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Wirtschaftspolitik
Holger Budelmann VWL III 18.10.1994 Seite 1
1. Was ist Wirtschaftspolitik?
“Wirtschaftspolitik ist die Gesamtheit der Entscheidungen, die darauf
abzielen, wirtschaftliche Prozesse zu beeinflussen.”
z.B. - Beschließen eines Bundeshaushalts
- Bundesbankentscheidungen (z.B. zu Zinssätze)
- “Aktionsprogramme” zur Wirtschaftsförderung
Es werden drei Gruppen von staatlichen Aktivitäten
unterschieden:
1) Reaktion auf wirtschaftliche Ereignisse und Entwicklungen.
2) Aktive Entscheidungen in die Wirtschaft hinein.
3) Korrektur wirtschaftlicher Prozesse
Staatsqoute:
Als Staatsqoute bezeichnet man den Anteil der staatlichen Ausgaben am
Bruttosozialprodukt eines Landes. Die Staatsqoute hatte in den letzten Jahren
eine steigende Tendenz. In Deutschland ist die Staatsqoute im Vergleich zu
anderen europäischen Ländern niedrig.
Staatsbeschäftigte:
18,6% aller Beschäftigten sind im Staatsapparat beschäftigt. Also
in den Verwaltungen, Schulen, Unis, bei Post, Bahn, Müllabfuhr
usw..
Widerspruch zwischen Privatautonomie und hoheitlicher
Politik:
Wirtschaftspolitik ⇔ Marktwirtschaft
1) Die Politik soll sich laut marktwirtschaftlicher Theorie nicht in die
Wirtschaft
einmischen.
2) umgekehrt soll sich die Wirtschaft aus der Politik
heraushalten.
Holger Budelmann VWL III 18.10.1994 Seite 2
2. Steuerungsebenen der Wirtschaft und
Regulierungsmechanismen
Es werden fünf Ebenen der wirtschaftlichen Steuerung
unterschieden:
1) Selbsteuerung durch den Markt
2) politische Steuerung durch den Staat
3) soziale Steuerung durch Klassen und Gruppen
4) Produktionssteuerung durch Technologie
5) kulturelle Steuerung durch Mentalitäten
meritorische Güter:
Das sind öffentliche Güter, die nicht auf dem Markt gekauft
werden können.
Fordismus:
Der Fordismus wurde abgeleitet aus der Technologie.
1) Technologie: Massenproduktion
Fließband
2) Markt: oligopolistische Strukturen
3) soziale Beziehungen: Kooperation (Korporation)
relativ hohe Masseneinkommen
4) politische Steuerung: Interventionismus
Sozialpolitik
Keynesianismus
Binnenmarktorientierung
5) kulturelle Mentalität: Massenkonsum
Wachstum
3. Wirtschaft und Staat
Charakterisierung der Wirtschaft: Alle Wirtschaftssubjekte wollen ihren
individuellen Nutzen maximieren.
Charakterisierung des Staats: Soll öffentliche Güter
bereitstellen
⇒ zuständig für den
allgemeinen Nutzen
(Infrastruktur, Schutz des Eigentums usw.)
Holger Budelmann VWL III 25.10.1994 Seite 3
Ziele, Ebenen, Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik
1. Ziele der Wirtschaftspolitik
Was erwarten die Leute von der Wirtschaftspolitik?
Im allgemeinen kann gesagt werden, daß die Befriedigung der
Bedürfnisse erfolgen soll. Dazu kann aber eine Reihe von Einzelfaktoren
genannt werden:
1) effiziente Ressurcenallokation
2) Stabilität (stabiles Wachstum)
3) soziale Sicherheit und Gerechtigkeit
Stabilität:
- Preisstabilität
- Krisenfreiheit
- hohe Beschäftigung (Vollbeschäftigung)
soziale Sicherheit und Gerechtigkeit:
- Demokratisierung
- Nichtdiskriminierung
Stabilitäts- und Wachstumsgesetz von 1967:
Gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht: Hauptorientierung
Rahmen: marktwirtschaftliche Ordnung
Operationalisierungen:
- Stabilität des Preisniveaus
- hoher Beschäftigungsgrad
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht
- stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum
Effizienzziel:
Als Voraussetzung für Effizienz müssen vorhanden sein:
- Infrastruktur
- vernünftige Wirtschaftssteuerung
- Ordnungspolitik
Holger Budelmann VWL III 25.10.1994 Seite 4
stabiles Wachstum:
- die Wirtschaft gerät immer wieder in Krisen (Konjunktur -
Wellenbewegungen)
- bei Stagnation: wirtschaftspolitisches Gegensteuern (vgl.:
Keynes)
Gerechtigkeitsziel:
Die Aufrechterhaltung der sozialen Gerechtigkeit ist zu Krisenzeiten nicht
immer gewährleistet, da Leute, die zwar arbeiten wollen, aber wegen der
Krise ihren Arbeitsplatz verloren haben, ihren Arbeitswunsch nicht realisieren
können.
Nicht alle Ziele werden automatisch durch die Marktsteuerung
gewährleistet. Aufgabe der Wirtschaftspolitik ist es nun, die Defizite der
Marktsteuerung wieder auszugleichen. Ein wichtiges Ziel hierbei ist es, die
Demokratisierung weiter voran zu treiben.
außenwirtschaftliches Gleichgewicht:
- Tendenz zu Leistungsbilanzüberschuß
⇒ dadurch langfristig
Ungleichgewicht
Probleme bei der Zielbestimmung:
- Was ist eigentlich Effizienz?
- Wie hoch darf die Schwankung der Konjunktur sein?
- Was ist Umweltverträglichkeit?
- Vollbeschäftigung bei welcher Arbeitslosigkeit?
- freiwillige Arbeitslosigkeit
- unfreiwillige Arbeitslosigkeit
Allgemein: Jede Zielbestimmung wird von der persönlichen Ansicht
beeinflußt.
Zielkonflikte:
Einzelne Ziele können sich in ihrer Verwirklichung gegenseitig
stören. Um das zu verhindern, müssen die Ziele so formuliert werden,
daß sie sich nicht widersprechen.
⇒ ABSTIMMUNG
Ziel-Mittel-Verhältnis:
- Frage, ob das gewählte Mittel geeignet ist, das angestrebte Ziel zu
realisieren
- Frage, in welchen Maße ein Mittel angewendet werden
soll.
Holger Budelmann VWL III 25.10.1994 Seite 5
2. Ebenen und Träger der Wirtschaftspolitik
Ebenen:
1) Internationale Organisationen
(EU, OECD usw.)
2) Nationalstaat
(Bundesbank, Behörden, Parlament usw.)
3) Regionale Institutionen
(z.B. Bundesländer)
4) Lokale (kommunale) Ebene
Grundsatz der Subsidarität:
Alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen sollen möglichst auf einer
dezentralen Ebene stattfinden. Die zentralen Ebenen sollen nur aktiv werden,
wenn dezentrale Ebenen nicht in der Lage sind, vernünftige Entscheidungen
oder Maßnahmen zu treffen. Geldmengenpolitik oder die Festlegung der
Spurbreite der Eisenbahn sind Aufgaben für die zentrale Ebene.
Dieser Grundsatz der Subsidarität ist umstritten, weil er konsequent
angewendet auch zu einem Sozialabbau führen kann. (z.B. durch Verlagerung
der Krankenpflege von Krankenhäusern oder mobilen Schwestern auf die
Familien.)
Aus diesem Grundsatz heraus können auch Konflikte entstehen, wenn
Träger und Finanzierer einer Maßnahme auf verschieden Ebenen agieren.
(z.B. Städte und Gemeinden müssen immer mehr Geld für Sozialhilfe
ausgeben, obwohl ihr Gesamtanteil am Steueraufkommen vom Bund nicht erhöht
wird.)
3. Die wirtschaftspolitische Willensbildung
Prozeß der demokratischen Willensbildung:
Holger Budelmann VWL III 25.10.1994 Seite 6
Asymmetrischer Pluralismus:
1) Verbraucherinteressen sind schwierig zu organisieren.
⇒ heterogene Interessen
2) Wirtschaftliche Interessen sind leichter zu organisieren
⇒ homogene Interessen
Stufen der Demokratie:
1) Demokratie: Volk ⇒ Politik
2) pluralistische Demokratie:
Volk ⇔ Interessen ⇔ Politik
3) Verbändedemokratie:
Volk ⇔ Interessen ⇔
Verbände ⇔ Politik
Im Idealfall werden neben den Interessen auch die Ressourcen
berücksichtigt.
Wirtschaftspolitik und Wahlzyklus:
- Opportunismus von Regierung, Parlament und Parteien vor den Wahlen durch
Wahl-
versprechungen. (z.B. keine Steuererhöhung)
- “getunte” Wirtschaftsdaten
4. Instrumente der Wirtschaftspolitik
Administrative Regulierungen:
Festsetzung gesetzlicher Regelungen durch:
- Ordnungsregeln
- Eigentumsrecht ⇒ Garantien
- Wettbewerbsrecht
- Bauordnung
- Mitbestimmung
usw.
Holger Budelmann VWL III 25.10.1994 Seite 7
Rahmenbedingungen und wirtschaftliche Anreize:
Festlegen von Rahmenbedingungen durch:
z.B. Zinsen durch die Bundesbank
⇒ Geldanleger reagieren auf den
Rahmen
z.B. Anreize durch Sonderabschreibungen
⇒ Investoren reagieren auf den
Rahmen
staatliche Wirtschaftstätigkeit:
- Angebot von öffentlichen Leistungen:
Einrichtungen (Schulen, Krankenhäuser usw.)
- Gewährung von Hilfe (z.B. Sozialhhilfe)
- Bereitstellung von Infrastruktur
- teilweise Auftreten als Konkurenz zur Privatwirtschaft
Allgemein: Bereitstellung von öffentlichen Gütern.
Holger Budelmann VWL III 01.11.1994 Seite 8
Die Geschichte der Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik
Deutschland
1. Phase: Restauration und Wiederaufbau (1945-1955)
Ausgangssituationen:
Ausgangssituation 1: Weichenstellung nach dem zweiten
Weltkrieg
Auf den Konferenzen der Siegermächte in Jalta und Potsdam wurden vier
Faktoren zur Neugestaltung der deutschen Gesellschaft und somit auch der
deutschen Wirtschaft festgelegt.
4 Faktoren zur Neugestaltung:
1) Entmilitarisierung
2) Entnazifizieren
3) Dezentralisierung
4) Demokratisierung
In dieser Zeit wurden von den Siegermächten - hauptsächlich von
den Sowjets - noch intakte Fabrikanlagen zur Begleichung von
Reparationsleistungen demontiert.
Ausgangssituation 2: Beginn des “kalten
Kriegs”
Der sogenannte “Kalte Krieg” begann bereits 1946, als die
Siegermächte sich nicht mehr auf gemeinsame Interessen einigen konnten. Er
führte zunächst zu einer Polarisierung der Lager. Auf der einen Seite
standen die Westalliierten USA, England, Frankreich und Kanada und auf der
anderen Seite die UdSSR. Diese Aufspaltung der Lager verursachte, daß in
Osteuropa sozialistische und in Westeuropa marktwirtschaftlich orientierte
Regierungen und Staaten errichtet worden sind. Deutschlands Teilung wurde davon
verursacht. In den westlichen Besatzungszonen wurde ein einheitlicher
Wirtschaftsraum geschaffen. Besiegelt wurde die Teilung Deutschlands durch die
am 20.06.1948 durchgeführte Währungsreform (Einführung der
“Deutschen Mark” (DM) ) sowie durch die Einsetzung des
parlamentarischen Rates durch die Besatzungsmächte, der für den Westen
Deutschlands einen Verfassungsentwurf, das sog. “Grundgesetz”
erarbeiten sollte. Der von diesem Rat verfaßte Entwurf erlangte am
07.09.1949 durch die Gründung der “Bundesrepublik Deutschland
(BRD)” Gültigkeit.
Die Geschwindigkeit mit der die Währungsreform und die
Staatenneugründung vorangetrieben wurde, läßt sich auf
Stabilisierungsinteressen der USA zurückführen, die mit Sorge
beobachteten, wie in Osteuropa sowjetfreundliche Regime entstanden (vgl. oben).
Im Oktober 1949 wurde auf dem Besatzungsgebiet der Sowjets ein weiterer
deutscher Staat, die “Deutsche Demokratische Republik (DDR)”
gegründet, deren Entstehung als Reaktion auf die Gründung der BRD
verstanden werden darf.
Holger Budelmann VWL III 01.11.1994 Seite 9
Wirtschaftspolitische Maßnahmen zum Aufbau:
Anmerkung: Alle folgenden Darstellungen beziehen sich
auf Westdeutschland!
1) Überwindung von Engpässen (1946-48)
1.1) Die aktuelle ökonomische Notsituation wurde durch massive
wirtschaftspolitische
Intervention überwunden. Als Beispiel kann die mit allen
Mitteln vorangetriebene
Erweiterung der Eisenbahnkapazität genannt werden, den eine
funktionierende
Infrastruktur ist Voraussetzung für einen wirtschaftlichen
Aufschwung.
1.2) schneller Wiederaufbau der Kohleförderung
⇒ Anreize für Bergleute (z.B.
Wohnungen, mehr Lebensmittel)
1.3) drastische politische Maßnahmen zur Verbesserung der
Ernährungssituation
2) Währungsreform am 20.06.1948
- Gründung der “Bank deutscher Länder”
- Seit der Einführung der DM ⇒
großes Angebot auf dem Markt
3) Investitionsförderung
⇒ Anreize durch Abschreibung
(hauptsächlich degressive Abschreibung)
4) Marshall-Plan Hilfe (seit 1949)
Vielen westeuropäischen Ländern ist durch den Marshallplan
starke Wirtschaftshilfe
seitens der USA gewährt worden.
Insgesamt wurde an die BRD ca. 1,5 Mrd. DM von 1949-52 gezahlt. Angesichts
von
Gesamtinvestitionen von über 40 Mrd. DM in diesem Zeitraum, hat der
Marshall-Plan
in Westdeutschland nicht die wesentliche Rolle gespielt.
Funktion des Marshall-Plans:
Die Funktionsweise kann in sechs Schritte aufgeteilt werden:
1) Kreditvergabe durch US-Regierung an Bundesregierung in $
2) Kreditvergabe durch Bundesregierung an Importeure in $
3) Einkauf von Importeuren in den USA in $
4) Kreditrückzahlung der Importeure an Kreditanstalt für
Wiederaufbau in DM
5) Kreditvergabe der Kreditanstalt für Wiederaufbau an Investoren zu
niedrigen Zinsen
in DM --- Rückzahlung Investoren an Kreditanstalt für
Wiederaufbau
6) Rückzahlung Kredit an US-Regierung in $
Holger Budelmann VWL III 01.11.1994 Seite 10
5) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
- z.B. durch starken Wohnungsbau
6) Investitionshilfegesetz
- Investitionshilfeabgabe:
Teile der Gewinne der Konsum- und Investitionsgüterindustrie wurden
abgeschöpft, um damit Investitionen in der Schwerindustrie (Eisen,
Kohle und
Stahl) bezahlen zu können.
7) Montanmitbestimmung, Betriebsverfassungsgesetz und
Tarifvertragsgesetz
8) Montanunion (EGKS)
- gegründet 1950
- sechs europäische Länder haben durch diese Union ihre
Montanproduktion
untereinander abgestimmt.
Diese sechs Länder haben später die EWG
gegründet.
Zusammenfassung der Weichenstellung:
1) Eigentumsverhältnisse blieben unverändert
2) Währungsreform
3) Gründung der BRD
2. Phase: Binnenmarktgestütztes Wachstum - Fordismus -
(1955-1975)
Wichtige wirtschaftspolitische Gesetze:
1956: Gesetz über die “Deutsche Bundesbank”
- die Bundesbank erhielt eine eigene Autonomie
drei Ziele:
1) Stabilität des Preisniveaus
2) Reibungslosigkeit des Zahlungsverkehrs
3) Versorgung der Wirtschaft mit Geld
1957: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
1) gewährleistet den freien Wettbewerb
2) verbietet Kartelle (es gibt jedoch einige Ausnahmen)
3) Fusionen werden kontrolliert (Regelung in einer späteren
Novelle)
1957: Gesetz zur Rentenreform (“Dynamisierung der
Renten”)
- Anpassung der Renten an die allgemeine Lohnsteigerung
1961: Außenwirtschaftsgesetz
- Aufhebung der Reglementierung des Außenhandels
(seit 1957 DM konvertierbar)
1967: Gesetz zur Sicherung des Wachstums und zur Stabilisierung der
Wirtschaft
Holger Budelmann VWL III 01.11.1994 Seite 11
Arbeitsförderungsgesetz
- aktive Arbeitsmarktpolitik
- Qualifikation der Arbeitnehmer
- Umschulung in zukunftssichere Berufe
Dieses Gesetz soll eingreifen, bevor Leute ihre Arbeit verlieren, darum
die
Bezeichnung “aktive” Arbeitsmarktpolitik.
Die 2. Phase kann in zwei Teilphasen eingeteilt werden:
1. Teilphase: Wirtschaftswunder
- stürmische Entwicklung
- reichlich, billige Arbeitskräfte
- starke Kapitalförderung durch den Staat
- hohe Nachfrage (“Nachholbedarf”)
- deutsche Industrie füllte ein “Vakuum” auf dem
Weltmarkt
- Staatseinnahmen stiegen stark an
2. Teilphase: Normalisierung
- Eingliederung der BRD in den normalen Wirtschaftszyklus
- Anwendung keynesianischen Instrumenten zur
Wirtschaftsförderung
- stärkere staatliche Nachfrage (Investitionen)
Der Staat versuchte die wirtschaftliche Stabilität zu sichern und
Reformen durch zuführen.
Holger Budelmann VWL III 08.11.1994 Seite 12
3. Phase: Weltmarktorientierte Modernisierung (1975-1989)
3.1 Die Wirtschaftskrise 1975:
Faktoren, die die Krise auslösten:
1) innere Faktoren
- Zurückbleiben der Realeinkommen
- Zurückbleiben der effektiven Nachfrage
aber
- hohe Ausweitung des Kapitalstocks
⇒ dadurch Überkapazität und
Überakkumulation
2) äußere Faktoren
- ähnliche Entwicklungen in anderen Marktwirtschaften
- allgemeiner weltwirtschaftlicher Abschwung - Synchronisation mit
Abschwung
in der BRD. Anders als in der Krise von 1967, wo nur in der BRD ein
Abschwung stattfand, in den anderen Ländern aber nicht. Daher
konnte 1975
die mangelnde Binnennachfrage nicht zum Teil von Exporten aufgefangen
werden.
3) Ölfaktor
- Kostenschub durch hohe Rohstoffpreise (Ölkrise)
- Ölfaktor war ein Auslöser aber nicht Ursache der
Krise
4) Umweltfaktor
- Umweltzerstörung wurde 1975 erstmals wirtschaftspolitisch
thematisiert
- Erstmals Nachdenken über die Endlichkeit der Ressourcen.
3.2 Reaktionen auf Unternehmerseite: Rationalisierung, Konzentration,
Internationalisierung:
1) neue Technologien / Rationalisierungen verursachten eine
Kostenersparnis
2) Konzentrations- und Zentralisationswelle
in den 50er Jahre: branchengleiche Fusionen / Aufkäufe
ab 60er/70er Jahre: zunehmend branchenfremde Fusionen /
Aufkäufe
Vertikale Konzentration: z.B. Elektrohersteller kauft
Waschmaschinenfabrik
Diagonale Konzentration: z.B. Marmeladenfabrik kauft eine
Hotelkette
3) Neue Welle der Internationalisierung
- Warenexport
- neu: Kapitalexport durch Direktinvestitionen
Holger Budelmann VWL III 08.11.1994 Seite 13
3.3 Paradigmenwechsel der Wirtschaftspolitik: Angebotsorientierung,
Deregulierung:
Durch wirtschaftspolitische Maßnahmen die internationalen Expansion
stärker gefördert. Die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit sollte
durch Entlastungen im Inneren verbessert werden. Diese Entlastungen bedeuteten
Steuersenkungen und Lockerung von Vorschriften.
Im wesentlichen können drei verschiedene Maßnahmenarten
unterschieden werden:
1) ab 1975 gab es viele Punktgesetze (Gesetze, die auf ein bestimmtes Ziel
gerichtet
sind.): z.B. Haushaltsstrukturgesetz von 1976
2) Deregulierung durch Beseitigung von Unflexibilitäten einzelner
Gesetze
z.B. Arbeitsrechtbestimmungen
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Alle diese Maßnahmen sollten in Zeiten der Krise dazu dienen,
wirtschaftliche Stabilität und wirtschaftliches Wachstum zu
gewährleisten. Obwohl die Maßnahmen die Härten der Krise
abfedern konnten, gingen die gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten in den
letzten vierzig Jahren immer weiter zurück.
Das Diagramm zeigt die Abnahme der
Wachstumsraten in Prozent.
3.4 Neue Probleme der Wirtschaftspolitik:
Umweltzerstörung
Aufgabe der Wirtschaftspolitik ist es nicht nur für Stabilität
und Wachstum zu sorgen, sondern auch für eine gesunde Umwelt, die die
Zukunft sichert. Deshalb ist es immer schwierig, wirtschaftliche und
ökologische Interessen gegeneinander abzuwiegen.
Holger Budelmann VWL III 08.11.1994 Seite 14
4. Phase: Vereinigungsboom und Vereinigungskrise in
Deutschland
- Binnenmarkt und Integrationskrise in Europa (ab 1990)
-
4.1 Die deutsche Vereinigung:
Wirtschaftliche Unterschiede zwischen der BRD und der DDR:
1) Produktions- und Leistungsniveau
- BRD technologisch hoch entwickelt
- DDR verpaßte Anfang der 80er Jahre den technologischen
Anschluß
Investitionen in der DDR (zwischen 1971 - 1988):
- individueller Konsum: + 41 Mrd.
- gesellschaftlicher Konsum: + 68 Mrd.
- Dienstleistungen: + 35 Mrd.
- Modernisierungsinvest.: - 95 Mrd.
2) Steuerungsmechanismus
3) Außenwirtschaftliche Bindung:
- DDR: Mitglied im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe
(Zusammenschluß von
sozialistischen Staaten). Wirtschaft ist sehr stark vom Export nach
Ost-
europa abhängig.
- BRD: Mitglied in der EU. Außenhandel aber mit allen anderen
Ländern der
Welt. Auch stark Exportabhängig, aber differenzierter und nicht
in dem
Maße wie die DDR.
Drei Maßnahmen zur wirtschaftlichen Integration der ehm. DDR in die
BRD:
1) Währungsunion am 01.07.1990
2) schnelle Privatisierung des Produktionsapparats (abgewickelt durch
“Treuhand”)
Die Treuhandanstalt wurde bereits im März 1990 von der damaligen
“Modrow-
Regierung” gegründet.
3) Abfederung der sozialen Probleme durch Transferleistungen von Westen
nach Osten.
Aus der Wiedervereinigung resultierende Probleme für die
Wirtschaft:
1) Nach der Einführung der Marktwirtschaft im Osten brachen wenig
produktive also
nicht konkurrenzfähige Unternehmen schnell zusammen. Die
Industrieproduktion
schrumpfte zwischen 1990 und 1992 auf 1/3 des Stands vor der
Vereinigung zusam-
men.
2) Die rechtlichen Probleme um ungeklärte Eigentumsverhältnisse
wurden unterschätzt.
Die von der Bundesregierung verfolgte Maxime: “Rückgabe vor
Entschädigung”
brachte enorme Investitionshemmnisse mit sich. Trotzdem befinden sich
heute ca.
90% des ostdeutschen Produktionspotentials in westlicher
Hand.
Holger Budelmann VWL III 08.11.1994 Seite 15
3) Ein weiterer wesentlicher Grund für die Krise in der ostdeutschen
Wirtschaft war das
“Wegbrechen” des osteuropäischen Exportmarkts, weil
in anderen ehemals sozialisti-
schen Ländern auch Reformen in Gange waren, die dort ebenfalls
massive wirtschaft-
liche Probleme mit sich brachten
Anmerkung: Im Gefolge der deutschen Wiedervereinigung hat es in den
westlichen
Bundesländern einen gewaltigen Konsumboom gegeben.
4.2 Europäische Integration
Stufen der Integration:
1) Freihandelszone: keine Zölle untereinander, aber
eigenständige
Zollpolitik gegenüber Drittländern
2) Zollunion: keine Zölle untereinander und gemeinsame
Zollpolitik gegenüber Drittländern
3) Gemeinsamer Markt: Liberalisierung von Waren-,
Dienstleistungs-,
Kapital- und Personenverkehr.
4) Wirtschaftsunion: Liberalisierung und gemeinsame
Wirtschafts-
politik.
5) EWG
Intra-EWG-Handelsquote:
Diese Quote bezeichnet den Anteil des Gesamtaußenhandels aller
EU-Ländern, der
durch gegenseitigen Importe und Exporte erreicht wird. Die Tendenz ist
steigend, wenn
auch unregelmäßige Sprünge auftreten.
1958: 37%
1970: 50%
1980: 51%
1990: 65%
Fünf Konvergenzkriterien zum Beitritt zur
Währungsunion:
Erst wenn ein Land diese fünf Kriterien erfüllt hat, die im
“Maastricht-Vertrag” verein-
bart worden sind, kann es am Ende der 90er Jahre der Währungsunion
beitreten. Heute
erfüllt nur Luxemburg alle diese Kriterien.
1) Preisstabilität (Preisniveau darf nicht über 3% des
Durchschnitts der drei besten
liegen.)
2) Neuverschuldung (darf nicht > 3% des BSP sein)
3) Staatsverschuldung (muß < 60% des BSP sein)
4) langfristige Zinsen (dürfen nicht mehr als 2% über
Durchschnitt der drei besten
liegen.)
5) langfristige Stabilität des Wechselkurses.
Holger Budelmann VWL III 08.11.1994 Seite 16
Ergänzung zu: “Warum Wirtschaftspolitik gemacht
wird.”:
Die Wirtschaftspolitik eines Staates soll da eingreifen, wo der freie Markt
nicht in der Lage ist, die Bedürfnisse der einzelnen Menschen zu
befriedigen, bzw. dort wo der Markt zu “Ungerechtigkeiten”
führt. Allgemein kann dieses Marktversagen für drei Punkt erklärt
werden.
Marktversagen:
1) Markt kann keine öffentlichen Güter zur Verfügung
stellen.
z.B. - Sicherheit (Bundeswehr, Polizei)
- Gesundheit
2) Externalitäten
negative: z.B. Kosten der Umweltzerstörung
positive: z.B. Schutz von schlecht patentierbaren Verfahren
3) unvollkommene Märkte
Der Staat wacht u.a. darüber, daß sich keine
unerlaubten
Kartelle bilden können.
Holger Budelmann VWL III 15.11.1994 Seite 17
Wirtschaftspolitik: Die Schaffung des Ordnungsrahmen
1) Freiheit - Eigentum - Sozialstaat:
- Der Ordnungsrahmen des Grundgesetzes -
Im Grundgesetz haben die Mitglieder des parlamentarischen Rats keine
Wirtschaftsordnung für die Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben.
Jedoch garantiert das Grundgesetz Rechte, aus denen sich die legitime Existenz
der sozialen Marktwirtschaft ableiten läßt. Der Begriff der
“sozialen Marktwirtschaft” ist erst Jahre nach dem Grundgesetz ins
Leben gerufen worden.
Für nähere Informationen über die Wirtschaftsfreiheit des
Einzelnen und dem Gebot der Sozialstaatlichkeit vergleiche Kopie Nr.: 4VL-F2 vom
15.11.1994.
2) Wettbewerbspolitik
2.1. Wettbewerbstheoretische Grundpositionen:
2.1.1. Antifeudaler Kampfbegriff: Wettbewerbsfreiheit
Wettbewerbsfreiheit als feudaler Kampfbegriff enthielt die Forderung die
Handels- und Gewerbebeschränkungen des ausgehenden Mittelalters aufzuheben.
Er wurde von dem aufstrebenden Bürgertum entwickelt, die damit nicht nur
wirtschaftliche sondern auch politische Freiheit von den feudalen Systemen
durchsetzen wollten. Gefordert wurde ein Staat, der sich vollkommen aus dem
Wirtschaftsgeschehen heraushält und nur noch die Rahmenbedingungen für
ein freies Wirtschaften schaffen soll. Diese Rahmenbedingungen sind: a)
Sicherheit nach außen, b) Ordnungsrahmen, c) Infrastruktur.
Diese System der Wirtschaftsfreiheit konnte durchgesetzt werden, aber schon
bald zeigten sich auch die Nachteile einer kapitalistischen Gesellschaft ohne
soziale Absicherung und garantierter Rechte, für Leute die kein Eigentum an
Produktionsmitteln hatten. Die Wirtschaftsfreiheit führte zu sozialen
Spannungen und Polarisierungen. Die beiden Pole waren auf der einen Seite die
wohlhabenden Unternehmer und Händler und auf der anderen Seite die
Arbeiter, die ohne soziale Absicherung auf die Arbeit für die
Produktionsmittelbesitzer angewiesen waren. Als weiterer Nachteil zeigte sich
die Tatsache, das die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht
gleichmäßig verlief, sondern periodischen Krisen unterworfen
war.
Holger Budelmann VWL III 15.11.1994 Seite 18
Diese sozialen Mißstände führten zu der Gründung der
Arbeiterbewegung, die versuchte mit unterschiedlichen Mitteln und
unterschiedlichen Zielrichtungen die Lage der Arbeiter zu verbessern.
Das Auseinanderklaffen der Aussagen der klassischen Theorie und der
Realität führte dazu, daß in Reaktion auf die Realität die
klassische Wirtschaftstheorie weiterentwickelt wurde.
Das klassische Theorie geht davon aus, daß der Markt alleine und ohne
Einwirkung von außen in der Lage ist, Wohlstand für alle zu schaffen.
Die Klassiker sagen, daß der wirtschaftliche Egoismus des einzelnen
letztendlich zum Gemeinwohl aller beiträgt. In diesem Zusammenhang sprach
Adam Smith von der “unsichtbaren Hand”, die für das
Funktionieren der Wirtschaft verantwortlich sein soll.
Die klassische Theorie wurde in zwei Hauptrichtungen
weiterentwickelt:
Klassik
Realität
Marxismus Neoklassik
Kritik an Klassik Immunisierung der Klassik
- Menger
- Walras
- Jevens
2.1.2. Das Modell der vollständigen Konkurrenz
Bei der Theorie der “vollständigen Konkurrenz” wird davon
ausgegangen, das der Preis und die Menge eines Guts auf einem Markt durch den
Markt selber geregelt wird. Weitere Voraussetzungen für vollständige
Konkurrenz sind, daß es nur homogene (gleichartige) Güter gibt, der
Markt transparent ist, d.h., daß alle Anbieter und Nachfrager alle Preise
kennen und so der Preise überall gleich sein muß. Die Bildung von
Monopolen ist bei dem Modell der vollständigen Konkurrenz nicht
möglich.
Da laut Theorie der Markt alles zur Zufriedenheit aller Beteiligten selber
regelt, werden auch keine wettbewerbspolitischen Aussagen getroffen, weil der
Wettbewerb wegen der totalen Markttransparenz überall fair ist.
2.1.3. Theorie der unvollständigen Konkurrenz
Im Gegensatz zur Theorie der vollständigen Theorie werden bei der
Theorie der unvollständigen Theorie erstmals das Bestehen von
Unsicherheiten auf den Märkten und daraus resultierende
wettbewerbspolitische Schlußfolgerungen thematisiert.
Holger Budelmann VWL III 15.11.1994 Seite 19
2.1.4. Theorie des wirksamen Wettbewerbs
Diese Theorie ist neueren Datums und untersucht stärker als die alten,
welche Faktoren den Wettbewerb beeinflussen. Vertreter dieser Theorie ist die
sog. “Harvard School”. Dabei werden folgende Aussagen
getroffen:
- Dynamik der wirtschaftliche Entwicklung wird durch die Unterschiede der
einzelnen
Wettbewerber verursacht.
- Wettbewerb als Verlaufsform soll bestimmte Wohlstands- und
Zielfunktionen erfüllen.
Nach Katzenbach werden folgende Funktionen unterschieden:
- statische Funktionen
- Faktorallokation
- Konsumentenallokation
- Einkommensallokation
- dynamische Funktionen
- exogene Schocks
- Fähigkeit, den technischen Fortschritt voranzutreiben
Als günstig für den Wettbewerb werden weite Oligopole mit
mäßiger Produktdifferenzierung angesehen.
Wettbewerb: als politisches Instrument soll nur die Richtungssteuerung
dienen.
2.1.5. Freier und potentieller Wettbewerb
neoliberale Position: keine Beschränkungen
- freie Marktwahl
- Vertragsfreiheit
Chicagoer Schule: “Survival of the fittest”
- auch Monopole sind zugelassen
Monopole unterliegen einem potentiellen Wettbewerb, weil andere Unternehmen
versuchen können, das Monopol zu brechen. Das (kurzzeitige) Brechen von
Monopolen wird auch “Hit and run” genannt. In diesem Zusammenhang
spricht Baumol auch von den “Contestable markets”, was
“angreifbare Märkte” bedeutet.
Zusammenfassung:
Harvard School
- wirksamer Wettbewerb
Chicago School
- freier Wettbewerb
- potentieller Wettbewerb
Holger Budelmann VWL III 15.11.1994 Seite 20
2.2. Operationalisierungen: Wettbewerbstest
Es gibt drei verschieden Gruppen von Wettbewerbstest. Vergleiche dazu Kopie
4VL-F3
- Marktstruktur
- Marktverhalten
- Marktergebnis
2.3. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
2.3.1. GWB: “Das Grundgesetz der
Marktwirtschaft”
- Vorgeschichte: alliierte Wettbewerbsverordnungen
- erster Entwurf: 1948 (sehr scharfe Bestimmungen)
- striktes Kartellverbot
- scharfe Wettbewerbskontrolle
- Fusionskontrolle
- Verabschiedung 1957 (abgemilderte Version ohne Fusionskontrolle und
Erlaubnis
bestimmter Kartelle)
- ab 1973: erste Änderungen: abgemilderte Fusionskontrolle
eingeführt
Bundeskartellamt:
Das Bundeskartellamt ist eine bundesunmittelbare Behörde mit Sitz in
Berlin, die zwar in ihrer Arbeit unabhängig ist, aber zum
Bundeswirtschaftsministerium gehört. Die Aufgabe des Amts ist, die
Bestimmungen des GWB umzusetzen und zu überwachen. Es hat 250 Mitarbeiter,
von denen 110 Akademiker sind. Als untergeordnete Stellen gibt es auch
Landeskartellbehörden, die aber nur für Kartelle und Fusionen
zuständig sind, bei denen nur Firmen aus dem betreffenden Bundesland
beteiligt sind.
Eine Übersicht über die vorhandenen
wettbewerbsbeeinträchtigenden Strategien ist auf der Kopie Nr.
4VL-F4
2.3.2. Kartellverbote (mit Ausnahmen)
Alle Kartellverträge, die wettbewerbsbeschränkenden Charakter
haben, sind unwirksam.
Ausnahmen hiervon:
- Konditionskartelle
- Rabattkartelle
- Strukturkrisenkartelle
- Rationalisierungskartelle
- Ex- und Importkartelle
- Kooperationskartelle für kleine und mittlere Unternehmen
§8 GWB: Kartelle können erlaubt werden, wenn sie der
Gesamtwirtschaft und dem Gemeinwohl dienen. Erlaubt werden können sie auf
Antrag von Bundeswirtschaftsminister (Ministerkartelle)
Holger Budelmann VWL III 15.11.1994 Seite 21
2.3.3. Behinderungsstrategien
Behinderungsstrategien werden eingesetzt, wenn ein Mißbrauch einer
marktbeherrschenden Position vorliegt. Die verschiedenen Formen können auf
der Kopie Nr. 4VL-F6
2.3.4. Konzentrationsstrategien: Fusionskontrolle
Übersicht auf Kopie Nr. 4VL-F7
Fusionen: Vor jeder Fusion muß geprüft werden, ob diese Fusion
zu einer marktbeherrschenden Stellung führt. Es werden zwei Gruppen von
Fusionen unterschieden:
1) Gruppe 1: Nur Meldung nötig, dann Prüfung
2) Gruppe 2: Antrag, dann Genehmigung
Bei der Gruppe 2 handelt es sich um Fusionen von Großunternehmen. Man
nennt diesen Vorgang auch “präventive
Fusionskontrolle”
Ein Bundeskartellamt verhängtes Fusionsverbot kann vom
Bundeswirtschaftsminister wieder aufgehoben werden.
Beispiel: 1986 hat das Bundeskartellamt die Fusion von Daimler-Benz und MBB
verboten. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Hausmann hat jedoch zugestimmt,
so daß diese “Elefantenhochzeit” doch stattfinden konnte.
Diese Ministererlaubnis führte zu einer heftigen Diskussion über die
Richtigkeit des “Ministervetos”.
2.3.5. Wettbewerbspolitische Ausnahmebereiche
Andere Bestimmungen gelten für:
- Bundesbank
- Landwirtschaft
- Banken und Versicherungen
- öffentliche Betriebe (z.B. Stadtwerke)
2.4. Europäische Wettbewerbspolitik
Die europäische Wettbewerbspolitik bezieht öffentliche
Unternehmen mit ein. Sie wacht auch über das Subventitionsverbot.
Auch hier sind Kartelle verboten. Ausnahmen gibt es z.B. bei Kartellen, die
den technischen Fortschritt vorantreiben.
- Mißbrauchsverbot
- Fusionskontrolle: - nur aktiv wenn zwei oder mehr EU-Staaten betroffen
sind:
Fragen: 1) Marktbeherrschung (ja oder nein) ?
2) Marktbeherrschung (gut oder schlecht) ?
Marktbeherrschung ist gut, wenn es gegen Konzerne aus den USA oder Japan
geht.
Holger Budelmann VWL III 22.11.1994 Seite 22
3) Mitbestimmung
3.1. Begründungsansätze zur Notwendigkeit der
Mitbestimmung
3.1.1. systematisch theoretische Begründung
Ursprung dieses Begründungsansatzes:
klassische Marktsicht (der Markt regelt alles so, daß alle zufrieden
sind) hatte bei der
zunehmenden Anzahl von Großunternehmen keine Gültigkeit
mehr.
klassisches Modell:
Auf dem Markt stehen zwei einzelne Individuen miteinander in
Beziehung.
bei Großunternehmen:
Auf dem Markt stehen Unternehmen miteinander in Beziehung. Innerhalb der
Unter-
nehmen stehen Arbeitgeber und Arbeitnehmer untereinander in
Beziehung.
- wirtschaftliche Arbeitsteilung nicht nur auf dem Markt, sondern
auch
Arbeitsteilung innerhalb der Unternehmen
- dadurch gibt es nicht nur Individuen mit Marktbeziehungen, sondern
auch
welche mit “Direktionsbeziehungen”
- unselbständiger Arbeitnehmer muß das Risiko mittragen,
obwohl er nichts
zu entscheiden hat
⇒ deshalb Forderung nach
MITBESTIMMUNG
3.1.2. historische Begründung
- historisch schlechte Erfahrung mit dem Einfluß von Unternehmen auf
die Politik.
z.B. Nazis wurden von vielen Unternehmern gestützt.
⇒ deshalb Forderung nach
MITBESTIMMUNG
⇒ wegen dieser schlechten Erfahrung
wurde nach dem 2. Weltkrieg die
Sozialisierung der Großindustrie gefordert. In vielen
Landesverfassungen
stand u.a., daß alle Betriebe der Montanindustrie
verstaatlicht werden
sollten. Dazu kam es aber nicht, weil das Grundgesetz dieses nicht
vorsah
und der Grundsatz gilt: “Bundesrecht bricht
Landesrecht”
3.2. Mitbestimmung im Unternehmen
1951: Montanmitbestimmung für Eisen-, Kohle- und Stahlindustrie.
Betriebe müssen über
1000 Beschäftigte haben.
Regelfall: paritätische Verteilung der Sitze im Aufsichtsrat zwischen
Arbeitgeber und
Arbeitnehmer. Zusätzlich wird von allen zusammen ein “neutraler
Mann” gewählt, der
in Pattsituationen den Ausschlag geben soll. Alle zusammen wählen
einen Arbeits- direktor.
Derzeit fallen 47 Unternehmen unter die Montanmitbestimmung, davon 18 in
den
neuen Bundesländern
Holger Budelmann VWL III 22.11.1994 Seite 23
1976: Mitbestimmungsgesetz (für alle Kapitalgesellschaften über
2000 Mitarbeitern)
Mitbestimmung im Aufsichtsrat:
Die Arbeitnehmervertreter werden in drei Gruppen gewählt:
1. Vertreter der Arbeiter
2. Vertreter der Angestellten
3. Vertreter der leitenden Angestellten
- es gibt keinen neutralen Mann, sondern der Vorsitzende gibt bei einem
Patt
den Ausschlag
- der Vorsitzende des Aufsichtsrats ist immer ein
Arbeitgebervertreter
Anzahl der betroffenen Unternehmen:
1979: 482 Unternehmen
1987: 492 Unternehmen
1992: 709 Unternehmen (davon 102 in den neuen Ländern )
3.3. Mitbestimmung in Betrieben
1952: Betriebsverfassungsgesetz (für alle Betriebe mit mehr als 5
Beschäftigten)
- bei fünf Mitarbeitern: ein Betriebsobmann
- Größe des Betriebsrat richtet sich nach Größe der
Belegschaft
Betriebsräte haben:
- Informationsrechte
- Mitwirkungsrechte
- Mitbestimmungsrechte
Basis soll eine “vertrauensvolle Zusammenarbeit” zwischen
Betriebsrat und Geschäfts-
führung sein
1972: Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes
Betriebe, die mehr als 1000 Beschäftigte haben und eine
Kapitalgesellschaft sind,
müssen 1/3 der Aufsichtsratmitglieder aufgrund von Vorschlägen
der Arbeitnehmer-
seite wählen lassen.
Holger Budelmann VWL III 22.11.1994 Seite 24
Stabilisierungspolitik 1: Fiskalpolitik
1) Das Problem: Konjunkturelle Schwankungen
Unterschiedliche Entwicklungen des Kapitalstocks und der
Investitionen:
Annahme: Kapitalstock in Periode 0 = 100
|
Periode
|
I
|
Δ I in %
|
K
|
Δ K in %
|
|
I
|
10
|
-
|
110
|
10%
|
|
II
|
15
|
50%
|
125
|
13,5%
|
|
III
|
10
|
-33,3%
|
135
|
8,0%
|
Obwohl die Investitionen rückläufig sind, wächst der
Kapitalstock.
Politik, die versucht, Schwankungen zu minimieren, heißt
antizyklische Konjunkturpolitik:
bei Rezession: “Anschub-Maßnahmen”
bei Boom: “Brems-Maßnahmen”
Problem: Aufgrund der Trägheit der Verwaltung und Behörden kommen
solche Maßnahmen oft zu spät in Gang, so daß sie unter
Umständen mehr Schaden als nutzen. Z.B. Bremswirkung
wirkt erst, wenn schon wieder ein Abschwung herrscht, der dadurch noch
verstärkt wird. In einem solchen Fall spricht man von “prozyklischer
Konjunkturpolitik”, die gelegentlich auch “parallele
Konjunkturpolitik” genannt wird.
2) Ansatzpunkte und Instrumente der Konjunkturpolitik
2.1. Das Problem der “Früherkennung”
Wirtschaftspolitische Maßnahmen werden manchmal zu spät
beschlossen, weil Prognosen der wirtschaftlichen Entwicklung zu ungenau oder
einfach falsch sind.
Holger Budelmann VWL III 22.11.1994 Seite 25
Drei Instrumente zur Prognose der Wirtschaftsentwicklung:
1) Erklärungen aus theoretisch begründeten Theorien
2) Extrapolationen (Prognose aus vergangenen Entwicklungen)
3) Tendenzaussagen (Grundlage sind Befragungen der deutschen
“Top-Manager”)
- IFO-Institut in München befragt Unternehmen, wie sie die
wirtschaftliche
Entwicklung einschätzen
2.2. Mengenkonjunktur und Preiskonjunktur
Eine Konjunkturpolitik soll nicht den Preis der Waren beeinflussen sondern
das Volkseinkommen insgesamt. ⇒ keynesianische
Sicht
2.3. Ansatzpunkt privater Konsum
Grundgleichung:
Frage: Wie kann der private Konsum durch eine Konjunkturpolitik
beeinflußt werden?
Möglichkeiten zum Eingreifen sind gering. Einzige Möglichkeit:
Steuern senken.
2.4. Ansatzpunkt private Investitionen
Ein staatliches Fördern der privaten Investitionen möglich
durch:
- Subventionen
- Abschreibungsvorteile
Insgesamt kann gesagt werden: Investitionen bremsen geht leichter, als
welche fördern.
Vier Probleme: 1) viele Investitionen sind autonom
2) induzierte Investitionen hängen nur beschränkt vom Zins
ab
I = f(ΔC) und I =
f(ΔY)
3) Investitionen verursachen durch Kapazitätseffekt neue
Unauslastung.
4) Gefahr des Mitnahmeeffektes durch Investitionserleichterungen
durch den Staat.
Holger Budelmann VWL III 22.11.1994 Seite 26
2.5. Ansatzpunkt Außenhandelsüberschuß
Der Außenhandelsüberschuß ist wenig geeignet zur
Konjunktursteuerung.
⇒ trotzdem:
Der Außenhandel kann auch ein Motor der Konjunktur sein, wie es im
Moment zu beo-
bachten ist. Beeinflußt wird der Außenhandel aber nicht durch
eine inländische
Konjunkturpolitik sondern durch autonome Aufschwünge in
importierenden Staaten.
2.6. Ansatzpunkt Staatsnachfrage
STAATSAUSGABEN:
Träger: a) die Gebietskörperschaften
- Bund
- Länder
- Gemeinden
b) Ausgaben der Sozialversicherungsträger
Ausgabengruppen: - Personalausgaben
- sachliche Verwaltungsausgaben
- Zuschüsse und Zuwendungen
ökonomische
Funktionen: - laufende Ausgaben
-
Personalausgaben ⇒ laufende
- Sachausgaben ⇒ Rechnung
- Investitionen ⇒
Kapitalrechnung
- Transferausgaben
Sachausgaben und Investitionen sind einzigen geeigneten Mittel zur
Ankurbelung der Konjunktur.
3. Der öffentliche Haushalt als Instrument der
Konjunkturpolitik
In einer Situation der Rezession muß ein Staat mehr Geld ausgeben,
als eingenommen wird, um die Wirtschaft anzukurbeln. In einer Situation des Boom
muß ein Staat weniger Geld ausgeben, als eingenommen wird, um die
Entwicklung etwas abzubremsen und so eine sogenannte
“Überhitzung” zu vermeiden.
Man spricht auch vom “Durchbrechen des Gleichgewichts”. Dieses
Prinzip ist auch ein Beispiel für eine antizyklische
Konjunkturpolitik.
Holger Budelmann VWL III 22.11.1994 Seite 27
3.1. Automatische Stabilisatoren (built-in-stabilizers)
⇒ werden auch “eingebaute
Stabilisatoren” genannt.
1. Stabilisator: progressive Einkommenssteuer
|
Bruttosozialprodukt:
|
Höhe:
|
Steuerqoute:
|
verfügbar:
|
|
I
|
100
|
20%
|
80
|
|
II
|
600 (6 • BSP 1)
|
30%
|
420
|
Die progressive Einkommenssteuer bremst den Aufschwung:
⇒ “automatisches
Bremseffekt”
2. Stabilisator: Sozialleistungen
“soziales Sicherungssystem bei Arbeitslosigkeit und
Armut”
N = Nachfrage U = Unterstützung L = Lohn AL = Arbeitslose
Berechnung des Ausfalls der Nachfrage durch Arbeitslosigkeit:
ohne Sozialleistungen: ΔN = AL
• L
mit Sozialleistungen: ΔN = Al
• L - AL •
U
3.2. Konjunkturpolitik durch Steuervariation
Referat:
3.2.1. Einnahmekategorien
- Steuern
- Gebühren
- Beiträge
- Kredite (Ausgleich zw. Einnahmen und Ausgaben in öff.
Haushalt)
usw.
3.2.2. deutsches Steuersystem
Steuern sind Zwangsabgaben ohne direkte Gegenleistung. Die Gegenleistungen
sind indirekt, als Beispiel kann die Bereitstellung der öffentlichen
Güter genannt werden.
Steuern dürfen keinen bestimmten Zweck zugeordnet sein. Sie kommen
alle in einen “großen Topf”. Eine Ausnahme hiervon ist die
Mineralölsteuer, die zum Teil direkt für den Straßenbau
verwendet wird.
Holger Budelmann VWL III 22.11.1994 Seite 28
WICHTIGE STEUERN:
direkte Steuern:
Sie werden direkt auf das Einkommen/ die Gewinne erhoben.
indirekte Steuern:
Steuerschuldner und Steuerträger sind hier nicht identisch. Der
Schuldner wälzt die
Schuld auf den Träger ab.
z.B. Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern
tiefere Gliederung:
- Besitzsteuern: - Einkommenssteuer
- Vermögenssteuer
- Verkehrssteuern: - Umsatzsteuer
- Grunderwerbssteuer
- Realsteuern: - Gewerbesteuern
- Grundsteuern
- Verbrauchssteuern: - Mineralölsteuern
- Tabaksteuern
ANFORDERUNGEN AN EIN GUTES STEUERSYSTEM:
- gerechte Verteilung der Steuerlast
- kein Einfluß auf wirtschaftliche
Entscheidungen
- soll effiziente Verwaltung ermöglichen
- soll für Steuerzahler verständlich
sein
- verträglich mit den
Wachstumszielen
VERTEILUNG DER STEUERN: (Bund, Länder, Gemeinden)
Es werden zwei verschiedene Formen des Finanzausgleichs
unterschieden:
1) vertikaler Finanzausgleich
2) horizontaler Finanzausgleich
STEUERSATZ UND STEUERAUFKOMMEN:
Die untenstehende Darstellung wird als “Laffer-Kurve”
bezeichnet.
Holger Budelmann VWL III 22.11.1994 Seite 29
3.2.1.3. Was ist steuerpolitisch machbar?
KONJUNKTURELLE STABILISIERUNG:
nach Methoden von Keynes:
z.B. Stabilitätsgesetz von 1967
Ziele: - hoher Beschäftigungsgrad (nicht
Vollbeschäftigung!!!)
- stabiles Preisniveau
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht
- stetiges, gleichmäßiges Wachstum
EINKOMMENS- UND VERMÖGENSUMVERTEILUNG:
Welche Art von Steuern ist gerecht:
- progressive Steuern (z.B. Einkommenssteuer) ?
wer viel verdient muß einen prozentual höheren Anteil steuern
zahlen
- proportionale Steuern ?
alle müssen den gleichen Steuersatz bezahlen
ZIELSETZUNGEN:
gesundheitliche: Soll die Tabaksteuer gesundheitliche Vorsorge
finanzieren?
umweltpolitische: Soll Mineralölsteuer zur Beseitigung von
Umweltschäden benutzt werden?
Holger Budelmann VWL III 29.11.1994 Seite 30
3.2.2. Die Wirkung der Steuerpolitik auf die Konjunktur
- Haushalte reagieren auf eine
Einkommenssteuererhöhung nicht mit geringeren Konsum, sondern sie fangen
an, zu entsparen.
⇒ keine konjunkturelle
Dämpfung erreichbar
- bei Impulsgebung durch Einkommenssteuersenkung
wird mehr von den Haushalten gespart.
- allgemein: Der Erfolg von Steuersenkungen oder
Steuererhöhungen als Mittel der Konjunktursteuerung hängt von der
Reaktion der Steuerzahler ab, die schlecht voraussagbar ist.
- bei Unternehmen kann vorher auch nicht gesagt
werden, ob steuerliche Anreize (z.B. Möglichkeit der Sonderabschreibung)
wirklich zu einer verstärkten Investitionstätigkeit führt.
- Investitionen hängen in erster Linie nicht
von den Steuern ab, sondern I =
f(Y,ΔY,i,...)
- also: “Steuersatzänderungen sind nicht
immer wirksam.”
Drei Möglichkeiten durch Steuern auf die Konjunktur
einzuwirken:
1) Einführung neuer Steuern / Abschaffung von Steuern
2) Steuersätze verändern
3) Bemessungsgrundlage ändern
Beispiel: Variation des AfA-Satzes:
|
Ertrag-Kosten
|
AfA in %
|
G vor Steuer
|
Steuersatz %
|
Steuer abso.
|
liqui. Mittel
|
|
100
|
20%
|
80
|
50%
|
40
|
60
|
|
100
|
50%
|
50
|
50%
|
25
|
75
|
3.3. Konjunkturpolitik durch Variation der Staatsausgaben
Änderungen der Staatsausgaben wirken immer direkt und unmittelbar auf
die gesamtwirtschaftliche Nachfrage. (siehe auch Kopie 5VL-F5)
Einkommensmultiplikator bei zusätzlichen Staatsausgaben:
ΔY = 1/s
ΔAST
Holger Budelmann VWL III 29.11.1994 Seite 31
3.4. Multiplikatorwirkung der Budgetpolitik
Wirkung des Multiplikators auf die Veränderung des Volkseinkommens als
Reaktion auf eine Steuersenkung:
Der Staatsausgabenmultiplikator ist größer als der
Steuermultiplikator.
Das HAAVELMO-THEOREM
Multiplikatoren sind wirklichkeitsfremd, weil ihre Wirkung nur theoretisch
ist. Das von ihnen unterstellte zusätzliche Einkommen ist in Wirklichkeit
immer nur eine Einkommensdifferenz, weil ein Arbeitsloser vorher
Arbeitslosengeld oder ähnliche Leistungen bezogen hat.
Holger Budelmann VWL III 29.11.1994 Seite 32
3.5. Der konjunkturelle Impuls des öffentlichen
Budgets
Wir unterscheiden zwei verschiedene Arten von Impulsen:
1) expansive Impulse
2) kontraktive Impulse
neutraler Haushalt: ein Haushalt, der keine Einwirkungen auf die Konjunktur
ausübt.
davon abgeleitet:
1) konjunkturneutrale Staatsqoute
2) konjunkturneutrale Finanzierungssaldo
beide werden vom Sachverständigenrat (5 Weisen) festgelegt
aktuelle Basis ist das Jahr 1985, in dem die Konjunktur
“neutral” war.
Um nun zu entscheiden, ob ein Haushalt expansiv oder kontraktiv ist, werden
neutrale Werte für das zu untersuchende Jahr berechnet (auf Zahlenbasis 85)
und mit den Ist-Werten verglichen.
Berechnung des konjunkturellen Impuls:
1) potentialorientierte Kreditaufnahme
2) + inflationsbedingte Steuermehreinnahmen
3) + auslastungsbedingte Steuermehr- oder mindereinnahmen
=========================================================
4) = konjunkturneutraler Finanzierungssaldo
5) - tatsächlicher Finanzierungssaldo
=========================================================
6) = konjunktureller Impuls
wenn der konjunkturelle Impuls < 0, expansiver Impuls
wenn der konjunkturelle Impuls > 0, kontraktiver Inpuls
Zahlenbeispiel: (Zahlen aus 1993)
1) potentialorientierte Kreditaufnahme 41,2 Mrd DM
2) + inflationsbedingte Steuermehreinnahmen 1,0 Mrd DM
3) + auslastungsbedingte Steuermehr- oder mindereinnahmen -5,0 Mrd
DM
=========================================================
4) = konjunkturneutraler Finanzierungssaldo 37,2 Mrd DM
5) - tatsächlicher Finanzierungssaldo 43,0 Mrd DM
=========================================================
6) = konjunktureller Impuls -5,8 Mrd DM
(expansiver Impuls)
andere Methode: siehe Kopie 5VL-F6
Holger Budelmann VWL III 29.11.1994 Seite 33
3.6. Das Problem der Staatsverschuldung
siehe dazu auch Kopie 5VL-F7-8
crowding out:
In dem Maß, in dem sich der Staat am Kapitalmarkt verschuldet,
behindert er private Kreditnehmer und behindert damit auch die
Wirtschaftsentwicklung.
Manövrierspielraumsargumentation:
Je mehr Haushaltsgelder für Zinsen und Tilgung ausgegeben werden
müssen, desto weniger Spielraum bleiben dem Staat für andere
Ausgaben.
4) Probleme antizyklischer Fiskalpolitik
4.1. Mitnahmeeffekt
Bedeutet, daß einige Unternehmen nur Investitionen wegen der
steuerlichen Anreize oder Subventionen tätigen, obwohl sie sonst nicht auf
diesem Feld tätig sind.
Das führt z.T. zu sehr teuer erkauften Investitionen.
4.2. Zeitverzögerung
Wegen der mangelnden Früherkennung von konjunkturellen Problemen
werden geeignete Maßnahmen zu spät beschlossen und vor allem zu
langsam umgesetzt, so daß sie manchmal sogar erst dann greifen, wenn die
konjunkturelle Entwicklung schon wieder umgeschlagen ist und so diese neue
Entwicklung noch fördern und nicht bremsen.
5) Konjunkturpolitik in der BRD seit den 60er Jahren
5.1. Das Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstum
der Wirtschaft (GWB)
1967: Beschluß des GWB nach einer langen Diskussion. Ludwig Ehrhardt
war ein strikter
Gegner des GWB. Er sprach vom “Teufelswerk”.
Das Grundgesetz wurde zur Legitimation des GWB geändert:
§109 Abs. 2 GG: wirtschaftliches Gleichgewicht muß
gewährleistet werden
§109 Abs. 3 GG: Grundsätze für eine konjunkturgerechte
Haushaltspolitik sollen
per Gesetz festgelegt werden
Holger Budelmann VWL III 29.11.1994 Seite 34
Inhalte des GWB:
1) Ziele: a) Stabilität des Preisniveaus
b) hoher Beschäftigungsgrad
c) außenwirtschaftliches Gleichgewicht
d) angemessenes und stetiges Wachstum
Alle vier Ziele zusammen werden als “magisches Viereck”
bezeichnet.
2) Das GWB legt die marktwirtschaftliche Ordnung fest.
3) Die vier Ziele legen Handlungsanweisungen an die Regierungen der
Gebietskörperschaften
fest.
Informationspflicht:
1) Die Regierung muß immer im Januar einen Jahreswirtschaftsbericht
vorlegen
2) alle zwei Jahre muß ein Subventionsbericht vorgelegt
werden
Koordinierungspflichten:
1) Konzertierte Aktion (abgestimmte Aktion)
2) öffentliche Hände müssen:
- mittelfristige Finanzplanung
- mehrjährige Investitionsprojekte
- antizyklische Konjunkturpolitik
3) Maßnahmen abstimmen / Instrumente
- Ausgaben verzögern / vorschieben
- zusätzliche Kredite
- Konjunkturausgleichsrücklage bilden
- steuerliche Variationen zur Investitionsförderung
5.2. Etappen der Konjunkturpolitik
1) Anfang 1967: erstes mal Konjunkturpolitik (GWB)
öffentliche Investitionsprogramme lösten einen Boom
aus
2) Krise 74-75: über 1 Mio. Arbeitslose
öffentliche Investitionsprogramme wegen der hohen Zahl der
Arbeitslosen nicht mehr so erfolgreich
Haushaltsstrukturgesetz
3) 76-77: Restriktionspolitik Staatsschuldenabbau
4) 76-77: expansives Zukunftsinvestitionsprogramm
5) Anfang 80er: keine “echte” Konjunkturpolitik ab diesem
Zeitpunkt
6) ab 82: kontraktive Politik ---- Haushaltsoperationen
7) ab Mitte 80er: konjunktureller Aufschwung (wirt.pol. Maßnahmen
induziert durch
Gesellschaftspolitik und Hauskonsulidierung)
8) ab 90er: Wiedervereinigung (Konjunkturpolitik wider Willen)
Anstieg der Verschuldung ---- Defizit-Finanzierung
im Westen: Nachfrageboom
danach Problem:
Haushaltspolitik als Schuldenkonsulidierung
Holger Budelmann VWL III 06.12.1994 Seite 35
Stabilisierungspolitik 2: Geldpolitik
1) Theoretische Grundlagen
1.1. Güterwirtschaft und Geldwirtschaft
Funktionen des Geldes:
1) Recheneinheit
2) Zahlungsmittel (auch Kreditmittel)
3) Wertaufbewahrungsmittel
Eigenschaften des Geldes / Anforderungen an das Geld:
1) Das Geld muß teilbar sein
2) Das Geld muß homogen (gleichartig) sein
3) Das Geld muß universell akzeptiert sein
Wichtig: Es muß ein Vertrauen in die Wertbeständigkeit des
Geldes geben.
Vertrauen kann geschaffen werden durch:
1) Monopolisieren des Rechts Geld herzustellen und auszugeben.
Geldemission durch die Zentralbanken
2) Erklärung zum gesetzlichen Zahlungsmittel.
3) Knapphalten der Geldmenge durch die Zentralbank, aber die Geldmenge
muß
ausreichen, um alle Wirtschaftstransaktionen durchführen zu
können.
1.2. Geldnachfrage und Geldangebot
Quantitätsgleichung des Gelds:
- gilt aber nur bei Vollbeschäftigung bzw. Y
Vollbeschäftigung
M * V = Y * P
M = Geldmenge V = Umlaufgeschwindigkeit Y = Volkseinkommen P =
Preise
Wenn die Umlaufgeschwindigkeit V konstant ist, bewirkt eine Erhöhung
der Geldmenge M eine Erhöhung der Preise.
Geldmenge bei Keynes:
L = Lt + Ls = Lt( Y ) + Ls( i
)
Holger Budelmann VWL III 06.12.1994 Seite 36
1.3. Die Transmission monetärer Impulse
1) Welcher Zusammenhang besteht zwischen Bestimmung der Geldmenge durch die
Zentralbank und der Geldnachfrage durch die
Güterwirtschaft?
2) Wie hängen Geldmenge und Inflation zusammen?
a) neoquantitätstheoretischer Ansatz:
Geldpolitik hat die wesentliche Aufgabe in der Stabilisierung und nicht in
der
Steigerung der Nachfrage, weil die Steigerung der Nachfrage nur
Steigerung
der Preise bewirken würde.
Natürliche Arbeitslosigkeit - Veränderung -
Phillips-Kurve
siehe dazu: Kopie 6VL-F2
b) Portfolio-Ansatz (James Tobin):
wird auch vermögenstheoretischer Ansatz genannt
Wirtschaftliche Aktivität besteht darin, die Rentabilität des
Vermögens zu maximieren,
bis alle Vermögensarten die gleiche Grenzrentabilität
haben.
siehe dazu: Kopie 6VL-F3
c) kredittheoretischer Ansatz:
siehe dazu: Kopie 6VL-F4
1.4. Inflationsbekämpfung durch Geldmengenpolitik
Die Geldpolitik soll Inflation vermeiden. Eine Inflation macht sich durch
die Steigerung des Preisniveaus bemerkbar.
Die Deutsche Bundesbank hat folgendes Ziel: Stabilisierung der
Preise
aber: Bundesbank hat keinen Einfluß auf die Preise.
darum: Formulierung eines Zwischenziels
Zwischenziel muß von der Bundesbank kontrolliert werden
können.
Zentralbank Zwischenziel Ziel
Bundesbank GELDMENGE PREISSTABILITÄT
siehe dazu: Kopie 6VL-F6
Holger Budelmann VWL III 06.12.1994 Seite 37
Wie muß sich die Geldmenge verhalten?
Die Geldmenge muß im Maße des Wachstums des Volkseinkommens Y
wachsen, aber das Volkseinkommen Y folgt immer dem
Produktionspotentials,
deshalb: produktionspotentialorientierte Geldpolitik
Δm =
ΔProduktionspotential +
ΔP -
ΔV
Beispiel: Δm = 3% + 2% - 0% = 5% Wachstum
der Geldmenge
aber: Bundesbank spricht von einer Erhöhung von 4% - 6%
⇒ Geldkorridor
siehe dazu: Kopie 6VL-F7
Die Fähigkeit der Bundesbank, ihre Ziele durchzusetzen, ist aber
beschränkt.
1.5. Grenzen der Geldmengensteuerung
- Geldschöpfung und Geldschöpfungsmuliplikator
- Finanzinnovationen und Finanzderivate
- Kredite aus dem Ausland
Kontrollzusammenhang der Bundesbank wird lockerer.
2) Die Deutsche Bundesbank und die Geldpolitik
2.1. Das zweistufige (duale) Bankensystem
1. Stufe: Regulierung der Geldmenge durch Zentralbanken
2. Stufe: Verteilung der Geldmenge durch Geschäftsbanken
Die Deutsche Bundesbank:
Unter Geldpolitik versteht man die Eingriffe der Deutschen Bundesbank und
auch der Bundesregierung in die Geldversorgung der Wirtschaft.
Das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten hat die Deutsche Bundesbank
als öffentlich-rechtliche Einrichtung (Zentralbank).
Die Deutsche Bundesbank hat darüber hinaus als Notenbank dafür zu
sorgen, daß der bankmäßige Zahlungsverkehr im Inland und mit
dem Ausland funktioniert und daß durch eine entsprechende Regelung des
Geldumlaufs und der Kreditversorgung der Wirtschaft die Kaufkraft erhalten
bleibt. Sie wird daher auch als “Hüterin der Währung”
bezeichnet. Hierbei ist es wichtig, daß sie bei der Ausübung ihrer
Aufgaben von Weisungen der Bundesregierung unabhängig ist. Sie ist aber
verpflichtet, die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu
unterstützen.
Das Recht Münzen zu prägen, hat in der BRD nur der Bund. Er setzt
nur so viele Münzen in Umlauf, wie zur reibungslosen Abwicklung der
Bargeschäfte des täglichen Lebens erforderlich sind. Die Münzen
werden über die Banken in den Verkehr gebracht. Abgenutzte Münzen
werden, ebenfalls über die Banken wieder aus dem Verkehr gezogen.
Holger Budelmann VWL III 06.12.1994 Seite 38
Der Bargeldumlauf betrug Mitte November 1988 142,7 Mrd. DM. Davon entfielen
auf Banknoten 132,0 Mrd. DM und 10,7 Mrd. DM auf Münzen.
Zu den Aufgaben der Geldpolitik gehört die Sicherung des Geldwerts im
Inland und gegenüber dem Ausland.
Beim modernen Münz-, Papier- und Buchgeld muß die Knappheit des
Gelds im Interesse der Stabilität des Geldwerts künstlich geschaffen
und erhalten werden. Dies wird u.a. dadurch erreicht, daß die
Bargeldschöpfung, d.h. die Ausgabe von Münzen und Banknoten, durch
strenge Vorschriften geregelt ist.
DER AUFBAU DER DEUTSCHEN BUNDESBANK (ZENTRALBANK)
Organe der Deutschen Bundesbank sind der Zentralbankrat, das Direktorium
und die Vorstände der Landeszentralbanken
- Der Zentralbankrat
Er besteht aus dem
Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Deutschen Bundesbank, den
Mitgliedern des Direktoriums (siehe unten) und den Präsidenten der
Landeszentralbanken.
Der Zentralbankrat bestimmt die Währungs- und
Kreditpolitik der Bundesbank. Er kann dem Direktorium und den
Landeszentralbanken Weisungen erteilen.
- Das Direktorium
Es besteht neben dem
Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Bundesbank aus höchstens
acht Mitgliedern, welche eine besondere fachliche Eignung für dieses Amt
besitzen müssen.
Aufgabe des Direktoriums ist, die Beschlüsse des Zentralbankrats
durchzuführen, insbesondere
- Geschäfte mit dem Bund
- Geschäfte mit Kreditinstituten, soweit sie das Bundesgebiet
betreffen
- Devisengeschäfte und sonstige Auslandsgschäfte
- Offenmarktpolitik
Das Direktorium leitet und verwaltet die Deutsche Bundesbank.
- Die Landeszentralbanken
Landeszentralbanken
sind Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank. Sie führen insbesondere
Geldgeschäfte mit den Ländern und den öffentlichen Verwaltungen
aus, aber auch Geldgeschäfte mit Kreditinstituten in ihrem
Bereich.
GELDPOLITISCHE INSTRUMENTE DER BUNDESBANK
- Diskont- und Lombardpolitik
- Offenmarktpolitik
- Mindesreservepolitik
Holger Budelmann VWL III 06.12.1994 Seite 39
Geschäftsbanken:
Im Geschäftsbankensektor kann man zwischen Trennbanken- und
Universalbankensystem unterscheiden.
Trennbankensystem:
Für jede Bankenfunktion (z.B. Kreditbank, Wertpapierbank) gibt es
eigenständige Banken, die nur diese eine Funktion erfüllen, aber auf
diese sehr spezialisiert sind.
Vorteil: Große Erfahrung der Trennbank auf ihrem Gebiet.
Nachteil: Kunde muß mit verschieden Banken arbeiten.
Universalbankensystem:
Eine Bank erfüllt alle oder viele Funktionen.
Vorteil: Kunde braucht nur mit einer Bank zu arbeiten.
Nachteil: Manche Banken fehlt Erfahrung auf gewissen Gebieten.
2.2. Definitionen von Geldmengen
|
M1
|
= Bargeld (Notenumlauf + Münzumlauf) + Sichteinlagen
|
|
M2
|
= M1 + Termineinlagen (bis zu 4 Jahren)
|
|
M3
|
= M2 + Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist
|
Frage: Welche Geldmenge dient der Bundesbank als Zwischenziel?
siehe dazu: Kopien 6VL-F6-8
Holger Budelmann VWL III 13.12.1994 Seite 40
2.3. Instrumentarium der Geldmengensteuerung
Ziele allgemein: Verringerung oder Vergrößerung der
Geldmenge
- reservepolitisches Instrumentarium
Die Deutsche Bundesbank verpflichtet die Geschäftsbanken, einen
bestimmten
Prozentsatz der bei ihnen getätigten Einlagen als Mindestreserve zu
hinterlegen.
Durch die Variation der Reservesätze kann die Bundesbank auf die
Liquidität der
Geschäftsbanken, und damit auf ihre Fähigkeit durch
Kreditvergabe Liquidität im
Nichtbankensektor zu schaffen, einwirken.
- zinspolitisches Instrumentarium
Durch die Variation der sog. Eckzinsen (Diskont- und Lombardsatz) auf die
Refinanzierungsmöglichkeit der Geschäftsbanken
einwirken.
Der Diskontsatz wird angewendet, wenn die Geschäftsbanken bei der
Bundesbank
Wechsel hinterlegen und sich damit Zentralbankgeld beschaffen. Die Wechsel
dienen
hier zur Kreditsicherung.
Der Lombardsatz wird angewendet, wenn Geschäftsbanken Wertpapiere bei
der
Bundesbank zur Kreditsicherung hinterlegen.
Der Lombardsatz liegt immer über dem Diskontsatz. Der Diskontsatz
markiert den unteren Zins und der Lombardsatz den oberen Zins auf dem
Markt.
- marktpolitisches Instrumentarium (Offenmarkt-Politik)
Beim Offenmarkt kauft und verkauft die Bundesbank Wertpapiere an
Geschäftsbanken.
Durch den Kauf von Wertpapieren hat die Bundesbank die Möglichkeit,
mehr Liquidität
an die Geschäftsbanken zu geben. Durch den Verkauf von Wertpapieren
hat die Bundesbank die Möglichkeit, Liquidität von den
Geschäftsbanken abzuziehen.
WERTPAPIERPENSIONSGESCHÄFT:
Hierbei verkauft die Bundesbank Wertpapiere an die Geschäftsbanken,
die sich
verpflichten, die Wertpapiere nach Ablauf einer bestimmten Frist, die in
der Regel einen
Monat beträgt, die Wertpapiere zum Ankaufspreis an die Bundesbank
zurück zu
verkaufen.
Beim Wertpapierpensionsgeschäft muß unterschieden werden
zwischen:
(a) Zinstender:
Bundesbank kauft oder verkauft an die Geschäftsbanken Wertpapiere.
Die
Gesamtsumme des Werts der Wertpapiere und der Zinssatz sind hierbei von
der
Bundesbank festgelegt.
(b) Mengentender:
Bei dieser Variante legt die Bundesbank fest, welche “Summe
Liquidität” an die
Geschäftsbanken gegeben bzw. von den Geschäftsbanken genommen
werden soll. Die Geschäftsbanken machen darauf hin Angebote bzgl. der
gewünschten Menge Wertpapiere.
Holger Budelmann VWL III 13.12.1994 Seite 41
Mit dem Wertpapierpensionsgeschäft ist die Bedingung verbunden, das
Geschäft zu den gleichen Bedingungen nach Ablauf der Frist
rückgängig zu machen.
Es dient damit der FEINSTEUERUNG DER GELDMENGE und ist dadurch das
wichtigste Steuerungselement der Bundesbank.
Verteilungspolitik
Die Verteilungspolitik thematisiert die Verteilung von Gütern und Geld
in der Gesellschaft unter der Berücksichtigung der historisch gegebenen
Gesellschaftsstrukturen.
1) Problemaufriß: Dimensionen der Verteilung
- Grundverteilung
1) Leute, die Produktionsmittel besitzen.
2) Leute, die keine Produktionsmittel besitzen.
- Primärverteilung (funktionale Verteilung)
Diese Verteilung ergibt sich direkt aus dem Funktionsmechanismus des
Markts.
- Sekundärverteilung durch Umverteilung
Setzt ein, wenn die Primärverteilung als nicht erwünscht
angesehen wird. Eine Korrektur erfolgt durch politische
Maßnahmen.
Beispiele für Maßnahmen:
- progressive Einkommenssteuer
- Arbeitslosengeld
usw.
Motiv: soziale Gerechtigkeit
2) Vermögenspolitik (Referat)
2.1. Vermögensbegriff
Zum Vermögen werden alle Güter und Forderungen gerechnet, die
monetäre Erträge abwerfen (wie Bankguthaben, Wertpapiere, Eigentum an
Unternehmen, Haus- und Grundbesitz). Dieser Vermögensbegriff erscheint zu
eng, denn auch Gegenstände im Gebrauch der privaten Haushalte,
öffentliche Einrichtungen, die von privaten genutzt werden, sowie durch
Ausbildung erworbene Fähigkeiten, möglicherweise auch eine robuste
Gesundheit stellen Vermögen im weitesten Sinne dar.
2.2. Vermögensarten
1) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
2) Grundvermögen (z.B. Häuser)
3) Betriebsvermögen (z.B. Produktionsmittel)
usw.
Holger Budelmann VWL III 13.12.1994 Seite 42
2.3. Wie wird Vermögen gebildet?
Das Einkommen kumuliert sich zum Vermögen. Aber ohne Eingriffe des
Staates wird die Kluft zwischen denen, die viel Vermögen haben und denen,
die wenig Vermögen haben immer größer. Wer ein hohes Einkommen
besitzt, kann auch mehr sparen.
2.4. Vermögenspolitik
Vermögenspolitik umfaßt alle Maßnahmen, die dazu beitragen
sollen, daß die in Punkt 2.3. beschrieben Kluft kleiner bzw. nicht
größer wird.
In einem System der sozialen Marktwirtschaft hat die Vermögenspolitik
eine große ordnungspolitische Bedeutung.
2.5. Vermögenspolitische Instrumente
- Lastenausgleichsgesetz von 1952
- Vermögenssteuer
- Steuervergünstigungen
- Vermögensbildungsmaßnahmen (z.B. “936
DM-Gesetz”)
- Investivlöhne
3) Einkommensverteilung und Einkommensumverteilung
3.1. Abschreibungen, Löhne, Gewinne
Arten des Einkommens:
1) Arbeitseinkommen
2) Vermögenseinkommen
3) Transfereinkommen
4) Residiumeinkommen (sonstige Quellen)
Das Volkseinkommen setzt sich aus Einkommen aus selbständiger Arbeit
und Einkommen aus unselbständiger Arbeit zusammen.
3.2. Staatliche Beeinflussung von Verteilungsqouten
Aktionsparameter der Verteilungspolitik sind:
1) Afa = Abschreibungen
2) Su = Subventionen
3) TL = Lohnsteuer
4) TrL = Transfereinkommen zu Lohn
weitere Abkürzungen:
LB = Bruttolohn PB = Bruttoprofit
Unternehmen
LN = Nettolohn PN = Nettoprofit
TP = Gewinnsteuer
TrP = Transfereinkommen zu Profit
LV = verfügbarer Lohn PV = verfügbarer
Profit
Holger Budelmann VWL III 13.12.1994 Seite 43
Das verfügbare Volkseinkommen YV läßt sich wie
folgt herleiten:
(1) BSP - Afa + Su = Y
(2) YB = LB + PB
(3) LB - TL = LN
PB - TP = PN
(4) LN + TrL = LV
PN + TrP = PV
(5) LV + PV = YV
3.2.1. Staatliche Beeinflussung der Verteilung der
Bruttoeinkommen
Der Staat hat wenig Einfluß auf die Gestaltung und Verteilung der
Bruttoeinkommen, weil diese in der Regel frei von den Tarifpartnern ausgehandelt
werden.
Der Staat apelliert aber regelmäßig an die
“Vernunft” der Tarifpartner gesamtwirtschaftlich sinnvolle und
insgesamt angemessene Abschlüsse zu erzielen.
Bruttolohnqoute l = L/Y
Bereinigen der Lohnqoute, um vergleichbare Daten aus verschiedenen Jahren
zu bekommen. Dabei wird so getan, als daß sich der Anteil der
Arbeitnehmer an den insgesamt Erwerbstätigen seit dem Basisjahr nicht
geändert hätte.
l(bereinigt) = l/(a/ax) a = Arbeitnehmerqoute x =
Basisjahr
siehe dazu: Kopie 7VL-F2-3-4
3.2.2. Staatliche Beeinflussung der Verteilung der
Nettoeinkommen
Auf die Höhe der Nettoeinkommen kann der Staat in großen
Maße Einfluß nehmen. Wichtigste Mittel sind hierbei die Steuern
(vorallem die Einkommenssteuer) und sonstige Abgaben (z.B.
Solidaritätszuschlag oder Ergänzungsabgaben für
Besserverdienende).
In den letzten Jahren ist die Steuerbelastung der Arbeitnehmer stark
gestiegen, die Steuerbelastung der Unternehmen ist hingegen stark gesungen,
obwohl die Unternehmen sagen, daß die Belastung der Betriebe in der BRD
immer noch zu hoch sei.
3.3. (Inter) Personelle Einkommensverteilung und
-umverteilung
3.3.1. Die Einkommenssteuer als Instrument der interpersonellen
Einkommensverteilung
progressive Einkommenssteuer:
Nicht nur die Steuerschuld sondern auch der Steuersatz wächst mit
steigendem Einkommen.
Warum progressive Steuern?
Die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit führt
letztendlich zu mehr Steuergerechtigkeit
Grenzsteuersatz t’
Steuersatz auf die zusätzliche Einkommenseinheit
ΔY
Holger Budelmann VWL III 13.12.1994 Seite 44
Tarifzonen der progressiven Einkommenssteuer in der BRD:
alt: (bis 1988)
1) Grundfreibetrag
2) untere Proportionalzone
3) nicht-lineare Progression
4) obere Proportionalzone
neu: (nach Steuerreform)
1) Grundfreibetrag (bis DM 5616)
2) untere Proportionalzone (DM 5617 - DM 8154) : 19%
3) lineare Progression (DM 8155 - DM 120041) : 19,1% - 52,9%
4) obere Proportionalzone (ab DM 120042) : 53% (ab DM 120042) :
53%
Holger Budelmann VWL III 20.12.1994 Seite 45
4) Umverteilung der Steuerkraft (Finanzausgleich)
4.1. Prinzip des Föderalismus, eigene Steuereinnahmen der
Gebietskörperschaften
Das Föderalsystem geht davon aus, daß die staatlichen Befugnisse
und Aufgaben von den Ländern ausgeübt werden. Das Grundgesetz regelt
die Ausnahmen. Man spricht von der Ländersouverenität. Aber trotzdem
gilt: “Bundesrecht bricht Landesrecht”.
Die Grundregelungen über das Finanzwesen (Finanzverfassung) sind im
Grundgesetz ab §104aGG ff geregelt. Diese Regelung besteht schon seit der
Gründung der BRD Im Jahre 1949. Modifiziert wurden diese Regelungen 1969,
als die große Finanzreform durchgeführt worden ist.
4.2. Das System des Finanzausgleichs in der alten BRD
Es gibt zwei Arten von Steuern:
(1) Trennsteuern: Gehen nur an eine Gebietskörperschaft
(2) Gemeinschaftssteuern: Werden auf verschiedene
Gebietskörperschaften aufgeteilt
Zölle: Gehen komplett an die EU
Bundessteuern: Haben einen Anteil von 13,4% des Gesamtaufkommens
(Steuern, die nur an den Bund gehen)
Trennsteuern: Haben einen Anteil von 25% des Gesamtaufkommens
(Steuern, die nur einer Gebietskörperschaft zugewiesen
werden)
Gemeinschaftssteuern: Haben einen Anteil von 75% des
Gesamtaufkommens
(Steuern, die auf Bund, Länder, Gemeinden aufgeteilt werden)
Wichtige Gemeinschaftssteuern:
|
Steuerart:
|
Anteil am Gesamtaufkommen
|
|
Lohn- und Einkommenssteuern
|
33,9%
|
|
Umsatzsteuer
|
29,4%
|
|
Körperschaftssteuer
|
3,1%
|
Aufteilung der wichtigen Gemeinschaftssteuern: (also wer bekommt
wieviel)
|
Steuerart:
|
Bund:
|
Länder:
|
Gemeinden
|
|
Lohn- u. Eink.Steuer
|
42,5%
|
42,5%
|
15%
|
|
Körperschaftssteuer
|
50%
|
50%
|
-----
|
|
Umsatzsteuer
|
63%
|
37%
|
-----
|
§106GG regelt, wie die Steuern auf Bund, Länder und Gemeinden
aufgeteilt werden.
Holger Budelmann VWL III 20.12.1994 Seite 46
Finanzausgleich:
Ein Finanzausgleich ist ein Ausgleich der Ungleichheiten, die durch die
Verteilung des Steuereinkommens nach §106GG verursacht worden
sind.
Geregelt wird der Finanzausgleich in §107GG.
4.2.1. Vertikaler Finanzausgleich
Der Bund weißt den Ländern und Gemeinden Gelder zu.
Es gibt drei Arten von Bundeszuweisungen:
(1) Gemeinschaftsaufgaben
- Hochschulbau
- Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
- Verbesserung des Agrar- und Küstenschutzes
(2) Bundesergänzungszuweisungen
(Länder sollen alle die gleiche Finanzausstattung haben)
(3) Finanzzuweisungen
4.2.2. Horizontaler Finanzausgleich
Es findet ein Ausgleich zwischen den einzelnen Bundesländern statt. Es
gibt auch einen kommunalen Finanzausgleich zwischen Gemeinden, der aber nur von
geringer Bedeutung ist.
Prinzip: Länder sollen ihre ungleichen Steuereinnahmen
gleichmäßig machen, was nach dem horizontalen Verfahren noch an
Ungleichheiten da ist, wird über den vertikalen Finanzausgleich
ausgeglichen.
Wie funktioniert der Länderfinanzausgleich?
Es gibt drei Schritte:
- Lohn-, Einkommens- und Körperschaftssteuer wird gemäß der
Anzahl der Einwohner (teilweise auch gemäß der Anzahl der Betriebe)
umverteilt. Dabei gibt es eine EINWOHNERVEREDELUNG für Stadtstaaten
(Hamburg und Bremen). Das Gewicht eines Stadtstaateneinwohners beträgt 135%
gegenüber 100%.
- Umsatzsteuer:
75% der Umsatzsteuer wird nach der Anzahl der Bewohner
verteilt. 25% der Umsatzsteuer werden benutzt, um Ungleichheiten der Finanzkraft
der einzelnen Länder soweit auszugleichen, daß ein Bundesland
mindestens 92% der durchschnittlichen Finanzkraft
erhält.
- Länderfinanzausgleich im engeren Sinne:
Finanzkräftige
Bundesländer zahlen an die schwächeren solange, bis diese 95% der
durchschnittlichen Finanzkraft erreicht haben. Aber nicht alle Länder mit
einer Finanzkraftmeßzahl > 100 müssen zahlen: Länder bis
102% : zahlen nichts Länder zw. 102-110% : bis 70% des
Überhangs Länder über 110% : zahlen
voll
Holger Budelmann VWL III 20.12.1994 Seite 47
Nach der horizontale Finanzausgleich zwischen den Ländern
abgeschlossen ist, wird durch den vertikalen Finanzausgleich bei den schwachen
Ländern eine Finanzkraft von 98% des Durchschnitt erreicht. Dieses
geschieht vorallem durch Bundesergänzungszuweisungen.
1991 wurden insgesamt 8 Mrd. DM umverteilt, davon 3,5 Mrd. DM horizontal
und 4,5 Mrd. DM vertikal.
4.3. Finanzausgleich nach der deutschen Vereinigung
Im Einigungsvertrag wurde festgelegt, daß bis 1994 im Westen und Im
Osten getrennt ein Länderfinanzausgleich stattfinden sollte. Ab 1995
sollte, dann ein gemeinsamer Ausgleich stattfinden. Dem Osten wurde vorallen
durch einen massiven vertikalen Finanzausgleich Geld zugeführt.
Diese Vereinbarung kann aber nicht eingehalten werden, weil die
ostdeutschen Bundesländer viel zu finanzschwach sind, so daß alle
westlichen (auch die jetzt Geld bekommen) hätten zahlen müssen.
Ausgehend von o.g. Problem wurde 1993 eine Reform des Ausgleichs
beschlossen. Die Reform soll 1995 in Kraft treten. Die neuen Bestimmungen sind
im “Gesetz zur Umsetzung des Föderalen
Konsolidierungsprogramms” festgelegt.
siehe dazu: Kopie mit gleicher Aufschrift.
Holger Budelmann VWL III 10.01.1995 Seite 48
Arbeitsmarktpolitik
1) Problemstellung
In der ökonomischen Theorie werden in der Regel drei verschiedene
Märkte behandelt:
1) Gütermarkt
2) Geldmarkt
3) ARBEITSMARKT
Jedoch wird der Arbeitsmarkt in den verschiedenen ökonomischen
Theorien stark vernachlässigt.
Deshalb hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten eine eigene
Arbeitsmarkttheorie entwickelt. Deren Grundaussage ist, daß sich die
Arbeitslosigkeit von einem konjunkturellen Problem zu einem strukturellen
Problem entwickelt.
Jede Rezession hinterläßt
einen größeren “Sockel”
von Arbeitslosen, was der
erste Grund für die Heraus-
bildung einer eigenen
Arbeitsmarkttheorie ist.
Der zweite Grund ist, daß
die Beschäftigung nicht nur
von Lohn und Güternachfrage sondern auch von strukturellen
Determinanten abhängt.
Folgende Zahlen belegen die Vergrößerung des
Arbeitslosensockels:
Aufschwungperioden: Anzahl Arbeitslose
1968-1973 260.000
1976-1980 970.000
1983-1989 2.224.000
Die Zahlen zeigen, daß jede Rezession eine größere Zahl
von Arbeitslosen hinterlassen hat, die im folgenden Boom nicht abgebaut werden
konnte.
Holger Budelmann VWL III 10.01.1995 Seite 49
2) Gesamtwirtschaftliche Arbeitsmarktpolitik
2.1. Gesamtwirtschaftliche Bestimmungsgründe
Was sind die Determinanten des Angebots und der Nachfrage an
Arbeit?
|
Angebot:
|
Nachfrage:
|
|
1) demografische Entwicklung (Bevölkerungs-
entwicklung)
Erwerbsfähiges Alter: 15-65 Jahre
2) Erwerbsqoute
(Teil der Bevölkerung, der einer Arbeit
nachgeht oder eine Arbeit sucht)
3) Zu- oder Abwanderungsquote
|
1) Umfang der Produktion
2) Produktivität
3) Arbeitszeitverkürzung
oder Arbeitszeitverlängerung
(1) A = f(Y,Pro)
(2) A = Y / Pro
(3) Pro = Y / A = f(z,pro)
(4) Pro = z * pro
(5) A = Y / z * pro
(6) wA = wY - wt - wpro
|
|
|
2.2. Arbeitszeitverkürzung
Die Arbeitszeitverkürzung stellt zur Zeit eines der wichtigsten Mittel
der Arbeitsmarktpolitik dar. Sie kann entweder an der Wochenarbeitszeit oder an
der Lebensarbeitszeit ansetzen. Andere Möglichkeiten sind Kurzarbeit oder
Teilzeitarbeit.
Die Gewerkschaften stehen der Arbeitszeitverkürzung positiv
gegenüber, weil sie sich durch sie eine Sicherung der bestehenden
Arbeitsplätze sowie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
erhofft.
Die Arbeitgeber hingegen stehen der Arbeitszeitverkürzung kritisch
gegenüber, weil sie eine Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit
befürchten, weil eine Arbeitszeitverkürzung natürlich immer mit
einer Steigerung der Kosten verbunden ist, es sei denn, es wird eine
Arbeitszeitverkürzung ohne vollen Lohnausgleich vereinbart. (Wie es jetzt
bei VW in Wolfsburg geschehen ist.)
3) Arbeitsmarktpolitik im engeren Sinne (“aktive
Arbeitsmarktpolitik”)
3.1. Grundgedanken
1) Es gibt strukturelle Probleme
2) Arbeitsmarktpolitik soll strukturelle Probleme vorbeugend
behandeln
3) Erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik bringt dem Staat finanzielle Vorteile,
weil geringere Unter-
stützungen zu zahlen sind.
Holger Budelmann VWL III 10.01.1995 Seite 50
3.2. Strukturelle Beschäftigungsrisiken und
Problemgruppen
- Segmentierung des Arbeitsmarkts -
3.2.1. Besondere Beschäftigungsrisiken sozialer
Gruppen
Eine Segmentierung erfolgt nach:
1) berufsspezifische Markmale
2) Geschlecht
3) Nationalität
4) Gesundheitliche Beeinträchtigung
5) Alter
3.2.2. Problemgruppen der Arbeitslosigkeit
1) ältere Arbeitnehmer
2) gesundheitlich Beeinträchtige
3) ohne Berufsausbildung
Es wird unterschieden nach:
1) Zugangsrisiko
2) Verbleiberisiko
3) Wiederbeschäftigungsqoute
Der Anteil der Arbeitslosen, der aus der Arbeitslosigkeit heraus wieder
eine Beschäftigung gefunden hat.
3.2.3. Regionale Ungleichverteilungen des
Beschäftigungsrisikos
Die Höhe der Arbeitslosenquote ist in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich hoch. Sie differenziert sich sogar noch in den Kreisen und
Gemeinden. Die Folge dieser Ungleichverteilung ist, daß die einzelnen
Gebiete und deren Haushalte unterschiedlich stark durch die Arbeitslosigkeit
belastet werden.
3.3. Rechtliche Grundlagen und Instrumente der
Arbeitsmarktpolitik
3.3.1. Arbeitsförderungsgesetz
- Wurde 1969 beschlossen und löste das alte Arbeitsgesetz von 1927
ab.
- Gewährung von Unterstützung im Falle der
Arbeitslosigkeit
(kompensatorische Wirkung)
- Gebot der “aktiven Arbeitsmarktspolitik”
- Glättung der strukturellen Diskrepanzen
- Aktivierung der Arbeitsreserven
Holger Budelmann VWL III 10.01.1995 Seite 51
3.3.2. Instrumente der Arbeitsförderung
1) Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung
(FuU)
- während der Dauer der Maßnahme wird ein Unterhaltsgeld in
Höhe des Arbeitslosen-
geldes gezahlt.
2) Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM)
- Zuschüsse für befristete Arbeitsverhältnisse mit
öffentlichem Interesse. Es handelt sich
um zusätzliche Arbeiten, die sonst nicht gemacht worden
wären.
3) Kurzarbeitergeld (KuG)
- die Bundesanstalt für Arbeit kann bei einem vermutlich
vorübergehenden
Arbeitsausfall eines Betriebs ein Überbrückungsgeld
zahlen.
Dauer: bis 6 Monate neu: strukturelle Kurzarbeit: bis 24
Monate
Entlastungsquote:
Anzahl Arbeitslose: 2,5 Mio.
Anzahl Teilnehmer Maßnahmen: 0,5 Mio.
Summe: 3,0 Mio.
⇒ 0,5 / 3,0 = 1/6
Entlastungsquote
Arbeitspolitische Maßnahmen wie ABM, Kurzarbeit und FuU entlasten
jedoch nur kurzfristig den Arbeitsmarkt. Sie werden überwiegend aus Mitteln
der Bundesanstalt für Arbeit finanziert. Diese Anstalt ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts und untersteht dem
Bundessozialministerium
3.4. Kommunale und regionale Arbeitsmarktpolitik
- Der zweite Arbeitsmarkt -
Grundidee: Mit Mitteln der Kommune Arbeit statt Arbeitslosigkeit
finanzieren.
Träger der Kosten der Arbeitslosigkeit: (Zahlen: Basis Bremen
1989)
Bundesanstalt für Arbeit 33,1%
Bund 27,6%
Länder 10,7%
Gemeinden 7,0%
Rentenversicherung 16,1%
Krankenversicherung 5,5%
Vier Anforderungen an regionale arbeitspolitische
Maßnahmen:
1) Differenzierte lokale Arbeitsmarktberichterstattung
2) Koordination aller an so einer Politik beteiligten
3) basieren auf integrierten Entwicklungskonzepten
4) Aufbau einer integrierten Trägerstruktur
Holger Budelmann VWL III 10.01.1995 Seite 52
3.5. Arbeitsmarktpolitik durch Deregulierung?
- Veränderung von Bestimmungen
- Ladenschlußgesetz
- Sicherheitsbestimmungen
- Nachtarbeit usw.
Frage: Werden durch solche Deregulierungen wirklich neue Arbeitsplätze
geschaffen?
4) Arbeitsmarktpolitik in Ostdeutschland
4.1. Dimensionen des Problems
1989 gab es in der alten DDR ca. 9 Mio. Beschäftigte. 1994 gab es in
den neuen Bundesländern nur noch ca. 5.5 Mio. Beschäftigte. In nur
fünf Jahren sind also ca. 1/3 aller Arbeitsplätze
verschwunden.
4.2. Arbeitsmarktpolitik in neuen Dimensionen
Die nach der Wiedervereinigung begonnenen Maßnahmen mußten
länger als geplant durchgeführt werden. Einzelne Maßnahmen
waren:
1) Vorruhestand
2) Kurzarbeit (vorallem die neue “Strukturelle
Kurzarbeit”)
3) leichterer Zugang zu Fortbildung und Umschulung
4) viele Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
4.3. Neue Qualität von Arbeitsmarktpolitik
- Beschäftigungsgesellschaften -
Ihre Aufgabe ist:
1) Erhaltung der regionalen Qualifikation (Facharbeiter sollen nicht
abwandern)
2) Stabilisierung der Region
3) Innovationen vorantreiben
4) Regionale Wirtschaftsförderung
Holger Budelmann VWL III 17.01.1995 Seite 53
Umweltorientierte Wirtschaftspolitik - ökologischer
Umbau
1) Problemstellung
In den klassischen Wirtschaftstheorien von Smith und Ricardo wurde die
Umwelt als freies Gut angesehen, für das kein Geld zu bezahlen war, also
keinen Preis hatte.
Umweltprobleme wurden erst thematisiert, als die zunehmende
Industrialisierung schon sehr weit vorangeschritten war.
1.1. Wachstumszwang und Umweltzerstörung
- Erschöpfung der Umwelt
- Belastung der Umwelt
durch die kapitalistische Produktionsweise schreitet, wegen des einbauten
Zwang zum
Wachstum immer weiter voran. Der Wachstumszwang erklärt sich aus der
konkurenz
bedingten Notwendigkeit, Gewinne zu akkumulieren und in neue,
zusätzliche Produk-
tionsmöglichkeiten zu investieren.
1.2. Systematik der Umweltzerstörung
- Umweltrisiken durch kapitalistische Produktion.
Keiner kann heute sagen, welche Folgen eine heute verursachte Verschmutzung in
späterer Zeit mit sich bringen wird.
- Irreversibilitäten der Umweltzerstörung
(zum Teil) unbekannt. Keiner kann genau sagen, welche Umweltschäden behoben
werden können und welche nicht.
Beide o.g. Punkte sind die Ansatzpunkte für eine umweltorientierte
Wirtschaftspolitik.
2) Systematik und Prinzipien einer umweltorientierten
Wirtschaftspolitik
2.1. Nachsorgende Umweltpolitik
Die nachsorgende Umweltpolitik versucht Umweltschäden nach ihrer
Verursachung zu bekämpfen. Dabei gibt es zwei Probleme:
1. Problem
- Kosten für die Entsorgung nehmen mit
steigendem Wachstum zu
- Eine höhere Steigerung der defensiven
Ausgaben (Ausgaben für Nachsorge) als die Steigerung des BSP führt zu
einem Wohlstandsverlust. ⇒ vgl.
“Leerlaufeffekt” (VWL I)
2. Problem
- Der Fortschritt der Umweltzerstörung ist
unbekannt.
- Die noch in der Zukunft liegenden Folgen der
Umweltzerstörung sind unbekannt.
⇒
“Bremsspureffekt”
Holger Budelmann VWL III 17.01.1995 Seite 54
2.2. Vorsorgende Umweltpolitik
Unter vorsorgende Umweltpolitik versteht man alle Maßnahmen, die
darauf abzielen, eine Verschmutzung der Umwelt zu vermeiden. Einzelne
Maßnahmen sind:
- Produktionsergänzung (End of the pipe -
Prinzip)
z.B. Einbau von Filtern in bestehenden Anlagen
- Produktionsumstellung
z.B. auf energiesparende
/ umweltschonende Verfahren
- Umstellung der individuellen und
gesellschaftlichen Konsumtion
z.B. Wärmedämmung im Wohnungsbau /
andere Verkehrssysteme
- Umstellung der Reproduktion (ökologischer
Umbau)
Umbau des Wirtschaftsprozesses selber, nicht nur der Produktion,
sondern auch der Konsumtion
2.3. Verursacherprinzip - Gemeinkostenprinzip
Verursacherprinzip:
Kosten der Umweltbelastung (Reparaturkosten) sollen vom Verursacher
getragen werden. Das funktioniert gut bei der Müllentsorgung, in anderen
Bereichen konnte das Verursacherprinzip noch nicht richtig durchgesetzt werden.
Ziel ist es, das Verursacherprinzip zur Hauptfinanzquelle für die
Beseitigung von Umweltschäden zu machen.
Fehler und Probleme:
- Verursacher oft unbekannt oder einzeln nicht
greifbar
- Kosten der Umweltverschmutzung schlecht
monetär greifbar
- Frage, ob durch Zurechnung von
Umweltverschmutzung weitere Zerstörung vermieden werden
kann.
Dennoch:
Viele Umweltprobleme sind:
- leicht zuzuordnen
- monetär bewertbar
- reparierbar
Gemeinkostenprinzip:
Die Kosten der Umweltzerstörung und der vorbeugenden Maßnahmen
werden vom Staat getragen. Der Staat trägt auch die Kosten, für die
Alternativen, die notwendig sind, um vorbeugende Maßnahmen zu
realisieren.
⇒ Umweltschutz als öffentliche
Aufgabe
Holger Budelmann VWL III 17.01.1995 Seite 55
2.4. Nachhaltige Entwicklung als Leitbild der
Umweltpolitik
2.4.1. Ökologische Nachhaltigkeit (auch engere Variante
genannt)
Es gelten vier Prinzipien zum Umgang mit der Umwelt:
- Für erneuerbare Ressourcen gilt, daß die Abbaurate die
Regenerationsrate nicht übersteigen soll. (Beispiel: Forstwirtschaft)
- Für nicht erneuerbare Ressourcen gilt, daß der Abbau nur in dem
Maße zunehmen darf, wie diese Zunahme durch erneuerbare Ressourcen ersetzt
werden kann.
- Emissionen dürfen nur in dem Maße abgegeben werden, wie sie auch
abgebaut werden können.
- Intensivere Risikovorsorge sollte getroffen werden.
⇒ Risiko- und
Folgeforschung
Frage: Welche Folgen hätte die Durchsetzung der ökologischen
Nachhaltigkeit auf das Wirtschaften als solches?
Die Antwort dieser Frage führt zu der sog. “weiteren
Fassung” der Nachhaltigkeit:
2.4.2. Nachhaltigkeit in weiterem Sinne
Bei diesem Konzept wird nicht nur die ökologische Tragfähigkeit
gefordert, sondern auch die:
- ökonomische Tragfähigkeit (keine
Unterversorgung als Folge)
- soziale Tragfähigkeit (Verteilung soll
gerechter werden)
- politische Tragfähigkeit (Entwicklung soll
in einem demokratisch strukturierten Rahmen durchgeführt werden.
⇒ demokratische
Willensbildung)
zusätzliche Kriterien:
- ökonomische und soziale Chancen sollen
interregional und intertemporal ausgeglichen sein.
- Reproduktion soll mit gesellschaftlicher
Demokratie vereinbar sein.
Frage: Ist die ökologische Nachhaltigkeit ein Vorteil oder ein
Nachteil für das wirtschaftliche Wachstum (bzw.
Wettbewerbsfähigkeit).
Position:
- Mit fortschreitendem Wirtschaftswachstum ist die
ökologische Nachhaltigkeit nicht vereinbar.
(⇒ Club of Rome - Bericht von
1972)
Gegenposition:
- Mit fortschreitender Entwicklung der
Bevölkerungszahl ist ökologische Nachhaltigkeit nur mit steigendem
Wirtschaftswachstum möglich. (insbesondere
Know-How-Wachstum)
(⇒
Weltbank)
Holger Budelmann VWL III 17.01.1995 Seite 56
3) Instrumente umweltorientierter Wirtschaftspolitik
3.1. Information und politische Zielsetzung
- Versuch eine ökologische Gesamtrechnung zu
erstellen
- Gremien und Kommissionen zur Berichterstattung
sollten vorhanden sein
- Bundessachverständigenrat zur
Begutachtung der Umweltlage
liefert unregelmäßig Berichte ab
- Umweltbundesamt
liefert regelmäßig einen Bericht ab
- Diskussion über den Status des
Umweltschutzes
- Umweltschutz im Grundgesetz
verankern?
⇒ Umweltschutz als
Staatsziel?
3.2. Administrative Instrumente
Verbote:
- Herstellungsverbote
- Verwendungsverbote (auch Verwendungsverbote
einzelner Komponenten)
Auflagen:
- Vorschreiben von Bedingungen
-
Emissionsgrenzen
- Produktion selber (z.B. AKWs immer nach neusten Stand bauen)
⇒ Grundlage:
Bundesimmessionsschutzgesetz von 1976 (novelliert 1986)
⇒ daraus abgeleitet:
TA-Luft [1]
Vorteile von Auflagen:
- klar erkennbar
- durchsetzbar
- reaktionssicher
Nachteil:
- Auflagen sind keine Marktparameter sondern
Rahmenbedingungen
⇒ In den
letzten Jahren wurde versucht, Umweltpolitik marktwirtschaftlicher
zu gestalten.
Sonderform: Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anwendung auf alle größeren
öffentlichen und privaten Anlagen
- Anlagen müssen genehmigt
werden
Holger Budelmann VWL III 17.01.1995 Seite
57
3.3. Wirtschaftliche Anreize bzw. Sanktionen
Diese Anreize sollen die Wirtschaftssubjekte dazu bewegen, sich innerhalb
der gesetzlichen Umweltrahmenbedingungen zu bewegen.
- Kosten der Umweltzerstörung
internalisieren[2]
- konformes Verhalten soll erzeugt
werden
3.3.1. Umweltabgaben
Beim Umweltabgabenmodell sollen die Verursacher von Umweltverschmutzung
durch Zahlung einer Abgabe dazu bewegt werden, ihre Umweltbelastung
einzuschränken oder einzustellen.
Probleme mit Umweltabgaben:
- Zahlungsbereitschaft ist
ungleichmäßig
⇒ Gefahr sozialer
Diskriminierung
- Gefahr, daß Umweltabgaben zur
Staatseinnahmeverbesserung degenerieren
Der beste Umweltschutz ist dann erreicht, wenn die Summe der Abgaben = 0
ist, weil sich dann alle Subjekte so verhalten, daß keine Umweltabgaben
mehr gezahlt werden müssen. Der Zweck von Umweltabgaben sollte die Lenkung
des Verhaltens und nicht Finanzierung sein.
3.3.2. Umweltlizenzen (Referat)
Definition und Funktionsweise:
Umweltlizenzen sind verbriefte “Verschmmutzungsrechte” an der
Umwelt, die auf einem offenem Markt (Börse) gehandelt werden.
Grenzvermeidungskosten:
Produzenten werden solange Lizenzen nachfragen, bis die
Grenzvermeidungskosten erreicht sind, danach werden sie die Umweltbelastung
verringern.
Ökologische Anforderungen und Probleme:
- regional konzentrierte Umweltgefährdung
- zeitliche, räumliche und sachliche
Äquivalenz der Umweltlizenzen
- unterschiedliche Auswirkungen auf die Umwelt der
gesamtzugelassenen Emissionsmenge, wenn diese in Teilmengen auftritt.
- Stör- und Unfälle
(Schadstoffausstoß über Lizenzmenge hinaus)
Holger Budelmann VWL III 17.01.1995 Seite 58
Ökonomische Anforderungen und Probleme:
- Wettbewerbsverzerrungen
- Einschränkungen der
Lizenzmarktteilnehmer
- Ungerechtigkeiten bei der Erstverteilung
- ausreichende und wirtschaftliche
Verfügbarkeit von Lizenzen
- benötigte Menge an Umweltlizenzen
- zweckmäßige
Stückelung
Rechtliche und administrative Anforderungen und Probleme:
- Bestimmung eines konkreten
Umweltbelastungsziels
- Ermittlung der bestehenden Belastungsstrukturen
bei einer kostenlosen Erstverteilung
- Überwachung und Einhaltung der
zulässigen Belastung
- Abstimmungsprobleme durch
Kompetenzüberschreitungen
- Schaffung einer für den Lizenzhandel
zuständigen Institution
Politische Anforderungen und Probleme:
- Umweltlizenzen als
“Ablaßhandel”
- Mehrbelastung für die Unternehmen
- Umsetzungsängste in der Umweltpolitik und
den Verwaltungen
Vorzüge von Umweltlizenzen:
- Sicherstellung der gewinnmaximierenden
Umweltlizenz
- Umweltqualität ist beeinflußbar
- marktwirtschaftlich konforme Lösung
- Minimierung der
Umstellungskosten
Nachteile von Umweltlizenzen:
- hoher bürokratischer Aufwand zur
Überwachung, daß keine unlizenzierten Emissionen freigesetzt
werden.
- große und finanzstarke Unternehmen sind im
Vorteil (ihnen fällt der Erwerb von Umweltlizenzen
leichter)
Subventionen:
- Gegenstück zu Abgaben / Belohnung für
Umweltschonung
z.B. durch Sonderabschreibungen für
umweltfreundliche Entwicklungen
Staatliche Schaffung von ökologisch verträglicher
Infrastruktur:
- z.B. gutes ÖPNV-System oder schonende
Müllentsorgung
4) Ebenen umweltorientierter Wirtschaftspolitik
- Umweltschutz im Betrieb: Umwelt Controlling
- Kommunale Umweltschutzpolitik
- Zentralstaatliche Umweltschutzpolitik
- Internationale Umweltschutzpolitk
- Neues Modell von Politik: Konsens und Kooperation
statt Recht und Geld
Holger Budelmann VWL III 17.01.1995 Seite 59
5) Ansätze integrierter Umweltpolitik
- Rückwirkung auf die Wirtschaft beachten
- Umweltpolitik soll nicht Instrumente und deren Rückwirkung gucken,
sondern auf
gesamte Sektoren.
5.1. ökologische Steuerreform (DIW-Modell)
Frage: Wie würde eine Energiesteuer als Lenkungssteuer auf die
Gesamtwirtschaft wirken?
1. Hauptelement:
stetig steigende Energiesteuer (auf Kohle, Öl,
Elektrizität)
- Erhebung auf Energiegehalt
Sonne, Wind, Wasserkraft bleiben steuerfrei
2. Hauptelement:
Das Aufkommen der Energiesteuer soll an die Unternehmen zurückgegeben
werden,
durch eine Senkung der Lohnkosten (Senkung des Arbeitgeberanteils an der
Sozialver-
sicherung)
Private Haushalte sollen durch eine Verringerung der Mehrwertsteuer in
Höhe der Energiesteuer entlastet werden. (Haken: MwSt.
Europasache)
5.2. Ansatzpunkt Kraftverkehr
Ausgangspunkte:
- Verkehr wächst schneller als das
Bruttosozialprodukt
- verkersverursachte Emissionen
beeinträchtigen die Lebensqualität negativ
- Pkws und Lkws führen durch ihre Produktion
und Entsorgung zu zusätzlicher Umweltbelastung
Fazit:
- Es besteht ökologischer Handlungsbedarf
für Regulierungen des Straßenverkehrs
Drei Ansatzpunkte:
- Verminderung / Vermeidung
- Verlagerung
- Verbesserung der verbleibenden Emissionen
Problem: Was geschieht mit der Autoindustrie?
Von der Autoindustrie hängen:
- direkt 700.000
- indirekt 1.200.000 und
- inkl. Händler und
Werkstätten 1.700.000
Arbeitsplätze ab.
Also ist durch ökologische Integration ein Abbau von
Arbeitsplätzen möglich.
Holger Budelmann VWL III 24.01.1995 Seite 60
Wirtschaftspolitik in der EU
1) Problemstellung
1.1. Stufen der wirtschaftlichen Integration
Integration bedeutet die Koordination und das Zusammenlegen von
verschiedenen Volkswirtschaften. In der Integrationstheorie gibt es fünf
Stufen der Integration.
Stufen der Integration:
1. Freihandelszone
2. Zollunion
3. gemeinsamer Markt
- Niederlassungsfreiheit
- Warenverkehr ist frei
- Dienstleistungsverkehr ist frei
- Kapitalverkehr ist frei
4. Wirtschafts- und Währungsunion
5. Totalintegration
1.2. Historische Entwicklung der EU:
1952: Montanunion (EKGS)
1957: EWG und EURATOM
Die Gründung der beiden o.g. Sachen war weniger wirtschaftlich sondern
mehr politisch motiviert. Aufgrund der schlechten Kriegserfahrung wollte man die
wichtigen Rüstungsindustrien (Kohle, Eisen, Stahl) unter internationaler
Kontrolle haben. Weiter sorgte der Beginn des kalten Krieges für ein
“Zusammenrücken” der europäischen Staaten. Auch wollte man
durch den Zusammenschluß ein Gegengewicht zu den USA bilden, die zu dieser
Zeit die absolute wirtschaftliche und politische Vormachtstellung inne
hatten.
1965: Fusionsvertrag (drei Institutionen / einheitliche Leitung)
1986: EEA (Einheitliche Europäische Akte)
- Termin zur Herstellung des Binnenmarkts festgelegt
1991: Maastricht-Vertrag
- Februar 1992 unterschrieben
- November 1993 in Kraft getreten
Erweiterungen der EG / EU:
1973: Großbritannien, Irland und Dänemark
1981: Griechenland
1986: Spanien und Portugal
1990: 5 neue Bundesländer der BRD
1995: Finnland, Schweden und Österreich
Holger Budelmann VWL III 24.01.1995 Seite 61
Wie mißt man die Dichte der Integration?
Sie kann gemessen werden mit der
“Intra-EG-Handelsquote”:
AHEG
AH = Intra-EG-Handelsquote AH = Außenhandel
Je höher die Quote ist, desto mehr Handel findet zwischen den
einzelnen EU-Mitgliedsländern statt.
1957: 37%
1970: 50,5%
1980: 51%
1992: 62% An dem Anstieg der Kurve kann man sehen, daß die
Integration auf dem gemeinsamen Markt zunimmt.
1.3. Institutionen der EU
Nach der “Tempeltheorie” ruht das “Dach” der EU auf
drei Säulen:
1. Säule: EG
2. Säule: GASP (Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik)
3. Säule: Kooperation in der Innen- und Rechtspolitik
Die EU hat einen “supranationalen Charakter”.
Organe der EU:
- Ministerrat
- Kommission
- europ. Parlament
usw.
2) Hauptprojekt 1: Europäischer Binnenmarkt
2.1. Wirtschaftspolitische Weichenstellung / Das Weißbuch zur
Vollendung des Binnenmarkts
Dieses Weißbuch wurde 1985 vom damaligen Vorsitzenden der Kommission
Jack Delore vorgelegt. Warum?
Weil der Binnenmarkt bis dato nur für Warenverkehr galt und nicht
für:
1) Dienstleistungen, Kapitalverkehr und Niederlassungsfreiheit
2) “nicht-tarifäre Handelshemnisse” (NTB)
- physikalische Barrerie (Grenzen)
- fiskalische Barrerie (Steuern)
- technische Barrerie (z.B. unterschiedliche Produktnormen)
Zwei Möglichkeiten NTBs zu beseitigen:
1) einheitliche Zulassungsbestimmungen (Harmonisierung) von
Produkten
2) Strategie der gegenseitigen Anerkennung
Holger Budelmann VWL III 24.01.1995 Seite 62
2.2. Der Cechini-Bericht
Dieser Bericht erklärt mit einer mikroökonomischen Wirkungskette
die Wirkung der zunehmenden Integration auf die Unternehmen, die es leichter
haben sollen, wenn es in ganz Europa einheitliche Bestimmungen und vorallem
keine Grenzen mehr gibt.
Die Makrowirkung besteht in der Ankurbelung des Wachstums. Ein Haken dieses
Modells ist, daß es mit einem Modell der vollständigen Konkurrenz
argumentiert, das in der Realität so nicht vorhanden ist.
⇒ nach der Vollendung des Binnenmarkt
stieg die Zahl der Fusionen rapide an.
3) Hauptprojekt 2: Währungsunion
Währungsunion bedeutet:
1) unwiderrufliche Fixierung der Wechselkurse, so daß keine
Schwankungen mehr
möglich sind.
2) Einheitliche Geldpolitik durch nur eine Zentralbank
Gründe für die Währungsunion:
1) Transaktions- und Informationskosten fallen weg
2) keine Spekulation mehr möglich
3) durch eine gemeinschaftliche Zentralbank wird eine großer
Integrationsschritt
gemacht
Der Zeitpunkt zur Einführung einer Währungsunion ist
umstritten:
Wann?
- Grundsteintheorie: Währungsunion soll Grundstein der Integration
sein.
⇒ Integrationsmotor
- Krönungstheorie: Währungsunion soll erst dann geschaffen
werden, wenn alle
anderen Stufen der Integration abgeschlossen sind.
heute erreicht: EWS (Europäisches Währungssystem)
Ein Währungssystem ist die Gesamtheit der Art und Weisen, wie die
einzelnen Währungen zueinander stehen. ⇒
System fester Wechselkurse : gleicht Nachfrage aus
unterschied dazu:
- System floatender Wechselkurse ⇒ wirkt
als Nachfragepuffer
Merkmale des EWS:
- Mitliedswährungen sind Blockfloater, d.h., daß es nach innen
feste Wechselkurse (Paritäten und Bandbreiten) gibt, aber nach
außen jede Währung frei floated
Elemente des EWS:
1. Paritätengitter:
Im EWS gibt es Paritäten und keine Punktfestlegungen, d.h., daß
jede Währung um 2.25% schwanken darf (bzw. einige 6%). Regelung bis
1992.
Seit 1992 beträgt die Bandbreite 15%, soll aber wieder gesenkt
werden.
Holger Budelmann VWL III 24.01.1995 Seite 63
2. unbegrenzte Interventionspflichten:
Schwankt eine Währung über die Bandbreite hinaus, muß die
jeweilige Zentralbank intervenieren um den Kurs zu stützen.
3. Beistands- und Kreditmechanismus
EFWZ: jedes Land muß 20% seiner Währungsreserven dem EFWZ
geben, der dann Ländern, die kurzfristig nicht zu Intervention in der Lage
sind, einen Kredit geben zu können.
4. Realignments
Anpassung der Paritäten (Währungen werten auf- oder ab)
5. ECU (European Currency Unit)
Imaginäre Währung, in der der Wert aller Währungen des
Systems ausgedrückt wird.
Drei Stufen der Währungsunion:
1. Kapitalverkehr wurde total freigegeben: 01.07.1990
2. nationale Wirtschaftspolitik wird enger koordiniert:
01.01.1994
⇒ Einrichtung des
“Europäischen Währungsinstituts” (EWI)
3. Übergang zur Währungsunion:
Folgende Konvergenzkriterien müssen erfüllt sein, damit ein Land
reif für die Währungsunion ist:
Fünf Konvergenzkriterien zum Beitritt zur
Währungsunion:
Erst wenn ein Land diese fünf Kriterien erfüllt hat, die im
“Maastricht-Vertrag” verein-
bart worden sind, kann es am Ende der 90er Jahre der Währungsunion
beitreten. Heute
erfüllt nur Luxemburg alle diese Kriterien.
1) Preisstabilität (Preisniveau darf nicht über 3% des
Durchschnitts der drei besten
liegen.)
2) Neuverschuldung (darf nicht > 3% des BSP sein)
3) Staatsverschuldung (muß < 60% des BSP sein)
4) langfristige Zinsen (dürfen nicht mehr als 2% über
Durchschnitt der drei besten
liegen.)
5) langfristige Stabilität des Wechselkurses.
Kritik: Konzeption der Preisstabilität wurde nicht “hart”
genug ausgelegt.
Holger Budelmann VWL III 24.01.1995 Seite 64
4) Das Problem des europäischen Zusammenhalts
(Kohäsion)
Wie verstärkt man die sozialökonomische Kohäsion?
- politische Mechanismen
- wirt.pol. Mechanismen
1) einheitliches Steuersystem
(oft mit Progression)
2) einheitliches System der sozialen Sicherung
- Rentenversicherung
- Krankenversicherung usw.
3) relativ hohes Niveau staatlicher Ausgaben für Infrastruktur und
öffentliche Güter.
Zwar weisen alle EU-Länder diese Merkmale auf, aber die EU als solches
verfügt über sie nicht, was ein großes wirt.pol. Problem
ist.
EU-Regionalpolitik
Die EU versucht besonders arme und rückständige Regionen zu
unterstützen. Zu diesem Zweck gibt es Strukturfonds:
- Regionalfond (EFRE)
- Sozialfond (ESF)
- Landwirtschaftsfond (EAGLF)
seit dem Maastricht-Vertrag gibt es auch einen
Kohäsionsfond.
(Vorlesungsmitschrift von Holger Budelmann, Veranstalter: Prof. Huffschmid,
Uni Bremen)
Wintersemester 94/95
[1] Technische Anleitung für
Luftbelastung
[2] internalisieren (nicht
internationalisieren): Zurechnen externer Effekte (Umweltzerstörung) und
deren sozialen Kosten zum Verursacher.
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