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Sozialpartnerschaft
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An der Wirtschafts- und Sozialpolitik wirken in
Österreich eine Vielzahl verschiedener Einrichtungen und Organisationen
mit. Sie sind zum Teil gesetzlich dazu berufen, zum Teil wirken sie freiwillig
mit:
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Ú Nationalrat
und Bundesregierung
Ú Landtage
und Landesregierungen
Ú Gemeinden
Ú Sozialversicherungen
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Ø Gesetzliche
Interessensvertretung
Ø Freiwillige
Interessensvertretung
Ø Nationalbank
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Formen überbetrieblicher
Mitbestimmung
In Österreich sind mehrere Formen
überbetrieblicher Mitbestimmung verwirklicht:
í In der
sozialen Sicherung
Die durch Gesetz eingerichteten Sozialversicherungen
werden im Rahmen der Selbstverwaltung geführt.
í Im
Agrarbereich
Durch Preisempfehlungen bei Agrarprodukten und bei
Produkten der landwirtschaftlichen Weiterverarbeitung z. B. bei
Mehl.
í In der
Arbeitsmarktverwaltung
Die sozialpartnerschaftlichen Verbände besitzen
weitgehend Mitspracherecht bei der Vergabe von Bundesmitteln zur
Arbeitsmarktförderung.
í Im Geld-
und Kreditwesen
Die Sozialpartner endenden ihre Vertreter
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den Verwaltungsrat der
Österreichischen Postsparkasse und in den Generalrat der
Österreichischen Nationalbank.
í In der
Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialpartner stellen Beisitzer der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer im Arbeitsgerichtsverfahren, im Schiedsgerichtsverfahren der
Sozialversicherungen, in Verfahren vor dem Kartellgericht.
í In der
beruflichen Interessensvertretung
Im Rahmen der beruflichen Selbstverwaltung sind in
Österreich durch Gesetz Kammern eingerichtet, deren Funktionäre die
beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder
wahrzunehmen haben.
í In der
politischen Willensbildung
Die Sozialpartner sind in den Gremien der
willensbildenden Organe, im Nationalrat, Bundesrat, in den Landtagen und
Gemeinderäten, durch ihre Mitglieder und Funktionäre
vertreten.
Aufgaben und Probleme überbetrieblicher
Mitbestimmung
Überbetriebliche Mitbestimmung ist dort
problemlos, wo sie darauf abzielt, durch Beratung, Kontrolle und Mitentscheidung
in der Verwaltung mitzuwirken. Sie soll durch ihre gewählten Vertreter aus
bestimmten sozialen Gruppen in den verschiedenen Einrichtungen der Wirtschafts-
und Sozialpolitik und der Verwaltung sicherstellen, daß berechtigte,
allgemein anerkannte Interessen und Absichten des Gesetzgebers
berücksichtigt werden. Es werden verschiedenen soziale Gruppen in die
Verantwortung miteinbezogen, der soziale Friede kann gesichert werden. Da die
Vertreter unterschiedlicher Interessen Mitbestimmungsrechte haben, können
gruppenegoistische Ziele auf Kosten des Gemeinwohls kaum verwirklicht
werden.
Überbetriebliche Mitbestimmung im legislativen
Bereich ist problematischer. Es handelt sich nicht mehr um Mitbestimmung
sozialer oder beruflicher Gruppen auf der Ebene des Vollzuges, vielmehr geht es
um Entscheidungen der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Gesetzgebung. Hier
tritt die Sozialpartnerschaft als bedeutender Konkurrent des Parlaments auf,
allerdings unter anderen Regeln, z.B. bei er Abstimmung, keine
Geschäftsordnung u.a. Politisch gesehen, findet Sozialpartnerschaft durch
Zusammenarbeit zwischen den einflußreichen Machtträgern unserer
Gesellschaft statt.
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Staat
(Regierung)
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Arbeit
(Vertreter der
Arbeitnehmer)
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Kapital
(Vertreter der
Arbeitgeber)
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Merkmale der österreichischen
Sozialpartnerschaft
Freiwilligkeit der Mitgestaltung, es gibt keinen
gesetzlichen Rahmen, in dem die Sozialpartnerschaft tätig sein
muß.
Einstimmigkeit der Beschlüsse und Empfehlung gilt
in allen Gremien der Sozialpartner.
Tendenz zum Ausschluß der Öffentlichkeit,
verhandelt wird in der Regel hinter verschlossenen Türen.
Durch die ungewöhnliche Organisationsdichte der
Interessensverbände, die durch die gesetzliche Zwangsmitglieder (bei den
Kammern), aber auch in der außergewöhnlichen Fähigkeit,
Mitglieder zu gewinnen (der ÖGB ist vereinsrechtlich organisiert), Ausdruck
findet, erfaßt die Sozialpartnerschaft praktisch alle
Bevölkerungsteile.
Funktionen der
Sozialpartner
Die österreichische Sozialpartnerschaft hat,
allgemein betrachtet, drei bedeutende Funktionen:
Ú eine
ökonomische Funktion in Form ihres Beitrages zum Wirtschaftlichen
Erfolg Österreichs
Ú eine
soziale Funktion durch ihren Einfluß auf die gesellschaftliche
Gestaltung Österreichs
Ú eine
politische Funktion durch ihre Mitwirkung und Gestaltung der politischen
Kultur in Österreich
Bedeutung der österreichischen Wirtschafts-
und Sozialpartnerschaft- Zukunftsperspektiven
Die österreichische Wirtschafts- und
Sozialpartnerschaft (WSP) stellt, auch international betrachtet, eines der
ausgeprägtesten und erfolgreichsten Systeme wirtschaftspolitischen
Zusammenwirkens dar. Die interne Verbandsdisziplin der Wirtschaftsverbände
ermöglichte durch Jahrzehnte die Verwirklichung bindender,
gesamtwirtschaftlicher Vereinbarungen.
Zentrales Organ der WSP ist die Paritätische
Kommission für Lohn- und Preisfrage, deren Arbeit durch den Beitrag
für Wirtschafts- und Sozialfrage sowie in jüngster Zeit durch den
Unterausschuß für internationale Beziehungen unterstützt
wird. In der Paritätischen Kommission wirken insbesondere
Ÿ die
Wirtschaftskammer Österreich,
Ÿ die
Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, der
Ÿ Österreichische
Gewerkschaftsbund und
Ÿ die
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer Österreichs
mit.
In letzter Zeit mehren sich die kritischen Stimmen
trotz überwiegend positiver Beurteilung der bisherigen Tätigkeit der
WSP. Wachsende Distanz der Bevölkerung durch ein allgemein abnehmendes
Vertrauen in Institutionen aller Art trägt dazu bei. Im besonderen werden
folgende Erscheinungen dafür ins Treffen geführt:
8 Der
gesellschaftspolitische Strukturwandel als Wandel ökonomischer
Verhältnisse und international wirkender geistiger Strömungen
führt auch in Österreich zu neuen gesellschaftspolitischen Zielen.
Aktuelle Konfliktbereiche, wie z. B. ökologische Fragen, neue Armut oder
Frauenfragen, gehen über die bisherigen Einflußbereiche der WSP
hinaus.
8 Der
Strukturwandel der WSP-Verbände ausgelöst durch
Veränderungen in der Produktionsstruktur, wie z. B. durch die sinkende
Bedeutung der Grundstoffindustrie oder durch die Zunahme des
Dienstleistungssektors. Andererseits kam es zu Veränderungen in den
Produktionsmethoden (flexible Spezialisierung statt Massenproduktion), sie
führten zur Zunahme der Klein- und Mittelbetriebe. Zugleich wuchs der
Einfluß international agierender Konzerne. Für beide
Unternehmensformen gilt, daß sie organisatorisch z. B. in bezug auf die
dort beschäftigten Arbeitnehmer aber auch hinsichtlich der
Unternehmerschaft, schwierig zu erfassen sind.
8 Die
wirtschaftliche Öffnung Österreichs und die
Internationalisierung der Volkswirtschaft führen zu geringerem
Spielraum nationaler Wirtschaftspolitik und verringern dadurch die
Einflußnahme der WSP. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union
reduziert die Mitwirkungsmöglichkeiten, wie z. B. in der
Subventionsvergabe, die damit verbundene Gemeinsame Agrarpolitik innerhalb der
EU schwächt die Einflußnahme der WSP ebenso wie die in Aussicht
genommene Gemeinsame Währungsunion, durch die geld- und fiskalpolitische
Kompetenzen abgetreten werden.
Aufbau der Paritätischen
Kommission
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Die Paritätische
Kommission
Formelle Entscheidung
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Präsidentenvorbesprechung
Informelle
Entscheidung
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Vorentscheidung
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Lohnunterausschuß
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Preisunterausschuß
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Beirat für Wirtschafts- und
Sozialfragen
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Unterausschuß für
internationale Fragen
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Die Paritätische
Kommission
Formelle Entscheidung
Sie hat als Dachorganisation wenig Aufgaben, trifft
sich viermal jährlich zu einer wirtschaftspolitischen Aussprache. Die
Mitglieder der Bundesregierung haben kein Stimmrecht. Es herrscht Freiwilligkeit
der Teilnahme und Einstimmigkeit bei den Beschlüssen.
Nach den Reformvorstellungen von 1992 soll sie
„die besondere Gesprächsebene zwischen Regierung und
Sozialpartnerverbänden sein“.
Präsidentenvorbesprechung
Informelle Entscheidung
An ihr nehmen die Präsidenten der vier
Gründungsverbände teil, die ihre Berater dazu einladen. Die
Vorbesprechung hat stark informellen Charakter, sie dient u. a. der
Konfliktlösung bei Fragen, die in den anderen Gremien nicht bereinigt
werden konnten. Darüber hinaus dient sie gesellschaftspolitischer Absprache
zwischen den entscheidenden Machtträgern unseres Staates. Auch dieses Organ
ist nicht formell verankert, es hat keine Geschäftsordnung, Protokolle sind
nicht vorgesehen
Lohnunterausschuß
Ihm kommt die schwierige Aufgabe zu, einerseits die
Tarifautonomie einzelner Branchen zu wahren und andererseits
gesamtwirtschaftlich wichtige Überlegungen in der Lohnpolitik zu
berücksichtigen. Der Lohnunterausschuß trifft in der Sache selbst
keine Entscheidungen. Bei berechtigter überbetrieblicher Lohnforderung gibt
er die Kollektivvertragsverhandlungen.
Preisunterausschuß
Die konkrete Bewilligung von Anträgen auf
Preiserhöhung steht heute nicht mehr im Mittelpunkt seiner Tätigkeit,
obwohl in Bereichen des „geschützten Sektors“ nach wie vor das
Antragsprinzip zur Geltung kommt: z. B. bei unverbindlichen Preisempfehlungen,
bei marktordnungsgeregelten Produkten, bei Ofenheizöl u.a.
In der Praxis geht es meist um Agrarprodukte und
Produkte der landwirtschaftlichen Weiterverarbeitung (z.B. Mehl) und
Dienstleistungen. Auch im Preisverfahren kommt es zu freiwilligen Vereinbarungen
mit dem Ziel, einen umfassenden sozialen Konsens herzustellen.
Beirat für Wirtschafts- und
Sozialfragen
Der Beirat ist kein Entscheidungsgremium, er dient als
Gesprächs- und Beratungsforum, das neben den Experten der Verbände
regelmäßig auch verbandsunabhängige Mitarbeiter (z. B.
Wirtschaftsforschungsinstitute) einlädt. Der Beirat fertigt Gutachten und
Stellungnahmen an:
- zur
Arbeitsverkürzung
- zur
Steuerreform
- zur Reform des
Unterrichtswesen
- zu Preis- und
Kostenauftrieb
- zur
Budgetgestaltung
- zur
Industriepolitik
Die Mitglieder des Beirates zeichnen sich vor allem
durch hohe Sachkompetenz und eine über parteipolitischem Wettbewerb
stehende Verantwortung für die Gesamtgesellschaft aus.
Teilnehmende Glieder:
ÖGB = Österreichischer
Gewerkschaftsbund
BAK = Bundeskammer für Arbeiter und
Angestellte
BWK = Wirtschaftskammer
Österreich
Pr.-K. = Präsidentenkonferenz der
österreichischen Landwirtschaftskammer
BM f. A. u. S. = Bundesminister für Arbeit und
Soziales
BuKa = Bundeskanzler
BM f. w. A. = Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten
BM f. L. u. F. = Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft
BM f. F. = Bundesminister für
Finanzen
Sozialpartnerschaftlich
besetzte Gremien
í Paritätische
Kommission
í Beiräte
für Ministerien (z. B. Milchwirtschaft,
Getreidewirtschaft)
í Verein
für Konsumenteninformation
Diese Gremien beraten die Wirtschafts- und
Sozialpartner.
Der Österreichische
Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Gewerkschaften, Organisationen, in denen sich
abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zur Durchsetzung gemeinsamer
wirtschaftlicher und sozialer Interessen gegen die Arbeitgeberschaft
zusammenschließen.
Geschichte
Gewerkschaften sind die organisierte Reaktion der
Arbeiter auf die Auswirkungen der Industrialisierung. Die ersten Gewerkschaften
entstanden in Westeuropa und den Vereinigten Staaten gegen Ende des
18. Jahrhunderts und zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Reaktion auf
die Entwicklung des
Kapitalismus.
Mit der Entstehung des
Fabriksystems
verließen viele Menschen ihre Heimat auf dem Land, um in den
städtischen Zentren einen der relativ wenigen Arbeitsplätze zu
erkämpfen. Dieser Arbeitskräfteüberschuß machte die
Arbeiterklasse immer abhängiger von ihren Arbeitgebern. Um diese
Abhängigkeit auszugleichen und den Arbeitern zu helfen, eine gewisses
Maß an Kontrolle über ihre Rolle im Wirtschaftsleben zu erreichen,
wurden die ersten Gewerkschaften von ausgebildeten Handwerkern gegründet.
Arbeitgeber und Regierung setzten diesen Gruppen großen Widerstand
entgegen; man betrachtete sie als ungesetzliche Vereinigungen oder
Verschwörungen zur Einschränkung des Handels. Während des
19. Jahrhunderts wurden viele dieser gesetzlichen Barrieren für die
Gewerkschaften abgeschafft, und zwar aufgrund von Gerichtsbeschlüssen und
positiver Gesetzgebung. Doch die ersten Gewerkschaften überlebten die
wirtschaftlichen
Depressionen
in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht.
Internationale Gewerkschaftsorganisationen
Die frühesten internationalen gewerkschaftlichen
Körperschaften waren eng verbunden mit sozialistischen Gruppen, und selbst
heute ist in vielen wichtigen internationalen Körperschaften der
größte Teil der angeschlossenen Organisationen sozialistisch
orientiert. Bereits im Jahr 1889 bildeten einige nationale Druckergewerkschaften
das erste der internationalen Gewerkschaftssekretariate für Arbeiter einer
bestimmten Berufsgruppe. 1901 gründeten mehrere nationale Gewerkschaften
den späteren Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB). Nach dem
2. Weltkrieg wurde der IGB aufgelöst und eine neue Organisation
gegründet, der Weltgewerkschaftsbund (WGB). Er versuchte, sowohl
kommunistische als auch nichtkommunistische Gewerkschaften gleichermaßen
zu vertreten. Doch bald fanden es die Gewerkschaften der demokratischen
Länder unmöglich, mit den kommunistisch kontrollierten
Körperschaften zusammenzuarbeiten. Sie verließen den (WGB) und
gründeten den Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG), dem
die große Mehrheit der nichtkommunistischen Gewerkschaften angehört.
Die Mitglieder im Weltgewerkschaftsbund WGB kommen heute aus dem früheren
sowjetischen Block und aus kommunistischen Gewerkschaften in einigen wenigen
demokratischen Ländern. Heute sind viele Organisationen in Westeuropa,
Lateinamerika und Afrika dem christlich orientierten Weltverband der
Arbeitnehmer (WVA) angeschlossen.
Der österreichische Gewerkschaftsbund ist eine
auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Interessenvertretung der Arbeitnehmer.
Er besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und ist vereinsrechtlich
organisiert. Innerhalb des ÖGB existieren mehrere politische
Gruppierungen, von denen traditionell die sozialistischen Gewerkschafter,
gefolgt von christlichen und parteifreien Gewerkschaftern, die
einflußreichsten sind.
Die zentrale
Organisation
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Kontrollausschuß
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Präsidium
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Zentral- (Haupt-)
Vorstand
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í Bundeskongreß
í Vorständekonferenz
í Bundesvorstand
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Gewerkschaftstag
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‹
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‹
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Ortsgruppen
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Bezirksgruppen
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Betriebsgruppen
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Aufgaben der ÖGB
Die in den Statuten des ÖGB festgelegten Aufgaben
gelten auch für alle 15 Fachgewerkschaften.
Zum Beispiel:
Ø die
Herbeiführung günstiger Arbeitsverhätlnisse
Ø die
Mitwirkung an der Erschließung und Erhaltung von
Arbeitsplätzen
Ø Mitwirkung
an Gesetzen wirtschaftlicher und sozialpolitischer Art
Ø die
Vereinbarung von Kollektivverträgen mit den Arbeitgebern
Ø die
Führung von Unterhandlungen in Streitfällen aus dem
Arbeitsverhältnis
Ø die
Wahrung, Verbesserung und der Ausbau des Arbeitnehmerschutzes
Ø die
Schaffung von Bildungseinrichtungen
Ø die
Unterstützung von Mitgliedern im Falle unverschuldeter
Erwerbsunfähigkeit
Ø die
Pflege der Beziehung zu Gewerkschaften anderer Länder (internationale
Berufssekretariate)
Die Wirtschaftskammer
Österreich mit ihren Landesorganisationen
Die Wirtschaftskammer Österreich ist eine auf
gesetzlicher Mitgliedschaft beruhende Interessenvertretung der Arbeitgeber, die
auf der Basis des Grundsatzprogrammes der Wirtschaftskammern den
Interessenausgleich er Mitglieder untereinander
durchführt.
Wie der ÖGB und andere Sozialpartner vertritt die
Wirtschaftskammer Österreich die Interessen der Mitglieder in sozialen,
beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Künftig soll neben den
Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft die Orientierung an der
„dynamischen Wettbewerbsfähigkeit“ besonderen Stellenwert
einnehmen.
Wirtschaftskammer Österreich –
Bundessektionen
> Industrie
(Fachverbände)
> Handel
(Bundesgremien)
> Geld-, Kredit-,
Versicherungswesen (Fachverbände)
> Verkehr
(Fachverbände)
> Tourismus und
Freizeitwirtschaft (Fachverbände)
> Gewerbe und Handwerk
(Bundesinnung)
9 Landeskammern –
Sektionen
> Industrie
(Fachgruppen)
> Handel
(Landesgremien)
> Geld-, Kredit-,
Versicherungswesen (Fachvertretung)
> Verkehr
(Fachgruppen)
> Tourismus und
Freizeitwirtschaft (Fachgruppen)
> Gewerbe und Handwerk
(Landesinnung)
Aufgaben der Wirtschaftskammer
Österreich
Neben den Interessen gegenüber Parlament,
Regierung und anderen Verwaltungsbehörden haben die Aktivitäten der
Wirtschaftskammer im Außenhandel eine besonderen Stellenwert. Die
Außenhandelsstellen an allen wichtigen Plätzen der Erde werden von
den hauptberuflichen Handelsdelegierten geleitet. Ihre Tätigkeit
umfaßt:
J Aufzeigen von
Absatzmöglichkeiten
J Marktbeobachtung
J Beratung und
Hilfe bei Firmenvertretungen
J Unterstützung
bei Einfuhr und Ausfuhr
J Erteilung
aller Außenhandelsinformationen usw.
Wirtschaftsförderungsinstitute
Bei jeder Kammer ist ein
Wirtschaftsförderungsinstitut eingerichtet.
Aufgaben:
J Rationalisierungsuntersuchung
einzelner Branchen
J Sonderausstellungen
und Wanderschauen
J Betriebsberatungen
J Seminare und
Kurzschulungen
J Beschickung
von Auslandsmessen
J Förderung
und Unterstützung der Messeaussteller etc.
Die Österreichische
Bundesarbeitskammer
Die Österreichische Bundesarbeitskammer ist die
Dachorganisation für alle neun Kammern für Arbeiter und Angestellte.
Sie besorgt alle im Aufgabenbereich der Arbeiterkammer befindlichen
Angelegenheiten, soweit sie das Bundesgebiet oder mehrere Bundesländer
betreffen.
Organe und ihre
Aufgaben
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Hauptversammlung
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Sie berät und beschließt über die
Angelegenheiten, die für die Gesamtheit der Arbeitnehmer von Bedeutung
sind.
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Vorstand
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Er hat die Tagung der Hauptversammlung durch die
Erstattung von Berichten und Vorschlägen vorzubereiten.
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Präsident
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Präsident und Vizepräsident werden von der
Hauptversammlung aus dem Kreis der neun Präsidenten der Länderkammer
gewählt.
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Büro
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Die Bürogeschäfte der Bundesarbeiterkammer
werden durch das Kammeramt der Arbeiterkammer für Wien
besorgt.
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Die Kammern für Arbeiter und Angestellte
mit ihren Aufgaben
Sie bestehen als Körperschaften öffentlichen
Rechts und sind dazu berufen, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen
Interessen der Arbeitnehmer vertreten.
Aufgaben:
Mitwirkung an der Gesetzgebung
durch
í Vorschläge
zur Verbesserung von Rechtsvorschriften
í Mitwirkung
an der Erstellung von Gesetzesentwürfen
í Begutachtung
von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
Mitwirkung an der Gesetzesvollziehung durch
Mitbestimmung in Beiräten und Kommissionen:
í Lebensmittelkodexkommission
í Pensionsanpassungsbeirat
í Beirat
für Arbeitsmarktpolitik
í Paritätischer
Ausschuß für Kartellangelegenheiten
í Berufsausbildungsbeirat,
Wirtschaftsbeirat
í Raumordnungsbeirat,
Naturschutzbeirat
Mitwirkung an der Gerichtsbarkeit durch die
Nominierung von Beisitzern für
í Arbeitsgerichte
í Schiedsgerichte
der Sozialversicherung
í Kartellgericht
Mitwirkung an der Aus- und Weiterbildung der
Arbeitnehmer durch die den Kammern unterstellten Beförderungsinstitute
(BFI).
Die Präsidentenkonferenz
der Landwirtschaftskammern Österreichs
Die Präsidentenkonferenz ist ein Verein, der die
in den Bundesländern eingerichteten Kammern für Land- und
Forstwirtschaft auf Bundesebene vertritt. Der Verband für das
landwirtschaftliche Genossenschaftswesen ist Mitglied der
Präsidentenkonferenz.
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Begriff
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Erklärung
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Träger der Wirtschafts- und
Sozialpolitik
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> Nationalrat
und Bundesregierung
> Landtage
und Landesregierung
> Gemeinden
> Sozialversicherung
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> freiwillige
Interessensvertretung
> gesetzliche
Interessensvertretung
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Überbetriebliche
Mitbestimmung
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Gibt es in der sozialen Sicherung, im Agrarbereich, in
der Arbeitsmarktverwaltung, im Geld- und Kreditwesen, in der Arbeits- und
Sozialgerichtsbarkeit, in der beruflichen Interessensvertretung und in der
politischen Willensbildung
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Merkmale der österreichischen
Sozialpartnerschaft
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> Freiwilligkeit
der Mitgestaltung
> Einstimmigkeit
der Beschlüsse
> Ausschluß
der Öffentlichkeit
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Funktionen der Sozialpartner
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> Ökonomische
Funktion
> Soziale
Funktion
> Politische
Funktion
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