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Die Inhumanität der Todesstrafe
Die Inhumanität der Todesstrafe
Ein Referat von Christian Markus Grill, im
Sommer 1994
1. Einleitung
- Übergang zum Thema - Allgemeines
"WARUM - Töten wir Menschen, die
Menschen getötet haben? Etwa um zu zeigen, daß
es Unrecht ist, Menschen zu töten?"(1)
Was versteht die Gesellschaft unter dem
Begriff Todesstrafe? Eine objektive
Definition könnte lauten: "Die Todesstrafe
soll eine Wiedergutmachung und Bestrafung
einer strafbaren Handlung durch den gesetzlich
geduldeten und gerichtlich angeordneten Tod des
Schuldigen erwirken." Personen der verschiedensten
Gesellschaftsschichten vertreten die Auffassung,
daß sich Menschen den staatlichen Tod "verdienen"
können, wenn sie schwere Straftaten
verüben. Mit dieser Auffassung ist oftmals
die Wunschvorstellung verkn üpft, daß
die Todesstrafe ein geeignetes Instrument sei, um
die Schwerstkriminalität erfolgreich zu
bekämpfen.
"Befürworter der
Todesstrafe führen oft an, sie sei gerecht und auf besonders
grausame Verbrechen die angemessene Antwort. Die
Argumentation, jemand habe den Tod `verdient`,
entzieht jedoch den Menschenrechten jede Grundlage. Das Gegenteil trifft
zu: Wenn der Staat die Tötung eines
Mörders anordnet, ist es schwierig zu erklären, daß
die Ermordung eines Menschen Unrecht darstellt."(2)
Wie kann eine zivilisierte Gesellschaft
das Töten von Menschenleben mittels
der Todesstrafe billigen? Doch nur dadurch, indem
die Gesellschaft den Schwerverbrechern die
Menschenrechte sowie den Wert des Lebens aberkennt. Provokativ ausgedrückt:
"Ein Schwer verbrecher hat kein Recht auf Leben,
sein Leben ist wertlos und sein
wertloser Körper darf getötet werden."
2. Entwicklung der Todesstrafe
"In den vergangenen zehn Jahren hat
durchschnittlich ein Land pro Jahr die
Todesstrafe abgeschafft. Der Trend zur Abschaffung
dieser geplanten und kaltblütigen Tötung
eines Menschen durch den Staat verstärkt sich,
jedoch nicht schnell genug. Zwar haben inz wischen
35 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft, 100 Länder
praktizieren sie jedoch weiterhin. Allein im Jahr
1988 sind weit über 1.000 Menschen in diesen
Staaten hingerichtet worden. Vergast, erschossen,
gesteinigt, erhängt, mit einer Giftsprit ze
oder 2.000 Volt auf dem elektrischen Stuhl
getötet."(3)
3. Die Gefahr des
Justizirrtums
Bei etlichen Diskussionen um
die Todesstrafe wird immer wieder argumeniert, daß
bei absoluter Gewissheit, daß die angeklagte
Person ein schweres Verbrechen verübt
habe, diese auch zum Tode verurteilt werden kann
bzw. sollte.
Eine solche absolute Gewissheit
kann von einem "menschlichen Gericht"
niemals gegeben werden. Die Befürworter der
Todesstrafe machen es sich mit einer
solchen Argumentation sehr leicht, denn sie
ignorieren damit die potentielle Gefahr
des Justizirrtums und gehen davon aus, daß
die Richter und Geschworenen stets objektiv und
richtig entscheiden, ob jemand tatsächlich schuldig ist, oder nicht.
"Die Todesstrafe ist unwiderruflich und
kann selbst im besten Justizsystem
unschuldige Menschen das Leben kosten. Mindestens
23 Unschuldige sind im Zeitraum von 1900 bis 1987
in den USA hingerichtet worden"(4)
"Der
farbige Edward Earl Johnson wurde für schuldig befunden, einen weißen
Polizisten ermordet zu haben. Johnson, der zur
Tatzeit 18 Jahre alt und nicht vorbestraft war,
wurde der einzigsten Zeugin gegenübergestellt,
die ihn schon von der Geburt an her kan nte. Sie
sagte aus, daß Johnson nicht der Mörder war; auch ihre
Täterbeschreibung paßte überhaupt
nicht auf Johnson. Daraufhin wurde er freigelassen, später aber
erneut verhaftet. Nach seiner Schilderung war er
gezwungen worden, ein `Geständnis` zu untersc
hreiben, das ihm von zwei Polizisten mit der Drohung diktiert wurde,
ihn `während eines Fluchtversuches` zu
erschießen, falls er das Geständnis nicht
schreibe. Dieses `Geständnis` hat Johnson bei
der ersten Gelegenheit widerrufen. Es wurde dennoch
während des Gerichtsverfahrens gegen ihn verwendet. Nachdem
die Augenzeugin von Johnson`s `Geständnis`
erfuhr, identifizierte sie ihn nun doch als
Täter. Am 20. Mai 1987 wurde Edward Earl
Johnson in Mississippi hingerichtet. Bis zum
Schluß beteuerte er seine Unsc huld."(5)
4. Minderheiten sind zum Tode verurteilt
"Ein ehemaliger Gouverneur von Ohio [USA]
beschrieb seine Erfahrungen so:
`Während meiner Tätigkeit als Gouverneur
habe ich gelernt, daß alle Todeskandidaten
eines gemeinsam haben: sie sind arm. Es gibt noch
andere Gemeinsamkeiten - geringe Intelligenz, we
nig oder gar keine Bildung, wenig Freunde, zerrüttete Familien -, aber
die Tatsache, daß sie kein Geld hatten, war
einer der Hauptfaktoren bei ihrer Verurteilung zum
Tode."(6)
Kann man unter
Berücksichtigung dieses Wissens, dieser Erfahrungen die
Todesstrafe noch Befürworten?
Betrachtet man diese Aussage "... daß
sie kein Geld hatten, war einer der
Hauptfaktoren bei ihrer Verurteilung zum Tode."
etwas näher, wird deutlich, das vor
allem Sozialschwache und andere gellschaftliche
Randgruppen in den USA mit dem Tod bestraft werden
. Es wäre sinnvoller und notwendig, die Armut in der Gesellschaft
zu beseitigen, um der Schwerstkriminalität
entgegenzutretten, als die Todesstrafe zu fordern.
Die Todesstrafe behandelt nur die Syntome
einer vielleicht verfehlten Gesellschaftspolitik,
die eigentlichen Ursachen für die Kriminalität - nämlich die
Armut und andere soziale Umstände - werden
durch die Todesstrafe nicht verändert.
Die Gesellschaft brau cht weniger Angst vor
Wiederholungstätern zu haben, als Angst
vor einer wachsenden Armut und Entstehung einer
Zwei-Drittel-Gesellschaft. Denn dies ist eine
Gefahr, welche die Schwerstkriminalität wesentlich mitverursacht.
Die Gesellschaftsgruppe der Sozialschwachen
stellt trotz steigernder
Armut glücklicherweise eine Minderheit in den
Vereinigten Staaten dar. Aber hieran wird
die Problematik deutlich, das Recht nicht gleich
Recht ist, insbesondere nicht bei der Todesstrafe.
In den USA werden sogar Jugendliche und Geisteskranke hingerichtet:
"Am 11. September 1985 wurde ein junger
Mann in Texas für einen Mord hingerichtet, den
er als 17-jähriger begangen hatte. (...)
Morris Mason, ein 32 Jahre alter schwarzer
Landarbeiter, wurde am 26. Juni 1985 in Virgina auf
dem elektrischen Stuhl exekutiert.Im Laufe seines Lebens war er in
drei psychiatrischen Einrichtungen untergebracht,
wo man ihn als geistig auf der Stufe eines a
chtjährigen Kindes Zurückgebliebenen beurteilte. (...) Obwohl drei
Psychiater unabhängig voneinander zu dem
Ergebnis kamen, daß Morris Mason über einen
Zeitraum von acht Jahren an paranoider
Schizophrenie litt, lehnte das Gericht es ab,
den Geisteszustand des Angeklagten von einem
weiteren Psychiater beurteilen zu lassen. Sein
Pflichtverteidiger hatte nicht die notwendigen Mittel, um einen privaten
Gutachter zu beauftragen."(7)
Die häufigsten Todesurteile werden in
den USA gegen Schwarze ausgesprochen. An
den folgenden Zahlen wird klar, daß Richter
und Geschworene oftmals nicht objektiv
genug entscheiden. Häufig spielen rassistische
Vorurteile gegenüber Farbigen bewußt
oder unbew ußt bei der Urteilsfindung eine
Rolle:
"48 Prozent der Todeskandidaten
sind Schwarze oder Angehörige anderer
Minderheiten, obwohl ihr Anteil an der
Gesamtbevölkerung nur zwölf Prozent beträgt. In
einigen Bundesstaaten liegt der Anteil der
Schwarzen unter den Todeskandidaten (...)
erheblich höhe r: in Alabama zum Beispiel bei
66 Prozent. (...) Schwarze, die wegen Mordes
an Weißen verurteilt werden, werden weitaus
häufiger mit dem Tode bestraft als Weiße,
die weiße Opfer getötet haben.
Weiße, die Schwarze ermordet haben, werden
dagegen äußerst selt en zum Tode
verurteilt. (...) Von den 18 Hinrichtungen, die 1986 [in den
USA!] durchgeführt wurden, fanden 16 wegen
Mordes an Weißen statt."(8)
5.
Wirkung der Todesstrafe
Eines der
Hauptargumente für die Einführung bzw. Beihaltung der Todesstrafe
stellt die Wunschvorstellung dar, daß die
Todesstrafe auf Verbrechen abschreckend wirke.
"Die Todesstrafe wirkt nicht
abschreckender als eine Freiheitsstrafe. Man braucht
sie auch nicht, um die Gesellschaft vor
Wiederholungstätern zu schützen: Die
Rückfallquote bei Tötungsdelikten nach
ordnungsgemäßer Strafverbüßung beträgt im
internationalen Durchschnitt ein bis drei
Prozent."(9)
"In einigen Ländern, zum
Beispiel Kanada, ist die Mordrate nach Abschaffung
der Todesstrafe gesunken. Studien in den USA
belegen, daß sich die Mordrate in Staaten
mit der Todesstrafe von der anderer Staaten mit
vergleichbarer Bevölkerungsstruktur
und ähnli chen sozialen und wirtschaftlichen
Verhältnissen, aber ohne Todesstrafe,
kaum unterscheidet. Einige Untersuchungen kommen
sogar zu dem Schluß, daß
die Todesstrafe die Verbrechensrate erhöht. Im
Staate New York kam es zwischen 1907 und 1963 in
den Monaten n ach einer Hinrichtung zu durchschnittlich zwei
zusätzlichen Morden."(10)
Aufgrund dieser Studien, die belegen,
daß die Todesstrafe keine Abschreckung
von Straftaten erzielt, ist die Frage berechtigt,
ob es Sinn macht, die Todesstrafe zu fordern.
6. Die Grausamkeit der Todesstrafe
Die Todesstrafe ist die grausamste Strafe,
die ein Mensch bekommen kann.
"Schon die
Erfahrung, in der Todeszelle auf die eigene Hinrichtung zu warten,
ist grausam, unmenschlich und erniedrigend. Die
Hinrichtung, oftmals nach mehreren Jahren, in denen
die Gefangenen zur Untätigkeit verurteilt und unter großem
psychischen Druck i n permanenter Unsicherheit
leben, ist ein Akt der Barbarei, unabhängig von
der Hinrichtungsmethode."(11)
Somit steht die Todesstrafe eindeutig im
Widerspruch zu der Allgemeinen Erklärung
der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948. Im
Artikel 1 dieser Erklärung wurde die
Würde des Menschen von fast allen Ländern
der Welt festgeschrieben. Auch im Grundgesetz
der Bundesrepublik Deutschland heißt es: "Die
Würde des Menschen ist unanstastbar."(12)
"Wie die Folter ist auch die Todesstrafe
ein Eingriff des Staates in die
unverletzlichen Rechte des Individuums. Sicherlich
hat der Staat das Recht, Straftaten zu ahnden.
Dieses Recht hat aber ganz klare Grenzen, die durch
Artikel 3 und 5 der Allgemeinen E rklärung der
Menschenrechte festgelegt sind. In diesen Artikeln heißt es: `Jeder Mensch
hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
der Person.` `Niemand darf der Folter
oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender
Behandlung oder Strafe unterwo rfen werden.` "(13)
"James Autry starb am 14. März 1984
in Texas durch Injektion eines tödlichen Giftes.
Man ließ eine Salzlösung in seine Venen
tropfen.. Ursprünglich war sein
Hinrichtungstermin für November 1983
festgesetzt worden. Er lag damals bereits festgeschnallt auf e
iner Liege und erlebte die Vorbeitungen für
seine Hinrichtung, als die Nachricht eintraf,
daß die Vollstreckung des Todesurteils
aufgeschoben sei.
Mindestens zehn Minuten
kämpfte er mit dem Tod. Während dieser Zeit war
er größtenteils bei Bewußtsein,
hat sich bewegt und über Schmerzen beklagt, so
die amerikanische Zeitschrift Newsweek."(14)
7. Ethische, religiöse Frage
Unabhängig ob nun die Todesstrafe
abschreckend ist und somit vielleicht
weitere Verbrechen verhindern kann oder nicht,
muß sich jeder die Frage stellen: "Kann ich
die Todesstrafe mit meinem Gewissen vereinbaren?
Würde ich mich schuldig fühlen, wenn ein
un schuldiger Mensch aufgrund eines Justizirrtums hingerichtet würde?" Ich
gebe zu bedenken, daß ein Justizirrtum
niemals völlig ausgeschlossen werden kann.
Aus christlicher Sicht, berufend auf das Alte
Testament kann die Todesstrafe als eine durchaus
legitime Bestrafung interpretiert werden, beispielsweise im 4. Buch Mose
35,30 steht:
"Wer
einen Menschen erschlägt, den soll man töten auf den Mund zweier
Zeugen hin. (...)"(15)
Das Alte Testament ist in dieser Frage nicht
ganz eindeutig, denn gemäß dem
Fünften Gebot:
"Du sollst nicht töten."(16)
ist das Töten grundsätzlich
verboten. Demnach müßte auch das Töten auf
gerichtlichen Beschluß ein Verstoß
gegen das Fünfte Gebot darstellen. Im Gegensatz zum
Alten Testament ist das Neue Testament in Sachen
Bestrafung zurückhaltender. Jesus zeigte uns
mit seiner vorbildliche Lebensführung, daß die Menschen in Toleranz
und Vergebung miteinander leben sollen. Im
Abschnitt "Persönliche Stellungnahme
/ Meinung" dieses Referates werde ich hierauf
näher eingehen.
8.
Situationsbeispiele der Todesstrafe
Die
folgenden Zahlen und Beispiele sollen einen kleinen Einblick in die
weltweite Situation der Todesstrafe geben:
8.1. Iran
"amnesty international weiß von 330
Menschen, die 1992 im Iran hingerichtet
wurden. 1991 waren es sogar 775. Die
tatsächlichen Zahlen dürften jedoch erheblich höher
sein. Unter den Opfern waren jeweils zahlreiche
gewaltlose politische Gefangene. (...)
In der
zweiten Jahreshälfte 1988 fanden auf mehreren iranischen
Gefängnishöfen wahre Massaker statt.
Tausende Menschen wurden in unfairen Verfahren zum Tode
verurteilt und hingerichtet.(...)"(17)
8.2. Nigeria
"Allein im ersten Vierteljahr 1993 wurden
16 Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit
religiösen Unruhen vom Mai 1992 zum Tode verurteilt.
Durch fehlenden Berufungsmöglichkeiten
können die nigerianischen Behörden
mögliche Hinrichtungstermine willkürli ch
festlegen."(18)
8.3. China
"Im Jahr 1991 hatte es in China nach
inoffiziellen Schätzungen etwa 20.000
Hinrichtungen gegeben. Ein Jahr später
berichtete amnesty international von 1891 Todesurteilen
und 1079 Hinrichtungen."(19)
8.4. Ägypten
"(...) Daß Militärgerichte
gegen Zivilpersonen verhandeln verstößt gravierend
gegen internationale Rechtsgrundsätze: Jeder
Angeklagte hat danach ein Recht darauf, daß
ein kompetentes und unabhängiges Gericht
über seinen Fall entscheidet. Verstoßen wird
ebe nso gegen das Recht auf Berufung bei einer
höheren Instanz. Zu diesem Ergebnis kam auch
eine Expertengruppe der UNO-Menschenrechtskommission, die im Juli (1993,
...) eine Untersuchung eingeleitet hatte. In
Ägypten werden die von den
Militärgerichten gefäll ten Todesurteile
vom Präsidenten ratifiziert und danach noch einmal
der Militärberufungsbehörde vorgelegt.
Deren Vorsitzender ist ebenfalls Präsident
Mubarak. Dementsprechend schnell werden die
Richtersprüche in die Tat umgesetzt."(20)
"Im Zeitraum Dezember 1992 bis Dezember 1993
wurden von den 39 verhängten Todesurteilen
bereits 17, meistens innerhalb weniger Wochen nach dem
Urteilsspruch vollstreckt."(21)
8.5. USA
"Ende des Jahres 1989 befanden sich mehr
als 2300 Gefangene in Haft, gegen die in
34 Einzelstaaten der USA und nach bundesweit
geltendem Militärrecht die
Todesstrafe verhängt worden war. Im Verlauf
des Jahres wurden 16 Gefangene
hingerichtet.Während ein St aat die
Hinrichtung geistig zurückgebliebener Menschen untersagte, entschied
der Oberste Gerichtshof, daß auch
16jährige und geistig Zurückgebliebene exekutiert
werden könnten."(22) "Im Jahre 1990
verhängten die Gerichte schätzungsweise 300
neue Todesurtei le."(23)
"Das Jahr 1992 brachte den Vereinigten Staaten
von Amerika einen Hinrichtungsrekord, seitdem im
Jahre 1976 die obersten Richter die Todesstrafe für
verfassungsgemäß erklärt und
daraufhin einige Bundesstaaten wieder Hinrichtungen erlaubt hatten. 31
Menschen wurden 1992 auf staatliche Anordnung hin
getötet, 1991 waren es 14 gewesen."(24)
8.6. Japan
"Auch die neue Regierung in Japan
läßt Hinrichtungen zu. Während im Land
unverändert heftig über den Sinn der
Todesstrafe diskutiert wird und die Zahl ihrer Gegner
stetig zunimmt, wurden am 26. November [1993]
Tatsachen geschaffen: Vier Gefangene, unter ih nen
ein 70jähriger Mann, wurden in den Haftanstalten von Tokio, Osaka und
Sapporo exekutiert. Damit wurden im Jahre 1993 bis
Ende November sieben Menschen hingerichtet, die
höchste Zahl seit 17 Jahren."(25)
9.
Gleiches Recht für gleiche Straftaten?
Welche Straftaten verdienen den Tod als
Bestrafung? Ist es Mord,
Entführung, Vergewaltigung, Sterbehilfe,
Bankraub, Betrug, Widerstand gegen die Staatsgewalt
oder schon einfacher Diebstahl? Gibt es
überhaupt ein Maßstab, eine Grenze, wo
die Todesstrafe mit gutem Gewissen ausgesprochen
werden kann? Selbst wenn es eine moralisch
vertretbare Grenze gäbe, um die Todesstrafe zu befürworten, so wird
sie in den meisten Ländern für die
unterschiedlichsten Straftaten verhängt und ausgeführt.
Wo bleibt unter dieser B erücksichtigung eine
international gleiche Rechtsprechung? Der Gedanke
"Gleiches Recht für gleiche Straftaten" bleibt eine Utopie, solange in
China ausgeübte Meinungsfreiheit und
Beteiligung an Demostrationen , aber beispielsweise
in den USA Mord mit dem T od bestraft werden. Diese
Diskrepanz in der Rechtsprechung besteht aber auch
schon innerhalb der USA unter den einzelen Bundesstaaten, ja
sogar innerhalb eines Bundesstaates in
verschiedenen Gerichtsverfahren:
"Charles
Brooks wurde im Dezember 1982 in Texas hingerichtet, während sein
Komplize in einem abgetrennten Verfahren zu 40
Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Die Anklagevertretung war nicht in der Lage zu
klären, wer von den beiden die
tödlichen Schüsse auf das Opfer abgegeben
hatte. Der Staatsanwalt, der ursprünglich
das Todessurteil gegen Charles Brooks erwirkt
hatte, versuchte später vergeblich,
die Hinrichtung zu verhindern unter [dem] Hinweis
darauf, daß die unterschiedlichen
Urteile für dieselbe Tat mi t den selben
Beweisen ungerecht sei."(26)
10. Der
Henker als staatlich beauftragter Mörder
Aus der Sicht des Staates ist der Henker
das exekutive Organ des Gerichts. Von daher kann
und wird der Henker für die Ausübung der Hinrichtung eines zum Tode
Verurteilten nicht bestraft. Aber ist der Henker
moralisch bzw. vor Gott dennoch ein Mörder?
Diese Frage muß sich jeder selbst
beantworten. Tatsache ist jedoch das auch der Henker
einen Menschen tötet. Er tut dies
bewußt, auf Anordnung und im Dienste des Staates.
11. Persönliche Stellungnahme /
Meinung
Der Titel dieses Referates "Die
Inhumanität der Todesstrafe" läßt schon darauf
schließen, daß ich die Todesstrafe
grundsätzlich ablehne. Sie ist grausam, unmenschlich und
trägt das nicht wiedergutzumachende Riskio
eines Justizirrtums. Aufgrund meines chri stlichen
Glaubens, sehe ich die Notwendigkeit der Vergebung. Die Todesstrafe
mag vielleicht alttestamentlich mit dem Christentum
vereinbar sein, doch Jesus Christus zeigte uns,
daß sie unchristlich ist. Denn Jesus vergab beispielsweise einer Frau,
welche n ach jüdischem Gesetz gesteinigt
werden müßte, da sie Ehebruch begang (Johannes
8, 1-11). Er rettete somit ihr Leben und gab ihr
eine neue Chance. Ich möchte an dieser Stelle
den Reformator Martin Luther zitieren: "Die äußerliche Vergebung, so
ich mit der T at erzeige, ist ein gewiß
Zeichen, daß ich selbst Vergebung der Sünde bei Gott habe."(27)
Für mich folgt daraus, jedem Menschen in
unserer Gesellschaft eine neue Chance zu geben.
Selbst dann, wenn diese Person einen schlimmen Fehler, eine grausame
Straftat gegangen hat. Eine neue Chance kann ich
aber nur demjenigen geben, welcher hier auf der
Erde lebt. Ein Toter braucht keine Chance mehr, denn er kann damit herzlich
wenig anfangen.
Im Übrigen sehe ich in der Vollstreckung
eines Todesurteils keinen Sinn. Durch
die staatliche Ermordung eines Menschen werden
andere Menschen, nämlich die Verwandten,
Bekannten und Freunde des Todeskandidaten mit bestraft. Sie
verlieren sinnlos einen Mensc hen, denn sie gut
kannten, mochten und liebten. Das Todesurteil
ist deshalb sinnlos, weil die begangene Straftat
dadurch nicht rückgängig gemacht
werden kann. Ein eventuell ermordetes Opfer wird
durch die Todesstrafe nicht wieder auferstehen.
Wichtig ist, daß in der Gesellschaft ein
Bewußtsein dafür geschaffen wird, daß
die Todesstrafe nicht die Lösung der
Schwerstkriminalität ist.
12.
Quellenangabe (Verzeichnis):
- amnesty
international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987
- amnesty international: !nein! zur
Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993
-
amnesty international: !nein! zur Todesstrafe in den USA; 2. Auflage, April 1989
- amnesty international: !nein! zur
Todesstrafe in Iran; 1. Auflage, April 1989
-
amnesty international: ai-Jahresbericht 1990, 1. Auflage, August 1990
- amnesty international: ai-info, Das Magazin
für die Menschenrechte, Dezember 1993
-
amnesty international: ai-info, Das Magazin für die Menschenrechte, Januar
1994
- Puntsch, Eberhard: Das richtige Zitat,
1991, , ISBN: 3-8075-0025-1
- Deutsche
Bibelgesellschaft: Die Bibel nach der Übersetzung Martin Luthers, rev.
Fassung 1984, Stuttgart, 1985
13.
Fußnoten :
(1) Zitat vgl. amnesty
international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987
(2) Zitat s. amnesty international: !nein! zur
Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 4
(3) Zitat s. amnesty international: !nein zur
Todesstrafe in Iran; 1. Auflage, April 1989
(4) Zitat vgl. amnesty international:
Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987
(5)
Zitat vgl. amnesty international: !nein! zur Todesstrafe in den USA; 2. Auflage,
April 1989, Seite 3
(6) Zitat s. amnesty
international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987
(7) Zitat vgl. amnesty international:
Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987
(8)
Zitat s. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987
(9) Zitat s. amnesty international: !nein! zur
Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 6
(10) Zitat s. amnesty international:
Todesstrafe USA, 4 Auflage, Februar 1987
(11)
Zitat s. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987
(12) Zitat s. Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, Artikel 1, Absatz 1, Satz 1, 23. Mai 1949
(13) Zitat vgl. amnesty international: !nein!
zur Todesstrafe in den USA; 2. Auflage, April 1989, Seite 4
(14) Zitat vgl. amnesty international:
Todesstrafe USA, 4. Auflage, Februar 1987
(15)
Zitat s. Deutsche Bibelgesellschaft: Die Bibel, Nach der Übersetzung Martin
Luthers, revidierte Fassung von 1984, Seite AT 184
(16) Zitat s. a.a.o, 2. Mose 20,13, Seite AT
80
(17) Zitat s. amnesty international: !nein!
zur Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 5
(18) Zitat s. a.a.o., Seite 4
(19) Zitat vgl. a.a.o., Seite 3
(20) Zitat s. amnesty international:
Zivilisten vor Militärgerichten; in: ai info, Das Magazin für die
Menschenrechte, Dezember 1993, Seite 10 und 11
(21) Zitat vgl. a.a.o., Seite 11
(22) Zitat s. amnesty international:
Vereinigte Staaten von Amerika; in: ai Jahresbericht 1990, 1. Auflage, August
1990, Seite 505
(23) Zitat vgl. a.a.o., Seite
506
(24) Zitat s. amnesty international:
!nein! zur Todesstrafe, weltweit; 1. Auflage, Juli 1993, Seite 6
(25) Zitat s. amnesty international: Neue
Regierung läßt hinrichten; in ai-info, Das Magazin für die
Menschenrechte, Januar 1994, Seite 26
(26)
Zitat s. amnesty international: Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987
(27) Zitat s. Martin Luther: Deutsche
Schriften 43; in: Eberhard Puntsch: Das richtige Zitat, ISBN 3-8075-0025-1,
1991, Seite 359 (Kapitel: Verzeihung)
Die Inhumanität der Todesstrafe
(“Nachträgliche Ergänzung zum
gleichnamigen Hauptreferat“)
von
Christian Markus Grill, Idar-Oberstein im
Sommer 1994
Art appellative
Zusammenfassung mit zusätzlichen Aspekten
"Nach Auffassung der
internationalen unabhängigen Menschenrechtsorganisation
amnesty international (1977 Friedensnobelpreis) ist
die Todesstrafe die grausamste, unmenschlichste und
erniedrigendste Strafe."(1)
"Eine Hinrichtung
kann das Mordopfer nicht ins Leben zurückrufen oder den Verlust
der Familie des Opfers verringern. (...) Die ganze
Aufmerksamkeit des Staates gilt nicht den Opfern,
sondern den Tätern, mit dem Ziel, diese ebenfalls zu töten.
Hinrichtungen verursachen bei einer weiteren
Familie - der des Gefangenen - ähnliche Schmerzen und Leiden und
tragen so zum Kreislauf von Gewalt und Rache
bei."(2)
Das folgende Beispiel zeigt, wie
unmenschlich die Vollstreckung der Todesstrafe sein kann:
"John Louis Evans: Der 1977 wegen Mordes
zum Tode verurteilte John Louis Evans wurde
im April 1983 in Alabama auf dem elektrischen Stuhl
hingerichtet. Nach Augenzeugenberichten waren drei
Stromstöße von jeweils 1900 Volt erforderlich, bevor - nach 14 Minut
en - sein Tod festgestellt wurde. Beim ersten
Stromstoß schmorte die Elektrode an seinem Bein durch
und fiel ab. Gefängniswärter brachten sie
wieder in Ordnung, nachdem sich die Ärzte
davon überzeugt hatten, daß Evans noch
lebte. Beim zweiten Stromstoß spr ühten Funken an
seiner linken Schläfe und am linken Bein, und
Rauch stieg auf. Da die Ärzte nach einer
Überprüfung der Herzschläge den Tod
des Opfers noch immer nicht mit letzter Gewißheit
bestätigen konnten, wurde der Strom zum
dritten Mal eingeschaltet." (3)
"Es ist
eine Verletzung der ärztlichen Ethik,
1. wenn Ärzte Voruntersuchungen
durchführen, die die Todeskandidaten psychisch
und physisch für die Hinrichtung tauglich
erklären!
2. wenn Ärzte
medizinisch-technischen Rat im Zusammenhang mit einer Hinrichtung geben!
3. wenn Ärzte tödliche Dosen von
Medikamenten bei der Hinrichtung
zusammenstellen, vorbereiten und verabreichen!
4. wenn Ärzte die Hinrichtung
überwachen!
5. wenn Ärzte
während der Exekution den zum Tode Verurteilten untersuchen, um
festzustellen, ob der Tötungsvorgang
fortgesetzt werden soll!" (4)
"Die
Deklaration von Tokio des Weltärztebundes schreibt fest, daß `der
größte Respekt für das menschliche
Leben sogar unter Bedrohung aufrecht erhalten werden soll und kein
Gebrauch von irgendeiner medizinischen Kenntnis
gegen die Gesetze der Humanität gem acht
werden darf.“
Ein iraktischer Arzt bezeugte 1984, daß
er unter Zwang zum Tod verurteilten
Gefangenen soviel Blut abgenommen habe, bis ihr Tod
eintrat. Das Blut soll für Transfusionen
benutzt worden sein."(5)
Fußnoten :
(1) Zitat s. amnesty international:
Todesstrafe USA; 4. Auflage, Februar 1987
(2)
Zitat vgl. a.a.o.
(3) Zitat s. a.a.o.
(4) Zitat vgl. amnesty international: !nein!
zur Todesstrafe, Mediziner gegen die Todesstrafe; 1. Auflage, Dezember 1989
(5) Zitat s. a.a.o.
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