|
Du bist hier: Referate Datenbank | Deutsch
| Euthanasie
Euthanasie
Euthanasie
Das Wort Euthanasie kommt aus dem Griechischen und
heißt übersetzt soviel wie „schöner Tod“.
Ursprünglich wurde der Begriff in der Philosophie gebraucht. Danach hatte
jeder Mensch, wenn sein Leben durch Krankheit oder Gebrechlichkeit d. Alters
„lebensunwert“ geworden war, das Recht auf Freitod. Später
verbot jedoch die christliche Kirche jegliche Form von Mord bzw. Selbstmord.
Heute versteht man unter Euthanasie durch Einsatz von Medikamenten oder
ähnlichem schwerkranken Menschen einen sanften Tod zu bescheren.
Euthanasie hat einen schlechten historischen
Beigeschmack. Seit Kriegsbeginn 1939 konnte unheilbar Kranken" der "Gnadentod"
gewährt werden. In bestimmten Anstalten wurden vor allem Geisteskranke,
Epileptiker, Körper- und geistig behinderte zusammengezogen. In diesen
Sammelanstalten wurden sie durch Injektionen oder Vergasungen getötet. Den
Angehörigen wurde jedoch mitgeteilt, dass ihre dort untergebrachten
Familienmitglieder eines natürlichen Todes gestorben seien. Trotz
vorgetäuschten Bedauerns bemerkten die Ärzte in ihren
Mitteilungsbriefen an die Angehörigen, dass das Leben der Verstorbenen
sowieso auf die Dauer lebensunwert gewesen wäre. Vehemente öffentliche
Proteste, vor allem seitens der Kirche, führten im Herbst 1941 zur
Einstellung der Euthanasie im medizinischen Rahmen.
Heute ist die Frage, ob Sterbehilfe legalisiert werden
soll heftig umstritten. Aktive Euthanasie ist in Österreich, wie auch in
fast allen anderen Ländern, verboten. Die Niederlande nehmen auch in diesem
Bereich eine Vorreiterrolle ein. Hier ist unter bestimmten Umständen aktive
Sterbehilfe möglich. Das Töten auf verlangen, sprich wenn ein Arzt dem
Patienten auf dessen Wunsch eine Giftspritze injiziert, wird in Österreich
mit 5 Monaten bis 6 Jahren Haft bestraft. Dies halte ich persönlich
für bedenklich. Wenn man mit den gleichen Maßstäben misst wie
hier, müsste George Bush 3 mal lebenslänglich in den Knast
wandern.
Wenn man sich mit der Legalisierung der Sterbehilfe
befasst, steht man vor einer Menge Probleme. Kriterien müssen festgelegt
werden, bei denen Euthanasie in Frage kommt. Falls man die Sterbehilfe
legalisiert, muss man auch mit ihrem Missbauch rechnen. In Holland wurden
beispielsweise Aids-Patienten getötet, bei denen die Krankheit noch nicht
ausgebrochen war. Wichtiger Grundsatz ist, dass die Tötung auf Wunsch des
Patienten geschieht. Oft ist es jedoch schwierig zu überprüfen, ob der
Erkrankte auch wirklich sterben möchte, oder nur auf Grund
übermäßiger Schmerzen diesen Wunsch äußert. Diese
wären nämlich im Bedarfsfall sicher mit Morphium oder anderen
Schmerzmitteln zu stillen. Was passiert zum Beispiel mit Menschen nach einem
Autounfall, die im Koma liegen und man nicht mehr befragen kann? Hier
könnte man die Familienangehörigen heranziehen. Hierbei könnten
jedoch Erbangelegenheiten eine Rolle für die Entscheidung spielen.
Um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen
getötet wird, könnte per Gesetz vorgeschrieben werden, dass ein
Patient, der bei Bewusstsein ist, diesen Wunsch z. B. vor zwei Ärzten und
einem Notar äußern muss. Für den Fall, dass jemand nicht bei
Bewusstsein ist, könnte er vorher in einer Patientenverfügung
festlegen, in welchen Fällen er getötet werden soll und in welchen
nicht. Diese Verfügung muss bei seinem Hausarzt gelagert werden, um
sicherzustellen, dass sie nicht nach einem Unfall von Erben erstellt wird.
Außerdem muss die Diagnose, ob die Symptome, bei denen der Patient sterben
möchte, vorhanden sind, von 2 Ärzten einstimmig getroffen werden. Hat
hingegen der Patient keine Patientenverfügung hinterlassen und ist auch
nicht mehr bei Bewusstsein, so müssen die Symptome, bei denen aktive bzw.
passive Sterbehilfe geleistet werden darf, gesetzlich geregelt sein. Indirekte
Sterbehilfe, also verfrühter Tod als Nebeneffekt einer notwendigen
Behandlung, ist ebenfalls erlaubt. Durch eine solche Regelung würde
gesichert, dass niemand gegen seinen Willen getötet würde, hingegen
aber jeder, der sterben möchte, auch Sterbehilfe gelistet bekommt.
Besonders wichtig scheint mir die Sterbebegleitung.
Nicht der Tod selbst ist schrecklich, sondern die
Vorstellung von dem Tode ist es, berichtet schon der griechische Philosoph
Sokrates. Der Tod gehört zum Leben wie das berühmte Ying zum Yang. Vor
allem die viel gepriesene Medizin hat dazu beigetragen, dass wir immer
älter werden und der Tod in der Gesellschaft kein wichtiges Thema
darstellt. Der Tod wird verdrängt. Die zivilisierte Menschheit hat verlernt
den Zeichen des Todes zu folgen. Ich finde es ist die menschliche Pflicht einen
Leidenden unter gewissen Umständen von seinen Qualen zu erlösen. Jedem
Menschen sollte neben dem Recht auf Leben, auch das Recht auf den Tod
eingeräumt werden. Denn wer den Tod nicht ehrt hat das Leben nicht
verdient.
Das Leben ist eine Krankheit die mit
dem Tod endet.
|