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| Das deutsche Tarifrecht (Tarifvertragsgesetz)
Das deutsche Tarifrecht (Tarifvertragsgesetz)
Gerrit Bartsch SSE1B Oldenburg, den
20.01.1999
Referat über das deutsche Tarifrecht(bzw. Tarifvertragsgesetz)
1. Tarifvertragsgesetz
Das deutsche Tarifvertragsgesetz regelt die Rechte und Pflichten der
Vertragsparteien und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den
Abschluß, die Beendigung und weiteren Punkte von Tarifverträgen
ordnen.
2. Rechtliche Grundlagen
In Deutschland handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber die
Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich untereinander aus. Der Staat darf sich
nicht einmischen.
Diese ”Tarifautonomie” ist durch das Grundgesetz im Artikel 9
Absatz 3 geschützt. Die rechtlichen Grundlagen für Tarifverträge
sind im Tarifvertragsgesetz festgelegt.
3.Was regeln die Tarifverträge?
Die Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der
Arbeitsverhältnisse. Hierzu gehören z.B.: Lohn, Gehalt und die
Ausbildungsvergütung, sowie die wöchentliche Arbeitszeit und noch
viele andere Dinge.
4. Für wen gelten die Tarife?
Grundsätzlich gelten Tarifverträge nur für Arbeitgeber, die
in einem Arbeitgeberverband sind, und Arbeitnehmer, die einer Gewerkschaft
angehören. Es sei denn, es existiert ein Firmentarifvertrag wie z.B. bei VW
oder ein Tarifvertrag für einen Betrieb, der die
Flächentarifverträge anerkennt. Weiterhin kann der Tarifausschuß
beim Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich
erklären. Dann sind sie für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der
Branche bindend.
5. Tarifverträge
Tarifverträge unterscheidet nach folgenden Kriterien:
- Tarifvertragsparteien
Verbandstarifvertrag: Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und
Arbeitgeberverband. Spitzenverbandstarifvertrag: Tarifvertrag, den
Verbandsspitzen im Namen der
angeschlossenen
Verbände abschließen.
Firmenvertrag: Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und einem einzelnen
Arbeitgeber.
- Inhalt und Laufzeit(Gültigkeitsdauer)
Manteltarifvertrag: Regelt die Arbeitsbedingungen und läuft über
mehrere Jahre.
Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag: regelt die Tarifgruppen und gilt
mehrere Jahre.
Lohn- und Gehaltstarifvertrag: regelt Löhne und Gehälter in den
einzelnen
Tarifgruppen und läuft über 12 Monate.
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