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Die Europäische Union
Die
Europäische Union
Inhalt:
- Die
Geschichte der EU
- Idee
Europas bis zum 2. Weltkrieg
- Europäische
Systeme nach dem 2. Weltkrieg:
- Inkubationsphase
- Gründungsphase
- Konsolidierungsphase
- Erweiterung
und neue Ideen
- Aktuelle
Situation
- Die
Mitgliedsstaaten
- Das
Institutionensystem
- Verfassungs-
und Normensystem
- Europäischer
Rat und Ministerrat
- Europäische
Kommission
- Europäisches
Parlament
- Europäischer
Gerichtshof
- Weitere
Institutionen
- Die
Politikbereiche
- Agrarpolitik
- Wirtschafts-
und Währungspolitik
- Außen-
und Sicherheitspolitik
- Zusammenarbeit
in den Bereichen Justiz und Inneres
Die herangezogenen Informationen entstammen hauptsächlich dem Buch
“Die Europäische Union Eine Einführung” von Frank R.
Pfetsch, erschienen im UTB-Verlag (W. Fink). Weitere rudimentäre
Informationen wurden aus der “Presse” und “Format”
entnommen.
1999©Dorian Schmelz
Die Geschichte der EU
Idee Europas bis zum
Ende des 2. Weltkrieges:
Die Idee einer politischen, wirtschaftlichen oder militärischen
Zusammenarbeit der europäischen Staaten besteht bereits seit hunderten
Jahren, und schon lange vor der Gründung von Gemeinschaften wie der
Montanunion oder der EG hatten Politiker und Intellektuelle Visionen
eines Europas, das dem heutigen nicht gänzlich unähnlich
ist.
- Im 16. Jahrhundert hatte ein Berater und
Minister Heinrichs IV, Herzog Maximilien de Béthune Sully, die
“grand dessin” einer Gemeinschaft von fünfzehn
europäischen Staaten “gezeichnet”, die eine mächtige
christliche Republik, freilich unter französischer Führung, darstellen
sollte.
- Der Abbé de Saint Pierre, dessen
Gedankengut später teilweise von Jean-Jaques Rousseau aufgenommen
wurde, hoffte, dass als Gegengewicht zur absolutistischen Herrschaft Ludwigs
XIV. eine “europäische Föderation” errichtet wird.
- Immanuel Kant schrieb im 18.
Jahrhundert in “Zum ewigen Frieden” von einer “föderalen
Organisation Europas mit republikanischen Staaten”, die auf eine
bürgerliche, republikanische Verfassung und ein auf dem Föderalismus
freier Staaten gegründetem Völkerrecht gestützt sein sollte.
- Im 19. Jahrhundert forderte der Politiker,
Schriftsteller und Visionär Victor Hugo als Vorsitzender des zweite
internationalen Kongresses die “Vereinigten Staaten von
Europa”.
Der Wunsch nach internationaler Vereinigung, wie er vor allem im 20. Jhdt.
weit verbreitet war, hatte verschiedene Gründe:
- Herzog Sully wollte, ebenso wie Saint Pierre,
eine Einkreisung Frankreichs durch die Habsburger, die durch geschickte Heirats-
und Nachfolgepolitik beachtliche Teile Europas beherrschten, ankämpfen und
politisches Gleichgewicht herstellen.
- Politiker wie de Gaulle wollten dominante
Mächte in einen gemeinsamen Machtapparat einbinden, um etwa die
Expansionspolitik (z.B. der ehemaligen Sowjetunion) zu unterbinden. Um der
Expansionspolitik der Sowjetunion entgegenzuwirken, musste man neben Westeuropa
auch Deutschland einbinden, wobei die damit verbundene deutsche Wiederbewaffnung
ein großes Hindernis darstellte.
- Nach dem 2. Weltkrieg wollte Europa neben den
USA und der Sowjetunion eine dritte Kraft bilden und die Stellung Europas
somit untermauern.
- Das Konzept eines vereinigten Europas sollte
helfen, die deutsche Teilungsfrage zu lösen.
- Nicht zu vergessen sind die
wirtschaftlichen Vorteile, die etwa durch die Gründung der
Montanunion entstanden.
Besonders wichtig ist es jedoch, den alten deutsch-französischen
Konflikt zu beachten. Während Konrad Adenauer die Hoffnung von
“Vereinigten Staaten von Europa” hegte, schloss Frankreich 1947 mit
Großbritannien einen Bündnisvertrag zur Sicherung der beiden Staaten
gegen etwaige deutsche Aggressionen. Beschleunigt wurde der Vereinigungsprozess
schließlich durch die vom Kommunismus ausgehende Gefahr, die Westeuropa zu
erfassen drohte: Die Strategie des “containment”, der
“Eindämmung”, wurde gemeinsam mit den USA erarbeitet und konnte
nur in einem geschlossenen Europa Erfolg haben. 1946 beschlossen verschiedene
nationale föderalistische Gruppierungen aus der Schweiz, den Niederlanden,
Italien und Großbritannien das Hertensteiner Programm, wobei die
“Union Européenne des Fédéralistes” (UEF) als
Dachverband fungierte. Jenes Programm hatte eine demokratische Gemeinschaft die
allerdings auf föderalistischer Grundlage bestehen sollte, zum Ziel. Die
Föderalisten betrieben eine Politik des Idealismus, das heißt, sie
wollten eine Eingliederung und Kontrolle Deutschlands, während Churchill,
Adenauer und de Gaulle eine Politik des Pragmatismus betrieben, also einen
Verband souveräner Nationalstaaten unter der Leitung eines
europäischen Rates propagierten.
Schließlich war der Vormarsch des Kommunismus bis nach Prag gelangt;
deshalb traf man sich 1948 in Den Haag zum Haager Kongress, an dem Politiker wie
Adenauer, F. Mitterand, R. Schuman und L. Blum teilnahmen, um die Differenzen
zwischen föderalistisch-sozialistisch und konservativ-nationalistischen
Gruppierungen auszuräumen.
Europäische Systeme
nach dem 2. Weltkrieg:
- Inkubationsphase
(1945-1950):
Nach dem Zweiten Weltkrieg, der etwa 50 Millionen Menschenleben kostete,
waren sowohl die Sieger-, als auch die Verliererstaaten Europas wirtschaftlich
und politisch stark geschwächt, man hatte die Hilfs- und Sinnlosigkeit des
Völkerbundes deutlich zu sehen bekommen und musste Europas Strukturen neu
ordnen. Eine bedeutende Hilfe dafür bildete der ins “European
Recovery Program” (ERP) eingebettete
“Marshallplan”, der finanzielle Unterstützung im Wert
von etwa 13,15 Mrd. Dollar umfasste. Verwaltet wurden diese Mittel durch die
amerikanische “Economic Cooperation Administration” (ECA), verteilt
jedoch (zumindest teilweise) von der europäischen “Organization for
European Economic Cooperation” (OEEC), die 1948 gegründet wurde und
1961 in die “Organization for Economic Cooperation and Development”
(OECD) umgewandelt wurde.
- Gründungsphase
(1950-1957):
Im Mai 1950 wurde vom französischen Außenminister Robert Schuman
die “Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl”,
die EGKS, auch “Montanunion” genannt, gegründet, wobei
Frankreich, Deutschland, Italien und die Benelux-Staaten die
Gründungsländer waren. Geplant war eine spätere Zusammenarbeit
mit der “Europäischen Verteidigungsgemeinschaft” (EVG)
und der “Europäischen Politischen Gemeinschaft” (EPG).
Hauptziele der Montanunion waren der Wegfall von Zöllen und die
Überbrückung von Währungsbeschränkungen, d.h., dass für
Importe schwerindustrieller Güter andere Preise als für den
Inlandsverkauf verrechnet werden konnten. Weiters sollten Diskriminierung
ausländischer Arbeiter, nationale Subventionen und Monopolbildung in der
Schwerindustrie verboten werden. Als Exekutivorgan der EGKS fungierte die
“Hohe Behörde”, die aus neun Mitgliedern – acht
Mitglieder wurden von den Mitgliedsstaaten, eines von der Hohen Behörde
selbst bestimmt – bestand und 1967 mit der EG-Kommission verschmolz.
Hauptziel der EVG sollte ein militärisches Bündnis speziell gegen
Bedrohungen aus dem Osten bilden, hätte jedoch ein starkes Aufrüsten
Deutschlands bedeutet. Speziell die USA wollten Deutschland in europäische
Verbände einbinden, eben diese jedoch unabhängig von der von den USA
beeinflussten NATO sein. 1952 wurde in Paris schließlich ein Vertrag
über die Gründung der EVG unterzeichnet, musste jedoch von den
nationalen Regierungen noch ratifiziert werden; dieses Vorhaben scheiterte am
Willen der französischen Politiker, 1954 lehnte es das französische
Parlament klar ab, sich überhaupt erst mit dem Pariser Vertag zu
beschäftigen. Daraufhin wurde Deutschland ein Jahr später Mitglied der
NATO, ein rein europäisches Sicherheitsbündnis was (vorerst)
gescheitert. Die EPG sollte aus einem Zweikammernparlament, einer Volkskammer,
einem Senat, einem europäischen Exekutivrat, einem Ministerrat und einem
Gerichtshof bestehen, scheiterte jedoch auch an Frankreich.
1954 fanden in London und Paris zwei Konferenzen statt, deren Resultat der
Brüsseler Pakt war, durch den Deutschland und Italien zur
Westeuropäischen Union aufgenommen werden sollten. Jenes Gesamtpaket, als
“Pariser Verträge” bekannt geworden, führte 1955
zur völkerrechtlichen Souveränität Deutschlands, der Weg zur
Gründung einer Gesamteuropäischen Union war geebnet – jedoch
gründeten 1960 Österreich, die Schweiz, Dänemark,
Großbritannien, Norwegen und Schweden die “European Free Trade
Assoziation” (EFTA), die Integration der EGKS-Länder in den EWG,
den Europäischen Wirtschaftsraum, war vorläufig gescheitert; die
Gründungsverträge für den EWG und die EURATOM , die
Europäischen Atomgemeinschaft, waren bereits 1957 in Rom – deshalb
der Name “Römische Verträge” – unterzeichnet worden.
- Konsolidierungsphase
(1958-1969):
1958 traten die Römischen Verträge in Kraft, somit bestanden 3
große europäische Zusammenschlüsse: Die EGKS, die EURATOM (auch
EAG, Europäische Atomgemeinschaft, genannt) und die EWG, die zu
diesem Zeitpunkt die größte Dynamik entwickelte und etliche Ziele
verfolgte:
- Aufbau einer Zollbarriere gegenüber den
Nichtmitgliedern (diese Taktik bildet einen wesentlichen Unterschied zur
EFTA)
- Verbesserung der Lebens- und
Beschäftigungsbedingugngen
- Festigung des Friedens durch den
Zusammenschluss der Wirtschaftskräfte
- Engere Zusammenarbeit der europäischen
Völker
- Beseitigung der Hindernisse für den
freien Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr
- Und ein Angleich der verschiedenen
Gesetzeslagen
Die wichtigsten Ziele der EAG
waren:
- Schaffung eines gemeinsamen
Kernenergiemarktes
- Einheitliche Sicherheitsnormen
- Forschung und Verbreitung von
Kenntnissen
Die wichtigsten Ziele der EGKS waren:
- Preisregulierungen
- Förderung des Handels
- Förderung der
Investitionen
Bei einer Gipfelkonferenz 1961 in Berlin wurde der
Franzose Christian Fouchet beauftragt, ein Konzept zur politischen Integration
auszuarbeiten, der sogenannte Fouchet-Plan entstand. Jener beinhaltete das
Konzept, eine Allianz unabhängiger Staaten ohne eigene
Rechtskörperschaft zu gründen, die gemeinsame Sicherheits-,
Außen- und Verteidigungspolitik betreiben sollte. Als Institutionen sah
Fouchet einen Rat, eine Versammlung, und eine Kommission (mit dem Sitz in -
wenig überraschend - Paris) vor. Dieser Plan stieß allerdings auf
wenig Gegenliebe, da es etwa Widersprüche mit den bereits bestehenden
Verteidigungsbündnissen (NATO, WEU) und, was Großbritannien
anbelangte, mit dem Commonwealth gab. 1962 wurde der Plan Fouchet II verfasst,
der Veränderungen hinsichtlich der Position zur NATO (die überhaupt
nicht mehr erwähnt wurde) und der Außen-, Wirtschafts- und
Kulturpolitik aufwies. Im Jänner 1966 kam es zum Luxemburger Kompromiss,
der vorsah, bei essentiellen Fragen eine Diskussion bis zur Erzielung von
Einstimmigkeit durchzuführen; dieser Kompromiss entstand, um die von de
Gaulle betriebene "Politik des leeren Stuhles” (bei Entscheidungen
über Machtbeschneidungen Frankreichs hatte de Gaulle einfach die
Abstimmungen boykottiert) zu unterbinden. Ein besonders einschneidendes Datum
war schließlich der 1. Juli 1967, als die EWG, die EGKS und die
EURATOM zur Europäischen Gemeinschaft, der EG, zusammengeschlossen
wurden. Im gleichen Jahr strich de Gaulle erneut die Taktik seiner ganz
persönlichen Politik heraus: ein weiteres Mal legte er sein Veto gegen
einen Beitritt Großbritanniens zur EG ein. Als er zwei Jahre später
seine politische Laufbahn verließ und Georges Pompidou als sein Nachfolger
bestimmt wurde, folgte eine gemäßigtere und produktivere
Europapolitik Frankreichs.
- Erweiterung
und neue Ideen:
1969 wurde die EPZ, die Europäische Politische Arbeit,
begründet, welche eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Beziehungen,
zum Beispiel durch häufigere Außenministertreffen, zum Ziel hatte.
1986 wurde die EPZ als Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP) in die Einheitliche Europäische Akte (EEA)
aufgenommen.
1973 fand die erste Aufnahmewelle statt, Dänemark, Irland und
Großbritannien wurden in die EG, die nun neun Mitglieder zählte,
aufgenommen, in den Achzigerjahren folgte eine zweite Welle mit den Aufnahmen
von Griechenland (1981), Spanien und Portugal (1986). Als Großbritannien
1973 in die EG aufgenommen wurde, waren die Hauptgründe dafür
wirtschaftlicher Art, doch war es auch ein interessanter Umstand, dass
Großbritannien im Commonwealth (etwa durch die
Unabhängigkeitserklärungen Kenias, Nigerias oder Jamaikas) enorm an
Einfluss verloren hatte. Trotz diverser Vorteile für den Inselstaat gab es
doch harte Kritik (aus den Reihen der Beitretenden), die in einem sogenannten
Weißbuch festgehalten wurde; ganz anders das Verhalten der Politiker
Griechenlands, Spaniens und Portugals nach dem Beitritt ihrer
Heimatländer.
1970 wurde von Pierre Werner, dem luxemburgischen Premierminister, der
Werner-Plan präsentiert, der eine integrierte Wirtschaftspolitik als
Voraussetzung für eine anzustrebende gemeinsame Währungspolitik
definierte. Ein Jahr später wurde er vom Europäischen Rat angenommen,
1973 wirksam, sodass sich die Teilnehmerländer zum Wechselkursverbund, auch
als Währungsschlange bekannt, zusammenschlossen. Als Leitwährung
fungierte der US-Dollar – als die Weltwährungsordnung (unter anderem
wegen des Ölpreisschoocks) zusammenbrach, trennte man sich von der
bisherigen Weltwährungsordnung (von Bretton Woods, dem Ort der
Unterzeichnung), wodurch die Leitwährung wegfiel. Die verschiedenen
Währungen waren hinsichtlich der Wechselkurse nun flexibler (sie konnten
“floaten”, die Inflationsraten stark voneinander abweichen).
Schließlich zerbrach die Währungsschlange, 1974 wurden alle
Beschlüsse zurückgenommen.
1978 starteten der deutsche Bundeskanzler Helmut Schmidt und der
französische Staatspräsident Valéry Giscard d’Estaing
eine Initiative zum Europäischen Währungssystem, dem EWS. In weiterer
Folge wurde der ECU (European Currency Unit) als Währung festgelegt,
ein Plan zum Eingreifen der Notenbank bei Währungsturbulenzen
ausgearbeitet.
1974 wurde beschlossen, dass der Vorsitz des Europäischen Rates, also
de Zusammenkünfte der Staats- und Regierungschefs, halbjährlich
wechseln solle. In weiterer Folge scheiterten jedoch etliche Bemühungen,
die politische Integration zu intensivieren, man spricht von der Eurosklerose
(eine Sklerose ist eine krankhafte Verhärtung).
- Aktuelle Situation (ab
1986):
Erst mit der Verabschiedung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA)
im Februar 1986, die die Grundlage für die dritte Beitrittswelle 1995
(Schwede, Finnland, Österreich traten bei) und den Vertrag von Maastricht
bildet, konnte die Zeit der Eurosklerose beendet werden;
Die Aufgaben und Wirkungen der EEA können auf drei Ebenen beschrieben
werden:
- Die EEA verlieh neuen wirtschaftspolitischen
Schwung: Die Errichtung eines gemeinsamen Marktes wurde beschlossen, vor allem
durch das Wirken des Kommissionspräsidenten Jaques Delors wurde ein
Fahrplan dafür erstellt. Ausschlaggebend dafür könnte der
Cecchini-Bericht gewesen sein, der bei der Nichtrealisierung des Marktes
höhere Inflation, hohe Arbeitslosigkeit und geringeres Wachstum
vorhersagte. Weiters sah man in diesem Binnenmarkt vier Freiheiten vor: für
Personen, Güter, Kapital und Dienstleistungen.
- Die EEA sollte größere
institutionelle Effizienz der gemeinschaftlichen Organe schaffen: Der
Ministerrat sollte mit einfacher Mehrheit entscheiden können, dem
Europäischen Parlament wurden mehr Rechte eingeräumt und dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde das Gericht erster Instanz der EG
(Instanzgericht) beigeordnet.
- Die EEA brachte Fortschritte in der
Außenpolitik: In Brüssel wurde ein EPZ-Sekretariat eingerichtet, dass
bei der rotierenden EU-Präsidentschaft assistieren
sollte.
1989 legte Jaques Delors einen Dreistufenplan zur
Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion, wie sie in der EEA
festgelegt ist, vor:
- Ab dem 1. Juli 1990 verstärkte
Koordination der designierten Beitrittsländer;
- 1994 bis 1996 die Einrichtung einer
europäischen Zentralbank;
- und von 1997 bis 1999 die Verwirklichung der
Wirtschafts- und Währungsunion.
Nachdem 1985 das erste
Schengener Abkommen unterzeichnet worden war, folgte 1990 das zweite. Es
sah folgende Punkte vor:
- Wegfall der Personen- und Zollkontrollen an
gemeinsamen Grenzen
- Zusammenarbeit in bezug auf Zivil- und
Strafrecht
- Bekämpfung von Drogen und Verbrechen
- Gemeinsame Asyl- und
Migrationspolitik
1991 schließlich folgte der Vertrag von
Maastricht, der den Aufbau der EU durch drei Säulen
charakterisiert: Die EG, die GASP und die ZJI
(Zusammenarbeit in der Justiz- und Innenpolitik). Im Februar 1992 wurde der aus
sieben Punkten bestehende EU-Vertrag unterzeichnet. Durch diesen wurden etliche
Neuerungen eingeführt:
- Es gibt fünf Institutionen:
Europäische Kommission, Ministerrat, Europäischer Rat,
Europäisches Parlament und Europäischer Gerichtshof.
- Besitzer der Unionsbürgerschaft
dürfen sich innerhalb der EU überall niederlassen und sind bei
Kommunal- und Europawahlen wahlberechtigt. Weiters erhalten sie diplomatischen
Schutz von allen Mitgliedsstaaten in Drittländern .
- Die angestrebte Wirtschaftsunion sollte
unter strengen Kriterien eingeführt werden, am 1. Januar 1999 sollten alle
“reifen” Länder in einen gemeinsamen Währungsverbund mit
dauerhaften, festen Wechselkursen übertreten. Als Währungsname war
vorerst ECU vorgesehen, später ging man zum Euro über.
- Mit der Ausnahme Großbritanniens wollten
alle Mitgliedsstaaten die 1989 verabschiedete Sozialcharta achten und
einhalten. Sie besagte z.B. die Förderung der Beschäftigung, sozialen
Schutz und sozialen Dialog.
- Der Europäische Rat stimmt generell mit
qualifizierter Mehrheit ab, nicht jedoch bei Fragen über z.B. soziale
Sicherheit und sozialen Schutz der Arbeitnehmer, Vertretung der
Sozialpartnerinteressen oder Beschäftigungsbedingungen der Angehörigen
von Drittländern; hierbei gilt das Einstimmigkeitswahlrecht.
- Die Sicherheitspolitik mit dem Ziel einer
gemeinsamen Verteidigungspolitik wurde in den Aufgabenkatalog der
Europäischen Einigung einbezogen.
Die Mitgliedsstaaten
Österreich:
Bereits vor den Beitrittsambitionen zur (damaligen) EG war Österreich
an mehreren internationalen Projekten beteiligt gewesen: Es nahm am Marshallplan
und der Gründung der OEEC teil, war seit 1956 im Europarat vertreten und
zählte 1960 zu den Gründungsländern der EFTA. Der Beitritt zur EG
war wegen der sicherheitspolitischen Komponente und einer so entstandenen
Gefährdung der Neutralität lange für kaum möglich gehalten
worden. Heute hat Österreich jedoch ähnlich wie Irland, Schweden und
Finnland einen Beobachtungsstatus in der WEU und war bereits 1995 der
“NATO-Partnerschaft für den Frieden” beigetreten, ohne dass der
Neutralitätsstatus, der von der (österreichischen)
Bevölkerung mehrheitlich als wichtig angesehen wird, verlorengegangen ist;
das (vermeintlich?) sichere Konzept der Neutralität, so sind sich nicht nur
nationale Kritiker einig, wird sich aber langfristig nicht behaupten
können.
Beitrittsbestrebungen zu einem gesamteuropäischem Bündnis hegte
bereits in den Sechzigerjahren der Konservative Fritz Böck, der von einem
“Alleingang nach Brüssel” sprach. Seine Pläne scheiterten
nicht nur an der Kritik der SPÖ, sondern vor allem am Veto Italiens 1967,
das hauptsächlich wegen der österreichischen Südtirolpolitik
eingebracht worden war. Ende der Achzigerjahre waren es zwei Gründe, die
Österreich zu einem EG-Beitritt veranlassten: Einerseits wollte man der
Gefahr einer generellen Abkopplung von (wirtschaftlichen)
Wachstumsprozessen entgehen, andererseits wollte man den Agrarsektor mit
europäischen Finanzhilfe stärken. Nicht zuletzt wegen Österreichs
Schwierigkeiten hinsichtlich der Landwirtschaft ist Franz Fischler
EG-Agrarkommissar geworden. Bei den Beitrittsverhandlungen wurden auf Wunsch
unseres Landes zwei Punkte festgelegt, über die lange debattiert wurde:
Einerseits den Transitverkehr – der sollte auf der wichtigen
Nord-Süd-Ader reguliert werden – und andererseits eine der
Dänemarks ähnelnde Klausel, was den Zuzug anderer Bürger
betrifft: So wurde der Erwerb fremder Eigentümer in Tirol und Salzburg
für eine Übergangszeit erschwert.
Schließlich stimmten im Juni 1994 beim Beitrittsreferendum fast zwei
Drittel der Bevölkerung für den EG-Beitritt.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Österreich ist für eine Beibehaltung des
Institutionengefüges und - im Gegensatz zu den meisten großen
oder wirtschaftlich bessergestellten Mitgliedsstaaten - nur in bestimmten
Fällen für ein “Europa der verschiedenen
Geschwindigkeiten”. Es forciert einen raschen Beitritt zu einer
Wirtschafts- und Währungsunion, wobei durch das lange Bestehen einer
de-facto-Währungsunion mit seinem “großen Bruder”
Deutschland gute Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Hinsichtlich eines
Beitritts zur WEU oder NATO gibt sich Österreich skeptisch, da ein solcher
realistisch gesehen mit einer Aufgabe der Neutralität verbunden ist;
während die ÖVP für einen solchen Schritt ist, wollen vor allem
SPÖ und die Grünen an den momentanen Verhältnissen festhalten.
Deutschland:
Deutschland gilt nicht nur als eines der Gründungsländer der EU,
sondern auch als Motor der europäischen Integration; so trat es
beispielsweise für den Beitritt Großbritanniens ein und ist heute
Befürworter einer Osterweiterung. Die Gründe für solche
Vereinigungsbestrebungen sind/waren mannigfaltig: besonders nach den Weltkriegen
sollte der deutsch-französische Konflikt beigelegt werden,
Friedenssicherung war sicher ein Hauptgrund. Daneben sind aber auch
wirtschaftliche – man wollte ein Gegengewicht zu den USA und
später Japan bilden – und sicherheitspolitische – als
Schutz gegen die aggressive Politik der Sowjetunion – Aspekte nicht zu
vernachlässigen.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Deutschland tritt für eine Vertiefung der Beziehungen innerhalb der
Union, für eine weitere Demokratisierung, eine Stärkung der
Gemeinschaftsorgane und die Osterweiterung ein. Weiters wird mehr
Einfluss für das EP und eine jährlich wechselnde Präsidentschaft
(wobei immer ein kleines auf ein großes Land folgt) ein. Besonders aktuell
ist der Wunsch der Bundesrepublik nach einer Senkung bzw. Umverteilung der
Mitgliedsbeiträge: Sie zahlt den bei weitestem höchsten
Nettobeitrag von 13431 Mio. ECU, Österreich zahlt beispielsweise 905 Mio.,
Großbritannien, hinter Deutschland an zweiter Stelle, 4720 Mio.
(Economist, Nov. 1996). Spanien bekommt deutlich mehr als es einzahlt
(Nettobeitrag von –7218 Mio. ECU), auch Griechenland, Portugal, Irland und
Dänemark sind (nach dem Stand von 1996) Gewinner.
Frankreich:
Auch Frankreich kann als Initiator der europäischen Einigung angesehen
werden, Monnet und Schuman hatten großen Anteil an der Gründung der
Montanunion. Die Gründe dafür waren ähnlich derer von Deutschland
: Einerseits die wirtschaftliche Komponente, andererseits als
Schutz gegen den Erzfeind. Die Politik Frankreichs unterscheidet sich
jedoch von der Deutschlands: So ist bzw. war Frankreich lange Zeit lang eher
Bremse als Motor der Europäischen Union, unter de Gaulle trat man
vehement gegen den Beitritt Deutschlands ein, wollte (wie es die
Fouchet-Pläne zeigen) eher eine stärkere Stellung der Nationalstaaten
und eine dominante Rolle Frankreichs sowie ein “Europa der
Vaterländer”. Die Nachfolger de Gaulles, Pompidou, d’Estaing
und Mitterand hingegen betrieben liberalere Politik und legten mehr Wert auf
Gemeinschaft als auf bilaterale Bündnisse, waren aber weiterhin etwa
(vergeblich) gegen die Konstruktion der Europäischen Zentralbank (EZB) nach
dem Modell der Deutschen Bundesbank.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Eine besonders starke Integration der Außen- und
Sicherheitspolitik, eine zahlenmäßige Verringerung der
Kommissäre und die Verlängerung des Vorsitzes – somit auch eine
Stärkung der Ratspräsidentschaft – auf drei Jahre werden von
Frankreich verlangt. Die WEU soll stärker in die Union eingebunden
sowie eine multinationale schnelle Eingreiftruppe geschaffen werden.
Großbritannien:
Obwohl GB seit 1945 seinen ständigen Sitz im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen hat, steht es doch seit dem 2. Weltkrieg im Schatten der USA,
der das Empire seine frühere Hegemonialmacht unfreiwillig übergeben
hatte. Trotzdem sah man auf dem Inselstaat lange keinen Grund zum Beitritt zu
diversen Gemeinschaften wie der Montanunion. Erst spät trat man dem
Europarat und der WEU bei, 1960 nach der Stockholmer Konvention der EFTA.
Insgesamt könnte man die Politik Britanniens als “policy of the
last resort” bezeichnen: Erst als man wegen der Dekolonialisierung
Macht über die Commonwealth-Länder verlor und das wirtschaftliche
Potential der EWG erkannt, wollte man der EG beitreten, was ja lange von de
Gaulle verhindert wurde. 1971 schließlich stimmte das britische Unterhaus
für den Beitritt, bei dem zwei Jahre später stattfindenden Referendum
befürworteten 67,2% den Beitritt. Später betrieb Margaret Thatcher
eine Polarisierung der britischen Europapolitik und legte dazu fünf
“guiding principles” vor, die unter anderem eine verstärkte
Kooperation und eine Sicherheitspolitik im Rahmen der NATO forderten.
Die später geschlossenen Maastrichter Verträge enthalten
übrigens zwei Zusatzprotokolle über GB: jenes darf nicht ohne
Zustimmung der Regierung zur dritten Stufe in die Wirtschafts- und
Währungsunion eintreten und muss überdies keine Sozialpolitik im Sinne
des EU betreiben.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Von Großbritannien wird eine Erweiterung der Europäischen Union
angestrebt, wobei der einzelne Nationalstaat die bestimmende Einheit darstellen
soll, die Bildung von “Vereinigten Staaten von Europa” nach
föderalistischen Prinzipien wird also abgelehnt. Der Ratsvorsitz soll
über mehrere Jahre hindurch von drei bis vier Mitgliedsstaaten gemeinsam
übernommen werden. Was militärische Systeme anbelangt, so wird die
NATO als Eckpfeiler des europäischen Sicherheitssystems angesehen,
die WEU hingegen sollte für friedenserhaltende oder humanitäre
Einsätze herangezogen werden.
Benelux-Staaten:
Die Benelux-Staaten sind bereits seit langer Zeit eng miteinander
verbunden, so besteht seit 1921 ein Abkommen über eine gemeinsame
Wirtschaftspolitik, in Belgien und Luxemburg gilt die belgische Franc als
gemeinsame Währung und seit 1948 sind alle drei Länder in einer
Zollunion zusammengeschlossen. Dieser lange bestehende Wunsch nach
Zusammenschluss hatte ursprünglich freilich nicht nur wirtschaftliche
Gründe - von der EG erwartet man größeren wirtschaftlichen
und politischen Handlungsspielraum - , sondern sollte auch Sicherheit
vor Deutschland bringen.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Hauptziele der Benelux-Staaten, die für Föderalismus (den
sie als den besten Weg zum Schutz der kleinen Staaten und zur
Zurückdrängung der deutsch-französischen Hegemonie ansehen)
eintreten, sind Vertiefung und Erweiterung der EU sowie eine Verstärkung
der Umwelt-, Sozial-, Beschäftigungs- und Menschenrechtspolitik. In der
Sicherheitspolitik sehen zumindest die Niederlande die NATO als durchaus
vereinbar mit WEU und GASP.
Dänemark:
Ebenso wie Großbritannien gilt Dänemark als großer
Euroskeptiker, was vor allem mit dem “Nein” beim Referendum
über die Ratifizierung der Maastrichter Verträge (1992 stimmte eine
hauchdünne Mehrheit von 50,7% oder 46000 Stimmen bei 82% Wahlbeteiligung
dagegen) zu begründen ist. Da Dänemark sich wegen der geographischen
Lage eher an den nördlichen Ländern orientierte und bereits Mitglied
der EFTA, OEEC und des Europarates war, war eine Beteiligung an der EG lange
nicht als unbedingt notwendig angesehen worden; Schließlich trat es
gemeinsam mit Großbritannien und Irland 1973 der Gemeinschaft bei. Die
Beitrittsgründe waren weniger politischer, sondern vielmehr
wirtschaftlicher Natur: man wollte einen neuen Absatzmarkt für die
Landwirtschaft finden, die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bot dazu
ausreichend Gelegenheit. Bei den Beitrittsverhandlungen zur EU wurden
Dänemark zwei Extraregelungen eingeräumt: Ein nicht zwingender
Beitritt zur dritten Stufe der Währungsunion und, ähnlich wie
später in Österreich, eine Erschwernis beim Erwerb von Immobilien in
Dänemark. Nach diesen Verbesserungen stimmte Dänemark 1993 mit 56,8%
für einen EU-Beitritt. Das knappe “Nein” beim ersten
Wahlversuch ist vor allem damit zu begründen, dass man einer
europäischen Armee, der liberalen Unionsbürgerschaft sowie den im
Vergleich zum Heimatland schlechteren Umweltgesetzen abgeneigt
gegenüberstand.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Dänemark tritt vehement gegen eine Föderalisierung der
Gemeinschaft, aber für ein offenes Europa – d.h. eines mit
mehr Transparenz und Bürgernähe – ein. Die Beibehaltung des
Rotationsprinzips im Rat wird von Dänemark nicht gewünscht, es sollen
eher Präsidentschaft und nationale Parlamente gestärkt werden. Unter
anderem wegen des Mitgliedschaft bei der NATO ist es gegen eine verstärkte
europäische Außen- und Sicherheitspolitik.
Italien:
Italien, ein Gründungsmitglied der EGKS, gilt als klarer
Europabefürworter und als gemeinschaftsfreundlich. Seit 1947 bestand
eine französisch-italienische Zollunion. Der italienische Integrationswille
zur EG ist vor allem wegen kultureller und politischer Gründe
zustandegekommen. Ein Erhalt des gesellschaftlich-kulturellen Erbes der Antike
und der Renaissance auf gesamteuropäischer Ebene war ebenso ein Anliegen
wie die Wiederherstellung der italienischen Glaubwürdigkeit nach der
faschistischen Kriegsperiode und die Suche nach Schutz gegen Gefahren wie
Kommunismus und gesellschaftliche Destabilisierung.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Wegen seiner wirtschaftlichen Schwächen, der hohen
Staatsverschuldung und eines damit verbundenen Verlustes an Einfluss zieht
Italien freilich ein “Europa der einen Geschwindigkeit” vor, um ein
weiteres Zurückfallen innerhalb der Gemeinschaft zu verhindern. Weiters
fordert es Demokratisierung und eine stärkere Einbeziehung der nationale
Parlamente.
Portugal:
Bis zur Revolution im Jahre 1947 herrschte in Portugal ein
nationalistisch-konservatives Regime, dennoch war Portugal Mitglied der NATO,
OEEC und der EFTA. Portugal trat zwar erst 1986 der EG bei, erhielt jedoch schon
ab 1980 finanzielle Beischüsse. Beitrittsgrund war also vor allem die
Hoffnung auf große Finanzhilfen, um die Wirtschaft
anzukurbeln und die Arbeitslosigkeit zu senken, wobei diese Hoffnung
auch großteils erfüllt wurde: Von 1980 bis 1992 wurde stets ein
reales Wirtschaftswachstum von mindestens 5% erreicht, weshalb auch die
Bevölkerung klar für eine europäische Integration ist.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Ein “Europa der verschiedenen Geschwindigkeiten” sowie
Föderalismus werden von Portugal als nicht anstrebenswert betrachtet;
ähnlich wie Spanien ist man für die Regelmentierung der
Größe des Parlaments und der Meinung, dass die WEU der
europäische Pfeiler der NATO ist.
Spanien:
Nach dem UNO-Beitritt Spaniens 1955 herrscht in Spanien bis 1975 ein
autoritäres Regime General Francos, wobei es im Gegensatz zu Portugal
europäische Integration lange ablehnte. Nach dem Ableben des Diktators
wollte man rasch den Übergang zu einer konstitutionellen Monarchie
schaffen, weshalb 1977 ein Beitrittsantrag zur EG eingebracht, 1982 der Beitritt
zur NATO und 1989 der Beitritt zur WEU beschlossen und 1986 der Beitritt zur EG
vollzogen wurden. Gründe dafür waren freilich die Absicherung der
jungen Demokratie sowie steigende Gewinne aus der Landwirtschaft und ein
merkbarer Wirtschaftsaufschwung. Durch den Beitritt konnte die
Arbeitslosigkeit wirklich gesenkt (sie ist aber noch immer die
höchste innerhalb der EU) und ein rapides Wirtschaftswachstum
erreicht werden, doch stieg auch die Inflation und durch das Wirtschaftswachstum
ergab sich ein hohes Zinsniveau.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Spanien fordert eine Vereinfachung der legislativen Prozesse, die
Beschränkung der Anzahl der Parlamentsmitglieder (~650 – 700) zur
Effizienzsteigerung und eine Beibehaltung der nationalen Souveränität
in Fragen der Sicherheits- und Außenpolitik.
Irland:
Trotz der Kritik der Europagegner Sinn Fein und Official stimmten beim
Referendum zum EG-Beitritt überwältigende 83,1% mit “Ja”,
während beim Referendum über die EEA 1987 69,9% - bei einer
Wahlbeteiligung von nur 44% - der Bewohner mit “Ja” stimmten.
Gründe für den klaren Zuspruch zum Beitritt sind verschiedene: Erstens
war Irlands Wirtschaft stark von der Großbritanniens, das ja
bereits zuvor der EG beigetreten war, abhängig; durch einer Beitritt
zur EG hatte man nun die Möglichkeit, von dieser Abhängigkeit
loszukommen und einen größeren Wirtschaftsraum zu nützen.
Zweitens erwartete man entscheidende Vorteile aus der GAP, der Gemeinsamen
Agrarpolitik, und drittens erhoffte man finanzielle Hilfeleistungen
(allein 1985 bekam Irland über 1,1 Mrd. ECU zugeschossen).
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Irland möchte den demokratischen Charakter der EU ausbauen und eine
Vereinfachung der Entscheidungsverfahren fördern, eine Begrenzung der
Kommissionsmitglieder, wie es andere Staaten fordern, jedoch verhindern. Die WEU
wird als Kern der europäischen Sicherheitspolitik angesehen, ein Beitritt
wird wegen der Neutralität aber nicht angestrebt.
Finnland:
Finnland, das 1994 mit 57% für einen Beitritt stimmte, nimmt in der EU
eine ganz besondere Rolle ein: Durch seine geographische Lage und die
geschichtlichen Voraussetzungen besaß es schon vor dem Beitritt
politische und wirtschaftliche Beziehungen zu Osteuropa
(Wirtschaftsabkommen mit Russland, Estland, Litauen sowie Kooperationsprogramme
etwa mit Novgorod oder St. Petersburg) und könnte daher eine
Vermittlerrolle bei den Beitrittsverhandlungen der östlichen Staaten
spielen.
Gründe für den Beitritt waren - ähnlich wie für
Österreich und Schweden - die Möglichkeit zur Mitarbeit in einer
immer dominanter werdenden Europäischen Union, aber auch die Hoffnung auf
eine Verbesserung der Agrarwirtschaft. Die Landwirtschaft ist in Finnland
nämlich ein besonders wichtiger Wirtschaftssektor: 8% der Fläche
werden für Landwirtschaft genutzt, jedoch befinden sich 80% der
Holzbestände in Händen der bäuerlichen Bevölkerung. Daneben
dürfte auch die immens hohe Arbeitslosenrate von 18% ein wichtiges
Argument für einen EU-Beitritt gewesen sein.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Finnland wünscht eine Stärkung sowohl des EP als auch der
nationalen Parlamente als Mittel der verstärkten Demokratisierung, die
Einbindung der WEU in die GASP wird angestrebt.
Schweden:
Schwedens Hauptproblem hinsichtlich des Beitritts war die seit dem Wiener
Kongress erfolgreich verfolgte Neutralitätspolitik. Außerdem
war man 1952 Gründungsmitglied des Nordischen Rates, der das Ziel der
“alltäglichen” Integration verfolgte; Abschaffung von Zoll und
Passkontrollen und die Schaffung eines offenen Arbeitsmarkt wollten erreicht
werden. Nach der Öffnung Osteuropas boten sich jedoch neue Produktions-
und Absatzmärkte, die den Nicht-EU-Mitgliedern kaum zugänglich
erschienen, sodass selbst die Opposition 1994 beim Referendum vehement für
den Beitritt eintrat (Zustimmung von 52%). Durch das nationale Anliegen einer
dauernden Neutralitätspolitik muss Schweden nicht an der GASP teilnehmen,
beteiligt sich jedoch z.B. an friedenserhaltenden Aktionen.
Aktuelle Position in der Reformdiskussion:
Schweden möchte Entscheidungsprozesse vereinfacht und das Gewicht der
kleineren Staaten zumindest nicht verringert sehe. Hinsichtlich der gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik wird die Beibehaltung der Neutralität
gewünscht, ein Beitritt zur WEU also abgelehnt.
Das Institutionensystem
Verfassungs- und
Normensystem:
Das europäische Verfassungssystem beruht auf drei verschiedenen Typen
von Rechtsakten:
Sie gelten
für alle Mitgliedsländer und stehen über nationalem Recht. Ihr
Ziel ist eine Vereinheitlichung der differenzierten Rechtssysteme.
Durch sie
wird nur das angestrebte Ziel als verbindlich angesehen, die Möglichkeiten
zur Verwirklichung obliegen den Parlamenten.
Sie
werden von den nationalen Staaten individuell umgesetzt, werden in
Einzelfällen allerdings als verbindlich angesehen.
Ein heikler Punkt im europäischen Verfassungs- und Normensystem, der
hier kurz angesprochen werden soll, liegt darin, dass generell
Gemeinschaftsrecht dem nationalen Recht übergesetzt ist. Werden mit
Mehrheitsrecht Entscheidungen gegen den Willen eines Mitgliedsstaates
durchgesetzt, kann bei deren Nichteinhaltung die Kommission, aber auch ein
einzelner Staat, eine Klage beim EuGH einbringen. In den meisten Verfassungen
der Mitgliedsländer finden sich darüber hinaus Hinweise, dass das
internationale Recht in die nationale Verfassung Einfluss finden müsse. Mit
der Ausnahme von Belgien erlauben alle Verfassungen einen Transfer von
Kompetenzen. Bereits in den Maastrichter Verträgen wurde deutlich
festgelegt, dass in Fragen der Staatsbürgerschaft, der Visumpolitik oder
des Wahlrechts eine rechtliche Harmonisierung stattfinden müsse.
Eine viel diskutierte Frage ist auch, ob ein Austritt aus der EU
möglich ist. Hierzu ist festzustellen, dass es keine Ausstiegsklausel in
den EU-Verträgen gibt, ein Austritt allerdings prinzipiell möglich
ist, wenn alle Staaten diesem zustimmen. Das ist allerdings ein äusserst
unwahrscheinliches Szenario, da wirtschaftlich schwache Staaten kaum austreten
werden wollen, jedoch dem Austritt finanzkräftiger und einflussreicher
Staaten eher nicht zustimmen werden.
Europäischer Rat und
Ministerrat:
Der Europäische Rat, der sich aus Regierungschefs der 15
Mitgliedsstaaten der EU sowie dem Präsidenten der Kommission zusammensetzt
und von der 15 Außenministern und einem Mitglied der Kommission
unterstützt wird, trifft sich jährlich mindestens zwei Mal zu
Gipfeltreffen. Die Unterscheidung zwischen dem Europäischen Rat und dem
Ministerrat besteht hauptsächlich darin, dass die Fachministerräte nur
in ihren Ressortbereichen Entscheidungen fällen, während der
Europäische Rat die Leitlinien der Union festlegen soll; gemeinsam
ist ihnen die Möglichkeit, den Rat aufzufordern, Vorschläge
über Rechtsakte auszuarbeiten. Der Vorsitz des Rates wechselt
halbjährlich, wodurch jedes Mitgliedsland die Chance hat, eigene
Initiativen einzubringen, über die dann abgestimmt werden können;
hierbei existieren Einstimmigkeitsregel und Mehrheitsprinzip nebeneinander. In
der Praxis stellen hier die Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit (62 von 87
Stimmen, wobei die Länder unterschiedlich viele Stimmen haben: Deutschland
sowie Frankreich, Großbritannien und Italien 10, Österreich 4)
seltener vorkommen, da man Vorbehalte bestimmter Staaten von Anfang an
ausräumen möchte.
Europäische
Kommission:
Die Kommission, die “Hüterin der Verträge”, setzt
sich aus 20 Mitgliedern zusammen, wobei Deutschland, Frankreich,
Großbritannien, Spanien und Italien je zwei Kommissionsmitglieder stellen,
die anderen Länder je einen; die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Weiters gibt es einen Präsidenten, der momentane ist Jaques Santer,
ebenfalls bekannt sind Jaques Delors (1985-1994) und Walter Hallstein
(1958-1967). Hauptsächliche Aufgaben der Kommission sind die
Durchführung von Gemeinschaftsrecht (Exekutivfunktion), Abgabe von
Empfehlungen und Stellungnahmen, Kontrolle über Einhaltung der
EU-Verträge, sowie die Vertretung der EU in internationalen
Organisationen.
Europäisches
Parlament:
Das EP, das historisch gesehen aus dem Abgeordnetengremium der EGKS
hervorgeht, hat drei Sitze: Straßburg (Plenartagungen), Luxemburg
(Sekretariat) sowie Brüssel (Ausschüsse). Diese unpraktische Regelung
hat historische Hintergründe. Die 626 Abgeordneten, die direkt alle
fünf Jahre gewählt werden, wählen für zweieinhalb Jahre ein
Präsidium. Momentan stellt Deutschland mit 99 Abgeordneten die Mehrheit
derer, Österreich beispielsweise stellt 21, Luxemburg 6. Diese Abgeordneten
werden neun verschiedenen europäischen Parteien zugeordnet, wobei die SPE
gefolgt von der EVP die stimmenstärkste Partei ist. Die restlichen
Fraktionen haben einen verhältnismäßig kleinen Stimmenanteil
(Interessantes Detail am Rande: Die fünf Freiheitlichen Abgeordneten
zählen mit 26 Kollegen zu den Fraktionslosen).
Eine Auswahl der Aufgabenbereiche des EP:
- Das EP hat die Möglichkeit, die
Kommission (mit Zweidrittelmehrheit) abzusetzen und muss der vom
Rat vorgeschlagenen Kommission bei deren Amtsantritt zustimmen. Weiters hat es
eine Kontrollfunktion über die Kommission; bei einer positiven
Misstrauensabstimmung muss die Kommission übrigens geschlossen
zurücktreten.
- Das EP hat ein Initiativrecht, also die
Möglichkeit, die Kommission zur Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen
aufzufordern.
- Hinsichtlich der Steuerpolitik und des
Haushaltsenwurfes hat das Parlament die Möglichkeit, ein vom Rat
vorgelegtes Konzept abzulehnen, dieses ist dann nicht
rechtskräftig.
- Das EP genießt das Recht der Zustimmung
bei Assoziierungsverträgen, internationalen Abkommen und beim Beitritt
neuer Länder.
Europäischer
Gerichtshof:
Der EuGH besteht formell aus 15 Richtern (ein Richter pro Mitgliedsland),
acht Generalanwälten und einem Präsidenten. Der letztere wird von den
Richtern für drei Jahre gewählt (wobei Wiederwahl möglich ist),
Richter und Generalanwälte alle der Jahre teilweise neu besetzt. Der EuGH,
dessen supranationaler Charakter besonders wichtig und herausstechend ist, hat
weitreichende Aufgaben und Befugnisse:
- Er achtet auf die Einhaltung von
Gemeinschaftsentscheidungen, auch wenn sie dem Interesse eines einzelnen
Staates widersprechen – die europäischen Verträge stehen
über dem nationalen Recht.
- Die Kommission kann den Gerichtshof anrufen,
wenn ihrer Meinung nach ein Staat einen Vertrag verletzt oder Pflichten
vernachlässigt. Als Strafen folgt meistens die Zahlung eines
Zwangsentgeltes (Schadenersatz etc.) oder eines Pauschalbetrages.
- Auch Mitgliedsstaaten können das Gericht
anrufen.
- Der EuGH muss die Grundrechte
schützen.
- Selbst Privatpersonen können den
Gerichtshof anrufen und sich auf das Gemeinschaftsrecht stützen, auch wenn
es der nationale Gesetzgebung widerspricht.
Weitere
Institutionen:
- Der Wirtschafts- und
Sozialausschuss:
Im WSA, der seit 1958 besteht, werden vor
allem gemeinschaftliche Interessen vertreten: 222 Vertreter, bestehend aus z.B.
Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Selbständigen und Umweltschützern haben
die Möglichkeit, in wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten von Rat
und Kommission angehört zu werden; allerdings besteht keine Verpflichtung
für diese zwei Institutionen, den Standpunkt des WSA zu
berücksichtigen.
§ Der Ausschuss der
Regionen:
Die 222 Vertreter aus europäischen Ländern, Regionen und
Gemeinden haben in Fragen der Struktur- und Regionalpolitik eine beratende
Funktion.
§ Der Europäische
Rechnungshof:
Dem Rechnungshof unterliegt die Rechnungsprüfung der EU, sprich eine
Kontrolle des Haushaltes, der EGKS-Anleihen und Darlehen sowie der Einnahmen und
Ausgaben der Institutionen. Ein Mal pro Jahr verfasst der Rechnungshof einen
(Jahres-)Bericht.
§ Die Europäische
Polizeibehörde:
Die EUROPOL erlangte 1995 rechtlichen Status und hat ihren Sitz in Den
Haag.
§ Die Europäische
Umweltagentur
§ Das Europäische
Währungsinstitut (EWI) und die Europäische Zentralbank
(EZB)
Die EZB hat ihren Sitz in Frankfurt.
Die Politikbereiche
Im EU-Vertrag vom Februar 1992 sind 17 Politikbereiche festgelegt,
unter anderem “Kultur”, “Verbraucherschutz”,
“Wettbewerb” etc. Die näher besprochenen Bereiche stellen also
nur eine Auswahl der (vermeintlich) wichtigsten dar.
Agrarpolitik:
Die Agrarpolitik stellt einen der wichtigsten (Anteil der Landwirtschaft am
BIP 1995: Griechenland 13,7 %, Österreich 2,3%, Deutschland 1,2%),
allerdings auch einen der umstrittensten Politikbereiche der EU dar. Die unten
noch im näheren erklärten Aufgaben der Agrarpolitik sind relativ
schwer zu erfüllen, da einerseits eine relativ große Schicht an
Landwirten und Fischern innerhalb der Union ein enormes Wählerpotential vor
allem für die konservativen Parteien darstellt (und so viel Druck
ausüben kann), andererseits wichtige Ziele wie ein Stopp der
Bevölkerungsmigration in die Städte oder die Erhaltung regionaler
Produkte erreicht werden wollen. Die wichtigsten Punkte der Gemeinsamen
Agrarpolitik werden in drei Punkten zusammengefasst:
§ Einheitlicher Markt:
Hauptziel der durch die Schaffung eines einheitlichen Marktes
erhofften Folgen sind einheitliche Preise für Agrarprodukte. Dieses
Ziel, das nur selten erreicht wird, soll einerseits durch die Abschaffung von
Zöllen, andererseits durch mengenmäßige
Einfuhrbeschränkungen, aber auch durch hohe Zuschüsse erreicht werden.
Das dafür geschaffene Instrument der MCA, der “monetary
compensatory amounts” greift gegebenenfalls mit Finanzspritzen in die
Preispolitik ein; 70% aller landwirtschaftlichen Güter werden noch heute
preislich gestützt. Weiters gibt es direkte Produktsubventionen z.B.
für Oliven, Tabak und Schaftzucht und zur Eindämmung der großen
Produktionsüberschüsse Stilllegungsprämien.
§ Gemeinschaftspräferenz:
Sie beinhaltet eine generelle Bevorzugung von Produkten, die aus
Mitgliedsländern stammen, gegenüber Produkten aus Drittländern.
Deshalb werden auf Agrargüter aus solchen Staaten hohe Zölle
eingehoben, wodurch der Export in die EU für Drittländer nicht mehr
rentabel ist. Diese Abschottung gegenüber Nichtmitgliedsstaaten
stellt übrigens einen großen Unterschied gegenüber der Politik
der EFTA dar.
§ Gemeinsame finanzielle
Verantwortung:
Die Ausgaben für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird über den
EU-Haushalt finanziert, allerdings werden auch Steuer- und Zolleinnahmen als
Gemeinschaftseinnahmen angesehen.
Aus diesen Punkten lassen sich bereits Probleme der und Kritik an der GAP
erahnen: Die hohen finanziellen Aufwendungen (1995 37,4 Milliarden Euro, Tendenz
steigend) nützen nur einer gesellschaftlichen Gruppe, werden allerdings von
der breiten Masse durch überhöhte bezahlt; gerade die finanzschwachen
Haushalte (und somit die Mehrheit der Haushalte), die den größten
Anteil ihres Einkommens in Lebensmittel investieren, werden
überproportional belastet. Durch die Abschottung gegenüber
Drittstaaten einerseits, vielmehr jedoch durch Abnahmegarantien,
Stillegungsprämien (dieses Instrument wird freilich des öfteren
ausgenützt bzw. missbraucht) und finanzielle Zuschüsse erscheinen
Vorwürfe wie Verzerrung des Weltmarktes und Außerkraftsetzung der
Marktmechanismen als durchaus plausibel. Durch die
Überproduktion ist die EU zum Nettoexporteur geworden: Allerdings
wird durch variable Zollsätze sowie Subventionen der Preismechanismus
außer Kraft gesetzt, besonders rückständige Länder (Dritte
Welt, Osteuropa), die prinzipiell billiger produzieren, werden dadurch
benachteiligt.
Wirtschafts- und
Währungspolitik:
Geschichtlich gesehen ist der vom luxemburgischen Premierminister Pierre
Werner 1970 verfasste Werner-Plan ein erstes Konkretes Konzept zur Errichtung
einer Wirtschaftsunion, welches allerdings scheiterte. Ein weiterer wichtiger
Plan ist der Delors-Bericht, der die Errichtung einer Wirtschafts- und
Währungsunion in drei Stufen vorsah und als Vorlage für die
Maastrichter Verträge diente.
Ziele des heutigen Planes der Errichtung einer solchen Union sind unter
anderem die Errichtung einer zentralen Notenbank
(⇒EZB) und eine einheitliche Währung
(Euro, früher ECU), wobei die Wirtschaftspolitik den allgemeinen
Gegebenheiten des Binnenmarktes samt seiner vier Freiheiten (Freier Waren-,
Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr) unterliegt.
Die (momentan) 11 Teilnehmer der dritten Stufe der europäischen
Wirtschafts- und Währungsunion mussten für den Beitritt zu dieser
fünf Konvergenzkriterien erfüllen:
§ Inflationsrate:
Im letzten Jahr vor der Prüfung muss die durchschnittliche
Inflationsrate maximal 1,5% über der Inflationsrate jener höchstens
drei Mitgliedsstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das
beste Ergebnis erzielt haben.
§ Öffentliches
Defizit:
Das Verhältnis der geplanten oder tatsächlichen öffentlichen
Defizits zum BIP darf den Referenzwert von 3% nicht
überschreiten.
§ Öffentlicher
Schuldenstand:
Das Verhältnis zwischen öffentlichen Stunden und dem BIP darf
einen Referenzwert von 60% nicht überschreiten, es sei denn, dass das
Verhältnis hinreichend Rückläufig ist.
§ Langfristiger
Zinssatz:
Im Jahr vor der Prüfung darf der durchschnittliche Zinssatz nicht um
mehr als 2% über dem entsprechenden Zinssatz der höchstens drei
Mitgliedsstaaten liegen, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste
Ergebnis erzielt haben.
§ Einhaltung der Bandbreite des
EWS:
Die im EWS festgehaltenen normalen Bandbreiten müssen in den letzten
zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Schwankungen eingehalten werden.
Jener Referenzwert wurde im August 1993 mit 15% festgelegt.
Am 1. Jänner 1999 schließlich wurden die unwiderruflichen
Wechselkurse der Währungen der einzelnen Mitgliedsstaaten bezüglich
des Euro festgelegt. Jene, die auf sechs Stellen genau angegeben werden, sind
folgende: 1 Euro entspricht beispielsweise 13,7603 Schilling/ 1,95583 Deutsche
Mark oder 1936,27 italienische Lire. Gegenüber aussereuropäischen
Währungen kann sich der Euro freilich frei bewegen. Nach dem schon lange
mit Spannung erwarteten Start des Euro mit Beginn 1999 (allerdings nicht als
Barzahlungsmittel) zeigte sich der Euro unerwartet hart gegenüber Dollar
und Yen, tendierte in letzter Zeit allerdings negativ gegenüber dem USD
(ein Euro entspricht momentan [Feb.1999] zwischen etwa 1,119 und 1,12 USD).
Hinsichtlich eben dieser Fakten sind die Auswirkungen von einem harten bzw.
schwachen Euro interessant:
§ Hartwährung:
Durch strikte Anwendung der Konvergenzkriterien und rigorose Sparpolitik
der nationalen Parlamente kann man eine Hartwährung erreichen. Jene
verspricht langfristig niedrige Normalzinsen und eine relativ geringe
Arbeitslosigkeit.
§ Weichwährung:
Durch eine Aufweichung der Sparprogramme der Nationalitäten und
überhastete Aufnahme politisch wichtiger, finanzpolitisch jedoch nicht
gewappneter Staaten kann jedoch auch eine Weichwährung erreicht werden. Mit
ihr verbunden wären eine Abwertung des Euro (durch die sich Importe
verteuern), hohe Inflation, höhere Arbeitslosigkeit, allerdings auch eine
Zunahme an Exporten.
Aussen- und
sicherheitspolitik:
Die Pläne zur Intensivierung der Gemeinschaft hinsichtlich einer
gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik bestehen bereits lange: Im Plan
Fouchet II wird sie ebenso angestrebt wie im Luxemburger Bericht, im
Kopenhagener Bericht, im Londoner Bericht oder in der Einheitlichen
Europäischen Akte. In der letzteren wird die Zusammenarbeit in Aussen- und
Sicherheitspolitik als Ziel deklariert, gemeinsame Stellungnahme zu Konflikten
(z.B. Iran, Afghanistan, Naher Osten, Terrorismus) abgegeben. Durch den
EU-Vertrag wird schließlich die EPZ zur GASP umbenannt, die grundlegenden
Ziele werden formuliert:
§ Wahrung des Friedens
§ Stärkung der Demokratie sowie
Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
§ Stufenweise Durchführung
gemeinsamer Aktionen
§ Aktive Unterstützung der GASP
durch alle Mitgliedsstaaten
§ Stärkung der Sicherheit der Union
und ihrer Mitgliedsstaaten
Mittelfristig wird eine Bindung der EU an die WEU
festgeschrieben, allerdings soll sich die europäische Sicherheitspolitik
auch an der NATO und der OSZE orientieren. In Außenpolitischen
Angelegenheiten wird die Union vom Außenminister des den Vorsitz
innehabenden Landes vertreten. Zwischen den Mitgliedsstaaten und Drittstaaten
sind grundsätzlich drei Arten von Abkommen möglich;
§ Bilaterale und multilateralen
Handelsabkommen:
Sie dienen zur Förderung des Warenverkehrs, also etwa zur
Öffnung unerschlossener Märkte oder Setzung aussenpolitischer Signale.
Beispiele solcher Handelsabkommen sind das Abkommen mit der EFTA sowie Abkommen
mit Ungarn, Israel, Bulgarien etc.
§ Assoziierungsabkommen:
Das Ziel der Assoziierungsabkommen ist die Förderung von
Entwicklung zumeist in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht. Solche
Verträge bestehen beispielsweise mit AKP-Staaten (Afrika, Karibik,
Pazifik). Assoziierungsabkommen laufen im wesentlichen auf
Freihandelsassoziationen hinaus.
§ Europa-Abkommen:
Sie dienen der Heranführung diverser Staaten an die EU
und haben schließlich den Beitritt jenes Landes zur Union zum Ziel Solche
Abkommen bestehen unter anderem mit Ungarn, Estland oder Tschechien.
Vom Rat können zwei Arten von Verträge geschlossen werden, in
denen Standpunkte oder Aktionen festgelegt werden: Gemeinsame Standpunkte
(z.B. über ein Embargo für Waffen gegen den Sudan oder eine
Einschränkung der Wirtschaftsbeziehungen mit Haiti) und gemeinsame
Aktionen (z.B. die Unterstützung des Friedensprozesses im Nahen Osten
oder 1993 die Entsendung von Wahlbeobachtern nach Russland).
Zum derzeitigen Zeitpunkt konzentriert sich die GASP mehr auf Aussen- als
auf Sicherheitspolitik im militärischen Sinn. Ein fixes militärisches
System aller Mitgliedsstaaten gibt es (noch) nicht; die meisten
Mitgliedsländer sind bereits Mitglied bei WEU oder NATO, einzig
Österreich, Irland und Schweden sind bei keinem der beiden Bündnisse
Mitglied, wobei aber alle drei Länder innerhalb der WEU einen
Beobachterstatus einnehmen.
Ein aktuelles Thema und Gebiet in der Aussenpolitik stellt die
Erweiterungsfrage dar:
Polen, Ungarn, die Slowakei, Bulgarien, Tschechien und Zypern sind nur
einige der Staaten, die einen Beitritt zur EU anstreben. Die Probleme dabei sind
mannigfaltig. Ein interessanter Kritikpunkt ist, dass Statistiken und
psychologischen Studien zufolge eine Gemeinschaft mit 15 Mitgliedern die
optimale Teilnehmerzahl bereits erreicht, durch eine Gemeinschaft von 25 bis 30
Staaten (das wäre der Fall, wenn allen Anträgen zugestimmt werden
würde) würden Entscheidungsprozesse erschwert und die
Flexibilität eingeschränkt werden. Eine weitere Hürde sind die
lange Aufnahmeprozedur und die strengen Aufnahmebedingungen. Abgesehen vom
Demokratiegebot und der Achtung der Menschenrechte ist die wirtschaftliche
Rückständigkeit der Oststaaten (Strukturschwäche,
Billiglohnkonkurenz/Lohnniveau, Agrarhaushalt etc.) ein Problem; so werden
Millionen von Euro in die Wirtschaft zukünftiger Mitgliedsstaaten
investiert. Einen besonderen Fall bildet die Türkei, die zwar Mitglied der
OSZE, der NATO und des Europarates sowie assoziiertes Mitglied der WEU ist,
deren Mitgliedsantrag allerdings 1989 abgelehnt wurde. Weniger wirtschaftliche
Rückständigkeit verhinder(t)en eine Aufnahme, sondern vielmehr die
Missachtung von Menschenrechten (Folter, Todesstrafe) und der ewige
girchisch-türkische Konflikt sind große Barrieren.
Zusammenarbeit in den
Bereichen Justiz und Inneres:
Die ZJI hat z.B. folgende Aufgaben:
- Asylpolitik
- Einwanderungspolitik
- Zusammenarbeit im Zollwesen
- Zusammenarbeit der Polizei im Rahmen der
Europol
- Bekämpfung von Drogen und
Betrügereien in internationalem Ausmaß
- Zusammenarbeit in Zivil- und
Strafsachen
Hinsichtlich der Zusammenarbeit im Zollwesen ist das Schengener
Abkommen zu erwähnen, das 1985 im Luxemburgischen Ort Schengen
geschlossen wurde. Es hat im wesentlichen den Wegfall von Grenz- und
Zollkontrollen zum Ziel, wobei jedoch die EU-Aussengrenze verstärkt
kontrolliert werden soll. Zur verstärkten Zusammenarbeit wurde auch das
Schengener Informationssystem (SIS) geschaffen. Dennoch gibt es Kritik am
Wegfall des Grenzkontrollen, da die Bekämpfung von Drogenhandel und
Rauschgiftkriminalität oder des organisierten Verbrechens erschwert wird,
ausserdem erschweren (noch) unterschiedliche Gesetzesgrundlagen gemeinsame
Fahndungsanstrengungen.
Auch die Unionsbürgerschaft, die in den Zielkatalog des
Unionsvertrages aufgenommen wurde, fällt in den Bereich der ZJI. Sie
beinhaltet vier Rechte: Aufenthaltsrecht (Harmonisierung der
Ausländerpolitik, freies Bewegen innerhalb des Hoheitsgebietes der
Mitgliedsstaaten), Wahlrecht (aktives und passives Wahlrecht bei Kommunalwahlen
und Wahlen des EP) und das Schutzrecht (diplomatischer Schutz in
Drittländern), Petitionsrecht (Petitionsrecht beim EP).
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