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Umwelt- und Energiepolitik
Geographie – Referat
Wir leben in einer Gesellschaft, die auf Wachstum setzt. Das
Wirtschaftswachstum, die Zunahme der Güter und Dienstleistungen, ist die
zentrale Zielgröße unserer Wirtschaftspolitik. Aber zunehmend wird
deutlich, daß unser wachstumsorientiertes Produktions- und Konsumverhalten
eine Kehrseite hat, die uns in ökologische und letztlich auch
ökonomische Krisen triebt. Zu dieser Kehrseite unserer Wirtschaft
gehören
- Nitrat und Agrochemikalien im Trinkwasser,
- Die Agrarfabriken, die Massentierhaltung und der
Artentod,
- Verstrahlte Nahrungsmittel und kranke
Böden,
- Das Waldsterben und die atemkranken
Kinder.
Zur Kehrseite unseres Wohlstandes gehören auch der Freizeitdruck und
die Landgier, die auf dem verstecktesten Vogelnest und auf dem heimlichsten
Libellentümpel lasten. Und es gehören dazu die Müllberge, die aus
all dem Zivilisationsplunder und Konsumschrott erwachsen.
Wir leisten uns eine Wirtschaftsweise auf Kosten der Natur, auf Kosten
unserer Gesundheit, auf Kosten zukünftiger Generationen. Wir leisten sie
uns, weil wir Natur, Gesundheit, Zukunft in unsere betrieblichen und privaten
Rechnungen nicht einbeziehen. Der Markt gibt uns keinen Preis für gesunde
Luft, Wasser und Böden. Wir verursachen Umweltschäden und merken es
nicht – zumindest nicht am eigenen Geldbeutel. Wir merken es hin und
wieder, wenn eine Deponie undicht wird, wenn Fische in Flüssen und Robben
in Nord- und Ostsee sterben, wenn Allergien um sich greifen, wenn die neue
Waldschadenstatistik veröffentlicht wird.
Es gibt viele Instrumente der Umweltpolitik, die endlich eingesetzt werden
müßten, um der Natur- und Gesundheitszerstörung Einhalt zu
gebieten. Ein Instrument hiervon wäre die Steuerpolitik – Umsteuern
mit Steuern. Steuern müßten bewußt und gezielt als
ökologisches Steuerungsinstrument eingesetzt werden – und nicht nur
als Einnahmequellen betrachtet werden, die allenfalls nebenbei ökologische
Wirkungen haben. Mit Steuern könnten Umweltgüter und umweltbelastenden
Stoffe verteuert werden und so für Produktion und Konsum Preissignale
für den sparsamen Umgang mit ihnen gesetzt werden. Eine derartige
ökologische Steuerreform sollte die Arbeit steuerlich entlasten, statt
dessen aber den übermäßigen Verbrauch von Energien, Wasser,
Rohstoffen, Schadstoffen und umweltrelevanten Grundchemikalien entsprechend
belasten. Dies wäre eine Form von “Quellensteuer” im wahrsten
Sinne des Wortes, weil wir damit die Quellen der Umweltverschmutzung direkt beim
Hersteller besteuern könnten. Der Grundgedanke einer solchen
ökologischen Steuerreform, bei der gleichzeitig die beiden Hauptprobleme
unserer Gesellschaft – die Arbeitslosigkeit und die Umweltzerstörung
– angegangen werden, ist bestechend. Wieweit er trägt, müssen
detaillierte Untersuchungen wie die vorliegende zeigen. Die aktuelle Finanznot
der öffentlichen Haushalte erhöht die Bereitschaft zur Diskussion
über ein an sich so sprödes Thema wie eine Steuerreform. Nötig
ist eine Steuerreform die sowohl den Staatshaushalt wie den Naturhaushalt im
Blick hat.
Nun möchte ich euch einen Einblick geben, wen die Energiesteuer in
unserem Land treffen würde.
Das österreichische Steuersystem ist aus vielerlei Gründen
reformbedürftig. Die Kritik richtet sich vor allem darauf, daß es zu
einer Verschlechterung der gesellschaftlichen Verteilungsverhältnisse sowie
der natürlichen Lebensgrundlagen führt. Es ist insbesondere im Bereich
der Einkommenssteuerung durch unzählige Ausnahmebestimmungen
undurchschaubar geworden. Diese Begünstigungen räumen
hauptsächlich den höheren Einkommensbeziehern und den Beziehern von
Gewinn- und Vermögenseinkommen einen großen
Steuervermeidungsspielraum ein: Investitionsbegünstigungen,
Sparförderungen, unzureichende Erfassung von Zinseinkommen usw. Die daraus
resultierende Tarifaushöhlung reduziert die fiskalische Ergiebigkeit und
Einkommensbesteuerung und erfordert eine ständige Erhöhung der
Steuersätze. Dies führt zu einer wachsenden Steuerverdrossenheit,
obwohl die objektive Steuerbelastung viel geringer ist, als die hohen
Steuersätze erscheinen lassen. Spitzenverdiener, die dem nominell
höchsten Grenzsteuersatz von 62% unterliegen, erbringen heut im
Durchschnitt eine Steuerleistung von nunmehr 38%. Dazu kommt noch die regressive
Wirkung der stark gestiegenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung
und der Steuern auf die Einkommensverwendung, hauptsächlich der
Mehrwertsteuer. Das gegenwärtige Steuersystem ist dadurch gekennzeichnet,
daß es den Produktionsfaktor Arbeit wesentlich stärker belastet als
die Faktoren Kapital und Natur, wobei letzterer meist gar nicht als eigener
Produktionsfaktor erkannt wird. Umweltzerstörung und exzessiver
Resourcenverbrauch unterliegen keiner relevanten Belastung. Sie sind nicht in
den Marktpreisen enthalten und bleiben somit in der wirtschaftlichen Kalkulation
von Produzenten und Konsumenten unberücksichtigt. Eine Identifizierung der
Folgeschäden mit dem eigenen umweltbeeinträchtigenden Verhalten findet
nicht statt. Der einzelne verschwendet weiter und die Opportunitätskosten
seiner Verschwendung werden weiter nach dem Gemeinlastprinzip mit den Steuern
der anderen bezahlt. Derzeit werden in Österreich jährlich rund 20Mrd.
S für Umweltschutzinvestitionen und –aufwendungen ausgegeben, das
sind 1,3% des Bruttoinlandsprodukts. Davon werden rund 60% von der
öffentlichen Hand getragen. Nach einer Prognose des österreichischen
Instituts für Wirtschaftsforschung müßten in den nächsten
10 Jahren mindestens 400 – 600 Mrd. Schilling für den Umweltschutz
aufgewendet werden, will sich Österreich an den japanischen
Umweltschutzerfolgen orientieren. Das entspricht einer Verdopplung der
derzeitigen Aufwendungen. In dieser Rechnung sind Einkommens- und
Vermögensverluste durch Umweltzerstörungen noch nicht enthalten. Diese
betreffen die Schäden an Gebäuden, Produktionsanlagen, Verkehrsbauten,
Baudenkmälern und Kunstwerken, den zusätzlichen Reinigungsaufwand, die
Einnahmeverluste im Fremdenverkehr sowie die Schäden in der Land- und
Forstwirtschaft. Allein die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten des Waldsterbens
werden für die nächsten 30-40 Jahre auf 700-800 Mrd. Schilling
geschätzt, das wären 18-27 Mrd. Schilling pro Jahr. Hinzu kommen noch
jene Kosten des Gesundheitswesen, die in Form von Krankengeldzahlungen an
Personen entstehen, die wegen Umweltschäden oder
gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen erkrankt sind, und
Rentengeldzahlungen für Frühpensionierungen. Ebenfalls
unberücksichtigt bleiben jene Schäden, die nicht mehr in Geldeinheiten
bewertbar sind: Verlust von natürlicher Landschaft, Verringerung der
Artenvielfalt, psychische und psychosomatische Störungen. Ein immer
größerer Teil des jährlichen Sozialproduktes muß für
die Kosten der verursachten Schäden abgezweigt werden. Vermutlich steigt
dieser Anteil schon seit einiger Zeit stärker als das Sozialprodukt selbst,
so daß unter dem Strich eine gesamtwirschaftliche Wohlfahrtseinbuße
herauskommt. Das Handlungsdefizit in der Umweltpolitik hat dabei unmittelbaren
Einfluß auf die budgetäre Situation, denn die Staatsausgaben wachsen
nicht zuletzt auch deshalb, weil die Umweltzerstörung wächst. Die
bereits verursachten Schäden, selbst wenn sie noch nicht akut geworden
sind, können kaum rückgängig gemacht werden. Ihre Sanierung,
soweit sie überhaupt noch möglich ist, sowie die Folgekosten dieser
Schäden, die in ihrem vollen Ausmaß heute nicht einmal annähernd
geschätzt werden können, werden jedenfalls einen fixen Ausgabenposten
des zukünftigen Staatsetats bilden.
Um diese Ausgaben vorsorglich nicht noch weiter ansteigen zu lassen, gilt
daher, geeignete Signale zu setzten, die die Fortschreitung der Zerstörung
zu stoppen vermögen. Jede weitere Verzögerung verstärkt den
Kumulationseffekt der Umweltbelastung und induziert zusätzliche
öffentliche Ausgaben. Je länger auf Anreizinstrumente wie Emissions-
und Ressourcenabgaben verzichtet wird, um so teurer wird die nachträgliche
Umweltsanierung. Dies verschärft aber letztlich auch die ohnehin schon
bestehende Verteilungsproblematik da die zusätzlich erforderlichen
Sanierungsausgaben weitere Steuererhöhungen provozieren und gleichzeitig
auch den Druck auf andere Ausgabengruppen, wie z.B. für sozial und
beschäftigungspolitische Maßnahmen, verstärken.
Vielfältige und schwerwiegende Umwelteinflüsse sind insbesondere
mit der gegenwärtigen Form der Energieversorgung verbunden. Während in
den 70er Jahren noch die Frage nach ausreichend verfügbaren
Energierohstoffen im Zentrum der energiepolitischen Diskussion stand, hat man
inzwischen erkannt, dass die eigentliche Gefahr des ungehemmten
Energieverbrauchs nicht in den begrenzten Vorräten, sondern in den damit
verbundenen Umweltbelastungen liegt, von der Landschaftszerstörung bei der
Energiegewinnung bis zur Gesundheitsgefährdung durch
Verbrennungsschadstoffe. Dennoch ist unser derzeitiges Energieversorgungssystem
gerade durch die Vergeudung von Energie gekennzeichnet. Fast die Hälfte der
eingesetzten Primärenergie (Kohle, Rohöl, Gas, Wasserkraft) geht durch
Umwandlung, Übertragung und bei den Endverbrauchern verloren (siehe Abb.
1)
Die effektivste Maßnahme zur Schadensvermeidung ist zweifelsohne
Einsparung von Energie. Sie stellt heute die ergiebigste, sauberste und
ausschließlich inländische Energiequelle dar. Die Verbesserung der
allgemeinen Energieeffizienz würde zudem auch die Energiekostenbelastung
der gesamten Wirtschaft deutlich verringern und somit langfristig die
Ertragslage der Unternehmen sowie die Kaufkraft der Haushalte
stärken.
Die Primärenergieabgabe
Wie die Nachfrage jedes anderen Gutes ist auch die Nachfrage nach Energie
wesentlich durch den Preis bestimmt. Zu niedrige Energiepreise führen dazu,
daß Energie verschwendet wird. Höhere Preise hingegen schaffen einen
Anreiz zu rationellem Verbrauch und lassen es rentabel werden,
Energiesparinvestitionen zu tätigen, indem sie deren Amortisationszeiten
verkürzen. Die Gültigkeit dieses Mechanismus wurde durch die
Energiepreissteigerungen seit Beginn der 70er Jahre hinreichend bestätigt.
Die Entwicklung hat auch gezeigt, daß dabei weder die Gefahr eines
Versorgungsengpasses noch eines wirtschaftlichen Zusammenbruchs besteht. Es war
im Gegenteil sogar weiteres Wirtschaftswachstum bei sinkendem Energieverbrauch
möglich. Eine Primärenergieabgabe stellt daher ein geeignetes
Instrument dar, die hohen sozialen und Umweltkosten des verschwenderischen
Umgangs mit Energie zu senken und zu einer effizienteren Energieverwendung in
allen Phasen der Energieversorgungskette anzuregen.
Erhoben wird die Abgabe dort, wo ein Primärenergieträger erstmals
in den österreichischen Wirtschaftsraum eintritt. Damit würden
abgabemäßig sowohl die gesamten Energieimporte erfaßt werden
als auch die gesamte inländische Primärenergieerzeugung. Die
Energieversorgungsunternehmen werden die Abgabelast an die Energieverbraucher
weitergeben, welche somit zu den eigentlichen Steuerträgern werden.
Exporte bleiben unbesteuert. So soll verhindert werden, daß die auf
Energieexporte entfallende Abgabelast auf die inländischen Abnehmer
zusätzlich überwälzt wird. Bemessungsgrundlage ist der Heizwert
des jeweiligen Energieträgers, gemessen in Joule bzw. Kilowattstunden. Um
die Etablierung erneuerbarer Energieträger (Biomasse, Biogas, Sonne- und
Solarenergie) voranzutreiben, und damit gleichzeitig auch die hohe
Abhängigkeit Österreichs von ausländischen Energieimporten
abzubauen, sollten diese vorläufig unbesteuert bleiben. Wasserkraft wird
hingegen dennoch besteuert, um den ökologischen Einwänden gegen den
weiteren Ausbau von Fluß- und Gebirgslandschaften gerecht zu werden. Die
Bemessungsgrundlage für Wasserkraft wird mittels einer durch
Kraft-Wärme-Kopplung determinierten Substitutionsrechnung ermittelt. Die
Bemessungsgrundlage beträgt somit 90% des Gesamtaufkommens, also rund 950
Petajoule.
Durch die Verbilligung der Energieimporte im Zuge der Ölpreissenkung
im Jahre 1986 entstand der österreichischen Volkswirtschaft ein positiver
Einkommenseffekt von ungefähr 30 Mrd. Schilling. Versucht man in einer
Minimalvariante auf das Energiepreisniveau von 1985 zu kommen
zurückzukehren, so müßte man eine Kilowattstunde
Primärenergie mit rund 0,12 Schilling, also durchschnittlich 15-20% des
Preises, besteuern. In einer Maximalvariante könnte eine doppelt so hohe
Energieabgabe mit einem Aufkommen von 60 Mrd. Schilling erhoben werden. Diese
beiden Varianten stellen in etwa den sinnvollen Entschedidungsspielraum bei der
Festlegung der Tarifhöhe dar.
Je nach Variante ergäbe dies ein neues Steueraufkommen in Höhe
von ungefähr 5% bis 10% des gesamten gegenwärtigen Steuervolumens
(inkl. Sozialversicherungsbeiträge. Bei gleichzeitiger Abschaffung des
20%igen Mehrwertsteuersatzes auf Energie und unter den Annahmen
vollständiger und proportionaler Tarifüberwälzung sowie der
aktuellen durchschnittlichen Wirkungsgrade würde die
Primärenergieabgabe in der zweiten Variante Preissteigerungen
(gegenüber 1986) von etwa 6% bei Superbenzin, 7% bei Elektrizität, 13%
bei Dieselkraftstoff, 14% bei Braunkohlebriketts, 29% bei Erdgas und 33% bei
Ofenheizöl bewirken. Die stark unterschiedlichen Preissteigerungen sind auf
die bestehenden unterschiedlichen Preise je Heizwert zurückzuführen.
Aufgrund diese Preisstruktur werden die Vergasertreibstoffe bei einer
undifferenzierten Mengensteuer immer eine relative Begünstigung erfahren.
Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, daß der Verkehrssektor trotz des
großen Potentials für Treibstoffeinsparungen (Senkung der
Fahrgeschwindigkeit, Bildung von Fahrgemeinschaften, Umstieg auf
öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder usw.) ohnehin sehr
unelastisch auf Preissteigerungen reagiert. Spürbare Preisänderungen
können zwar eine kurzfristige Stagnation oder Rückgang im Verbrauch
bewirken, langfristig werden fahrzeugspezifische Treibstoffeinsparungen durch
den wachsenden PKW-Bestand und den wachsenden Anteil größerer
Hubraumklassen überkompensiert, Im Verkehrssektor steht die fiskalische
Funktion einer Energieabgabe jedenfalls vor ihrer Lenkungswirkung.
Wegen der Abzugsmöglichkeit der Mehrwertsteuer und der viel
günstigeren Großabnehmerpreise wäre Industrie mit wesentlich
stärkeren Preissteigerungen konfrontiert: 54% bei Strom, 93% bei Erdgas,
115% bei Heizöl schwer, 117% bei Braunkohle, 153% bei Steinkohle. Die
Abgabe sollt daher nicht sofort in voller Höhe, sondern schrittweise
eingeführt werden. Damit stünde ein längerer Anpassungszeitraum
zur Verfügung, in dem die notwendigen strukturverbesserungen Investitionen
unter weitgehender Vermeidung wirtschaftlicher Funktionen durchgeführt
werden können. Denkbar wäre z.B. eine sechsjährige
Einführungsphase, bei der in Zweijahresintervallen der Abgabetarif
schrittweise auf seine endgültige Höhe angehoben wird. Die
Einführung der Abgabe in mehreren Etappen ermöglicht einen
pragmatischen Trail-and-error-Prozeß, während dem die nächste
Tariferhöhung in Abhängigkeit von den bereits
Rationalisierungserfolgen festgelegt werden kann.
Bei dieser Vorgangsweise würde sogar die konsequente zweite Variante
einen schwächeren Preiseffekt als die beiden Ölpreissprünge zu
Beginn und zu Ende der 70er Jahre darstellen, denen wegen ihrer Kurzfristigkeit
oft gar nicht mehr aktiv ausgewichen werden konnte. Gelingt es hingegen bereits
heute, mit einer Energieabgabe den mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwartenden
nächsten Ölpreissprung in sanfter Weise vorwegzunehmen, so kann dessen
Schockwirkung vorsorglich vermieden werden.
Die Evaluierung der Abgabenhöhe hinsichtlich ihrer erwünschten
Anreizwirkung erfolgt in Anlehnung an den von Baumol/Oates entwickelten
Standard-Preis-Ansatz. Demnach soll ein Qualitätsstandard in Form eines
bestimmten Prozentsatzes angestrebt werden. Dabei ist zu berücksichtigen,
daß der Steuersatz hoch genug sein muß, um die erwünschten
Verhaltensänderungen auslösen zu können. Ab einer bestimmten
Tarifhöhe werden jedoch die induzierten Verbrauchsrückgänge
allmählich wieder geringer. Die Reaktionsfähigkeit der Endverbraucher
wird zunehmende schwächer, je stärker die wirtschaftlich sinnvollen
Rationalisierungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Unter Zugrundelegung
plausibler Annahmen über sektorale Preis- und Einkommenselastizitäten
der Energienachfrage kann bei den vorgeschlagenen Abgabevarianten mit einem
Rückgang des Energieverbrauchs in der Größenordnung von 9% bis
16% gerechnet werden, der allerdings erst mit gewissen Verzögerung voll zum
Tragen kommt.
Die tatsächlich vorhandenen Einsparungspotentiale sind natürlich
wesentlich größer. Diese können jedoch nicht allein durch
Abgabelösungen realisiert werden. Eine Energieabgabe erhöht zwar der
Anpassungsdruck, den Anpassungsprozeß müßte noch von andere
Seite wirksam unterstützt werden. Die Primärenergieabgabe ist daher
nur als einer von mehreren Bausteinen eines koordinierten policy-mix zu
verstehen, und wird durch auch nur im Verbund mit der gleichzeitigen Forcierung
und Investitionsförderung, Auflagenlösungen und
Energieberatungsprogrammen ihre beste Wirkung erzielen.
Auswirkungen auf die Wirtschaft
Ein Charakteristikum der Energieverbrauchsstruktur der
österreichischen Industrie ist die Konzentration auf einige wenige
Grundstoffbranchen. Auf nur vier Branchen (Eisenhütten, Steine-Keramik,
Papier, Nichteisen-Metallhütten) entfallen drei Viertel des gesamten
Endenergieverbrauchs der Industrie, das ist rund ein Viertel des gesamten
inländischen Energiebedarfs. Eine Energiepreisverteuerung wird sich daher
in den energieintensiven Branchen deutlich stärker in der gesamten
Kostenstruktur auswirken. (Siehe Abb. 2)
Die tatsächliche Abgabenbelastung der Industrieunternehmen ist jedoch
nicht allein durch deren Energiekostenteil am Bruttoproduktionswert, sondern vor
allem durch deren Marktstellung bestimmt. Je nachdem, ob sie Preissetzer oder
Preisnehmer sind, bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, die
Energieabgabe auf die Verkaufspreise überwälzen. Falls dies nicht oder
nur zum Teil möglich ist, werden die Unternehmen mittels Einsatz
steuerbegünstigter, erneuerbarer Energieträger umsteigen oder ihre
Produktstruktur zugunsten von Gütern mit geringerem Energieinhalt
verändern.
Aufgrund der hohen Exportquote der österreichischen Wirtschaft
(über 50% der gesamten Wertschöpfung) ist die Stellung auf den
ausländischen Märkten von besonderer Bedeutung. Dabei zeigt sich,
daß gerade die energieintensive Grundstoffindustrie
überdurchschnittlich hohe Exportquoten aufweist. Die
Eisehüttenindustrie exportiert über 90% ihres Produktionswertes, die
NE-Metallhütten fast 60%, die Papierindustrie 50%. Die strukturelle
Position der österreichischen Wirtschaft ist durch einen
Exportüberschuß bei ressourcen-instensiven Basisprodukten und einem
Importüberschuß bei technischen Verarbeitungs- und chemischen
Finalgütern gekennzeichnet. Wegen der meist viel geringeren
Produktionskosten der ausländischen Grundstoffkonkurrenz kann der
österreichische Rohstoff- und Halbzeugexport in diesem Ausmaß jedoch
nicht mehr länger aufrechterhalten bleiben. Die vielfach vorgeschlagene
Rückerstattung der Abgabenbelastung dieser Exporte würde die dringend
notwendige Anpassung der Grundstoffkapazitäten nur noch weiter
verzögern. Auf eine Rückerstattung der Primärenergieabgaben
für energieextensive Warenexporte kann wegen ihres geringen Energieinhaltes
verzichtet werden. Die österreichische Finalgüterindustrie spielt auf
den Auslandsmärkten durchaus keine untergeordnete Rolle. Es ist anzunehmen,
daß die relativ geringen Energiekostensteigerungen dieser Branchen
weitgehend auf die Exportpreise übergewälzt werden können.
Vergleicht man die möglicherweise ausgelösten Preisverzerrungen auf
den Auslandsmärkten mit den stark schwankenden Wechselkursänderungen
(z.B.: gegenüber dem Dollar) oder mit den unterschiedlichen Bestimmungen im
Bereich der sozialen Sicherung, so dürften sie jedenfalls nicht
überbewertet werden. Der hohe administrative Aufwand einer solchen
Ausgleichsregelung wäre nicht gerechtfertigt. Ebenso
unzweckmäßig erscheint die Erhebung einer Importabgabe auf
Warenimporte in der Höhe der Abgabenbelastung gleichartiger
inländischer Produkte.
Energieintensive Warenimporte müßten dagegen schon
annähernd gleich belastet werden wie dessen inländische
Warenäquivalente, um die Grundstoffproduktion für den Inlandsbedarf
nicht zu gefährden. Dabei könnte eine solche Ausgleichsregelung auf
jene Grundstoffprodukte beschränkt werden, die in Konkurrenz zu den
Produkten der energieintensiven inländischen Wirtschaftszweige stehen
(Zement, Eisen, Stahl, Aluminium, Papier). Dies wäre durch Schaffung
einiger weniger Produktgruppen zu vollziehen, die sich jeweils aus gleichartigen
Produktion mit vergleichbarer Energieintensität zusammensetzten. Die
gruppenspezifische Energieintensität wird nach dem Stand der Technik
festgesetzt. Je nach Zugehörigkeit einer bestimmten Produktgruppe werden
die importierten Produkte mit einer Pauschalabgabe belastet. Ähnliche
Preisausgleichsregelungen existieren derzeit für landwirtschaftliche
Produkte. Sie sind mit internationalen Abkommen wie dem GATT-Abkommen, dem
EFTA-Vertrag und dem EWG-Österreich Vertrag vereinbar. Friktionelle
Arbeitslosigkeit wird dann entstehen, wenn die aufgrund von
Strukturänderungen entlassenen Arbeitskräfte nicht schnell genug in
anderen Bereichen eingesetzt werden können. Ein strukturelles und
permanentes Problem kann die dann sein, wenn wegen der begrenzten
Mobilität der Arbeitskräfte und der regionalen Verteilung der
Betriebsstätten sowie der spezifischen Anforderungen an die
Arbeitskräfte keine adäquaten Stellen angeboten werden können.
Inwieweit es zu struktureller Arbeitslosigkeit kommen wird, hängt in erster
Linie davon ab, welch Industrien durch die Abgabe gefördert und welche
benachteiligt werden. Am stärksten betroffen wären zweifelsohne die
enrgieintensiven Industriezweige, die aber auch meist nur wenig bis
durchschnittlich arbeitsintensiv sind. Dem stehen positive
Beschäftigungseffekte in den wenig energieintensiven Industriezweigen
gegenüber die mit Ausnahme der Nahrungsmittelbranche wesentlich
arbeitsintensiver sind. Zusätzliche Arbeitsplätze sind auch im Bereich
von Forschung und Entwicklung, in der arbeitsintensiven biologischen
gegenüber der industrialisierten Landwirtschaft und vor allem in jenen
Dienstleistungsbranchen zu erwarten, welche die erforderlichen Leistungen
für einen effizienten Energieeinsatz in Haushalten und Unternehmungen
anbieten (Bauhilfsgewerbe, Energieberatung; Regeltechnik, Softwarehäuser
etc.) Beispielsweise beschäftigt das Bauhilfsgewerbe pro eingesetzter
Auftragsmilliarde zwei- bis fünfmal mehr Arbeitskräfte als die
maschinenintensiven Großbauprojekte und wäre angesichts des hohen
Bedarfs an Wohnhaussanierungen (insbesondere durch Wärmedämmung)
für einen langen Zeitraum von keinen Nachfragesättigungen bedroht. Die
Beschäftigungswirkungen der vorgestellten Energieabgabe dürften somit
insgesamt eher positiv einzuschätzen sein.
Ausblick:
Mit dem Ölpreisverfall 1985/86 wurde auch in Österreich die
Diskussion um eine alternative Energiebesteuerung wieder aufgefrischt. So wurde
im Frühjahr 1986 vom damaligen Umweltminister Kreuzer ein
Abschöpfungsbetrag auf Rohöl vorgeschlagen. Ziel dieser Abgabe
wäre ein Einfrieren des Rohölimportpreises auf einem Niveau zwischen
13$/bb bis 15$/bb gewesen, um damit den internationalen Preisverfall nicht nach
Österreich zu importieren. Die Abgabenhöhe hätte sich aus der
Differenz zwischen dem aktuellen Importpreis und dem inländischen
Mindestpreis bestimmt. Man wollte damit der Verzögerung bzw. Verhinderung
umwelpolitisch erwünschter Energieträgersubstitutionen (z.B. von
Heizöl auf Gas) sowie einer preisinduzierten Steigerung des
Benzinverbrauches vorbeugen. Der Vorschlag wurde jedoch mit dem Scheinargument
der “politischen Undurchführbarkeit” nicht weiter
verfolgt.
Ebenso bleibt in den Vorarbeiten der von der neuen Koalitionsregierung
für 1989 angekündigten Steuerreform das Thema Umweltabgaben
vorläufig unberücksichtigt. Im Frühjahr 1987 stellten daher die
Grünalternativen einen parlamentarischen Antrag an die Bundesregierung zur
Behandlung von Umweltabgaben.
Dem Antrag wurde zwar stattgegeben und der Bundesminister für Finanzen
beauftragt, eine Enquete zu erstellen, seitens der herrschenden Politik wird
aber immer wieder betont, eine Einführung von Emissionsabgaben oder einer
Energieabgabe erst dann in Erwägung zu ziehen, wenn sich eine
gesamteuropäische Lösung abzeichnet. Eine solche ist aber vor allem
wegen der unterschiedlichen Steuersysteme in den einzelnen Ländern
höchst unwahrscheinlich. Es zeichnen sich im Gegenteil völlig
verschiedene Lösungen ab. So dürfte in der Schweiz die Einführung
einer Energieabgabe und in der BRD eine Erhöhung der Mineralölsteuer
aus Umweltschutz- und Energiegründen kaum noch aufzuhalten sein. Daß
auch ein kleines Land durchaus radikalere und eigenständige Politik
durchsetzten kann, zeigt das Beispiel Dänemarks. Dort unterliegen bereits
seit den 70er Jahren Mineralölprodukte, Kohle und Elektrizität einer
Energiesteuer, die primär als Anreizinstrument zur Einsparung der hohen
Importe fossiler Brennstoffe und für den Umstieg auf erneuerbare
Energiequellen eingeführt wurde. Die dänische Energiesparpolitik
führte in der Folge zu bemerkenswerten Fortschritten auf dem Gebiet der
Energietechnologie, und es konnten beachtliche Exporteinkünfte aus dem
Verkauf von Nahwärmetechnologien, Solartechnologien, Wärmepumpen und
Windmühlen erzielt werden. Mit dem ausdrücklichen Ziel diese Politik
fortzusetzen wurden nach dem Ölpreisverfall 1985/86 die Steuersätze
wieder angehoben, und zwar weitgehend über das Niveau vor dem Preissturz.
Ziel einer öko-sozialen Steuerreform soll es sein, die Struktur des
Steuersystems durch Entlastung der menschlichen Arbeit und durch Erweiterung der
Besteuerungsgrundlagen Kapital und Natur zu verbessern. Neben den verschiedenen
anderen Umweltabgaben wäre dabei die Besteuerung von Energie von zentraler
Bedeutung. Sie soll einen Anreiz für sinnvolles wirtschaften ohne mehr
Energieverbrauch schaffen und so der wachsenden Bedrohung der Umwelt und der
starken Importabhängigkeit der Energiewirtschaft Einhalt gebieten. Bei
einer Einführung der diskutierten Energieabgabe hätte man allerdings
eine Beeinträchtigung der Verteilungsgerechtigkeit zu erwarten. Da die
Rationalisierung des Energieeinsatzes und der damit verbundenen
Umweltverschmutzung nicht durch den Konsumverzicht vorwiegend niedriger
Einkommensbezieher finanziert werden darf, sollte sie daher nur in Verbindung
mit einer deutlichen Senkung der Einkommenssteuertarife und der
Wiederherstellung der ursprünglichen vollzogen werden.
Ich hoffe daß ich euch einen kurzen Einblick in die Energiepolitik,
und all ihre Tücken geben konnte. Auch wenn das Thema etwas trocken ist,
glaube ich trotzdem, daß man sich darüber Gedanken machen
soll.
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