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Europa – Chancen und Gefahren des Europa 2000
Belegarbeit zum Thema:
Europa – Chancen und Gefahren des Europa 2000 (Vereinigte Staaten
von Europa)
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Eingereicht von: Jan Hebenstreit
Klasse: 10 c
am: 16.03.1998
Inhaltsverzeichnis
- Ausgangspunkt & Grundidee der Vereinigten
Staaten von Europa
- Historischer Abriß
2.1. Historischer Abriß der
polit. Gremien Europa
2.2. Antreiber der EU
3. Geplante Reformen der polit. Institutionen
Europas
3.1. Geplante Reformen der polit. Institutionen
Europas
3.2. Deutschlands Rolle in Europa
3.3. Das demokratische Europa - Die Europäische
Union wächst
4. Der “Euro kommt”
4.1. Stabilität des Euro
4.2. Zur Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion
4.3. Die "ECU" (EUROPEAN CURRENCY
UNIT)
4.4. Von der D-Mark zum Euro
4.4.1. Der Nutzen einer gemeinsamen Währung in Europa
4.4.2. Wann und wie kommt der Euro?
4.4.3. Fragen zur Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion an
Bundesfinanzminister Dr. Theo
Waigel
- Persönliche Einschätzung zu den Vereinigten
Staaten von Europa
Quellen:
Europäisches Parlament; Zeitbild
Broschüren "Online": Europa in 100
Stichworten
Europäisches Parlament; Grafik:
Zeitbild
Commerzbank, Reuters/EU- Kommission
In:
http://www.Zeitbild.de/Euro
http://www.Bundesfinanzministerium.de./Broschüren_online/Euro
1. Ausgangspunkt & Grundidee des Vereinigten
Europas
Langer Weg zur Einheit
1945
Der 2. Weltkrieg ist beendet, Europa liegt in
Trümmern. Die
Siegermächte teilten Deutschland in Besatzungszonen
auf.
19.09.1946
Winston Churchill fordert in seiner Züricher Rede
die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa unter
deutsch-französischer Führung, allerdings ohne Teilnahme
Großbritanniens
05.05.1949
Gründung des Europarates mit Sitz in
Straßburg durch das Zehnmächteabkommen von London.
09.05.1950
Der französische Außenminister Robert Schuman
schlägt die Gründung einer deutsch-französischen Behörde zur
Kontrolle der Kohle- und Stahlproduktion vor. Sie soll Grundstein einer
künftigen europäischen Förderration sein. Vordenker ist der
Franzose Jean Monnet.
18.04.1951
Frankreich, die Bundes Republik Deutschland, Italien und
die Benelux-Staaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl
(Montanunion).
05.05.1955
Der Vertrag über die Westeuropäische Union,
ein kollektiver Beistand, tritt in Kraft.
01.01.1958
Die Römischen Verträge über die
Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der
Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) werden wirksam.
Gründungsmitglieder sind die sechs Staaten der
Montanunion.
19. -21.03.1958
Konstituierende Sitzung des Europäischen Parlaments
in Straßburg.
05.02.1962
Der französische Präsident de Gaulle lehnt
jede Art der Integration ab und spricht sich statt dessen für eine
Staatsunion aus.
01.07.1968
Verwirklichung der Zollunion: Wegfall der
Binnenzölle für industrielle und gewerbliche Güter,
Einführung eines gemeinsamen Außenzolles gegenüber
Drittstaaten.
01.01.1973
Mit dem Beitritt Großbritanniens, Dänemarks
und Irlands wird die EG zur Neunergemeinschaft.
09. /10.12.1974
Die Staats- und Regierungschefs der EG beschließen
die Einrichtung des Europäischen Rats mit regelmäßigen Treffen
auf höchster Regierungsebene.
01. /02.12.1975
Beschluß des Europäischen Rats über die
Einführung direkter Wahlen zum Europa Parlament.
01.01.1979
Inkrafttreten des Europäischen Währungssystems
(EWS). Die neue Währungseinheit Ecu soll zur Stabilität der
Wechselkurse beitragen.
01.01.1981
Beginn der Süderweiterung: Griechenland wird 10.
Mitglied der EG.
07.011985
Jaques Delors wird neuer Präsident der
EG-Kommission.
14.06.1985
Die Benelux-Staaten, Frankreich und die BRD
unterzeichnen in Schengen ein Übereinkommen zum schrittweisen Abbau der
Kontrollen an den gemeinsamen Grenzen. Andere Länder schließen sich
an. Die Vereinbarung tritt am 26.03.1995 in Kraft.
02. /03.12.1985
Der Europäische Rat beschließt in der
Einheitlichen Europäischen Akte institutionelle Reformen, eine Erweiterung
der Gemeinschaftskompetenzen sowie die schrittweise Verwirklichung des
Binnenmarktes.
01.01.1986
Beitritt Spaniens und Portugals. Die EG umfaßt
damit 12 Staaten.
20.09.1988
Die britische Premierministerin Margaret Thatcher lehnt
in scharfer Form eine Europäische Union ab und kritisiert die
Brüsseler Bürokratie.
01.07.1990
Beginn der ersten Phase der Europäischen
Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) mit einer vollständigen
Liberalisierung Kapitalverkehrs in 8 EG-Staaten.
03.10.1990
Wiedervereinigung Deutschlands: Die neuen
Bundesländer werden in die Europäische Gemeinschaft
integriert.
09. /10.12.1991
Beim Gipfel in Maastricht wird der Fahrplan zur WWU mit
einer gemeinsamen Währungsunion spätestens zum 01.01.1999
verabschiedet.
07.02.1992
Die Außen- und Finanzminister der EG
unterzeichneten in Maastricht den Vertrag über die Europäische Union-
Grundlage für die Vollendung der WWU und der weiteren politischen
Integration.
31.12.1992
Formale Vollendung des Binnenmarktes.
01.01.1995
Finnland, Österreich und Schweden treten der EU
bei. Die Gemeinschaft besteht jetzt aus 15 Mitgliedern.
15. /16.12.1995
Die Staats- und Regierungschefs der EU einigen sich auf
den Namen “Euro” für die Künftige gemeinsame Währung.
Einführung: 01.01.1999.
13. /14.12.1996
Der Europäische Rat verabschiedet den
Stabilitätspakt. Er sieht Sanktionen für Haushaltssünder vor.
16. /17.06.1997
Die Staats- und Regierungschefs der EU einigen sich im
Vertrag von Amsterdam auf Reformen. Die erwartete Straffung der Institutionen
bleibt jedoch aus.
12. /13.1997
Die Osterweiterung der EU mit den Beitrittskandidaten
Estland, Polen, Tschechien, Ungarn, Slowenien, außerdem Zypern, wird
beschlossen.
1998
Gründung der Europäischen
Zentralbank.
Überprüfung der Konvergenzkriterien. Einigung
auf teilnehmende Staaten.
Unwiderrufliche
Festlegung der Wechselkurse der Teilnehmer untereinander. Gemeinsame Geldpolitik
in Euro. Nationale Währungen bleiben noch Zahlungsmittel.
1.1.2002
Euro- Banknoten und -münzen werden ausgegeben und
die nationalen Währungen ausgetauscht
1.7.2002
Euro- Banknoten und -münzen werden alleiniges
Zahlungsmittel.
2. Historischer Abriß
2.1. Historischer Abriß der politischen
Gremien Europas
Europäischer Rat
“Gesetzgeber” der EU- Sitz in
Brüssel
15 Staats- und Regierungschefs
- Fällen
Grundsatzentscheidungen
- weitere Ausarbeitung durch den
Ministerrat (Fachminister der Einzelstaaten) der in etwa 20 verschiedenen
Formationen tagt.
Wenn in den Medien von EU- Gipfeltreffen oder EU-
Sondergipfeln die Rede ist, so tagt gerade der Europäische Rat, die
Konferenz der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union.
Obwohl er kein "Organ" der EU ist, hat sich der
Europäische Rat im Laufe seiner Geschichte zu einem wichtigen Impulsgeber
und Entscheidungsgremium entwickelt. Er bestimmt die Leitlinien der
Unionspolitik.
Seit 1969 tagt der Europäische Rat
regelmäßig. Auf dem Pariser Gipfeltreffen von 1974 ist er zu einer
ständigen Einrichtung gemacht worden. 1986 schließlich wurde seine
Existenz in der Einheitlichen Europäischen Akte offiziell
bestätigt. Nach deren Bestimmungen setzt sich der Europäische Rat aus
den Staats- und Regierungschefs der EU- Länder und dem Präsidenten der
Europäischen Kommission zusammen.
Unterstützt werden diese von den
Außenministern und einem weiteren Mitglied der Kommission. Alle sechs
Monate geht der Vorsitz im Europäischen Rat auf einen anderen EU-
Mitgliedstaat über. Der Europäische Rat tritt mindestens zweimal
jährlich zusammen, daneben können zu aktuellen Themen von besonderer
Bedeutung aber auch Sondergipfeltreffen hinzukommen.
Übrigens: Der Europäische Rat wird oft mit dem
Europarat oder dem Rat der Europäischen Union verwechselt.
In Wirklichkeit handelt es sich um drei ganz unterschiedliche und voneinander
unabhängige Einrichtungen.
Europäische Union (EU)
Am 7. Februar 1992 unterzeichneten die
EG-Mitgliedstaaten in Maastricht den
Vertrag über die Europäische Union, der oft auch
als Vertrag von Maastricht bezeichnet wird. Damit fanden zwei 1990 begonnene
Regierungskonferenzen, die parallel die Politische Union und die Wirtschafts-
und Währungsunion anstrebten, ihren Abschluß.
Nach der 1987 unterzeichneten Einheitlichen
Europäischen Akte besiegelten die Mitgliedstaaten so die zweite
umfassende Änderung der EG- Gründungsverträge. Als
Bekräftigung ihres Willens, die EG zu einer Politischen Union
weiterzuentwickeln, gaben sie diesem erneuerten Zusammenschluß der
EG-Mitgliedstaaten einen neuen Namen: Europäische Union.
Die Europäische Union bilden Belgien,
Dänemark, Deutschland, Frankreich, Finnland, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal,
Österreich, Schweden und Spanien. In diesen fünfzehn Mitgliedstaaten
leben zusammen rund 370,5 Millionen Bürger. Mit einer Wirtschaftsleistung
(Bruttoinlandsprodukt) von rund 11 Billionen D-Mark bilden sie den
wirtschaftsstärksten Binnenmarkt der Welt.
Europäische Kommission
“Regierung” der EU- Sitz in
Brüssel
20 Kommissare: Jedes Mitgliedsland stellt einen
Kommissar; die 5 Größten besetzen
2 Ressorts.
- Koordiniert und lenkt die
Europapolitik
- Wacht über die
Anwendungen des EU- Rechts
- Unterbreitet dem
Europäischen Rat Vorschläge
Europäisches Parlament
Sitz in Straßburg
626 direkt gewählte Abgeordnete
- Vetorecht bei der Ernennung
der EU- Kommissare, Mißtrauensvotum gegenüber der
Kommission
- Verabschiedet und kontrolliert
den EU- Haushalt
- Beschränkte Mitwirkung
bei der Gesetzgebung
- Frage- und
Anhörungsrecht
Europäischer Gerichtshof
15 unabhängige Richter, 9
Generalanwälte
Sitz in Luxemburg
- Sichert die Wahrung des EU-
Rechts bei Auslegung der Verträge
- Ahndet Verstöße der
Mitgliedstaaten gegen EU- Recht
- Trägt maßgeblich
zur Auslegung und Weiterentwicklung des EU- Rechts bei und gibt dabei wichtige
Impulse für den Integrationsprozeß
Europäischer Rechnungshof
15 Mitglieder
Sitz in Luxemburg
- Prüfung aller Ausgaben
und Einnahmen der EU; gegebenenfalls einzelner Organe
- Vorlage eines Jahresberichts
nach jedem Haushaltsjahr
- Erstellt Sonderberichte zu
speziellen Fragen
2.2. Antreiber der EU
Jean- Claude Juncker
War im zweiten Halbjahr 1997 EU- Ratspräsident. Er
hat die Erweiterung der Union und die Einführung des Euro vorangetrieben.
Christdemokrat Juncker (43), ist Regierungschef von Luxemburg.
Karel van Miert
Ist seit 1994 EU- Kommissar für Wettbewerb und gilt
als einer der mächtigsten Männer der Gemeinschaft. Der Belgier van
Miert (55), war von 1978 bis 1988 Vorsitzender der flämischen
Sozialistischen Partei.
Monika Wulf- Mathies
Ist als Kommissarin für Regionalpolitik in der EU
verantwortlich. Die deutsche Sozialdemokratin (55), war von 1982 bis 1994
Vorsitzende der Gewerkschaft ÖTV. Seit 1995 amtiert sie in
Brüssel.
Jürgen Trumpf
Ist Generalsekretär des EU- Rates und wichtiger
Vermittler im Hintergrund. Trumpf (66), ist deutscher Karrierediplomat; er war
Staatssekretär im Auswärtigen Amt und gehört der SPD an.
3. Geplante Reformen der polit. Institutionen
Europas
Quelle: Broschüren "Online": Europa in 100
Stichworten
3.1. Geplante Reformen der polit. Institutionen
Europas
Einheitliche Europäische
Akte
Die Einheitliche Europäische Akte war die erste
große Reform der Gründungsverträge der
Europäischen Gemeinschaft. Sie wurde von den Staats- und
Regierungschefs der damals zwölf Mitgliedstaaten im Februar 1986
unterzeichnet und trat nach Abschluß der Ratifizierungsverfahren am 1.
Juli 1987 in Kraft. Die Einheitliche Europäische Akte bildete die Grundlage
für die Vollendung des europäischen Binnenmarktes sowie für den
Einstieg in die Europäische Politische Zusammenarbeit. Sie
brachte außerdem wichtige institutionelle Reformen.
Der Weg zur Politischen Union - Europäische
Union (EU)
Vor dem Inkrafttreten des Vertrags über die
Europäische Union war der Vertrag zur
Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) der
Kristallisationskern der Europäischen Integration. Er war die Grundlage zur
Schaffung von Zollunion und Binnenmarkt.
Das in Maastricht weiterentwickelte rechtliche
Regelungsgefüge der EU ruht jetzt auf drei Säulen: Die
Europäische Gemeinschaft, die aus den EG- Gründungsverträgen von
1957 hervorgegangen ist und die in Maastricht weiter vertieft wurde, bleibt das
tragende Element (erste Säule); der Einstieg in eine
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite
Säule) und in die
"Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister" (dritte
Säule) erschließt neue, wichtige Handlungsbereiche.
Der
Vertrag über die Europäische Union ist am 1.
November 1993 in Kraft getreten. Er hat eine zentrale Botschaft: Die EU soll
mehr sein als eine Wirtschaftsgemeinschaft. Die EU- Mitgliedstaaten wollen die
Politische Union Europas. Der Vertrag
- Stärkt das
Europäische Parlament und die Demokratie in Europa;
- Führt die Bürger
durch die Einführung der Unionsbürgerschaft näher an Europa
heran;
- Regelt das Zusammenwirken der
Staaten und Regionen in Europa;
- Setzt die Rahmenbedingungen
für eine Wirtschafts- und Währungsunion;
- Schafft die Grundlagen
für eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik;
- Legt den Grundstein für
eine Zusammenarbeit im Bereich der
Vertrag über die Europäische
Union
Der in Maastricht geschlossene Vertrag über die
Europäische Union ist am 1. November 1993 in Kraft getreten. Die damit
gegründete Europäische Union ruht auf drei Säulen: die
Europäische Gemeinschaft, die aus den EG- Gründungsverträgen
von 1957 hervorgegangen ist und in Maastricht weiter vertieft wurde, bleibt das
tragende Element (erste Säule); der Einstieg in eine
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite
Säule) und in die
"Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister" (dritte
Säule) wurde geschafft.
Der Vertrag über die Europäische Union ist in
sieben Titel gegliedert: Gemeinsame Bestimmungen (Titel I), Bestimmungen zur
Änderung der Gründungsverträge der Europäischen
Gemeinschaften (Titel II-IV), Bestimmungen über die Gemeinsame Außen-
und Sicherheitspolitik (Titel V), Bestimmungen über die Zusammenarbeit in
den Bereichen Justiz und Inneres (Titel VI) und die Schlußbestimmungen
(Titel VII). Dem Vertrag sind 17 Protokolle sowie 33 Erklärungen
beigefügt. Darunter befindet sich das Protokoll über die Satzung des
Europäischen Systems der Zentralbanken und der
Europäischen Zentralbank sowie das Protokoll über die
Sozialpolitik.
Die drei Säulen des Vertrages von
Maastricht
Die Europäische Union
|
Erste Säule: Europäische
Gemeinschaft
|
Zweite Säule: Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik
|
Dritte Säule: Zusammenarbeit Innen- und
Justizpolitik
|
|
Zollunion und Binnenmarkt
Agrarpolitik
Strukturpolitik
Handelspolitik
Neue oder geänderte Regelungen
für:
Wirtschafts- und Währungsunion
Unionsbürgerschaft
Bildung und Kultur
Transeuropäische Netze
Verbraucherschutz
Gesundheitswesen
Forschung und Umwelt
Sozialpolitik
|
Außenpolitik:
Kooperation, gemeinsame Standorte und
Aktionen
Friedenserhaltung
Menschenrechte
Demokratie
Hilfe für Drittstaaten
Sicherheitspolitik:
Gestützt auf die WEU:
die Sicherheit der Union betreffende
Fragen
Abrüstung
wirtschaftliche Aspekte der
Rüstung
Langfristig: Europäische
Sicherheitsordnung
|
Asylpolitik
Außengrenzen
Einwanderungspolitik
Kampf gegen Drogenabhängigkeit
Bekämpfung des organisierten
Verbrechens
Justitielle Zusammenarbeit in Zivil- und
Strafsachen
Polizeiliche Zusammenarbeit
|
|
Entscheidungsverfahren:
EG-Vertrag
|
Regierungszusammenarbeit
|
Regierungszusammenarbeit
|
Regierungskonferenz 1996/97
Regierungskonferenzen sind Verhandlungen der Regierungen
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, als deren Ergebnis die
Verträge geändert werden. Solche Verhandlungen markieren oftmals
wichtige Schritte der europäischen Integration: Änderungen der
institutionellen und rechtlichen Struktur oder auch des Inhalts der
Verträge sind stets aus Regierungskonferenzen
hervorgegangen.
Der Europäische Rat beschließt die
Einberufung einer Regierungskonferenz mit qualifizierter Mehrheit. Die
Verhandlungen finden dann auf Ebene der Außenminister statt, die in
regelmäßigen Abständen tagen. Die Sitzungen werden jeweils durch
die Beauftragten der Außenminister und das für institutionelle Fragen
zuständige Kommissionsmitglied vorbereitet. Die Ergebnisse der
Regierungskonferenz werden dann dem Europäischen Rat unterbreitet, der
schließlich die Vertragsänderung einstimmig beschließen
muß.
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP)
Im
Vertrag über die Europäische Union einigten sich
die Staats- und Regierungschefs der EU- Mitgliedstaaten darauf, schrittweise
eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik zu entwickeln. Die
Leitlinien hierfür werden vom Europäischen Rat
festgelegt.
Die europäische Zentralbank (EZB)
(Sitz in Frankfurt a.M.)
Quelle: Europäisches Parlament; Grafik:
Zeitbild
Eine neue Europa- Institution kommt nach Deutschland: Ab
dem 1. Januar 1999 wird. Sie Europäische Zentralbank darüber wachen,
daß die neue Europawährung auf Dauer so stabil wird wie die Mark. Sie
wird nach dem Vorbild der Bundesbank aufgebaut, hat ihren Sitz ebenfalls in
Frankfurt und ist mit einem klaren Stabilitätsauftrag ausgestattet.
Das entscheidende Qualitätsmerkmal ist die
Unabhängigkeit der Zentralbank von politischen Weisungen jeder Art. Der
Maastrichter Vertrag ist in diesem Punkt kompromißlos und stattet die
Europäische Zentralbank mit einer dreifach gesicherten Unabhängigkeit
aus: Sie ist institutionell, personell und operativ
unabhängig.
- Institutionelle
Unabhängigkeit
Die im Europäischen Zentralbankrat vertretenen
nationalen Notenbanken müssen spätestens ab 1999 unabhängig
sein.
- Personelle Unabhängigkeit
Der Rat der EZB besteht aus:
• Geschäftsführenden Direktoren
(für acht Jahre berufen, Wiederwahl nicht
möglich)
• Nationalen Notenbankpräsidenten (für
fünf Jahre berufen, Wiederwahl
möglich)
- Operative Unabhängigkeit
Die EZB ist bei Auswahl und Einsatz der geldpolitischen
Instrumente frei.
3.2. Deutschlands Rolle in
Europa
Ein starkes Europa- Engagement aller Bundesregierungen
entspricht den vitalen Interessen Deutschlands: Stütze und Motor der
europäischen Einigung war von Anfang an die deutsch-französische
Freundschaft, die von Konrad Adenauer und dem damaligen französischen
Staatspräsidenten Charles de Gaulle begründet und von allen
nachfolgenden Regierungen weiter ausgebaut wurde. Sie haben der
europäischen Einigung immer wieder neue Impulse gegeben.
Nicht nur mit Frankreich, sondern mit all seinen EU-
Partnern verbindet die Deutschen eine weitreichende Übereinstimmung in den
grundlegenden Werten und politischen Zielen.
3.3. Das demokratische Europa - Die
Europäische Union wächst
Die EU wächst nicht nur enger zusammen, sondern
vergrößert sich auch um neue Mitgliedstaaten. In die Union kann jeder
europäische Staat aufgenommen werden, der demokratisch verfaßt ist
und die Menschenrechte achtet. Voraussetzung für den Beitritt ist
außerdem eine markwirtschaftliche Wirtschaftsordnung.
Der Beitritt zur Union bedeutet für jedes neue
Mitgliedsland einen umfassenden Neuanfang: Wenn ein Staat Mitglied der
Europäischen Union wird, übernimmt er die gesamte bis dahin
geschaffene Rechtsordnung der Union.
Die EU wird in nicht allzuferner Zukunft neue
Mitgliedstaaten aufnehmen. Sowohl Malta und Zypern als auch den Staaten Mittel-
und Osteuropas wurde bereits eine klare Beitrittsperspektive eröffnet. Bei
den kommenden Beitrittsverhandlungen wird es sicher nicht leicht werden, die
Interessen aller Staaten unter einen Hut zu bringen, etwa wenn es um die
Agrarpolitik geht.
Dennoch darf kein falscher Gegensatz zwischen einer
Vertiefung der Union und ihrer Erweiterung aufgebaut werden. Auf die Dauer kann
die Europäische Union nur Bestand haben, wenn sie sich ihrer Verantwortung
als Stabilitätsanker in Europa bewußt ist. Die EU bleibt ein Modell
für einen fairen Umgang miteinander. Oberstes Ziel aller
Beitrittsverhandlungen bleibt ein Kompromiß, in dem die Interessen aller
berücksichtigt werden.
Europäischen Union - Erweiterung
"Jeder europäische Staat kann beantragen, Mitglied
der Europäischen Union zu werden", heißt es in Artikel O des
Vertrages über die Europäische Union. Eine
offizielle Begriffsbestimmung des Wortes "europäisch" gibt es nicht. Der
Ausdruck umfaßt geographische, historische und kulturelle Elemente, die
die europäische Identität ausmachen. Auch die Voraussetzungen für
die Mitgliedschaft werden im Vertrag nicht näher erläutert. Einzelne
Bedingungen lassen sich allerdings der Präambel und Art. F des Vertrages
über die Europäische Union entnehmen (Bekenntnis zu den
Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte,
Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit).
Der Europäische Rat von Kopenhagen vom 21. und
22. Juni 1993 hat mit Blick auf die Beitrittswünsche der mittel- und
osteuropäischen Länder Voraussetzungen für eine EU-
Mitgliedschaft formuliert, die auch für alle übrigen an einem Beitritt
interessierten, europäischen Staaten gelten: "Als Voraussetzung für
die Mitgliedschaft muß der Beitrittskandidat eine institutionelle
Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche
Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den
Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine
funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem
Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
Die Mitgliedschaft setzt ferner voraus, daß die
einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden
Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der Politischen Union
sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen
können."
Neue Mitgliedstaaten müssen mit ihrem Beitritt das
gesamte rechtliche Regelungsgefüge der EU übernehmen. Immer wenn die
Anwendung des Unionsrechts zu schweren Problemen in den neuen oder auch den
alten Mitgliedstaaten führen würde, können
Übergangsregelungen vereinbart werden. Sie werden in Beitrittsverhandlungen
erarbeitet, die in der Regel einige Jahre dauern.
4. Der “Euro kommt”
4.1. Stabilität des
Euro
Wenn sich der Teilnehmerkreis an der Währungsunion
durch nachhaltige Erfüllung der vorgeschriebenen Stabilitätskriterien
auszeichnet, wird der Euro zum Zeitpunkt der Umstellung nicht schlechter oder
weicher sein als die Währungen der Teilnehmerländer.
Viele der möglichen Beitrittskandidaten hatten zum
Jahresende 1997 Preissteigerungensraten, die nur unwesentlich über oder
sogar unter derjenigen der Bundesrepublik lagen. Die beiden wichtigsten
Länder - Frankreich und Deutschland - lagen bei 1,7 bzw. 1,9 Prozent
Inflation.
Eine "Wasserdichte" Garantie für die
Stabilität des Euro auch auf längere Sicht kann selbst der beste
Vertrag nicht bieten. Es kann aber auch niemand garantieren, daß die
D-Mark ohne die Währungsunion nach dem Jahr 2000 noch genauso stabil ist
wie heute.
"Der EURO muß und wird so stabil sein wie die
D-Mark! Wir werden in Europa kein einheitliches
Geld in Umlauf bringen, das schwächer ist als
unsere stärkste Währung."
(Jaques Santer / Präsident der
Europäischen Kommission)
10 EURO- CHANCEN AUF EINEN
BLICK
Quelle: Europäisches Parlament; Grafik:
Zeitbild
- Export- Bonus - Offene
Märkte, berechenbare Währungsrelationen
- Arbeitsplatzsicherung - Keine
Gefährdung von Arbeitsplätzen durch Währungskrisen
- Euro- Wettbewerbsdynamik-
Stärkung Europas gegenüber Japan und USA
- Euro- Innovationsschub - Mehr
Wettbewerb an den Finanzplätzen schafft investitionsfreundliches
Klima
- Euro- Sparprämie -
Gemeinsame Währung macht Geldumtausch überflüssig
- Europäische
Stabilitätsinsel - Geringere Abhängigkeit von Turbulenzen auf den
Weltfinanz- und Devisenmärkten
- Spekulanten- Abwehr - Wirksame
Abwehrwaffe gegen Großspekulanten
- Stabilitätskultur -
Maastrichter Kriterien sorgen für stabiles Geld
- Friedensimpuls - Enge Bindung
zwischen den Euro- Nationen
- Zukunftsfähigkeit -
Scheitern der Währungsunion bringt Rückfall in nationalen
Protektionismus und Abwertungswettlauf
Die D-Mark sorgt seit fast fünf Jahrzehnten
für stabiles Geld in Deutschland. Deshalb ist die Furcht verbreitet, die
Deutschen könnten bei der Einführung des Euro am Ende auf der
Verliererseite stehen. Warum lassen wir nicht einfach alles beim alten und
behalten die nationalen Währungen bei? Oder verschlafen wir die Zukunft,
wenn wir jetzt die Chance zur Europawährung nicht ergreifen? Die Grafik
zeigt die zehn wichtigsten Gründe, weshalb der Euro für die Deutschen
mehr Chancen als Risiken bringt.
4.2. Zur Europäischen Wirtschafts- und
Währungsunion
Europäische Gemeinschaft (EG)
- Mit dem Inkrafttreten des
Vertrages von Maastricht am 1. November 1993 wurde der EWG-Vertrag in
EG-Vertrag, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft in Europäische
Gemeinschaft umbenannt, da die Gemeinschaft mittlerweile nicht mehr nur für
Wirtschaftsfragen, sondern für weitere Politikbereiche zuständig ist.
- Hat die Errichtung eines
Gemeinsamen Marktes und darauf aufbauend die Verwirklichung einer Wirtschafts-
und Währungsunion zum Ziel. Darüber hinaus wird sie z.B. in den
Politikbereichen Landwirtschaft, Handel, Verkehr, Soziales, Gesundheit, Bildung
und Kultur tätig, aber auch auf den Gebieten Umwelt, transeuropäische
Netze, Industrie, Forschung und technologische Entwicklung sowie
Entwicklungszusammenarbeit.
Grundzüge der
Wirtschaftspolitik
- Stellen den allgemeinen Rahmen
dar, an dem sich die Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten ausrichten sollen.
- Sie werden vom Rat der
Wirtschafts- und Finanzminister jährlich aufgestellt und bilden ein
wesentliches Element der multilateralen Überwachung, bei der ihre
Einhaltung streng kontrolliert wird.
Wirtschafts- und Währungsunion
(WWU)
- in dem die Grundfreiheiten des
Binnenmarktes verwirklicht sind,
- die Wirtschaftspolitiken
zwischen den Mitgliedstaaten eng aufeinander abgestimmt werden,
- die Wechselkurse der
Teilnehmerländer unwiderruflich festgelegt sind und die Geld- und
Wechselkurspolitik gegenüber Drittlandswährungen nur noch einheitlich
betrieben wird.
- Langerfristig gehört zu
einer WWU auch die Einführung einer einheitlichen
Währung.
Europäisches Währungssystem
(EWS)
- Ist ein System fester, aber
anpassungsfähiger Wechselkurse. Es wurde am 13. März 1979 in Kraft
gesetzt. Seine Regeln sind in einem Abkommen zwischen den am System beteiligten
EG-Notenbanken festgelegt worden.
- Ziel des EWS ist es, in der
Gemeinschaft eine Zone monetärer Stabilität zu schaffen.
- Zwischen den
Teilnehmerwährungen sind Leitkurse festgelegt, von denen die Wechselkurse
nur um einen bestimmten Prozentsatz nach oben oder nach unten abweichen
dürfen. Bei Erreichen der Schwankungsmargen sind die Zentralbanken zur
Kursstützung verpflichtet. Das heißt, sie müssen die
Schwankungen durch An- oder Verkauf auf den Devisenmärkten in den
festgesetzten Grenzen halten. Infolge der Spannungen innerhalb des EWS im Sommer
1993 sind die Bandbreiten nach oben und unten am 2. August 1993
vorübergehend von 2,25 Prozent bzw. 6 Prozent auf 15 Prozent erweitert
worden.
- Ende 1996 nahmen bis auf
Griechenland, Großbritannien und Schweden alle Unionsmitglieder am
Wechselkursmechanismus des EWS teil.
- Mit Beginn der
Währungsunion wird ein reformiertes EWS, das sogenannte EWS II, in Kraft
treten, bei dem der Euro Anker des Systems ist.
Europäisches Währungsinstitut
(EWI)
- Hat mit dem Beginn der 2.
Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1994 seine Arbeit
aufgenommen.
- Aufgabe des EWI ist es, die
Koordinierung der geldpolitischen Zusammenarbeit zu stärken, die Endstufe
der WWU technisch und organisatorisch vorzubereiten und die Entwicklung der ECU
zu überwachen.
- Das EWI löst den
Ausschuß der EG- Zentralbankpräsidenten ab. Es hat seinen Sitz in
Frankfurt am Main, ebenso wie künftig die Europäische Zentralbank.
- Oberstes Leitungsgremium ist
der EWI-Rat, dem der Präsident des EWI (erster EWI- Präsident ist der
Belgier Alexandre Lamfalussy) sowie die Präsidenten der nationalen
Zentralbanken der Europäischen Union
angehören.
4.3. Die "ECU" (EUROPEAN CURRENCY
UNIT)
- Die ECU, zu deutsch:
Europäische Währungseinheit, ist eine gemeinschaftliche Rechen- und
Bezugsgröße, die mit dem Europäischen Währungssystem
eingeführt wurde.
- Die ECU beruht auf einem
Währungskorb, der sich zu unterschiedlichen Beiträgen aus den
Währungen der Mitgliedstaaten zusammensetzt, und zwar abhängig von
deren Wirtschaftskraft.
- Die ECU fungiert im
Europäischen Währungssystem u.a. als Bezugsgröße im
Wechselkursmechanismus, als Abrechnungsgröße und als
Rechengröße für Finanzoperationen innerhalb der
Europäischen Gemeinschaft; in diesem Zusammenhang wird sie als
“offizielle ECU” bezeichnet.
- Auch im internationalen
Bankgeschäft hat sich die ECU als Anleihewährung etabliert.
- Mit Beginn der Endstufe der
WWU am 1. Januar 1999 wird der amtliche ECU- Korb abgeschafft und im
Verhältnis 1:1 durch den Euro ersetzt.
Die “ECU”
- Als rechnerische
Bezugsgröße des EWS wurde am 1. Januar 1979 die ECU (European
Currency Unit) eingeführt.
- Die ECU erfüllt innerhalb
des Europäischen Währungssystems eine dreifache Funktion. Sie dient
als:
- Bezugsgröße im
Wechselkursmechanismus,
- Rechengröße bei Finanzierungsoperationen,
- Zahlungsmittel und Reserveinstrument der EWS-
Zentralbanken untereinander.
- Wird sie als Recheneinheit im
Rahmen der Gemeinschaftspolitiken, zum Beispiel bei der Strukturpolitik,
angewendet.
- Die ECU ist keine
eigenständige Währung, sondern ein “Währungskorb”. In
ihm sind die Währungen aller EU- Länder mit bestimmten Beträgen
entsprechend ihrer Wirtschaftskraft vertreten; 1 ECU ist seit September 1989
jeweils die Summe aus:
- Deutsche Mark 0,6242 DM
- Französischer Franc 1,332 FF
- Pfund Sterling 0,08784 GBP
- Niederländischer Gulden 0,2198 NLG
- Belgischer Franc 3,301 BEF
- Luxemburgischer Franc 0,130 LUF
- Italienische Lira 151,8 ITL
- Spanische Peseta 6,885 ESP
- Dänische Krone 0,1976 DKK
- Irisches Pfund 0,008552 IEP
- Portugiesischer Escudo 1,393 PTE
- Griechische Drachme 1,44
GRD
- Damit enspricht 1 ECU zur Zeit
(Stand: Juli 1997) rund 1,98 DM.
- Die Zusammensetzung des
Währungskorbes ist mit Inkrafttreten des Vertrages von Maastricht am 1.
November 1993 eingefroren, nachdem sie zuvor im September 1984 und 1989 im
Zusammenhang mit der Aufnahme der Drachme bzw. der Peseta und des Escudos
revidiert wurde.
- Deshalb sind im
Währungskorb nur die Währungen derjenigen Länder enthalten, die
bereits damals EG-Mitglieder waren. Mit Beginn der Endstufe der WWU zum 1.
Januar 1999 wird der amtliche ECU- Korb
abgeschafft.
Quellen: Commerzbank, Reuters/EU-
Kommission
EURO
- Name der künftigen
europäischen Währung.
Wechselkurs
- Der Wechselkurs gibt den Preis
an, der in inländischer Währung für ausländische
Zahlungsmittel gezahlt werden muß.
4.4. Von der D-Mark zum Euro
4.4.1. Der Nutzen einer gemeinsamen Währung in Europa
Jeder Bürger sollte wissen, was die
Europäische Währungsunion für ihn persönlich und für
seine Finanzen bedeutet. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie stabil der
Euro sein wird.
Mit einer Münze zahlen
Wenn ein Amerikaner mit dem Auto von New York nach San
Francisco reist, legt er 4.840 km zurück und fährt durch elf Staaten.
Aber er zahlt überall mit einer Währung, dem Dollar. Wenn ein
Deutscher von Hamburg nach München fährt, muß er 782 km fahren
und fünf Bundesländer durchqueren. Aber überall wird das gleiche
Geld akzeptiert, die D-Mark.
Wenn ein Europäer von Bremen über Eindhoven
und Brüssel nach Paris fahren will, sind das 618 km durch vier Staaten. Und
wenn er unterwegs tanken muß, etwas Obst kaufen oder eine Tasse Kaffee
trinken möchte, dann muß er mit vier verschiedenen Währungen
zahlen und zum Schluß immer ein paar Münzen übrigbehalten, die
im Nachbarland nicht gelten.
Das wird sich ändern. Wenn der Euro kommt,
daß gilt in allen Ländern der Europäischen Union (EU), die die
"Reifeprüfung" schaffen, nur noch eine Währung.
Das bedeutet zum Beispiel:
- Kein lästiges
Geldwechseln mehr, keine Gebühren beim Umtausch
- Jeder erkennt auf einen Blick,
ob der Kaffee, das Hemd, die Schuhe billiger oder teurer sind als zu Hause.
- Überweisungen in
Länder der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU)
gehen schneller und kosten weniger.
- Wichtiger noch: Der Handel in
Europa, dem wichtigsten Markt für deutsche Produkte, kann sich ohne die
Gefahr von Währungsschwankungen entwickeln. Genauso wie in München,
Kassel oder Dresden: es gilt überall das gleiche Geld. Das spart Kosten und
macht vor allem in Deutschland viele Arbeitsplätze sicherer.
4.4.2. Wann und wie kommt der
Euro?
Zeitplan:
Beim Europa- Gipfel im Dezember 1995 wurde nochmals
bekräftigt:
Vom 1. Januar 1999 an wird mit dem Euro gerechnet. Aber
zunächst nur im Finanzsektor. Das bedeutet, daß die Zentralbanken,
die Sparkassen und Geschäftsbanken, die Fonds und andere Geldsammelstellen
untereinander schon in Euro abrechnen. Die Bürger der teilnehmenden
Länder dagegen tauschen ihre Francs, Gulden, D-Mark, Schilling oder
Kronen erst nach der Jahrtausendwende - ab 2002 – gegen den Euro
ein.
Umtausch:
Die teilnehmenden Staaten wollen ihre verschiedenen
nationalen Währungen in eine gemeinsame umtauschen - und zwar wertgleich.
Das bedeutet: niemand soll dabei etwas gewinnen oder verlieren.
Deshalb bedeutet der Eintritt in die EWWU auch;
Keine Währungsreform: Denn dabei handelt es sich
immer um eine Notmaßnahme. Sie ist bei einer "galoppierenden Inflation",
nach einem verlorenen Krieg oder im Fall eines Staatsbankrotts oft der einzige
Ausweg. Doch bei den Ländern, die sich für den Beitritt zur EWWU
qualifizieren, ist es genau umgekehrt: deren Regierungen müssen vor
Eintritt in die Währungsunion beweisen, daß sie den Geldwert stabil
und die Staatsfinanzen unter Kontrolle halten (Konvergenzkriterien). Nur dann
können sie mitmachen. Für die Bürger bedeutet das, der Umtausch
vollzieht sich!
Wertgleich:
Alles, was sich in Geld ausdrücken läßt,
wird einheitlich umgerechnet: Löhne, Preise, Mieten, Pachten, Steuern,
Guthaben auf Spar- und Gehaltskonten, Wertpapiere, öffentliche und private
Kredite, Aktien. Also, kein Gewinn, kein Verlust.
Weniger Geld - und trotzdem nicht ärmer
Niemand wird bei Einführung des Euro Vorteile oder
Nachteile haben. Das gilt auch innerhalb der Europäischen Union. Deshalb
wird ein Franzose, Belgier, Österreicher oder Niederländer für
seine Francs, Schilling oder Gulden weniger Euro bekommen als ein Deutscher
für seine D-Mark. Für einen Dollar beispielsweise muß ein
Belgier oder Österreicher - in Franc oder Schilling gerechnet - ja auch
mehr zahlen.
Das gleiche Prinzip gilt auch innerhalb der Länder.
Da ein Euro aus heutiger Sicht fast doppelt soviel wert sein wird wie eine
D-Mark - der heutige Kurs wäre etwa 1 zu 1.85, müssen alle in D-Mark
ausgedrückten Werte entsprechend umgerechnet werden. Bei wertgleicher
Umstellung auf den Euro haben die Bürger in Zukunft also kleinere
Geldbeträge im Portemonnaie, können sich dafür aber genauso viel
kaufen.
Aus einem monatlichen Einkommen von 2.700 DM würde
z. B. ein Gehalt von 1.459,56 Euro. Das wäre schmerzlich, wenn sich nicht
auch die Miete von 750 DM auf 405,40 Euro verringern würde - oder der Preis
für einen Liter Benzin von 1,56 DM auf 0,84 Euro.
Ähnliches gilt für alle anderen Preise. Viele
fürchten allerdings, einige Händler würden die Gunst der Stunde
nutzen, für eigene Gewinne bei der Festsetzung der neuen
Preise: Bei der Umrechnung kommt es natürlich auch
zu "krummen Zahlen". Wenn ein Händler von 10,10 auf 10,50 Euro aufrundet,
werden die Kunden das rasch merken. Sie gehen zur Konkurrenz, die so schlau ist,
auf 9,95 Euro abzurunden. Der harte Wettbewerb im Einzelhandel ist der beste
Schutz für die Verbraucher. Vertraglich vereinbarte Preise (Miete,
Versicherung usw.) müssen ohnehin exakt umgerechnet werden.
Kein Sparer verliert etwas
Alles, was sich in Geld ausdrücken läßt,
wird wertgleich umgerechnet. Das gilt natürlich auch für alle
Guthaben, für Sparkassenbriefe, Bausparverträge, Lebensversicherungen,
Anleihen, Investmentanteile, Bundesschatzbriefe oder Aktien. Und es gilt
gleichermaßen für Kredite, öffentliche wie private.
Alle Geldbeträge werden in Euro ausgedrückt
niedriger sein - aber ihren Wert behalten.
Die Zinssätze bleiben
Nicht verringert werden selbstverständlich die
Zinssätze oder Dividenden. Aber wenn eine Anleihe zu 6% vorher 6,00 DM
einbrachte, würden es dann - beim Kurs von 1 : 1.85 - 3,24 Euro sein.
Entsprechend ist es bei Festgeldern, Sparbüchern, Sparbriefen, dem Nennwert
von Aktien und Anleihen. Sie alle werden optisch niedriger sein, aber den alten
Wert behalten.
Das Sparverhalten ändern?
Weil alles nur umgerechnet wird, ist es wenig sinnvoll -
und oft sogar mit Verlusten verbunden, allein wegen der kommenden
Währungsunion Sparverträge oder Lebensversicherungen zu kündigen,
aus Bausparverträgen auszusteigen oder nur mit Blick auf den Euro die
Ersparnisse in Fremdwährungen anzulegen. Lassen Sie sich nicht von falschen
Propheten und selbsternannten Gurus aufs Glatteis spekulativer Geschäfte
führen. Viele wirtschaften vor allem in die eigenen Taschen. Während
beim Umtausch der D-Mark in die Euro- Währung keine Verluste zu
befürchten sind, können übereilte Umdispositionen böse
Überraschungen zur Folge haben.
So stabil wie die D-Mark?
Oft wird die Sorge geäußert, der Euro werde
weniger stabil sein als die D-Mark. Diese Sorge nehmen die Sparkassen sehr
ernst. Die Währungsunion birgt Risiken, wenn die strikte
Stabilitätsorientierung des Maastricht- Vertrages nicht eingehalten wird.
Hier liegt die Verantwortung der Politik. Die Sparkassen werden sich im
Interesse ihrer Kunden nachhaltig dafür einsetzen, daß die
künftige Euro- Währung ebenso stabil wird wie die D-Mark.
Auf die Sparkassen als "Anwalt der Sparer" können
Sie sich verlassen.
Der Maastricht- Vertrag bietet alle Voraussetzungen
für einen stabilen Euro. Die zukünftige Europäische Notenbank
folgt dem erfolgreichen Muster der Deutschen Bundesbank. Die EU- Länder,
die an der Währungsunion teilnehmen, müssen sich zuvor durch ihre
Stabilitätspolitik und durch Begrenzung der öffentlichen Schulden
dafür qualifizieren. Sie müssen durch ihre Politik beweisen, daß
sie die Verpflichtung des Vertrages von Maastricht ernst nehmen. Überdies
wird auf deutschen Vorschlag der Abschluß eines "Stabilitätsvertrags"
diskutiert, der auch in Zukunft nachhaltig für eine Begrenzung der
Staatsverschuldung und stabile Verhältnisse sorgen soll.
Die Europäische Währungsunion bietet die
Chance, innerhalb Europas eine große Stabilitätszone zu schaffen und
die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zu vertiefen. Das dient nicht
nur der Sicherung unserer wirtschaftlichen Zukunft und von Millionen von
Arbeitsplätzen. Es dient auch der Sicherung des Friedens in
Europa.
4.4.3. Fragen zur Europäischen Wirtschafts-
und Währungsunion an
Bundesfinanzminister Dr. Theo
Waigel
Herr Minister Waigel, was bringt der Euro uns und den
anderen Europäern?
Waigel:
- Der Euro bringt in einem
großen Binnenmarkt Europa einen Wirtschaftsraum mit größerer
Preisstabilität, stärkerem Wirtschaftswachstum und besseren
Voraussetzungen für neue Arbeitsplätze.
- Vor allem aber wird der Euro
eine gemeinsame gute und harte Währung sein, nach dem Vorbild der Deutschen
Mark. Unser erfolgreiches Stabilitätsmodell ist in Europa anerkannt.
Wer oder was garantiert uns denn die Stabilität
der künftigen Europa- Währung?
Waigel:
- Im Mai 1998 werden die Staats-
und Regierungschefs der Europäischen Union darüber entscheiden, welche
Länder sich für die Währungsunion – und damit für den
Euro – qualifiziert haben.
- Die Entscheidung ist aber
nicht willkürlich, sondern richtet sich nach dem Vertrag. Der sagt ganz
eindeutig: Nur wer ein hohes Maß an Stabilität mitbringt, kann an der
Währungsunion teilnehmen. Das heißt: die Preise müssen stabil
sein, die Zinsen niedrig, die Wechselkurse verläßlich und die
Staatsfinanzen in Ordnung.
- Außerdem wird die
Europäische Zentralbank über die Stabilität des Euro wachen. Und
die ist nach dem Modell der Bundesbank geschneidert.
- Außerdem haben sich alle
Mitgliedstaaten in einem weltweit einmaligen Pakt - dem sog. Stabilitäts-
und Wachstumspakt - zu strikter Haushaltsdisziplin verpflichtet. Auch dadurch
wird die Stabilität des Euro gesichert.
Welche EU- Staaten werden denn überhaupt an der
WWU teilnehmen?
Waigel:
- Das wird vom Europäischen
Rat im Mai 1998 auf der Grundlage der Ist- Zahlen 1997 entschieden. Es
gilt die Einhaltung der im Vertrag von Maastricht festgelegten
Konvergenzkriterien als Eintrittsbedingung.
- In den Jahren seit Maastricht
hat sich in der EU eine erstaunliche Stabilitätskultur entwickelt. In fast
allen EU- Ländern sehe ich großen Ehrgeiz, die
Stabilitätsbedingungen für die Währungsunion zu erfüllen. Um
ein Beispiel zu nennen: Anfang der 80er Jahre lag die Inflationsrate im
europäischen Durchschnitt noch bei 13 %. Heute liegt sie – im
Durchschnitt – unter 2 %! Andererseits:
- Beim Abbau der
Haushaltsdefizite ist noch viel zu tun. Darum bemühe ich mich in
Deutschland. Und das tun andere Finanzminister in ihren Ländern auch.
Was passiert aber, wenn Mitgliedstaaten Probleme mit
der Stabilität bekommen?
Waigel:
- Die im Vertrag
festgeschriebenen Stabilitätsbedingungen gelten auf Dauer – die
Währungsunion ist als Stabilitätsunion konzipiert.
- Der Maastricht- Vertrag und
der Stabilitäts- und Wachstumspakt sehen sieht für Länder, die in
Gefahr geraten, vom Pfad der finanzpolitischen Tugend abzuweichen, Sanktionen
bis hin zu Geldstrafen vor.
Reicht das?
Waigel:
- Um die Haushaltsdisziplin und
damit die Stabilität dauerhaft zu stärken, hat der Europäische
Rat im Juni 1997 in Amsterdam endgültig den Stabilitäts- und
Wachstumspakt beschlossen. Ich hatte dazu bereits im November 1995 die
Initiative ergriffen.
- Alle EU- Mitgliedstaaten haben
sich verbindlich verpflichtet, die Defizitgrenze von 3 Prozent auch in
wirtschaftlich ungünstigen Zeiten nicht zu überschreiten.
Mittelfristig müssen sie sogar einen nahezu ausgeglichenen oder
überschüssigen Haushalt anstreben. Dies ist noch strikter, als ich
selbst vorgeschlagen habe. Wir brauchen einen deutlichen Sicherheitsabstand zu
der 3-Prozent-Obergrenze.
Welche konkreten Maßnahmen sind vorgesehen,
sollte ein Teilnehmer dies nicht einhalten können?
Waigel:
- Sollte ein Land dennoch in
seiner Haushaltsplanung oder im Haushaltsvollzug die Defizitgrenze des
Maastricht- Vertrages überschreiten, werden Sanktionen greifen.
- Ergreift der betreffende
Mitgliedstaat trotz klarer Empfehlung des Ministerrats keine wirksamen
Maßnahmen zur Korrektur des übermäßigen Defizits,
muß er bereits zehn Monate nach der Defizitmeldung eine
Stabilitätseinlage bei der Gemeinschaft hinterlegen. Ihre Höhe
beträgt wenigstens 0,2 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und erhöht
sich proportional zur Defizitüberschreitung bis zu einer Obergrenze von 0,5
Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Besteht auch zwei Jahre später noch ein
übermäßiges Defizit, wird die Einlage zu einer Geldstrafe und
nicht mehr zurückgezahlt.
- Wir sind uns in der
Europäischen Union einig: Nur im Rahmen ökonomischer Stabilität
und finanzpolitischer Solidität kann Europa nach innen und außen
bestehen.
Und was geschieht während der
Übergangsphase, also bis zur Errichtung der Europäischen Zentralbank
spätestens 1999? Behalten wir bis dahin unsere starke
Bundesbank?
Waigel:
- Während der ganzen
Vorbereitungszeit bleibt die geldpolitische Verantwortung für Deutschland
voll bei der Bundesbank. Es gibt keine Grauzonen geldpolitischer
Zuständigkeiten. Auch das gehört zu dem Stabilitätssystem.
Welche Bedeutung kommt Frankfurt als dem Sitz der
Europäischen Zentralbank zu?
Waigel:
- Die Errichtung der
Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Main ist ein wichtiger Erfolg
für Deutschland, aber auch ein Vorteil für die gesamte
Europäische Union. Denn damit knüpft die künftige gemeinsame
Währung an die Stabilitätstradition der D-Mark an.
- Die Heimat der
Währungsstabilität in Deutschland und in Europa ist und bleibt also
Frankfurt, wo die Deutsche Bundesbank zu Hause ist und das Europäische
Währungsinstitut als Vorläuferin der Europäischen Zentralbank
seine Arbeit aufgenommen hat.
- Durch den Standort Frankfurt
gewinnt der Finanzplatz Deutschland an Bedeutung.
Herr Minister, was wird aus der D-Mark?
Waigel:
- Niemand braucht sich zu
sorgen, wir hätten die Mark geopfert oder an Europa
“verschenkt”. Die D-Mark steht international für die
bewährte deutsche Stabilitätspolitik. Sie ist das Symbol unseres
wirtschaftlichen Erfolgs, unseres Wohlstands. Wir bringen sie in eine
Gemeinschaft ein, in der Stabilität gesichert sein wird wie in Deutschland.
- Damit machen wir Europa zu
einer größeren Stabilitätsgemeinschaft, die den
Herausforderungen der Zukunft gewachsen ist. Das ist ein wirksamer Beitrag zu
Wohlstand und sozialer Sicherheit auch bei uns. Was kann uns Deutschen
eigentlich Besseres passieren als eine Ausweitung unserer
Stabilitätskultur?
Aber die Mark ist doch auch ein Symbol für das
deutsche Wirtschaftswunder?
Waigel:
- Ja, sicher. Die D-Mark hat bei
uns eine sehr große Rolle gespielt. Sie war wichtig für den Neuanfang
nach dem Krieg. Die D-Mark verkörpert ein gutes Stück nationaler
Identität. Aber künftig geht es um unsere europäische
Identität.
- Wir behalten auf jeden Fall
eine stabile Währung, denn die Sicherungen des Vertrages von Maastricht
werden greifen. Auch andere Länder geben ja etwas für sie sehr
Wichtiges auf. Sie verzichten auf ihren Franc, ihren Gulden usw. Ihre
Regierungen verzichten darauf, den Zentralbanken eine bestimmte Zinspolitik
vorzuschreiben oder ihre Haushaltsdefizite durch Notenbankkredite auszugleichen.
Dieser bequeme Weg ist bereits heute versperrt.
Was bedeutet die Umstellung der Währung? Was
wird mit unserem Einkommen?
Waigel:
- Die Einführung des Euro
ist keine Währungsreform. Das bedeutet: keine Abwertung und kein Neuanfang
bei Null mit Kopfgeld wie 1948.
- Alle DM-Beträge werden
entsprechend dem am 1. Januar 1999 vom Ministerrat festgelegten Umstellungssatz
einheitlich in Euro umgerechnet. Damit werden bei der Währungsunion
Sparguthaben, Versicherungen, Renten, Löhne und Gehälter zum gleichen
Kurs auf die neue Währung umgestellt, alles behält seinen Wert. Auch
die Preise werden entsprechend umgestellt. Die Deutschen bekommen dann
genausoviel für ihr Geld wie vor der Umstellung.
Aber kostet die Umstellung nicht auch viel Geld?
Waigel:
- Natürlich ist die
Umstellung mit Kosten verbunden. Münzen und Banknoten müssen
entworfen, dann geprägt und gedruckt werden. Automaten, Konten, Formulare
und Verträge müssen entsprechend umgestellt oder geändert werden.
Das alles ist nicht umsonst zu machen und wird auch einige Zeit brauchen.
- Den einmal anfallenden Kosten
der Umstellung stehen aber die dauerhaften Vorteile der Wirtschafts- und
Währungsunion gegenüber.
Lohnt sich also die Umstellung?
Waigel:
- Im Privat- und
Geschäftsleben werden wir künftig viel Geld sparen. So entfallen die
Gebühren für den Geldumtausch, und auch Wechselkursverluste gibt es in
der Währungsunion nicht mehr. Die Brüsseler Kommission hat allein die
jährlichen Kosten für den Währungsumtausch zwischen
sämtlichen Mitgliedstaaten auf rund 40 Milliarden Mark geschätzt.
Ist das alles?
Waigel:
- Natürlich nicht. Eine
einheitliche Währung bedeutet auch mehr Preistransparenz und mehr
Wettbewerb. Das kommt den Verbrauchern zugute.
- Und: Mit dem Euro wird die
Europäische Union zum bedeutendsten Finanzmarkt der Welt. Jeder
Kreditnehmer und jeder Investor kann dann ohne jedes Wechselkursrisiko auf ihr
gesamtes Kapitalangebot zurückgreifen.
- Vor allem aber geben wir mit
der Währungsunion unseren Unternehmen mehr Planungssicherheit bei ihren
Kalkulationen. Diese können in Europa nicht mehr durch
Wechselkursänderungen zunichte gemacht werden. Die deutsche
Exportwirtschaft und alle, die von ihr leben, wissen das zu
schätzen.
5. Persönliche Einschätzung zu den
Vereinigten Staaten von Europa
Ich denke die Europäische- Union hat Vor- und
Nachteile.
Nachteile sehe ich u.a. in den folgenden
Gesichtspunkten:
Die Währung jedes Landes ist doch ein Stück
Kultur, was ist ein Brite ohne sein
Pfund, das wäre das gleiche als würde man Ihm
sein Königshaus abschaffen was
unvorstellbar wäre.
Außerdem würde das Konkurenzdenken der Firmen
um einiges härter, das hätte
zwar Vorteile für den
"Ottonormalverbraucher”, aber dadurch sind dann einige
Unternehmen dem Konkurs geweiht, was wiederum
Arbeitsplätze kosten würde.
Durch den Euro fallen schon genug Arbeitstellen weg z.B.
an den Grenzen zu
Nachbarstaaten und an den Umtauschstationen.
Der “kleine Mann” wird sowieso als Verlierer
dastehen siehe Wiedervereinigung, wo
der Umtauschkurs bei 1:2 lag. Oder was wird, wenn der
Euro nicht so stabil wie die
D-Mark wird? Wenn nicht kann sich jeder ausrechnen was
in Deutschland und auch
in den anderen Ländern “abgehen”
wird.
Deutschland ist nach meiner Meinung noch gar nicht
bereit für den Euro. Die Staatsverschuldung ist viel zu
hoch und das man die Neuverschuldung innerhalb nur eines Quartals von 3,5% auf
2,7% senken kann ist unmöglich, denn die Arbeitslosenzahlen steigen weiter
und die Steuereinnahmen werden immer weniger. Außerdem ist die
verbleibende Zeit viel zu kurz, wenn man die Einführung nicht noch um zwei
bis drei Jahr verschiebt wird der Euro, nach meiner Meinung “baden
gehen”, da die meisten Länder nicht die wirtschaftlichen
Voraussetzungen haben, wie z.B. Italien die Lira ist doch
“Spielgeld” und trotzdem sind sie mit dabei ich finde so etwas
drückt den Wert des Euro unwahrscheinlich nach unten.
Es würde mich nicht wundern, wenn der Euro nur ein
Vorwand der großen Firmen
und Banken ist, um Ihre Gewinne zu
erhöhen.
Der Euro hat auch Vorteile
Die größten Vorteile sehe ich für die
wirtschaftliche Entwicklung hinsichtlich
- der Euro- Wettbewerbsdynamik - Stärkung Europas
gegenüber Japan und USA
- Offene Märkte, berechenbare
Währungsrelationen
- Geringere Abhängigkeit von Turbulenzen auf den
Weltfinanz- und
Devisenmärkten
sowie für die
Entwicklung einer engen Bindung zwischen den Euro- Nationen, was sich
friedensstabilisierend auswirkt.
Für die Bevölkerung sehe ich die Vorteile z.
B. in dem Vorhandensein einer einheitlichen Währung, wodurch der
Geldumtausch in Europa unnötig wird. Außerdem ermöglicht diese
einheitliche Währung einen besseren Preisvergleich beim Kauf und
Verkauf.
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