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Todesstrafe
Referat zum Thema
Todesstrafe
Verfolgen wir die Geschichte, stoßen wir immer
wieder auf die Todesstrafe. In jeder Epoche
wurde aus verschiedensten Motiven mit der Todesstrafe
reagiert. Die Motive sind dabei sehr
weitläufig. Es wurde immer wieder hingerichtet. Im
Namen der Gerechtigkeit, im Namen der
Götter, im Namen des Volkes oder aus politischen
Gründen. Den später Hingerichteten
wurde in den meisten Fällen kein Prozeß zu
Teil, in dem Sie sich ordentlich verteidigen
hätten können. Die Urteile standen zumeist
schon vor der Verhandlung, wenn es überhaupt
eine gab, fest. So wurde es Zeit, daß endlich der
erste Versuch unternommen wurde ein
System zu etablieren.
In der "Caroliner Gerichtsordnung" oder "Peinliche
Gerichtsordnung (Constituto Criminalis)",
die 1532 von Karl V eingeführt wurde und auf der
"Babenbergischen Halsgerichtsordnung"
basierte, wurde der erste Versuch unternommen, eine
feste Einteilung zu schaffen um die
Bestrafung nach einer festen Ordnung vorzunehmen. Die
Bestrafungen, die vorgesehen
waren, galten als sehr hart. Die Todesstrafe (z.B. durch
Vierteilen ,durch Zerschneiden des
Leibes in vier Stücke, Zerstoßen der Glieder
durch das Rad, Ertränken, Lebendig begraben
und den Feuertod) war fester Bestandteil. Alles basierte
noch auf dem archaischen
Rechtsprinzip der Vergeltung "Talion (lat. Ie talionis)"
entsprechend dem biblischem "Auge
um Auge, Zahn um Zahn".
[archaisch = (gr. arche -> Anfang) Bezeichnung
für das Frühstadium einer vorklassischen
(alten) Stilepoche.]
Die Caroliner Gerichtsordnung galt in Österreich
bis 1768. Im diesem Jahrhundert wurden
auch die ersten Zweifel an der Todesstrafe gehegt. In
der Aufklärungsphase entstanden
unter "Becceria", dem "Sonnenfels" in Österreich
folgte, die ersten Zweifel.
[Becreria Cesare Bonesano: ital. Jurist und
Schriftsteller, der durch seine Schrift "Von den Verbrechen und Strafen (Dei
delitti e delle pene)`, die in 22 Sprechen übersetzt wurde bekannt geworden
ist (von Hommel 1778 ins Deutsche übersetzt).
Er bekämpfte darin die Tortur und die
Todesstrafe.]
[Sonnenfels Johann Freiherr: Österr.
Jurist. Er war der erste Jurist, der in Österreich auf strafrechtlichem
Gebiet die Ansichten der Aufklärung vertrat.)
(Quelle: Der große Brockhaus - Auflage
1934)
Dabei wurde das erste mal die Frage in den Raum
gestellt: "Hat der Staat das Recht, das Leben eines Menschen zu fordern? Ist
die Todesstrafe der geeignete Schutz gegen schwerste
Verbrechen?".
1787 wurde die Todesstrafe von Kaiser Joseph II
Österreich außer für "Verbrechen, bei denen mit dem Standrecht
verfahren werden mußte (Hinrichtung durch den Strang)" abgeschafft. 7
Jahre später wurde sie aber wieder für gewisse Verbrechen, zu denen
z.B. Hochverrat und Mord gehört, wieder eingeführt. In den Jahren 1874
bis 1918 wurden in Österreich 2786 Todesurteile ausgesprochen, von denen
auch 85 vollzogen wurden. 1919 wurde die Todesstrafe neuerlich für
"gewöhnliche Verbrechen" abgeschafft. Es wurde eine entsprechende
Bestimmung in der Bundesverfassung verankert. Mit dem Standrecht vom November
1933 kam es aber zur Wiedereinführung der Todesstrafe für schwere
Verbrechen wie Mord, ein Jahr später wurde das Gesetz erweitert, so
daß z.B. auch der Besitz von Sprengstoff als Kapitalverbrechen gewertet
wurde.
[Standrecht: in Kriegs- und Ausnahmezuständen
eintretendes Recht, bei dem militärische Standgerichte bestehende
Verbrechen und Vergehen in abgekürzten Verfahren aburteilen und
vollstrecken]
Es dauerte bis 1950; daß die Todesstrafe in einer
geheimen Sitzung vom Nationalrat mit 86 zu 64 Stimmen abgeschafft wurde. J~
wurde auch die Ausnahme Standrecht abgeschafft und somit die Todesstrafe
für jegliche Art der Verbrechen in Österreich abgeschaffen. Dies wurde
in Artikel 85 der Österr. Verfassung mit den Worten "Die Todesstrafe ist
abgeschafft" verankert. Die letzte Hinrichtung in Österreich fand am
24. März 1950 statt.
In folgenden Ländern Europas wurde die Todesstrafe
ebenfalls abgeschafft:
Portugal 1867
Niederlande 1870
Norwegen 1905
Schweden 1921
Island 1928
Dänemark 1930
Schweiz 1937
Italien 1944
Finnland 1949
Deutschland 1951
Großbritannien 1969
Spanien 1978
Frankreich 1981
So sehr sich die Menschen in jeder Beziehung
weiterentwickelt haben und neue Errungenschaften entdeckten, vertritt ein Teil
unserer Bevölkerung nach wie vor die Meinung, die Todesstrafe wäre
unbedingt erforderlich. Selbst eindeutige Fakten, die jegliches Argument sofort
als haltlos darstellen, werden ignoriert. Die Frage, die sich uns zu Beginn
gestellt hat: was ist eigentlich "Todesstrafe" für die in vielen Orte
plädiert wird? Wenn man die Geschichte betrachtet, wird immer nur der
Zusammenhang von Todesstrafe und Verbrechen erwähnt. Nun stellt sich aber
die Frage nach der Definition des Wortes Verbrechen. In welchem Umfang kann man
Verbrechen definieren? Ist es schon Verbrechen wenn ein Hungriger sein Essen
stiehlt, wenn er keine Möglichkeit hätte sonst zu überleben und
dafür hingerichtet wird? Ist es ein Verbrechen, wenn ein Mensch seine
eigene Meinung bildet und diese auch unabweichlich vertritt. Ist es ein
Verbrechen wenn ein Mensch nicht so vollkommen ist, als vielleicht ein anderer.
Wer kann mit Objektivität Unterschiede im` Leben
definieren?
"Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und
Sicherheit seiner Person." heißt es in Artikel 5 der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte von 1948. So gut sich dieses aber auch liest,
ist es dennoch auch nicht korrekt. Denn in Artikel 1 eben dieser Erklärung
heißt es schon "Abgesehen von der Vollstreckung eines Todesurteils, das
von einem Gericht im Falle eines durch Gesetz mit der Todesstrafe bedrohten
Verbrechens ausgesprochen worden ist, darf eine absichtliche Tötung nicht
vorgenommen werden."
(Quelle: Österr. Bundesverffassungsgesetze -
Reclam - Elfte Auflage Juni 1985).
Die Frage die sich dabei schon stellt - ab welchem
Zeitpunkt beginnt ein Mensch sein Menschsein zu verlieren?. Diese Frage gilt es
auch dann zu stellen, wenn man lesen muß, daß in Teilen unserer Erde
auch Menschen hingerichtet werden, deren einziger Fehler es ist, mit diversen
Behinderungen geboren worden zu sein. Ab welchem Kriterium beginnt ein Mensch in
solchen Ländern als Mensch anerkannt zu werden? Das wohl schlimmste
Beispiel dieser Klassifizierung war wohl die Judenverfolgung während des
NS-Regimes. Ein weiteres Thema sind die Inquisitionsprozeße die im
Namen der Kirche durchgeführt wurden. Menschen, die nicht genug Macht oder
Ansehen hatten, wurden als Ketzer hingerichtet. Dienten diese Hinrichtungen
nicht nur der Einschüchterung des Volkes und dem Zweck der Kirche, die
Machtposition zu sichern?
Heute wird die Todesstrafe noch immer in vielen Staaten
der Erde vollstreckt. Die Rechtfertigungen, die dafür immer wieder
verwendet werden, sind schon antiquiert. Immer wieder werden folgende
Gründe vorgebracht:
- Die Todesstrafe dient der Abschreckung
Dieses Argument wurde bereits vor
längerem durch Studien widerlegt. Keine Studie, keine wissenschaftliche
Statistik konnte dieses Argument je belegen. Im Gegensatz dazu belegen Studien
eindeutig, daß die meisten Länder, die die Todesstrafe abgeschafft
haben eine niedrigere Mord- und Mordversuchsrate haben als die Länder, in
denen diese Strafe noch praktiziert wird. Kriminologen sind sogar davon
überzeugt, daß Hinrichtungen Gewaltverbrechen fördern
können, da die Hemmschwelle vom Staat gebrochen wird, indem der Staat
selbst das Töten für sich billigt. Die Vorbildfunktion des Staates
geht dabei verloren. Als Beispiel kann man die US-Bundesstaaten Texas, Louisiana
und Florida anführen. In diesen Staaten werden die meisten Hinrichtungen
vollzogen - dabei haben diese Staaten auch die höchste
Rate an Gewaltverbrechen der Vereinigten Staaten. Da die
meisten Kapitalverbrechen in einer
enormen Streßsituation ausgeführt werden, ist
es auch nicht anzunehmen, daß der Täter in dieser Situation in der
Lage ist, Tat und daraus resultierende Konsequenzen gegeneinander
abzuwägen.
- Die Todesstrafe dient der Vergeltung.
Niemandem kann durch den Tod des
Täters geholfen werden. Es kann weder das Verbrechen gemindert noch
ungeschehen gemacht werden. Es werden bei den Anhängern der Todesstrafe nur
Rachegelüste befriedigt. Ist der Staat nicht verpflichtet solchen
Gelüsten überlegen gegenüber zu stehen? Wird nicht eher der
moralische Standpunkt des Staates in Frage gestellt?
- Wer tötet, hat sein leben selber verwirkt.
Mit der Verhängung der
Todesstrafe stellt sich der Staat auf das selbe Niveau das der Täter zur
Zeit der Ausübung der Tat hatte. Man muß sogar sagen, daß dem
Staat in diesem Fall noch mehr Schuld zukommt, da dieser ja den Tot in vollem
Bewußtsein anordnet. Weiters maßt sich der Staat eine Entscheidung
göttlicher Art an. Der Staat soll dem in ihm lebenden Volk ein angenehmes
Zusammenleben ermöglichen aber nicht über Tot oder Leben der
Bevölkerung entscheiden dürfen. Es gibt keinen Gesetzestext, der auf
dieser Einstellung basieren könnte. Ein Dieb hat ja auch nicht das Recht
auf Eigentum verwirkt. Stellt man nun folgende Faktoren gegenüber, wird man
zu einem erschütternden Ergebnis kommen müssen. Der Verurteilte
handelt in der Regel als Einzelperson, er leidet an einer psychischen
Erkrankung, hat Probleme mit Drogen, Alkohol oder ist fanatisch. Seine
Handlungen werden zumeist in einer enormen Streßsituation
durchgeführt, in der er dem Zufall des Geschehens mehr oder weniger
ausgeliefert ist. Seine Handlung ist sicher nicht befürwortbar oder
entschuldbar. Es ist auch unbestritten, daß eine Bestrafung notwendig ist.
Im Gegensatz aber zum Staat, in dem mehrere "normale" Menschen urteilen.
Völlig ruhig und bedacht zu Gericht sitzen und über das Schicksal des
Täters planen. Wie kann man einen Staat nennen der nach dem Kopf eines
vielleicht verwirrten oder kranken Menschen ruft, sich aber selber anmaßt,
mit ruhigem Gewissen über Leben und Tod zu entscheiden.
- Die Todesstrafe hält Terroristen von Attentaten
ab.
Dieses Argument ist insofern
nicht anwendbar, als Terroristen aus Überzeugung töten und sich von
nichts abschrecken lassen würden. Durch die Anwendung der Todesstrafe wird
sogar das Gegenteil bewirkt. Werden Terroristen hingerichtet, werden diese von
den Mitstreitern noch als Märtyrer angesehen. Nebenbei werden diverse
Racheanschläge durchgeführt, die den Verlust des Lebens Unbeteiligter
nach sich zieht.
- Die Todesstrafe ist die gerechte Strafe.
Die Todesstrafe wird immer wieder
zur Unterdrückung oppositioneller, rassischer. ethnischer, religiöser
und unterprivilegierter Gruppen benutzt. Eine Kommission hat z.B. im Auftrag des
Präsidenten der Vereinigten Staaten eine Untersuchung durchführen
lassen, deren Ergebnis folgendermaßen lautet: " Die Todesstrafe wird
überproportional oft für Arme, Schwarze oder AußenseiterInnen
der Gesellschaft verhängt." Weiters wurde durch Studien belegt das z.B. in
Florida vierzigmal mehr Schwarze zum Tode verurteilt werden als Weiße.
Wenn der Staat die Ermordung eines Menschen anordnet ist es nebenbei auch etwas
unverständlich, daß Mord etwas unrechtes darstellt. Die Härte
der Folter und der Todesstrafe rechtfertigt niemals deren Anwendung, geschweige
denn auch nur einen Gedanken an eine solche Rache. Durch die Todesstrafe wird
einem Delinquenten jegliche Möglichkeit einer Sühne
genommen.
- Die Todesstrafe ist die kostengünstigere
Variante.
Studien in verschiedenen
Amerikanischen Bundesstaaten haben dieses Argument eindeutig
widerlegt. Eine sehr detaillierte Studie der Duke
University aus dem Mai 1993 hat ergeben,
daß dem Staat North Carolina eine Exekution um
2.16 Millionen Dollar mehr kostet
als würde man den Täter
lebenslänglich in Haft behalten. Noch deutlicher wird
dieses
an der Berechnung von Professor Richard Moron
und Joseph Ellis anhand der Stadt New
York.
Es wurde berechnet, daß wenn man in New York
fünf Jahre lang mit der Todesstrafe
bestrafen würde, um die selben Kosten weitere 250
Polizeibeamte eingestellt werden könnten als
auch Gefängnisse für 6000 zu lebenslanger
Haft verurteilter Täter gebaut werden könnten.
7.) Die Todesstrafe ist humaner als die
lebenslängliche Haft.
Denkt man nur an die Zeit bis zur Vollstreckung der
Exekution, ist es human einem Menschen in einer Zelle mit der Größe
von 1,5 mal 2,4 Meter für Jahre ohne jegliche Perspektive auf den Tod
warten zu lassen? Jeden Tag nicht über das Getane, sondern über den
bevorstehenden Tod nachdenken zu lassen. Ihm jegliche Art der
Persönlichkeit zu nehmen? Faßt man dann auch noch die Prozedur der
Exekution in das Auge, muß man dieses Argument eindeutig als
lächerlich zurückweisen. Als Beispiel möchten wir z.B.
folgenden Gesetzestext aus dem Iran anführen :"Die Steine, die bei der
Steinigung verwendet werden, dürfen nicht so groß sein, daß die
Person, wenn sie von einem oder zwei Steinen getroffen wird, stirbt; sie
dürfen aber auch nicht so klein sein daß man sie nicht mehr als
Steine bezeichnen kann." Nach erfolgter "Steinigung" werden die Köpfe noch
mit Schaufeln zerschmettert um den erfolgten Tod sicherzustellen. Nebenbei wird
in diesem Zusammenhang aber auch immer erwähnt, daß es ja vielleicht
auch für den Verurteilten besser sei "kurz und schmerzlos" gerichtet zu
werden als den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen zu müssen.
Tatsächlich hat es auch schon Fälle gegeben, in denen zu lebenslanger
Haft Verurteilte für sich die Todesstrafe forderten. Nun ist in so einem
Falle zu erwägen, daß diese Aussprüche, für die dann in den
Kreisen der Anhänger geworben wird, in einer Zeit ausgesprochen wird als
der Täter gerade verurteilt wurde und noch keine Zeit hatte, neue
Perspektiven für sich zu entwickeln. Liest man die Methoden, wie
hingerichtet wird, ist die Frage, ob es human sei sicher mit "NEIN" zu
beantworten.
Die Hinrichtung wird heute auf folgende Arten
vollzogen:
7.1.) Der elektrische Stuhl
Die Hinrichtung durch den elektrischen Stuhl wurde 1888
in den USA mit der Begründung,
sie sei humaner als der Tod durch den Strang
eingeführt. Die Methode ist folgende: nach
dem das Opfer auf einen eigens gebauten Stuhl gefesselt
wurde, werden an Kopf und
Beinen des Delinquenten auf zuvor rasierten Stellen
Elektroden befestigt. Dann werden kurz
Stromstöße mit ca. 2000 Volt
durchgeführt. Der Tod sollte durch einen Herzstillstand
eintreten. Obwohl bereits nach dem ersten
Stromstoß Bewußtlosigkeit eintreten sollte,
geschieht
es immer wieder, daß dies nicht der Fall
ist.
7.2.) Die Gaskammer
Dabei wird der Delinquent in einer luftdichten Kammer
auf einen Stuhl geschnallt. Durch ein
auf der Brust befestigtes Stethoskop, das in einen
benachbarten Raum geleitet ist, kann ein
anwesender Mediziner den Tod feststellen. Während
der Exekution wird Zyanid -Gas in die
Kammer geleitet, das sofort beim Einatmen die Bildung
von Atemenzymen hemmt und
dadurch die Sauerstoffzufuhr unterbricht. Unter
Umständen tritt sofortige Bewußtlosigkeit
ein. Versucht der Verurteilte jedoch durch Anhalten der
Luft sein Leben zu verlängern können lebenswichtige Organe
weiterfunktionieren und der Verurteilte muß unsagbare
Qualen
durchleiden.
7.3.) Der Galgen
Dem Hinrichtungsopfer wird eine Schlinge um den Hals
gelegt. Es stirbt infolge des Drucks,
den der Strang beim Fall des Körpers bewirkt.
Bewußtlosigkeit und Tod treten entweder
durch Bruch der Wirbelsäule oder durch Ersticken,
das mehrere Minuten dauern kann, ein.
In manchen Ländern wird der Tod durch Ersticken
provoziert, indem der Verurteilte langsam
hochgezogen wird oder die Fallhöhe zu gering
bemessen wird.
7.4.) Die Gift- Injektion
Bei der Exekution mit der Giftspritze wird dem
Verurteiltem eine Überdosis eines schnell
wirkendem Betäubungsmittels, kombiniert mit einem
chemischen Lösungsmittel, intravenös
injiziert. Wehrt sich das Opfer während der
Hinrichtung, so besteht die Möglichkeit, daß das
Gift in die Arterie oder in die Muskeln gelangt, was
sehr schmerzvoll sein kann. Werden die
Mengen falsch berechnet, kann die Lösung
dickflüssig werden und die Nadel verstopfen, so
daß das Gift nur sehr langsam eintritt, was den
Sterbevorgang verlängert. Das Opfer ist
möglicherweise bei vollem Bewußtsein, wenn
die Lähmung der Lunge eintritt.
7.5.) Erschießen
Hinrichtungen durch Erschießen werden entweder
durch einen Einzelschützen oder durch ein
Exekutionskommando durchgeführt. Das Opfer stirbt
durch Verletzung lebenswichtiger
Organe wie z.B. dem Herzen, Schädigung des
Nervensystems oder durch Verbluten.
Eine gezielter Schuß in den Kopf hat die sofortige
Bewußtlosigkeit des Opfers zur Folge.
Durch die höhere Entfernung bei
Erschießungskommandos ist die Wahrscheinlichkeit von
Fehlschüssen aber höher, da die Exekutoren
gezwungen sind, auf den Rumpf zu schießen.
7.6.)Enthaupten
Bei dieser Art der Tötung wird dem Opfer mit einem
scharfen Schwert oder Fallbeil der Kopf
vom Körper abgetrennt. Es ist vorgesehen, daß
die Klinge beim ersten Schlag den Kopf vom
Körper abtrennt. Beim Schwert kann dies jedoch
länger dauern, da es eine leichte Waffe
darstellt und die Kraft des Schlages von der Kraft und
Statur des Henkers abhängig ist.
7.7.) Steinigen
Beim Vollzug durch Steinigen wird das Opfer
normalerweise vorher bis zum Hals in die Erde
eingegraben oder auf andere Weise festgehalten. Der Tod
tritt durch Ersticken oder durch
Verletzungen am Kopf ein. Da es durchaus üblich
ist, daß ein Mensch mehrere Steinwürfe
aushält ohne das Bewußtsein zu verlieren,
kann eine Steinigung ein langsames Sterben
bewirken.
Die Todesstrafe läßt sich nicht mehr
korrigieren. Weiters spricht gegen die Todesstrafe, daß es immer
wieder vorkommt, daß Unschuldige für Taten, die sie nie begangen
haben, verurteilt werden. Bei einem in Haft Befindlichen besteht die
Möglichkeit einer teilweisen Gutmachung, auch wenn diese nie die üblen
Erfahrungen wieder löschen können. Wurde ein Unschuldiger
hingerichtet, gibt es keine Möglichkeit mehr, dieses ungeschehen zu machen.
Es darf dafür keine Ausrede geben. Paradox dazu ist zu erwähnen,
daß es in den Vereinigten Staaten möglich ist, daß jemand
dennoch unschuldig hingerichtet wird wenn sich seine Unschuld nach Ablauf einer
bestimmten Frist herausstellen sollte wie sich dies z.B. im Fall des
Hispoamerikaners Leonel Herrera herausgestellt hat. Dieser wurde im Mai 1993
hingerichtet. Es gab eindeutige Beweise für seine Unschuld. Da diese aber
erst nach Ablauf der 30- tägigen gesetzlichen Berufungsfrist vorgelegt
werden konnten wurden sie von der Texanischen Behörde zurückgewiesen
und nicht weiters beachtet. In diesem Jahrhundert wurden in Amerika
nachweislich 23 Menschen exekutiert, obwohl ihre Unschuld eindeutig nachgewiesen
werden konnte. Seit 1980 sind es schon 21 Personen, die in den Vereinigten
Staaten zum Tod verurteilt worden waren und deren Unschuld sich erst danach
herausstellte.
Die meisten Zahlen werden aber nur durch "offizielle
Verfahren`` bekannt. Die Dunkelziffer liegt sicher höher. Auch kann die
Todesstrafe nur angewandt werden, um die Bevölkerung einfach nur mundtot zu
machen oder unerwünschte Personen aus dem Weg zu
räumen.
Angesichts der Fakten, die diverse Studien eindeutig
aufgezeigt haben, sind die Argumente die als pro vorgebracht werden absolut
nicht haltbar.
Mit Stand Juli 1997 haben 53 Staaten und Territorien
die Todesstrafe für alle
Delikte abgeschafft.
16 Staaten haben die Todesstrafe für alle,
außer für besonders schwere Delikte wie z.B.
Kriegsverbrechen abgeschafft.
21 Staaten haben die Todesstrafe de facto
abgeschafft. Die Todesstrafe blieb in der
Gesetzgebung vorgesehen, wurde aber in den letzten 10
Jahren nicht mehr angewendet.
Das ergibt 99 Staaten, die die Todesstrafe in der
Gesetzgebung oder in der Praxis der
Rechtsprechung abgeschafft haben.
Die restlichen 90 Staaten haben die Todesstrafe
beibehalten und wenden diese
auch an.
Die Zahl derer aber, die die Todesstrafe anwenden wird
von Jahr zu Jahr geringer. In den
letzten Jahren konnten folgende Fortschritte im Kampf
gegen die Todesstrafe verzeichnet
werden:
Durchschnittlich mehr als 2 Staaten pro Jahr haben seit
1989 die Todesstrafe für geringfügige Delikte abgeschafft oder sie
generell abgeschafft.
Mehr als 20 Staaten haben seit 1989 die Todesstrafe
für geringfügige oder für alle
Delikte abgeschafft. Das sind Staaten in Afrika
(Angola, Mauritius, Mozambique,
Südafrika), Asien (Kambodscha, Hongkong),
Lateinamerika (Paraguay), Osteuropa (Ungarn,
Moldavien, Rumänien), Westeuropa (Belgien,
Griechenland, Italien, Spanien, Schweiz) und
dem Pazifik (Neu Seeland).
Wurde die Todesstrafe in einem Land einmal abgeschafft,
wird diese nur mehr sehr selten wieder eingeführt. Seit 1985 haben 25
Staaten die Todesstrafe abgeschafft, davon haben diese 3 wieder
eingeführt. In diesen 3 Staaten (Gambia, Papua Neu Guinea, Philippinen)
wurde aber dennoch keine Exekution mehr durchgeführt.
Länder und Ihrer Stellung zur
Todesstrafe (Stand 1994)
53 Staaten haben die Todesstrafe ganz
abgeschafft:
Andorra 1990 Island 1928 Österreich 1968
Angola 1992 Kambodscha 1989 Panama 1976
Australien 1985 Kap
Verde 1981 Portugal 1976
Costa
Rica 1877 Karibati 1910 Rumänien 1989
Dänemark 1978 Kolumbien 1910 Salomonen 1865
Deutschland 1949 Kroatien 1990 San
Marino 1865
DDR 1987 Liechtenstein 1987 Sao
Dome 1990
Dominik.Rep.
1966 Luxemburg 1979 Schweden 1972
Ecuador 1906 Marschall
Ins. 1979 Schweiz 1992
Finnland 1972 Mazedonien 1979 Slowenien 1989
Frankreich 1981 Mikronesien 1979 Slowakei 1990
Gambia 1993 Monaco 1962 Tschechien 1990
Griechenland 1993 Mozambique 1990 Tuvalu 1990
Guinea 1993 Namibia 1990 Ungarn 1990
Haiti 1987 Neuseeland 1989 Uruguay 1907
Honduras 1956 Nicaragua 1979 Vanuatu 1907
HongKong 1993 Niederlande 1982 Vatikanstaat 1969
Irland 1990 Norwegen 1979 Venezuela 1863
16 Staaten sehen die Todesstrafe für
Ausnahmefälle vor, etwa für Kriegsrecht.
Argentinien Italien Peru
Brasilien Kanada Seychellen
El Salvador Malta Spanien
Fidschi Mexiko Zypern
Großbritannien Nepal
Israel Paraguay
21 Länder haben die Todesstrafe in der Praxis
abgeschafft (keine Hinrichtungen mehr in den letzten Zehn Jahren), sehen sie
jedoch noch immer in ihren Gesetzen vor:
Bahrain Dschibuti Philippinen
Belgien Komoren Ruanda
Bermudas Madagaskar Senegal
Bhutan Malediven Sri Lanka
Bolivien Mauru Togo
Brunei Niger Tonga
Cote d` Ivoire Papua
Neuguinea Westsamoa
In 103 Ländern ist die Todesstrafe noch voll in
Kraft:
Quelle: Amnestie International - Jahresbericht
1997
Weltweit wurden 1996 in 39 Staaten 4272 Hinrichtungen
bekannt. 7107 Personen wurden in 76 Staaten zum Tode verurteilt. Die
Dunkelziffer liegt aber nach Schätzungen von Amnesty International bei
weitem höher. Es sind aber nur einzelne Staaten, bei denen die Hinrichtung
einen wichtigen Aspekt des Rechtsempfindens darstellt. Dazu gehört mit 3500
Hinrichtungen China, mit 167 Hinrichtungen die Ukraine, mit 140 Hinrichtungen
die Russische Föderation, und 110 Hinrichtungen der Iran. Diese vier
Staaten sind laut Amnesty International für 92 Prozent aller Hinrichtungen
weltweit verantwortlich. Unbestätigt sind Berichte von 123 Hinrichtungen in
Turkmenistan und zahlreichen Hinrichtungen im Irak.
Die wohl wichtigste Entwicklung der letzten Jahre war
der Abschluß internationaler Abkommen in denen sich die unterzeichnenden
Staaten zur Nichtanwendung der Todesstrafe verpflichten. Bis jetzt existieren
drei derartige Abkommen:
Das zweite Zusatzprotokoll zu dem Internationalen
Abkommen über zivile und politische Rechte, das bis jetzt von 29 Staaten
bestätigt wurde. 4 weitere Staaten haben mit der Absicht, später
beizutreten unterzeichnet. Das sechste Protokoll zur Europäischen
Menschenrechtskonvention, das bis jetzt von 24 europäischen Staaten
bestätigt wurde und von 6 weiteren unterzeichnet wurde. Das Protokoll zu
der amerikanischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe, das
von 4 Staaten aus Süd-, Mittel-, und Nordamerika bestätigt wurde und
von 3 weiteren Staaten ratifiziert wurde.
Das Sechste Protokoll zur Europäischen
Menschenrechtskonvention gewährleistet die Abschaffung der Todesstrafe zu
Friedenszeiten. Die zwei anderen Protokolle gewährleisten eine totale
Abschaffung der Todesstrafe, gestatten aber den unterzeichnenden Staaten, im
Kriegsfalle die Todesstrafe als Ausnahmeregelungen wieder
einzuführen.
Zum Abschluß ein kurzes Zitat von Erich Fried zum
Thema Todesstrafe:
Wer einen Menschen zum Tod
verurteilt
oder mit eigener Hand
tötet
der ist ein Mörder
Wer zwei Menschen ..um Tod
verurteilt
oder mit eigener Hand
tötet
der ist ein
Doppelmörder
.i_ ~
Wer zwanzig Menschen zum Tod
verurteilt
oder mit einer Maschinenpistole
tatet
der ist ein
Massenmörder
Wer zwanzig Millionen oder 200 Millionen
Menschen zum Tod verurteilt
oder zum Töten zwingt oder mit
eigener Hand einen Knopf drückt
der ist oder der war ein führender
Staatsmann.
Quellen: Amnesty International - Arbeitskreis
Menschenrechtserziehung,
Death Penalty Information Center -
Washington DC
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