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| Betriebsgründung
Betriebsgründung
Voraussetzungen
1.1 Persönliche Voraussetzungen
Wenn man überlegt, sich selbstständig zu machen, muss man sich
einige Fragen stellen:
- Will man die Sicherheit eines oft gut bezahlten
Arbeitsplatzes aufgeben ?
- Wird man von der Familie unterstützt
?
- Ist man fachlich qualifiziert
?
- Ist eine Finanzierung
möglich?
- Hat das Produkt überhaupt einen
(gesicherten) Markt ?
Marketing
1.2.1 Von der Idee zum Konzept
- Wem Ihr Produkt einen Nutzen
bringt?
- In welchen geographischen Regionen oder
Bevölkerungsschichten man diesen Personenkreis
finden?
- Wie viel ein Kunde dafür zu zahlen bereit
ist?
- Wie man an Kunden
herankommt?
- Wie sich ihre Verkaufschancen in den
nächsten Jahren entwickeln wird?
- Welches Zusatzprodukt ihre Chancen
verbessert?
- Wer ihre Mitbewerber sind und deren
Schwächen und Stärken liegen?
- Warum soll der Kunde gerade bei ihnen
Kaufen?
Wenn man all dies Punkt positiv beantworten konnte ist das eine gute
Voraussetzung für ein Unternehmen
Marketing ist die kunden-, bzw. markt- sowie umfeldorientierte Führung
eines Unternehmens.
1.2.2 Welche Punkte sind unbedingt zu analysieren und für die nähere
Zukunft abschätzbar
Es ist äußerst wichtig in folgenden Bereichen Marktforschung zu
betreiben.
Marktumfeld
- Welchen Geographische Ausdehnung besitzt mein
Markt (Bezirk, Österreich, Europa)?
- Wirtschaftsentwicklung in meiner Branche?
- Auswirkungen der Konjunkturschwankungen auf meine
Branche?
- Mit welchen Norm- Gesetzänderungen ist in
nächster Zukunft zu rechnen?
- Mit welchen Trendumkehr ist zu rechnen
(Naturprodukte,...)?
- Gibt es Marktnischen?
Kunden
- Wichtig ist es, die Kaufgewohnheit der Kunden
genau zu erforschen (gibt es einen Servicebedarf, Modetrends, Beratung, wie
sieht es mit Qualitätsbewusstsein aus,
Umweltschutz,.....)
Mitbewerber
- Wer sind meine Hauptkonkurrenten
(Größe, Anzahl, Marktanteil)?
- Ist mit neuen Konkurrenten zu rechnen.?
- Finanzkraft der Konkurrenten?
- In welcher Qualitäts- und Preisklasse liegen
die Konkurrenten?
1.2.3 Marketingziele
- Umsatz, Gewinn, Rentabilität
- Marktanteil
- Zufriedenheit der Mitarbeiter
- Sicherheit
1.2.4 Marketinginstrumente
- Angebotsgestaltung (Produkt- und
Sortimentspolitik) beziehen sich auf die Leistungen und Produkte
- Preisgestaltung (Preispolitik) Preis zu
beeinflussen und bestimmen
- Marktbearbeitung (Kommunikationspolitik)
Bestimmung der Art und Größe der Werbung
- Warenverteilung (Distributionspolitik) Betrifft
Vorkehrungen, um das jeweilige Produkt
Finanzierung
1.3.1 Der Kapitalbedarf
Eine gute Finanzierung ist die Grundlage für den erfolgreichen Aufbau
eines Unternehmens. Dazu muss zu allererst geklärt sein, wie hoch das
benötigte Kapital ist. Man muss dabei sehr Acht geben, jede Kostenstelle zu
berücksichtigen.
- Kapitalbedarf für
Investitionen:
z.B.: Grundstücke, Gebäude,
Fahrzeuge, ...
- Kapitalbedarf für Waren und
Materiallager
Man sollte den durchschnittlichen,
voraussichtlichen Lagerbestand mitplanen.
Ausgaben, die im Zeitraum zwischen
Auftragseingang, und Zahlungseingang entstehen.
1.3.2 Die Kapitalbeschaffung
Durch den Kapitalbedarfsplan, erkennt man wie viel Geld zum Start des
Unternehmens benötigt wird. Nun stellt sich die Frage woher man dieses Geld
bekommen könnte.
Jenes Geld,
welches man selbst aufbringen kann. Aufbringungsmöglichkeiten wären
u.a. Sparguthaben, Wertpapiere, und auch eventuell belehnbare Werte wie z.B.:
Grundbesitz, Wertgegenstände, Bausparverträge, ...
z.B.:
Kredite
Dient zur
Finanzierung von Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, ...). Die
Laufzeit des Kredites sollte der Nutzungsdauer entsprechen.
Investitionsgüter
werden angemietet, und können nach einer gewissen Zeit in den Eigenbesitz
übergehen.
Ist der
bequemste, aber teuerste Kredit. Er entsteht, wenn eine Wahre nach Eingang der
Rechnung nicht bezahlt wird. Der Teuerste ist der Lieferantenkredit deshalb,
weil man sich meist innerhalb einer bestimmten Frist ein Skonto abziehen
kann.
Beispiel: Skontoabzug innerhalb von 30 Tagen
3%
è entspricht dass einem
Jahreszinssatz von 36,5 %
Der wesentlichste Partner bei einer Kreditaufnahme ist jedoch die Bank. Um
einen Kredit auch wirklich finanziert zu bekommen, muss man sein Projekt der
Bank präsentieren. Außerdem sollte man ihr auch gewisse Sicherheiten
bieten könnten (Haus, ...).
Man sollte auch mit mehreren Banken über den Kredit verhandeln, um so
den Günstigsten zu bekommen.
- Finanzierung mit
Förderung
Gerade Jungunternehmer werden bei
Existenzgründung vom Staat gefördert. So erhält man unter
Umständen Kredite mit einem weit niedrigeren Zinssatz.
1.3.3 Liquidität und Finanzplan
Wenn man sich also über die Kapitalbeschaffung im Klaren ist, sollte
man einen Finanzplan mit chronologischer Abfolge erstellen. Es geht darum, ob
eine mögliche Zahlungsunfähigkeit nicht schon in den ersten Monaten
nach dem Start des Unternehmens auftritt, beeinflusst eventuell durch
Zahlungsrückstände.
Beispiel wie ein derartiger Finanzplan aussehen
könnte:
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1. Zahlungsmittelanfangsbestand
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2. Geplante Einzahlungen
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Umsätze (inkl. MWSt.)
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aus Kreditzusagen
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Privateinlagen
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sonstige Einzahlungen (inkl. MWSt.)
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Summe Einzahlungen (1) + (2)
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3. Geplante Auszahlungen
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auszahlungswirksame Kosten
lt. Kostenplan
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Auszahlungen für Investitionen
(inkl. MWSt.)
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Auszahlungen für Material
(inkl. MWSt.)
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Privatentnahmen
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Zahlungen an das Finanzamt
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Zinszahlungen/Bankspesen
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Kapitaltilgungen
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sonstige Zahlungen (inkl. MWSt.)
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Summe Auszahlungen
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Unter-/Überdeckung (1) + (2) + (3)
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Deckung des Fehlbetrages
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Kontokorrent/Darlehen
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Privateinlagen
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Sonstiges
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Verwendung des Mehrbetrages
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Gewerberecht
Das Gewerberecht stellt mitunter bei der Betriebsgründung einen
Hürde dar. Aber bereits 1992 wurde begonnen, die Gewerbeordnung zu
modernisieren und Barrieren für den Zugang zum Unternehmer Beruf zu
beseitigen.
Seither ist die Ausübung von Handwerken auch mit universitärer
Bildung oder nach Absolvierung einer Höhern Technischen Schule in
Verbindung mit mehrjähriger Praxis möglich.
Zur Zeit gibt es nur mehr 43 Handwerke die eine Meisterprüfung
vorgeschrieben bzw. 41 „Gebunde Gewerbe“ mit einem erforderlichen
Befähigungsnachweis. Über 800 Gewerbe sind „Freie
Gewerbe“
1.4.1 Gewerbeschein
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigt man einen
Gewerbeschein. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn man eine Tätigkeit
selbstständig, regelmäßig, und in Ertragsabsicht
durchführen will.
Welche Gewerbeberechtigung erforderlich ist, hängt von der
ausgeübten Tätigkeit ab.
Vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausdrücklich ausgenommen sind
selbstständige Berufe wie z.B.: Ärzte, Apotheker, Notar,
Rechtsanwälte,......)
1.4.2 Allgemeine Voraussetzungen für einen Gewerbeschein
- Österreichischer Staatsbürger oder EWR/
EU Bürger
- Eigenberechtigung (Alter)
- Keinen Ausschließungsgründe (Konkurs,
Finanzstrafdelikte, gerichtliche Verurteilung)
- Geeigneter Standort und allenfalls auch eine
Betriebsanlagengenehmigung
1.4.3 Befähigungsnachweis
Freie Gewerbe:
Ein Befähigungsnachweis (Prüfung, Schule,.....) ist nicht
erforderlich. Ein Gewerbeschein ist allerdings zu lösen (Dienstleistung in
der Datenverarbeitung).
Handwerke:
Erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder der Abschluss einer für
das betreffende Handwerk einschlägige Schule (Uni, HTL,...) gekoppelt mit
unterschiedlich langen Praxiszeiten(Tischler, Bäcker).
Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe:
Je nach Gewerbe sind unterschiedliche Befähigungsnachweise
erforderlich. Es können Praxiszeiten, Ausbildungen, bestimmte
Prüfungen oder Kombinationen daraus vorgeschrieben werden
(Fremdenführer, Gastgewerbe).
Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe:
Zum jeweiligen Befähigungsnachweis (Praxiszeiten, Ausbildungen,
Prüfungen) ist zusätzlich die Erteilung einer behördlichen
Bewilligung erforderlich (Baumeister,
Zimmermeister).
1.4.4 Allgemeine und besondere Voraussetzungen
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen muss persönlich die allgemeinen bzw. Die
besonderen Voraussetzungen für dien Gewerbeantritt erfüllen.
Bei bewilligungspflichtigen gebunden Gewerben wird zusätzlich
geprüft, ob der Bewilligungswerber die für die Gewerbeausführung
erforderliche Zuverlässigkeit besitzt
Gesellschaft
Wird das Gewerbe von einer Gesellschaft ausgeübt, müssen die
allgemeinen bzw. besonderen Voraussetzungen von EINER gewerberechtlichen
Geschäftsführer nachgewiesen werden. Nur in diesen Fall wird der
Gewerbeschein auf die Gesellschaft ausgestellt.
Die Zuverlässigkeitsprüfung und die Gewerbeausschlussgründe
(allgemeine Voraussetzungen) erstreckt sich auch auf alle Gesellschafter, die
einen maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb haben.
1.4.5 Gewerblicher Geschäftsführer
Personalgesellschaft (Erwerbsgesellschaften)
Muss entweder ein persönlich haftender Gesellschafter
gewerberechtlicher Geschäftsführer werden oder ein Arbeitnehmer, der
mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit
beschäftigt und voll versichert ist.
Juristische Personen
Muss der gewerberechtliche Geschäftsführer eine zur Vertretung
befugte Person sein (z.B.: bei der GmbH der handelsrechtliche
Geschäftsführer) oder bei einem Verein ein Mitglied des Vorstandes
oder Arbeitnehmer der mindestens die Hälfte der wöchentlichen
Arbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist
Einzelunternehmen
Wenn der Unternehmer den Befähigungsnachweis nicht erbringt, kann der
gewerberechtliche Geschäftsführer ein Arbeitnehmer sein, der
mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit
beschäftigt und voll versichert ist.
Wichtig:
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss keinen eigenen
Gewerbeschein haben, sondern muss den erforderlichen Befähigungsnachweis
erbringen und entweder ein persönlich haftender Gesellschafter, ein
handelsrechtlicher Geschäftsführer oder ein Arbeitnehmer in einem
Anstellungsverhältnis sein.
1.4.6 Fehlen bestimmter Voraussetzungen und/oder keine Nachsicht
möglich
Nachsicht
Sowohl für das fehlen eigener allgemeiner Voraussetzungen als auch
für einige der besonderen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit
einer Nachsicht. Die Gewerbebehörde erlässt einen Bescheid, wobei sie
berechtigt ist, für diese Entscheidung ein Gutachten der Wirtschaftskammer
einzuholen
Keine Nachsicht
Es bleibt die Möglichkeit, dass Sie einen gewerberechtlichen
Geschäftsführer bestellen, der gegenüber der Behörde
für die Einhaltung der gewerblichen Vorschriften verantwortlich ist. Wobei
dieser mindesten 20 Stunden pro Woche angestellt und ASVG versichert
sein.
Wichtige
Einflussfaktoren
2.1 Standort
Der Standort ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des
Unternehmens, und ist deshalb von einigen Faktoren abhängig:
- Grundstückskosten
- Verkehrslage (Zufahrt, Parkplätze,
Lademöglichkeiten)
- Kapazitäten der öffentlichen
Versorgungs- und Entsorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser, Kanal, ...)
- Verfügbarkeit von Arbeitskräften
- Nähe zu
Rohstoffen
...
Bei einem Produktionsbetrieb sind außerdem noch die rechtlichen
Vorschriften zu beachten:
- Bebauungsplan
- Flächenwidmungsplan
- Baubewilligungen
- Betriebsanlagengenehmigung
Eine Betriebsanlage ist dann nicht genehmigungspflichtig, wenn von ihr
keine nachteiligen Auswirkungen ausgehen können (z.B.: reine
Bürobetriebe).
Darüber hinaus können auch Bewilligungen für das
Wasserrecht, das Abfallrecht oder den Naturschutz erforderlich sein.
Einzellunternehmen oder Gesellschaft
Grundsätzlich gilt, dass einer Gründung mit Partnern einer
Alleingründung der Vorzug zu geben ist. Die Entscheidung hängt jedoch
von den Rahmenbedingungen der geplanten Unternehmensgründung und der
Geschäftsidee ab.
Vorteile einer Partnerschaftsgründung:
- Gegenseitige Ergänzung in Erfahrung, Wissen
und Können
- Bessere Arbeitseinteilung und Zeitersparnis
- Leichtere Kapitalaufbringung
- Dynamischeres Unternehmenswachstum
- Höhere
Erfolgschancen
Dagegen spricht aber, dass die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen
eingeschränkt ist, dass man auch für Fehlleistungen der Partner haftet
und dass die Entscheidungsfindung meist länger dauert.
Als Alternative wäre zu prüfen, ob man als einzelner nicht eine
Kooperation mit anderen Firmen eingehen will
Sollte man sich für eine Gesellschaft entscheiden, so ist es wichtig
nicht nur auf emotionaler Basis sondern vor allem auf der sachlichen Ebene eine
Entscheidung zu treffen.
„ Gut prüfe, wer sich ewig
binde“
2.2.1 Einzelunternehmer
Inhaber des Unternehmens ist eine einzige Person. Der Einzelunternehmer
haftet unbeschränkt mit seinen privatem Vermögen. Da der Unternehmer
das volle Risiko trägt steh ihm auch der Gewinn alleine zu.
Gründung
Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der Aufnahme der
Tätigkeit. Ein eigener Gründungsakt ist nicht notwendig.
Firmenbuch
Je Nach Größe des Unternehmens ist eine Eintragung ins
Firmenbuch möglich oder nicht. Das Firmenbuchgericht holt sich zur
Klärung der Frage ein Gutachten der Wirtschaftskammer. Die
Mindestvoraussetzung für die Protokollierung liegt derzeit in der Regel bei
einem Jahresumsatz von ATS 5.Mio..
Firma
Die Führung einer Firma ist nur bei Eintragung ins Firmenbuch erlaubt.
Ein nicht im Firmenbuch eingetragener Einzelunternehmer hat seinen Vor- und
Familiennamen zu verwenden. Erhat keine „Firma“ sondern tritt als
Person auf.
Gewerbeberechtigung
Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit benötigt
der Einzelunternehmer eine Gewerbeberechtigung, oder er bestellt sich
gewerberechtlichen Geschäftsführer
Sozialversicherung
Ist der Einzelunternehmer gewerblich tätig so ist er bei der
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
pflichtversichert.
Steuer
Der Einzelunternehmer wird zur Einkommensteuer veranlagt; er ist
verpflichtet, die Umsatzsteuer
abzuführen.
2.2.2 Gesellschaften
Siehe Referat „Gesellschaftsrecht“
Unternehmensbezeichnung
Für die Bezeichnung eines Unternehmens gibt es gesetzliche
Mindestanforderungen.
- Einzelunternehmer: Vor- und Zuname (wenn
im Firmenbuch protokolliert, dann dort eingetragener Firmenwortlaut)
- GmbH: Familienname (Personenfirma) oder
Gegenstand (Sachfirma) des Unternehmens, jeweils mit Zusatz: GesmbH. oder
GmbH.
Eine genaue Auflistung der Unternehmensbezeichnungen ist auf Seite 15-16 zu
finden.
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH , AG) sind zusätzlich auf den
Geschäftspapieren die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht
anzugeben.
Will man zur besseren Vermarktung eine zusätzliche Bezeichnung
führen, so spricht man von einer Etablissementbezeichnung.
Beispiele:
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Etablissementbezeichnung
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Firma
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Rechtsform
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Wollstube Susi
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Susanne Maier
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Einzelunternehmen
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PC-Data Sviece
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Müller OEG
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Offene Erwerbsgesellschaft
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Restaurant „Zum Löwen“
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ABC HotelbetriebsGmbH
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Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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Gewerbliche Sozialversicherung
Pflichtversichert im Rahmen der gewerblichen Sozialversicherung sind
alle:
- Einzelunternehmer,
- Gesellschafter einer OHG und OEG
- Persönlich haftende Gesellschafter einer KG
und KEG
- Geschäftsführende Gesellschafter einer
GmbH, wenn sie nicht pflichtversichert sind
Dieser Personenkreis ist kranken- pensions- und
unfallversichert.
2.4.1 Höhe der Sozialversicherung
Sie ist abhängig von:
Es gelten die
Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid. Nachdem dieser aber erst im
Nachhinein bekannt wird (Sozialversicherung zahlt man pro Quartal) wird als
Basis eine vorläufige Beitragsgrundlage genommen. Die Differenz wird bei
feststehen des Steuerbescheids ausgeglichen.
Als Mindestbeitragsgrundlage (für 1999) gelten: 183.744,-
als Höchstbeitragsgrundlage gelten: 596.000,-
Krankenversicherung: 9,1%
Pensionsversicherung 14,5%
Der Beitrag zur Unfallversicherung beträgt pauschal 1.025,-
Beispiel:
Einkommen: 400.000,-
Davon 23,6 % (S Versicherungen) = 94.400 / 4
(Quartale)
= 23.600,-/Quartal (+ einmal im Jahr 1.025,-)
Nebenberuf Unternehmer
Die Gründung eines Unternehmens schließt nicht aus, das daneben
eine Unselbstständige Tätigkeit als Arbeitnehmer aufgenommen oder
weitergeführt wird.
2.5.1 Arbeitsrecht
Der Arbeitnehmer muss über die angestrebte Selbstständigkeit
informiert werden und auch seine Zustimmung geben. Ansonsten ist dies ein
Kündigungsgrund.
2.5.2 Sozialversicherung
Mit der Gewerbeanmeldung entsteht Versicherungspflicht bei der gewerblichen
Sozial-versicherung (GSVG). Ist allerdings Versicherungspflichtig aufgrund eines
Dienst-verhältnisses nachdem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
geben, so gelten Sonderregelungen:
- Bei der Krankenversicherung ist kein
zusätzlicher Beitrag zu bezahlen
- Die Unfallversicherung für die gewerbliche
Tätigkeit ist zur Gänze zu entrichten (ATS 1.025,- pro Jahr).
- Bei der Pensionsersicherung kommt die
Mehrfachversicherung zu tragen
Nach dem GSVG
Mindestbeitraggrundlage 14,5 % von 183.744,-/ Jahr
Höchstbeitraggrundlage 14,5 % von 596.400,-/ Jahr
Für die Berechnung der Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage wird
das Einkommen aus dem Dienstverhältnis und jenes aus der gewerblichen
Tätigkeit zusammengezählt
Beispiel: Einkommen aus dem Dienstverhältnis liegt unter der
gewerblichen Mindestbeitragsgrundlage.
Für die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit ist die
Pensionsversicherung zu bezahlen, und zwar für die Differenz zwischen dem
Einkommen aus dem Dienstverhältnis und der Mindestbeitragsgrundlage von
183.744
Beispiel: Einkommen aus dem Dienstverhältnis liegt zwischen der
gewerblichen Mindestbeitragsgrundlage und der Höchstbeitragsgrundlage
(596.400).
Die gewerblichen Einkünfte sind insoweit
pensionsversicherungspflichtig, bis die Höchstbemessungsgrundlage erreicht
wird.
Beispiel: Einkommen aus dem Dienstverhältnis liegt über der
Höchstbemessungs-grundlage (596.400)
Für die gewerblichen Einkünfte fallen keine
Pensionsversicherungsbeiträge an.
2.5.3 Einkommensteuer
Für die Ermittlung der Einkommensteuer werden sämtliche
Einkünfte zusammengerechnet. Darauf wird ein entsprechender Prozentsatz
angewandt.
Steuern
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Die wichtigsten Steuern
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Abgabenart
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Höhe
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Abzuführen an:
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Umsatzsteuer
Seite 5
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10% oder 20% des Nettobetrages
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Betriebsstätten-Finanzamt
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Einkommensteuer
Seite14, 15
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10-50% vom Einkommen
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Wohnsitz-Finanzamt
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Körperschaftsteuer
Seite 7
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34% vom Gewinn
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Betriebsstätten-Finanzamt
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Lohnsteuer
Seite 12,13
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10-50% vom Lohn/Gehalt abzgl. SV und Freibeträge
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Betriebsstätten-Finanzamt
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Kommunalsteuer
Seite 7
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3% der Bruttolohnsumme
|
Gemeinde
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Seitenangaben vom Referat „Steuerrecht“
Betriebliches Rechnungswesen
Ist das zahlenmäßige Erfassen des gesamten betrieblichen
Geschehens
2.7.1 Buchhaltung (verpflichtend)
2.7.1.1 Einnahmen-Ausgaben –Rechnung
Kann bis zu einem Umsatz von ATS 5 Mio. geführt werden
(wahlweise)
Es sind folgende Bücher zu führen:
- Kassa- Bankbuch
- Wareneingangsbuch
- Inventuraufzeichnungen
- USt./VSt. Aufzeichnungen
- Lohnkonten
bei Beschäftigung
von Arbeitnehmern
Einnahmen
- Ausgaben
= Gewinn
2.7.1.2 Pauschalierung
Kann bis zu einem Umsatz von max. ATS 3 Mio. geführt werden
(wahlweise).
Vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, mit Durchschnittsätzen,
à es entfällt das
Anlagenverzeichnis.
Einnahmen
- Wareneinkauf
- Personalaufwand
- 12 % Betriebsausgaben
= Gewinn
2.7.1.3 Doppelte Buchführung
Ist ab einem Umsatz von ATS 5 Mio. verpflichtend, vorher
wahlweise.
Kontenführung mit Erstellung von:
- Bilanz
- Gewinn und Verlustrechnung
- Kassabuch
- Inventur
Übersicht:
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Rechtsform
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Schillinggrenze
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Buchführung
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Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, (OEG, KEG)
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Unter ATS 3 Mio. Umsatz
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Wahlrecht zwischen Pauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und
doppelter Buchführung
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Unter ATS 5 Mio. Umsatz
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Wahlrecht zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und doppelter
Buchführung
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Bei Überschreiten dieser Grenzen
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Doppelte Buchführung verpflichtend
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Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH), Personengesellschaften (OHG,
KG)
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Doppelte Buchführung verpflichtend
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2.7.2 Kostenrechnung (freiwillig)
Ein wirtschaftliches Unternehmen kann ohne die Führung von genauen
Kostenaufstellungen nicht existieren. Darum ist es unbedingt ratsam (aber nicht
verpflichtend) eine Kostenrechnung zu führen. Ziel ist es den Wert einer
innerbetrieblichen Leistungserstellung zu ermitteln.
Sie dient vor allem folgenden Zwecken:
- Ermittlung der Selbstkosten
als
Grundlage der Preisfestsetzung für den Absatzmarkt
- Ermittlung von
Preisuntergrenzen
Bis zu denen Aufträge angenommen werden
können
- Ermittlung von
Zuschlagssätzen
Mitarbeiter
2.8.1 Wie finde ich Mitarbeiter
- Zeitungsinserate
- Mundpropaganda
- Arbeitsmarktservice
- Internet- Jobbörse
- Schulen (Polytechnischer
Lehrausgang)
2.8.2 Mitarbeitermotivation
- Geld (alleine reicht nicht aus)
- Lob und Anerkennung
- Selbstverwirklichung
- freiwillige Sozialleistungen
- flexible Arbeitszeit
- Vertrauen
2.8.3 Wie beschäftige ich Mitarbeiter
Bei der Einstellung von Arbeitnehmer sind einige gesetzliche und
kollektivvertragliche Regelungen wie z.B.: das Arbeitszeit-, das
Angestellten- oder das Arbeitnehmerschutzgesetz zu beachten. Änderungen
können nur zu Gunsten des Arbeitnehmer geändert
werden.
Das Arbeitsverhältnis kommt durch einen Arbeitsvertrag zustande. Diese
Vereinbarung ist in einem Dienstzettel der Art, Ort, Dauer, Verdienst etc. der
Beschäftigten regelt, festzuhalten.
Kollektivvertrag
Kollektivverträge sind verbindliche Vereinbarungen der
Interessenvertretung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die z.B. Regelung
über Arbeitszeit oder die Entlohnung von Überstunden enthalten.
Kernstück jedes Kollektivvertrags ist die Festlegung von Mindestentgelten,
die nicht unterschritten werden dürfen.
Beschäftigung von Familienmitgliedern
Steuerliche Aspekte (Löhne und Gehälter reduzieren den Gewinn),
aber auch sozialversicherungspolitische Überlegungen (Pensionszeiten)
führen oft dazu, dass der Unternehmer z.B. Gattin als Dienstnehmer
deklarieren möchten. Dies ist nur möglich wenn beim
Dienstverhältnis mit Familienangehörigen dieselben Bedingungen gelten
wie im Fall einer familienfremden Person.
Was ist noch zu beachten?
Übersteigt das Entgelt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze
ATS 3.899.-/Monat so ist der Arbeitnehmer voll versicherungspflichtig. Jeder
Mitarbeiter ist nach Beginn der Beschäftigung unverzüglich bei der
örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse anzumelden.
Lehrlingsausbildung
- Betriebe, die erstmals Lehrlinge aufzunehmen
beabsichtigen, müssen vor der Aufnahme einen Antrag auf die Feststellung er
Eignung zur Lehrlingsausbildung bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer
einreichen.
- Betriebe die erstmals Lehrlinge aufnehmen,
können dies auch tun, wenn kein geprüfter Ausbilder vorhanden ist. Die
Ausbildungsprüfung muss aber dann vom Ausbilder innerhalb von 18 Monaten
nachgeholt werden
- Rechtliche Einigung: Der Betrieb muss nach
der Gewerbeordnung berechtigt sein, die Tätigkeit durchzuführen, in
welchen der Lehrling ausgebildet werden soll
- Betriebliche Einigung: Der Betreib muss so
eingerichtet sein und so fortgeführt werden, dass der Lehrling alle in den
Ausbildungsvorschriften enthaltenen Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt
werden können.
- Anmeldung des Lehrvertrags:
Schriftlicher Lehrvertrag (Alter achten, ab 19 volljährig) an die
zuständige Wirtschaftskammer für Lehrlingsstellen.
Meldung innerhalb von 7 Tagen bei der Gebietskrankenkasse
Binnen 2 Wochen bei der Berufsschule.
Die ersten 2 Monate sieht der Gesetzgeber als Probezeit vor (beiderseits
kündbar).
2.8.4 Sozialversicherung der Mitarbeiter
- Krankenversicherung
- Unfallversicherung
- Pensionsversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Wobei ein Teil der Arbeitnehmer und ein Teil der Arbeitgeber zu bezahlen
hat.
Gewährleistung – Garantie -
Produkthaftung
2.9.1 Gewährleistung
Wird eine entgeltliche Leistung nicht in der vereinbarten Weise erbracht
führt die zur Rechtsfolge der Gewährleistung.
Ein offener Mangel ist sofort bei der Übergabe geltend zu machen. Ein
verdeckter Mangel muss sofort nach auffinden geltend gemacht werden. Dies ist
aber nur innerhalb einer gesetzlich geregelten (oder eventuell einer vertraglich
vereinbarten) Frist möglich (bewegliche Sachen: 6Monate, unbewegliche
Sachen: 3 Jahre).
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Gewährleistungsinhalt
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Wesentliche und unbehebbare Mängel:
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Recht auf Rücktritt oder Preisminderung
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Behebbare Mängel:
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Recht auf Verbesserung oder Preisminderung (bei Werkverträgen auch
Rücktritt)
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Unwesentliche und unbehebbare Mängel
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Recht auf Preisminderung
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2.9.2 Garantie
Die Garantie ist eine üblicherweise zusätzlich zur
Gewährleistung eingegangene vertragliche Verpflichtung, für eine
bestimmte Zeit Mangelfreiheit oder Funktionstüchtigkeit der Leistung
zuzusichern.
2.9.3 Produkthaftgesetz
Die Bestimmungen bestehen zusätzlich zu Gewährleistung und
Garantie.
Der Unternehmer
haftet verschuldensunabhängig für Personen- und Sachschäden, die
durch den Fehler eines Produktes verursacht wurden.
- Fehlerhaftigkeit eines
Produktes
Ein Produkt ist dann Fehlerhaft wenn es nicht jene
Sicherheit bietet, die man von diesem Produkt erwarten kann.
Betriebliche
Versicherungen
Um die Auswirkungen eines unvorhergesehenen Schadens minimieren zu
können, ist es möglich dies mithilfe von betrieblichen Versicherungen
zu machen.
Bei der Vorgehensweise sollte man erst die Risiken erkennen, sie dann
bewerten und manche davon eventuell durch eine Versicherung abdecken.
Es gibt die verschiedensten Typen von Versicherungen, einige davon
sind:
Sie
schützt vor Substanzverlusten, z.B.: Feuer-, Einbruch-, Diebstahl- oder
Maschinenbruchversicherungen, ...
- Vermögensschadenversicherungen:
Zur
Abdeckung von entgangenen Erträgen (z.B.: Maschinenstillstand) z.B.:
Betriebshaftpflicht-, Betriebsrechtschutz- oder
Betriebsunterbrechungsversicherung, ...
Zur
Versicherung von Betriebsinhaber, Gesellschafter oder Arbeitnehmer, z.B.
Lebens-, Kranken-, Abfertigungs- oder Unfallversicherung.
Schritte zur
Betriebsgründung
2.11.1 Die Schritte der Gründung eines nicht protokollierten
Einzelunternehmens
- Gründungs-, Finanzierungs- und
Rechtsberatung
- Gewerbeanmeldung
Zur Anmeldung sind folgende Beilagen
notwendig:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung
- Strafregisterbescheinigung
- Nachweis der Befähigung (z.B.:
Meisterprüfungszeugnis, Schul- oder
Arbeitszeugnisse)
- Gebietskrankenkasse
Die Anmeldung von Mitarbeitern bei
der zuständigen Gebietskrankenkasse hat unverzüglich nach der
Einstellung zu erfolgen.
- Gewerbliche Sozialversicherung
Während der ersten
beiden Wochen Anzeige bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft.
- Finanzamt
Während des ersten Monats Anzeige der
gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt und Beantragung einer
Steuernummer.
2.11.2 Die Schritte einer OEG - oder KEG - Gründung
- Gründungs-, Finanzierungs- und
Rechtsberatung
- Gesellschaftsvertrag
Der Vertrag zwischen den
Gesellschaftern ist formlos, und kann auch mündlich abgeschlossen sein.
Für Beweißzwecke ist aber ein schriftlicher Vertrag unter
Einbeziehung eines Rechtsanwalts zu empfehlen.
- Firmenbucheingabe/Antrag auf Eintragung
Die
Erwerbsgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Folgende
Beilagen sind für einen Antrag auf Firmenbucheintragung
notwendig:
- Musterzeichnung (Notariell beglaubigt)
- Sitz der Gesellschaft
- Bezeichnung des Geschäftszweiges
- Name, Geburtsdaten und Adresse der
Gesellschafter
- Vertretungsregelung
- Gewerbeanmeldung
Zur Anmeldung sind folgende Beilagen
notwendig:
- Auszug aus dem Firmenbuch
- Strafregisterbescheinigung vom gewerberechtlichen
Geschäftsführer und von allen persönlich haftenden
Gesellschaftern.
Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sind zudem noch
erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung
- Nachweis der Befähigung (z.B.:
Meisterprüfungszeugnis, Schul- oder
Arbeitszeugnisse)
- Gebietskrankenkasse
Die Anmeldung von Mitarbeitern bei
der zuständigen Gebietskrankenkasse hat unverzüglich nach der
Einstellung zu erfolgen.
- Gewerbliche Sozialversicherung
Alle Gesellschafter der
OEG sowie die vollhaftenden Gesellschafter der KEG sind pflichtversichert in der
Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Die Versicherten müssen
sich binnen zwei Wochen bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft melden.
- Finanzamt
Während des ersten Monats Anzeige der
gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer
für sich (Gesellschafter) und für die Gesellschaft.
2.11.3 Die Schritte einer GmbH - Gründung
- Gründungs-, Finanzierungs- und
Rechtsberatung
- Gesellschaftsvertrag
Die Gründer errichten einen
Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beglaubigt werden muss.
- Gesellschaferbeschluss
Über die Bestellung
des/der Geschäftsführer(s) und Vertreterbefugnis. Diese müssen
nicht Gesellschafter der GmbH sein.
- Bankbestätigung
Über die Einzahlung des
Stammkapitals (derzeit mindestens 250.000,-) auf das
Gesellschaftskonto.
- Firmenbucheingabe/Antrag auf Eintragung
Die
Erwerbsgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Folgende
Beilagen sind für einen Antrag auf Firmenbucheintragung
notwendig:
- Gesellschaftsvertrag
- Gesellschafterbeschluss
- Gesellschafterliste
- Verzeichnis der Geschäftsführer
- Bankbestätigung
- Musterzeichnung des Geschäftsführers
(Notariell beglaubigt)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
für Gebühren und Verkehrssteuern (Einrichtung der
Gesellschaftssteuer)
- Gewerbeanmeldung
Zur Anmeldung sind folgende Beilagen
notwendig:
- Auszug aus dem Firmenbuch
- Strafregisterbescheinigung vom gewerberechtlichen
Geschäftsführer, aber auch von allen Gesellschaftern mit
maßgeblichem Einfluß auf die
Geschäftsführung
Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sind zudem noch
erforderlich:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldebestätigung
- Nachweis der Befähigung (z.B.:
Meisterprüfungszeugnis, Schul- oder Arbeitszeugnisse)
- Erklärung des gewerberechtlichen
Geschäftsführers über seine Tätigkeit im
Unternehmen
- Gebietskrankenkasse
Die Anmeldung von Mitarbeitern bei
der zuständigen Gebietskrankenkasse hat unverzüglich nach der
Einstellung zu erfolgen.
- Gewerbliche Sozialversicherung
Während der ersten
beiden Wochen Anzeige bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen
Wirtschaft der geschäftsführenden Gesellschafter, sofern sie in dieser
Funktion nicht bereits nach dem ASVG versichert sind.
- Finanzamt
Während des ersten Monats Anzeige der
gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer
für sich (Gesellschafter) und für die Gesellschaft
Kontrollfragen
Fragen zu Kapitel: 1.2.4
- Welche Marketing Instrumente kennst
du?
- Was ist ein Investitionskredit
?
- Was sollte man bei einem Lieferantenkredit
beachten ?
Fragen zu Kapitel: 1.4.2
- Welche allgemeinen Voraussetzungen für ein
Gewerbe gibt es?
Fragen zu Kapitel: 1.4.3
Gib Beispiele für folgende Gewerbe an:
Freie Gewerbe:
Handwerk:
Nicht bewilligungspflichtigen gebundene Gewerbe:
Bewilligungspflichtige Gewerbe:
Fragen zu Kapitel: 2.2
- Welche Vorteile bzw. Nachteile hat eine
Partnerschaftsgründung?
Fragen zu Kapitel: 2.2.1
- Wie weit haftet ein
Einzelunternehmer?
- Wie darf ich ein Einzelunternehmen bezeichnen
?
- Von was ist die Sozialversicherung abhängig
?
Fragen zu Kapitel: 2.5
- Ist es erlaubt als Unternehmer einen Nebenberuf
weiter zu führen,?
Fragen zu Kapitel: 2.5.2
- Welche Sonderregelung bei der Sozialversicherung
gibt es?
Fragen zu Kapitel: 2.6
- Gibt die wichtigsten Steuern
an?
- Bis zu welcher Umsatzgrenze darf ich eine
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führen ?
- Als was dient die Kostenrechnung
?
Fragen zu Kapitel: 2.8.2
- Wie motiviert man seine
Mitarbeiter?
Fragen zu Kapitel: 2.8.3
- Was ist ein
Kollektivvertrag?
Fragen zu Kapitel: 2.8.4
Welche Sozialversicherung für Mitarbeiter kennst du?
- Innerhalb welcher Frist gilt die
Gewährleistung bei verdeckten Mängeln ?
- Was für betriebliche Versicherungen gibt es
?
- Wie kommt man zu einer Steuernummer
?
- Was wird vor der Gründung einer GmbH beim
Gesellschaftsbeschluss beschlossen ?
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