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Neuere hauptschulrelevante Entwicklungen im bayris
1. Staatsexamen für
das Lehramt an Hauptschulen
Mündl. Prüfung
in Schulpädagogik am 18.11.1999
Prüfer: Dr. R.
Bätz
Prüfling : Heike
Grebita
Thema 1 : Neuere hauptschulrelevante Entwicklungen im bayerischen
Schulsystem
- Aufgaben und Funktionen von Schule
- Grundzüge des deutschen Schulsystems
- Rechtliche Grundlagen
- Aufbau und Struktur des Schulsystems in Deutschland
- Hauptschulrelevante Entwicklungen im Bereich des bayerischen
Schulsystems
- Die Bildungsexpansion seit den 60er Jahren
- Die freiwillige 10. Jahrgangstufe in der
Hauptschule
- Aktuelle Veränderungen
- Die „R 6“
- Die Hauptschulreform
- R6 – die Krise der Hauptschule? Untersuchungen und Meinungen
0 Mein Prüfungsthema sind die neueren hauptschulrelevanten
Entwicklungen im bayerischen Schulsystem. Zu Anfang möchte ich kurz auf die
allgemeinen Funktionen von Schule eingehen, anschließend beschreibe ich
wie das deutsche Schulsystem aufgebaut ist, bevor ich auf die
hauptschulrelevanten Entwicklungen von der Bildungsexpansion bis heute zu
sprechen komme.
1 Zunächst zu den Funktionen von Schule (nach
Hintz/Pöppel/Rekus): Schule ist eine Institution der Gesellschaft und auch
eine Institution für die Gesellschaft. Deshalb wird sie von bestimmten
gesellschaftlichen Interessen bestimmt. Die Schule hat im wesentlichen 3
Funktionen:
- Die Qualifikationsfunktion: sie bedeutet, dass die Schüler mit
Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ausgestattet werden, die für
das spätere Leben in Beruf und Gesellschaft erforderlich scheinen.
- Die Selektionsfunktion: sie bedeutet, dass die Schüler im Hinblick auf
verschiedene Schullaufbahnen und Lebenschancen sortiert werden und so auch
Einfluss nimmt auf den Zugang zu beruflichen Positionen, sozialem Prestige und
materiellem Erfolg.
- Die Integrationsfunktion: sie bedeutet, dass die Schüler möglichst
reibungslos in die Gesellschaft eingefügt werden. Dies geschieht durch das
Einüben gesellschaftlich erwünschter Verhaltensweisen und durch die
Vermittlung entsprechender Einstellungen und Haltungen.
2 Nun komme ich zu den rechtlichen Grundlagen und den Aufbau des deutschen
Schulwesens.(nach Gudjons)
2.1 Das Grundgesetz legt die freie Wahl von Ausbildungsstätte, Beruf
und Arbeitsplatz und die Erziehungsrechte und –pflichten der Eltern fest.
Die Kulturhoheit ist das Kernstück der Eigenstaatlichkeit der Länder.
Ihren Verfassungen obliegt die Aufsicht über das Bildungswesen.
2.2 Trotz dieser föderalistischen Staatsstruktur des deutschen
Bildungswesens gibt es viele Gemeinsamkeiten der äußeren
Schulstruktur in den verschiedenen Bundesländern: Mit dem vollendeten 6.
Lebensjahr beginnt die Schulpflicht, die in der Regel 9 (in manchen
Bundesländern 10) Jahre umfasst mit dem Besuch in der für alle Kinder
gemeinsame Grundschule. Diese dauert 4 Jahre (in Berlin und Brandenburg 6
Jahre). Nach der Orientierungsstufe (5./6. Klasse) folgt die Sekundarstufe I.
Die Sekundarstufe I ist dreigliedrig (HS/RS/Gy), eigtl. Fünfgliedrig, wenn
man Gesamt-und Sonderschule noch hinzurechnet. Nach Abschluss der 10. Klasse
erfolgt dann der Eintritt in die Berufsausbildung des dualen Systems oder der
Besuch der Sekundarstufe II.
Im bayerischen Schulsystem herrscht eine ausgeprägte Dreigliedrigkeit
vor (nur 3 Gesamtschulen: Hollfeld, München, Nbg-Langwasser).
Außerdem hat Bayern quasi keine Orientierungsstufe.
3 Als nächstes komme ich zu den hauptschulrelevanten Entwicklungen in
Bayern seit der Bildungsexpansion. (Gudjons)
3.1 Die wirtschaftliche Rezessionsphase in den 60ern führte zum Ruf
nach Mobilisierung der Begabungsreserven. Nur 15% der 13jährigen besuchten
das Gymnasium. Man sprach von der sog. „Bildungskatastrophe“. Die
Hauptziele der Bildungsreform waren:
- Chancengleichheit im Bildungswesen
- Demokratisierung des Schulwesens (z.B. SMV)
- Wissenschaftsorientierung des Curriculums
- Die Reform der Schulstrukturen hin zur Integration unterschiedlicher
Bildungsgänge
Im Zuge dessen war es natürlich notwendig
eine bessere „Durchlässigkeit“ zwischen den parallelen
Schularten zu ermöglichen. Bis in die 60er Jahre war es noch so, dass der
einmal eingeschlagene schulische Bildungsweg nur schwer zu ändern war (die
Mobilitätsquote in den 60ern lag unter 10% !). Durch die Angleichung der
Curricula der einzelnen Schularten konnte man so eine erheblich höhere
horizontale Mobilität erreichen.
Hinzu kommt noch die Veränderung der Hauptschule in Bayern: 1969 wurde
die
- Volksschuloberstufe zur Hauptschule,
- Ein wissenschaftsorientierter Unterricht löste die
„volkstümliche“ Bildung ab
- Die 9. Jahrgangsstufe und der dazugehörige Lehrplan
eingeführt,
- Es wurde nach Leistung und Neigung differenziert in Form von A- und
B-Kursen
- Englisch wurde zum Pflichtfach und mit der
- Einführung des qualifizierenden Hauptschulabschlusses wurde den
Schülern die Möglichkeit gegeben neben dem einfachen
Hauptschulabschluss ein Zertifikat zu erwerben, das sich den Abschlüssen
der anderen weiterführenden Schulen qualitativ
annäherte.
Damit wurde der Versuch unternommen die
Hauptschule zu einer gleichwertigen weiterführenden Schule
aufzuwerten.
3.3 Mit der Einführung der freiwilligen 10. Klasse, die 1997
flächendeckend eingeführt wurde (in BA: Trimbergschule,
Scheßlitz), wurde der Aufwertung ein übriges getan. Die Schüler
erhielten so die Möglichkeit an der Hauptschule die Fachoberschulreife zu
erlangen.
4 Eine aktuelle Veränderung im Schulwesen, von der sich die
Hauptschule betroffen sieht, ist die Einführung der sechsstufigen
Realschule, die im Februar 1999 beschlossen wurde und bis zum Jahr 2007
flächendeckend eingeführt sein soll.
4.2 Doch nicht nur in der Realschule, sondern auch in der Hauptschule, gibt
es seit diesem Schuljahr Veränderungen . Um die Förderung der
Hauptschüler zu verbessern, ist ein Hauptschulangebot mit 3 verschiedenen
Anforderungsstufen eingeführt worden, das aus dem
„Mittleren-Reife-Zug“, den Praxisklassen und dem unveränderten
Angebot der Hauptschule besteht. Von der Klasse 7 bis 10 gibt es den sog.
Mittleren-Reife-Zug . Damit ist der Weg zum mittleren Schulabschluss an der
Hauptschule nicht mehr ein auf die 9. Klasse aufgesetztes Jahr (F10), sondern
ein vierjähriger Bildungsgang. Für Schüler, die Mühe haben
den Hauptschulabschluss zu erreichen, sind Praxisklassen eingerichtet worden, in
denen sie in Betrieben am Ort, in Werkstätten oder Berufsschulen praktische
Erfahrung sammeln und Kontakte zur Wirtschaft knüpfen
können.
5 Die Auswirkungen der R6 auf die Hauptschule wurden und werden heftig
diskutiert und untersucht.
Das Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung (ISB)
begleitete den Schulversuch im Zeitraum von 1992-1998 und untersuchte u.a. die
Entwicklung der Schülerzahlen an der Hauptschule und stellte fest, dass die
Übertrittsquote von der Grundschule an die Hauptschule im Durchschnitt von
69 auf 59 % gesunken ist (also um 1/7 zurückging). Infolge der wachsenden
Schülerzahl in der Grundschule sei diese Verminderung des Übergangs
zur Hauptschule erheblich ausgeglichen worden. Im bisherigen Verlauf der
Versuchsjahre sei kaum eine 5. Klasse einer Hauptschule allein durch den
Schulversuch „sechsstufige Realschule“ im Fortbestand
bedroht.
Bedenken gegen die sechsstufige Realschule äußern vor allem der
Bayerische Elternverband (BEV) und der Bayerische Lehrer-und Lehrerinnenverband
(BLLV), die gerade einen Zulassungsantrag für eine Volksbegehren gegen die
sechsstufige Realschule eingereicht haben. Der BLLV vertritt die Meinung, dass
die sechsstufige Realschule
- pädagogisch schädlich sei (da in der Grundschule nun erhöhter
Auslesedruck herrsche),
- schulpolitisch gefährlich (da die Hauptschulen in ihrem Bestand
gefährdet wären), und
- finanzpolitisch nicht verantwortbar (da viele Hauptschulen schließlich
leerstehen würden und Realschulen gebaut werden
müssten).
Literatur:
Baumert, J.et al (Arbeitsgruppe Bildungsbericht am MPI
für Bildungsforschung): Das Bildungswesen in der Bundesrepublik
Deutschland. Reinbek b. Hamburg 1994, S. 222-225
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht, Kultus,
Wissenschaft und Kunst: Bildung in Bayern. Ein Überblick. München
1996, 2-40
Gudjons, H.:Pädagogisches Grundwissen. Bad Heilbrunn
1997, S. 250-260/267-280
Hintz, D./Pöppel, K.G./Rekus, J.: Neues
schulpädagogisches Wörterbuch. Weinheim 1995, S.
221-126
Rauscher, K.: Die Hauptschule in Bayern. In: Maler, G./
Selzle, E.: Lehrpläne für die Hauptschule in Bayern mit
Erläuterungen und Handreichungen. Donauwörth 1986. S. 11-
18
Staatsinstitut für Schulpädagogik und
Bildungsforschung: Schulversuch „sechsstufige Realschule“.
Zusammenfassender Bericht über die wissenschaftliche Begleitung des
Schulversuchs im Zeitraum von September 1992 bis zum Juli 1998
Bildungsoffensive Bayern: Hauptschule. Aus:
http://www.bildungsoffensive-bayern.de/schulstruktur/hauptschule/index.htm
Landtagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen in Bayern:
Informationen und Standpunkte: Sechsstufige Realschule/ Reform der Hauptschule.
Aus:
http://www.gruene.bayern.landtag.de/themen/bildung/faltblatt
Zulassungsantrag für das Volksbegehren „Die
bessere Schulreform“ des BEV und BLLV 1999
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