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Rousseau, Jean Jacques: Der Gesellschaftsvertrag
Jean-Jacques Rousseau
Der Gesellschaftsvertrag
Der französisch-schweizerische Philosoph,
Pädagoge, Schriftsteller Jean-Jacques Rousseau (1712 - 1778) war einer der
geistigen Wegbereiter der Französischen Revolution. Nach seiner Ansicht
befand sich die Menschheit ursprünglich in einem glücklichen,
natürlichen Urzustand , aus dem sie durch einen fragwürdigen
wissenschaftlichen und sozialen Fortschritt ins Verderben gefallen sei. Rousseau
wollte indes nicht „zurück zur Natur“, wie ihm fälschlich
unterstellt wurde, sondern nur die Besinnung auf die ursprüngliche, wahre
Freiheit, Unschuld und Tugend. Die im Verlauf der Entwicklung verlorengegangene
natürliche Gleichheit der Menschen wollte Rousseau durch die freie
Vereinbarung aller (in einem Gesellschaftsvertrag, französisch
„contrat social“) und die Übertragung ihres Einzelwillens auf
den Gesamtwillen ersetzt wissen. Diese als revolutionär empfundene
Forderung brachte ihn in Konflikt mit Staat und Kirche. Er wurde wegen seiner
Ansichten oft verfolgt.
Durch sein 1762 veröffentlichtes Werk „Emile
oder Über die Erziehung“ wurde Rousseau auch als Pädagoge
bekannt.
1. Buch
Ziel des Buches:
Untersuchung, ob es eine sichere Regel für das
gerechte Regieren gibt, wobei die Menschen genommen werden wie sie
sind.
Menschenbild Rousseaus
- Der Mensch besitzt von Natur
aus sowohl einen freien Willen als auch einen starken Selbsterhaltungstrieb;
erst durch Wissen und Bildung kann sich der Mensch von diesem Urzustand
lösen und wird zum wahren Menschen, der statt der rohen Stärke
Verstand und Güte besitzt.
- Nicht alle Menschen sind von
Natur gleich, sie unterscheiden sich in Stärke und Begabung.
- Während der Gemeinwillen
des Menschen das Beste für die Allgemeinheit will, möchte sein
Einzelwille das Beste für sich selbst.
- Ohne Gesetze ist der Mensch
unabhängig, aber nicht frei
Forderungen an eine Gesellschaft/den Staat
- Rousseau führt die
Familie als die natürlichste aller Gesellschaften an. So wie es in ihr ein
Familienoberhaupt gibt, soll es in der Gesellschaft eine sichere Führung
geben, die dem Allgemeinwillen entspricht und den Staat souverän
führen soll.
- Für einen Fortbestand
einer menschlichen Gesellschaft ist es wichtig, daß deren Kräfte
gebündelt und für das Allgemeinwohl genutzt werden. Hierbei soll nach
Rousseau jeder Mensch die gleichen Rechten (und Pflichten) haben ohne
Privilegien für einzelne. Er spricht von einem Vertrag „mit sich
selbst“, der den Menschen „verpflichtet“, seine ganze Kraft
für die Gemeinschaft und das Allgemeinwohl einzusetzen.
- Der Staat darf fremden Zwecken
nicht zugänglich sein, er muß im Innern und nach außen hin
autonom (also auch stark) sein, damit er seine eigenen Interessen vertreten
kann.
Vom Besitz
- Der Mensch hat ein Recht auf
alles, was er zum Leben braucht. Eigentum darf nur durch Arbeit (also durch eine
„Gegenleistung“), nicht etwa gewaltsam gegen eines anderen Willen
angeeignet werden, wodurch zusätzlich das Recht des vorherigen Besitzers
mißachtet wird.
- Der gesamte Besitz sollte
ungefähr gleich unter allen verteilt sein.
Zusammenfassung des ersten Buches
- „ ... nämlich,
daß der Grundvertrag, anstatt die natürliche Gleichheit zu
zerstören, im Gegenteil eine sittliche und rechtliche Gleichheit an die
Stelle dessen setzt, was die Natur an physischer Ungleichheit unter den Menschen
hervorbringen kann, und daß die Menschen, die möglicherweise nach
Stärke und Begabung ungleich sind, durch Vertrag und Rechte alle gleich
werden.“
2. Buch
Die Souveränität und ihre Grenzen
- Die Souveränität
muß versuchen, dem Allgemeinwillen gerecht zu werden, wenngleich der
Einzelwillen mancher davon abweiche.
- Die Souveränität
wird erst durch den Willen des Volkes legitimiert und muß nach diesem
handeln.
- Es ist unvermeidbar, daß
politische Konflikte entstehen, die so gerecht wie möglich gelöst
werden müssen, wobei die politische Auseinandersetzung zu einem lebendigen,
aktiven Staat beiträgt.
- Die Souveränität
darf den Bürger nur für das Allgemeingut belasten, ich nicht
ausbeuten
- Der Souverän verwaltet
den Staatskörper, dessen Teile als gleich(- wertig) betrachtet werden; er
steht nicht über dem Staatskörper, sondern ist ein Teil von
ihm.
Der Gemeinwille
- Der Gemeinwille zielt immer
auf das öffentliche Wohl ab, was nicht bedeutet, daß er sich nicht
irren kann.
- Im Gegensatz dazu zielt der
Einzelwille (der zusammen mit dem Gemeinwillen den Gesamtwillen bildet) auf
einen persönlichen Vorteil ab, er will für sich das Beste.
- Jeder Bürger muß
seine eigene Meinung vertreten, dazu ist es erforderlich, daß sich keine
Parteien bilden, die auf ihn Macht ausüben
können.
Vom Recht über Leben und Tod
- Jeder Mensch hat das Recht
über das eigene Leben
- Wenn es dem Staat (bzw. der
Allgemeinheit) dient, muß der Bürger für ihn sterben, da in
einer Gesellschaft das Leben nicht mehr eine Gabe der Natur ist, sondern ein
bedingtes Geschenk des Staates.
- Jeder Straftäter, der den
Staat schädigt, ist nicht mehr Teil und damit Feind desselben und darf
exekutiert werden, damit der Staat stark und souverän bleibt
Im Laufe seiner Ausführungen
schwächt Rousseau seinen unerwarteten Rigorismus ab und fordert, daß
Straftäter gezwungen werden sollten, dem Staat zu helfen, da eine
Todesstrafe unmenschlich sei und nur in äußerst schweren Fällen
anzuwenden sei.
Vom Gesetz und vom Gesetzgeber
- Das Gesetz verleiht einem
Staat Antrieb und Willen.
- Gesetze verbinden Rechte und
Pflichten und schaffen somit Gerechtigkeit.
- Gesetze müssen
ausnahmslos für alle gelten.
In diesen Kapitel artikuliert Rousseau
die Schwierigkeit jeder Theorie über den Anfang, d.h. daß der Anfang
erst nach einiger Zeit als solcher erkennbar wird (auf welcher Rechtsgrundlage
stehen die ersten Gesetze?). Er folgert, daß ein Staat ein sich
entwickelndes Gebilde sei, das erst nach einiger Zeit zu Stabilität
gelange.
Vom Volk
- Die Menschen sollen Bildung
erfahren, damit sie sie selbst werden.
3. Buch
Von der Demokratie
In diesem Kapitel untersucht Rousseau die direkte
Demokratie, nicht die moderne indirekte Demokratie. Außerdem
muß bei diesem Abschnitt die Zeit, in der Rousseau lebte (1712-1778)
beachtet werden.
- Die Trennung von Exekutive und
Legislative ist die beste bekannte Verfassung.
- Kritik: die Demokratie ist
stark dem Einfluß von Interessengruppen unterworfen, was sie
schwerfällig und langsam macht. Schließlich verlangt sie von dem
Bürger stets politisches Interesse und Wachsamkeit, da sie permanent von
Bürgerkriegen und inneren Unruhen bedroht
ist.
Von der Aristokratie
In dieser Passage unterscheidet Rousseau zwischen drei
Formen der Aristokratie:
- Die natürliche Aristokratie
- Die erbliche Aristokratie
- Die auf Wahl beruhende
Aristokratie
Die erste Form finde man
häufig in primitiven Gesellschaftsformen. Sobald sich die Gesellschaft
weiterentwickele, bestehe die Gefahr, daß sich diese natürliche Form
über eine Wahlaristokratie zu einer erblichen
weiterentwickele.
Die Wahlaristokratie beschreibt Rousseau derart,
daß sie dem Erscheinungsbild heutiger Demokratien ähnelt, indem die
Bürger Vertreter ihrer Belange wählen. So werde eine weise Regierung
garantiert, da Redlichkeit, Aufgeklärtheit und Erfahrung Beweggründe
einer Wahl seien. Zudem sei das außenpolitische Ansehen einer derart
konstituierten Regierung hoch. In weiser Voraussicht warnt Rousseau davor, den
politischen Machtapparat zu weit auszudehnen, um eine lebendige und flexible
Führung zu ermöglichen.
Abschließend nennt Rousseau eine solche Regierung
„ ... die beste und natürlichste Ordnung ...“, was die
Anschauung, daß Rousseau ein Vordenker des Totalitarismus sei
entkräftet.
Von der Monarchie
- Die Monarchie ist sehr schnell
und wirksam aufgrund ihrer Konstitution.
- Diese Konstitution
ermöglicht andrerseits einen Mißbrauch der
Macht.
In diesem Kapitel kritisiert
Rousseau die Monarchie scharf („ ... ihr persönliches Interesse geht
dahin, daß das Volk schwach und elend ist ... „). Zudem stellt er
die Erbmonarchie in Frage, die ein Machterhaltungsinstrument sei und im
Gegensatz zur besseren Wahlmonarchie nicht garantiere, daß fähige
Politiker an die Macht kämen. Rousseau räumt jedoch ein, daß
eine Monarchie dann akzeptabel sei, wenn ein dem Gemeinwillen angemessener
körperschaftlicher Wille vorhanden sei.
Nicht jede ist für jedes Land geeignet
Welche Regierungsform für welches Land geeignet
sei, macht Jean-Jacques Rousseau von der Entwicklung der Produktivkräfte
abhängig, da eine Regierung über von dem Volk erwirtschaftete Gelder
verfügen könne (und müsse). Er geht davon aus, daß die
Demokratie das Volk am wenigsten belaste, gefolgt von der Aristokratie. In einer
Monarchie trage das Volk die größte Belastung. Er folgert daraus die
Unmöglichkeit armer Staaten, eine stabile Regierung zu besitzen. Dies sei
erst ab einer bestimmten Wirtschaftskraft möglich.
Von den Kennzeichen einer guten Regierung
- Gedeihen aller Glieder der
Gesellschaft ist das sicherste Zeichen für eine gute
Regierung.
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