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Europapolitik
Dirk Fischer
Europapolitik
Facharbeit
Gesellschaftslehre
Abgabetermin: 21.12.1998
Inhaltsverzeichnis
1 Die Europäische
Union................................................................................3
1.1 Die
Mitgliedstaaten........................................................................................3
1.2 Der Weg zur Europäischen
Gemeinschaft.....................................................4
1.3 Kontroversen der EU
Erweiterung.................................................................5
2 Die Organe der Europäischen
Union..........................................................6
2.1 Das Europäische
Parlament............................................................................7
2.2 Der
Ministerrat...............................................................................................8
- Die Europäische
Kommission........................................................................8
- Der Europäische
Gerichtshof.........................................................................8
2.6 Der Europäische
Rechnungshof.....................................................................9
2.7 Europäische
Gesetzgebung...........................................................................10
2.8 Mängelliste des Europäischen
Parlaments...................................................10
3 Die Europäische
Währungsunion.............................................................11
3.1
Konvergenzkriterien.....................................................................................12
3.2 Länderüberblick
Finanzen............................................................................13
3.3 Die Europäische
Zentralbank.......................................................................14
3.4 Die Einführung des Euro.
............................................................................14
3.5 Angst vor dem Euro –
Konfliktpotential......................................................15
4 Mögliche Zusammenwachstumsprobleme der
EU..................................16
4.1 Agrarreform in der
EU.................................................................................16
4.2 Notwendigkeit gemeinsamer
Außenpolitik..................................................16
4.3 Gemeinschaftsvorschriften in der Rechts- und
Sozialreform.......................17
5 Der Europäische
Binnenmarkt.................................................................17
- Beseitigung technischer und rechtlicher
Handelshemmnisse.......................18
5.2
Ziele des
Binnenmarktes..............................................................................18
6
Literaturverzeichnis......................................................................................20
- 3 –
Die Europäische Union
Die Europäische Union ist kein souveräner Staat. Deshalb ist in der EU
vieles anders als in ihren Mitgliedstaaten. Sie hat keine Hauptstadt und keine
Regierung, aber ein Parlament das gewählt wird. Sie erhebt keine Steuern,
stellt aber einen Milliarden-Haushalt auf. Sie ist kein Staat und doch mehr als
ein herkömmliches Bündnis von Staaten.
Die EU ist ein Verbund von 15 selbständigen Staaten, die miteinander
vereinbart haben:
- Unsere Regierungen handeln in einigen Politikbereichen gemeinschaftlich,
fassen also Beschlüsse gemeinsam; dafür werden gemeinsame
“europäische” Organe geschaffen: eine Kommission, die
Vorschläge für die Beschlüsse macht, ein Parlament, das an den
Entscheidungen beteiligt ist, ein Gerichtshof, ein Rechnungshof;
- In anderen Politikbereichen arbeiten
die Regierungen eng zusammen und beschließen Wichtiges gemeinsam,
ansonsten aber entscheiden sie nach wie vor allein, verfolgen dabei jedoch
gemeinsame Ziele und stimmen ihr Handeln möglichst weitgehend aufeinander
ab;
- in allen übrigen Bereichen der
Politik entscheidet jede Regierung weiterhin nur allein, nimmt dabei jedoch auf
die Interessen der anderen Mitgliedstaaten
Rücksicht.
Die Europäische Union ist noch kein fertiges Gebilde.
Sie wird sich mit der Zeit weiterentwickeln und zu einem immer engeren Bund der
Völker Europas zusammenwachsen. Welche Gestalt dieser Bund einmal haben
wird ist noch offen. Manche wünschen sich die Europäische Union als
Bundesstaat (Föderation) mit einer Europäischen Regierung und einem
starken Europäischen Parlament.
Andere wünschen sich die Europäische Union lieber
als einen lockeren Staatenbund (Konföderation), in der die
Regierungen der Mitgliedstaaten zwar zusammenarbeiten aber ohne
gemeinschaftliche Politik; die nationalen Parlamente erlassen alle
Gesetze.[1]
Die Mitgliedstaaten
Der Europäischen Union gehören derzeit 15 Staaten
an. Belgien, Deutschland Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande
waren von Anfang an dabei. Dänemark Irland und Großbritannien traten
1973 bei. Griechenland kam 1981 dazu und Portugal und Spanien 1986.
Österreich, Finnland und Schweden traten 1995 bei.
- 4 -
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Die 15 Mitgliedstaaten der
EU
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Fläche in 1000 qkm
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Bevölkerung in Mio. 1995
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Belgien
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30,5
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10,1
|
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Dänemark
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43,1
|
|
5,2
|
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|
Deutschland
|
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356,7
|
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81,6
|
|
|
Finnland
|
|
338,1
|
|
5,1
|
|
|
Frankreich
|
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544
|
|
58
|
|
|
Griechenland
|
|
132
|
|
10,5
|
|
|
Großbritannien
|
|
244,1
|
|
58,3
|
|
|
Irland
|
|
68,9
|
|
3,6
|
|
|
Italien
|
|
301,3
|
|
57,2
|
|
|
Luxemburg
|
|
2,6
|
|
0,4
|
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Niederlande
|
|
41,9
|
|
15,5
|
|
|
Österreich
|
|
83,9
|
|
8
|
|
|
Portugal
|
|
92
|
|
9,8
|
|
|
Schweden
|
|
450
|
|
8,8
|
|
|
Spanien
|
|
504,8
|
|
39,6
|
|
|
|
|
|
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|
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Gesamt
|
|
3233,9
|
|
371,7
|
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Außerdem gehören zur EU noch Gebiete die
außerhalb Europa liegen. Sie sind Angehörige von Mitgliedstaaten
z.B.:
Madeira und die Azoren (Portugal); die Kanarischen Inseln
(Spanien); Ceuta und Melilla (spanische Exclaven in Nordafrika); Guadeloupe und
Martinique, Französisch Guayana in Südamerika, Französisch
Polynesien (alle Frankreich) u. a. .
Die EU hat mit neun weiteren Staaten ein
Assoziierungsabkommen (Europa Abkommen) geschlossen. Es eröffnet den
Staaten die Aussicht auf den Beitritt in die EU ohne jedoch einen festen Termin
zuzusagen.
Beantragt haben den Beitritt zur EU folgende Länder:
Zypern, Malta, Polen, Slowakei, Tschechien, Estland, Bulgarien, Lettland,
Litauen und Rumänien. Der Antrag der Türkei wurde vorläufig
zurückgestellt und der Schweizer Antrag ruht zur Zeit.
.[2]
Der Weg zur Europäischen Gemeinschaft
1951 Schumannplan, er beinhaltet den Rahmen einer
gemeinsamen Politik (Mitspracherecht und Kontrolle) um gleichmäßige
Bedarfsbefriedigung zu im Bereich der Kohle- und Stahlindustrie zu erreichen.
Es entsteht die EGKS (Europäische Gemeinschaft Kohle und Stahl). Der Plan
umfaßt die Länder Belgien, Frankreich, Deutschland und die
Niederlande.
- 5 -
1957 In Rom wird die EWG und EURATOM gegründet. Die
gemeinsame Politik vom Bereich Kohle und Stahl wird auf weitere Bereiche
ausgedehnt: Wirtschaft, Landwirtschaft, Fischerei, Verkehrswesen,
Wettbewerbsrecht und Außenhandel. Man beschließt innerhalb der
nächsten 12 Jahre einen Binnenmarkt zu bilden. Dieser entstand jedoch erst
1993.
1966 Ablehnung von Mehrheitsentscheidungen.
1968 Die Zollunion kommt. Im- Exporte in EWG Staaten werden
von Zöllen befreit.
1972 Es erfolgt eine weitere Erweiterung der
Aufgabengebiete der EWG. Hinzu kommen: Energiepolitik, Regionalpolitik und
Umweltpolitik.
1973 Dänemark, Irland, Nordirland und
Großbritannien treten bei.
1979 Die Parlamentsabgeordneten werden 1. Mal von den
Wahlberechtigten der neun Staaten gewählt.
1981 Griechenland tritt bei.
1986 Portugal und Spanien treten bei. Außerdem folgen
Änderungen der Gründungsverträge, die Europäische Akte wird
eingeführt und damit auch die Durchführung von
Mehrheitsentscheidungen. Die Vollendung des Binnenmarktes wird auf Ende 1992
festgelegt.
1992 Der Maastrichter Vertrag über die EU wird
unterzeichnet. Er beinhaltet u.a. die Erweiterung der gemeinsamen Politik in den
Bereichen: Bildung Kultur, Gesundheit, Verbraucherschutz, Industrie,
Entwicklungshilfe Außen und Sicherheitspolitik, Justiz und
Inneres.
1993 Binnenmarkt verwirklicht.
1995 Finnland, Österreich und Schweden treten
bei.
1996 Eine Prüfung ob Änderungen im Vertrag
nötig sind findet statt.
1998 Eine Prüfung welche Staaten der
Währungsunion beitreten findet statt.
1999 Beginn der
Währungsunion.[3]
Kontroversen der EU Erweiterung
“Jeder europäische Staat kann beantragen,
Mitglied der Europäischen Union zu werden”.(Art. 0 EUV). Eine
offizielle Begriffsbestimmung gibt es nicht. Der Ausdruck umfaßt
geographische, historische und kulturelle Elemente, die zur europäischen
Identität beitragen. Derzeit sind sechs mittel- und osteuropäische
Staaten mit der EU assoziiert. Diese Länder sind: Polen, Slowenien,
Tschechische Republik, Bulgarien, Rumänien und Ungarn. Polen und Ungarn
haben bereits den Antrag auf eine Vollmitgliedschaft in der EU gestellt. Es gibt
bereits jetzt ein Zusammenarbeiten der Reformstaaten und der EU. Sie erhalten
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Zutritt zum Binnenmarkt. Allerdings bestehen
Einschränkungen des freien Warenverkehrs für den Import von Textilien,
Stahl, Kohle und Agrarprodukte.
Werden aus Interesse einzelner Mitgliedstaaten Importe
beschränkt, dann handelt es sich genau um die Produkte die für die
Devisenbeschaffung dieser Länder wichtig sind.
Probleme fallen insbesondere in folgenden Bereichen
an:
- Das bisherige Agrarsystem
der EU würde gesprengt werden. Die nach den Regeln der geltenden Praxis zu
zahlenden Subventionen würden in unrealistische Höhen
schnellen.
- Das niedrige Lohnniveau
in diesen Ländern könnte den Markt der EU mit konkurrenzlosen
Billigprodukten überschwemmen.
- Einige Altmitglieder der
EU befürchten einen gefährlichen politischen und wirtschaftlichen
Machtzuwachs für die Bundesrepublik Deutschland aufgrund der
geographischen Lage.
- Andere Altmitglieder wie
Griechenland oder Portugal sind nicht ohne weiteres bereit, die ihnen
zustehenden Hilfen aus dem EU-Haushalt mit mehreren noch ärmeren Staaten zu
teilen.
- Die Institutionen und das
Entscheidungssystem der EU, zunächst auf sechs Mitgliedstaaten
zugeschnitten, wäre in der jetzigen Form einer Integration von 20 Staaten
nicht gewachsen.
- 7 -
- Auch für die Neumitglieder
bedeutet die Übernahme des in 40 Jahren gewachsenen Gemeinschaftsrechts mit
Tausenden von Richtlinien und Regeln einen Gewaltakt, der lange
Übergangszeiten nahelegt.
Es gibt aber auch positive Motive für die
EU-Osterweiterung:
- Es entsteht ein
größerer Absatzmarkt für Güter der EU.
- Die Ost-Staaten waren
früher schon mehr an Europa als zu der ehemaligen UdSSR angebunden. Es
würde wieder das alte Gefühl einer alten Gemeinschaft
entstehen.
- Die Pufferzone Zwischen
West und Ost verlagert sich.
- Die
Flüchtlingsströme würden sich nicht mehr auf die deutsch-
polnische Grenze
konzentrieren.[4]
Die Organe der Europäischen
Union
Die Europäische Union ist zwar kein unabhängiger
Staat, sie muß aber trotzdem über ein tragfähiges Organsystem
verfügen. Diese müssen folgende Bedingungen
erfüllen:
- Eine vom Druck
einzelstaatlicher Interessen unabhängige Planung der
Gemeinschaftspolitik.
- Eine Beteiligung der die
Gemeinschaft tragenden Mitgliedstaaten an der Gestaltung dieser
Politik.
- Eine Demokratische
Legitimation und Kontrolle.
- Eine unabhängige
Kontrollinstanz.
Die Verträge sehen hierzu folgende Organe
vor:
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament hat kein Initiativrecht. Bei
wichtigen Entscheidungen holt der Europäische Rat eine Stellungnahme vom
Parlament ein. Das Parlament kann die Kommission jedoch auffordern einen
Vorschlag zu machen. Das EP berät mit dem Rat den Haushaltsentwurf und
verabschiedet ihn. Das EP kann den Haushaltsentwurf ablehnen. Der Präsident
des Parlaments läßt den Haushalt in Kraft treten. Auch bei nicht
obligatorischen Ausgaben hat das Parlament das letzte Wort. Es überwacht
die Haushaltsdisziplin und kann die
- 8 -
Kommission durch ein Mißtrauensvotum zum
Rücktritt zwingen. Rat und Kommission sind verpflichtet dem Parlament Rede
und Antwort zu stehen. Das Europäische Parlament kann gegen
Ratsentscheidungen vor dem Europäischen Gerichtshof klagen.
Völkerrechtliche Verträge sowie Beitrittsgesuche können nur
erfolgen wenn das Parlament zustimmt. Außerdem ist das EP an der GASP
(Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik) beteiligt. Auch an der Justiz
und Innenpolitik. 1 x Jährlich erfolgt eine Aussprache (Frage Antwort
Stellungnahme). Gewählt wird das EP alle 5 Jahre. Es gibt 8 Fraktionen, 20
Ausschüsse, einen Präsidenten und 14 Vizepräsidenten. Die
Sitzungen finden 12 Wochen im Jahr statt, der Sitz ist in
Straßburg.
Der Ministerrat
Der Rat setzt sich wie folgt zusammen: Rat der
Außenminister = Rat für allgemeine Angelegenheiten. Von jedem
Mitgliedstaat kommt ein Minister. Der Rat trifft Entscheidungen wenn ein
Gesetzentwurf der Kommission vorliegt (Vorschlag). Der Rat kann diese auch
Anfordern.
Zunächst gelangt dieser in Ausschuß der
ständigen Vertreter zum Ausräumen von Gegensätzen. Wenn
Übereinstimmung mit dem Parlament besteht dann führt die Kommission
den Entwurf aus. Wenn dies nicht der Fall ist dann müssen die Minister
sich persönlich bemühen eine Einigung zu erzielen. In manchen
Fällen kann er direkt ein Gesetz verabschieden (Agrar,Verkehr,Steuer). Wenn
nach der 2. Lesung im Parlament keine Einigung erzielt wird dann geht es in den
Vermittlungsausschuß.
Die Europäische Kommission
Sie verfügt über das Initiativrecht. Sie stellt
den Vorentwurf zum Haushalt und verwaltet die Fonds (fast alle Mittel). Die
Kommission hat darüber zu wachen, daß das EU-Recht und geltende
Verträge eingehalten werden. Sie kann vor EGH Klagen wenn das Recht
verletzt wird (z.B. durch einen Staat oder Privatmann). Sie ist an ebenfalls an
der GASP beteiligt. Die Mitgliedsländer schlagen den Präsidenten und
die Kommissare vor. Die Ernennung erfolgt durch das EP. Der Sitz der Kommission
ist in Brüssel. Die Kommission ist unabhängig – sie ist nur
europaverpflichtet. Es gibt 24 Generaldirektionen (ähnlich den
Ministerien).
Der Europäische Gerichtshof
Der EGH wacht darüber, daß die Gesetzgebung sich
an die Verfassung hält. Er entscheidet aufgrund von Klagen (z.B. eines
Unternehmens oder Bürgers) ob gegen geltendes Gemeinschaftsrecht
verstoßen wurde. Er Entscheidet wie
- 9 -
strittige Texte zu verstehen sind. Seine Urteile sind
Unanfechtbar (letzte Instanz). Ein nationales Gericht kann eine Frage zur
Vorabentscheidung vorlegen (Entscheidung ist bindend) – zur einheitlichen
Anwendung des Rechtes. Die meisten Urteile betreffen das Wirtschaftsrecht
(Wettbewerb) sowie die Gebiete der gemeinsamen Politik. Der EGH setzt sich wie
folgt zusammen: 15 Richter + 8 Generalanwälte auf 6 Jahre. Ein Gericht
erster Instanz für Bereich EGKS + Personal Organe EU besteht ebenfalls.
Seine Urteile können angefochten werden (beschränkt sich auf
Rechtsfragen)
Der Europäische Rechnungshof
Er prüft die Ausgaben der öffentlichen Hand um vor
Verschwendung vorzubeugen. Seine 15 Mitglieder erstellen einen jährlichen
Bericht, den Rechnungsprüfungsbericht. Der Rh. unterstützt das EP
und den ER bei der Haushaltskontrolle. Jede Gewähr erfolgt in
Unabhängigkeit, d.h. während der Amtszeit gehen die Mitglieder keiner
anderen Tätigkeit nach.[5]
Mängelliste des Europäischen Parlaments
Das EP gab zwar zu den Maastrichter Verträgen ein
positives Votum ab, es machte aber keinen Hehl daraus das es mit der Verteilung
der Entscheidungs- und Gesetzgebungskompetenzen nicht zufrieden war. Das
Europäische Parlament sah Mängel in folgenden
Punkten:
- Der
währungspolitischen Autorität steht keine demokratisch ausreichend
legitimierte wirtschaftspolitische Autorität gegenüber: im
wirtschaftspolitischen Bereich ist das Entscheidungsverfahren auf den Rat
abgestellt und weicht damit von den üblichen Entscheidungsprozessen der EG
ab.
- Es gibt keine
Waffengleichheit zwischen EP und Rat im Gesetzgebungsbereich und damit kein
wirkliches Verfahren zur Mitentscheidung des EP.
- Für künftige
Änderungen des Vertrages, für Änderungen über die
Eigenmittel oder für zusätzliche Bestimmungen über die
Unionsbürgerschaft bedarf es nicht der Zustimmung des
EP.
- 11 -
- Entscheidungen
bezüglich des Lome´- Abkommens erfolgen weitgehend auf
Regierungsebene, während bei anderen Fragen der Entwicklungszusammenarbeit
das EP mitwirken kann.
- Aufgrund der großen
Vielfalt von gesetzgeberischen Verfahren herrscht der Eindruck von Verwirrung
und mangelnder Transparenz vor, was Konflikte über Rechtsgrundlagen
vorprogrammiert.
- Der Rat kann einseitig
internationale Übereinkommen aufkündigen und Sanktionen ohne
Zustimmung des Parlaments beschließen.
- Der Schutz der
Grundrechte und der Grundfreiheiten und der Staatsbürgerschaft wird nicht
klar verankert; die vom EP verabschiedete Charta der Grundrechte und
Grundfreiheiten finden im Vertrag keinen Eingang.
- Aufrechterhaltung des
Ungleichgewichts zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde, EP und
Rat, da nicht alle Ausgaben in den Haushaltsplan einbezogen werden; hierzu
zählt insbesondere der Europäische Entwicklungsfonds.
- Keine Änderung der
Verfahren für die Benennung der Mitglieder des Gerichts- und
Rechnungshofes, um deren Bestätigung durch das EP zu
ermöglichen.
- Das EP erhält nicht
die gleichen Rechte auf Anrufung des Gerichtshofes und auf Beteiligung an den
dort anhängigen Verfahren wie die anderen politischen Institutionen und die
Mitgliedstaaten sowie keine Pflicht zu öffentlichen Tagungen für den
rat im Gesetzgebungsbereich.
Man sieht,
daß die fundamentalen Prinzipien für ein demokratisches Europa
weitgehend vernachlässigt worden sind. Das EG- Recht wird also nicht von
einem demokratisch vom Volk gewählten Parlament erlassen, sondern von der
Kommission und dem Ministerrat in
Brüssel.[6]
Die Europäische Währungsunion
Am 1. Januar 1999 wird die Währungsunion beginnen. Die
Vorbereitungen dafür aber laufen schon seit dem 1. Juli 1990. Im
Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde ein dreistufiger
Übergang zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) bis spätestens
1999 vereinbart. Nur Länder die diese Kriterien erfüllen, werden in
sie aufgenommen. Stufenweise wurde diese Währungsunion 1990 eingeleitet und
1994 in die zweite Phase geführt. In Frankfurt nahm 1994 ein
Währungsinstitut zur Überwachung seine Arbeit auf.
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1990 bis 1994 sollten die Staaten ihre Wirtschafts- und
Finanzpolitik möglichst in Einklang bringen. 1994 -1998 sollte die
Zusammenarbeit zwischen den nationalen Zentralbanken und die Verwendung der ECU
gestärkt werden. Es fallen alle Beschränkungen für den
Kapitalverkehr weg und die Mitgliedstaaten sind zu strenger Haushaltsdisziplin
aufgefordert. Ab dem 1. Januar 1999 wird der Euro bereits als Buchgeld
eingeführt.
Konvergenzkriterien
In Artikel 109 des Maastrichtvertrages heißt es die
Gemeinschaft solle am 1. Januar 1999 “unwiderruflich” in die
Währungsunion eintreten, allerdings nur jene Länder, die auch die auch
die sogenannten Konvergenzkriterien erfüllen:
- Preisstabilität:
Die Inflationsrate eines Landes soll dauerhaft um nicht mehr als 1,5
Prozentpunkte über der Inflationsrate der - höchstens drei –
preisstabilsten Länder liegen.
- Niedrige langfristige
Zinsen: Die langfristigen Zinssätze für
Staatsschuldverschreibungen sollen um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über
den Zinssätzen der drei preisstabilsten Länder liegen.
- Gesamtverschuldung:
Der gesamte Schuldenstand eines Staates soll 60 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.
- Neuverschuldung:
Die jährliche Neuverschuldung, also das Haushaltsdefizit, soll 3 Prozent
des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten.
- Stabile
Wechselkurse: Die Währung eines Landes muß die vorgegebenen
Bandbreiten im Europäischen Währungssystem seit mindestens zwei Jahren
ohne Abwertung der Währung eines anderen Mitgliedstaates eingehalten
haben.
Mit der Zeit stellte man fest, daß die Staaten dabei
nur auf zwei Kriterien besonders zu achten hatten: auf das Haushaltsdefizit und
die Gesamtverschuldung. Die Zinssätze näherten sich mehr und mehr an
und die Preissteigerungsraten sind bereits bei allen Ländern außer
Griechenland im vorgegebenen Rahmen. Griechenland ist das einzige Land das
aufgrund aller nicht erfüllten Vorgaben nicht an der WWU teilnehmen
wird.
Die Finanzpolitischen Vorgaben sind ebenfalls nicht
wörtlich zu nehmen. Denn Artikel 104 c des Maastrichter Vertrags besagt,
daß es ausreichend ist wenn die beiden Kriterien Neuverschuldung und
Gesamtverschuldung dauerhaft zurückgehen. Wäre dies nicht der Fall,
erfüllten derzeit nur vier Länder – nämlich Finnland,
Frankreich, Luxemburg und Großbritannien die Vorgabe der
Gesamtverschuldung. Da Großbritannien bei der WWU nicht dabei ist,
würde sich der Kreis auf ganze drei Länder
beschränken.
- 14 -
Die Europäische Zentralbank
Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt
übernimmt in der Währungsunion die Verantwortung für die
Geldwertstabilität. Die voneinander unabhängigen nationalen
Zentralbanken bleiben zwar weiterhin bestehen, wandern allerdings unter die
Kontrolle der EZB und sind an deren Richtungen und Weisungen gebunden. Somit
bestimmt die EZB nun den Kurs der Geldpolitik und nicht wie vorher in
Deutschland die Deutsche Bundesbank. Hauptziel der EZB ist, wie bei der
Deutschen Bundesbank die Preisniveaustabilität. Um dieses Ziel zu erreichen
müssen alle Länder eine dauerhafte Währungsstabilisierende
Haushaltspolitik durchführen. Es reicht also nicht die Einstiegskriterien
einmal zu erfüllen. Die Verringerung der Neuverschuldung und der
Gesamtverschuldung ist demnach eine ständige
Verpflichtung.
Einführung des Euros
Ab dem 1. Januar wird der Euro als Buchgeld eingeführt.
Für den Normalverbraucher ändert sich aber erst mal nichts. Denn
Banknoten und Münzen werden erst am 1. Januar 2002 in Umlauf gebracht.
Für den Verbraucher gilt jedoch der “Grundsatz der freien
Verwendung”, d.h. wer sein Konto schon jetzt auf den Euro umstellen
möchte kann dies tun. Die Wertpapierbörsen hingegen werden sofort auf
den Euro umstellen, was für die Anleger bedeutet, daß sie ihre
Gewinne aus Aktienverkäufe in Euro ausgezahlt bekommen. Die Bank schreibt
diese aber noch in D-Mark gut. Gleiches gilt für Bundesanleihen und
Obligationen. Nach der Einführung bleiben neue und alte Währung
maximal sechs Monate gültig. Es bleibt den Ländern selbst
überlassen, ob sie den Euro sofort als alleiniges Zahlungsmittel
deklarieren oder ob sie in einer Übergangszeit beide Währungen gelten
lassen. Die meisten Händler werden ihre Produkte in dieser Zeit
wahrscheinlich doppelt auszuzeichnen. Das
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alte Geld verliert aber auch nach diesen sechs Monaten nicht
seine Gültigkeit. Es kann noch bis zu 25 Jahre später bei den
Landeszentralbanken in Euro getauscht werden.
Der Euro wird die ECU eins zu eins ersetzen. Die
Umrechnungskurse werden allerdings erst am 31. Dezember 1998 festgelegt werden
können. Denn die ECU setzt sich aus 12 Währungen zusammen, darunter
auch drei Währungen der Länder, die nicht an der WWU teilnehmen
(Dänemark, England und Griechenland). Die Umrechnung soll mit Hilfe der
Leitkurse des EWS erfolgen.[7]
Angst vor dem Euro –
Konfliktpotential
Eine Gruppe von mehr als 60 deutschen
Wirtschaftswissenschaftlern sieht in den Beschlüssen zur Wirtschafts- und
Währungsunion das Konfliktfreie Zusammenwachsen Europas gefährdet.
Ihre Thesen gegen die WWU lauten:
- Die ökonomisch
schwächeren europäischen Partnerländer werden bei einer
gemeinsamen Währung einem verstärkten Konkurrenzdruck ausgesetzt
wodurch sie aufgrund ihrer geringeren Produktivität und
Wettbewerbsfähigkeit wachsende Arbeitslosigkeit erfahren werden. Hohe
Transferzahlungen im Sinne eines “Finanzausgleichs” werden damit
notwendig... .
- Die überhastete
Einführung einer Europäischen Währungsunion wird Westeuropa
starken ökonomischen Spannungen aussetzen, die in absehbarer Zeit zu einer
politischen Zerreißprobe führen können und damit das
Integrationsziel gefährden.
- Die in Maastricht
festgelegten Konvergenzkriterien seien zu weich. So ist unter anderem nicht
irgendeine relative, sondern allein eine in absoluten Werten definierte
Preisniveaustabilität als ökonomische Vorbedingung für den
Eintritt in die Wirtschafts- und Währungsunion zu fordern...
.[8]
Auch die deutschen Bürger machen sich Sorgen um die
Stabilität der neuen Währung. Die D-Mark ist eine sehr harte
Währung und eine Währung ist nur so stark wie die
gesamtwirtschaftliche Güter- und Dienstleistungsproduktion pro
Geldstück. Jedes Land hat kulturelle Eigenschaften, Im Norden z.B. steht
die Zukunftssorge im Vordergrund, im Süden wird das Geld leichter
ausgegeben Die deutsche Sparquote z.B. ist eine der höchsten in der Welt
und die Arbeitsmentalität in Deutschland unterscheidet sich sicher mit der
von Italien.
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Mögliche Zusammenwachstumsprobleme der
EU
Neben den genannten Problemen in der Ost-Erweiterung und den
mangelnden rechten des Europäischen Parlaments sowie der fehlenden
Transparenz bei der Gesetzgebung und Durchführung des Rechtes, und die bei
der Einführung des Euro entstehenden Probleme gibt es noch Probleme in den
Bereichen Agrarpolitik, Außenpolitik und der Recht- und
Sozialpolitik.
Agrarreform in der EU
Das pro Kopf Einkommen der Einwohner muß angeglichen
werden um Arbeiterwanderungen in besser zahlende Länder zu vermeiden. Die
Märkte müssen stabilisiert werden und es muß für
angemessene Preise gesorgt werden. Außerdem muß eine grundlegende
Versorgung aller Länder sicher gestellt sein. Finanziert werden sollen die
Reformen durch die Europäischen Ausrichtung- und Garantiefonds. Die
Abteilung Garantiefonds kauft Überschüsse auf , unterhält Lager,
zahlt Beihilfe und Subventionen. Letzteres ist aber im Grunde keine
Problemlösung sondern nur eine Verlagerung, denn dies erfordert
Erlässe über Höchstproduktionsmengen für die Produzenten und
fördert die Unterstützung alter Techniken. Fehler die eigentlich
beseitigt werden sollten werden noch belohnt.
Notwendigkeit gemeinsamer
Außenpolitik
1987 trat die Einheitliche Europäische Akte in Kraft,
damit erhielt die gemeinsame Außenpolitik erstmals eine verbindliche und
vertragliche Grundlage. Sie sah eine Vertiefung der Europäischen
Zusammenarbeit (EPZ) in der Außenpolitik und eine festere Verbindung mit
der EG-Politik (volle Einbeziehung der Kommission, sowie regelmäßige
Unterrichtung des EP dessen Stellungnahmen zu berücksichtigen sind). Ferner
die Einrichtung eines EPZ-Sekretariats. Höchste Stelle für die EPZ
wurde der Europäische Rat der Regierungschefs.
Der Weg dorthin war jedoch schwieriger als es scheint. Die
Außenpolitik eines jeden Landes glich einer Bastion nationaler
Souveränität. Z.B Frankreich und Großbritannien waren lange Zeit
große Kolonialmächte, die jetzt noch Pflichten gegenüber ihrer
ehemaligen Kolonien haben. Außerdem sind sie die einzigen
europäischen Länder die über Atomwaffen
verfügen.
Die deutsche Außenpolitik, besonders die Östliche
war von Anfang mehr von deutschlandpolitischen Interessen bestimmt
(Wiedervereinigung).
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Gemeinschaftvorschriften in der Rechts- und Sozialreform
In der Europäischen Gemeinschaft müssen die
Länder in manchen Bereichen von Ihren Hoheitsrechten zum Wohle der
Gemeinschaft ablassen:
- Rechts und
Verwaltungsvorschriften die den Markt beeinflussen können, z.B.
Warenverkehr und unverfälschter Wettbewerb, außerdem der
Verbraucher- und Umweltschutz sowie das Sozialrecht.
- Die Europäische
Gemeinschaft hat keine Zwangsmittel um die Durchsetzung des europäischen
Rechts zu gewährleisten, z.B. Urteile vom Europäischen Gerichtshof.
Man vertraut auf die Einsicht der Mitgliedstaaten sowie auf deren Respekt vor
dem Recht. Dies ist ein Grund dafür warum bei der Umsetzung mancher Urteile
zu erheblicher Zeitverzögerung kommen kann.
- Es muß polizeiliche
Kooperation gegen die Organisierte Kriminalität geben. Sowie eine
Erweiterung der justitiellen Zusammenarbeit Im Zivil- und
Strafrecht.
- Es müssen
Verbesserungen der Arbeitsbedingungen auch in den ärmeren Ländern
gewährleistet sein.
- Es müssen
Mitbestimmungsrechte für alle Bürger geschaffen werden.
- Es muß für
gleiche Soziale Rechte und Leistungen der Arbeitnehmer gesorgt
werden.
- Es muß die absolute
Gleichberechtigung von Mann und Frau herrschen.
Der Europäische Binnenmarkt
Mit Inkrafttreten der Einheitlichen Europäischen Akte
am 1. Juli 1987 haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen
Gemeinschaft verpflichtet, den einheitlichen Binnenmarkt bis Ende 1992
schrittweise zu verwirklichen. Nach § 8 a EWG-Vertrag umfaßt der
Binnenmarkt “einen Raum ohne Binnengrenzen,
- 18 -
in dem der freie Verkehr von Waren, Personen,
Dienstleistungen und Kapital gemäß den Bestimmungen des Vertrages
gewährleistet ist”. Inzwischen entfallen etwa 60 % des Exports der
Mitgliedstaaten auf den EG-Binnenhandel. Es ist deutlich geworden, daß
eine enge Kooperation zwischen den Mitgliedstaaten die wirtschaftspolitische
Effizienz erhöhen. Hauptanstoß für die Schaffung eines
Europäischen Binnenmarktes war die internationale Wettbewerbssituatuion.
Mitte der achtziger Jahre setzte sich allgemein die Erkenntnis durch, daß
sich die einzelstaatlichen Volkswirtschaften in Europa auf längere Zeit nur
schwer in der Konkurrenz mit den USA, Japan und den neuen industriellen Zentren
in Ostasien behaupten können. Der Zusammenschluß der zwölf
Mitgliedstaaten zu einem einheitlichen Binnenmarkt war die logische Antwort auf
die internationale Herausforderungen.
Beseitigung technischer und rechtlicher
Handelshemmnisse
Die EU-Staaten hatten in vielen Bereichen eigene Standards
und Vorschriften. Z.B. bei Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften die ein
Produkt zu erfüllen hatte. Es mußte also auf die Einführung
nationalübergreifender Normen gepocht werden. Mittlerweile gibt es die
europäischen Normenorganisationen CEN und CENELEC. Es sind z.B. Richtlinien
über Druckbehälter, Baubedarfsartikel, Maschinen, Spielzeug,
Funkenentstörung und persönliche Schutzausrüstungen verabschiedet
worden.
Die Rechtsvorschriften müssen in einigen Bereichen
ebenfalls harmonisiert werden. Bei Kraftfahrzeugen eine einheitliche
Schadstoffemmission definiert werden. Bei Lebensmitteln müssen die
Richtlinien der Etikettierung vereinheitlicht werden. Im Veterinärwesen und
Pflanzenschutz müssen Richtlinien für Impfungen durch Antibiotika
sowie die Höchstmenge deklariert sein. Ebenso muß das Herkunftsland
erkennbar sein. Im Arzneimittelbereich soll die gegenseitige Anerkennung der
nationalen Zulassung erfüllt werden. Bei Chemischen Erzeugnissen sind die
Vorgaben der EG-Kommission weitgehend erfüllt.
Ziele des Binnenmarktes
In den Verträgen der Europäischen Gemeinschaften
ist die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen als eines der
wichtigsten Ziele festgelegt. Die gleiche Zielsetzung gilt auch für die
Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes: Damit wird konkret eine
Erhöhung des Lebensstandards der Verbraucher und Arbeitnehmer angestrebt.
Dadurch ist die Soziale Dimension ein wesentlicher Bestandteil des
Binnenmarktkonzepts: Der Binnenmarkt verstärkt die Chancen für mehr
Wachstum und Beschäftigung – beides
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Voraussetzungen für sozialen Fortschritt. Die
Gewährleistung des freien Waren- und Kapitalverkehrs, der
Niederlassungsfreiheit und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer erweitert die
Möglichkeiten für eine freie Entfaltung der Bürger. Der
dynamische Wettbewerb im Binnenmarkt wird dazu beitragen, daß alle
sozialen Schichten höhere Realeinkommen erzielen. Durch die höheren
Einnahmen der öffentlichen Haushalte können die sozialen
Sicherungssysteme in den Mitgliedstaaten auch künftig in ausreichendem
Maße leistungsfähig
bleiben.[9]
[1] Grupp, C. D., Europa 2000, Omnia
Verlag Köln 1996, S. 5 – 6.
[2]Grupp, C. D., Europa 2000, Omnia Verlag
Köln 1996, S. 14.
[3] Grupp, C. D., Europa 2000, Omnia
Verlag Köln 1996, S. 16 – S.17.
[4] Vgl.: Informationen zu politischen
Bildung 213, Bundeszentrale für politische Bildung, Bruckmann Verlag
München 1995, S.54 – S.59.
5 Vgl.: Informationen zu politischen Bildung 213, Bundeszentrale
für politische Bildung, Bruckmann Verlag München 1995, S.12 –
S.18.
[6] Vgl.: Kontrovers – Der Weg zur
Europäischen Union, Bundeszentrale für Politische Bildung, Bonn 1994,
S.36 – S.38.
[7] Vgl.: Europa und der Euro, Institut der
deutschen Wirtschaft, Deutscher Instituts Verlag Köln 1998, S.4 –
S.10.
[8] Frankfurter Allgemeine Zeitung,
11.06.1992.
9 Vgl.: Die Vollendung des Europäischen Binnenmarktes
1992,Bundesministerium für Wirtschaft Bonn 1992, S.22 –
S.47.
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