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Sozial- und Wohlfahrtsstaat
Sozial- und
Wohlfahrtsstaat
Das Pro-Kopf-BIP und das mittlere Einkommender
selbständigen und unselbständigen Erwerbstätigen, so wie auch
viele andere volkswirtschaftliche Indikatorengeben zwar Hinweise auf den
allgemeinen materiellen Wohlstand in einem Staat, über die Verteilung des
Wohlstandes und über den nicht-materiellen Bereich sagen sie jedoch nichts
aus.
Von einem Sozial- und Wohlfahrtsstaat
spricht man, wenn ein erheblicher Teil der gesamten wirtschaftlichen
Leistungen, des BIP, für die Finanzierung sozialer Einrichtungen verwendet
wird. Die Sozialquote, das heißt der Anteil der gesamtwirtschaftlichen
Sozialausgaben in Prozent des BIP beträgt in Österreich ein Viertel.
Da Einrichtungen des Sozialstaates gelegentlich mißbraucht, und da dieser
letztlich von allen Steuerzahlern finanziert wird, wird oft Kritik an diesem
laut.
In Österreich gibt es zwar keine offizielle
Armutsgrenze, auch wenn für viele Sozialleistungen Einkommensgrenzen
gelten. Es gibt jedoch auch Leistungen, die nicht ans Einkommen gebunden sind
(Familienbeihilfe, Geburtenbeihilfe...).
Die Summe aller Sozialleistungen wird als
soziales Netz bezeichnet. Durch dieses Netz sollte nach Möglichkeit
kein Staatsbürger durchfallen. Vor allem sozial und wirtschaftlich
Benachteiligten soll geholfen werden, Sozialpolitik ist letztendlich eine
Politik der Umverteilung von den einkommensstarken zu den einkommensschwachen
Gruppen der Gesellschaft.
Das soziale Netz wurde in Österreich immer
dichter geknüpft, weil die steigende Wirtschaftsleistung die Finanzierung
immer neuer sozialer Leistungen ermöglichte. Ein historisch einmaliges
Wirtschaftswachstum erleichterte den Auf- oder Ausbau des Sozialstaates. Dadurch
kam es aber in den letzten Jahren zu Konflikten, da durch das Sparpaket und die
Rezession am Beginn der neunziger Jahre der Sozialstaat in der Form, in der er
in Österreich bisher gewährleistet war, nicht mehr finanzierbar ist.
Verschiedene Zahlungen mußten eingestellt oder reduziert
werden.
Den Kernbereich des sozialen Netzes bildet die
Sozialversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung. Dadurch ist
gewährleistet, daß fast alle Österreicher - unabhängig von
ihrem Einkommen und unabhängig von der Bereitschaft zur individuellen
Vorsorge - kranken und pensionsversichert ist. Es gibt in Österreich heute
28 Krankenkassen, Pensionsversicherungen, und Unfallversicherungsanstalten.
Diese Sozialversicherungsträger sind öffentlich-rechtliche
Institutionen unter Selbstverwaltung. Ihr Umsatz beträgt ein Sechstel vom
BIP. Die Sozialversicherungen werden von drei Seiten
finanziert:
- Beiträge und
Prämien der Versicherten: Diese werden bei unselbständigen
Erwerbstätigen werden direkt werden direkt vom Bruttoeinkommen
abgezogen.
- Prämien der
Arbeitgeber: Diese zählen zu den sogenannten Lohnnebenkosten. Zu
diesen zählen auch Krankheitstage, Urlaub, bezahlte Feiertage, Urlaubs- und
Weihnachtsgelder, durch die gesetzliche Sozialversicherung und durch freiwillige
Sozialleistungen.
- Schließlich
ist der Staat verpflichtet Defizite der Sozialversicherung auf alle Fälle
abzudecken.
Da die Familie
und die Kinder als Grundpfeiler von Staat und Gesellschaft gelten, werden
besonders sie durch Sozialleistungen gefördert. Dies wird durch den
Familienlastenausgleichsfonds finanziert. Arbeitgeberbeiträge, die
nur für familienpolitische Maßnahmen verwendet werden liefern das
Geld dafür. Familien und Kinder können aber nicht nur durch direkte
Geldzuwendungen gefördert werden, denn Familienpolitik bedeutet auch
bessere (familienfreundliche) Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt zu schaffen.
Krankenversicherung, Unfalls- und
Arbeitslosenversicherungen arbeiten nach den Versicherungsprinzip: die
Versicherten bilden eine Risikogemeinschaft, deren Prämien die Leistung
für jene finanziert, die die Hilfe benötigen (krank, arbeitslos)
werden.
Die Pensionsversicherung arbeitet hingegen nach
dem Umlageverfahren. Die Generation der jetzt Erwerbstätigen
finanziert die Pensionszahlungen der älteren (vorangegangenen) Generation.
Die Kinder und Jugendlichen von heute werden dann die Pensionen derer
aufbringen, die heute erwerbstätig sind und heute für die
Pensionempfänger zahlen. Dies ist das Prinzip des
Generationenvertrages.
Aufgrund der demographischen Entwicklung sind
immer mehr Zuschüsse des Staates zum Pensionssystems notwendig. Auf die
Dauer ist dieses System vielleicht nicht mehr finanzierbar. Folgende Fragen
werden aufgeworfen:
- Pensionsalter
ändern (bei Männern und Frauen derzeit verschieden)
- Erhöhung der
Beiträge
- Eigenvorsorge statt
Pflichtversicherung
- Eigenvorsorge
kombiniert mit Pflichtversicherung
- Angleichung der
verschiedenen Pensionssysteme
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