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| Wozu Steuern zahlen?
Wozu Steuern zahlen?
Wozu Steuern zahlen
?
Um seinen wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen
Aufgaben nachzukommen, braucht der Staat Einnahmen in Form von
Abgaben.
Steuern stellen die mit Abstand wichtigste
Staatseinnahme dar. Grundsätzlich kann alles besteuert werden. Die
jeweilige Steuerpolitik eines Staates bestimmt den Grad der Besteuerung. In
Österreich gibt es viele verschiedene Steuerarten.
Besteuert werden Einkommen, Vermögenswerte, sowie
alle Umsätze.
Der Bund besitzt die Steuerhoheit. Als
Verwaltungsbehörden dienen die Finanzämter, die
Finanzlandesdirektionen und das Bundesministerium für Finanzen. Man
gliedert die Steuern in direkte und indirekte Steuern.
Während im Falle der direkten Steuer
Steuerträger und Steuerzahler ident sind, gilt dies bei der indirekten
Steuer nicht. Die wichtigsten direkten Steuern sind die Lohn,- und
Einkommenssteuern, die bedeutendste indirekte Steuer ist die
Umsatzsteuer.
Sie erbringt etwa ein Drittel der Steuereinnahmen.
In Österreich gibt es drei
Umsatzsteuersätze:
Den Normalsteuersatz von 20% (Kleidung,
Energie)
Den ermäßigten Steuersatz von 10 %
(Grundnahrungsmittel, Bücher und Mieten)
sowie den erhöhten Satz (32% Luxussteuer nur mehr
für Boote und Flugzeuge)
Steuerzahler ist dabei der Endverbraucher. Der
Unternehmer muß die im Preis enthaltene MWSt. an die Finanzverwaltung
abführen.
Ihm erwachsen keine zusätzlichen Belastungen. Die
MwSt. Zahlungen, die er durch den Kauf von Rohstoffen oder Dienstleistungen
selbst geleistet hat, kann er der Finanzverwaltung in Form des Vorsteuerabzuges
in Rechnung stellen, sodaß er nur die Steuer für die von ihm
erbrachte Leistung (MWSt.) tatsächlich abführt.
Anstelle der Luxussteuer wurde 1992 für KFZ die
Normverbrauchsabgabe NOVA eingeführt.
Die Höhe dieser Abgabe wird nach dem Normverbrauch
in Liter bestimmt, der als Durchschnitt der ECE - Normen für 100 KILOMETER
BEI 90 km/h und im Straßenverkehr berechnet wird. Diese Zahl wird um drei
(bei Dienstfahrzeugen um zwei) vermindert und mit dem Faktor zwei multipliziert.
Die sich ergebende Zahl ist der Prozentsatz der NOVA.
Die Höhe der Steuersätze kann proportional
oder progressiv gestaltet sein.
So ist zum Beispiel der Steuersatz der Umsatzsteuer
(MWSt.) proportional gestaltet. Unabhängig von der Höhe des
besteuerten Betrages zahlt der Endverbraucher den gleichen festgelegten
Prozentsatz.
Auch der Satz, der neuen KFZ- Steuer ist - ausgehend von
eignem Mindestbetrag - proportional gestaltet.
Anders verhält es sich bei einer progressiven
Besteuerung. So werden etwa Einkommen mit zunehmender Höhe stärker
besteuert.
Lohn und Einkommenssteuerpflicht
Nicht jeder Österreicher muß in
Österreich Steuern zahlen, und auch nicht jeder Ausländer lebt in
Österreich steuerfrei. Entscheidend ist, ob beschränkte oder
unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt.
Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die
Einkommensart. Im Einkommenssteuergesetz sind bestimmte Einkunftsarten
aufgezählt für die Steuerpflicht besteht. Diese Aufzählung ist
taxativ, d.h. nur diejenigen Einkünfte sind steuerpflichtig, die im Gesetz
selbst aufgezählt sind.
Spielgewinne werden zum Beispiel im Gesetz nicht
angeführt und unterliegen so auch nicht der Einkommenssteuerpflicht.
erzielt man einen Gewinn und veranlagt diesen, so sind aber die Einkünfte
aus dem Kapitalvermögen zu versteuern.
Die Steuersätze der einzelnen Tarifstufen erfassen
jeweils nur die Bezugsteile, die in diese Tarifstufe fallen. Gelangt man durch
eine Lohnerhöhung in eine höhere Progressionsstufe, so wird nicht nur
das gesamte Einkommen mit dem erhöhten Steuersatz besteuert sondern der
Teil, der in die höhere Progressionsstufe fällt. Die Steuergesetze
berücksichtigen aber nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch
die persönliche Situation des Steuerpflichtigen. Gesetzliche
Absetzbeträge werden direkt von der zu leistenden Steuerschuld
abgezählt, während die sogenannten freien Beträge die
Steuerbemessungsgrundlage mindern.
Weiters bestehen Freigrenzen. Bleiben die Einkommen
unter der Freigrenze, so erfolgt keine Besteuerung des Einkommens. Im Laufe der
Jahre bekommt jeder Steuerzahler die Steuerprogression stärker zu
spüren. Die “ Steuererleichterungen der Steuerreform 1989 sind
bereits verzehrt.
Deshalb steht 1994 die 2. Etappe der Steuerreform an.
Bezieht man neben der Lohnsteuerpflichtigen Einkünfte auch noch andere
Einkünfte, die zusammen 10.000 ÖS übersteigen, so ist er
verpflichtet wie jeder andere auch, die Einkommenssteuererklärung
abzugeben. Der Termin für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist
durch das Finanzamt festgelegt.
Der Einkommenssteuererklärung muß eine
Einnahmen /Ausgaben Rechnung beigelegt werden.
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