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Grundlagen des Wirtschaftens
Grundlagen des
Wirtschaftens
Was sind Bedürfnisse?
Die menschlichen Bedürfnisse bilden die
Grundlage des Wirtschaftens. Sie sind Mangelerscheinungen die das Bestreben
auslösen, den Mangel zu beseitigen.
Bedürfnisse sind unbegrenzt; sie sind abhängig
von der Umwelt und der Gesellschaft, der Kulturstufe und dem Lebensstandard
sowie der technischen Entwicklung. Bedürfnisse wandeln sich demzufolge im
laufe der Zeit.
Unterscheiden Sie Bedarf und Nachfrage!
Wenn Bedürfnisse mit Kaufkraft befriedigt werden
können, spricht man von Bedarf.
Wird Bedarf am Markt wirksam, liegt Nachfrage
vor.
Unterscheiden Sie Existenz-, Kultur- und
Luxusbedürfnisse!
Existenzbedürfnisse gehören zu den
elementaren Lebensbedürfnissen; sie müssen auf jeden Fall befriedigt
werden. Beispiele sind Kleidung, Nahrung, Wohnung.
Kulturbedürfnisse entspringen dem geistigen
Wesen des Menschen; ihre Befriedigung ist nicht lebensnotwendig, aber oft
unentbehrlich. Beispiele sind Schulbildung , Unterhaltung,
Kunstgenuß
Luxusbedürfnisse entwickeln sich oft aus
gesellschaftlichen Zwängen und Geltungsdrang. Beispiele sind Schmuck,
Segeljacht, Swimmingpool.
Erklären Sie Individual- und
Sozialbedürfnisse!
Individualbedürfnisse werden vom einzelnen
(Individuum) empfunden und letztlich von ihm persönlich befriedigt.
Beispiel: Nahrung.
Sozialbedürfnisse
(Kollektivbedürfnisse) werden ebenfalls vom einzelnen empfunden,
können aber nur von der Gesellschaft befriedigt werden. Beispiele:
Krankenversorgung, Umweltschutz
Was sind wirtschaftliche und freie
Güter?
Güter dienen Befriedigung menschlicher
Bedürfnisse.
Wirtschaftliche Güter (z. B. Lebensmittel,
Maschinen)
- sind nur in begrenzter Menge
vorhanden (sind knapp),
- haben einen Preis,
- sind Gegenstand
wirtschaftlicher
Überlegungen.
Freie
Güter (z. B. Luft, Sonnenlicht, Meerwasser)
- sind nahezu unbegrenzt
vorhanden,
- kosten nichts,
- sind nicht Gegenstand
wirtschaftlicher Überlegungen.
Wie kann man die wirtschaftlicher Güter
einteilen?
Die Einteilung kann folgendermaßen vorgenommen
werden:
- Konsumgüter, diese dienen der unmittelbaren
Befriedigung menschlicher
Bedürfnisse
Dabei unterscheidet
man:
- Verbrauchsgüter
(z. B. Nahrungs- und Genußmittel),
- dauerhafte
Gebrauchsgüter (z. B. Kleidung,
Haushaltsgeräte);
- Produktionsgüter, diese dienen der
Herstellung anderer Güter
Man
unterscheidet:
- Verbrauchsgüter
(z. B. Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe)
- Gebrauchsgüter
(Maschinen, Werkzeuge u. ä.);
- Dienstleistungen, sie werden unterschieden
nach:
- persönlicher Art
(z. B. Krankenpflege, Unterricht, Rechtsberatung)
- sachlicher Art (z. B.
Kreditgewährung, Vermietung und Verpachtung von
Gegenständen);
- Rechte, z. B. Patente, Lizenzen,
Lohnforderungen.
Unterscheiden Sie Substitutions- und
Komplementärgüter!
Können Güter durch andere Güter ersetzt
(substituiert) werden, ohne daß die Bedürfsnisbefriedigung wesentlich
eingeschränkt wird, spricht man von Substitutionsgütern
(Butter-Magarine; Blech - Kunststoff; Automarke A - Automarke
B).
Können Güter nur gemeinsam mit anderen
Gütern genutzt werden, spricht man von Komplementärgütern;
die Nachfrage nach einem bestimmten Gut beeinflußt direkt die Nachfrage
nach dem Komplementärgut (Auto-Benzin;
Videorecorder-Videocasetten).
Unterscheiden Sie materielle und immaterielle
Güter!
Materielle Güter (Sachgüter) sind
körperliche Gegenstände, wie Konsum- und
Produktionsgüter.
Immaterielle Güter sind
nichtkörperliche (stofflose) Dinge, wie Dienstleistungen und Rechte (z. B.
Lizenzen, Patente, Mieten).
Erläutern Sie das ökonomische
Prinzip!
Bei jedem wirtschaftlichen Handeln - bedingt durch die
Knappheit der Güter - muß daß ökonomische Prinzip
(wirtschaftliches Prinzip, Rationalprinzip) beachtet werden.
Es gibt drei Formulierungen dieses
Prinzips:
- Mit einem bestimmten
Aufwand am Mitteln soll ein möglichst großer Erfolg erzielt werden
(Maximumprinzip)
- ein bestimmten Erfolg
soll mit möglichst geringen Mitteln erreicht werden (Minimumprinzip,
Sparprinzip),
- das Verhältnis
zwischen Aufwand und Ertrag soll möglichst günstig sein
(Extremumprinzip).
Alle Wirtschaftsubjekte (Unternehmen, öffentliche
und private Haushalte) sollten nach diesem Prinzip handeln.
Erläutern Sie den einfachen
Wirtschaftskreislauf!
Zwischen den einzelnen Wirtschafteinheiten kommt es zu
einer Vielzahl von wirtschaftlichen Transaktionen (z. B. Käufe und
Verkäufe von Gütern). Nahezu jeder dieser Transaktionen setzt sich aus
einer Güterbewegung und einer entgegen-gesetzten Geldbewegung zusammen.
Gleichgerichtete Geld- und Güterbewegungen zwischen zusammengefaßten
gleichartigen Wirtschaftseinheiten bezeichnet man als Geld- und
Güterströme (monetäre und reale
Ströme).
Produktionsfaktoren
Private Faktoreinkommen Unter-
Haushalte Kosumgüter nehmungen
Konsumausgaben
Was ist ein Markt?
Jedes Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage nennt
man Markt, gleichgültig an welchem Ort, zu welcher Zeit und unter
welchen Umständen das geschieht.
Wie bildet sich der Marktpreis?
Auf dem Markt werden Güter gegen Geld ausgetauscht.
Das Austauschverhältnis ist der Marktpreis als Ergebnis des
Zusammentreffens von Angebot und Nachfrage. Ist die Nachfrage nach einem
bestimmten Gut größer als das Angebot von diesem Gut, steigt der
Marktpreis; ist das Angbot größer als die Nachfrage, sinkt der
Preis.
Welche Marktarten gibt es?
Es gibt folgende Marktarten:
- Faktormärkte (Märkte für die
Produktionsfaktoren),
- Arbeitsmarkt,
- Kapitalmarkt (Geld-
und Realakpital),
- Immobilienmarkt;
- Gütermärkte,
- Konsumgütermarkt,
- Investitionsgütermarkt.
Produktionsfaktoren
Was sind Produktionsfaktoren?
Produktionsfaktoren sind elementare Güter,
die bei der Güterproduktion eingesetzt werden und einen Mehrwert
schaffen.
Unterscheiden Sie die gesamtwirtschaftlichen
Produktionsfaktoren!
Gesamtwirtschaftliche (volkswirtschaftliche)
Produktionsfaktoren sind:
- Boden, er dient als
- Standort für
Betriebe, Wohn- und Verkehrsfläche,
- Rohstoff- und
Energielieferant,
- Anbaufläche
für die Land- und Forstwirtschaft;
- Arbeit,
- körperliche und
geistige Arbeit,
- ausführende und
leitende (dispositive) Arbeit;
- Kapital
- Realkapital, es
umfaßt alle produzierten Produktionsmittel,
- Geldkapital, es sind
finanzielle Mittel für
Investitionen.
Unterscheiden Sie
ursprüngliche und abgeleitete Produktionsfaktoren!
Ursprüngliche (orginäre)
Produktionsfaktoren sind Boden und Arbeit; sie sind ursprünglich
vorhandene, naturgegebene Faktoren, die nicht aus anderen Faktoren abgeleitet
sind
Der abgeleitete (derivative)
Produktionsfaktor Kapital entsteht durch das Zusammenwirken der
ursprünglichen Produktionsfaktoren.
Nennen Sie Bestimmungsgründe für Qualität
und Ergiebigkeit der Arbeit!
Qualität und Ergiebigkeit des Faktors Arbeit
sind abhängig von
- der
Bevölkerungszahl und der Altersstruktur der Bevölkerung,
- dem Bildungs- und
Ausbildungsstand der Bevölkerung,
- dem
Arbeitswillen,
- der technischen
Entwicklung und Ausstattung,
- den klimatischen
Gegebenheiten.
Beschreiben Sie den
Kapitalbildungsprozess!
Die Kapitalbildung in einer Volkswirtschaft
erfolgt durch
- Konsumverzicht, d. h.
Sparen,
- Kreditvergabe an
Unternehmen,
- betriebliche
Investitionen, d. h. Umwandlung von Geldkapital in
Sachkapital.
Unterscheiden Sie die einzelwirtschaftlichen
Produktionsfaktoren!
Einzelwirtschaftliche (betriebliche)
Produktionsfaktoren sind:
- die Elementarfaktoren
- ausführende
Arbeit,
- Betriebsmittel,
- Werkstoffe;
- der dispositive Faktor
Was ist ausführende Arbeit?
Ausführende Arbeit ist die Tätigkeit eines
Arbeitnehmers nach vorgegebenen Anweisungen.
Was sind Betriebsmittel?
Unter dem Begriff Betriebsmittel werden
zusammengefaßt:
- Werkzeuge: sie dienen
der Unterstützung der menschlichen Arbeitskraft;
- Maschinen: sie
können die menschliche Arbeitskraft unterstützen, aber auch teilweise
oder ganz ersetzen (z. B. halb- oder vollautomatische Maschinen);
- Fuhrpark, Betriebs-
und Geschäftsausstattung sowie
Gebäude.
Was sind Werkstoffe?
Unter Werkstoffen versteht man alle Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe, die als Ausgangs- und Grundstoffe für die Erstellung
neuer Produkte dienen.
Unterscheiden Sie Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe!
Rohstoffe sind Hauptbestandteile der
Fertigerzeugnisse, z. B. Holz oder Kunststoff bei der
Möbelproduktion.
Hilfsstoffe sind Nebenbestandteile der
Feritgerzeugnisse. Eine Erfassung pro Stück ist nicht erforderlich, da sie
wert- und mengenmäßig unbedeutend sind, z. B. Leim in der
Möbelproduktion.
Betriebsstoffe gehen nicht in das Produkt ein,
sie werden bei der Produktion verbraucht, z. B. Energie.
Welche Aufgabe hat der dispositive
Faktor?
Hauptaufgabe des dispositven Faktors ist die
Kombination der Elementarfaktoren nach dem ökonomischen
Prinzip.
Im einzelnen zählen dazu:
- Festlegung der
Betriebspolitik als oberstes Ziel;
- Treffen von
Entscheidungen;
- Planung von
Beschaffung, Produktion, Absatz, Investition und Finanzierung;
- Aufbau und
Organisation des Betriebes;
- Kontrolle des
betrieblichen Geschehens.
Was ist Substitution der
Produktionsfaktoren?
Können Produktionsfaktoren durch andere
Produktionsfaktoren ersetzt werden, spricht man von Substitution. Bei der
betrieblichen Leistungserstellung werden ständig Produktionsfaktoren durch
preisgünstigere Faktoren ersetzt (Beispiele: Arbeiter-Maschine,
Wachpersonal-Alarmsystem).
Was ist Produktivität?
Unter Produktivität versteht man das
Verhältnis von Leistung (Umsatz, Absatz) zu Faktoreinsatz (Zahl der
Mitarbeiter, geleistete Arbeitsstunden, eingesetztes Kapital, m2
Geschäftsfläche). Die Produktivität der Produktionsfaktoren wird
unterschieden in Arbeits- und Kapitalproduktivität.
Rechtsnormen des
Wirtschaftsleben
Was versteht man unter der Rechtsordnung eines
Staates?
Die Rechtsordnung eines Staates umfaßt alle in dem
Staat geltenden Rechtsnormen, z. B. Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsakte,
Entscheidungen der obersten Gerichte. Sie schafft die notwendige Voraussetzung
für ein geordnetes Zusammenleben in der menschlichen
Gesellschaft.
Unterscheiden Sie Gesetz, Verordnung, Satzung und
Gewohnheitsrecht!
Gesetze sind Rechtsvorschriften, die in einem
förmlichen Gesetzgebungsverfahren durch ein Parlament erlassen werden (sie
dürfen den Regelungen des Grundgesetzes nicht
entgegenstehen).
Verordnung (Rechtsverordnung) ist eine von Regierungs-
oder Verwaltungsorganen erlassene Vorschrift (Voraussetzung ist eine durch
Gesetz geregelte Ermächtigung), d. h. sie kommt im Gegensatz zum Gesetz
nicht durch ein förmliches Gesetzgebungsverfahren
zustande.
Satzung (Statut) ist
- im öffentlichen
Recht eine Zusammenfassung der von einer Körperschaft des öffentlichen
Rechts aufgrund ihrer Autonomie erlassenen Rechtsvorschriften (z. B. Satzung
einer Universität),
- im privaten Recht der
Gesellschaftsvertrag in Vereinen und
Kapitalgesellschaften.
Gewohnheitsrecht umfaßt alle ungeschriebenen
Regeln, die sich nach langer praktischer Übung als “Recht”
herausgestellt haben.
Was ist öffentliches Recht?
Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des
einzelnen zum Staat und den Körperschaften des öffentlichen Rechts
(Über-/Untergeordnetenverhältnis) und die Beziehungen dieser
Institutionen zueinander.
Beispiele sind:
- Verfassungsrecht
(Grundgesetz),
- Verwaltungsrecht
(Verwaltungsgesetze),
- Strafrecht
(Strafgesetzbuch),
- Steuerrecht
(Steuergesetze),
- Straf- und
Zivilprozeßordnung,
- Teile des
Arbeitsrechts (z. B. Arbeitsgerichtgesetz,
Arbeitsförderungsgesetz).
Was ist privates Recht?
Das private Recht regelt die rechtlichen Beziehungen der
einzelnen Bürger zueinander nach dem Prinzip der
Gleichordnung.
Beispiele sind:
- Bürgerliches
Recht (Bürgerliches Gesetzbuch),
- Handelsrecht
(Handelsgesetzbuch),
- Gesellschaftsrecht
(z. B. Aktiengesetz),
- Wechsel- und
Scheckrecht,
- Teile des
Arbeitsrechts (z. B. Kündigungsschutzgesetz,
Arbeitszeitordnung).
Rechtssubjekte
Unterscheiden Sie natürliche und juristische
Personen!
Natürliche Personen sind alle
Menschen.
Juristische Personen sind Personenvereinigungen
(Körperschaften, Vereine) oder Vermögensmassen (Anstalten, Stiftungen)
mit eigener Rechtspersönlichkeit
Man unterscheidet:
- juristische Personen
des privaten Rechts, z. B. Kapitalgesellschaften, eingetragene
Vereine;
- juristische Personen
des öffentlichen Rechts, z. B. Körperschaften des öffentlichen
Rechts (Gemeinde, Sparkasse), Anstalten des öffentlichen Rechts (Schule,
Krankenhaus).
Was bedeutet Rechtsfähigkeit?
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger
von Rechten und Pflichten zu sein.
Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der
Vollendung der Geburt.
Juristische Personen erwerben die Rechtsfähigkeit
(und Geschäftsfähigkeit) durch die Eintragung in ein Register bzw.
durch gesetzliche Regelungen (z. B. erhalten AG und GmbH die
Rechtsfähigkeit mit der Eintragung ins Handelsregister.
Was ist Geschäftsfähigkeit?
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit,
Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben bzw.
entgegenzunehmen.
Wer ist geschäftsfähig?
Voll geschäftfähig sind Personen, die das 18.
Lebensjahr vollendet haben (Volljährigkeit).
Wer ist beschränkt
geschäftfähig?
Beschränkt geschäftfähig
sind:
- Minderjährige
(Personen vom vollendeten 7. bis zum 18. Lebensjahr);
- wegen
Geistesschwäche, Verschwendung oder Trunksucht
Entmündigte;
- Personen, die unter
vorläufige Vormundschaft gestellt sind.
Rechtsgeschäfte beschränkt
Geschäftfähiger bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des
gesetzlichen Vertreters. Bis zur möglichen nachträglichen Zu-stimmung
(Genehmigung) ist das Rechtsgeschäft schwebend unwirksam.
Welche Rechtsgeschäfte darf ein beschränkt
Geschäftfähiger abschließen?
Ein beschränkt Geschäftfähiger darf ohne
Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Rechtsgeschäfte
abschließen,
- die ihm einen
rechtlichen Vorteil bringen (Annahme einer Schenkung),
- die er mit seinem
Taschengeld bestreitet,
- die er im Rahmen
eines vom gesetzlichen Vertreter erlaubten Arbeitsverhältnisses
abschließt (z. B. Kündigung des Ausbildungsvertrages; der
Abschluß des Ausbildungsvertrages selbst bedarf allerdings der Zustimmung
des gesetzlichen Vertreters),
- die ein
Geschäftbetrieb mit sich bringt, zu dessen selbständigem Betrieb der
Minderjährige ermächtigt ist.
Wer ist geschäftsunfähig?
Geschäftsunfähig sind
- Kinder (Personen bis
zur Vollendung des 7. Lebensjahres),
- dauernd
Geisteskranke,
- wegen
Geisteskrankheit Entmündigte.
Die Willenserklärung eines
Geschäftsunfähigen ist nichtig.
Rechtsobjekte
Unterscheiden Sie Sachen und Rechte!
Sachen sind körperliche Gegenstände
(materielle Güter), z. B. Waren, Gebäude,
Grundstücke.
Rechte sind nichtkörperliche Dinge (immaterielle
Güter), z. B. Mieten, Lohnforderungen, Patente, Lizenzen,
Rechtsberatung.
Unterscheiden Sie bewegliche und unbewegliche
Sachen!
Bewegliche Sachen (Mobilien) sind alle Sachen, die nicht
Grundstücke oder Bestandteile von Grundstücken sind.
Unbewegliche Sachen (Immobilien) sind Grundstücke
und mit diesen fest verbundene Gegenstände wie
Gebäude.
Unterscheiden Sie vertretbare und nicht vertretbare
Sachen!
Vertretbare Sachen (Gattungsware) sind bewegliche
Sachen, die nach zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden können, z. B.
Geld, Waren.
Nicht vertretbare Sachen (Speziesware) gibt es nur
einmal (z. B. die “Mona Lisa” von Leonardo da
Vinci).
Was ist Eigentum?
Eigentum ist die rechtliche Herrschaft über eine
Sache. Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte
Dritter entgegenstehen, beliebig mit der Sache verfahren.
Was ist Besitz?
Besitz ist die tatsächliche Herrschaft über
eine Sache.
Eigentümer und Besitzer einer Sache
können
- ein und die selbe
Person sein (z. B. Wohnen im eigenen Haus),
- verschiedene Personen
sein (z. B. Wohnen in einer
Mietwohnung).
Wie wird Eigentum
übertragen?
Eigentum an beweglichen Sachen wird übertragen
durch
- Einigung beider
Parteien, daß das Eigentum übergeht;
- Übergabe der
Sache an den Erwerber.
Eigentum an unbeweglichen Sachen wird übertragen
durch
- Einigung beider
Parteien vor dem Notar, daß das Eigentum übergehen soll
(Auflassung);
- Eintragung ins
Grundbuch.
Rechtsgeschäfte
Was sind Rechtsgeschäfte?
Rechtsgeschäfte sind Willenserklärungen, die
ein Rechtsverhältnis begründen (z. B. Kauf) oder aufheben (z. B.
Kündigung).
Willenserklärungen können mündlich,
schriftlich und durch bloßes Handeln (z. B. Kopfnicken) abgegeben
werden.
Welche Rechtsgeschäfte werden
unterschieden?
Die Rechtsgeschäfte werden unterteilt in
- einseitige Rechtsgeschäfte (nur eine
Willenserklärung ist erforderlich),
- nicht
empfangsbedürftig, d. h. die Willenserklärung wird bereits mit ihrer
Abgabe rechtswirksam (z. B. Testament);
- empfangsbedürftig,
d. h. der Betroffene muß darüber in Kenntnis gesetzt werden (z. B.
Kündigung, Mahnung).
- mehrseitige Rechtsgeschäfte bzw. Verträge
(mindestens zwei Willenserklärungen sind
erforderlich),
- schuldrechtlich
(Kauf, Miete),
- sachenrechtlich
(Eigentumsübertragung),
- familienrechtlich
(Ehe),
- erbrechtlich
(Erbvertrag).
Unterscheiden Sie einseitig und zweiseitig verpfichtete
Rechtsgeschäfte!
Beim einseitig verpflichteten Vertrag werden nur einem
Vertragspartner Pflichten auferlegt, z. B. Bürgschaft, Schenkung
(unentgeltliche Übereignung einer Sache)
Beim mehrseitigen verpflichteten Vertrag haben beide
Vertragspartner Pflichten, z. B. Kauf, Miete.Unterscheiden Sie Nichtigkeit
und Anfechtbarkeit!
Abgeschlossene Rechtsgeschäfte sind nicht immer
gültig; sie können sein
- nichtig, d.h., sie
sind von vornherein ungültig;
- anfechtbar, d. h.,
sie haben so lange Gültigkeit, bis sie angefochten werden. Mit der
Anfechtung werden die Rechtsgeschäfte
nichtig.
Welche Rechtsgeschäfte sind
nichtig?
Nichtig (von vornherein ungültig)
sind:
- Geschäfte von
geschäftunfähigen Personen;
- Geschäfte von
beschränkt unfähigen Personen ohne Zustimmung des gesetzlichen
Vertreters;
- Willenserklärungen,
die im Zustand der Bewußtlosigkeit oder vorübergehender Störung
der Geistestätigkeit abgegeben werden;
- Willenserklärungen,
die nur zum Schein abgegeben werden (Scheingeschäfte);
- Willenserklärungen,
die offensichtlich nicht erst gemeint sind (Scherzgeschäfte);
- Geschäfte, die
gegen zwingende gesetzliche Bestimmungen verstoßen (z. B. Gesetze gegen
das Strafgesetz);
- Geschäfte, die
gegen gesetzliche Formvorschriften verstoßen (z. B. nicht notariell
beurkundeter Grundstückskauf);
- Geschäfte, die
gegen die guten Sitten verstoßen (z. B.
Wucher).
Welche Geschäfte sind anfechtbar?
Anfechtbar (gültig bis zur Anfechtung)
sind:
- Irrtum (unbewußtes Abweichen von Wille und
Erklärung),
- Irrtum in der
Erklärung (z. B. Versprechen, Verschreiben),
- Irrtum in der
Übermittlung (z. B. Fehler durch Post oder
Boten),
- arglistige Täuschung (z. B. Fehler einer Ware wird
bewußt verschwiegen);
- widerrechtliche Drohung (z. B. wird die Unterschrift mit
Gewalt erzwungen) oder Nötigung.
Was ist ein Vertrag?
Der Vertrag ist der Abschluß eines
Rechtsgeschäftes. Er kommt zustande, indem sich der Wille von zwei oder
mehreren Personen zu einem Willen, dem Vertragswillen
vereinigt.
Was besagt der Grundsatz der
Vertragsfreiheit?
Vertragsfreiheit bedeutet, daß die Vertragspartner
ihre Verträge grundsätzlich nach ihrem Willen gestalten
können.
Die Vertragsfreiheit beinhaltet:
- Abschlußfreiheit,
d. h., jeder kann frei entscheiden, ob, wann und mit wem er einen Vertrag
abschließt;
- Inhaltsfreiheit, d.
h., der Vertragsinhalt kann frei vereinbart
werden.
Dieser Grundsatz erfährt jedoch erhebliche
Einschränkungen durch Gesetze, wie z. B. BGB, Mieterschutzgesetz,
Jugendschutzgesetz und Arbeitsschutzgesetze
Welche Bedeutung hat das AGB-Gesetz?
Das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) schütz den wirtschaftlich
Schwächeren (insbesondere den Verbraucher) vor Übervorteilung durch
bestimmte Vorschriften in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Verkäufer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- sind vorformulierte
und vereinheitlichte Vertragbedinungen,
- werden von einer
Vertragspartei (Verkäufer) dem Vertragspartner (Käufer) bei
Vertragsabschluß einseitig auferlegt,
- gelten für einen
Wirtschaftszweig (z. B. Kraftfahrzeughandel),
- werden i. d. R. von
den einzelnen Wirtschaftsverbänden
entwickelt.
Grundsätzlich sind Bestimmungen in Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam, wenn sie gegen den Grundsatz von Treu und
Glauben verstoßen (Generalklausel).
Kaufvertrag
Was ist ein Kaufvertrag?
Bei jedem Kauf eines Gutes wird ein Kaufvertrag
abgeschlossen. Er ist normalerweise formlos, eine ausnehme bildet der
Grundstückskauf, der notariell beurkundet werden
muß.
Zustandekommen des
Kaufvertrags
Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?
Ein Kaufvertrag kommt durch zwei (oder mehrere)
übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Die zeitlich erste
Willenserklärung heißt Antrag und die zweite
Annahme.
Man unterscheidet zwei Fälle:
- Die erste
Willenserklärung (Antrag bzw. Angebot) geht vom Verkäufer aus, die
Annahme erfolgt durch den Verkäufer (Bestellung);
- sie erste
Willenserklärung (Antrag bzw. Bestellung ohne vorausgegangenes Angebot)
geht vom Käufer aus, die Annahme erfolgt durch den Verkäufer
(Bestellungsannahme).
Der gültig zustande gekommene Kaufvertrag
beinhaltet das Verpflichtungs- und
Erfüllungsgeschäft.
Welchen Inhalt hat das
Verpflichtungsgeschäft?
Beim Abschluß eines Kaufvertrages werden beide
Parteien Pflichten auferlegt (Verpflichtungsgeschäft), die erfüllt
werden müssen (Erfüllungsgeschäft).
- Der Verkäufer ist verpflichtet,
- dem Käufer den
Kaufgegenstand ordnungsgemäß (zur rechten Zeit, am rechten Ort,
mängelfrei) zu übergeben und das Eigentum daran zu
verschaffen,
- das Geld
anzunehmen.
- Der Käufer ist verpflichtet,
- die Waren
anzunehemen,
- den vereinbarten
Preis zu bezahlen.
Welche Störungen bei der Erfüllung von
Kaufverträgen werden unterschieden?
Werden die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag von den
Vertragspartnern nicht oder nicht vollständig erfüllt, kommt es zu
Kaufvertragsstörungen (Erfüllungsstörungen). Man
unterscheidet:
- mangelhafte
Lieferung,
- Lieferungsverzug,
- Annahmeverzug,
- Zahlungsverzug.
Was versteht man unter einem Angebot?
Mit dem Angebot (Antrag) richtet sich der Anbieter an
eine bestimmte Person und erklärt, unter welchen Voraussetzungen er bereit
ist, Waren zu liefern oder eine Leistung zu erfüllen. Der Anbieter ist
rechtlich an sein Angebot gebunden.
Angebote können erfolgen: schriftlich,
mündlich, telefonisch, telegraphisch und über Teletex; eine gesetzlich
vorgeschriebene Form gibt es nicht.
Wann erlischt die Bindung an ein
Angebot?
Die Bindung an ein Angebot entfällt
bei
- rechtzeitigem
Widerruf (spätestens mit Eintreffen des Angebots beim Kunden),
- abgeänderter
Bestellung (Abweichung vom Angebot),
- zu später
Bestellung.
Die abgeänderte Bestellung und die zu späte
Bestellung stellen neue Anträge dar, die der Verkäufer annehmen kann
oder nicht.
Was sind Freizeichnungsklauseln?
Die Bindung an das Angebot wird aufgehoben oder
eingeschränkt durch Freizeichnungsklauseln, wie
- unverbindlich, ohne
Gewähr, ohne Obligo, freibleibend;
- Lieferung
vorbehalten;
- Preis vorbehalten,
Preis freibleibend;
- solange der Vorrat
reicht.
Wann muß die Annahme erfolgen?
Damit ein gültiger Vertrag zustande kommt,
muß die Annahme des voran-gegangenen Antrag erfolgen:
- unter Anwesenden
(auch beim Telefongespräch und beim Fernschreiben) sofort,
- unter Abwesenden, bis
unter normalen Umständen (übliche Bearbeitungszeit und
Beförderungsdauer) Antwort erteilt sein
kann.
Bestellungen aufgrund von Anpreisungen sind
Anträge, die für das Zustandekommen eines Kaufvertrags noch angenommen
werden müssen.
Beschreiben Sie die Anfrage!
Durch die Anfrage erkundigt sich der Kunde, zu welchen
Preisen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ein Lieferant Waren liefert. Die
Anfrage ist formfrei und rechtlich unverbindlich.
Welche Bedeutung hat eine Bestellung?
Durch die Bestellung erklärt der Käufer,
daß er von einem Lieferer eine bestimmte Ware zu den angegebenen
Bedingungen kaufen will. Die Bestellung ist demnach die unveränderte
Annahme eines Angebotes und bewirkt das Zustandekommen eines Kaufvertrages (ohne
vorangegangenes Angebot ist die Bestellung ein Antrag).
Die Bestellung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden
(sie kann z. B. schriftlich, telefonisch oder telegraphisch erfolgen), sollte
aber zur Vermeidung von Irrtümern schriftlich erfolgen.
Die Bestellung ist rechtlich bindend, und die Bindung
erlischt nur bei rechtzeitigem Widerruf.
Wann erfolgt eine
Auftragsbestätigung?
Für die Auftragsbestätigung
(Bestellungsannahme, Annahme des Antrages) gilt.
- Sie muß erfolgen bei:
- abgeänderter
Bestellung,
- zu später
Bestellung,
- Bestellung ohne
vorangegangenes Angebot,
- freibleibendem
Angebot.
- Sie wird üblicherweise erteilt
bei:
- telefonischer
Bestellung zur Vermeidung von Mißverständnissen,
- erstmaliger
Bestellung als Dank an den
Kunden.
Welche Folgen hat die Zusendung
unbestellter Waren?
Die Zusendung unbestellter Ware stellt ein Angebot
(Antrag) dar. Wenn der Empfänger das Angebot annimmt (z. B. Zahlung des
Kaufpreises, Ware wird in Gebrauch genommen), kommt der Kaufvertrag
zustande.
Das Stillschweigen bei der Zusendung unbestellter
Ware
- ist eine Annahme
eines Angebotes, wenn der Empfänger ein Kaufmann mit bereits bestehender
Geschäftsverbindung ist (bei der Ablehnung des Angebotes besteht die
Verpflichtung, unverzüglich abzulehnen, die Ware aufzubewahren und
zurückzusenden);
- ist eine Ablehnung
des Angebots, wenn der Empfänger ein Kaufmann ohne bestehende
Geschäftsverbindung oder ein Privatmann ist; der Empfänger muß
die Ware aufbewahren, aber nicht zurücksenden oder
bezahlen.
(Die Zusendung unbestellter Ware an einen Privatmann
stellt ein Verstoß gegen das UWG dar.)
Inhalt des
Kaufvertrags
Welchen Inhalt hat das Angebot?
Das Angebot enthält üblicherweise Angaben
über
- Art, Güte und
Beschaffenheit der Ware;
- Preis und Menge der
Ware;
- Verpackungsart und
Verpackungskosten;
- Lieferungsbedingungen
(Beförderungskosten);
- Lieferzeit (ist der
Liefertermin vertraglich nicht vereinbart, ist die Lieferung sofort
fällig);
- Zahlungsbedingungen;
- Erfüllungsort.
Welche Regeln gibt es für Art, Güte und
Beschaffenheit von Waren?
Die Art der Ware wird durch die genaue Bezeichnung der
Ware festgelegt.
Die Güte und Beschaffenheit einer Ware werden z. B.
festgelegt durch
- Güteklassen (z.
B. Handelsklassen, Standards),
- Waren- und
Gütezeichen,
- Muster, Proben,
Abbildungen
Fehlt eine besondere Vereinbarung, so ist mittlere Art
und Güte zu liefern.
Welche Regelungen bestehen für die
Verpackungskosten?
Grundsätzlich hat der Käufer die Kosten der
Versandverpackung zu tragen, denn der Preis bezieht sich auf das Rein- oder
Nettogewicht.
Es kann aber vertraglich vereinbart
werden:
- Verpackung frei bzw.
Verpackung unberechnet;
- Verpackung
leihweise;
- brutto für
netto, d. h. die Verpackung wird wie Ware
berechnet.
Welche Regelungen gibt es für die
Beförderungskosten?
Nach dem Grundsatz “Warenschulden sind
Holschulden” muß der Käufer die Transportkosten (Fracht,
Verladekosten, Rollgeld, Transportversicherungen) übernehmen, wenn er die
Ware nicht selbst beim Lieferer abholt.
Für die Berechnung der Transportkosten wird
normalerweise das Bruttogewicht der Sendung zugrunde gelegt. Durch Vertrag
können folgende Lieferbedingungen vereinbart werden:
- ab Werk (ab Lager, ab
Fabrik), d. h. der Käufer trägt ohne Ausnahme alle Kosten der
Beförderung;
- unfrei (ab hier, ab
Bahnhof, ab Bahnhof hier), d. h. der Verkäufer trägt die Versandkosten
bis zum Versandbahnhof, alle weiteren Kosten trägt der Käufer
(gesetzliche Regelung);
- frei Waggon (Schiff),
d. h. der Verkäufer übernimmt das Rollgeld und die Verladekosten, und
die restlichen Beförderungskosten trägt der Käufer;
- frachtfrei (frei
dort, frei Bahnhof, frei Bahnhof dort), d. h., der Verkäufer trägt die
Kosten bis zum Bestimmungsbahnhof;
- frei Haus (frei
Keller, frei Lager), d. h., der Verkäufer übernimmt alle
Beförderungskosten.
Die Lieferbedingungen regeln nur die Übernahme der
Transportkosten; auf den Erfüllungsort und damit auf den
Gefahrenübergang haben sie keinen Einfluß.
Unterscheiden Sie Fracht und Rollgeld!
Fracht ist das für die gewerbliche Beförderung
von Gütern zu entrichtende Entgelt
(z. B. Beförderung mit der Bahn,
LKW).
Unter Rollgeld (Hausfracht) versteht man die
Beförderungskosten vom Lieferer bis zum Versandbahnhof sowie die
Beförderungskosten vom Bestimmungsbahnhof bis zum
Käufer.
Unterscheiden Sie Frachtbasis und
Frachtparität!
Die Frachtbasis ist ein vertraglich festgelegter Ort, ab
dem der Käufer die Frachtkosten für eine Ware übernehmen
muß. In der Bundesrepublik sind für bestimmte Massengüter
einheitliche Frachtbasen festgelegt, z. B. Essen für die Lieferung von
Kohle. Für die Berechnung ist es ohne Bedeutung, von welchen Ort aus die
Ware tatsächlich angeliefert wird
Die Frachtparität ist ein vertraglich festgelegter
Ort, bis zu dem der Verkäufer die Frachtkosten übernehmen muß.
Wird die Ware an einen anderen Ort geliefert, muß der Verkäufer die
Frachtkosten höchstens für die Entfernungskilometer von seinem
Geschäftssitz bis zur vereinbarten Frachtparität
tragen.
Welche Zahlungsbedingungen unterscheidet
man?
Nach dem Grundsatz “Geldschulden” sind
“Schickschulden” muß der Käufer die Kosten und das Risiko
der Zahlung tragen; wenn nichts vereinbart wurde, ist die Zahlung mit der
Lieferung der Ware fällig.
Es können folgende Zahlungsbedingungen wereinbart
werden:
- Vorauszahlung (zum Schutz vor
zahlungsschwachen und unsicheren Kunden),
- Anzahlung (zur Finanzierung
größerer Aufträge),
- Zahlung Zug um Zug (sofort,
netto Kasse=gesetzl. Regelung),
- Zahlung nach Lieferung (Kunde
erhält Zahlungsziel, verzichtet dadurch u. U. auf Skonto),
- Ratenzahlung,
- Zahlung mit Wertstellung
(Zahlungsziel wird fest vereinbart durch den vermerk “Valuta
...”).
Was ist der Erfüllungsort?
Der Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner
seine Leistung zu erbringen hat (der Lieferer schuldet die Ware, der
Käuferdasd Geld).
Man unterscheidet den
- gesetzlichen
Erfüllungsort: Wenn nichts anderes vereinbart ist, gilt der Wohnsitz
(Geschäftssitz) des Schuldners als Erfüllungsort (d. h., es gibt zwei
Erfüllungsorte, für die Ware = Firmensitz des Lieferers; für die
Bezahlung = Firmensitz des Käufers);
- vertraglicher
Erfüllungsort: Der Ort wird durch Vereinbarung festgelegt (z. B.
“Erfüllungsort für beide Teile ist
München”).
Welche Bedeutung hat der
Erfüllungsort?
Der Erfüllungsoer hat folgende
Bedeutung:
- Am Erfüllungsort geht die
Gefahr (Haftung für die Ware) vom Verkäufer an den Käufer
über, auch bei zufälliger Beschädigung, Verschlechterung oder
Vernichtung der Ware (der Gefahenübergang erfolgt z. B. beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder
Frachtführer);
- der Erfüllungsort
bestimmt bei Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer den
Gerichtsstand; nach der gesetzklichen Regelung wird der Gerichtsstand durch den
Wohnsitz des Schuldners bestimmt (allgemeiner Gerichtsstand), davon abweichend
können Vollkaufleute vertraglich einen besonderen Gerichtsstand
vereinbaren;
- der Erfüllungsort
bestimmt, wer die Kosten der Versendung nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort zu tragen hat (sofern nichts anderes vereinbart
ist).
Eigentumsvorbehalt
Erkären Sie den
Eigentumsvorbehalt?
Eigentumsvorbehalt liegt vor, wenn sich der
Verkäufer das Eigentum an der verkauften Sache bis zur Zahlung des
Kaufpreises vorbehält (einfacher Eigentumsvorbehalt). Der
Eigentumsvorbehalt muß ausdrücklich im Kaufvertrag vereinbart
werden.
Wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt,
hat der Verkäufer folgende Rechte:
- Rücktritt von Kaufvertrag
und Zurücknahme der Ware;
- Aussonderungsrecht beim
Konkurs des Käufers;
- Drittwiderspruchsklage bei
Pfändung, die ware muß herausgegeben
werden.
Der Käufer ist zunächst nur Besitzer und wird
erst mit Zahlung des Kaufpreises (bzw. der letzten Rate beim
Abzahlungsgeschäft) Eigentümer der gekauften Sache.
Wann erlischt der Eigentumsvorbehalt?
Der Eigentumsvorbehalt erlischt, wenn die gekaufte
Sache
- an einen gutgläubigen
Dritten weiterverkauft wird (der Dritte weiß nicht, daß der
Verkäufer der Eigentümer war);
- zu einer neuen Sache
verarbeitet wird;
- mit einem Grundstück so
verbunden wird, daß sie einen wesentlichen Bestandteil des
Grundstückes bildet;
- verbraucht oder vernichtet
wird.
Unterscheiden Sie verlängerten und erweiterten
Eigentumsvorbehalt?
Beim verlängerten
Eigentumsvorbehalt
- werden die Forderungen, die
bei einem Weiterverkauf entstehen, an den (ursprünglichen) Verkäufer
abgetreten;
- wird der Verkäufer
anteilsmäßiger Eigentümer, wenn die verkauft Sache
weiterverarbeitet wurde.
Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt behält sich der
Verkäufer das Eigentum an allen von Ihm an denselben Käufer
gelieferten Sachen vor.
Kaufvertragsstörungen
Welche Arten der Mängel unterscheidet
man?
Man unterscheidet folgende Mängel:
- Mängel in der Güte,
z. B. andere Qualität, geringere Güteklasse, vom Lieferer zugesicherte
Eigenschaften fehlt;
- Mängel in der
Beschaffenheit, z. B. verdorbene oder beschädigte Ware;
- Mängel in der Menge
(Quantitätsmängel), Mehrlieferung oder Minderlieferung;
- Mängel in der Art, z. B.
falsche Waren (dann i. d. R. Rechte aus dem
Lieferungsverzug).
Nach der Erkennbarkeit der Mängel unterscheidet
man
- offene
Mängel,
- versteckte
Mängel.
Welche Vorschriften gibt es hinsichtlich der
Prüfungspflicht?
Der Käufer muß0 die gelieferte Ware auf
eventuell bestehende Mängel prüfen, und zwar
- unverzüglich (ohne
schuldhaftes Verzögern) beim zweiseitigen Handelskauf,
- innerhalb von 6 Monaten nach
Lieferung beim einseitigen Handelskauf und brim bürgerlichen
Kauf.
Welche Rügefristen müssen beachtet
werden?
Der Käufer muß dem Verkäufer
festgestellte Mängel in der Form einer Mängelrüge mitteilen
(Rügepflicht).
Sind keine anderen Vereinbarungen getroffen worden,
gelten folgende gesetzliche Gewährleistungsfristen
(Rügefristen):
- beim zeiseitigrn Handelskauf
- für offene
Mängel: unverzüglich nach Prüfung,
- für versteckte
Mängel: unverzüglich nach Entdeckung bis zum Ablauf von sechs Monnaten
nach Lieferung;
- Beim einseitigen Handelskauf und beim bürgerlichen
Kauf für offene und versteckte Mängel: innerhalb sechs Monaten nach
Lieferung.
Was versteht man unter der
Aufbewahrungspflicht?
Der Käufer muß eine bemägelte Ware auf
Kosten des Verkäufers aufbewahren (Aufbewahrungspflicht), bis der
Verkäufer über die Ware verfügt.
Was ist ein Notverkauf?
Handelt es sich um eine leicht verderbliche Ware, kann
der Käufer die bemängelte Ware aufbewahren oder, um den Schaden zu
begrenzen, ein Notverkauf vornehmen, d. h. er kann sie öffentlich
versteigern lassen oder zu einem Börsen- oder Markpreis
verkaufen.
Welche Rechte hat der Käufer bei der Lieferung
mangelhafter Ware?
Bei der Beachtung der Rügefrist stehen dem
Käufer folgende Rechte nach dem BGB (Gewährleistungsansprüche)
zur Wahl:
- Wandlung, d. h.
Rücktritt vom Kauvertag;
- Minderung, d. h.
Herabsetzung des Kaufpreises;
- Ersatzlieferung
(Umtausch), d. h. Lieferung mangelfreier Ware (dieses Recht entfällt beim
Stückkauf);
- Schadensersatz wegen
Nichterfüllung, wenn der Ware eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder der
Mangel arglistig verschwiegen wurde.
Die Gewährleistungsansprüche werden oft vom
Verkäufer durch vertragliche Vereinbarungen (in den sogenannten Allgemeinen
Geschäftbedingungen) stark eingeschränkt.
Wann bestehen keine
Gewährleistungsansprüche?
Der Käufer hat keine
Gewährleistungsansprüche, wenn
- der Mangel
unerheblich ist;
- er die mangelhafte
Sache ohne Vorbehalt annimmt, obwohl er den Mangel kennt;
- die Sache in einer
öffentlichen Versteigerung (z. B. Zwangsversteigerung) gekauft
wird.
Lieferungsverzug
Wann gerät ein Lieferer in Verzug?
Ein Lieferer gerät in Lieferungsverzug, wenn er
nicht rechtzeitig liefert. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt
sein:
- die Lieferung muß
fällig sein;
- ein Verschulden des Lieferers
muß vorliegen, d. h. der Lieferer verzögert oder unterläßt
vorsetzlich oder fahrlässig die Lieferung (höhere Gewalt, z. B.
Streik, ist dem Lieferer nicht anzulasten); bei einem Gattungsgut gerät der
Lieferer auch dann in Verzug, wenn ihm ein Verschulden nicht zur Last gelegt
werden kann;
- der Käufer muß die
Lieferung nach Fälligkeit durch eine Mahnung anfordern; d. h., der Lieferer
muß in Verzug gesetzt werden, wobei u. U. eine angemessene Nachfrist zu
setzen ist.
Wann entfällt die Pflicht zur
Mahnung?
Der Käufer muß nicht mahnen,
wenn
- der Lieferzeitpunkt
kalendermäßig genau bestimmt ist (z. B. beim Fixkauf);
- der Lieferer selbst
erklärt, daß er nicht liefern kann oder will
(Selbstinverzugsetzung);
- ein Zweckkauf vorliegt ,d. h.,
wenn die Ware für einen bestimmten Zweck bestellt wurde, z. B.
Feuerwerkskörper für
Silvester/Neujahr.
Welche Rechte stehen dem Käufer beim
Lieferungsverzug zu?
Der Käufer hat wahlweise folgende
Rechte:
- Ohne Nachfristsetzung kann er
- Lieferung fordern (z.
B. ist der Lieferer besonders preisgünstig oder der einzige Anbieter des
Gutes);
- Lieferung fordern und
Schadensersatzansprüche geltend machen (bei einem nachgewiesenen
Verzögerungsschaden).
- Mir Nachfristsetzung und nach Ablauf dieser Frist kann
er
- Lieferung ablehnen
und vom Vertrag zurücktreten (z. B. kann die Ware von einem Anbieter
schneller und preiswerter geliefert werden),
- Lieferung ablehnen
und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen (z. B. beim
Deckungskauf).
Was ist ein Deckungskauf?
Beim Deckungskauf beschafft sich der Käufer eine
dringend benötigte Ware zu einem höherem Preis von einem anderen
Lieferer. Den Preisunterschied muß der in Lieferungsverzug geratene
Verkäufer begleichen.
Wann entfällt die
Nachfristsetzung?
Die Nachfrist entfällt
- beim
Fixkauf,
- beim
Zweckkauf,
- bei der
Selbstinverzugsetzung.
Welche Möglichkeiten der Schadensersatzberechnung
gibt es?
Man unterscheidet bei der
Schadensersatzberechnung
- konkrete Berechnung,
d. h., der entstandene Schaden wird durch Unterlagen genau nachgewiesen, z. B.
durch die Rechnung beim Deckungskauf;
- abstrackte
Berechnung, d. h., der entstande Schaden wird aufgrund von Erfahrungswerten
geschätzt, z. B. der Ersatz für entgangenen
Gewinn.
Was ist eine Konventionalstrafe?
Eine Konventionalstrafe (Vertragsstrafe) ist eine
Geldsumme, die der Schuldner (Lieferer) dem Gläubiger (Käufer) zu
zahlen hat, wenn er seine vertraglichen Verbindlichkeiten nicht oder nur
unzulänglich erfüllt (z. B. beim Lieferungsverzug).
Wie ist die Haftung beim Lieferungsverzug
geregelt?
Im Lieferungsverzug erweitert sich die Haftung des
Verkäufers auf Schäden, die durch Zufall entstehen.
Annahmeverzug
Wann gerät ein Käufer in
Annahmeverzug?
Annahmeverzug liegt vor, wenn der Käufer die
ordnungsgemäß (zur rechten Zeit, am rechten Ort, mägelfrei)
geliefert Ware nicht annimmt.
Welche Rechte hat der Lieferer?
Der Lieferer hat beim Annahmeverzug wahlweise folgende
Rechte:
- Zurücknahme der
Ware und anderweitiger Verkauf (setzt Einverstädnis des Kunden
voraus),
- Lagerung der Ware auf
Kosten und Gefahr des Käufers und Klage auf Abnahme,
- Lagerung der Ware und
anschließender Selbsthilfeverkauf durch öffentliche Versteigerung
oder zum üblichen Börsen- oder
Marktpreis.
Was ist beim
Selbsthilfeverkauf zu beachten?
Der Lieferer hat beim Selbsthilfeverkauf (meist in Form
der öffentlichen Versteigerung) dem der Käufer gegeüber folgende
Pflichten:
- Fristsetzung zur
Abnahme der Ware und Androhung des Selbsthilfeverkaufs (beim Notverkauf
entfällt diese Pflicht),
- Mitteilung von Ort
und Zeitpunkt des Selbsthilfeverkaufs(Käufer und Verkäufer können
bei der Versteigerung mitbieten),
- Mitteilung des
Ergebnisses der Versteigerung (der Selbsthilfeverkauf erfolgt auf Rechnung des
Käufers, der die entstandenen Kosten und einen eventuellen
Mindererlöß tragen muß; einen eventuellen Mehrerlöß
erhält der Käufer).
Für Waren, die aus einem Selbsthilfeverkauf
stammen, gibt es keine Gewährleistungsansprüche.
Wie ist die Haftung beim Annahmeverzug
geregelt?
Für die Haftung gilt:
- Der Schuldner (Lieferer) hat
während des Verzugs des Gläubigers nur Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit zu vertreten,
- die Gefahr (auch für
Schäden durch Zufall) geht mit dem Zeitpunkt auf den Gläubiger
über, in welchem er in Verzug gerät.
Zahlungsverzug
Wann liegt ein Zahlungsverzug vor?
Erfüllt der Käufer seine Zahlungspflicht aus
einem Kaufvertrag nicht, kommt er in Zahlungsverzug;
- wenn ein bestimmter
Zahlungstermin vereinbart war, unmittelbar nach dem
Fälligkeitstag;
- wenn kein bestimmter
Zahlungstag vereinbart war, erst nach einer ausdrücklichen Mahnung mit
Fristsetzung.
Welche Rechte hat der Verkäufer beim
Zahlungsverzug?
Der Verkäufer hat beim Zahlungsverzug wahlweise
folgende Rechte:
Er kann
- Erfüllung des Vertrages,
d. h. Zahlung verlangen (falls erforderlich, mit gerichtlichen
Mitteln);
- Erfüllung des Vertrages
und Schadensersatz fordern (Kreditkosten für einen wegen des
Zahlungsverzugs aufgenommenen Kredit, Verzugszinsen);
- vom Vertrag zurücktreten
oder gegebenenfalls Schadensersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.
Welche Regelungen bestehen
für Verzugszinsen?
Die Höhe der Verzugszinsen
beträgt
- nach dem HGB für den
zweiseitigen Handelskauf mindestens 5%.
- nach dem BGB für den
einseitigen Handelskauf mindestens 4%.
Weist der Lieferer nach, daß er höhere
Bankzinsen für einen aufgenommenen Kredit
Ende
Rechtsformen der
Unternehmung
Welche Rechtsformen unterscheidet man
(Überblick)?
Man unterscheidet folgende
Rechtsformen:
- Einzelunternehmen;
- Gesellschaftsunternehmen,
a)
Personengesellschaften,
- Offene
Handelsgesellschaft (OHG),
- Kommanditgesellschaft
(KG),
- GmbH & Co.
KG,
- Stille Gesellschaft,
- Gesellschaft des
bürgerlichen Rechts;
b) Kapitalgesellschaften,
- Aktiengesellschaft
(AG),
- Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH),
- Kommanditgesellschaft
auf Aktien (KGaA),
- Bergrechtliche
Gewerkschaft,
- Reederei;
- Genossenschaften.
Nennen Sie die Merkmale der
Personengesellschaften!
Bei den Personengesellschaften teilen sich mehrere
Teilhaber Rechte und Pflichten (geregelt im HGB bzw. im
Gesellschaftsvertrag).
Kennzeichen sind:
- Das Kapital wird von
mehreren aufgebracht,
- die Haftung ung das
Risiko werden verteit,
- die
Kreditwürdigkeit steigt durch Vergrößerung der
Kapitalbasis,
- die Verantwortung
tragen mehrere,
- im Vordergrung steht
neben der Haftung die persönliche Mitarbeit der
Inhaber.
Welchr Gründe führen zur Auflösung von
Personalgesellschaften?
Auflösungsgründe für
Personengesellschaften sind:
- Gesellschafterbeschluß,
- Liquidation oder
Konkurs,
- Tod von
Gesellschaftern (Tod von Kommanditisten löst die Gesellschaft nicht
auf),
- Kündigung und
geichtliche Entscheidung,
- Zeitablauf.
Die
Firma wird im Handelsregister gelöscht.Nennen Sie Merkmale der
Kapitalgesellschaften!
- Sie sind juristische
Pesonen, d. h. Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit (sie
besitzen Rechts- und Geschäftsfähigkeit);
- das aufgebrachte
Kapital steht im Vordergrund;
- der Bestand der
Kapitalgesellschaft wird durch die Übertragung der Gesellschafteranteile
nicht beeinflußt;
- für Schulden der
Gesellschaft haftet nicht das persönliche Vermögen der Gesellschafter
(Ausnahme: Komplementär der KGaA), sondern die Gesellschafter haften nur
bis zur Höhe ihrer Einlage;
- sie werden vertreten
durch ihre Organe (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat);
- sie entstehen durch
die Eintragung ins Handelsregister(HRB).
Wie ist die Offenlegung für Kapitalgesellschaften
geregelt?
Die Offenlegung für Kapitalgesellschaften für
Kapitalgesellschaften ist im HGB wie folgt geregelt:
- Große
Kapitalgesellschaften müssen zum Handelsregister Jahresabschluß
(bestehend aus Jahresbilanz, Gewinn- und Verlaustrechnung und Anhang) und
Lagerbericht einreichen;vor der Einreichung zum Handelsregister sind diese
Unterlagen im Bundesanzeiger zu veröffentlichen
(Bundesanzeigerpublizität).
- Mittelgroße
Kapitalgesellschaften müssen zum Handelsregister Jahresabschluß und
Lagebricht einreichen; im Bundesanzeiger ist zu veröffentlichen, bei
welchem Handelsregister die Unterlagen eingereicht worden sind
(Registerpublizität).
- Kleine
Kapitalgesellschaften müssen nur die Bilanz und den Anhang zum
Handelsregister einreichen; im Bundesanzeiger ist zu veröffentlichen, bei
welchem Handelsregister die Unterlagen eigereicht worden sind
(Registerpublizität).
Unterscheiden Sie kleine, mittelgroße und
große Kapitalgesellschaften!
Das HGB unterscheidet für die Kapitalgesellschaften
drei Größenklassen entsprechend der Merkmale Bilanzsumme,
Umsatzerlöse und Anzahl der Arbeitnehmer.
- Kleine
Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei nachstehenden
Merkmale nicht überschreiten: 3,9 Mio. DM Bilanzsumme, 8 Mio. Umsatz, 50
Arbeitnehmer.
- Mittelgroße
Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale der
kleineren Kapitalgesellschaften überschreiten und jeweils mindestens zwei
der drei nachstehenden Merkmale nicht überschreiten: 15,5 Mio DM
Bilanzsumme, 32 Mio. DM Umsatz, 250 Arbeitnehmer.
- Große
Kapitalgesellschaften sind solche, die mindestens zwei der drei Merkmale der
mittelgroßen Kapitalgesellschaften überschreiten bzw. deren Aktien an
der Börse (in einem Mitgliegstaat der Europäischen
Wirtschaftaftsgemeinschaft) gehandelt werden.
Unterscheiden Sie Anhang und
Lagerbericht!
Der Anhang (Bestandteil des Jahresabschlusses bei
Kapitalgesellschaften) erläutert die Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung; angegeben werden u. a. die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
Der Lagerbericht (kein Bestandteil des
Jahresabschlusses) stellt den Geschäfts-verlauf und die Lage der
Kapitalgesellschaft dar; besonders berücksichtigt werden sollen
Vorgänge von besonderer Bedeutung (z. B. Auslandsinvestitionen) sowie die
voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft.
Wie ist die Pflicht zur Prüfung von
Kapitalgesellschaft geregelt?
Nach dem HGB sind der Jahresabschluß und der
Lagebericht von Kapitalgesellschaften (ausgenommen sind kleine
Kapitalgesellschaften) durch ein Abschlußprüfer zu prüfen
(Pflicht zur Prüfung).
Welche Günde führen zur Auflösung von
Kapitalgesellschaften?
Eine Kapitalgesellschaft wird
aufgelößt
- durch Ablauf der in
der Sitzung bestimmten Zeit,
- durch
Gesellschafterbeschluß mit qualifizierter Mehrheit (bei der AG sind
mindestens drei Viertel des vertretenen Grundakpitals erforderlich; bei der GmbH
ist ene Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen
erforderlich),
- durch die
Öffnung des Konkursverfahrens,
- durch gerichtliches
Urteil oder durch Entscheidung der Verwaltungsbehörde, wenn die
Gesellschaft das Allgemeinwohl gefährdet.
Welche Vorschriften gibt es für die Firma bei den
einzelnen Unternehmensformen?
Für die Firma gibt es folgende
Richtlinien:
- Der Einzelkaufmann führt
als Firma seinen Familiennamen mit mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen
(Zusätze sind gestattet);
- bei der OHG enthält die
Firma die zusammen aller Teilhaber oder den Namen eines Teilhabers mit dem
Zusatz, der das Gesellschaftsverhältnis andeutet (OHG; &
Co.);
- die Firma der KG enhält
den Namen von mindestens einem Vollhafter mit dem Zusatz KG oder die Namen aller
Vollhafter; Namen der Teilhafter dürfen nicht aufgenommen werden (ansonsten
gelten die Vorschriften der OHG, d. h., z. B. kann bei “Müller und
Schmidt” sowohl eine OHG als auch eine KG vorliegen);
- die Firma der GmbH
enthält als Personenfirma dne Namen eines oder mehrerer Gesellschafter oder
als Sachfirma die Bezeichnung der Unternehmung jeweil mit dem Zusatz
GmbH;
- die Firma der
Aktiengesellschaft enthält als Sachfirma den Zusatz AG;
- die Firma der Genossenschaft
enthält als Sachfirma den Zusatz eG (eingetragene
Genossenschaft).
Die
Einzelunternehmung
Nennen Sie die Merkmale der
Einzelunternehmung!
In der Einzelunternehmung hat der Alleininhaber alle
Rechte und trägt alle Pflichten der Unternehmung.
Vorteile sind:
- alleinige, freie und schnelle
Entscheidunsmöglichkeit,
- alleiniger
Gewinnanspruch.
Nachteile sind:
- unbeschränkte Haftung mit
den gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen,
- geringe
Kreditbasis,
- begrenzte
Unternehmensvergrößerung.
Die Rechtsform der Einzelunternehmung ist besonders
für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet. Sie ist die häufigste
Rechtsform in der Bundesrepublik Deutschland.
Die Offene
Handelsgesellschaft
Was ist eine OHG?
Die OHG ist ein Zusammenschluß von mindestens zwei
Personen zum Betrieb eines vollkaufmännischen Handelsgewerbes unter
gemeinsamer Firma.
Alle Gesellschafter haben gleiche Pflichten und Rechte
und haften unbeschränkt.
Wie ist die Haftung bei der OHG
geregelt?
Alle Gesellschafter haften allen
Gesellschaftsgläubigern ohne Rücksicht auf besondere vertragliche
Vereinbarungen (diese gelten nur im Innenverhältnis):
- unbeschränkt, d.
h.,Haftung mit dem gesamten Geschäfts- und Privatvermögen;
- unmittelbar, d. h., die
Gläubiger müssen sich nicht zuerst an die OHG, sondern können
sich unmittelbar an die Gesellschafter wenden;
- solidarisch
(gesamtschuldnerisch), d. h., die Gläubiger können sich einen
beliebigen Gesellschafter aussuchen, der dann für die gesamte
Verbindlichkeit der Firma, und zwar in unbegrenzter Höhe, einstehen
muß (dieser Gesellschafter kann von den übrigen Gesellschaftern deren
Anteile an der Verbindlichkeit fordern).
Welche Rechte haben die Gesellschafter der
OHG?
Die Gesellschafter einer OHG haben:
- Recht zur
Geschäftsführung (bei gewöhnlichen Geschäften
Einzelentscheidung und bei außergewöhnlichen Geschäften
Gesamtbeschluß),
- Recht auf Gewinnanteil (nach
dem HGB 4% vom Kapitalanteil und Rest nach Köpfen, andere Vereinbarungen
sind möglich),
- Informations- und
Kontrollrecht,
- Recht auf Privatentnahmen (bis
4% vom Kapitalanteil),
- Recht zur Vertretung der
Gesellschaft nach außen, d.h. Dritten gegenüber
(Außenverhältnis); bei allen Rechtsgeschäften
Einzelvertretungsrecht, Gesamtvertretung nur durch Gesellschaftsvertrag und
Handelsregistereintragung;
- Widerspruchsrecht gegen
Maßnahmen anderer Gesellschafter,
- Kündigungsrecht (6 Monate
auf Geschäftsjahresende),
- Anspruch auf
Liquidationserlös.
Welche Pflichten haben die Gesellschafter der
OHG?
Die Pflichten der Gesellschafter sind:
- Einlagepflicht (keine
Mindestlöhne vorgeschreiben),
- Pflicht zur
Mitarbeit,
- Verlustbeteiligung (lt. HGB
nach Köpfen),
- Wettbewerbsverbot (siehe
Wirtschafts- und Sozialkunde, Frage 188).
- Die Ansprüche gegen einen
Gesellschafter aus Verbindlichkeiten der Gesellschaft verjähren in
fünf Jahren nach der Auflösung der Gesellschaft oder nach dem
Ausscheiden des Gesellschafters, sofern keine kürzeren
Verjährungsfristen gelten.
Welche Gründe sprechen für die Rechtsform der
OHG?
Für die OHG als Rechtsform
sprechen:
- keine Vorschriften über
Mindesteinlagen und Mindestkapital (Gründung mit relativ niedrigem
Anfangskapital ist möglich),
- Mitarbeit der Gesellschafter
steht im Vordergrund,
- hoho Kreditwürdigkeit
durch die unbeschränkte Haftung.
Die Kommanditgesellschaft
(KG)
Was ist eine KG?
Die KG ist eine Personengesellschaft, deren Zweck auf
den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.
Sie besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern: mindestens ein Vollhafter
(Komplementär) und mindestens ein Teilhafter
(Kommanditist).
Wie ist die Haftung bei der KG
geregelt?
Die Komplementäre haften für
Gesellschaftsschulden wie die Gesellschafter der OHG, d.h. unbeschränkt,
solidarisch und unmittelbar.
Die Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihre
Kapitaleinlage (beschränkte Haftung).
Nennen Sie Rechte und Pflichten der
Komplementäre!
Die Komplementäre haben die gleichen Rechte und
Pflichten wie die Gesellschafter der OHG.
Nennen Sie Rechte und Pflichten der
Kommanditisten!
Zu den Rechten der Kommanditisten
zählen:
- Kontrollrecht,
- Recht zur Einsicht in
Bücher und Bilanzen,
- Widerspruchsrecht bei
außergewöhnlichen Geschäften,
- Recht auf Gewinnanteil (4% auf
Kapitalanteil, Rest in angemessenem Verhältnis= gesetzliche Regelung nach
dem HGB Für alle Gesellschafter der KG; abweichende vertragliche
Vereinbarung sind möglich),
- Recht auf Kündigung (6
Monate auf Geschäftsjahresende).
Zu den Pflichten der Kommanditisten
zählen:
- Pflicht zur Kapitaleinlage
(keine Mindesthöhe),
- Pflicht zur Verlustbeteiligung
(in angemessenem Verhältnis),
- Haftpflicht (nur bis zur
Höhe ihrer Kapitaleinlage).
Welche Gründe sprechen für die Rechtsform der
KG?
Für die KG als Rechtsform
sprechen:
- Eignung für
Familiengesellschaften (z.B. Vater wird Komplementär, und Kinder werden
Kommanditisten),
- Erhöhung des
Geschäftskapitals durch die Aufnahme von Kommanditisten
(geschäftsführungsbefugnis des Komplementärs wird dadurch nicht
berührt).
Die Gesellschaft mit beschränkter
Haftung (GmbH)
Was ist eine GmbH?
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft (juristische
Person), deren Gesellschafter nur mit ihrer Einlage haften. Sie kann zu jedem
gesetzlich zulässigen Zweck durch eine Person (Ein-Mann-GmbH) oder mehrere
Personen errichtet werden.
Welche Gründungsvoraussetzung gibt es für die
GmbH?
Nach dem GmbH-Gesetz sind folgende
Gründungsvoraussetzungen zu erfüllen:
- das Stammkapital muß
mindestens 50.000,00 DM betragen,
- die Stammeinlage muß
mindestens 500,00 DM betragen,
- der Gesellschaftsvertrag ist
notariell zu beurkunden,
- Die Gründung muß
ins Handelsregister (Abteilung B) eingetragen werden (die Eintragung kann erst
dann erfolgen, wenn auf das Stammkapital mindestens 25.000,00 DM eingezahlt
sind, entweder als Geld- oder Sacheinlage).
Welche Rechte und Pflichten haben die Gesellschafter der
GmbH?
Zu den Rechten und der Gesellschafter
zählen:
- Recht auf Anteil am Gewinn
(nach der gesetzlichen Regelung lt. GmbH-Gesetz Verteilung im Verhältnis
der Geschäftsanteile, falls in der Satzung nichts anderes vereinbart
ist),
- Stimmrecht in der
Gesellschaftsversammlung (Abstimmung nach
Geschäftsanteilen),
Zu den Pflichten der Gesellschafter
zählen.
- Einlagepflicht,
- beschränkte
Haftpflicht,
- Verlustbeteiligung,
- Nachschußpflicht, falls
die Satzung dies vorsieht.
Nennen Sie die Organe der GmbH und deren
Aufgaben!
Organe der GmbH sind Geschäftsführer,
Aufsichtsrat und Gesellschaftsversammlung.
Aufgaben der/des Geschäftsführer(s)
sind:
- Geschäftsführung
(nach innen),
- Vertretung (nach
außen).
Aufgaben des Aufsichtsrats sind:
- Überwachung der
Geschäftsführung,
- Prüfung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts,
- Bericht darüber an die
Gesellschaftsversammlung.
Ein
Aufsichtsrat ist nur für Gesellschaften mit mehr als 500 Arbeitnehmern
gesetzlich vorgeschreiben.
Aufgaben der Gesellschaftsversammlung
sind:
- Feststellung des
Jahresabschlusses und Verwendung des Ergebnisses,
- Bestellung und Abberufung von
Geschäftsführern,
- Überwachung der
Geschäftsführung,
- Bestellung von Prokuristen und
Generalhandlungsbevollmächtigten.
Welche Gründe sprechen für die
GmbH?
Die GmbH bietet folgende Vorteile:
- die elastische
Unternehmensführung einer Personengesellschaft,
- die Beschränkung der
Haftung auf das Gesellschaftsvermögen,
- das geringe
Stammkapital.
Die Aktiengesellschaft
(AG)
Was ist eine AG?
Eine AG ist eine Kapitalgesellschaft (juristische
Person), die ein in Aktien (siehe Industriebetreibslehre, Frage 387 ff.)
zerlegtes Grundkapital besitzt. Die Teilhaber (Aktionäre) haften nur mit
ihrer Einlage (d.h., die Haftung des Unternehmens beschränkt sich auf das
Gesellschaftsvermögen) und haben weder Geschäftsführungs- noch
Vertretungsbefugnis.
Welche Gründungsvoraussetzungen bestehen für
die AG?
Folgende Voraussetzungen sind nach dem AktG zu
erfüllen:
- Mindestens 5 Personen
(Gründer) sind erforderlich;
- das Grundkapital muß
mindestens 100.000,00 DM betragen (Bar- oder Sachgründung);
- der Mindestnennbetrag der
Aktien ist 50,00 DM, höhere Aktiennennbeträge müssen auf volle
100,00 DM lauten;
- die Satzung bedarf der
notariellen Beurkundung;
- Eintragung ins Handelsregister
Abteilung B.
Welche Rechte und Pflichten haben die
Aktionäre?
Rechte der Aktionäre sind:
- Stimmrecht (nach
Aktienanteilen) und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung,
- Recht auf Anteil am
Gesellschaftsvermögen bei einer Auflösung der AG (nach Befriedigung
aller Gläubiger),
- Recht auf Anteil am Gewinn
(Dividende), der angegebene Prozentsatz bezieht sich auf den
Aktiennennbetrag,
- Bezugsrecht bei Ausgabe neuer
Aktien,
Pflichten der Aktionäre sind:
- Pflicht zur
Kapitaleinlage,
- beschränkte Haftpflicht
(in Höhe der Einlage).
Nennen Sie die Organe der AG!
Die AG besitzt drei gesetzmäßige
Organe:
Der Vorstand (leitendes Organ) wird vom Aufsichtsrat
für höchstens fünf Jahre gegen festes Gehalt und Gewinnanteile
(Tantieme) bestellt und besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern. Eine
wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für
fünf Jahre, ist zulässig.
Der Aufsichtrat (überwachendes Organ) besteht je
nach Höhe des Grundkapitals auf mindestens drei und höchstens
einundzwanzig Mitgliedern, die für höchstens vier Jahre gewählt
werden (nach AktG). Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung und oftmals
Tantieme.
Die Hauptversammlung (beschließendes Organ)
besteht aus den Aktionären und deren Vertretern (z.B. Banken, die das
Depotstimmrecht ausüben). Es wird nach Aktiennennbeträgen abgestimmt.
Beschlüsse der HV bedürfen der notariellen
Beurkundung.
Welche Aufgaben hat der Vorstand der
AG?
Zu den Aufgaben des Vorstandes
gehören:
- Geschäftsführung und
Vertretung,
- Sorgfalts- und
Haftpflicht,
- Beachtung des
Wettbewerbsverbots (siehe Wirtschafts- und Sozialkunde, Frage
188).
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat der
AG?
Aufgaben des Aufsichtsrats sind:
- Wahl des
Vorstandes,
- Überwachung des
Vorstandes und dessen Geschäftsführung,
- Prüfung des
Jahresabschlusses, des Lageberichts und des Vorschlages des Vorstandes für
die Verwendung des Bilanzgewinnes;
- Bericht über
Jahresabschluß und Lagebericht an die Hauptversammlung,
- Vorschlag für die
Gewinnverteilung.
Welche Aufgaben hat die Hauptversammlung der
AG?
Zu den Aufgaben der Hauptversammlung
zählen:
- Die Bestellung der von den
Anteilseignern zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder,
- die Entscheidung über die
Verwendung des Bilanzgewinns,
- die Entlastung des Vorstandes
und des Aufsichtsrates,
- die Bestellung der
Abschlußprüfer,
- Beschlüsse über
Satzungsänderungen, z.B. Kapitalerhöhung (Dreiviertelmehrheit ist
erforderlich).
Welche wirtschaftliche Bedeutung hat die
AG?
Die Bedeutung der AG ist vor allem in folgendem zu
sehen:
- Das oft hohe Grundkapital wird
meist von einer größeren Zahl von Kapitalgebern aufgebracht, dadurch
können große wirtschaftliche Aufgaben verwirklicht
werden;
- die AG ist die typische Form
der Großunternehmung, vor allem in der Industrie, bei Versicherungen und
Banken;
- durch relativ kleine
Kapitalanteile wird eine breite Streuung des Eigentums am
Produktionsvermögen erzielt;
- die Aktie ist ein Beliebtes
Anlagemittel, da sie leicht wieder veräußert werden
kann.
Genossenschaften
Was ist eine Genossenschaft?
Genossenschaften sind Gesellschaften mit nicht
geschlossener Mitgliederzahl, welche den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer
Mitglieder (Genossen) mittels eines
gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebes fördern
wollen.
Die Genossen sind mit Geschäftsanteilen, deren
Höhe im Statut festgelegt ist an der Gesellschaft beteiligt (ein
Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben).
Grundsätzlich haftet den Gläubigern für
die Verbindlichkeiten der Genossenschaft nur das Vermögen der
Genossenschaft. Die Genossenschaft firmiert mit dem Zusatz eG.
Welche Gründungsvoraussetzungen bestehen für
die Genossenschaft?
Gründungsvoraussetzungen für eine
Genossenschaft sind:
- mindestens sieben Mitglieder
(keine Begrenzung nach oben),
- schriftlicher
Gesellschaftsvertrag (Statut),
- Eintragung ins
Genossenschaftsregister (konstitutive Wirkung:
Formkaufmann).
Nennen Sie Rechte und Pflichten der
Genossen!
Rechte und Pflichten der Genossen (geregelt im Statut)
sind:
- Stimmrecht (nach
Köpfen),
- Recht auf
Gewinnanteil,
- Kündigungsrecht,
- Einlagepflicht,
- Nachschußpflicht.
Nennen Sie die Organe der Genossenschaft und deren
Aufgaben!
Die Organe der Genossenschaft und deren Aufgaben
sind:
Der Vorstand: Er setzt sich aus mindestens zwei von der
Generalversammlung gewählten Genossen zusammen; ihm obliegt die
Geschäftsführung- und die Vertretungsbefugnis.
Der Aufschtsrat: Er besteht aus mindestens drei
Genossen; seine Rechte entsprechen denen der Aufsichtsratsmitglieder der
AG.
Die Generalversammlung: Sie ist das oberste
Entscheidungsorgan und beschließt insbesondere über die Führung
der Geschäfte und die Gewinnverteilung; ihre Rechte entsprechen denen der
Hauptversammlung der AG.
Welche Arten von Genossenschaften unterscheidert
man?
Man unterscheidet folgende Arten von
Genossenschaften:
- Einkaufsgenossenschaften
(gemeinsamer Bezug von Waren),
- Absatzgenossenschaften
(gemeinsamer Verkauf von Waren),
- Kreditgenossenschaften
(Gewährung von Krediten),
- Baugenossenschaften (Bau von
Wohnungen),
- Betriebsgenossenschaften
(Beschaffung von Maschinen und Anlagen zur gemeinsamen Einkauf).
- Verbrauchergenossenschaften
(Konsumgenossenschaften; Zusammenschluß von privaten Haushalten zum
gemeinsamen Einkauf).
Institutionen
Welche Aufgaben hat die IHK?
Industrie- und Handelskammern (IHK) sind
Körperschaften des öffentlichen Rechts, denen alle im Kammerbezirk
tätigen Gewerbetreibenden als Pflichtmitglieder
angehören.
Aufgaben sind:
- Wahrnehmung der Interessen der
Mitglieder,
- Förderung der Wirtschaft
(z.B. Durch Gutachten, Lehrgänge),
- Förderung der
kaufmännischen und gewerblichen
Berufsausbildung.
Welche Aufgaben hat das
Gewerbeaufsichtsamt?
Das Gewerbeaufsichtsamt hat folgende
Aufgaben:
- Überwachung der
Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorschriften und von
Arbeits-schutzbestimmungen (z.B. Gewerbeordnung, Jugendarbeitsschutz,
Preisangabenverordnung),
- Überwachung der
Umweltschutzbestimmungen (z.B. Bundes-Immissionsschutz-
gesetz).
Welche Aufgaben haben die
Berufsgenossenschaften?
Die Berufsgenossenschaften sind Körperschaften des
öffentlichen Rechts, in denen alle Unternehmer der versicherungspflichtigen
Betriebe (nach Wirtschaftszweigen gegleidert) zusammengefaßt
sind:
Aufgaben sind:
- Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung,
- Aufstellung von Vorschriften
zur Verhütung von Berufsunfällen (Unfallverhütungs- vorschriften)
und Berufskrankheiten und deren
Überwachung.
Welche Aufgaben hat das Arbeitsamt?
Das Arbeitsamt ist die unterste (örtliche)
Verwaltungsstelle der Bundesanstalt für Arbeit. Es hat vor allem folgende
Aufgaben:
- Arbeitsvermittlung,
- Berufsberatung,
- Abwicklung der
Arbeitslosenversicherung,
- Umschulung.
Welche Aufgaben hat das Finanzamt?
Das Finanzamt ist die unterste (örtliche)
Verwaltungsstelle der Finanzbehörde. Es hat vor allem folgende
Aufgaben:
- Besteuerung (d.h. Festlegung
der Bemessungsgrundlage, der Freibeträge und der Pauschbeträge) und
Erhebung (d.h. Einziehung) der Besitz- und Verkehrs- steuern (siehe Wirtschafts-
und Sozialkunde, Fragen 396 ff.),
- Festlegung der
Meßbeträge für die Grundsteuer und die
Gewerbesteuer,
- Erhebung der
Mehrwertsteuer.
Welche Aufgaben hat die
Kommunalverwaltung?
Unter Kommunalverwaltung versteht man die Gemeinde- bzw.
Stadtverwaltung, die alle nicht dem Staat vorbehaltenen örtlichen
Angelegenheiten regelt (kommunale Selbstverwaltung).
Zu ihren Hauptaufgaben zählen:
- kommunales Finanzwesen (z.B.
Verwaltung der kommunalen Einnahmen und Ausgaben),
- kommunales Wirtschaftswesen
(z.B. Industrieansiedlung, Straßenbau),
- kommunales Bildungswesen (z.
B. Sachausstattung für Grund- u. Hauptschulen),
- kommunales Sozialwesen (z.B.
Fürsorge).
Welche Aufgaben haben
Wirtschaftsverbände?
Wirtschaftsverbände sind Vereinigungen von
Unternehmen des gleichen Wirtschafts- zweiges; Beispiele für
Spitzenverbände sind Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.,
Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels e.V., Haupt-
gemeinschaft des Deutschen Einzelhandels e.V., Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände e.V., Deutscher Industrie- und
Handelstag.
Die Wirtschaftsverbände fördern die
wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder und vertreten diese gegenüber
der Öffentlichkeit und gegenüber den staatlichen
Institutionen.
Welche Gerichte unterscheidet man?
Man unterscheidet folgende Gerichte:
1. Ordentliche Gerichtsbarkeit für Zivil- und
Strafsachen,
- Amtsgericht,
- Landgericht (auch
Berufungsinstanz für Urteile des Amtsgerichts),
- Oberlandesgericht
(Berufungsinstanz für Urteile des Landesgerichts),
- Bundesgerichtshof in Karlsruhe
(in Zivilsachen Revisionsinstanz für Urteile des
Oberlandesgerichts),
2. Arbeitsgerichte, zuständig für
Rechtsstreitigkeiten aus einem Arbeitsverhältnis und zwischen
Tarifvertragsparteien,
- Arbeitsgericht,
- Landesarbeitsgericht
(Berufungsinstanz),
- Bundesarbeitsgericht in Kassel
(Revisionsinstanz);
3. Verwaltungsgerichte, zuständig für Klagen
gegen die öffentliche Verwaltung,
- Verwaltungsgericht,
- Oberverwaltungsgericht bzw.
Verwaltungsgerichtshof (Berufungsinstanz),
- Bundesverwaltungsgericht in
Berlin (Revisionsinstanz);
4. Sozialgerichte, zuständig für Klagen gegen
die Sozialversicherungsträger,
- Sozialgericht,
- Landessozialgericht
(Berufungsinstanz),
- Bundessozialgericht in Kassel
(Revisionsinstanz);
5. Finanzgerichte, zuständig für Klagen gegen
die Finanzverwaltung,
- Finanzgericht,
- Bundesfinanzhof in
München (Revisionsinstanz);
6. Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, zuständig
für Fragen, welche die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen betreffen,
für Verfassungsbeschwerden von Bürgern u.a.
Welchen Institutionen ist die Betriebsgründung
mitzuteilen?
Die Betriebsgründung ist folgenden Institutionen
mitzuteilen:
- Ortspolizeibehörde
(Gewerbeaufsichtsamt),
- Finanzamt,
- Amtsgericht
(Handelsregister),
- Industrie- und
Handelskammer,
- Sozialversicherungsträger.
Zu den erforderlichen Angaben gehören vor allem
Firma, Sitz der Firma, Name(n) des bzw. der Inhaber(s), Gründungstag und
Branche.
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