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Franchising als Distributionskonzept
FRANCHISING
ALS
DISTRIBUTIONSKONZEPT
Inhalt
I. Definition Franchising
II. Franchising Vertrag / Kündigung
III. Franchising Typen
IV. Beispiele für Franchising
V. Warum Franchising?
VI. Vor - und Nachteile von Franchising
VII. Fazit
Anlagen
Handout/ Arbeitsblatt/ Beispielfolien
I. Definition
Franchising
Definition des Deutschen Franchise - Verbandes e .V.:
"Franchising ist ein vertikal- kooperativ organisiertes Absatzsystem
rechtlich selbständiger Unternehmer auf der Basis eines vertraglich
geregelten Dauerschuldverhältnises.
Dieses System tritt am Markt einheitlich auf und wird geprägt durch
das arbeitsteilige Leistungsprogramm der Systempartner, sowie durch ein
Weisungs- und Kontrollsystem eines systemkonformen Verhaltens.
Das Leistungsprogramm des Franchisegebers ist das Franchise- Paket. Es
besteht aus einem Beschaffungs-, Absatz- und Organisations-konzept, dem
Nutzungsrecht an Schutzrechten, der Ausbildung des Franchisenehmers und der
Verpflichtung des Franchisegebers, den Franchisenehmer aktiv und laufend zu
unterstützen und das Konzept ständig weiterzuentwickeln.
Der Franchisenehmer ist im eigenen Namen und auf eigene Rechnung
tätig; er hat das Recht und die Pflicht das Franchise- Paket gegen Entgelt
zu nutzen. Als Leistungsbeitrag liefert er Arbeit, Kapital und
Information."
Es kooperieren also zwei rechtlich selbständige Unternehmen, die durch
einen sog. Franchise- Vertrag auf Dauer aneinander gebunden sind, in dem die
Rechte und Pflichten des Franchisegebers und des Franchisenehmers festgelegt
sind, um einen rechtlichen Rahmen für die Kooperation zu
schaffen.
II. Franchising- Vertrag /
Kündigung
Die Regelungen innerhalb eines Franchise- Vertrages sind zumeist viel
umfassender als die vertraglichen Regelungen bei anderen Systemen wie z. B. dem
Vertragshändler- System oder dem Markenvertriebs-system. Eine spezielle
gesetzliche Grundlage für Franchising- Verträge existiert
nicht.
Aufgrund des Vertrages erhält der Franchisenehmer gegen Zahlung eines
einmaligen Betrages und / oder laufender Beträge die Genehmi-gung, unter
genau festgelegten Bedingungen über bestimmte Rechte des Franchisegebers zu
verfügen.
Die Rechte, die Gegenstand des Vertrages sind, umfassen u. a.:
- Benutzung einer Marke oder eines
Firmennamens
- Erzeugung und/oder Vertrieb einer Ware bzw.
Warengruppe
- Anwendung eines Produktionsverfahrens oder
Rezeptur (z. B. für
Gerichte in Gaststätten)
- Nutzung eines bestimmten Absatzprogrammes
- Kündigung
Im Vertrag wird festgelegt, in welchem Umfang der Franchisegeber den
Franchisenehmer zu unterstützen hat.
Laut Franchising- Abteilung Mc Donald`s München werden die
Kündigungsbedingungen individuell festgelegt. Franchise- Verträge
werden meist auf mehrere Jahre fixiert, weshalb sie häufig mit einer Ehe
verglichen werden. Die Kündigung während der Vertragslaufzeit ist
meist Verhandlungssache. Ein Kündigungsrecht seiten des Franchisenehmers
reduziert sich häufig auf den Tod des Franchise-nehmers.
Nach der Struktur der Vertragspartner werden die Verträge in vier
verschiedene Kategorien unterschieden:
- zwischen Herstellern und Einzelhändlern
- zwischen Herstellern und Großhändlern
- zwischen Großhändlern und
Einzelhändlern
- Verträge, die Dienstleistungsbetriebe
einbeziehen
III. Franchising-
Typen
Man kann Franchising- Typen in drei Kategorien unterscheiden:
- Produkt- Franchising ⇒ Produktion
und Vertrieb
- Vertriebs- Franchising ⇒ Vertrieb
von Produkten
- Dienstleistungs- Franchising ⇒
Erbringen von Dienstleistungen
Die Grenzen zwischen den
einzelnen Typen sind fließend.
So werden z.B. im Restaurantbereich, alle genannten Typen in
unter-schiedlicher Ausprägung angewendet.
Es gibt noch weitere Formen, die sich von den genannten Grundformen
unterscheiden oder diese ergänzen:
- Shop- in- Shop
Franchising:
⇒ z. B. Schmuckabteilung
bei Karstadt
- Investitions-Franchising:
⇒ die Investitionssumme für den
Franchisenehmer ist sehr hoch, der Investor arbeitet bei dieser Form oftmals
nicht selbst im Unternehmen, sondern setzt einen Geschäftsführer ein.
Häufig besitzt ein solcher Franchisenehmer mehrere Betriebe. Diese Form
findet man vornehmlich im Gastronomiegewerbe z. B. Mc Donald`s oder Holiday
Inn.
IV. Beispiele für
Franchising
Rund 24.000 Betriebe arbeiten in Deutschland mit der Geschäftsidee
eines der insgesamt 560 Franchise- Systeme. Diese beschäftigten 1996 rund
250.000 Mitarbeiter und setzten gut 25 Mrd Mark um. Tendenz steigend.
Größte Zuwächse verbuchen das Handwerk und vor allem der
Dienstleistungssektor (siehe Folie: Wachstumsentwicklung)
Unter den "TOP- 20" Franchisegebern in Deutschland befindet sich nur ein
gastronomischer Betrieb: Mc. Donald’s Deutschland. Von insgesamt 743
Restaurants werden 444 im Franchise- Verfahren betrieben. Die Tatsache,
daß weltweit etwa alle drei Stunden ein neues Restaurant eröffnet
wird, belegt, daß die Idee Erfolg hat.
V. Warum Franchising?
Die Idee, die in der Gründung des Franchise- Systems liegt
ist:
Beschaffung von Finanzmitteln und engagierter Arbeitskraft bei
gleich-zeitiger Minimierung des eigenen Risikos.
Bei zukünftigen Franchisegebern handelt es sich um auf Expansion
ausgerichtete Großunternehmen, deren Kreditrahmen limitiert ist. Damit
kann das Franchise als eine Art der Unternehmensfinanzierung betrachtet
werden.
Der Franchisegeber benötigt Kapital für die Weiterentwicklung
der Konzeption der eigenen Idee
Der Franchisenehmer partizipiert von einer bewährten Idee mit
unternehmerischer Unterstützung eines Großunternehmens
Der Kapitalbedarf des Franchisenehmers orientiert sich im Wesent-lichen am
Franchise- Konzept. Der Eigenkapitalbedarf bewegt sich, je nach Branche von ca.
DM 15.000 bis zu mehreren Millionen DM.
Für die Auswahl des Franchisenehmers und der Klärung der
Standort- frage (Analyse der Infrastruktur, Käuferpotential und
Umsatzprogno-sen) ist der Franchisegeber verantwortlich. Dadurch profitiert der
Franchisenehmer zusätzlich von einer unternehmerischen Basis, die ihm eine
fundierte Grundlage bietet, welche er aus eigenen Mitteln nur schwer erstellen
könnte.
Durch die langfristige Bindung ist eine beidseitige, kritische
Über-prüfung der Franchise- Parteien von essentieller
Bedeutung.
Die stetig steigende Zahl von Franchiseunternehmen in der Bundesrepublik
macht deutlich, daß Franchising einer der möglichen Wege aus der
Krise am Arbeitsmarkt ist. Insbesondere wegen der veränderten
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der zunehmen-den
Qualitätsanforderungen der Kunden stellt Franchising eine Chance für
die Schaffung von Arbeitsplätzen dar.
VII.
Fazit
Franchising verringert das Risiko der Selbständigkeit. Bei
eigen-ständiger Existenzgründung scheitern sechs von zehn
Existenzgründern in den ersten fünf Jahren, während unter
Franchisenehmern weniger als fünf Prozent im ersten Jahr
scheitern
Der Erfolg von Franchise- Systemen zeigt, daß Franchising eine
Alternative zur traditionellen Existenzgründung ist. Die
Einstiegs-voraussetzungen sind mit verhältnismäßig geringem
Wissen und Eigenkapital zu erfüllen. Die Chancen auf Erfolg sind hoch. Das
läßt darauf schließen, daß Franchising sich in der
Bundesrepublik auch weiterhin durchsetzen wird. Zunehmend werden auch
unseriöse Anbieter auf den Markt drängen, was die Erfolgsaussichten
verkleinern könnte. Aus diesem Grund sollten Franchising- Angebote auf
deren Entwicklungschancen und Seriosität überprüft werden.
Niemand sollte sich der Illusion hingeben, daß mit Franchising schnell und
mit wenig Aufwand viel Geld verdient werden kann.
Ein gutes Konzept und entsprechende Leistungsbereitschaft, mindern jedoch
das Risiko einer Existenzgründung. Darin liegt die große Chance von
Franchising: Eigenverantwortung kann erfolgreich praktiziert werden und neue
Perspektiven für den Arbeitsmarkt eröffnen.
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