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Bundesrepublik Deutschland
Bundesrepublik
Deutschland
Gründung:
7.9.1949
Länder: -
Baden-Württemberg
- Bayern
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland Pfalz
- Schleswig Holstein
Seit 3.10.90
- Berlin
- Brandenburg
- Mecklenburg
Vorpommern
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen Anhalt
- Thüringn
Förderalismus
Def.: lat. foedus:
Bund
Politische und organisatorische
Zusammenfassung von mehr oder weniger autonomen Staaten in ein
übergeordnetes Ganzes.
z.B. Staatenbund Bundesstaat
(BRD)
Staaliche Aufgaben sind hier zwischen dem
Gesamtstaat und den Gliederstaaten aufgeteilt. Das förderative System soll
einer politischen Machtkonzentration entgegenwirken.
Gesamtstaat und Gliederstaaten müssen bei
der Erledigung der Aufgaben zusammenwirken, sich gegenseitig kontrollieren und
wechselseitig begrenzen.
Förderalismus heute soll vor allem
zwei Funktionen erfüllen:
1. Machtaufgliederung mittels vertikaler
Gewaltenteilung und Minoritätenschutz mittels territorialer
Eigenständigkeit.
2. Integration heterogener Gesellschaften,
wobei meist ökonomische Integration bei gleichzeitiger soziokultureller
Eigenständigkeit und/oder politischer Auotnomie der Gliedstaaten angestrebt
wird.
--> eine Einheit mit einer Vielheit
verbinden.
Konsequenzen der deutschen
Wiedervereinigung für den Förderalismus
Änderung der Stimnenverteilung Art. 51
II GG
Erhöhung der Mitgliederanzahl im
Bundesrat auf 68.
Die vier größten Länder haben
eine sogenannte Sperrminorirät gegenüber
Verfassungsänderungen. Dies sind 24 von
68.
---> Verantwortungs- und
Vormundschaftsförderalismus?
Die Ostländer haben noch nicht einmal
eine Sperrminorität.
Änderung Art. 143 II
GG
Zulassung von Abweichungen von wesentlichen
Abschnitten des GG, insbesondere Regelungen der Finanzverfassung bis 30.12.95
und $ 218 bis Ende 92. (!!!! veraltet!!!)
Dazu gehören beitrittsbedingte
Strukturdifferenzen im Bereich des Finanzau-gleichs. Der Bund verfügt hier
über Sonderfonds und stärkt seine Stellung bei der konkurrierenden
Gesetzgebung.
Art. 146 Empfehlungen an die
Verfassungsgebung
Geltung und Geltungsdauer des GG d.h. ob die
bundesstaatliche Ordnung durch Volksentscheid abgeändert werden
kann.
Knappere Finanzausstattung der
Länder
--> Aufgabenwahrnehmung in vollem Umfang
ist nicht mehr gewährleistet.
Sozialer
Rechtsstaat
Zur Verwirklichung von Rechtssicherheit und
Gerechtigkeit
1.
Gewaltenteilung
Exekutive, Legislative und Judikative sind
getrennte voneinander unabhängige Institutionen.
2. Bindung an
Verfassung
Exekutive und Judikative sind an Recht und
Gesetz gebunden.
3. Gesetzmäßigkeit der
Verwaltung
Gegen rechtswidriges Handeln der Verwaltung
hat der Bürger rechtlichen Schutz.
Der Rechtsstaat wurde ursprünglich von
der bürgerlichen Gesellschaft zum Schutz der persönlichen Freiheit
ausgebildet.
Der Sozialstaat entwickelte sich aus den
Ausgleichs- und Hilfsbedürfnissen der modernen Industriegesellschaft und
aus dem wachsenden Bedarf an öffentlichen Leistungen.
Je nach Stärke der miteinander
konkurierenden Kräften wird sich das Schwergewicht der politischen Ziele
und staatlichen Maßnahmen zu einer oder zu der anderen Seite
verschiebben
Das GG hat ich mit den Staatsgrundprinzipien
Rechtsstaat und Sozialstaat nicht für ine bestimmnte Sozialordnung
entschieden.
Artikel 65
Kanzlerprinzip
Verantwortlich gegenüber Padament, das
ihn gewählt hat. Kanzler hat die Richtlinienkompetenz. d.h. er formuliert
allgemeine Grundsätze, an die sich seine Minister zu halten
haben.
Ressortprinzip
Ministerverantwortlichkeit gegenüber dem
Bundeskanzler, verfassungsrechtlich keine saubere Trennung von Legislative und
Exekutive
Kabinettsprinzip
Mehrheitsbeschluß des Kabinetts ist
für alle Minister bindend (Regierungsdisziplin), aber Vormachtstellung des
Bundeskanzlers im Konfliktfall
--> Das GG hat hier eine Kombination von
Kollegialsystem und Einzelführung geschaffen, wobei der Bundeskanzler die
alleinige Verantwortung trägt. Das Kabinett hat zwar Beschlußgewalt,
aber nicht die Initiative.
Drei Möglichkeiten für
organisierte Interessen, den Handlungsspielraum des
Staateseinzuschränken:
1. Instrumentalisierung der Institutionen des
Staates:
Einflußnahme z.B. durch finanzielle
Mittel, Parteispenden
Beispiel: Landwirtschaftsministerium -->
Interessenverband
Frage: Wer umschlingt
wen?
2. Blockierung der Institutionen:
Implementations-, Leistungs-
und Kooperationsvenveigerung:
Beispiel: Ärzte verzögern oder
verändern Gesundheitsreform,
evtl. komplette
Abwehr
3. Ausübung autonomer Steuermacht:
Tarifautonomie kann nur von
Gewerkschaften (Tarifparteien)
ausgeübt werden, in der
Verfassung festgeschrieben, Auflösung
bedeutet mehr Schaden
als Nutzen.
Fazit
(Kielmannsegg):
Staat muß mit organisierten Interessen
kooperieren, da z.B. Stimmenverlust bei Wahlen droht. Staat ist vom
Einfluß dieser Interessen abhängig, wird aber nicht von ihnen
beherrscht.
Bürgerinitiativen und
Soziale Bewegungen
Inkompatibilitäts-Theorem:
Unvereinbarkeit von Parteien und
Bewegungen:
Parteien: technische Leistungswelt,
ökonomische Grundanschauung
Bewegungen: humane Lebenswelt,
ökologische Grundanschauung
Strukturelles
Rivalitätstheorem:
NSB sind bezüglich Basisdemokratie und
Artikulation infolge ihrer Organisation den Volksparteien überlegen. Sie
besitzen höhere Partizipationsanreize und strukturelle Vorteile für
außerparlamentarische "Issue"-Mobilisierung. Förderlich waren
reformpolitische Maßnahmen im Bildungs- und Kulturbereich. Erhöhung
des Bildungsniveaus und politische Kompetenzzuwächse in der
Bevölkerung unterstützten die Entstehung dieses
Protestpotentials.
Komplementaritätstheorem:
- Verhältnis zwischen NSB und Parteien
ist ergänzend.
Gründe der
Verdrossenheitsdebatte:
- Integrationsschwäche der
Parteien
- Perspektivlosigkeit der aktiven
Politik
-
Innovationsschwäche
- Alternativlosigkeit, da keine
Unverwechselbarkeit der
Parteien
- Verstaatlichung: Parteispitzen verflochten
mit politischen
Institutionen
- Abkoppelung: Bürgerferne eine
abgehobenen Eliteherrschaft
- Überforderung durch wachsende
Anspruchshaltung der Bürger
- Kompetenzverlust
- Innerparteiliches
Demokratieversagen
- Repräsentationsdefizit:
Vernachlässigung wesentlicher
Anliegen
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