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Schweiz
Schweiz
Schweiz (amtl. Schweizerische
Eidgenossenschaft) , Staat in Europa, grenzt im N an Deutschland, im NO und O an
Österreich und Liechtenstein, im SO und S an Italien, im W an
Frankreich.
Fläche 41293
km2
Einwohner 6,813
Mio.
Hauptstadt Bern
Verwaltungsgliederung 20
Vollkantone, 6 Halbkantone
Amtssprachen Deutsch,
Französisch, Italienisch
Nationalfeiertag 1.)8.
Währung 1
Schweizer Franken (sfr) = 100 Rappen (Rp)/Centimes (c)
Zeitzone MEZ
Landesnatur Die
S. hat Anteil an 3 Großlandschaften: Alpen, Schweizer Mittelland und Jura.
Durch eine W-O-gerichtete Längsfurche, der das obere Rhonetal, das
Urserental und das Vorderrheintal folgen, gliedern sich die schweizer. Alpen in
eine südl. Zone mit den Walliser Alpen (Dufourspitze 4634 m hoch), den
Tessiner Alpen, der Gotthardgruppe und der Adula sowie in eine nördl. Zone
mit den Berner Alpen, den Glarner Alpen, den Thuralpen und der
Finsteraarhorngruppe. Das Schweizer Mittelland, zw. Alpen und Jura gelegen,
zeigt sehr unterschiedl. Oberflächengestaltung. Seinen W- und NW-Rand
bildet das Mittelgebirge des Jura, dessen höchster Punkt in der S. der Mont
Tendre (1679 m hoch) ist. Die S. liegt im gemäßigten, teils ozean.
beeinflußten Klimabereich. Die nach S geöffneten Täler des
Tessin und Graubündens sind mediterran beeinflußt. Bis zu 1200 m
Höhe findet sich Berglaubwald, bis zu 1800 m Nadelwald, bis zu 2500 m
zwergwüchsige Nadelhölzer.
Bevölkerung 63,6)%
der Bevölkerung sprechen Deutsch, 19,2)% Französisch, 7,6)%
Italienisch, 0,6)% Rätoromanisch. 46,1)% der E sind kath., 40)%
protestantisch. Der Anteil der ausländ. Arbeitnehmer ist hoch. Die
allgemeine Schulpflicht beträgt 8-9 Jahre. Die S. verfügt über 12
Hochschulen.
Wirtschaft,
Verkehr 25)% der Gesamtfläche des
Landes werden landwirtschaftl. genutzt. Hauptanbaugebiete sind das Schweizer
Mittelland und die Talböden des Wallis, des Rhein- und Tessintales. Der
Weinbau beschränkt sich auf die südexponierten Hänge der Kt.
Wallis, Genf, Waadt, Neuenburg, Bern, Zürich und Tessin. Die Viehwirtschaft
(Jura, Voralpen, Alpen) erbringt etwa 75)% des agrar. Gesamtertrages und ist
Grundlage einer bed. milchverarbeitenden Industrie. Wichtig ist der
Maschinenbau, gefolgt von Textil-, feinmechan. und chem. Industrie.
Außerdem spielen Tabakwaren- und Schokoladenherstellung sowie die
Konserven-Ind. eine Rolle. Zu den erfolgreichsten Branchen der schweizer.
Volkswirtschaft zählen das Bankgewerbe und der Fremdenverkehr. Dank ihrer
Lage ist die S. ein wichtiges Transitland. Die Gesamtlänge des
Schienennetzes beträgt 5020)km (davon 2969)km Staatsbahnen), des
Straßennetzes 70926)km. Internat. ¡ bei Zürich, Genf und Bern
sowie der auf frz. Gebiet liegende ¡ Basel-Mülhausen.
Geschichte Voreidgenöss.
Zeit: 58 v.)Chr. wurde durch Cäsar der kelt. Stamm der Helvetier in
der mittleren und westl. S. als Verbündeter ins Röm. Reich
eingegliedert, 15 v.)Chr. folgten die östl. und alpinen Gebiete der
Räter. Nach dem Rückzug der röm. Legionen (Anfang des 5. Jh.)
entstanden die 4 heute noch greifbaren histor. Räume: die südl.
alpinen Randgebiete, die ab 568 zum lombard. Raum gehörten, der rät.
Raum (großenteils ident. mit dem Bistum Chur), das Mittelland vom Bodensee
bis in die Aaregegend als Teil des Hzgt. Alemannien (später Schwaben) und
der zum Kgr. Burgund gehörige Westen. 497 wurde Alemannien, 534 Burgund,
539 Rätien, 773/ 774 die Lombardei in das Fränk. Reich eingegliedert,
nach dessen Reichsteilungen Burgund (888-1032) und die Lombardei (888-951)
erneut eine Periode der Selbständigkeit erlebten. Das Hzgt. Schwaben wurde
im 12./13. Jh. im Reich durch die Staufer bedeutsam.
Die Entstehung der Eidgenossenschaft: Im 13. Jh.
kristallisierten sich 3 Bündnissysteme von Städten und Talschaften
heraus: Bünde der Städte Bern und Freiburg im burgund. Raum, Bund der
Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden (Bundesbrief von 1291, erneuert
1315; Befreiungssage erst im 15. Jh. belegt) im Gotthardgebiet, Bünde von
Zürich u. a. Städten um den Bodensee. Die Waldstätten erweiterten
ab 1315 (Schlacht am Morgarten) ihr Bündnissystem mit Luzern, Zürich,
Zug, Glarus und Bern zum Bund der ›Acht alten Orte‹. Militär.
entscheidend war der Sieg von Sempach (1386) gegen die Habsburger im Rahmen des
oberdt. Städtekrieges. Im 15. Jh. bildete sich ein festes Staatssystem, die
Eidgenossenschaft der Schweizer; sie umfaßte die Dreizehn alten Orte:
aristokrat.-zünftige Stadtrepubliken (Zürich, Bern, Luzern, Basel,
Freiburg, Solothurn und Schaffhausen) und ›demokrat.‹ Länder
(Uri, Schwyz, Unterwalden, Glarus, Appenzell), außerdem das halb
städt., halb ländl. Zug. Dazu traten Verbündete als zugewandte
Orte, v.)a. die Städte Sankt Gallen, Biel (BE), Rottweil (bis ins 17. Jh.),
Mülhausen und Genf, die Abtei Sankt Gallen, das Ft. Neuenburg und das
Bistum Basel (erst 1579). Schließl. hatten die beiden Alpenrepubliken, das
Wallis und Graubünden mit der Eidgenossenschaft engeren Kontakt gewonnen.
Die Dreizehn alten Orte und ein Teil der zugewandten Orte waren durch
Zweierdelegationen an der Tagsatzung vertreten. Diese wachte als
Gesandtenkongreß über die gemeinsamen Angelegenheiten, unbeschadet
der Souveränität des einzelnen Orts (Kantons). Die Kantone verwalteten
zus. Untertanengebiete (gemeine Herrschaften, Landvogteien). - Der Bund der
Schweizer gelangte zu internat. Ansehen durch die unerwarteten Siege über
Karl den Kühnen von Burgund (Grandson und Murten 1476; Nancy 1477). Der
Versuch, in den großen Italienkrieg zw. den Valois und den Habsburgern
selbständig einzugreifen (1511-15), mißlang jedoch nach anfängl.
Erfolgen gegen Frankreich (1515 Niederlage von Marignano). Nach dem
Schwabenkrieg von 1499 war die Eidgenossenschaft fakt. aus dem Hl. Röm.
Reich ausgeschieden (formell erst 1648).
Die konfessionelle Spaltung: In U. Zwingli fand
Zürich einen Reformator, der sowohl die theol.-kirchl. als auch die
polit.-soziale Seite der Neuordnung in Angriff nahm. 1523/25 beschloß die
Stadt Zürich die Reformation. Ihr folgte die Mehrzahl der Städte (1528
Bern). Die Fünf Orte (Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug) organisierten
den kath. Widerstand. 1531 kam es zum konfessionellen Krieg; Zwingli fiel am
11.)10. in der Schlacht von Kappel (=Kappel am Albis, Kt. Zürich). Der 2.
Landfrieden von Kappel (20.)11.) schuf eine kath. Hegemonie. Fortan gab es 2
Blöcke; die kath. S. (Fünf Orte, Freiburg und Solothurn, Wallis, Abtei
Sankt Gallen, Rottweil, Ennetbergische Vogteien) und die ref. S. (Zürich,
Bern, Basel, Schaffhausen, Stadt Sankt Gallen, Biel [BE], Mülhausen,
Neuenburg, Genf). Paritätisch (meist ref. Mehrheit) entwickelten sich
Glarus, Appenzell, Graubünden, Toggenburg und die meisten gemeinen
Herrschaften diesseits der Alpen. In der ›Confessio Helvetica
posterior‹ (1566) schlossen sich die schweizer. Zwinglianer und
Kalvinisten zu einer Glaubensgemeinschaft zusammen. Der ref. Neuorganisation
folgte bald die kath. (Goldener Bund, 1586). Die Dreizehn alten Orte
entwickelten während des Dreißigjährigen Krieges ihre
grundsätzl. Neutralität, die sich in der Folge in allen europ. Kriegen
des 17./18. Jh. bewährte. Innerhalb der S. kam es jedoch, abgesehen von i.
d. R. regional beschränkten Unruhen, in den beiden Villmerger Kriegen
(1656, 1712) zum gesamteidgenöss. Bürgerkrieg zw. den führenden
ref. Kantonen Zürich und Bern und den kath. Fünf
Orten.
Die Staatskrise (1798-1848): Nach dem Frieden
von Campoformio (1797) wurde die S. in die imperialen Ziele des frz.
Direktoriums einbezogen. Nach kurzer Gegenwehr kapitulierten die meisten Kt. im
März 1798. Die von P. Ochs entworfene Verfassung der Helvet. Republik
(1798-1803; Helvetik) machte mit dem bisherigen Föderalstaat ein Ende; die
Kt. (territorial teils stark verändert) wurden bloße
Verwaltungsbezirke. Die Verfassung garantierte Bürgerrechte und polit.
Gleichheit. Schon im Frühling 1799 wurde die S. Kriegsschauplatz des 2.
Koalitionskrieges. Bis Ende 1800 geriet sie wieder vollständig in frz.
Hände. Die Helvet. Regierung zerfiel im Parteihader zw. konservativen
(Föderalisten) und fortschrittl. (Unitarier) Gruppierungen (Sommer 1802
Bürgerkrieg). Frankreich vermittelte eine neue Verfassung, diesmal die
konservativen Kräfte stützend (Mediationsakte, 1803-13).
Äußerl. blieb es bei der Abhängigkeit im Napoleon. System;
innerl. wurden die Dreizehn alten Orte wieder selbständig, ergänzt um
Graubünden und 5 neue Kt. aus ehem. Untertanengebieten (Sankt Gallen,
Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt). Der Wiener Kongreß erkannte die S. als
unabhängigen Staat an und garantierte die Fortführung der
Neutralität als immerwährend, ferner die Zusammensetzung der S. aus 22
Kantonen (zu den 19 von 1803 kamen die unter Napoleon I. frz. gewordenen Kt.
Genf, Neuenburg und Wallis). Das säkularisierte Bistum Basel wurde
großenteils dem Kt. Bern (Berner Jura) eingegliedert. Die Verfassung von
1815 (Bundesvertrag) betonte noch mehr als die Mediationsverfassung die
Unabhängigkeit der Kantone. Nach einer Phase der Restauration gelangte eine
starke nat. Bewegung mit liberalen, demokrat. und zentralist. Zügen in der
Mehrheit der Kt. an die Macht (Regeneration, 1830-48). Hinter dem nat. Aufbruch
stand ein sozialer Umbruch infolge um sich greifender Industrialisierung,
veränderter Landwirtschaft, wachsender Armut (Pauperismus). Es bildeten
sich 2 Kantonsgruppen: Konservative, agrar. und kath.-klerikale Kt. einerseits,
die 1845 den Sonderbund gründeten (Fünf Orte mit Freiburg und Wallis);
andererseits die weit überlegene Gruppe der liberalen bzw. radikalen,
industrialisierten und prot. bzw. freisinnig-kath. Kantone. Der Sieg der
Majorität im Sonderbundskrieg (Nov. 1847) ermöglichte die Annahme
einer neuen Bundesverfassung (1848), die im wesentl. heute noch in Kraft ist.
Sie schuf bürgerl. Gleichheit, allg. und gleiches Wahlrecht (für
Männer) und garantierte die liberalen Grundrechte. Bern wurde
Bundeshauptstadt.
Die Vorherrschaft des Freisinns (1848-1914): Mit
der Gründung des Roten Kreuzes (1863) begann eine bewußte Politik der
Beteiligung an internat. Organisationen (die zunehmend die S. als Sitz ihrer
Hauptbüros wählten) und der Einbindung der S. in ein
größeres Netz europ. Einheiten (z. B. Münzreform von 1850
[Schweizer Franken]). In der Innenpolitik dominierten die Freisinnigen. Als
Volksbewegung mit einem breiten Meinungsspektrum konnten sie allerdings die Ggs.
zw. liberaler Unternehmerschaft und konservativem bäuerl.-kleingewerbl.
Mittelstand oft nur schwer meistern. Der Kulturkampf fand in erster Linie auf
kantonaler Ebene statt (und in den großen Städten Genf, Basel, Bern)
und führte zu teilweise bis heute nicht völlig überwundenen
Spaltungen zw. Altkatholiken, romorientierten Katholiken und Protestanten. Einer
starken, von kleinbürgerl. Schichten getragenen Bewegung innerhalb des
Freisinns gelang es seit den 1860er Jahren, die Beteiligung des Volkes an der
polit. Willensbildung auf Bundesebene auszubauen und die Sozialpolitik
voranzutreiben (u. a. 1877 Fabrikgesetz: Gesundheitssicherungen, Verbot der
Kinderarbeit, Arbeitszeitbeschränkungen, Einsetzung von Fabrikinspektoren).
Die Freisinnigen förderten konsequent eine weitere Vereinheitlichung und
Zentralisation in Verwaltung und Rechtswesen; die Streitkräfte wurden vom
alten Kontingentsystem zu einer einheitl. Bundesarmee umgebildet (1874/1907).
Auf wirtschaftspolit. Gebiet wurde als Reaktion auf die große Depression
seit dem letzten Viertel des 19. Jh. der Freihandel von protektionist.
Maßnahmen abgelöst (Schutzzölle ab 1884, Gesetz zur
Förderung der Landwirtschaft 1893). Im Zuge der Verschärfung der
sozialen Ggs. in den 1890er Jahren und mit dem Aufstieg der Sozialdemokratie
löste sich die urspr. Verbindung der frühen Arbeiterbewegung mit dem
Freisinn, der seinerseits näher an die Konservativen
rückte.
Die Entwicklung zur Konsensdemokratie (seit 1914):
Die Neutralität der S. im 1. Weltkrieg wurde von den
kriegführenden Mächten respektiert; wirtschaftl. aber stand die S.
unter starkem Druck der Entente. Vorzeitige Neuwahlen zum Nationalrat (1919)
nach dem im Okt. 1918 vom Volk beschlossenen Verhältniswahlrecht brachten
den Freisinnigen den Verlust der absoluten Mehrheit. Die 1920er Jahre waren
durch den Ggs. zw. Bürgerblock (Freisinnige, Bauern-, Gewerbe- und
Bürgerpartei, kath. Konservative) und Sozialdemokratie geprägt. Eine
von der Weltwirtschaftskrise begünstigte Rechtsopposition gegen den
herrschenden liberalen Staat (Frontismus) kam über Anfangserfolge nicht
hinaus. Außenpolit. sicherte sich die S. 1938 durch die Rückkehr zur
integralen Neutralität ab, die durch die Verpflichtung zu wirtschaftl.
(nicht militär.) Völkerbundssanktionen 1920 in Frage gestellt worden
war. Im 2. Weltkrieg belasteten v. a. Probleme der Asylgewährung und der
Pressefreiheit Öffentlichkeit und Regierung. Nach dem Krieg schloß
sich die S. zwar nicht den UN an, betätigte sich aber in deren nichtpolit.
Sonderorganisationen. Auch den westeurop. Integrationsbestrebungen blieb die S.
fern (Gründungs-Mgl. der EFTA, 1972 Freihandelsabkommen mit der EWG). Eine
lang anhaltende Hochkonjunktur führte die S. wirtschaftl. in die
Spitzengruppe der europ. Staaten. Seit 1943 stellen die Sozialdemokraten einen,
seit 1959 zwei Mgl. des Bundesrates, womit die ›Konsensdemokratie‹
erreicht ist, abgesehen von Protestbewegungen (z. B. die Nat. Aktion, eine
Rechtsbewegung gegen die Überfremdung). 1971 wurde auf Bundesebene den
Frauen Stimm- und Wahlrecht gewährt. Die Jurafrage wurde 1979 aufgrund
einer Volksabstimmung durch Bildung eines eigenen Kt. gelöst. Seit der
Finanzaffäre um die im Jan. 1989 zurückgetretene Justizministerin
Elisabeth Kopp (erste Frau im Bundesrat) und v.)a. seit den Wahlen 1991 wird
verstärkt Kritik an der ›Zauberformel‹ für die Vertretung
der Parteien im Bundesrat geübt; eine Regierungskrise konnte im März
1993 nach der Ablehnung Christiane Brunners (SPS) durch die bürgerl.
Parteien mit der Wahl von Ruth Dreifuss (SPS) zur Bundesrätin nur mit
Schwierigkeiten abgewendet werden. Im Dez. 1992 entschieden sich die Schweizer
in einer Volksabstimmung gegen den Beitritt zum Europ. Wirtschaftsraum, nachdem
sie im Mai dem Beitritt zum IWF und zur Weltbank zugestimmt
hatten.
Politisches
System Die Schweizer. Eidgenossenschaft ist
eine föderative und demokrat. Republik. Die seit der Revision 1874
bestehende Bundesverfassung, deren Totalrevision noch diskutiert wird, gesteht
der Bundesverwaltung ausdrückl. nur die ihr von den Kantonen
übertragenen Rechte zu; die zentralisierenden Tendenzen verstärken
sich jedoch stetig. - Staatsoberhaupt ist der Bundes-Präs., der
jährl. nach dem Dienstalter der Bundesräte wechselt und gegenüber
seinen Regierungskollegen nur unbedeutende Vorrechte besitzt (Vorsitz in den
Bundesratssitzungen, Vertretung der S. nach außen).
Die Exekutive liegt bei der Regierung, dem
Bundesrat, dessen 7 Min. (Bundesräte) dem Parlament nicht verantwortl. sind
und eine permanente ›große Koalition‹ bilden, die sich jedoch
auf keinen expliziten Koalitionsvertrag stützt. Sie verstehen sich in
erster Linie als Chefs ihrer Ministerien (Departemente) und erst in zweiter
Linie als Mgl. eines Kollegialorgans, das jedoch in allen wichtigen
Angelegenheiten formelle Entscheidungsinstanz bleibt. Während der
Legislaturperiode des Nationalrats ist es der Bundesversammlung formell
verwehrt, einen einzelnen Bundesrat oder die ganze Regierung abzusetzen. Seit
1959 sind die 4 größten Parteien (FdP, CVP, SPS, SVP) im Bundesrat im
Verhältnis 2:2:2:1 (›Zauberformel‹) vertreten.
Die Legislative liegt beim Parlament, der
Bundesversammlung, die aus 2 rechtl. gleichgestellten Kammern besteht: Der
Nationalrat repräsentiert das Volk, der Ständerat vertritt die Kt.;
die 200 Abg. des Nationalrats werden auf 4 Jahre von den über
18jährigen gewählt. Im Ständerat (46 Mgl.) entfallen auf jeden
Kt. 2, auf jeden Halb-Kt. 1 Vertreter. Wahlmodus und Mandatsdauer bestimmt das
kantonale Recht. Die aus den beiden Kammern bestehende Bundesversammlung ist ein
Milizparlament, das i. d. R. 4mal jährl. zu je 3-4wöchigen Sessionen
zusammentritt. Sie wählt den Bundesrat, den Bundes- Präs., das
Bundesgericht, das Versicherungsgericht, den Bundeskanzler und den General der
eidgenöss. Armee. Die dominierende Stellung des Bundesrats hat ein gewisses
Gegengewicht in den direkt-demokrat. Rechten der Bürger (Referendum und
Volksinitiative). (siehe Tabelle Schweiz: Eidgenössische
Departemente).
Bundesweit vertretene Parteien sind ledigl. die
liberale Freisinnig-demokrat. Partei der S. (FdP), die Sozialdemokrat. Partei
der S. (SPS) und die bürgerl.-konservative Christlichdemokrat. Volkspartei
der S. (CVP). Vierte Bundesratspartei ist die mittelständ. Schweizer.
Volkspartei (SVP). Vornehmlich kantonale Bedeutung haben ferner der der
Migros-Genossenschaft nahestehende Landesring der Unabhängigen (LdU) und
die rechtsliberale Liberale Partei der S. (LPS, früher Liberal-demokrat.
Union der S.), mit der sich die Ev. Volkspartei der S. (EVP) im Nationalrat zu
einer Fraktion zusammengeschlossen hat, die Grünen bzw. die Grüne
Partei der Schweiz und die Autopartei der Schweiz.
Der Bundesstaat S. wird gebildet von den 20 Kantonen
Aargau, Bern, Freiburg, Genf, Glarus, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg,
Sankt Gallen, Schaffhausen, Schwyz, Solothurn, Tessin, Thurgau, Uri, Waadt,
Wallis, Zug, Zürich und den 6 Halbkantonen Appenzell-Außerrhoden,
Appenzell-Innerrhoden, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Unterwalden nid dem Wald,
Unterwalden ob dem Wald. Der Charakter der S. als Bundesstaat bedingt eine
weitgehende Aufteilung der Verwaltungstätigkeit auf den Bund, die
Kantone und die Gemeinden. Alle Kantone haben eine eigene Verfassung, die vom
Bund genehmigt werden muß. Die kantonale Zentralverwaltung wird in Form
eines Kollegialorgans vom Regierungsrat (auch: Kleiner Rat, in den roman.
Kantonen Conseil d`État bzw. Consiglio di Stato) geleitet. Die
Regierungs- bzw. Staatsräte als Vorsteher der 5-9 Departemente werden vom
Volk durch Urnenwahl bzw. durch die Landsgemeinde direkt gewählt. - Die
Rechtspflege gehört verfassungsmäßig zur
Zuständigkeit der Kantone, so daß es erhebl. Unterschiede hinsichtl.
Zusammensetzung und Wahl der Gerichte wie auch der Rechtsmittelordnung gibt. Das
Bundesgericht (letzte Instanz in zivil- und strafrechtl. Fällen) sorgt
für die einheitl. Anwendung des Bundesrechts. (siehe Tabelle Schweiz:
Verwaltungsgliederung).
Landesverteidigung: Miliz (Sollstärke:
400000 Mann); allg. Wehrpflicht vom 20. bis zum 42., für Offiziere bis zum
55. Lebensjahr. Die 21-32jährigen bilden den Auszug, die 33-42jährigen
die Landwehr, die 43-52jährigen gehören dem Zivilschutz an; nur die
Kommandeure der Flieger- und Flugabwehrtruppen, die der Divisionen und der 4
Armeekorps, der Generalstab sowie ein Teil der Piloten und des Ausbildungskorps
sind hauptberufl. Militärs (insgesamt 6500). 1992 stimmten bei einer
Volksabstimmung 82)% der Schweizer für die Einführung eines
Zivildienstes.
Schweiz: Eidgenössische
Departemente
Departement
(D.) Hauptzuständigkeitsbereiche
D. für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Außenpolitik, internat. Beziehungen, diplomat. und konsular.
Dienst
D. des Innern (EDI) Bildungswesen, Kunst und
Wissenschaft, Gesundheitswesen, Umweltschutz, Sozialversicherung,
Straßenbau
Justiz- und Polizei-D. (EJPD) Rechtswesen,
Bundespolizei, Fremdenpolizei, Bundesanwaltschaft, Zivilschutz,
Raumplanung
Militär-D. (EMD) Landesverteidigung,
Landestopographie, Militärversicherung
Finanz-D. (EFD) Bundesfinanzen, Zoll- und
Münzwesen, Steuerverwaltung, Personalamt
Volkswirtschafts-D. (EVD) Handel, Industrie, Gewerbe,
Landwirtschaft, Kriegsvorsorge
Verkehrs- und Energiewirtschafts-D. (EVED) Verkehrs-,
Post- und Fernmeldewesen, Radio und Fernsehen,
Energiewirtschaft
Schweiz:
Verwaltungsgliederung (Stand
1992)
Kanton bzw.
Halbkanton km2 E
in 1000 Hauptstadt
Aargau 1404 512,0 Aarau
Appenzell
Außerrhoden 243 53,4 Herisau
Appenzell Innerhoden 172 14,5 Appenzell
Basel-Landschaft 428 233,2 Liestal
Basel-Stadt 37 196,6 Basel
Bern 6050 953,5 Bern
Freiburg 1670 214,6 Freiburg
Genf 282 383,9 Genf
Glarus 684 39,0 Glarus
Graubünden 7106 179,3 Chur
Jura 837 68,3 Delémont
Luzern 1492 331,8 Luzern
Neuenburg 797 162,6 Neuenburg
Sankt Gallen 2014 432,8 Sankt Gallen
Schaffhausen 298 73,0 Schaffhausen
Schwyz 908 116,1 Schwyz
Solothurn 791 234,9 Solothurn
Tessin 2811 294,1 Bellinzona
Thurgau 1013 213,2 Frauenfeld
Unterwalden nid dem Wald
(Nidwalden) 276 34,9 Stans
Unterwalden ob dem Wald
(Obwalden) 491 30,2 Sarnen
Uri 1076 35,5 Altdorf
Waadt 3219 593,0 Lausanne
Wallis 5226 262,4 Sitten
Zug 239 87,1 Zug
Zürich 1729 1158,1 Zürich
[1](c) Meyers
Lexikonverlag.
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