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Sozialpolitik
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Sozialpolitik im weiteren Sinn umfaßt alle
Handlungen, die zur Ordnung des gesellschaftlichen Lebens nach bestimmten
Wertvorstellungen beitragen.
Ziele
Sozialpolitik soll
8 die
wirtschaftliche Lage sozial schwacher Bevölkerungsgruppen verbessern, aber
auch
8 existenzgefährdende
Risiken, die geeignet sind, wirtschaftliche bzw. soziale Schwächen
auszulösen, verhindern.
Soziale Kontrolle
Soziale Kontrolle ist die Gesamtheit aller sozialen
Strukturen, mit deren Hilfe eine Gesellschaft über die Einhaltung
bestimmter Normen wacht. Abweichendes Verhalten wird in diesem Sinne
sanktioniert bzw. Konformität durch die Mehrheit mehr oder minder stark
erzwungen. In traditionellen und vor allem ländlich geprägten
Gesellschaften funktioniert das Prinzip der sozialen Kontrolle in der Regel
besser als in modernen Industriegesellschaften.
Die Instanzen der sozialen Kontrolle (Mitmenschen,
Kirche, Staat, Bezugsgruppen etc.) bilden einerseits ein zum Teil willkommenes
und sicheres Bezugssystem für den einzelnen, andererseits wird der
ausgeübte Anpassungsdruck auch hin und wieder als unerträglich
empfunden und führt beispielsweise zu individueller Landflucht
(„Stadtluft macht frei“) oder zu gesellschaftlichen
Protestbewegungen (APO, Hippiebewegung, Punk-Welle) vor allem im Jugendmilieu.
Der Begriff wurde von dem amerikanischen Soziologen Edward A. Ross in die
soziologische Terminologie eingeführt. Von soziologischem Interesse sind
insbesondere auch solche Prozesse, die als Internalisierung
äußerer Kontrollinstanzen verstanden werden
können.
Träger der Sozialpolitik in
Österreich
Neben Gesetzgebung und Vollziehung gibt es
verschiedene private Wohlfahrtseinrichtungen, berufliche Interessensvertretungen
und karitative Vereinigungen, die das Sozial- und Wohlfahrtswesen beeinflussen.
Die Sozialpolitik umfaßt mehrere Bereiche, in der Folge werden einige
davon näher behandelt.
Der
Arbeitnehmerschutz
Lohnabhängige Arbeitnehmer sollen vor
Schäden und Gefahren, die durch die Arbeitsausübung und aus dem
Abhängigkeitscharakter der Lohnarbeitsverhältnisse entstehen,
geschützt werden. Grundsätzlich dienen alle Normen des Arbeitsrechtes
dem öffentlich-rechtlichen Schutz der Arbeitnehmer. Ihre Einhaltung wird
durch behördliche Überwachung durch das Arbeitsinspektorat bzw.
Strafsanktionen der Bezirkshauptmannschaft garantiert.
Durch ungezügelte ökonomische Nutzung der
Arbeitskraft und durch Fremdbestimmtheit des Lohnarbeiters (Kinderarbeit, extrem
lange Arbeitszeit, Gesundheitsgefährdung im Beruf auch bei Frauen und
Jugendlichen) war es notwendig, weitgehende Arbeitnehmerschutzbestimmungen zu
schaffen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer waren nicht imstande, aus eigener Kraft,
durch Private Vereinbarungen auch nur die schlimmsten Mißbräuche, z.
B. Kinderarbeit, Bezahlung mit Naturalien, Gesundheitsschädlichkeit der
Arbeit, abzustellen.
Geregelte Bereiche des
Arbeitnehmerschutzes
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Nach dem Inhalt gibt es Regelungen in folgenden
Bereichen:
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Nach dem geschützten Personenkreisen ist zu
unterscheiden:
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Ú Arbeitsschutz
Ú Gefahren-
und Unfallschutz
Ú Lohnschutz
Ú Bestandschutz
des Arbeitsverhältnisses
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Ø Kinder-
und Jugendschutz
Ø Frauen-
und Mutterschutz
Ø Schwerbehindertenschutz
Ø Schutz
der Heimarbeiter
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Gegenwärtig zielt der Arbeitsschutz
auf
í Erhaltung
und Förderung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit
der Arbeitnehmer bei sich in immer kürzeren Zeitabständen
ändernden technischen und organisatorischen Arbeitsbedingungen und
auf
í Sicherung
des Rechtes auf freie Entfaltung der Person durch weitere Schaffung der dazu
erforderlichen Freizeit.
Entwicklungstendenzen des
Arbeitnehmerschutzes
Derzeit bemüht man sich besonders, bestimmte
Arbeitnehmergruppen, wie z. B. Jugendliche und Frauen, zu schützen. In
Österreich herrscht die Tendenz vor, Arbeiter und Angestellte zunehmend
gleichzustellen. In qualitativer Hinsicht geht die Entwicklung von Arbeitszeit-
und Lohnschutz über den Gesundheitsschutz, den Bestandschutz des
Arbeitsverhältnisses bis zum Schutz vor psychisch-geistiger Schädigung
der Arbeitnehmer durch humane Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Einen besonderen Stellenwert erfährt die
Kürzung der Arbeitszeit durch
Ÿ Kürzung
der Lebensarbeitszeit
Ÿ Erhöhung
des Berufseintrittsalters,
Ÿ Verlängerung
des Jahresurlaubs sowie durch
Ÿ Zunahme
der Zahl der Feiertage.
Maschinenschutz, Verbote der Verwendung
schädlicher Stoffe in der Produktion oder die Anpassung der Maschine und
der Produktionsverfahren an den Menschen sollen auch künftig
Gefährdungen der Gesundheit und des Lebens der Arbeitnehmer
verringern.
Soziale
Sicherheit
Soziale Sicherheit ist die Bezeichnung für die
Gesamtheit der sozialen Einrichtungen und deren Leistungen, auf die jedes
Mitglied der Gesellschaft in persönlichen und wirtschaftlichen
Notsituationen einen verbrieften Anspruch hat. Das häufig als
„soziales Netz“ bezeichnete Sicherungssystem wird vorwiegend von den
Sozialversicherungen und der Sozialhilfe getragen, umfaßt aber eine
Vielzahl weiterer staatlicher und gesellschaftlicher Leistungen und
Einrichtungen. Von den Vereinten
Nationen wurde die soziale Sicherheit in den
Artikeln 22 und 25 der Erklärung der Menschenrechte vom
12. Dezember 1948 als Forderung nach der zuvor bereits in der
Atlantikcharta niedergelegten „Freiheit von Not“
aufgenommen.
Sozialgesetzgebung
ist die Kodifizierung des Sozialrechts, d. h. des
Rechtes der öffentlich-rechtlichen Hilfen und Leistungen.
Das aus historischen Gründen in vielen
Einzelgesetzen geregelte Sozialrecht wird nunmehr im Sozialgesetzbuch
zusammengefaßt, vereinheitlicht und aufeinander abgestimmt. Das
Sozialgesetzbuch besteht aus
- einem allgemeinen
Teil (SGB I),
- aus Vorschriften
über die Sozialversicherung (SGB IV),
- aus Vorschriften
über die gesetzliche Krankenversicherung (SGB V),
- die gesetzliche
Rentenversicherung (SGB VI),
- das Kinder- und
Jugendhilferecht (SGB VIII) und
- das
Verwaltungsverfahren (SGB X).
Andere Gesetze, die noch nicht in das Sozialgesetzbuch
eingebettet wurden, wie z B. das Bundessozialhilfegesetz, das
Kindergeldgesetz und die Regelungen der gesetzlichen
Unfallversicherung,
werden bis zu ihrer Integration in das Sozialgesetzbuch als besondere
Bücher des Sozialgesetzbuches behandelt.
Die Sozialversicherung inkludiert die
- gesetzliche
Krankenversicherung,
- die
Arbeitslosenversicherung,
- die gesetzliche
Rentenversicherung und
- die gesetzliche
Unfallversicherung.
Sie ist grundsätzlich eine Zwangsversicherung,
d. h. die Mitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Beiträge
werden von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern gemeinsam getragen. Ziel der
Sozialversicherung ist es, das mit Krankheit, Arbeitsunfall,
Berufsunfähigkeit, Mutterschaft, Alter und Tod verbundene finanzielle
Risiko abzusichern.
Die Sozialhilfe ist im
Bundessozialhilfegesetz
geregelt und besteht in staatlichen Hilfeleistungen für Personen in
Notlagen, die diese aus eigenen Mitteln und Kräften nicht beheben
können. Ziel der Sozialhilfe ist es, den Personen in Notlagen die
Führung eines menschenwürdigen Lebens zu ermöglichen.
Sie besteht aus
- Hilfe zum
Lebensunterhalt, die grundsätzlich in bar ausgezahlt wird und
- den
notwendigen Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung sowie
- sonstigen
persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens decken soll.
Außerdem gibt es noch die Hilfe in besonderen
Lebenslagen, wie z. B.
- die Altenhilfe,
- die
Ausbildungshilfe,
- die Krankenhilfe
und
- die
Mutterschaftshilfe.
Die Leistungen der Sozialhilfe werden, anders als die
Leistungen der Sozialversicherung, nicht aus Beiträgen, sondern aus
Steuergeldern finanziert.
Die soziale
Sicherung
Die soziale Sicherung dient dem Schutz der Menschen
vor Risiken in Verbindung mit
L teilweisem
oder gänzlichem Verlust der Fähigkeit, Einkommen zu erzielen, durch
Krankheit, Unfall, Alter und Arbeitslosigkeit,
L unerwarteten
finanziellen Belastungen bei Krankheit, Unfall und Tod.
Im weiteren Sinn zählen zur sozialen Sicherung
die
L Sozialhilfe,
L Kriegsopferversorgung
und
L Andere
Sozialleistungen, Wohnungs-, Familienpolitik, Ausbildungsförderung
usw.
Grundsätze sozialer
Sicherung
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Systeme sozialer
Sicherung
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K
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K
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K
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Versicherungsprinzip
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Versorgungsprinzip
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Fürsorgeprinzip
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Das
Versicherungsprinzip
Die
Sozialversicherung ist eine gesetzliche
Pflichtversicherung zum Schutze der Arbeitnehmer vor Schäden und
Einkommensverlusten infolge von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall, Alter etc.
Die Sozialversicherung umfaßt die Zweige
- Krankenversicherung,
- Unfallversicherung,
- Arbeitslosenversicherung
und
- Rentenversicherung.
Letztere ist unterteilt in die
Arbeiterrentenversicherung mit den Landesversicherungsanstalten als Träger,
die Angestelltenversicherung mit der Bundesversicherungsanstalt für
Angestellte als Trägerin sowie die Altershilfe für Landwirte.
Die
Knappschaftsversicherung
ist ein eigener Sozialversicherungszweig. In ihr sind alle im Bergbau
beschäftigten Arbeitnehmer und Lehrlinge pflichtversichert. Die Höhe
der Beiträge wird aus der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
Versicherten errechnet, während die Leistungen teilweise unabhängig
von der Beitragshöhe gewährt werden, z. B. die Leistungen der
Krankenversicherung (Solidaritätsgemeinschaft).
Der Kreis der Pflichtversicherten wurde ständig
erweitert. Seit 1983 sind beispielsweise alle selbständigen Künstler
und Publizisten der Sozialversicherungspflicht in der Renten- und
Krankenversicherung unterstellt
(Künstlersozialversicherungsgesetz).
Es beruht auf der Einsicht und Erfahrung, daß
der nicht vorhersehbare Bedarf an Mitteln für eine größere
Gesamtheit der von gleichen Risiken Betroffenen zu einer kalkulierbaren
Größe wird.
8 Bei der
Individualversicherung werden Versicherungsprämien zur Deckung der
Leistungen verwendet.
8 Bei der
Sozialversicherung gilt das Prinzip des sozialen Ausgleichs nach dem Grundsatz
der Solidarität. Dieses System kennt weder Risikoausschlüsse noch
Leistungsausschlüsse. Es werden Versicherungsleistungen und Sachleistungen
auch für beitragslos mitversicherte Familienangehörige
erbracht.
Das Versorgungsprinzip
Leistungsansprüche entstehen nicht aufgrund von
Beitragszahlungen, sonder aufgrund anderer Vorleitungen (z. b. bei
Kriegsbeschädigung). Die Aufbringung der Mittel erfolgt aus allgemeinen
Steuerleistungen. Rechtsanspruch auf Leistung besteht ohne
Bedürftigkeitsprüfung im Fall des Risikoeintritts.
Das
Fürsorgeprinzip
Hier besteht entweder überhaupt kein
Rechtsanspruch auf Leistung oder „nur dem Grunde nach“, nicht aber
auf Hilfe bestimmter Art und bestimmter Höhe. Nach Eintritt der Notlage
werden öffentliche Sach- oder Geldleistungen ohne vorherige
Beitragsleistungen der Betroffenen nach Prüfung der Bedürftigkeit
gewährt.
Dieses System kann folgende Mängel
aufwiesen:
í Behördliche
Ermessensspielräume können zu unsachlichen, willkürlichen
Entscheidungen führen.
í Der
Nachweis der Bedürftigkeit wird häufig als diskriminierend
empfunden.
í Der
Rückgriff auf nächste Verwandte hält hilfsbedürftige davon
ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen.
í Sozialhilfe
ist reine Fremdhilfe, der Empfänger erscheint als
Almosenempfänger.
Freiwillige oder
Pflichtversicherung
Soziale Sicherungssysteme können auf freiwilliger
oder auf Pflichtmitgliedschaft aufgebaut sein.
Freiwillige Versicherungen setzen
voraus:
Eine Gefahrengemeinschaft
8 das
Angebot entsprechenden privaten Versicherungsschutzes (nicht angeboten wird die
Abdeckung des Risikos der Arbeitslosigkeit und anderer „schlechter“
Risiken),
8 die
Fähigkeit, die Risikoprämie aufzubringen,
8 die
Bereitschaft Risikobedrohter, Versicherungsverträge
abzuschließen.
Ursprünglich beruht die Versicherungsidee darauf,
daß sich die Gefährdeten freiwillig zu einer Gefahrengemeinschaft
zusammenschlossen. Im Versicherungsvertrag wurden die Rechte und Pflichten
geregelt.
Die Erkenntnis, daß Versicherungen in
größerem Ausmaß von den wirtschaftlichen Stärkeren in
Anspruch genommen wurden und daß die wirtschaftlich Schwachen meist ohne
Versicherungsschutz blieben, führte zur Einführung der
Sozialversicherung.
Es ergeben sich folgende wichtige
Unterschiede:
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Individualversicherung
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Sozialversicherung
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8 Vertragsabschluß
freiwillig (Ausnahme: Pflichtversicherungen, wie
Kfz-Haftpflicht)
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8 Entsteht
kraft Gesetzes (freiwillige Weiterversicherung möglich)
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8 Beitrag
je nach Risikohöhe
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8 Beitrag
nach sozialen Grundsätzen
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8 Leistungen
individuell vereinbar
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8 Leistungen
nicht individuell vereinbar
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8 Prämie
des Versicherten soll alle Kosten decken
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8 Arbeitgeber
und Arbeitnehmer zahlen Beiträge, Staat leistet
Zuschüsse
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8 Im
Privatrecht geregelt
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8 Im
öffentlichen Recht geregelt
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Wirkungen des Systems der sozialen
Sicherung
Sowohl im individuellen als auch im gesellschaftlichen
Bereich entstehen vielfältige ökonomische, soziale, gesundheitliche
und politische Wirkungen.
Wirkungen auf die privaten
Haushalte
Ø Hauptwirkung
der Geldleistungen
ist die dauerhafte wirtschaftliche Existenzsicherung
durch gleichmäßigen Einkommensstrom und Abdeckung ungeplanter
Ausgaben. Es wird ein Minimum an Lebensstandard gesichert. Die persönliche
ökonomische Sicherheit erhält die persönliche Freiheit,
Möglichkeiten nach eigener Wahl zu verwirklichen. Die Zahlung von
Sozialeinkommen lockert den Zwang zum Arbeitsangebot:
í Bei
Krankheit wird die Wiederherstellung der Gesundheit und der
Arbeitsunfähigkeit erleichtert.
í Bei
Arbeitslosigkeit wird die Notwendigkeit, die nächstbeste Arbeit anzunehmen,
beseitigt, sowie die Suche nach der geeignetsten Arbeit
ermöglicht.
í Bei Alter
wird der Angebotszwang durch Pensionsleistung völlig beseitigt und eine
Verkürzung des Arbeitslebens ermöglicht.
Ø Wirkungen
der Sachleistungen
sind vor allem gesundheitliche Wirkungen durch die
Krankenversicherung und die prophylaktischen sowie therapeutischen
Maßnahmen der Rehabilitation.
Ø Die
gesundheitlichen Wirkungen
des Systems sozialer Sicherung bestehen in
einer
í Verringerung
der Gesundheitsgefährdung,
í Besserung
des Gesundheitszustandes,
í Verringerung
der Sterblichkeit,
í Verlängerung
der Lebensdauer und in der
í Wiederherstellung
der Gesundheit im Krankheitsfall.
Wirkungen im Bereich der
Einkommensverwendung
Einerseits verringern Sozialabgaben das
Haushaltseinkommen, andererseits erhöhen Sozialleistungen das Einkommen.
Die soziale Sicherung enthebt die Haushalte der Notwendigkeit, durch
Konsumverzicht selbst Vorsoge zu treffen. Die begrenzte Risikodeckung regt zum
Abschluß privater Versicherungen und zur Bildung privaten Vermögens
an. Tendenziös wird die Konsumneigung zunehmen, da keine Einkommensteile
für private Vorsorgemaßnahmen verwendet werden
müssen.
Wirkungen auf Wirtschaftskreislauf, Konjunktur
und Wachstum
Das System sozialer Sicherung wirkt sich positiv auf
Lebensstandard, Lebensqualität und Gesamtwirtschaft aus. Als Maßstab
dient die
Sozialleistungsquote,
das ist der Anteil der Sozialleistungen, gemessen am Sozialprodukt. Sie
beträgt in Österreich mehr als ein Viertel des
Sozialprodukts.
Die Sozialleistungsquote steht in engem Zusammenhang
mit der Arbeitnehmerquote, die die Zahl der lohnabhängigen Erwerbspersonen
angibt, und der Altersquote, die die Zahl der mindestens 65jährigen an der
Bevölkerung angibt. Das Zöllnersche Gesetz läßt erkennen,
daß eine Änderung der
Arbeitnehmerquote
um ein Prozent eine Veränderung der Sozialleistungsquote um ein halbes
Prozent bewirkt. Ähnliche Zusammenhänge ergeben sich bei der
Betrachtung des wirtschaftlichen Entwicklungsniveaus: Reiche Länder haben
höhere Sozialleistungsquoten als ärmere Nationen. Ähnlich stellt
sich der Zusammenhang zwischen Altersquote und Sozialleistungsquote dar: Je
höher die Altersquote, desto höher die
Sozialleistungsquote.
Ú Umverteilungswirkung
des Systems der sozialen Sicherung
Durch die Umverteilung großer Geldmengen aus
einem Wirtschaftssektor in andere Sektoren werden Kreislauf und Konjunktur in
doppelter Weise beeinflußt:
durch Abweichungen zwischen Einnahmen und Ausgaben des
Sozialhaushaltes und
durch Änderung in der Einkommensverwendung auf
Grund der Umverteilungseffekte dieser Transfers.
Die Umverteilung durch Sozialabgaben von den Beziehern
höherer Einkommen (die höhere Abgaben leisten) zu den Beziehern
geringerer Einkommen bewirkt bei den Beziehern geringerer Einkommen eine
höhere Konsumneigung.
Ú Wachstumswirkungen
ergeben sich im System sozialer Sicherung vor allem
durch Maßnahmen der
í Gesundheitsprophylaxe
und der
í Rehabilitation.
Die Gesundheit, Leistungsfähigkeit und
Lebensdauer wirken auf die Größe des Arbeitskräftepotentials und
damit auf einen Bestimmungsfaktor wirtschaftlichen Wachstums. Auch die
langfristige Konsumstabilisierung dürfte die Absatzerwartung der
Unternehmungen wachstumsfördernd wirken.
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Begriff
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Erklärung
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Sozialpolitik
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Umfaßt alle Handlungen, die zur Ordnung des
gesellschaftlichen Lebens nach bestimmten Wertvorstellungen
beitragen.
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Ziele der Sozialpolitik
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Verbesserung der wirtschaftlichen Lage sozial
schwacher Bevölkerungsteile und die Verhinderung existenzgefährdender
Risiken.
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Träger der Sozialpolitik
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Neben der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt
beeinflussen auch private Wohlfahrtseinrichtungen und die Interessenvertretungen
die Sozialpolitik.
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Arbeitnehmerschutz
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Arbeitnehmer sollen vor Schäden und Gefahren, die
durch die Arbeitsausübung entstehen, geschützt
werden.
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Soziale Sicherung
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Soziale Sicherung dient zum Schutz der Menschen vor
Daseinsrisiken. Die finanziellen Belastungen durch Krankheit, Unfall, Alter und
Arbeitslosigkeit sollen gemildert werden.
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Systeme sozialer Sicherung
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Versicherungsprinzip Versorgungsprinzip Fürsorgeprinzip
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Sozialquote
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Anteil der Sozialausgaben, gemessen am Sozialprodukt
einer Volkswirtschaft.
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