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Ibsen, Henrik: Nora oder ein Puppenheim
NORA oder EIN PUPPENHEIM ( ET
DUKKEHJEM)
Schauspiel in drei Akten
Autor: Henrik Ibsen
Uraufführung: Kopenhagen
1879
Ort und Zeit: Salon in Helmers Wohnung, zweiten
Hälfte des 19. Jahrhunderts
Personen: Torwald Helmer, Rechtsanwalt
Nora, seine Frau
Christine Linde, Noras Freundin
Dr. Rank
Krogstad
Ein
Hausmädchen
Ein
Kindermädchen
Helmers drei kleine
Kinder
Ein Dienstmann
Nora, die Gattin des Advokaten Torvald Helmer, sitzt in
einem goldenen Käfig, in einem Puppenheim. Die Hausarbeit und die Pflege
der Kinder werden von Dienstboten erledigt. Torvald ist ein Karrierist, der
gerade sein Berufsziel erreicht hat. Im neuen Jahr wird er Direktor einer Bank
werden und somit ein gesichertes Einkommen und gesellschaftliches Prestige
besitzen. In dem Familiendrama, daß an drei Weihnachtstagen spielt, dreht
sich alles um ein Darlehen. Vor acht Jahren setzte Nora die Unterschrift ihres
verstorbenen Vaters auf einen Schuldschein, um von dem Rechtsanwalt Krogstad ein
Darlehen zu bekommen, das dem todkranken Helmer einen Aufenthalt im Süden
ermöglichte. Als Helmer, der von dem Darlehen nichts wußte, eines
Tages Krogstad aus der Bank entläßt, erpreßt dieser ihn mit der
gefälschten Unterschrift auf dem Schuldschein. Helmer nimmt nicht, entgegen
Noras Annahme, die Schuld auf sich, sondern überhäuft Nora mit
Vorwürfen, nennt sie eine Betrügerin und spricht ihr das Recht zur
Erziehung der Kinder ab. Als schließlich eine günstige Wendung
Krogstad veranlaßt, die Drohung zurückzuziehen und den Schuldschein
zu vernichten, verzeiht Helmer Nora, dafür ihn nun keine Gefahr eines
Skandals mehr besteht. Nora aber verläßt ernüchtert und
desillusioniert ihren Mann und ihre Kinder. Denn sie hat erkannt, daß sie
in ihrer Ehe nichts weiters ist als Helmers „Lerche“, als seine
Puppe war. Jetzt will sie aber ein eigenes leben führen und versuchen
„ein Mensch zu werden“.
Eine abgeänderte Schlußfassung – Nora
bleibt um der Kinder willen – die Ibsen für eine Freundin 1880
schrieb, ist im Grunde nie von ihm gebilligt worden und wurde bald wieder
rückgängig gemacht.
Zitat Ibsen: „Eine Frau kann nicht sie selbst in der
Gesellschaft der Gegenwart, einer ausschließlich männlichen
Gesellschaft, mit von Männern geschriebenen Gesetzen und Anklägern und
Richtern, die über das weibliche Verhalten vom männlichen Standpunkt
aus urteilen.“
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