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| Die Entwicklung der Landwirtschaft in der DDR und
Die Entwicklung der Landwirtschaft in der DDR und
Die Entwicklung der
Landwirtschaft in der DDR und in den neuen
Bundesländern
Gliederung:
- Landwirtschaft in der DDR seit 2. WK
- Grundlagen
- Ziele der Agrarpolitik
- Entwicklungsetappen der Landwirtschaft
1.3.1. Bodenreform
(1945-1949)
1.3.2. Klassenkampf auf dem Lande (1949-1952/53)
1.3.3. Kollektivierung (1952-1960)
1.3.4. Kooperation (1960-1968)
1.3.5. Industrialisierung der Landwirtschaft (1968-1983)
1.3.6. Richtungsänderungen (1983-1989)
1.4. Fazit
2. Landwirtschaft in den neuen Bundesländern ab 1990
2.1. Grundlagen
2.2. Entwicklungsetappen der Landwirtschaft
2.2.1. Umstrukturierungs- und Anpassungsprozeß
2.2.2. Agrarreform 1992
2.3. Fazit
1. Landwirtschaft in der DDR seit
2.WK:
- Grundlagen:
In der DDR wurde das Prinzip des Marxismus – Leninismus auch in der
Agrarwirtschaft eingeführt. In der Landwirtschaft war man überzeugt
das ein wirtschaftlicher – technischer Fortschritt und eine
Überlegenheit der Großbetriebe die Klein- und Mittelbetriebe
verdrängen wird (Theorie von Karl Marx). Da die wirtschaftliche Macht in
den Händen der SED lag war die Agrarwirtschaft eine Planwirtschaft.
- Ziele der
Agrarpolitik:
Die Hauptziele der Agrarpolitik waren hauptsächlich die weitgehende
Versorgung der Be-völkerung mit Nahrungsmitteln, sowie die Belieferung der
Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen aus einheimischer Produktion
(=> hoher Selbstversorgungsgrad).
Der Import von Nahrungsmitteln sollte sich auf Produkte, die aus
klimatischen Gründen nicht in der DDR erzeugt werden können, sowie auf
die Einfuhr von Zuchtmaterial beschränken.
1.3. Entwicklungsetappen der
Landwirtschaft:
1.3.1. Bodenreform
(1945-1949):
Der Inhalt der Bodenreform war folgender: Sämtliche Betriebe mit mehr
als 100 ha Betriebsfläche, einschließlich des gesamten Inventars und
sämtliche Betriebe auch unter
100 ha, deren Eigentümer als aktive Vertreter der NSDAP bzw. als
Kriegsschuldige oder Kriegsverbrecher eingestuft wurden, entschädigungslos
zu enteignen. Die Durchführung der Bodenreform erfolgte, unter Anleitung
der Länderverwaltungen (Kreis- und Gemeinde-verwaltung). Das Grundeigentum
der Kirchen wurde von der Bodenreform nicht betroffen. Die enteigneten
Flächen wurden überwiegend ehemaligen Landarbeitern, landarmen Bauern,
Umsiedlern und Flüchtlingen zur Bewirtschaftung übergeben. Auf ca. 5%
der Flächen wurden Volkseigene Güter (VEG) als staatliche
Musterbetriebe eingerichtet. Die enteigneten Landmaschinen wurden in den
Maschinen-Ausleih-Stationen von vielen Landarbeitern genutzt. Zur Sicherung der
Nahrungsmittelversorgung wurde eine Ablieferungspflicht
eingeführt.
Enteignung von Großgrundbesitz (Betriebe über 100 ha) in %
der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche
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Mecklenburg
|
46
|
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Brandenburg
|
35
|
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Sachsen-Anhalt
|
29
|
|
Sachsen
|
20
|
|
Thüringen
|
14
|
1.3.2. Klassenkampf auf dem Lande
(1949-1952/53):
Das Ziel des Klassenkampfes war es, die Kleinbauern als Bündnispartner
für die Agrarpolitik der SED zu gewinnen. Deshalb wurden die Kleinbauern
auch gefördert. Gleichzeitig versuchte die SED die verbliebenen Groß-
und Mittelbauern (mehr als 50 ha, später auch mit mehr als 20 ha Land)
wirtschaftlich in Bedrängnis zu bringen.
z.B.: - durch höhere Gebühren für den Ausleih von
Landmaschinen
- durch Einschränkung der Ersatzteilversorgung
- wer viel produzierte, muß die zu niedrigeren Erfassungspreisen
abliefern
- Nichterfüllung der Abgabepflicht ist ein Wirtschaftsverbrechen
- die Landwirte wurden inhaftiert
- Selbsthilfeorganisationen der Bauern werden unter staatliche Kontrolle
gestellt
1.3.3.
Kollektivierung(1952-19960):
Die Kollektivierungsphase ist der Übergang von der privaten
Landwirtschaft zur kollektiven Landwirtschaft. Diese Phase stand unter dem Motto
“Freiwillige Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande”. Um den
Bauern den Zugang zur kollektiven Betriebsweise zu erleichtern, entstanden 3
Typen von LPG (Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft).
Typ I: genossenschaftliche Nutzung des eingebrachten Ackerlandes der
Mitglieder
Typ II: die Mitglieder brachten nicht nur Land, sondern auch Tiere,
Maschinen und Geräte
zur genossenschaftlicher Nutzung ein
Typ III: der gesamte Besitz floß in die kollektive
Bewirtschaftung ein. Jedes LPG-Mitglied
konnte aber 0,5 ha privates Hofland bewirtschaften und eine
begrenzte Anzahl von
Nutztieren halten
Die SED übte ständig massiven Druck aus, um die Bevölkerung
vom Sinn der neuen Agrar- und Gesellschaftsordnung zu überzeugen. Viele
Landwirte haben sich gegen den Eintritt in die LPG gewehrt.
- Durch die Gründung von LPG wird der
“Klassenkampf auf dem Lande” auf alle privaten
Landwirtschaftsbetriebe ausgedehnt
1.3.4. Kooperation
(1960-1968):
Das Ziel der Kooperationsphase war es die Produktionseinbrüche der
vergangenen Jahre wettzumachen (=> höhere Ernteerträge und mehr
tierische Produkte) und diese neuen Genossenschaften in gefestigte LPG des Typs
III zu überführen. Außerdem war man bestrebt eine
Vergrößerung der bestehenden Betriebe zu erreichen (z.B. durch
Zusammenlegung einzelner LPG). Eine Zusammenarbeit der LPG mit der Industrie und
den Dienstleistungs- sektor wurde von der SED erzwungen. In den nun entstehenden
Kooperationsverbänden repräsentierte sich die “ökonomische
Einheit von Erzeugern, Lagerung, Verarbeitung und Absatz der
Agrarprodukte”. Die Parteiführung schuf für die LPG
günstige Rahmen-bedingungen bei der Produktionsmittelversorgung, der
Subventions-, Preis-, und Steuerpolitik, die Entwicklung von Forschung, Lehre
und Ausbildung. Wobei die LPG des Typen I und II in der Preisgestaltung und in
den Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber den LPG des Typs III
benachteiligt wurden. Ab 1968/69 spezialisierte sich die Landwirtschaft. Es
entstanden 2 Arten von LPG. Die einen waren auf die Pflanzenproduktion und die
anderen auf die Tierproduktion spezialisiert. Außerdem entstanden 32
Kombinate für Industrielle Mast.
1.3.5. Industrialisierung in der
Land-
wirtschaft
(1968-1983):
Die industriemäßige Agrarproduktion sollte der letzte Schritt,
des von den Klassikern des Marxismus – Leninismus vorgezeichneten
gesetzmäßigen Entwicklungsweges, der Landwirtschaft sein. In der
Landwirtschaft sollte gewährleistet werden, daß Handarbeit durch
Maschinenarbeit ersetzt wird. Man will neuste Erkenntnisse der Gesellschafts-,
Wirtschafts- und Naturwissenschaften anwenden. Die wesentlichen Unterschiede in
den Arbeits- und
Lebensbedingungen zwischen Stadt- und Landbevölkerung sollen
endgültig beseitigt werden.
Durch die Industrialisierung der Landwirtschaft wollte man unabhängig
von negativen Witterungsbedingungen werden (darum Düngung, Pflanzenschutz,
Mechanisierung, spezielle Züchtungen, Melioration). Durch Monokulturen
wollte man die Vorteile der Massen-produktion nutzen. Außerdem war man
ständig bestrebt die Stallkapazitäten zu erhöhen, um
möglichst viel Fleischprodukte und Milchprodukte zu erhalten. Die
landwirtschaftliche Produktion wurde in hochspezialisierte Arbeitsabläufe
untergliedert. Durch die Arbeitsteilung entstanden in den LPG neue
Spezialberufe, wie z.B. Melker, Maschinisten und Spezialisten für die
Schädlings-bekämpfung. An die LPG wurden auch andere Betriebe
angegliedert, deshalb waren auch noch andere Berufe in den landwirtschaftlichen
Betrieben zu finden, das waren z.B. Maurer, Schlosser und Elektriker. Aber die
Landwirtschaft übernahm auch Dienstleistungsfunktionen. Dies hat sich vor
allem aus der neugestalteten Arbeitsorganisation ergeben, wie z.B.
Schichtdienst, geregelte Arbeits- und Urlaubszeiten und Einbeziehung der Frauen
in landwirtschaftliche Produktionsabläufe. Das machte eine Versorgung mit
nichtlandwirtschaftlichen Dienstleistungen notwendig. Diese, wie z.B.
medizinische Versorgung, Kinderbetreuung und Kultureinrichtungen, konnten auch
von den Dorfbe-wohnern genutzt werden.
1.3.6. Richtungsänderungen
(1983-1989):
Auf dem “Deutschen Bauernkongreß” in Berlin 1982 wurde
die “Wiederherstellung der organischen Einheit von Pflanzen- und
Tierproduktion” gefordert. In den nun folgenden Jahren wurde die
Spezialisierung und Industrialisierung der Agrarwirtschaft wieder
eingeschränkt. In den LPG wurden Neubauten eingestellt, auch die
Stallkapazität der Betriebe wurde vermindert und die Pflanzen mußten
wieder auf Standortbedingungen abgestimmt werden (weniger Dünger,
Pestizide). Diese Richtungsänderungen haben die agrarökologische
Situation verbessert. Seit die Agrarreform von 1984 mußten die
Agrarbetriebe höhere Bezugspreise für Produktionsmittel bezahlen. Sie
war eine Aufforderung zur Sparsamkeit, Kostensenkung und Steigerung der
Produktivität.
Bezugspreise für landwirtschaftliche Produktionsmittel in der DDR,
Preise in Mark
|
1982
|
1984
|
|
Traktor
|
113.000
|
162.000
|
|
Mähdrescher
|
70.000
|
130.000
|
|
Dieselkraftstoff (Liter)
|
0,55
|
1,40
|
|
Strom (kWh)
|
0,16
|
0,23
|
|
Dünger (2-Preis pro kg)
|
0,70
|
1,45
|
|
Fischmehl (dt)
|
83,00
|
216,00
|
Veränderung der Erzeugerpreise durch die Agrarreform 1984 (Preis im
Mark je dt)
|
1982
|
1984
|
|
Weizen
|
35,00
|
64,00
|
|
Roggen
|
45,00
|
66,00
|
|
Kartoffeln
|
27,00
|
47,00
|
|
Zuckerrüben
|
8,50
|
15,20
|
Aber die Waren sind im Handel nicht teurer geworden, weil der Staat sie
subventioniert hat.
Einzelhandelsverkaufspreise für Nahrungs- und Genußmittel in
der DDR (Preis in Mark)
|
Warenarten
|
Einheit
|
1970
|
1980
|
1989
|
|
Weizenmehl
|
1 kg
|
1,32
|
1,32
|
1,32
|
|
Roggenmischbrot
|
1 kg
|
0,52
|
0,52
|
0,52
|
|
Weißbrot
|
1 kg
|
1,00
|
1,00
|
1,00
|
|
Vollmilch
|
0,5 l
|
0,36
|
0,36
|
0,34
|
|
Butter
|
1 kg
|
9,60
|
9,60
|
9,60
|
|
Eier
|
Stück
|
0,34
|
0,34
|
0,34
|
|
Bohnenkaffe
|
1 kg
|
70,00
|
70,00
|
70,00
|
|
Tee
|
1 kg
|
24,00
|
24,00
|
24,00
|
1.4.
Fazit:
Der Agrarsektor belastete den Staatshaushalt der DDR
übermäßig. Durch die Subventionierung der Produktionsmittel und
der Lebensmittel hatte der Staat jährlich mehrere Millionen Mark kosten.
Verschiedene Faktoren haben auch zu Ertragseinbußen
geführt.
z.B. - Wasser- und Winderosion
- ertragsmindernde Bodenverdichtung durch schwere
Maschinen
- Ertragsminderung durch die teilweise nicht sachgerecht Entsorgung
von Abfallstoffen
aus der Tierproduktion
Durch die extrem große Betriebsgröße hat man lange An- und
Abfahrtswege, ca. 15 km. Der LPG wurden auch Planaufträge ohne
Rücksicht auf Rentabilität erteilt. In der Landwirtschaft waren auch
zu viele Arbeiter beschäftigt. Trotz der Probleme wurden die wichtigsten
Ziele erreicht: - Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung
- landwirtschaftliche Betriebe konnten Löhne und
Sozialleistungen erbringen, die fast
so hoch waren wie der der anderen Wirtschaftsbereiche
- soziale und kulturelle
Einrichtungen, sowie eine gute Infrastruktur auf dem Lande
2. Landwirtschaft in den neuen
Bundes-
ländern
ab 1990:
2.1.
Grundlagen:
Seit der Wiedervereinigung am 03. Oktober 1990 herrscht der
Kapitalismus/Marktwirtschaft.
In den Neuen Bundesländern gelten die Rechtsvorschriften der BRD,
darüber hinaus sind die Marktordnungsregeln der Europäischen
Gemeinschaft anzuwenden. Die deutsche Wieder- vereinigung stellt die ostdeutsche
Landwirtschaft vor schwierige Anpassungsprobleme.
2.2. Entwicklungsetappen der
Landwirtschaft
2.2.1. Umstrukturierungs- und
Anpassungs-
prozeß:
Da sich schlagartig sämtliche Produktionsbedingungen (außer die
natürlichen Faktoren) geändert haben, mußte eine
Umstrukturierung der ostdeutschen Landwirtschaft erfolgen. Es konnten
Lieferungs- und Abnahmeverträge für Produktionsmittel sowie für
Agrarprodukte nicht mehr eingehalten werden, außerdem sind die
Erzeugerpreis für Agrarprodukte gefallen.
z.B.:
|
Erzeugnisse (in 100 kg)
|
DDR (1989)
|
Neue Bundesländer (1990/91)
|
|
Milch
|
169 Mark
|
58 DM
|
|
Weizen
|
67 Mark
|
31 DM
|
|
Schweinefleisch
|
629 Mark
|
307 DM
|
Das Landwirtschafts-Anpassungsgesetz von 1990 soll zusammen mit anderen
Verordnungen den Übergang von der kollektiven zur privaten Landwirtschaft
regeln. Der agrarstrukturelle Wandel wird mit Anpassungsbeihilfen in Höhe
von mehreren Milliarden DM pro Jahr unterstützt. Es soll eine vielseitig
strukturierte, leistungsfähige und umweltverträgliche Land-, Forst-
und Ernährungswirtschaft entstehen, die im Europäischen Binnenmarkt
wettbewerbs-fähig ist. Der Schwerpunkt der Umstrukturierung liegt dabei auf
bäuerlichen Familien-betrieben.
* Problembereiche:
- Finanzielle Probleme
- Welche Betriebsausrichtung soll vorgenommen werden?
- Unklare Eigentumsverhältnisse
=> 1. Fall: Flächen der Großgrundbesitzer, die bei
der Bodenreform (1945 – 1949)
enteignet worden (über 100
ha)
=> 2. Fall: Flächen der Genossenschaftsmitglieder,
die während der Kollektivierung
in die LPG eingebracht wurden
- im 1. Fall entschied das Bundesverfassungsgericht auf keine Rückgabe
der Flächen,
aber auf Entschädigung
und im 2. Fall das die Bauern Anspruch auf die Flächen
bzw. auf Pacht haben
- Durch das zusammenlegen der Flächen fehlen die Feldwege, Gräben
und Grenzsteine, dadurch können die verschiedenen Besitzer (der
ursprünglich kleinen Flächen) das Feld nicht bewirtschaften
- LPG – Flächen sind teilweise so klein, das sich eine individuelle
Nutzung nicht lohnt
* Lösung der Probleme: Das
Landwirtschafts-Anpassungsgesetz sieht zur Lösung dieser
Probleme vier Möglichkeiten
vor.
- Verkauf der Flächen
- Verpachtung der Flächen (nutzt die Mehrzahl der Landbesitzer)
- Landtausch
- Flurneuordnungsverfahren
Der hohe Anteil der Verpachtung an ehemalige LPG (LPG existieren noch in
andere Form weiter), liegt daran des es nur wenige Wiedereinrichter gibt. Der
Grund dafür liegt daran, das die Arbeiter in der LPG spezialisiert waren.
Sie hatten nicht die Kenntnisse von Buchführung, Information über
Fördermöglich-keiten, Marktordnungsregeln und Tierschutzgesetze.
Außerdem waren sie einen 8-Stunden-Tag, festen Urlaub und festes Gehalt
gewöhnt. Die Wiedereinrichter besuchten meist eine Landwirtschaftsschulung,
sie mußten sich an Einkommensschwankungen, Arbeitsspitzen bei Aussaat und
Ernte und an das Unternehmer-risiko/Wettbewerbsfähigkeit gewöhnen.
Im Jahr 1993 arbeiteten nur noch etwa 150.000 Arbeitskräfte im
Agrarsektor der neuen Bundesländer. Dadurch wurde der
Umstruckturierungsprozeß noch schwieriger, denn in viele ländlichen
Räumen der ehemaligen DDR, (z.B. Brandenburg und Mecklenburg -
Vorpommern) waren viel stärker von den agrarischen Großbetrieben
geprägt worden. Die LPG war in den meisten Dörfern wichtigster oder
einziger Arbeitgeber. Neben dem Agrarbetrieb und dem angegliederten Handwerks-
und Dienstleistungsbetrieben hat es kaum andere Erwerbsmöglichkeiten
gegeben. Die meisten nicht-landwirtschaftlichen Bereiche wurden ausgegliedert
und privat weitergeführt. Viele dieser Einrichtungen (z.B.
Kindergärten und Konsumläden) waren alleine nicht existenzfähig
und wurden geschlossen. Von dieser Verschlechterung der wirtschaftlichen,
sozialen und infrastrukturellen Situation sind am meisten die Räume
betroffen mit einer frühere Dominanz der LPG, Marktferne und mit geringer
Bevölkerungsdichte. In diesen Gegenden liegen die Arbeitslosen weit
über dem Durchschnitt.
* Stand der Umstrukturierung: Anfang des
Jahres 1993 waren etwa 65% der früher
kollektiv
bewirtschafteten Nutzflächen in private Nutzungs-
formen
überführt worden. Die Treuhand verwaltet noch überwiegend
Flächen der früheren Volkseigenen Güter. Die
Eigentumsverhältnisse wurden noch nicht vollständig geklärt.
* Wiedereinrichter: Die Wiedereinrichter
sind überwiegend frühere LPG–Mitglieder. Sie
bewirtschaften jetzt das Land was sie
früher in die LPG einbringen
mußten. Neue Agrarbetriebe sind
auch von Personen gegründet worden, die früher keinen
landwirtschaftlichen Besitz hatten. Etwa 10% aller neuen Betriebe sind von
westdeutschen oder ausländischen Unternehmer gegründet worden. Die
landwirtschaftlichen Betriebe, in Ostdeutschland, haben eine größere
Flächenausstattung. Die LPG haben sich zwar offiziell aufgelöst, aber
sie existieren meist noch in anderer Form weiter. Sie haben von ehemaligen
Bauern/Landbesitzer Flächen gepachtet.
2.2.2. Agrarreform
1992:
Im Jahr 1992 wurde eine umfassende Reform der Agrarpolitik der EG
beschlossen.
Ziele der Agrarreform: - Einschränkung der
Überschußproduktion
- Verminderung der umweltbelastenden Intensivwirtschaft
Die Agrarreform sieht jetzt statt einer Marktstützung eine direkte
Einkommensbeihilfe vor. Für die Preis- und Mengensteuerung setzt die
Reform 3 Akzente:
- Die bisherigen Garantiepreise für wichtige Produkte werden in
mehrjährigen
Stufenplänen erheblich gesenkt und
damit schrittweise an das Preisniveau auf dem Weltmarkt angeglichen
- Betriebe mit Flächen über 15 ha müssen mindestens 15% der
Flächen stillegen,
wenn sie Prämien in
Anspruch nehmen wollen
- Einkommensverluste werden durch Ausgleichszahlungen und
Flächenstillegungs-
Prämien
ausgeglichen
Die Agrarreform setzt vorrangig bei der Getreideproduktion an, aber sie
reguliert nur geringfügig die anderen Überschußbereiche (z.B.
Milchproduktion und Rindermast). Außerdem decken die Ausgleichszahlungen
nicht die Einkommensverluste vollständig ab.
2.3. Fazit:
Die Kleinbauern und Wiedereinrichter haben es als Landwirte schwer. Sie
müssen hohe Kredite aufnehmen um sich Maschinen zu kaufen. Außerdem
ist die Flächenstillegung ein Nachteil für sie, weil sie auf die
Erträge der Felder und dem damit erwirtschafteten Gewinn angewiesen sind
(Flächenstillegungsprämie < Gewinn der Felder). Für die
ehemaligen LPG ist die Flächenstillegung meist ein Vorteil. Sie besitzen
viel Land, dadurch müssen einige Flächen sowieso brach liegen.
Für diese Flächen bekommen sie noch Geld. Außerdem besitzen sie
schon einen großen Maschinenpark. Ein Nachteil für beide ist die
Senkung der Grundpreise.
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