|
Du bist hier: Referate Datenbank | Deutsch
| Hobbes, Thomas (1588-1679)
Hobbes, Thomas (1588-1679)
Schülervortrag: Thomas Hobbes (1588-1679)
------------------------------------------------------------------------
erstellt am: 03.11.1996
Fach: Sozialkunde
Autor: Conny von Ludwig
------------------------------------------------------------------------
Leviathan als Symbolfigur
Stichpunkte zur Person
-Lehre von der Entstehung der menschl Gesellschafts- u. Staatsordnung und
vom Menschen
-Mensch nicht auf Gesellschaft und Gemeinschaft gerichtetes Wesen
-Staatsbildg. nicht allein durch Zustimmung zu Verträgen
-Menschen schließen sich nicht ihrer selbst Willen durch spontanen
Impuls zu Gemeinschaft zusammen
-Motive zur Zusammenschließung: -Streben nach Anerkennung und
Beachtung durch andere
-Furcht
-Furcht als Hauptmotiv (Prometheus-Vergleich)
-Furcht der Menschen voreinander durch Trieb u. Willen einander zu
verletzen-es steht allen zu, sich der Mittel zu bedienen, die geeignet
erscheinen, sich selbt und seine Habe gegen andere zu verteidigen
-natürl. Gleichheit kennt keine Rechte und Vorrechte irgendeiner
Art
-Natur hat jedem Recht auf alles gegeben
-einziger Maßstab des Handelns ist Nutzen
-keiner tut durch sein Handeln einem anderen Unrecht an
-Unrecht setzt menschl. Gesetze vorraus, die im Naturzustand
fehlen
-es herrscht Gesetzlosigkeit, es ist alles erlaubt, was Selbsterhaltung
dient
-Kennzeichen des Zustandes ist Krieg aller gegen alle
-Zustand der Freiheit: -alle Menschen gleich
-allen alles gestattet,was Selbsterhaltung dient
-jeder bestimmt über gut u. böse, Recht und Unrecht
-Hobbes setzt diesen Zustand gleich mit Anarchie
-Bürger- u. Relegionskriege entstehen, weil Antrieb zum Kampf
stärker als Antrieb zur Gemeinschaft
-Gebrauch der Gewalt dem Schwächeren gegenüber im Naturzustand
gestattet
-Übermacht haftet ursprünglich und und unmittelbar Recht an,
alles tun zu dürfen
-Motiv für Übergang aus Naturzustand in Zustand
größerer Ruhe und Sicherheit liegt in einem Gebot der
Vernunft
-bei Übergang versteht man unter Natur, Natur des Menschen
-Übergang erst möglich durch Verzicht auf Recht aller auf
alles
-Mensch nicht gleichsetzten mit Tieren, was Verlangen nach
Vergesellschaftung angeht
-Tiere kennen weder Haß und Neid, Ehre und Rang, wie
Menschen
-bei Tieren fällt Gemeinwohl und Privatinteresse zusammen
-bei Mensch genügt nicht nur Zustimmung für Leben in Frieden,
sondern auch Vereinbahrungen, die sich mit Gewalt verbinden
-Gewalt schafft Sicherheit
-damit aus Menge von Menschen das Gemeinwesen einer Bürgerschaft wird,
ist zweierlei notwendig: 1. gegenseitige Verzichtleistung aller
Einzelpersonenauf unbeschränkte Vollmachten und Rechte des
Naturzustandes
2. deren Überlagerung auf Einzelpersonen oder eine Gruppe von
Menschen, denen sich alle vorbehaltlos unterwerfen
-durch diesen Akt (Verzicht, Übertragung,Unterwerfung) entsteht
Staat
-Wesen des Staates besteht darin, über Mittel und Kräfte aller zu
verfügen und Frieden wirksam nach innen und außen zu
gewährleisten
-Staat ist eine Person, die Willensträger ist
-Regierung ist Seele und zwar Wille
-Ratgeber der Regierung als Kopf des Staates
-Staat nicht Summe der Bürger, sondern die durch Vereinbahrung,
Unterwerfung und Übertragung entstandene Willenseinheit
-Kundgebung des Willen in Entscheidungen eines Einzelnen oder
Mehrheitsbeschlüssen einer regierenden Gruppe
-erst Verwandlung in Willen einer Person oder Gruppe durch Einheit und
Unterwerfung bewirkt, das Selbsterhaltung, Frieden und Verteidigung zustande
kommt
-Sicherheit geht aus Einigung und Unterwerfung hervor
-Sicherheit ist Ergebnis und Zweck des Staates
-Menschen verzichten auf ursprüngliche Freiheit des naturzustandes und
erhalten dafür die Freiheit die ihnen glückliches und sicheres Leben
garantiert
-für Hobbes ist Naturzustand: Herrschaft der Affekte, Krieg, Furcht,
Armut, Schmutz, Einsamkeit, Wildheit, Unwissenheit, Leichtsinn
-für Hobbes ist Staatszustand: Herrschaft der Vernunft, Frieden,
Sicherheit,Reichtum, Schmuck, vollendete Form, Wissenschaft,
Wohlwollen
-Willensträger (Staat) muß die Rechtssprechung und vollziehende
Gewalt zur Verfügung stehen
-gegen Gewaltenteilung
-unbegrenzter Macht der Herrschenden entspricht vorbehaltloser Gehorsam der
Untertanen
-Freiheit nicht Freiheit des einzelnen Staatsbürgers, sondern Freiheit
des Staates
-setzt gegen Recht das Gesetz (menschl. und göttl. Gesetz)
göttliches Gesetz mit 2 Hauptformen:
1) stillschweigendes Gebot der rechten Vernunft
2) positives göttl. Recht in der Gestalt unmittelbarter Offenbahrung
oder durch Vermittlung des Propheten
-durch menschl. Gesetze Schaffung von Staats- u.
Gesellschaftsordnung
-Definition des Naturrechtes als Gebot der Vernunft erhebt Sätze
über Ziel und Zweck des Staates zu Sätzen des göttl.
Gesetzes
-Akt der Staatsbildg. erhält übermenschl.
Autorität
-steht am Anfang uneingeschränkte Freiheit des
Naturzustandes-
1. Einschränkung in Wirksamwerden des Gebots der Vernunft (alle
Menschen geben alles in gegenseitiger vereinbahrung)
2. Einschränkung durch Gesetzgebung (duldet keinen Widerspruch) der
Regierung, die einziger Willensträger aller ist
3. Einschränkung durch Verordnungen und Bestimmungen der Kommunen und
Körperschaften
-keine Diskussion über Gesetze, da diese, als Willensausdruck des
Staates, Gebote sind
-Gehorsam den Gesetzen gegenüber beruht auf Befehlsgewalt und Macht
der Regierung
-Wille der Regierung ersetzt Denken der Staatsbürger
-das ist der Preis für Wohlfahrt und Sicherheit
-Warnung davor, zuviele Gesetze zu verfassen und Aktivität des
Staatsbürgers zu lähmen (Fluß-Vergleich)
-unterscheidet zwischen Recht und Ausübung der höchsten Gewalt
durch die Regierung, faßt Pflicht zusammen in Satz: ÆDas Wohl des
Volkes ist oberstes Gesetz!"
-Regierung wegen Befehlsgewalt keiner Verpflichtung unterworfen, von
Gesetzen frei, Willensträger aller Staatsbürger, auf Naturrecht nicht
Verichtet, die Rechte der anderen übernommen-Wohl des Volkes setzt
Sicherheit und Frieden vorraus, was zuerst zu gewährleisten ist
-Regierung mit fast unbegrenzten Befugnissen
-göttl. und natürl. Gesetz finden Ausdruck in vernünftiger
Staatsordnung
-lehnt Widerstandsrecht gegen Regierung entschieden ab, schließt die
Gefahr der Anarchie im Staat in sich ein
-kein Unterschied zwischen Monarch und Tyrann, was Funktion im Staat
angeht
-natürl. und göttl. Gesetze gleich, wenn es sich um Gebot der
Vernunft handelt
-Verstöße gegen Staat beleidigen Natur und Gott
-wer sich diesbezüglich schuldig macht, fällt in Naturzustand
zurück
-Staat und Kirche das gleiche (bestehen aus Menschen)
-absolute Monarchie beste Staatsform
Leviathan als Symbolfigur:
-Schöpfung des Staates als Schöpfung des sterbl. Gottes
-Leviathan ist ins Übermenschliche erhöhte allmächtige Staat
in Gestalt eines Mannes
-Haupt mit Krone, in der Rechten Schwert als Zeichen der weltl. Gewalt, in
der Linken Bischofstab als Zeichen der geistl. Gewalt
-Schultern, Brust und Arme aus Vielzahl von Menschen zusammengesetzt
-Symbol der Staatsbildung (Aufgabe der Einzelwillen)
-Leviathan ist der Gott als der Staat auf Erden
-pol. Theorien von Hobbes vertretbar, wenn dieser bereit ist, sich jeder
Machtform zu unterwerfen, solange sie ihm Schutz und Sicherheit
gewährleistet (Furcht-Motiv)
------------------------------------------------------------------------
|