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Bedrohte indigene Wölker - am Fallbeispiel Namibia
Bedrohte indigene Völker - am Fallbeispiel
Namibias
Die Vereinten Nationen haben die frühere Bezeichnung Ureinwohner
mittlerweile durch den Begriff "indigene Völker" ersetzt.
Diese Definition gilt für Nachfahren der jeweils ersten Besiedler
einer Region, die später von anderen Völkern unterworfen, kolonisiert,
teilweise von ihren ursprünglichen Siedlungsräumen vertrieben und
insgesamt an den Rand der nationalen Gesellschaft verdrängt wurden.
Die ungefähr 300 Millionen Angehörigen indigener Völker
verteilen sich auf 5000 unterschiedliche Völker.
Viele sind von der Zerstörung ihres Lebensraums, von der
Auslöschung ihrer Kultur (Ethnozid), sogar von Völkermord
(Genozid) betroffen oder bedroht. Industrialisierung, Straßenbau,
Waldrodung oder Staudammprojekte - immer sind es die rückständigen
"Ureinwohner", die im Wege sind. Im besten Fall dürfen sie noch als
folkloristische Staffage für Touristen posieren; oft werden sie ganz aus
ihren Lebensräumen vertrieben. Sie leben als Fremde in einer Welt, die
nicht mehr ihre eigene ist. Sie brauchen Unterstützung, um in der
veränderten Welt ihren Platz zu finden und zu behaupten.
Indigene Völker und ihre Lebensgemeinschaften haben eine historische
Beziehung zu ihrem Land und sind im allgemeinen Nachfahren der Ureinwohner
solcher Gebiete.
Auf indigene Bevölkerungsgruppen und ihre Lebensgemeinschaften
entfällt ein erheblicher Anteil der Weltbevölkerung. Sie haben sich
über viele Generationen hinweg ganzheitliche, traditionelle,
wissenschaftliche Kenntnisse über ihr Land, die natürlichen Ressourcen
und ihre Umwelt angeeignet. Indigene Bevölkerungsgruppen und ihre
Lebensgemeinschaften sollen in den vollen Genuß der Menschenrechte und der
Grundfreiheiten kommen, ohne behindert oder diskriminiert zu werden. Ihre
Fähigkeit zur uneingeschränkten Mitwirkung an einem auf eine
nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Umgang mit ihrem Land hat sich aufgrund
wirtschaftlicher, sozialer und historischer Faktoren bisher als begrenzt
erwiesen.
Namibia als Vielvölkerstaat:
Allgemeines:
Hauptstadt: Windhoek
Fläche: 824 000 km²
Einwohner: ca. 1 600 000; daraus ergibt sich eine geringe BV -
Dichte von 1,9 Ew/km²
Religionen: 90% Christen; ferner Naturreligionen
Inflation: 9,3%
Arbeitslosigkeit: ca.40%
Analphabetenquote: ca.50%
Klima: subtropisch-kontinental mit starken tages- und
jahreszeitlichen Schwankungen;
stark schwankende Regenfälle, die von Südwesten nach Norden
zunehmen.
Landwirtschaft: im Süden v.a. Schafe, nach Norden hin zunehmend
Rinderzucht, Ackerbau nur im äußersten Norden möglich (1% der
Fläche eignet sich zum Ackerbau)
Die
Bevölkerung Namibias teilt sich in 11 ethnische Gruppen.
Die Regierung Namibias verfolgt eine Politik nach dem Motto: "One Namibia -
one Nation".
Auf den ersten Blick eine lobenswerte Zielsetzung.
Jedoch ist die Gefahr einer zu stark forcierenden Politik gegeben, als dass
von kleinen ethnischen Gruppen so große Anpassungsprozesse erwartet
werden, dass sie ihre Identität verlieren.
An Namibias
Grenzen zu Botswana leben die San - bei uns besser bekannt als
"Buschmänner". Ihre Geschichte ist von Vertreibung und Ausbeutung
geprägt. Von den Buren wurden sie gezwungen, auf Farmen zu arbeiten;
später wurden sie von der südafrikanischen Armee zwangsrekrutiert.
Heute dürfen sich nicht mehr jagen, denn Wildtiere sind geschützt. Die
San leben ohne Schulen, ohne Gesundheitsversorgung und ohne
Erwerbsmöglichkeiten. Sie haben die geringste Lebenserwartung aller
Völker im südlichen Afrika. 1991 stellte die Regierung von Namibia
ihnen Land zur Verfügung, doch es fehlen die Mittel, dieses Land zu
bearbeiten. Seit 1994 werden die San von unseren Projektpartnern
unterstützt. Es konnten bereits Rinder gekauft werden. Außerdem
erhalten die Kinder nun Schulunterricht. Sie lernen die Landessprache ebenso
kennen wie ihre eigenen Traditionen. So steigen die Chancen, zukünftig ihre
Interesse besser vertreten zu können.
- Himba - Die Nomaden
Namibias
Ihr Lebensraum reicht heute im Kaokoveld bis zum Kunene
an der angolanischen Grenze.
Die Vegetation dieser Landschaft ist dürftig, das Land ist
bergig.
Neben Rinderzucht gibt es Mais- und Kürbisanbau.
Es werden aber auch Ziegen und Schafe gehalten.
Zur Zeit gibt es ca. 5 000 Himba, die eine Fläche von knapp 50 000
km² bewohnen.
Ökologische Gefahren:
- Durch Überweidung Vegetationsschäden
- Wassermangel
- "Verbuschung"
Die ursprüngliche Lebensweise der Himbas in
"reiner" Form ist praktisch nicht mehr anzutreffen.
- Viele kamen im Laufe des Bürgerkrieges mit
den "westlichen Errungenschaften" in Berührung;
- Später wurde das Kaokoveld mit den Himbas zu
einer Touristenattraktion
- volle Gewährleistung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne Unterschiede
- Recht auf kulturelle Identität
- Recht auf gemeinschaftliche Strukturen und
Traditionen
- Recht auf Beteiligung bei der Findung von
Entscheidungen, die diese Völker betreffen
- Recht auf Gestaltung der eigenen Zukunft
- Gleichberechtigung vor Verwaltung und
Justiz
- Recht auf Land und Ressourcen
- Recht auf Beschäftigung und
angemessene Arbeitsbedingungen
- Recht auf Ausbildung und den Zugang zu den
Kommunikationsmitteln
Im engen Zusammenwirken mit indigenen Bevölkerungsgruppen und ihren
Gemeinschaften sollen sich die Regierungen und gegebenenfalls auch
zwischenstaatliche Organisationen bemühen, die folgenden Ziele zu
erfüllen:
a) die Stärkung der Rolle der indigenen
Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften durch folgende
Maßnahmen:
- die Verabschiedung oder Erweiterung einer
entsprechenden Politik und/oder Rechtsinstrumente auf nationaler
Ebene;
- die Anerkennung der Notwendigkeit, dass von den
indigenen Bevölkerungsgruppen und ihren Gemeinschaften bewohnte Land vor
Aktivitäten zu schützen, die umweltschädlich sind oder von den
betroffenen Indigenen als sozial und kulturell unangemessen betrachtet
werden;
- die Anerkennung ihrer Wertvorstellungen,
ihrer überlieferten Kenntnisse und der von ihnen praktizierten Form der
Ressourcenbewirtschaftung zur Förderung einer umweltverträglichen und
nachhaltigen Entwicklung;
- die Anerkennung der Tatsache, daß die
traditionelle und unmittelbare Abhängigkeit von erneuerbaren
Ressourcen und Ökosystemen einschließlich nachhaltiger Erntepraktiken
auch in Zukunft für das kulturelle, wirtschaftliche und physische
Wohlergehen der indigenen Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften
unentbehrlich ist;
- die Schaffung und Stärkung staatlicher
Konfliktlösungsmechanismen für mit der Landbesiedlung und der
Ressourcenbewirtschaftung zusammenhängende Anliegen;
- die Unterstützung alternativer
umweltverträglicher Produktionsmittel, damit den
Indigenengemeinschaften eine größere Anzahl von
Auswahlmöglichkeiten für die Steigerung ihrer Lebensqualität zur
Verfügung steht und sie dadurch konstruktiv an einer nachhaltigen
Entwicklung mitwirken können;
- die Intensivierung der Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten der indigenen
Gemeinschaften durch Anpassung und Austausch traditioneller Erfahrungen,
Kenntnisse und Formen der Ressourcenbewirtschaftung, damit die nachhaltige
Entwicklung dieser Gemeinschaften gewährleistet ist;
b) die Beteiligung indigener Bevölkerungsgruppen und ihrer
Gemeinschaften auf staatlicher und kommunaler Ebene an
Ressourcenbewirtschaftungs- und Schutzstrategien und sonstigen
einschlägigen Programmen zur Unterstützung und Überprüfung
von auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichteten Strategien;
Manche indigene Bevölkerungsgruppen und ihre Lebensgemeinschaften
verlangen unter Bezugnahme auf einzelstaatliche Rechtsvorschriften eine
größere Kontrolle über ihr Land, die Selbstverwaltung ihrer
Ressourcen, die Mitgestaltung der sie betreffenden Entwicklungsentscheidungen
sowie gegebenenfalls auch eine Beteiligung an der Errichtung oder Verwaltung von
Schutzgebieten verlangen.
- die Anwendung bereits vorhandener internationaler Abkommen über
indigene Völker und ihre Lebensgemeinschaften (soweit dies noch nicht
geschehen ist) und die Befürwortung der Verabschiedung einer Erklärung
über die Rechte indigener Völker durch die Generalversammlung;
b) die Verabschiedung oder Unterstützung einer entsprechenden
Politik und/oder entsprechender Rechtsinstrumente, die das geistige und
kulturelle Eigentum und das Recht eingeborener Völker auf Bewahrung ihrer
gewohnheitsrechtlichen Verwaltungsstrukturen und -praktiken schützen.
Organisationen der Vereinten Nationen und andere internationale
Entwicklungs- und Finanzierungsinstitutionen sowie die Regierungen sollen mit
aktiver Beteiligung der eingeborenen Bevölkerungsgruppen und ihrer
Gemeinschaften Schritte unternehmen, um unter anderem die Wertvorstellungen,
Ansichten und Kenntnisse dieser Gruppen, einschließlich des
außergewöhnlichen Beitrags der eingeborenen Frauen, in die
Ressourcenbewirtschaftung und andere sie möglicherweise betreffende
entwicklungspolitische Konzepte und Programme einzubinden:
- die Benennung einer besonderen
Anlaufstelle innerhalb jeder internationalen Organisation
- die Veranstaltung von jährlichen
Koordinierungssitzungen zwischen den einzelnen Organisationen,
gegebenenfalls in Absprache mit den Regierungen und
Eingeborenenorganisationen
- die Schaffung eines Verfahrensmechanismus
innerhalb und zwischen den Durchführungsorganen zur Unterstützung der
Regierungen bei der Gewährleistung einer koordinierten Einbeziehung
der Ansichten eingeborener Bevölkerungsgruppen in die Politik- und
Programmgestaltung und -umsetzung
Im Rahmen dieses Verfahrens sollen indigene Bevölkerungsgruppen und
ihre Gemeinschaften informiert und konsultiert werden und die Möglichkeit
zur Mitwirkung an der Entscheidungsfindung des jeweiligen Landes erhalten,
insbesondere wenn es um regionale und internationale
Partnerschaftsmaßnahmen geht. Außerdem sollen auf lokalen
Indigeneninitiativen basierende Strategien voll und ganz in eine solche Politik
und solche Programme einbezogen werden;
- die Bereitstellung technischer und
finanzieller Unterstützung für Programme zur Stärkung der
personellen und institutionellen Kapazitäten, um indigene
Bevölkerungsgruppen und ihre Gemeinschaften bei der nachhaltigen Entfaltung
der eigenen Fähigkeiten zu unterstützen;
- den Ausbau von Forschungs- und
Bildungsprogrammen mit dem Ziel,
- einen genaueren Einblick in die von den Indigenen im Umgang mit der
Umwelt erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu bekommen und diese auf heutige
Entwicklungsprobleme anwenden zu können;
- die Effizienz der von den Indigenen
verwendeten
Ressourcenbewirtschaftungssysteme beispielsweise durch
Unterstützung der Anpassung und Verbreitung geeigneter innovativer
Technologien zu steigern;
- die Beteiligung an den Bemühungen indigener
Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften im Rahmen von
Ressourcenbewirtschafts- und Schutzstrategien;
Im engen Zusammenwirken mit den indigenen Bevölkerungsgruppen und
ihren Lebensgemeinschaften sollen die Regierungen gegebenenfalls
- auf nationaler Ebene Regelungen für
Konsultationen mit den indigenen Bevölkerungsgruppen und ihren
Gemeinschaften schaffen oder ausbauen
- sich gegebenenfalls im Rahmen einer
Zusammenarbeit auf regionaler Ebene mit gemeinsamen, die indigenen
Bevölkerungsgruppen betreffenden Fragen befassen, um deren Mitwirkung an
einer nachhaltigen Entwicklung anzuerkennen und stärken zum Tragen zu
bringen.
Instrumente zur
Umsetzung
(a) Finanzierung und
Kostenabschätzung
Die durchschnittlichen jährlichen Gesamtkosten (1993-2000) für
die Durchführung der im vorliegenden Programmbereich genannten
Aktivitäten werden vom Sekretariat der UNCED auf etwa 3 Millionen
Dollar veranschlagt, in Form an Zuschüssen oder in Form
konzessionärer Kredite von der internationalen Staatengemeinschaft. Es
handelt sich dabei nur um überschlägige, von den betroffenen
Regierungen noch nicht überprüfte Schätzungen der
Größenordnung. Die tatsächlichen Kosten und die
Finanzierungsbedingungen - auch etwaige nichtkonzessionäre - hängen
unter anderem von den konkreten Umsetzungsstrategien und -programmen ab, die von
den Regierungen beschlossen werden.
(b) Rechtliche und administrative
Rahmenbedingungen
In Zusammenarbeit mit der betroffenen eingeborenen Bevölkerung, sollen
die Regierungen entsprechend den speziellen Gegebenheiten des jeweiligen Landes
die Rechte und Pflichten der indigenen Bevölkerungsgruppen und ihrer
Lebensgemeinschaften in die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften einbinden.
Möglicherweise benötigen die Entwicklungsländer bei der
Durchführung dieser Maßnahmen technische
Unterstützung.
(c) Entwicklung der menschlichen
Ressourcen
Die internationalen Entwicklungsorganisationen und die Regierungen sollen
finanzielle und andere Ressourcen für die schulische und berufliche
Ausbildung indigener Bevölkerungsgruppen und ihrer Gemeinschaften
bereitstellen, um ihnen mehr Möglichkeiten zur nachhaltigen Entfaltung der
eigenen Fähigkeiten und zur Mitwirkung und Beteiligung an einer
nachhaltigen und ausgewogenen Entwicklung auf nationaler Ebene zu eröffnen.
Besondere Aufmerksamkeit gebührt dabei der Stärkung der Rolle der
indigenen Frauen.
Die Realität der 250 bis 300 Millionen Ureinwohner in 76
Ländern ist erschütternd. Viele Völker würden ihres
Lebensraums «im Namen von Entwicklung und Fortschritt» beraubt. In
Brasilien, Chile, Indien oder Kanada würden gigantische Staudämme
gebaut, in anderen Ländern Erdölförderung auf dem Land der
Ureinwohner geplant. «Wer sich wehrt, wird diskriminiert, verfolgt oder wie
in Mexiko oder Kolumbien ermordet».
Quellenangaben:
- Schneider; Wiese, Namibia und Botswana - Kultur
und Landschaft im südlichen Afrika. DuMont Landschaftsführer.
- Martin, Michael; Maeritz, Kay, Namibia. Köln
(Umschaubuchverlag) 1995.
- Wannenburgh; Alf, Buschmänner - Eine Kultur
stirbt in Afrika. Hannover (Landbuch - Verlag) 1997.
- Schetar, Daniela; Köthe, Friedrich, Namibia.
(Polygott) Jänner 1996.
- Schiefenhövel; Uner; Krel, Im Spiegel der
anderen. München (Realis-Verlag) 1993.
- Iwanowski, Michael, Namibia. Ettenheim
(Iwanowski´s Reisebuchverlag) 1998.
- Jacobson, Margaret, Himba - Die Nomaden Namibias.
Windhoek (Klaus Hess Verlag) 1998.
- Lindig, Wolfgang, Lexikon der Völker.
München 1986.
- Bodley, John, Der Weg der Zerstörung -
Stammesvölker und industrielle Revolution. München 1983.
- Malan, Johann, Die Völker Namibias. Winhoek
(Klaus Hess Verlag) 1998.
- Merian, Namibia. November 1997.
- Wenzel, Sandra, Schutz und Unterstützung
ethnischer Minderheiten. Gelsenkirchen
1984.
Gertraud Medicus 8c 1999/2000
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