchiger Betrieb der P+R Plätze erfolgt erst seit kurzem. Man
beschränkte sich lediglich auf den Betrieb an verkaufsoffenen Samstagen.
Die Anlage am Messepark mußte ihren Betrieb zu Zeiten anderer
Veranstaltungen einstellen, da eine Differenzierung zwischen P+R Kunden , die
keine Parkgebühren zahlen müssen und Besucher von Veranstaltungen im
Messepark, die Gebühren zahlen sollten, nicht erfolgen konnte. Somit wurde
der P+R Platz zum gebührenpflichtigen Besucherparkplatz umfunktioniert und
die Belange des P+R zurück gestellt. Auch die Taktfrequenz von 30 Minuten
ist für Berufspendler kein überzeugendes Argument. Bei der
Neueröffnung des P+R Platzes am Riverside ist ebenfalls nur eine
Halbherzigkeit zu erkennen. Hier besteht zwar eine 15minütige Taktfrequenz,
der Weg zur Bushaltestelle führt dafür unter der Autobahnbrücke
in die parallel verlaufende Loebstraße, wo nicht einmal eine
Unterstellmöglichkeit bei schlechtem Wetter besteht. Die Bekanntmachung in
der einzigen regionalen Tageszeitung war nicht nur dürftig, sondern reichte
über die Stadtgrenze nicht hinaus. So wurden Berufspendler, die nicht die
Trier-Ausgabe des TV erhielten, darüber auch nicht informiert. Kurios, denn
die sind doch die potentiellen Kunden des P+R Systems. Die Lage des P+R Platzes
ist genauso in Frage zu stellen. Wieso sollte ein Autofahrer nachdem er
allmorgendlich ab Ruwer auf der Autobahn im Stau steht sein Auto dann parken,
wenn der Verkehr wieder flüssiger wird.
Ein weiteres Manko ist die Öffentlichkeitsarbeit. Entsprechende
Werbemaßnahmen fehlen völlig. Wäre es nicht einfach, wenigstens
den Falschparkern mit dem Strafzettel eine Informationsbroschüre mit
Alternativen zum mIV an die Hand zu geben? Vor einigen Jahren war dies für
den regionsfremden Autoverkehr nicht nur üblich, hier verzichtete man
völlig auf die Erteilung einer Ordnungsgebühr. Insgesamt kann die
Parkplatzüberwachung als profitorientiert bezeichnet werden, was nicht nur
Argwohn sondern auch ein Trotzverhalten bei den Autofahrern herbeiführt. So
werden beispielsweise nicht nur die Anwohner, für die es nun mal nicht
genügend Parkraum gibt, bewußt mit Ordungsgebühren belegt,
sondern auch Besucher der Stadt, die zu Zeiten des alljährlichen
Altstadtfestes nur die Möglichkeit haben, ihr Fahrzeug illegal abzustellen,
da für den übermäßigen Besucherandrang nicht genügend
Parkfläche besteht oder geschaffen wird. Es versteht sich von selbst,
daß ein Umsteigeeffekt auf den ÖPNV nur dann erfolgt, wenn das Auto
im täglichen Verkehr benachteiligt wird. Auf der anderen Seite müssen
zum Auto andere Alternativen bestehen oder erkannt werden. Ein desinformierter
Autofahrer wird immer sein Handeln rechtfertigen, wenn in seinen Augen keine
anderen Möglichkeiten bestehen.
Nachdenklich stimmt auch, wenn 50% der autofahrenden Berufspendler aus dem
stadtinternen Binnenverkehr stammen, die Einführung eines Job-Tickets aber
noch nicht in Angriff genommen wurde.
Wie bereits oben beschrieben, scheint die Umwandlung von Parkfläche
ein geeignetes Mittel zu sein um der Stadt ihre ursprünglichen Funktionen
zurück zuführen. Werden hierbei jedoch tote Plätze geschaffen,
die nicht einmal Bäume oder Sitzmöglichkeiten bieten, so ist es selbst
dem nicht motorisiertem Verkehrsteilnehmer schwer klar zu machen, daß hier
durch die Lebensqualität der Stadt gesteigert werden soll.
Insgesamt muß die Verwirklichung des Verkehrskonzeptes kritisch
betrachtet werden. Nicht zuletzt der Umstand, daß der Bezug des aktuellen
Verkehrskonzepts im Trier Rathaus erhebliche Umstände bereitet, vermittelt
den Eindruck, daß die Stadtregierung sich nicht mit ihren Vorstellungen
zur Verbesserung der Trierer Verkehrssituation brüstet. So ist es auch
verständlich, wieso die Umsetzung des Verkehrskonzeptes so unauffällig
von statten geht.
Literatur:
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Trier (1992):
Verkehrskonzept der Stadt Trier, Zielvorstellungen .- Trier
Apel, D./Lembrock, M. (1990): Stadtverträgliche Verkehrsplanung
.- Berlin
Arbeitsgruppe Verkehrskonzept (1993): Verkehrskonzept der Stadt
Trier, Umsetzung Bericht 1992 .- Trier
Baier, R./Hensel, H/Mäcke, P.A. (1981): Ruhender Verkehr in
Citynahen Wohngebieten .-Dortmund
Drobisch, G (1982): Park-and-Ride .- Berlin
Gemeinderat der Stadt Bern (1983): Umwelt, Stadt und Verkehr,
Kurzbericht zur Parkraumplanung der Stadt Bern .- Bern
Institut für Landes- und Stadtentwicklung des Landes
Nordrhein-Westfalen (1983): Ruhender Verkehr in Wohngebieten .- Dortmund
Knoflacher, H. (1993): Zur Harmonie von Stadt und Verkehr .-
Köln
Wutschka, J. (1990): Parkraumnachfrage im innerstädtischen
Einkaufsverkehr .- Aachen
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