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Sozialpartnerschaft & Verbände in Österreich
Peter Reich-Rohrwig
Geografie und Wirtschaftskunde
Sozialpartnerschaft &
Verbände in Österreich
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Formelle
Verbände
(Zwangsmitgliedschaft)
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Informelle Verbände
(Beisp.)
(freiwillige Mitgliedschaft)
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Wirtschaftskammer
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Vereinigung österreichischer
Industrieller
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Arbeiterkammer
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Österreichischer
Gewerkschaftsbund
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Landwirtschaftskammer
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Bauernbund
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Kammern
Kammern sind die öffentlich-rechtlichen
Verbände, die als Gesetzliche Interessensvertretungen für fast alle
Erwerbstätigen eingerichtet sind (Ausnahme: öffentl. Dienst, einige
freie Berufe, Geschäftsführer). Sie werden durch die Kammerumlage von
0,5% des Einkommens der Mitglieder finanziert. Die Funktionäre werden
periodisch durch die Mitglieder gewählt. Viele der wahlwerbenden Gruppen
sind Teile von Parteien oder enge Partner. Die Aufgabe der Kammern besteht in
Serviceleistungen für ihre Mitglieder, Lobbying und Gesetze
Begutachten.
Wirtschaftskammer (seit 1850, 320.000
Mitglieder):
Mitglieder sind alle natürlichen und juristische
Personen, zu zum selbstständigen Betrieb eines Unternehmens berechtigt
sind. Sie gliedert sich in 6 Sektionen (Gewerbe & Handwerk, Industrie,
Handel, Geld-Kredit-Versicherungen, Verkehr, Tourismus & Freizeit) und 136
Fachbereiche.
Wichtiger Sozialpartner.
Kammer für Arbeiter und Angestellte (seit
1920, 2,6 Mio. Mitglieder):
Die Kammer ist in 9 Landeskammern organisiert. Sie
beteut die Anliegen von Arbeitern, Angestellten, Lehrlingen, Karenzurlauber,
Arbeitsloser und pensionierter Arbeitnehmer.
Die 9 Landwirtschaftskammern (seit 1922, 267.000
Mitglieder):
In der Bundesverfassung ist festgelegt, dass die
Betreuung der Land- und Forstwirte den Ländern obliegt. Daher gibt es in
jedem Bundesland eine eigene Landwirtschaftskammer. Auf freiwilliger Basis wurde
die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern gegründet
(zusammen mit dem Reiffeisenverband). Mitglieder sind alle haupt- und
nebenberufliche Land- und Forstwirte sowie deren im Betrieb mitarbeitende
Familienangehörige.
Bundeskonferenz der Kammer der freien Berufe
(51.000 Mitglieder)
Verbände
Vereinigung österreichischer Industrieeller
(2000 Unternehmen):
Mitglieder: Industriebetriebe. Es bestehen enge
Verflechtungen mit der entsprechenden Sektion in der WK.
Hauptaufgabe: Lobbying, Beratung, Aus- und
Weiterbildung, nationale und internationale Mitarbeit an wirtschafts- und
sozialpolitischer Fragestellungen
Österreichischer
Gewerkschaftsbund:
überparteilicher Verein; besteht aus 14
Gewerkschaften. Die Funktionäre werden periodisch gewählt. Es bestehen
enge Verflechtungen mit der AK und mit den Parteien.
Wichtiger Sozialpartner.
Sozialpartnerschaft
(hpts. WK und
ÖGB)
1947 führte die Zusammenarbeit der
schwarz-dominierten Wirtschaftskammer und des rot-dominierten
Österreichischen Gewerkschaftsbundes zum 1. Lohn- & Preisabkommen, um
den Staat und die Wirtschaft zu stabilisieren. Dadurch wurde die
österreichische Sozialpartnerschaft begründet. Durch diese enge
Partnerschaft von Arbeitnehmer-, Arbeitgeberverbänden und der Regierung
blieb Österreich stabil. es gab seitdem kaum größere
Streike.
Die Sozialpartnerschaft beruht auf einigen
Bedingungen:
- Die Sozialpartner besitzen
ein gemeinsames Staats- und Demokratieverständnis.
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber
werden durch je eine Dachorganisation vertreten.
- Zwischen Verbänden und
Parteien (und damit mit dem Parlament und der Regierung) bestehen enge
Verbindungen.
- Die Verhandlungskultur
schließt Konsens-, Kompromiss-, und eine dauernde
Gesprächsbereitschaft ein.
- Der hohe Entwicklungsgrad
des Wohlfahrtstaates gewährleistet soziale Sicherheit und schwächt so
Konflikte ab.
- Die Einkommenssteigerungen
der Arbeitnehmer sind von dem Wirtschaftswachstum abhängig. Dadurch wird
der soziale Frieden gesichert.
Die Zusammenarbeit der Sozialpartner ist freiwillig
und informell. Das Ziel müssen gemeinsame Problemlösungen und
Interessenausgleich sein. Der dadurch entstehende soziale Frieden fördert
die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich und er
stabilisiert die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen. So
streikten die Österreicher z.B. 1994 0,0 min, die Schweizer 2,0, die
Deutschen 3,4, die Amerikaner 21,5 und die Italiener 112,7.
Die nicht öffentlichen Absprachen der
Sozialpartner finden im gesetzfreien Raum statt. Dadurch ergaben sich seit dem
2. Weltkrieg Möglichkeiten für eine flexible Wirtschaftspolitik ohne
Druck der Öffentlichkeit.
Seit 1957 gibt es eine schriftliche Vereinbarung der
Sozialpartner, die immer wieder neu formuliert wurde, in der sie sich für
eine Erhöhung des Wohlstandes und der sozialen Standards durch
Wirtschaftswachstum, dass möglichst umweltverträglich ist,
aussprechen. Weiters werden Vollbeschäftigung, gesamtwirtschaftliche
Stabilität, internationale Wettbewerbsfähigkeit und europäische
Integration als Ziele genannt.
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