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Die Christengemeinschaft
Referat: Die
Christengemeinschaft
I. Die Entstehungsgeschichte der
Christengemeinschaft
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Religiöse Gemeinschaft (~ Sekte) innerhalb der
anthroposophischen Bewegung.
Gründer ist der evangelische Theologe Friedrich
Rittelmeyer. Dieser hatte in Berlin begeistert Vorträge Rudolf Steiners
(Begründer der Anthroposophie) gehört und urteilte über ihn:
“Nicht ein Pfarrer, auch nicht ein Prophet: der Wissende einer
Wirklichkeit stand vor uns”, und “Eine neue Christusverkündung
stand vor mir. Eine neue Christuszeit zog herauf.”
Auf Anregung Rittelmeyers hin begann Steiner
Vorträge über ein erneuertes Christentum in Bezug auf die
Anthroposophie zu halten. Besonders Jugendliche Anthroposophen, die nach den
Schrecken des ersten Weltkrieges neuen Halt suchten, fühlten sich hiervon
angesprochen.
Unter der Leitung Rittelmeyers wurde am 16. September
1922 die Christengemeinschaft gegründet, welche sich als Weiterentwicklung
des Christentums verstand.
II.
Christusverständnis
Wichtig:
Die Christengemeinschaft sieht die Bibel als Teil
der Geisteswelt an. Daher darf sie nicht wörtlich genommen werden, sondern
muß per Meditation u.a. erschlossen werden.
§ Jesus und Christus
wurden von Steiner getrennt.
§ Zunächst
wurden zwei Jesuskinder geboren.
§ Das erste war eine
Reinkarnation von Zarathustra, das zweite von Buddha.
§ So lassen sich auch
Widersprüche zwischen den Evangelien erklären.
§ Erst durch die
Taufe wurden aus den Jesuskindern Christus.
III. Aufbau / Organisation der
Christengemeinschaft
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§ Formal identisch
mit den katholischen.
§ Allerdings werden
sie anthroposophisch gedeutet:
- Taufe
- Firmung
- Priesterweihe
- Eucharistie
(Abendmahl)
- Bußsakrament
- Krankensalbung
- Ehe
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Menschweihehandlung:
• Wird als der
ursprüngliche, zu allen Zeiten, von allen Völkern, gehaltene
Gottesdienst angesehen.
• Er ist geprägt
durch okkulte Handlungen.
• Texte und Lieder
wurden bislang nicht veröffentlicht
Sonstige
Informationen:
• 20 000 Mitglieder in
Deutschland.
• Es herrscht in allen
Ämtern Gleichberechtigung.
• Die Taufe wird in den
Landeskirchen nicht anerkannt.
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