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Dürrenmatt, Friedrich: Der Richter und sein Henker
F. Dürrenmatt - Der
Richter und sein Henker
Bärlach handelt gerissen, obwohl er nicht
immer im Sinne des Rechts handelt. Er benutzt illegale Mittel und Wege, um zwei
Ereignisse gleichzeitig zu bewältigen.
Das erste Ereignis ist die Wette mit Gastmann,
in der es darum geht, diesem eines seiner Verbrechen zu beweisen. Doch selbst
mit den ”illegalen” Wegen schafft Bärlach es nicht und somit
hat Gastmann die Wette gewonnen.
Das zweite Ereignis ist der Mord an Schmied.
Bärlach nutzt alle Tricks aus, um den Mörder zu stellen. Ohne
daß Tschanz, der wahre Mörder, etwas davon erfährt, sammel
Bärlach Beweise gegen ihn.
Als Richter urteilt Bärlach falsch und
bestraft einen Unschuldigen, lässt den Mörder laufen. Die Bestrafung
für Tschanz ist die, daß er für Bärlachs Ziele ausgenutzt
wurde.
Der Kommissar hat den Mörder zwar nicht
überführt, dafür hat er ihm eine Lektion erteilt und dazu noch
einen ”richtigen” Verbrecher verurteilt.
Er ist richtig, daß Gastmann bestraft
wird, denn er hat schon viele Verbrechen begangen, jedoch konnten sie niemals
bewiesen werden. So wurde er gestoppt weitere ”krumme Dinger” zu
drehen.
Tschanz wurde zu Unrecht ausgenutzt, denn so
war er gezwungen einen weiteren Mord zu begehen. Hätte Bärlach ihn
sofort überführt, wäre kein zweiter Toter nötig
gewesen.
Kommissar Bärlach hätte von Anfang an
anders handeln sollen. Obwohl es seine letzte Chance war, Gastmann zu
überführen, hätte er nach dem Recht handeln sollen und Tschanz
nicht dazu auszunutzen, einen weiteren Mord zu begehen. Die Wette konnte
Bärlach sowieso nicht mehr gewinnen, weil e nur noch ein Jahr zu leben
hatte und sich wohl zurückgezogen hätte. Es war logisch, daß
Tschanz sich umgebracht hat, denn ein zweiter Mord auf seinem Konto wirkt
bestimmt nicht strafmildernd. Bärlach hätte einen Freund und einen
Feind behalten können...
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